Planfeststellung für „Hansa PowerBridge“

Meyer: Land trägt wichtigen Teil zu deutschlandweiter sicheren Energieversorgung bei

Schwerin – Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat an das Unternehmen 50 Hertz Transmission GmbH offiziell die Planfeststellungsbeschlüsse für die Teilabschnitte Landtrasse und Küstenmeer des Vorhabens „Hansa PowerBridge“ übergeben.

Die Planfeststellungsverfahren beinhalteten die Errichtung und den Betrieb des grenzüberschreitenden Unterwasserkabels Hansa PowerBridge als 300-kV-Gleichstromkabel zwischen Deutschland und Schweden (Teilabschnitte Land- und Seetrasse Küstenmeer). „Zukünftig soll CO2-freier Strom aus Schweden und anderen verbundenen skandinavischen Ländern nach Deutschland transportiert werden.

In Zeiten überschüssigen Stroms aus erneuerbaren Energien in Deutschland kann dieser über die neue Verbindung nach Schweden transportiert werden und dort verbraucht oder in schwedischen Wasserkraftwerken gespeichert werden. Damit trägt Mecklenburg-Vorpommern einen wichtigen Teil zu einer sicheren Energieversorgung bei“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Hansa PowerBridge ist eine in der Planung befindliche Land-Seekabelverbindung, die vom Umspannwerk in Güstrow über Fischland durch die Ostsee nach Schweden verläuft. Hintergrund ist, dass Deutschland und Schweden ihre Stromnetze über diese Gleichstromleitung miteinander verbinden wollen. Überbrücken soll die etwa 300 Kilometer lange Distanz ein sogenannter Interkonnektor, die Hansa PowerBridge.

Der Interkonnektor hat die Aufgabe, mehrere unabhängige Netze zusammenzuschalten. Nach ihrer Fertigstellung soll die Hansa PowerBridge nach Angaben des Betreibers einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung des deutschen Strompreises, zur Sicherung des Übertragungsleitungsnetzes sowie zur indirekten Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien leisten. Die Hansa PowerBridge soll eine Leistung von rund 700 Megawatt haben.

Das Vorhaben besteht in Mecklenburg-Vorpommern aus zwei Teilabschnitten. Der etwa 70 Kilometer lange Teilabschnitt „Landtrasse“ führt vom Umspannwerk Güstrow bis Dierhagen Ost. Ab dort verläuft der seeseitige Teilabschnitt über etwa 80 Kilometer im deutschen Küstenmeer.

Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz

Meyer: Teilhabe soll für Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden materiell spürbar und unkompliziert möglich sein

Schwerin – Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern soll novelliert werden. Das Gesetz wird grundsätzlich auf Windenergieanlagenvorhaben angewandt, deren immissionsschutzrechtliche Genehmigung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beteiligungsgesetzes, also ab 28. Mai 2016, beantragt wurde.

Die Vorhabenträger haben eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und Anteile von 20 Prozent dieser Gesellschaft Privatpersonen im 5-Kilometer-Radius um die Anlage, die auch Wohnsitzinhaber (10 %) seit mindestens drei Monaten sind und Gemeinden im 5 Kilometer-Radius (10 %) zu offerieren. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. Dazu fand am Freitag (27.10.2023) in Schwerin ein Workshop mit Vertretern von Kommunen, Verbänden und Wirtschaftskammern statt.

„Mecklenburg-Vorpommern hat 2016 bundesweit Neuland betreten, als das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz verabschiedet wurde. Die bestehenden Teilhabemöglichkeiten setzen am richtigen Punkt an. Dennoch gibt es im bestehenden Gesetz einige Verbesserungspotentiale. Ziel der Novellierung ist, dass die Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden materiell spürbar und unkompliziert möglich sein soll.

Zudem ist im Zuge einer vollumfassenden Energiewende auch die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Photovoltaikfreiflächenanlagen geplant. Die Veränderungen wollen wir gemeinsam mit den Kommunen, Verbänden und gesellschaftlichen Akteuren besprechen“, sagte der Minister für Wirtschaft., Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Auf der Veranstaltung wurde vom Wirtschaftsministerium und der LEKA MV – Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH – die angedachten Novellierungsvorhaben vorgestellt. Zudem präsentierten die Stadt Dassow und das Amt Eldenburg-Lübz ihre Erfahrungen.

„Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der erneuerbaren Energien. Hier gibt es hervorragende Bedingungen, um den Wind und die Sonne zur Energieerzeugung zu nutzen. Entscheidend ist jedoch, dass die Ausbaupläne bei den Bürgerinnen und Bürger auf Akzeptanz stoßen, wie über einen möglichen Strompreisbonus und Wertschöpfung vor Ort“, sagte Meyer.

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz vom 18. Mai 2016 wurde am 27. Mai 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und trat am 28. Mai 2016 in Kraft. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. Die Vorhabenträger haben eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und Anteile von 20 Prozent dieser Gesellschaft Privatpersonen im 5 km-Radius um die Anlage, die auch Wohnsitzinhaber (10 %) seit 3 Monaten sind und Gemeinden im 5 km-Radius (10 %) zu offerieren.

Erfasst von der gesetzlichen Regelung sind Windkraftanlagen, die einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen. Das sind Anlagen ab einer Höhe von 50 Metern. Kaufberechtigt bei der Ausgabe der Gesellschaftsanteile sind Anwohner, die seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz im Umkreis von fünf Kilometern um eine Anlage haben, sowie die Sitzgemeinde und Nachbargemeinden innerhalb des Fünfkilometerradius. Berechtigte Gemeinden können auch zugunsten des Amtes, eines Kommunalunternehmens oder eines Zweckverbands auf eigene Anteile verzichten.

Als zweite Möglichkeit können Projektträger den Sitz- und Nachbargemeinden im Umkreis von 5 Kilometern auch anbieten anstatt Anteile an der Gesellschaft zu erwerben, die den künftigen Windpark betreibt, stattdessen eine jährliche Ausgleichsabgabe zu erhalten. Die Gemeinden treffen die Entscheidung darüber, ob sie eine solche jährliche Zahlung für die Betriebszeit der Windkraftanlagen annehmen oder das originäre gesetzliche Verfahren der Beteiligung an der Projektgesellschaft wählen.

