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Kategorie: Europa

GAP-Strategieplan vorgestellt

Schwerin – Am 22. Juni hat Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus den Agrarverbänden per Videoschalte die Programme der neuen Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP), insbesondere die landesspezifischen Maßnahmen der zweiten Säule, vorgestellt.

„Ab dem 1. Januar 2023 beginnt die neue Förderperiode der GAP. Unser Ziel ist es, den Landwirten so früh wie möglich Planungssicherheit zu geben. Das ist ein wichtiges Signal, erst recht in Zeiten des Krieges, turbulenter Märkte und steigenden Preisen. Deshalb werden wir uns in den kommenden Wochen noch mehrfach mit den Agrarverbänden zur Förderkulisse und Rahmenbedingungen austauschen.

Die Herausforderung besteht sicherlich darin, die ambitionierten Ziele des Green Deals und die Maßnahmen zur Einhaltung des 1,5 Grad Ziels aus dem Pariser Abkommen mit der Lebenswirklichkeit der Landwirte zusammenzubringen. Hier treffen ökologische und ökonomische Interesse aufeinander. Um hier zu guten Kompromissen zu kommen,  muss man mit denjenigen, die es betrifft reden und das tun wir!“, sagte Backhaus heute in Schwerin.

Und zu reden gibt es viel: „Die Europäische Komission hat den GAP-Strategieplan der Bundesrepublik in der ersten Jahreshälfte geprüft und in rund 300 Punkten Nachfragen gestellt und Klärungsbedarf angemeldet. Diese Fragen werden derzeit mit Hochdruck durch den Bund beantwortet. Derzeit ist noch nicht abzusehen, ob und welche Änderungen sich daraus für die neue Förderperiode noch ergeben können. Ziel ist, dass der GAP-Strategieplan bis zur Antragsstellung im Herbst genehmigt werden kann. Ich bin mir bewusst, dass es für die Betriebe und uns alle eine knappe Kiste wird. Umso wichtiger ist es mir, dass sie in den Gesamtprozess einbezogen sind und von den neuen Verpflichtungen nicht kalt erwischt werden.“

Als neue Komponente der „grünen Architektur“ werden erstmals in der 1. Säule den Landwirten freiwillige Maßnahmen im Interesse des Umwelt und Klimaschuztes angeboten, zum Beispiel die Anlage von Blühflächen und Altgrasstreifen sowie nichtproduktiven Flächen über die Konditionalität hinaus.

Auch ein Programm für vielfältige Kulturen mit fünf Hauptfruchtarten einschließlich Hülsenfrüchte und weitere Maßnahmen, wie der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, die Beibehaltung von Agroforst auf Ackerland oder Dauergrünland, als auch die Einhaltung von Bewirtschaftungsauflagen in Natura-2000-Gebieten werden finanziell ausgeglichen, führte Backhaus aus. Insgesamt macht der Anteil der Öko-Regelungen an den Direktzahlungen 23 Prozent aus (2 Prozent werden auf die EU-Vorgabe von 25 Prozent Mindestanteil aus der 2. Säule angerechnet).

Die meisten Öko-Regelungen sind mit Bewirtschaftungsmaßnahmen der 2. Säule zum Umwelt- und Klimaschutz kombinierbar. Neu in der Förderung sind für Mecklenburg-Vorpommern die Duldung von Wiedervernässung (Prämie 450 €/ha), der Anbau von Paludikulturen (Prämie 450 €/ha), Strip-Till-/ Mulch-/ Streifen-/ Direktsaatverfahren (Prämie 60 €/ha), Extensive Ackernutzung (Prämie 325 € bis 800 €/ha), Prämie für Rauhfutterfresser auf Grünland im Ökolandbau (244 € bis 850 €/ha), Ganzjährige Haltung in Außenklimaställen mit Auslauf und Weidehaltung (Prämie 120 €/GV) sowie Natura-2000-Ausgleich auf landwirtschaftlichen Flächen (Offenland: 90 bis 200 €/ha, forstwirtschaftliche Flächen: 20 bis 346 €/ha).

