Einlaufverbot für Schiffe unter russischer Flagge

Schwerin – Als Reaktion auf den Krieg Russlands gegen die Ukraine hat die Europäische Union ein Sanktionspaket beschlossen. Dieses sieht auch ein Einlaufverbot für Schiffe unter russischer Flagge in europäische Häfen vor.

„Konkret bedeutet dies, dass nach dem 16. April 2022 der Zugang zu Häfen im Gebiet der Europäischen Union für Schiffe, die unter der Flagge Russlands registriert sind, nicht zu gewähren. Ausnahmen gelten unter anderem für medizinische Güter, Lebensmittel, Energie und humanitäre Hilfe. Leider ist seitens des Bundes keine einheitliche Regelung für die Länder getroffen worden, wie dieses Verbot praktisch vor Ort umgesetzt werden kann. Wir haben die Hafenbehörden in Mecklenburg-Vorpommern informiert, um grundlegende Hinweise zum Vorgehen zu geben. Zudem sind wir mit den Landkreisen in Kontakt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Die Wasserschutzpolizei wird über das Innenministerium informiert.

Nach Artikel 3ea Absatz 1 der EU-Verordnung ist es verboten, sanktionierten Schiffen den Zugang zum Hafen zu gewähren. Da das geltende nationale Hafenrecht keine ausdrückliche Genehmigung für den Hafeneinlauf kennt, teilt die Hafenbehörde dem Kapitän eines sanktionierten Schiffes frühestmöglich ausdrücklich mit, dass ihm das Einlaufen in den Hafen verboten ist und dem Schiff auch kein Liegeplatz zugewiesen wird (vgl. § 16 Hafenverordnung M-V). Auf die unmittelbar geltende Regelung der EU-Verordnung ist hinzuweisen. Gibt es Anhaltspunkte, dass das Schiff daraufhin einen anderen Hafen anzulaufen versucht, ist der dortigen Hafenbehörde das erteilte Verbot mitzuteilen. „Wir empfehlen, dass sich die Hafenbehörden und die Wasserschutzpolizei bei einem relevanten Fall in bewährter Weise eng abstimmen“, sagte Meyer.

Um die Hafenbehörden zu entlasten, hat das Wirtschaftsministerium auf Bund-Länder-Ebene gebeten, dass eine jeweils aktuelle Liste der sanktionierten Schiffe erstellt wird, die den Behörden vor Ort zur Verfügung gestellt wird. Bis dahin wird auf die von der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) geführte Datenbank sanktionierter Schiffe verwiesen. Zudem gibt es eine EU-Sanktionskarte unter https://sanctionsmap.eu/. Dort kann nach aktuell geltenden Sanktionstexten und gelisteten Personen/Unternehmen gesucht werden.

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