Projektträgern ist auch freigestellt, Bürgerinnen und Bürgern anstelle von Anteilen ein Sparprodukt anzubieten. Dies reduziert das Risiko für die privaten Anleger. Mit dem Erwerb von Anteilen würden sie neben Gewinnen auch Verluste eines Projektes im Rahmen der jeweiligen Einlage mittragen. Die andere Möglichkeit, ein Sparprodukt zu erwerben, reduziert das Risiko.

So kann der Windanlagenbetreiber entscheiden, Gewinne in Höhe von 10 Prozent der Projektgesellschaft einer Bank zu übertragen. Bei dieser Bank können Nachbarn im Fünfkilometerradius um die Anlage beispielsweise Sparbriefe oder Festgeldanlagen einrichten. Die Verzinsung des angelegten Geldes erfolgt aus dem Gewinn aus dem Windpark. Damit liegt die Verzinsung in der Regel über den derzeit marktüblichen Sätzen.

Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern

Torgelow – „Die Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern kommt weiter voran“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute bei der Eröffnung des Zentrums für Bioenergieerzeugung- und aufbereitung in Torgelow.

In der Anlage können auf der Basis nachwachsender Rohstoffe sowie pflanzlicher und tierischer Reststoffe bis zu 700 Nm³/h Biomethan produziert werden. Damit können rund 4.400 Haushalte bzw. rund 8.000 Menschen mit Bioerdgas versorgt werden. Die Ministerpräsidentin drückte heute den Startknopf für das neue Zentrum.

„Die neue Anlage ist ein Projekt aus der Region“, hob Schwesig hervor. „Ich möchte mich ganz herzlich bei der BMV Energie GmbH & Co. KG, die sich mit 70 Prozent an der Anlage beteiligt, bei den Stadtwerken Torgelow, die mit 20 Prozent dabei sind und bei der MELE-Energietechnik bedanken, die die restlichen 10 Prozent übernimmt“, erklärte Schwesig.

Biogas sei eine wichtige Komponente bei der Energiewende. „Es gibt inzwischen etwa 560 Biogasanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Zahl hat sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht. In Torgelow ist es bereits die zweite Anlage.

Das Beispiel Torgelow zeigt das Potenzial, das Biogas hat: Biogas nutzt erneuerbare Energiequellen und schafft neue Einkommensquellen im ländlichen Raum. Die Energiewende sorgt bei uns in Mecklenburg-Vorpommern für Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Ausbau der Geothermie

Meyer: Mecklenburg-Vorpommern will Modellregion für Erdwärmenutzung werden

Schwerin – Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit erarbeitet derzeit gemeinsam mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung, dem Bergamt Stralsund und dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie ein Eckpunktepapier für den strategischen Ausbau der Geothermie in Mecklenburg-Vorpommern.

Dazu hat Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer am Dienstag (24.10.) im Kabinett berichtet. „Die Geothermie kann einen maßgeblichen Beitrag zur kommunalen Wärmewende leisten, insbesondere zur Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung. Besonders ist, dass hierbei über Jahrzehnte erprobte, umweltverträgliche Technologien landschaftsschonend zum Einsatz kommen. Mecklenburg-Vorpommern kann und will elementar dazu beitragen, dass Geothermie ausgebaut wird. Deshalb wollen wir Modellregion für die Erdwärmenutzung in Deutschland werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Mecklenburg-Vorpommern liegt im Norddeutschen Becken, einer der bedeutendsten Lagerstätten geothermischer Energie in Deutschland. Das bedeutet: Erdwärmenutzung ist nahezu flächendeckend möglich und besitzt ein beträchtliches Ausbaupotenzial. Im Land sind 86 Gemeinden potenziell für eine mitteltiefe Erdwärmenutzung geeignet, davon weisen 19 Gemeinden ein sehr hohes geothermisches Potenzial auf.

78 Prozent der Landesfläche wären für eine oberflächennahe Geothermie potentiell nutzbar. „In der Konsequenz könnten bis zu 60 Prozent der Bevölkerung preisgünstig über Fernwärmesysteme mit Erdwärme versorgt werden. Diese großen Vorteile wollen wir nutzen und erarbeiten derzeit die Eckpunkte für den strategischen Ausbau der Geothermie in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Meyer.

Zentrales Handlungsfeld seitens der Landesregierung ist die strategische Wärmeplanung und die Entwicklung von Modellprojekten. Zur strategischen Wärmeplanung soll ein Landesgutachten erarbeitet werden. Neben der Förderung von oberflächennahen Geothermieanlagen in kommunalen Gebäuden werden im Bereich der mitteltiefen Geothermie die Förderung von 20 Machbarkeitsstudien und der geophysikalischen Erkundung von 10 Potenzialgebieten angestrebt sowie die Förderung von Tiefenbohrungen für die geothermische Erschließung von 5 Modellprojekten.

Weitere Schritte umfassen die Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Beschleunigung des Ausbaus der Geothermie, insbesondere im Wasser- und Baurecht sowie im Bereich der Umweltprüfungen. „Rund 20 Millionen Euro sind für eine mitteltiefe Geothermieanlage zu kalkulieren. Die hohen Anfangsinvestitionen sind von den Kommunen und den kommunalen Energieversorgern in unserem Bundesland nicht oder nur sehr schwer zu leisten.

Hier brauchen wir mehr Unterstützung vom Bund, denn die natürlichen geologischen Bedingungen und das damit verbundene hohe geothermische Potenzial bietet Mecklenburg-Vorpommern als Flächenland eine gute Zukunftsperspektive für eine flächendeckende, dauerhafte Transformation der Wärmeversorgung“, sagte Meyer.

Auf Bundesebene stehen zur Förderung von Projekten der mitteltiefen Geothermie in ersten Linie die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze und das Energieforschungsprogramm zur Verfügung. Einzelne Komponenten eines solchen Projektes werden mit maximal 50 Prozent vom Bund gefördert.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt über jahrzehntelange Erfahrungen und Knowhow in der Erdwärmenutzung. Mehr als 500 Erdöl- und Erdgasbohrungen sowie etwa 30 Geothermiebohrungen mit einer Tiefe größer als 1.000 Meter wurden in den vergangenen vier Jahrzehnten realisiert und legen den Grundstein für den hohen Erkundungsgrad im Land. Die erste mitteltiefe Geothermieanlage Deutschlands ging in Waren 1984 in Betrieb.