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen in der Förderperiode 2023-2027 ca. 452,5 Millionen Euro reguläre ELER-Mittel bereit. Hinzu kommen ca. 199,6 Millionen Euro aus Umschichtungsmitteln der 1. Säule. Damit beträgt das ELER-Volumen der Förderperiode 2023-2027 ca. 653 Millionen Euro. In der ersten Säule sind es 312 Millionen Euro pro Jahr, darunter 81 Millionen Euro für Öko-Regelungen.

In der ersten Säule gibt es die Direktzahlungen an die Landwirte in Höhe von ca. 153 €/ha (2023) und 144 €/ha (2026) die Umverteilungsprämie bis 40 ha in Höhe von 69,16 €/ha und bis 60 ha in Höhe von 41,49 €/ha, die gekoppelte Prämie für Schafe und Ziegen 34,83 Euro und Mutterkühe 77,93 Euro, die Junglandwirteprämie in Höhe von 134,04 Euro für bis zu 120 ha.

„Wir haben mit unseren Programmen in der 2. Säule an die erfolgreichen Maßnahmen der laufenden Förderperiode angeknüpft aber auch neue Angebote unterbreitet, damit die Landwirte ihren Beitrag für sauberes Wasser, Biodiverisät und Klimaschutz auch ausgelichen bekommen.

Ich freue mich auch, dass es gelungen ist, eine Unterstützung der Schaf-und Ziegenhalter und der Mutterkuhhalter in der 1. Säule zu etablieren. Dafür habe ich mich auf Bundesebene besonders eingesetzt“, so Backhaus.

EU-Förderung für Abfallberäumung in Jamel

Jamel – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, hat am Morgen einen Zuwendungsbescheid für die Beräumung von Abfällen auf dem Grundstück Forststraße 8 und 9 in Gägelow, OT Jamel (Landkreis Nordwestmecklenburg) übergeben.

Die Mittel in Höhe von 361.100 Euro stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Die Zuwendung nach der Richtlinie zur nach­haltigen ländlichen Entwicklung und Wiedernutzbar­machung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien setzt sich zusammen aus 270.825,00 Euro (EU- Mittel -75%) und 90.275,00 Euro (nationale Kofinanzierung – 25%).

„Das Projekt leistet einen konkreten Beitrag zur Verbesserung der Umweltsituation in der Gemeinde, es soll die Lebensqualität erhöhen. Ich verbinde mit der Förderung der Abfallberäumung die Erwartung, dass in gemeinsamer Anstrengung eine Reduzierung des Gefährdungspotentials für Wasser, Boden und Luft erreicht und ein positiver Impuls für den Umweltschutz in Mecklenburg-Vorpommern gegeben wird“, sagte Minister Backhaus.

Das Grundstück gehört der Gemeinde Gägelow. Es ist im Altlasten- und Bodenschutzkataster des Landes als devastierte Fläche geführt. Hier befindet sich ein weitgehend eingestürztes Gutshaus. Auf den Flächen hinter dem Haus, von der Straße aus nicht einsehbar, wurden vor allem in den 2000er Jahren über einen längeren Zeitraum immer wieder Bauabfälle in größerer Menge illegal abgelagert. Sie enthalten auch Dämmwolle, Asbest und Teerpappe, welche als gefährliche Abfälle einzustufen sind.

Die untere Abfallbehörde schätzt die Masse der Bauabfälle auf ca. 400 Tonnen. Die Bauschuttmasse aus dem Abbruch der Gutshausruine wird nochmals auf 600 bis 700 Tonnen geschätzt.

Der Ortsteil Jamel ist seit 1992 regelmäßig Gegenstand der medialen Berichterstattung. Er gilt einerseits als Hochburg des Rechtsextremismus. Andererseits erfahren die Aktivitäten des Ehepaars Lohmeyer, welche entschieden gegenüber den rechten Aktivitäten auftreten, großes mediales Interesse. Seit 2007 veranstaltet das Paar unter anderem das Musikfestival „Jamel rockt den Förster“, welches als Zeichen gegen Rechtsextremismus und für Toleranz überregional bekannt ist.

Einlaufverbot für Schiffe unter russischer Flagge

Schwerin – Als Reaktion auf den Krieg Russlands gegen die Ukraine hat die Europäische Union ein Sanktionspaket beschlossen. Dieses sieht auch ein Einlaufverbot für Schiffe unter russischer Flagge in europäische Häfen vor.

„Konkret bedeutet dies, dass nach dem 16. April 2022 der Zugang zu Häfen im Gebiet der Europäischen Union für Schiffe, die unter der Flagge Russlands registriert sind, nicht zu gewähren. Ausnahmen gelten unter anderem für medizinische Güter, Lebensmittel, Energie und humanitäre Hilfe. Leider ist seitens des Bundes keine einheitliche Regelung für die Länder getroffen worden, wie dieses Verbot praktisch vor Ort umgesetzt werden kann. Wir haben die Hafenbehörden in Mecklenburg-Vorpommern informiert, um grundlegende Hinweise zum Vorgehen zu geben. Zudem sind wir mit den Landkreisen in Kontakt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Die Wasserschutzpolizei wird über das Innenministerium informiert.

Nach Artikel 3ea Absatz 1 der EU-Verordnung ist es verboten, sanktionierten Schiffen den Zugang zum Hafen zu gewähren. Da das geltende nationale Hafenrecht keine ausdrückliche Genehmigung für den Hafeneinlauf kennt, teilt die Hafenbehörde dem Kapitän eines sanktionierten Schiffes frühestmöglich ausdrücklich mit, dass ihm das Einlaufen in den Hafen verboten ist und dem Schiff auch kein Liegeplatz zugewiesen wird (vgl. § 16 Hafenverordnung M-V). Auf die unmittelbar geltende Regelung der EU-Verordnung ist hinzuweisen. Gibt es Anhaltspunkte, dass das Schiff daraufhin einen anderen Hafen anzulaufen versucht, ist der dortigen Hafenbehörde das erteilte Verbot mitzuteilen. „Wir empfehlen, dass sich die Hafenbehörden und die Wasserschutzpolizei bei einem relevanten Fall in bewährter Weise eng abstimmen“, sagte Meyer.

Um die Hafenbehörden zu entlasten, hat das Wirtschaftsministerium auf Bund-Länder-Ebene gebeten, dass eine jeweils aktuelle Liste der sanktionierten Schiffe erstellt wird, die den Behörden vor Ort zur Verfügung gestellt wird. Bis dahin wird auf die von der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) geführte Datenbank sanktionierter Schiffe verwiesen. Zudem gibt es eine EU-Sanktionskarte unter https://sanctionsmap.eu/. Dort kann nach aktuell geltenden Sanktionstexten und gelisteten Personen/Unternehmen gesucht werden.

10 Millionen Euro für deutsche Fischerei

Schwerin – Ein Lichtblick für die Kutter- und Küstenfischerei: Die Europäische Kommission hat den EU-Mitgliedsstaaten finanzielle Unterstützung für das Fischereihandwerk zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen aus dem Ukraine-Krieg in Aussicht gestellt. Demnach dürfen die Mitgliedsstaaten in der Zeit vom 24.02.2022 bis 31.12.2022 ohne vorherige Notifizierung Fischereiunternehmen Beihilfen in Höhe von bis zu 35.000 EUR/Betrieb gewähren. Insgesamt hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bei der EU einen Beihilferahmen von 10 Millionen Euro angemeldet.

Dazu Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus: „Ich begrüße die angekündigte Unterstützung aus Brüssel ausdrücklich, weil sie zeigt, dass wir die prekäre Situation der Fischer ernst nehmen und an Lösungen arbeiten. Auch ich habe das Thema immer wieder nach Berlin und Brüssel getragen und bin nicht müde geworden, die wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung dieses Wirtschaftszweiges herauszuheben – und dazu stehe ich auch weiterhin.“

Die deutsche Kutter- und Küstenfischerei ist Backhaus zufolge in besonderem Maße von den erheblich gestiegenen Gasölpreisen betroffen. Betrug Anfang Februar 2022 der Preis für Gasöl (Diesel) noch ca. 60 Cent/Liter, so liegt er aktuell bei ca. 1,15 Euro/Liter. Die herkömmlichen Kraftstoffkosten für ein Schleppnetzfischereifahrzeug liegen bei ca. 30 % des Jahresumsatzes. Bei der Stellnetzfischerei liegt der Anteil herkömmlich bei ca. 10 %. „Die aktuell zu verzeichnende spontane Verdoppelung der Kraftstoffkosten ist in der ohnehin wirtschaftlich schwierigen Situation von der deutschen Kutter- und Küstenfischerei nicht zu verkraften“, resümierte Backhaus.