Darüber hinaus wurde auch die erste geothermische Stromerzeugungsanlage Deutschlands in Neustadt-Glewe umgesetzt. Nach mehrjähriger Planung wurde im April 2023 eine weitere, hochmoderne Geothermieanlage in Schwerin eingeweiht. Die Anlage der mitteltiefen Geothermie wird etwa 15 Prozent des Fernwärmebedarfs der Landeshauptstadt decken. Eine umfangreiche Ausweitung der geothermischen Fernwärmeversorgung durch weitere Bohrungen im Stadtgebiet ist in Planung. Neben der direkten Nutzung geothermaler Wärme kann der Untergrund auch als Wärme- oder Kältespeicher genutzt werden.

Auch in diesem Bereich ist MV Spitzenreiter. Seit 2004 befindet sich der weltweit tiefste Wärmespeicher mit 1.200 Metern in Neubrandenburg. „Neben der Begleitung und Unterstützung der bestehenden geothermischen Leuchtturmprojekte im Land ist die Förderung von Forschung und Lehre im Themenkomplex Geothermie ein weiterer wichtiger Baustein zum erfolgreichen Ausbau der Erdwärmenutzung. Unser nächster Schritt ist die Erarbeitung eines Landesgutachtens zur strategischen Wärmeplanung“, sagte Meyer abschließend.

M-V ist Spitze beim Ausbau der Geothermie

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist heute vom Bundesverband Geothermie mit dem Preis „Champion Tiefe Geothermie“ ausgezeichnet worden. Der Preis wird einmal pro Jahr an das Bundesland mit dem größten Zubau an installierter Leistung in Tiefer Geothermie sowie mit der größten installierten Leistung pro Einwohner vergeben.

„Wir sind stolz darauf, Bayern als Erdwärme-Champion abzulösen. Auch bei uns in Ostdeutschland gibt es Lösungen, die ganz Deutschland voranbringen können“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Übergabe des Preises im Rahmen eines Besuchs der Geothermie-Anlage in Neustadt-Glewe.

„Wir in Mecklenburg-Vorpommern wissen schon lange, dass die Zukunft bei den erneuerbaren Energien liegt. Mecklenburg-Vorpommern produziert mehr als doppelt so viel Strom aus erneuerbaren Energien als wir selbst verbrauchen. Die Geothermie ist vor allem für die Wärmewende von großer Bedeutung.

Mit einer an das Fernwärmenetz angeschlossenen Geothermieanlage kann man viele Haushalte gleichzeitig an die erneuerbaren Energien anschließen, so wie das beispielsweise in Schwerin geschehen ist. Das ist deutlich einfacher und für die Bürgerinnen und Bürger mit erheblich weniger Belastungen verbunden als das Auswechseln ganzer Heizungen“, sagte Schwesig weiter.

„Der Ausbau einer klimaneutralen Wärmeversorgung ist eine zentrale Herausforderung der Energiewende. Mecklenburg-Vorpommern ist Vorreiter – daran wollen wir anknüpfen und Modellregion für die Erdwärmenutzung in Deutschland werden. Als Fundament für die strategische Entwicklung der Erdwärmenutzung hat die Landesregierung ein Eckpunktepapier erarbeitet.

Denn Mecklenburg-Vorpommern bietet als Flächenland mit natürlichen geologischen Bedingungen und dem damit verbundenen hohen geothermischen Potenzial eine gute Zukunftsperspektive für eine flächendeckende, dauerhafte Transformation der Wärmeversorgung“, erklärte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Mit einem Zubau von über 7 MWtherm hat sich die installierte Leistung in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt.

Carbon-Removal-Anlage läuft

Schulte: Innovative Lösung, um Kohlenstoff aus der Atmosphäre zu entfernen

Grevesmühlen – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat heute die Anlage „Carbon Removal Park Baltic Sea“ der Novocarbo GmbH in Grevesmühlen offiziell in Betrieb genommen.

„Die Novocarbo GmbH entwickelt praxisrelevante Lösungen für die dauerhafte Bindung von Kohlendioxid. In der Grevesmühlener Anlage wird ein Verfahren eingesetzt, mit denen unter hohem Druck und viel Hitze biogene Reststoffe in nutzbare Pflanzenkohle verwandelt wird. Eine innovative Lösung, um Kohlenstoff aus der Atmosphäre zu entfernen, so die Erderwärmung zu begrenzen und gleichzeitig ein wirtschaftliches Geschäftsmodell umzusetzen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Ziel des Unternehmens ist die Entwicklung von Lösungen für die Kohlenstoffdioxid-Entfernung (= Carbon Removal) und deren Umsetzung in der Praxis. Die im Produktionsverfahren entstehende CO2-neutrale Wärmeenergie wird in das Fernwärmenetz der Stadt Grevesmühlen eingespeist.

Dadurch wird nach Unternehmensangaben die Versorgung von rund 1.800 angeschlossenen Haushalten und Erdgas gespart. So erhöht sich durch die Wärmeenergie der Anteil der erneuerbaren Energien im Angebot der Stadtwerke Grevesmühlen von 60 auf 75 Prozent.

Die Kooperation zwischen dem Hamburger Cleantech-Startup Novocarbo und den Stadtwerken Grevesmühlen zur Dekarbonisierung des Fernwärmenetzes wurde mit dem diesjährigen Nachhaltigkeitsaward der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) in der Kategorie „Energie“ ausgezeichnet und als „Blaupause für die Dekarbonisierung kommunaler Energieversorger und wichtigen Treiber für die Wärmewende in Deutschland“ gewürdigt.

„Neben einer regenerativen Stromversorgung ist vor allem auch der Versorgungsausbau mit erneuerbarer Wärme von zentraler Bedeutung für das Gelingen der Energiewende. Hier schlummert noch ein großes Potential. Die Stadtwerke Grevesmühlen sind dabei seit Jahren im Bereich der erneuerbaren Energien sehr engagiert. Sie setzten bereits auf Wind, Photovoltaik und Biomasse und können mit der neuen Quelle für Wärmeenergie ihr Portfolio auch im Bereich Wärmeversorgung ausbauen“, sagte Schulte.