Aktuell werden die Rechtsgrundlagen zur Umsetzung des Beihilfeverfahrens durch das BMEL in Abstimmung mit den Küstenländern und dem Thünen-Institut für Ostseefischerei geschaffen. Die Umsetzung des Verfahrens wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (BLE) übernehmen. Das Geld kann vorausichtlich ab Mai 2022 ausgezahlt werden.

GAP-Strategieplan in Brüssel eingereicht

Schwerin – Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat heute mit knapp zwei Monaten Verspätung den GAP-Strategieplan bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht.

„Ich freue mich, dass nach einem langen Ringen um Inhalte und Finanzen für Deutschland nun ein Gesamtkonzept zur Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume vorliegt, das von der EU-Kommission nun eingehend überprüft wird. Sicherlich sind wir noch nicht bei allen Maßnahmen am Ende der Diskussion angekommen und 2022 werden weitere Weichen für die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik der kommenden Jahre gestellt. Das Prinzip ‚öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘, das von Mecklenburg-Vorpommern immer wieder in die Verhandlungen eingebracht wurde, findet sich aber schon jetzt in weiten Teilen wieder. Das ist ein großer Erfolg und ein Ansatz, der Landwirtschaft und Umweltschutz gleichermaßen in den Blick nimmt. Da Landwirte zu allererst wirtschaftlich handeln, ist nur derjenige bereit zu investieren, der mit Klima- und Umweltleistungen auch Geld verdienen kann anstatt nur einen Kostenausgleich zu bekommen. Das stetig knapper werdende europäische Agrarbudget sollte sich deshalb auch künftig noch stärker an diesem Grundgedanken ausrichten“, stellte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, fest.

Insbesondere die Neuregelungen zur Ausgestaltung der Konditionalitäten, also den Voraussetzungen, die der Landwirt erfüllen muss, um an den Direktzahlungen teilnehmen zu können und den Öko-Regelungen (eco schemes) im Rahmen der Direktzahlungen (1. Säule) hätten immer wieder für Diskussionen gesorgt, sagte Backhaus. Auch wenn die finanzielle Ausstattung der Ökoregelungen aus den Berechnungen des Bundes hinter den Erwartungen der Länder zurückgeblieben sei, gehe Backhaus davon aus, dass Leistungen für Umwelt- und Klimaschutz durch die Förderprogramme der 2. Säule finanziell weiterhin gut abgedeckt sind.

Mecklenburg-Vorpommern stehen für die Direktzahlungen jährlich ca. 320 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung. Für die Förderung des ländlichen Raums inkl. der Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen stehen in den Jahren 2023 bis 2027 insgesamt EU-Mittel in Höhe von ca. 652 Millionen Euro bereit.

Die Europäische Kommission hat nunmehr Zeit, um die Strategiepläne der Mitgliedsländer umfassend zu prüfen. Erfahrungsgemäß ergeben sich bis zu 1.000 Anmerkungen und Nachfragen. Das Jahr 2022 wird demnach für Verhandlungen mit der Kommission und die Umsetzung der Ergebnisse benötigt, damit am 01.01.2023 die neue Förderperiode mit neuen Regeln starten kann.

LEADER-Strategien gesucht

Schwerin – Die Europäische Union und das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern unterstützen auch in der Förderperiode 2023-2027 die Umsetzung des LEADER-Ansatzes in MV. Regionale Akteure sind aufgerufen, ihre Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raumes bis 31. August 2022 einzureichen. Der Aufruf richtet sich insbesondere an Gemeinden, lokale und regionale Vereine, Verbände und Institutionen in den ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns, die die nachhaltige regionale Entwicklung vorantreiben. Die Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung (SLE) soll ab dem 1. Januar 2023 mit der Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erfolgen.

„Die Menschen vor Ort wissen oft am besten, was getan werden muss, damit das Dorf, die Region lebendig und attraktiv bleiben. Das greift der LEADER-Ansatz auf. Die Maßnahme ist ein flexibles und breitgefächertes Förderinstrument, mit dem lokalen Bedürfnissen entsprochen werden kann. Auch in der neuen Förderperiode sollen Vorhaben unterstützt werden, die den ländlichen Raum zukunftsfähig machen. Themenschwerpunkte sind deshalb Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten, insbesondere in den Bereichen Daseinsvorsorge und Grundversorgung, Stärkung der Innovations- und Wirtschaftskraft sowie die Förderung von Wissen und Digitalisierung.

Es sollen vorrangig solche Vorhaben unterstützt werden, die zur Minderung der Folgen des Klimawandels und zum Schutz der natürlichen Ressourcen beitragen“, so Minister Dr. Till Backhaus.

Weitere Handlungsfelder sind etwa der demografische Wandel und seine Folgen, beispielsweise in den Bereichen Pflege und Gesundheit. LEADER-Maßnahmen der vergangenen Förderperioden sind etwa das Gesundheitshaus Woldegk, den Schulcampus Zarrentin und die mobile Käserei Kentzlin. „Solche Leuchtturm-Projekte tragen erheblich zur Stärkung des ländlichen Raumes bei “, sagte der Minister.

Teilnahmeberechtigt sind Lokale Aktionsgruppen (LAG), die Strategien für die lokale Entwicklung konzipieren und durchführen. Eine LAG besteht aus Vertretern öffentlicher und privater sozioökonomischer Interessen. Eine einzelne Interessengruppe darf die Entscheidungsfindung nicht kontrollieren.

Eine SLE bezieht sich dabei immer auf eine zusammenhängende Teilfläche Mecklenburg-Vorpommerns. Ausgenommen sind die Territorien der Städte Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar. Die Strategien dürfen sich nicht territorial ganz oder teilweise überlagern. Eine SLE soll ein Gebiet mit mindestens 10.000 und nicht mehr als 150.000 Einwohnern umfassen.

Vorbehaltlich der Genehmigung des GAP-Strategieplans 2023 bis 2027 und der Planungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird für jede Strategie ein Grundbudget von 3 Millionen Euro bereitgestellt. Der danach verbleibende Teil des Gesamtbudgets wird wie folgt aufgeteilt: 70 Prozent nach dem Proportionalitätsprinzip bezogen auf die Einwohnerzahlen zum 31. Dezember 2021 der von den Strategien erfassten Gebiete sowie 30 Prozent in Abhängigkeit des Bewertungsergebnisses für die jeweilige Strategie.

Das Auswahlverfahren soll spätestens am 30. November 2022 abgeschlossen sein. Es werden maximal 15 Strategien ausgewählt.

Die Unterlagen sind bis spätestens zum 31. August 2022, 15.30 Uhr, einzureichen beim: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Referat 340, Paulshöher Weg 1, 19061, Schwerin

Kontaktpersonen im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt:

Herr Reimann, Tel.: 0385/58816340
Fax. 0385/58816032
E-Mail: t.reimann@lm.mv-regierung.de
Frau Kleinfeldt, Tel.: 0385/58816347
Fax. 0385/58816032
E-Mail: s.kleinfeldt@lm.mv-regierung.de

LEADER-Wettbewerb 2022 – Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)

LEADER ist die Abkürzung von Liaison Entre Actions de Developpement de l´Economie Rurale (frz. für Vernetzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Es steht für ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem innovative Aktionen zur wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen gefördert werden.

Kennzeichnend ist der methodische Ansatz des Programms: 14 LAGs erarbeiteten in Mecklenburg-Vorpommern Entwicklungskonzepte für ein jeweils abgegrenztes Gebiet (LEADER-Region) und entscheiden innerhalb eines zugewiesenen Budgets selbst, welche örtlichen Initiativen zur Verwirklichung dieser Entwicklungsstrategie gefördert werden (Bottom-up-Prinzip).

Mecklenburg-Vorpommern nimmt seit 1994 am LEADER-Programm teil. Seit 2007 ist das Programm Bestandteil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

In der Förderperiode 2014 bis 2020 wurden für 966 Vorhaben der LAG bislang rund 108 Millionen Euro als Zuschüsse bewilligt. Hiervon konnten inzwischen rund 83 Millionen Euro ausgezahlt werden. Mit diesen Zuschüssen werden Investitionen mit einem Gesamtumfang von mehr als 167 Millionen Euro unterstützt. 731 Vorhaben konnten die Projektträger bisher abschließen.