Einziger Gasspeicher in M-V

Meyer: Versorgungssicherheit mit Erdgas für Kunden in Norddeutschland

Kraak – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat sich heute in Kraak über den Gasspeicher informiert. Der landesweit einzige Gasspeicher befindet sich mitten im Wald südlich von Schwerin. „Der Kavernenspeicher sichert die Versorgung der Kunden in Norddeutschland mit Erdgas“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Betreibergesellschaft des Speichers ist die HanseGas GmbH, die in Mecklenburg-Vorpommern und Teilen Brandenburgs nach eigenen Angaben mehr als 6.000 Kilometer Gasleitungen an 14 Standorten der Region betreut.

Der Speicher Kraak befindet sich in einem ausgedehnten Salzstock unter der Erdoberfläche der „Kraaker Tannen“ und verfügt über eine Speicherkapazität von 2.400 Gigawattstunden Erdgas. Das entspricht einem Volumen von bis zu 300 Millionen Kubikmetern.

Der Salzstock hat eine Ausdehnung von sieben mal viereinhalb Kilometern. Der Salzstock wird durch vier Kavernenbohrungen erschlossen. Der Speicher ist über zwei Ferngasleitungen an das Gasnetz angeschlossen, die Mecklenburg-Hamburg-Fernleitung (MEHAL) der Schleswig-Holstein Netz AG und die Verbindung mit dem ONTRAS-Leitungsnetz.

„Langfristig gilt es für den Standort zu prüfen, ob und in welcher Form auch eine Speicherung von Wasserstoff möglich sein kann. Denn neben dem Aufbau eines Wasserstofftransportnetzes werden zukünftig ausreichende Möglichkeiten zur Wasserstoffspeicherung benötigt“, sagte Meyer. Am Standort Kraak ist aktuell keine Speicherung von Wasserstoff möglich.

Das Heizungsgesetz kommt

Berlin – Das so genannte Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet hatte, hat die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen: Der Antrag Bayerns, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, fand am 29. September 2023 keine Mehrheit im Plenum.

Damit ist das Gesetz, das der Zustimmung der Länder nicht bedurfte, automatisch gebilligt. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll in weiten Teilen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Das Gesetz beruht auf einem Entwurf der Bundesregierung vom April, zu dem der Bundesrat im Mai Stellung genommen hatte. Im Laufe der parlamentarischen Beratungen im Bundestag wurde das Vorhaben umfangreich verändert.

Um die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu reduzieren und zugleich die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erhöhen, enthält das Gesetz Vorgaben für neu einzubauende Heizungen – sie müssen ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken. Das Gesetz nennt verschiedene Optionen wie Wärmepumpen oder Wärmepumpen-Hybridheizungen, Stromdirektheizungen, solarthermische Anlagen oder den Anschluss an ein Wärmenetz.

Die Vorgaben sind eng mit den künftigen Anforderungen zur kommunalen Wärmeplanung verzahnt. So gilt die 65-Prozent-Vorgabe für Bestandsbauten erst dann, wenn die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben, spätestens Mitte 2026 in großen bzw. Mitte 2028 in kleinen Kommunen.

Das Gesetz sieht eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen vor, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Vermieter können zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, wobei maximal 50 Cent pro Quadratmeter umlagefähig sind.

Der Bundestagsbeschluss enthält zudem Regelungen zur Nutzung von Biomasse im Neubau, von Solarthermie-Hybridheizungen, Holz-und Pelletheizungen sowie zu verbundenen Gebäuden, so genannten Quartieren.

Zur finanziellen Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger kündigte die Bundesregierung Änderungen an der Richtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude an. Für besondere Härtefälle oder das Vorliegen besonderer persönlicher Umstände sind Ausnahmeregelungen vorgesehen.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, im Zuge der nächsten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes die finanzielle Förderung zu erweitern: Auch Maßnahmen, die lediglich gesetzlichen Anforderungen erfüllen, aber nicht über dieses hinausgehen, sollen künftig förderfähig sein.

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze der mit dem Heizungsgesetz in engem Zusammenhang steht, hat der Bundesrat am 29. September 2023 im so genannten ersten Durchgang zahlreiche Änderungsvorschläge formuliert. Diese Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Bundesrat fordert Senkung der Stromsteuer

Berlin – Der Bundesrat fordert einen international wettbewerbsfähigen Industriestrompreis für energieintensive und außenhandelsabhängige Unternehmen. In einer am 29. September 2023 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, möglichst zeitnah und in Abstimmung mit der Europäischen Kommission das Konzept für einen Brücken- und Transformationspreis weiter auszuarbeiten.

Der Bundesrat betont, dass durch die Industriestrategie Chinas und den Inflation Reduction Act der USA die Einführung des Industriestrompreises mit dem Ziel der Transformation und Dekarbonisierung umso dringlicher geworden ist. Er warnt davor, dass Deutschland sonst in der internationalen Standortkonkurrenz zurückzufallen droht.

Industriebetriebe bräuchten eine klare Perspektive, dass ausreichend sicher und preisgünstig produzierter Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung steht und sie weiterhin wettbewerbsfähig am Standort produzieren sowie die erforderlichen Investitionen in eine klimafreundliche Transformation rentabel refinanzieren können.

Der Bundesrat regt außerdem die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß an – als erste sofortige und breit wirkende Maßnahme für alle Unternehmen und Entlastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Erforderlich sei zudem eine gerechte und auskömmliche Finanzierung der notwendigen Netzausbaukosten im Zuge der Energiewende. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, einen Vorschlag zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Neuregelung der Netzentgeltsystematik vorzulegen.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.

Höhere Mehrwertsteuer auf den Gaspreis

Meyer: Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht während der Heizperiode

Schwerin – Wirtschafts- und Infrastrukturminister Reinhard Meyer fordert die Beibehaltung der Sonderregelung für den Gaspreis in der anstehenden Heizperiode.

„Es kann und darf nicht sein, dass den Bürgerinnen und Bürgern während der kommenden Heizperiode die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent auf den Gaspreis zugemutet wird. Die aktuell geltende Sonderregelung wurde bis zum 31.03.2024 vereinbart und darauf haben sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auch eingestellt.“

Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer auf Erdgas aufgrund des Lieferstopps durch die Nord-Stream-Pipelines und der damit stark gestiegenen Gaspreise von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

Nach aktuellen Schätzungen bedeutet die Anhebung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent eine absolute Erhöhung von ca. 11 Prozent. Das Bundesfinanzministerium argumentiert, dass die Steuersenkung immer nur als kurzfristige Entlastung geplant gewesen sei und die Preise zuletzt schneller gesunken wären als gedacht.