In den Förderperioden zwischen 2000 und 2013 wurden über LEADER insgesamt knapp 99 Millionen Euro Fördergelder ausgereicht und 1.431 Vorhaben realisiert. Dadurch wurden Gesamtinvestitionen von 138,3 Millionen Euro ermöglicht.

EU-Gelder für Landwirte in M-V

Schwerin – Wie in den Vorjahren erfolgt auch 2021 die Auszahlung der EU-Agrarbeihilfen, den sogenannten Direktzahlungen, an mehr als 4.700 Landwirte in Höhe von insgesamt 347 Mio. Euro zu Weihnachten.

„Dies ist mir auf Grund der nach wie vor angespannten Wirtschaftssituation in vielen Betrieben infolge der schwierigen Witterungsbedingungen in den letzten Jahren, sowie der anhaltenden Pandemie-Situation sehr wichtig“, betont Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Das Geld sollte zu Weihnachten bei der jeweiligen Hausbank auf dem Konto der Landwirte eingegangen sein.

Die flächenbezogenen Direktzahlungen der sogenannten 1. Säule bestehen aus der Basis-, der Greening- und der Umverteilungsprämie. Darüber hinaus erhalten Junglandwirte und Kleinerzeuger weitere Prämien.

Der Minister erinnert auch noch mal daran, dass für das Antragjahr 2022 in fast allen flächengebundenen Förderprogrammen der 2. Säule Neuanträge für auslaufende Verpflichtungen zum 31.12.2021 sowie für ganz neue Antragsteller für ein Jahr möglich sind. Ausnahme bilden mit einer Verpflichtungsdauer von drei Jahren sogenannte „Einführer“ im Ökolandbau. Das Einreichen des „ELER-Antrags 2022“ ist noch bis zum 31.12.2021(Ausschlussfrist) online unter „agrarantrag-mv.de“ möglich.

Bau eines Tiefwasser-Containerterminals

Schwerin – Im Außenhafen der Stadt Swinemünde in Polen ist die Errichtung eines Containerterminals einschließlich der dazugehörigen Infrastruktur vorgesehen. Ziel ist die Abfertigung der größten Containerschiffe, welche die Ostsee anfahren können. Gegenwärtig läuft auf der polnischen Seite das nationale Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung.

„Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird sich daran beteiligen. Grenzüberschreitende Umweltauswirkungen müssen sorgfältig geprüft und können nicht pauschal ausgeschlossen werden. Aufgrund der Größenordnung des geplanten Vorhabens sowie der räumlichen Nähe zu naturschutzrechtlich sensiblen Natura-2000-Gebieten wie z. B. Vogelschutzgebieten auf der deutschen Seite ist eine vertiefte Betrachtung der grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen und mithin eine Beteiligung im Rahmen des Verfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung daher ganz klar angezeigt“, erklärten der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer und der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß am Donnerstag in Schwerin.

Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat der polnischen Seite die Beteiligung an der Umweltverträglichkeitsprüfung fristgemäß angezeigt.

Für das geplante Bauvorhaben im Grenzbereich zum Land Mecklenburg-Vorpommern ist eine technische Zieltiefe innerhalb des Containerhafens von 14,5 Metern vorgesehen. Es werden beispielsweise durch die Ausbaggerungen während der Bauphase Trübungsfahnen entstehen, welche sich auch auf die deutschen Küstengewässer und damit die Küstengewässer vor Mecklenburg-Vorpommern auswirken könnten. Nicht zuletzt könnten wertvolle ökologische Funktionen wie Vogelrast, Fischbrut usw. im Hinblick auf die Natura 2000-Gebiete auf deutscher Seite beeinträchtigt werden.

„Die potentiellen grenzüberschreitenden Auswirkungen sind zu untersuchen und gegebenenfalls effektive Vermeidungsstrategien zu entwickeln“, betonte Wirtschaftsminister Meyer.

Weiterhin geht von den erwarteten größeren Schiffseinheiten, welche den geplanten Containerterminal Swinemünde anlaufen sollen, ein möglicherweise steigendes Risiko für signifikante Havarien inklusive Containerverlusten aus.

„Es ist in einem Gesamtkonzept Vorsorge zu betreiben. Eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher zwingend angezeigt“, sage Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.