Heizungsgesetz verabschiedet

Berlin – Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben heute das sogenannte Heizungsgesetz verabschiedet. In namentlicher Abstimmung votieren 399 Abgeordnete für den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung in einer vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung.

275 Parlamentarier haben gegen den Entwurf gestimmt und fünf Abgeordnete haben sich enthalten. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie mit umfangreichen Änderungen am Regierungsentwurf und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestags zur Finanzierbarkeit  vor.

Ursprünglich war die Abstimmung über das Gesetzeswerk bereits für den 7. Juli vorgesehen.

Klimaschutz-Treffen im Ministerium

Schwerin – Rund 70 Vertreter aus Wirtschaft, Politik sowie Landes-, Landkreis- und Kommunalverwaltung diskutierten heute im Klimaschutzministerium in Schwerin gemeinsam mit Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus über rund 30 klimarelevante Modellprojekte, die auf Teilhabe und Akzeptanz ausgelegt sind und vor allem darauf abzielen, dass die enerierte Wertschöpfung in M-V bleibt.

„Die hohe Teilnehmerzahl verdeutlich die Bedeutung des Themas“, sagte Minister Backhaus in seiner Begrüßungsrede. „Mein Ziel und unsere aller Aufgabenstellung ist es, Modellprojekte voranzubringen, handelnde Akteure miteinander zu verknüpfen und dafür zu sorgen, dass die Kommunen und Gemeinden – also die Menschen vor Ort – von Klimaprojekten profitieren. Letzteres ist aus meiner Sicht ein zentraler Faktor, wenn es darum geht, Akzeptanz zu schaffen.

Ich denke dabei ganz klar an den Ausbau der Erneuerbaren Energien oder an die Maßnahmen, die Eingang in unser Landesklimaschutzgesetz finden sollen. Derzeit werden alle Erkenntnisse, die wir aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gewonnen haben mit den zuständigen Ressorts abgestimmt. Grundsätzlicher Klimaschutz als kommunale Verpflichtung ist nicht im Gesetz festgelegt. Als Soll-Vorschrift ist festgehalten, die Tätigkeiten der Landkreis-, Amts- und Gemeindeverwaltungen in eigener Verantwortung bis 2040 klimaneutral zu organisieren“, führte er aus.

Verpflichtungen aus dem Klimaschutzgesetz MV für die Kommunen ergeben sich aus der Umsetzung der Bundesgesetzgebungen:

Das Klimaanpassungsgesetz wird derzeit im Bundesrat behandelt und sieht eine Verpflichtung zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte für Kommunen über 10.000 Einwohner sowie für kreisfreie Städte und Landkreise vor.

Das Energieeffizienzgesetz steht im Herbst zum Beschluss im Bundestag. Es legt fest, dass alle öffentliche Stellen ihren Energieverbrauch jährlich um 2 Prozent reduzieren sollen. Es schreibt die Einführung eines entsprechenden Energiemanagementsystems vor. Finanzierungsfragen zur Umsetzung des Gesetzes werden derzeit erörtert.

Das Wärmeplanungsgesetz liegt in der Zuständigkeit des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommerns. Aktuell befindet sich das Gesetz in der Bundesratsbefassung. Es verpflichtet Gemeinden mit über 100.000 Einwohner bis Juni 2026 zur Erstellung einer Wärmeplanung. Dies betrifft hierzulande nur die Stadt Rostock, die bereits über eine Wärmeplanung verfügt. Gegebenenfalls wird eine Anpassung erforderlich. Gemeinden bis 100.000 Einwohner sollen aufgefordert werden, bis Juni 2028 eine Wärmeplanung vorzulegen, wobei Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner nach Ermessen des Landes ein vereinfachtes Verfahren umsetzen können.

Die Klimaschutzförderung des Landes für die Periode 2021-2027 richtet sich an Unternehmen und Kommunen. Die entsprechenden Richtlinien befinden sich in der Endabstimmung auf Fachebene. Gefördert werden können Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen reduzieren, z.B.

  1. a) durch Steigerung der Energieeffizienz oder
  2. b) durch Entwicklung bzw. Errichtung von intelligenten Energiesysteme und Energiespeicherung dienen,

sofern sie nicht durch die Europäische Union oder die Bundesregierung anderweitig auskömmlich gefördert werden.

Zulässige Fördermaßnahmen sind

  • Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
  • Planung von investiven Maßnahmen zur intelligenten Kopplung
  • Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz (über den gesetzlichen Standard hinaus)
  • Investive Maßnahmen der Entwicklung/Errichtung kleinräumiger
  • Energiesysteme und lokale Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Pilotprojekte für neue Lösungen

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit

  • Für unternehmen sich hinsichtlich der Verbesserung der Energieeffizienz durch die Kampagne MVeffizient der LEKA MV
  • Für Kommunen und Unternehmen, sich durch die Förderberatung zu Energie- und Klimaschutzprojekten des Leea, insbesondere zu Fördermitteln des Bundes und der EU

beraten zu lassen.

Windkraftanlage in Kassow in Betrieb

Jesse: Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der erneuerbaren Energien – Ausbaupläne für Windkraft brauchen Akzeptanz in der Bevölkerung

Kassow – Energie-Staatssekretärin Ines Jesse hat heute gemeinsam mit Sebastian Constien, Landrat des Landkreises Rostock, Wolfgang Stegemann, Bürgermeister der Gemeinde Kassow, und Robert Vogt, Regionalleiter von ENERTRAG SE, eine neue Windkraftanlage in Kassow (Landkreis Rostock) offiziell in Betrieb genommen.

„Mecklenburg-Vorpommern bietet hervorragende Bedingungen, um den Wind zur Energieerzeugung zu nutzen. Entscheidend ist jedoch, dass die Ausbaupläne bei den Bürgerinnen und Bürger auf Akzeptanz stoßen, wie über günstige Strompreise und Wertschöpfung vor Ort. Darüber hinaus profitieren die Ausbauregionen direkt, wie hier in Kassow aufgrund des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes: Die Errichter und Betreiber von neuen Windenergieanlagen beteiligen Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Gemeinden finanziell an ihren Vorhaben“, sagte der Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse vor Ort.

Die Windkraftanlage vom Typ Nordex N149 hat eine Leistung von 5,7 Megawatt und steht im Windeignungsgebiet „Mistorf“. Die in Betrieb genommene Windkraftanlage ist eine der ersten Anlagen im Landkreis, für die mit den umliegenden Gemeinden ein Vertrag für eine freiwillige Kommunalbeteiligung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz abgeschlossen wurde. Dadurch erhalten die Gemeinden nach Angaben von ENERTRAG künftig etwa 25.000 Euro pro Jahr.

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde sollen direkt profitieren über die Möglichkeit des Abschlusses eines vergünstigten Stromtarifes. „Mecklenburg-Vorpommern verfügt als windreiches Küstenbundesland über hervorragende Voraussetzungen für die klimafreundliche Energieproduktion – besonders für die Windenergie an Land und auf See. Das ist ein großer Standortvorteil, den wir noch stärker nutzen müssen. Deshalb haben wir den Planungserlass Wind-an-Land erarbeitet. Wir haben jetzt klare, landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien für Windenergiegebiete“, sagte Jesse.

Robert Vogt, Regionalleiter der ENERTRAG SE für das Land Mecklenburg- Vorpommern, hob das Projekt im Rahmen seiner Rede als „Musterbeispiel für eine erfolgreiche Beteiligung von Bürgern und Kommunen in der Region“ hervor und ergänzte, dass „die Teilhabe von Bürgern der Schlüssel für eine gelungende Energiewende“ sei.

Darüber hinaus ist seit Anfang 2023 auch eine freiwillige finanzielle Beteiligung für bereits bestehende Windkraftanlagen möglich und auch diese Variante soll nach Angaben von ENERTRAG für die bereits seit zehn Jahren bestehenden Windkraftanlagen im Windpark angewendet werden. Dadurch werden zusätzliche Zahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Jahr für die Gemeinden ermöglicht.

Power-to-Heat-Anlage in Betrieb

Meyer: Schlüsselkonzept für effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung

Rostock – Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat heute eine Power-to-Heat-Anlage der Stadtwerke Rostock (SWRAG) offiziell in Betrieb genommen.

„Power-to-Heat ist ein zentraler Baustein der Energiewende und steht für eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung. Hier am Standort leisten die Stadtwerke Rostock einen wichtigen Beitrag zur Vergrünung des Kraftwerkstandortes in Rostock Marienehe und zur effizienten Nutzung der Windparks an unseren Küsten. Das intelligente Zusammenspiel zwischen Stromerzeugung basierend auf erneuerbaren Energien einerseits und der Wärmebereitstellung andererseits ist ein wichtiges Element auf dem Weg zur Klimaneutralität. Schon ab heute wird die Anlage die Ökobilanz der Rostocker Fernwärme deutlich verbessern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Die Stadtwerke Rostock haben für eine Versorgung der Hansestadt und der Region bereits einen 55 Meter hohen drucklosen Wärmespeicher errichtet, der ungefähr 45 Millionen Liter heißes Wasser bei einer Temperatur von 98 Grad speichern kann. Diese Menge entspricht einer Kapazität von zwei Millionen Kilowattstunden und würde nach Angaben der Stadtwerke ausreichen, die Rostocker Fernwärmekunden ein Wochenende lang mit Warmwasser zu versorgen.

Durch diesen Wärmespeicher aus Stahl können die SWRAG ihr Heizkraftwerk flexibler regulieren. Direkt neben dem Speicher wurde nun eine Power-to-Heat-Anlage errichtet. Diese nutzt zukünftig überschüssigen Grünstrom aus Wind- und Solarenergie, um daraus Wärme zu erzeugen und den Speicher aufzuladen. Die Energie in Form von warmem Wasser wird mit einer Temperatur von 98 Grad Celsius im Speicher vorgehalten.

Mit Power-to-Heat kann grüner Überschussstrom effizient genutzt werden, wenn beispielsweise die Windparks an der Küste mehr Energie erzeugen als verbraucht oder weitertransportiert werden kann und Windräder abgeregelt werden müssten.

„Die Devise ´Nutzen statt Abregeln´ ist wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll. Die Umwandlung von überschüssigem grünen Strom in Wärme zum Heizen oder für die Warmwasserversorgung ist ein hervorragendes Beispiel für eine gelungene Sektorenkopplung und trägt dazu bei, erneuerbare Ressourcen noch besser auszuschöpfen und Transportengpässe im Stromnetz zu verringern. Ziel muss es sein, den Bereich der Sektorenkopplung weiter auszubauen und Synergien noch besser zu nutzen.

Leider stehen dem oftmals Hemmnisse auf regulatorischer Seite – das heißt bei Steuern, Abgaben und Umlagen – entgegen. Mecklenburg-Vorpommern wird sich weiter dafür einsetzen, dass erforderliche Reformen vorangetrieben werden“, sagte Meyer.

Die neu errichtete Power-to-Heat-Anlage wird eine elektrische Leistung von 20 Megawatt haben. Die Netzgesellschaft der Stadtwerke Rostock übernimmt die Errichtung des Hochspannungsnetzanschlusses und realisiert den Großteil der elektrischen Anlagen. Darüber hinaus übernimmt die Netzgesellschaft auch den Betrieb und die Leitstelle der Power-to-Heat-Anlage, wartet und hält die elektrischen Anlagen instand.

Klimaschutz in der Landwirtschaft

Erkenntnisse aus Forschung und Praxis

Schwerin – Mehr Klimaschutz und Tierwohl in der Landwirtschaft: Über aktuelle Erkenntnisse aus Forschung und Praxis berichtete Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in der Landespressekonferenz im Schweriner Schloss gemeinsam mit dem Direktor der Landesforschungsanstalt, Dr. Peter Sanftleben, sowie dem Milchbauern (Agrarprodukt Rüting eG) und gewählten Vertreter der Arla Genossenschaft, Jens Oldenburg.

Agrarforschungskonzept und Landesklimaschutzgesetz stellen die Weichen

Minister Backhaus betonte: „Der Klima- und Ressourcenschutz ist unser aller Lebensversicherung. Die Landwirtschaft als größter Flächennutzer trägt in dieser Frage eine hohe Verantwortung und steht vor Herausforderungen, die wir als Gesellschaft nur gemeinsam lösen können. Wir alle brauchen Lebensmittel und wir alle möchten nachfolgenden Generationen fruchtbare Böden, sauberes Wasser, gute Luft und Artenreichtum hinterlassen, damit dieser Planet weiter Bestand hat. Aber wie kann das gehen? Die Agrarforschung kann hier innovative Lösungsansätze aufzeigen, die am Ende aber auch den Weg in die Praxis finden und durch eine entsprechende politische Rahmensetzung flankiert werden müssen. Dieser Aufgabe stellen wir uns in Mecklenburg-Vorpommern auf verschiedenen Ebenen: Derzeit erarbeitet das Deutsche Luft- und Raumfahrtzentrum ein Agrarforschungskonzept für unser Land. Ziel ist es, zentrale Zukunftsthemen zu extrahieren, die landeseigenen Forschungseinrichtungen bei diesen Themen noch stärker zu vernetzen und auch Kooperationen mit Dritten, wie sie bisher schon erfolgreich mit dem Fraunhofer Institut laufen, weiter auszubauen. Unser Landesklimaschutzgesetz, das sich derzeit in der Erarbeitung befindet, wird auch dafür die politischen Weichen stellen.“

LFA hat Baukastensystem für „Kompromissstall“ mitentwickelt

 „Die Herausforderungen und Rahmenbedingungen der Landwirtschaft unterliegen einem ständigen Wandel. Sowohl die landwirtschaftliche Praxis als auch die Gesellschaft erwarten Antworten auf die entsprechenden Zukunftsfragen. Unsere praxisorientierte Forschung sehen wir dabei als Schlüsselrolle. Aktuell bearbeiten wir 87 Forschungsthemen, davon 25 mit Bezug zur Tierhaltung“, so Direktor Dr. Sanftleben. Um gesunde, langlebige und leistungsfähige Milchkühe in den Beständen zu halten, seien gemeinsam mit nationalen Partnern Konzepte für die Milchkuhhaltung der Zukunft entwickelt worden. Gleichwohl räumte er ein, dass höchstmögliches Tierwohl, bester Umweltschutz und eine hervorragende Betriebswirtschaft oft nicht einhergehen und Abstriche unvermeidbar sind. Eine Expertengruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aller Landesanstalten und Landwirtschaftskammern habe deshalb drei verschiedene Stalltypen erarbeitet. Im Baukastensystem ließe sich so ein Kompromissstall planen.

„Warme Ställe sind also gut für den Tierbetreuer, aber nicht für die Kühe“

Dr. Sanftleben erklärte: Moderne Ställe bieten heute offene Seitenwände, riesiges Raumvolumen, weiche Kuhbetten, Lüfter zur Kühlung, Futter zu jeder Tageszeit, Sensortechnik zur Überwachung der Gesundheit und des Verhaltens. Trotzdem erwartet der Verbraucher Kühe auf der Weide. „Wir haben deshalb untersucht, ob und wann die Kühe im Sommer rausgehen, wenn sie die Chance dazu haben. Das Fazit: Kühe mögen keine Hitze, keinen Regen und keinen Wind. Sie nutzen die Vorzüge eines schattigen, komfortablen Stalls und verlassen den Stall am häufigsten nachts, dann sehen die Menschen das aber leider nicht. Messungen belegen, dass die Tiere bereits Außentemperaturen von 8 bis 10 °C als Belastung empfinden. Warme Ställe sind also gut für den Tierbetreuer, aber nicht für die Kühe.“

„Jede Kuh jedes Jahr ein Kalb“ – Regel widerlegt

Tierwohl, Ökonomie und Umweltschutz auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, ist laut Dr. Sanftleben ein besonderer Forschungsschwerpunkt an der Landesforschungsanstalt. Den Kühen mehr Zeit bis zur erneuten Trächtigkeit zu gönnen, zähle zum Beispiel auch dazu. Eine Kuh gibt nur Milch, wenn sie ein Kalb geboren hat. Bisher galt in vielen Ställen: Jede Kuh jedes Jahr ein Kalb. Jede Kalbung bedeutet aber Stress, für die Kuh und für den Landwirt. Wissenschaftliche Untersuchungen an der LFA gemeinsam mit Partnern aus ganz Deutschland zeigen Alternativen auf: „Unsere heutigen Milchkühe können gern alle 1,5 oder 2 Jahre kalben. In einem Projekt zur sogenannten Verlängerten Laktation wird die Kuh bewusst später wieder besamt, die Kühe haben mehr Ruhe, danken es mit mehr Milch, der Landwirt reduziert die Anzahl kritischer Phasen im Leben einer Kuh, darüber hinaus wird der Einsatz von Medikamenten und Antibiotika reduziert und der Kuh ein längeres Leben geboten. Tierwohl, wissenschaftlich belegbar“, so die Wissenschaftler aus Dummerstorf.

Mehr Leistung heißt nicht weniger Tierwohl: Heute mehr Tiere eutergesund als in den 80er Jahren

Minister Backhaus räumte mit einem weitverbreiteten Vorurteil auf: „Über Leistungen von Tieren zu sprechen, bekommt schnell den Anschein von wenig Tierwohl und unzureichendem Tierschutz. Leider werden in diesem Kontext Dinge gefühlt und emotional wahrgenommen, angefeuert durch Bilder und Negativbeispiele. Wenn es Kühen nicht gut geht, lässt als erstes die Milchmenge nach. Schon aus dem Grund sind Landwirte um ein optimales Tierwohl bemüht.“ Wissenschaftliche Forschungen belegen dies: „ Seit fast 20 Jahren wertet die LFA Gesundheitsdaten von Milchkühen aus 90 Praxisbetrieben in M-V, Sachsen-Anhalt und Brandenburg aus. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Gesundheit der Kühe deutlich verbessert hat. Heute sind z. B. 80 Prozent aller Kühe eutergesund gegenüber etwa 65 Prozent in den 80er Jahren. Passiert ist dies aber bei viel höheren Milchleistungen: knapp 11.000 Liter je Kuh und Jahr heute gegenüber 4.500 Liter damals. Das Management, also die Fähigkeit der Herdenbetreuer, Kühe artgerecht zu halten, bedarfsgerecht zu füttern, altersgerecht zu betreuen, ist dafür ausschlaggebend. Nicht nur in MV, deutschlandweit sinken die Abgangszahlen von Kühen aufgrund von Krankheiten. Wissenschaft und Landwirtschaft arbeiten hier eng zusammen“, führte er aus.

MV viehärmste Region – Methanausstoß in der Milchviehhaltung seit 1990 halbiert

Besorgt zeigte sich Minister Backhaus vor diesem Hintergrund über die grüne Agrarpolitik des Bundes: „Der Umbau der Tierhaltung wird in Berlin ganz eindeutig nicht gewollt; stattdessen möchte man die Tierhaltung Schritt für Schritt ganz abschaffen.“ Er betonte in diesem Kontext, dass Nutztiere für die Aufrechterhaltung des Nährstoffkreislaufes unersetzlich seien. „Wiederkäuer verwandeln große Mengen an ungenießbarer und minderwertiger Pflanzenmasse in hochwertige Nahrung. Bei der Verdauung entsteht Methan. Die Mikroorganismen im Pansen sind auf die Methanbildung angewiesen. Methan zählt aber auch zu den klimarelevanten Emissionen. Es baut sich in der Atmosphäre nach etwa acht bis 12 Jahren ab. Den Methanausstoß in der Rinderhaltung zu reduzieren, erfolgt daher am effizientesten über den Tierbestandsabbau. M-V ist aber schon jetzt die viehärmste Region Deutschlands. Seit der Wende ist die Rinderhaltung um etwa 60 Prozent geschrumpft. Heute werden hierzulande nur noch etwa 460.000 Rinder gehalten. Eine ähnliche Entwicklung ist auch bei den Milchkühen ersichtlich. Anfang der 1990er Jahre lag die Zahl der Milchkühe in MV bei 250.000, im November 2022 waren es nur noch rund 150.000 Milchkühe, das ist ein Rückgang um 40 Prozent. Weniger, aber leistungsfähigere Kühe bedeuten gleichbleibende Milchmengen und gleichzeitig weniger Methanausstoß. In MV hat sich dadurch die Methanemission aus der Milchviehhaltung seit 1990 bereits halbiert.“

Arla kooperiert mit Landwirten: Klimacheck und Milchgeld

Erfreut zeigte sich Minister Backhaus, dass auch die Molkerei Arla eng mit den Landwirten im Land kooperiert, um ressourcenschonend, CO2-reduziert und betriebswirtschaftlich arbeiten zu können. „Genauso wie weite Teile unserer Wirtschaft und Gesellschaft stehen auch wir in der Milchwirtschaft vor großen Herausforderungen beim Umwelt- und Klimaschutz. Dabei sehen wir uns als Milchbauern gemeinsam mit unserer Molkereigenossenschaft Arla als Teil der Lösung im Kampf gegen den Klimawandel. Mit unseren Nachhaltigkeitsmaßnahmen setzen wir uns für eine zukunftsorientierte Lebensmittelproduktion ein. Dabei ist es für uns als Landwirte wichtig, Ökologie und Ökonomie immer zusammen zu denken, um auch wirtschaftlich nachhaltig erfolgreich zu sein“, so Jens Oldenburg, Landwirt mit einem Milchhof in Rüting und gewählter Vertreter der Molkereigenossenschaft Arla, die ein großes Milchwerk in Upahl betreibt.

Arla verfolgt mit seinen Landwirtinnen und Landwirten eine ambitionierte Klimaagenda, mit einem wichtigen Etappenziel: Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen pro Kilogramm Milch um 30 Prozent reduziert werden. „Dafür führen wir bei Arla seit drei Jahren jährliche Klimachecks auf unseren Höfen durch, um den Klimafußabdruck unserer Milchproduktion zu ermitteln. Anhand der ausgewerteten Daten und einer umfassenden Beratung können wir dann gezielte Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen ergreifen. Diese reichen von einer nährstoffoptimierten Fütterung, über nachhaltigere Flächennutzung bis zum optimierten Umgang mit Düngemitteln und dem Einsatz von Ökostrom. Mittlerweile wissen wir aufrund unserer umfangreichen datenbasierten Analysen sehr genau, wo und wieviele Emissionen auf den verschiedenen Betrieben entstehen und wie wir sie reduzieren können“, so Jens Oldenburg.

Um diesen Prozess der Emissionsreduktion voranzubringen und zu unterstützen, hat die Molkereigenossenschaft Arla beim Milchgeld der Landwirte jüngst einen Nachhaltigkeitszuschlag eingeführt. Im Rahmen des neuen finanziellen Anreizmodells erhalten die Landwirtinnen und Landwirte bei ihrem monatlichen Milchgeld einen punktebasierten Nachhaltigkeitszuschlag für Klimamaßnahmen auf den Höfen. Damit sollen die Maßnahmen belohnt werden, die die Arla-Landwirtinnen und -Landwirte im Bereich Nachhaltigkeit und Klima ergreifen. Aktuell beträgt der durchschnittliche Nachhaltigkeitszuschlag bei Arla-Milchbauern 1,44 Cent pro kg Milch; plus ein Cent pro kg Milch für die Teilnahme am Klimacheck. Damit hängen im Durchschnitt 2,44 Cent pro kg Milch des monatlichen Milchgelds vom Engagement für Klima und Umwelt ab.

„Mit dem neuen Nachhaltigkeitszuschlag beim Milchgeld werden wirtschaftliche Anreize mit Klima- und Naturschutzmaßnahmen auf den Höfen verknüpft. Dabei sorgt das wissenschaftlich-basierte Punktesystem von Arla für Transparenz, welche Maßnahmen aufgrund der größten Wirkung am höchsten honoriert werden. Mit diesem Modell betreten wir als Molkereigenossenschaft Neuland, um unsere ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen“, erläutert Jens Oldenburg. „Dabei ist es mir wichtig zu betonen, dass wir diesen Weg als Milchbauern nur konsequent vorangehen können, wenn die Politik uns die richtigen Rahmenbedingungen setzt und Handel sowie Verbraucher unsere Bemühungen honorieren. Denn wir alle wissen mittlerweile, dass es die grüne Transformation in unserer Gesellschaft und Wirtschaft nicht zum Nulltarif gibt und zusätzliche Investitionen nötig sind.“