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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Zukunft des Childhood Hauses gesichert

Schwerin – Sozialministerin Drese kündigte im Rahmen der heutigen Landtagssitzung eine Übernahme der Kosten für das Childhood Haus in Schwerin ab dem 1. Juli 2023 unter Landesbeteiligung an. „Die Gespräche mit den Beteiligten befinden sich auf der Zielgeraden,“ sagte Drese. „Das Childhood Haus ist ein Leuchtturm im Kinderschutz.“

Die Ministerin betonte, dass das Childhood Haus Kindern und Jugendlichen, die von körperlicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind, Zuflucht, Unterstützung und multiprofessionelle Begleitung biete. „Nach der Anschubfinanzierung durch die Childhood-Foundation werden wir durch eine neu aufgestellte Finanzierung langfristig jungen Menschen in schwierigsten Lebenslagen helfen“, betonte Drese.

Seit das Childhood Haus Schwerin im April dieses Jahres seine Arbeit aufnahm, seien 67 Kinder und Jugendliche betreut und begleitet worden. Ein Großteil der Betroffenen kam aus der Landeshauptstadt selbst, aber auch Betroffene aus den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg hätten vom Angebot der Einrichtung profitiert, erklärte die Ministerin in ihrer Rede. Insgesamt werde von einer Betreuung von rund 100 Personen im Jahr ausgegangen.

Drese: „Das Childhood Haus ist für Betroffene ein sicherer Hafen. Hier werden Sie bei der Nachsorge und der schonenden Aufarbeitung der Vorfälle unterstützt und müssen das Erlittene nicht immer wieder neu und in anderen Situationen unterschiedlichen Gesprächspartnern erklären. Auch auf behördlicher Seite ist das Projekt einmalig, denn hier greifen Angebote von Polizei, Justiz, Medizin, Psychologie, Kinder- und Jugendhilfe ineinander. Daher freut es mich sehr, dass die schon länger stattfindenden Gespräche zur dauerhaften Finanzierung zwischen der Landesregierung, der Foundation und der Landeshauptstadt Schwerin kurz vor der Finalisierung sind.“

Ab dem 01. Juli 2023 sei eine Finanzierung durch die Landesregierung, die Landeshauptstadt Schwerin sowie die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim vorgesehen. Die Gesamtkosten in Höhe von rund 230.000 Euro jährlich für das Childhoodhaus Schwerin sollen zu 40 Prozent und zu gleichen Teilen durch das Justizministerium, das Innenministerium und das Sozialministerium getragen werden. Die verbleibenden 60 Prozent werden durch die Landeshauptstadt Schwerin sowie die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim übernommen.

„Die letzten Detailabsprachen mit den Landkreisen erfolgen derzeit noch, aber es gibt Anlass, optimistisch in die Zukunft zu blicken“, fasste die Ministerin im Landtag zusammen.

Rahmenbedingungen für gute Arbeit

Schwerin – Im Landtag ist am Donnerstag das Thema „Mecklenburg-Vorpommern zum Land der Guten Arbeit weiterentwickeln“ diskutiert worden.

„Die Rahmenbedingungen für gute Arbeit müssen in jeder Branche und jedem Wirtschaftszweig gelebt werden. Die Landesregierung arbeitet gemeinsam an der Verbesserung dieser Bedingungen. Hierzu zählen beispielsweise die Weiterentwicklung des Landesvergabegesetzes sowie die Umsetzung der Industriestrategie. Die heimische Industrie steht für hochqualifizierte Arbeitsplätze, gute Löhne, innovative Produkte und moderne Technologien. Industriepolitik zielt dabei auf die Stärkung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrieunternehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

 Der Minister machte in diesem Zusammenhang auch auf die veränderten Fördermöglichkeiten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) aufmerksam.

„Wir haben die Kriterien für die Förderung von Investitionen für Unternehmen neu ausgerichtet. Die Schaffung und der Erhalt von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen mit einer guten Entlohnung, das Voranbringen von Innovationen und eine nachhaltige Entwicklung stehen dabei besonders im Mittelpunkt. Das Land hat dabei die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen noch stärker in den Vordergrund gerückt“, so Meyer im Landtag weiter.

So erhalten beispielsweise Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, um fünf Prozentpunkte höhere Fördersätze als Unternehmen, die nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind. Darüber hinaus stellt die Landesregierung Unternehmen, die gute Löhne zahlen, mit einem Zuschlag von bis zu 5 Prozentpunkten besser. Die Höhe des Zuschlags berechnet sich nach der Höhe der Überschreitung des gesetzlichen Mindestlohns pro Stunde in Höhe von 12 Euro. Darüber hinaus stehen bei der Investitionsförderung qualitative Kriterien noch mehr im Vordergrund

Darüber hinaus wurde der Entwurf eines Tariftreue- und Vergabegesetzes auf den Weg gebracht. „Mit der beabsichtigten Gesetzesnovelle soll eine gute Entlohnung sowie nachhaltige Wertschöpfungsketten und regionale Wertschöpfung gesichert werden.

Die Einhaltung von Tarifverträgen und die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften sind danach zwingende Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge und damit integraler Bestandteil dieser Strategie“, so Meyer weiter. Gegenwärtig läuft die Ressortanhörung. Der abgestimmte Gesetz-Entwurf soll voraussichtlich im Februar des kommenden Jahres vorliegen.

Wirtschaftsminister Meyer machte im Landtag deutlich, dass es absehbar ist, dass der Bedarf an Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen, an präventiven Angeboten und Information zu Guter Arbeit sowie an Unterstützung von Opfern von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung nicht geringer werden wird. „Aufgrund von zunehmenden Fachkräfteengpässen sind wir auf gezielte Zuwanderung aus dem Ausland angewiesen.

Die Bundesregierung plant weitere Erleichterungen beim Fachkräftezuzug aus dem Ausland und wird das Einwanderungs- und Einbürgerungsrecht modernisieren. So wird auch unser Bundesland attraktiver für benötigte Fachkräfte aus Drittstaaten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer. Unterstützung bekommt das Land durch die Beratungsstelle „CORRECT!“.

In den Jahren 2020 und 2021 wurden durch die Beratungsstelle rund 500 Menschen für ausländische Beschäftigte in M-V und zur Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung beraten und unterstützt. Die Zahl der Beratungen stieg – auch in den Pandemiejahren – vom Jahr 2020 auf 2021 sogar um 18 Prozent.

Förderung der Freien Wohlfahrtspflege

Schwerin – Die Förderung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege wird auf Grundlage des Wohlfahrtsfinanz- und -transparenzgesetzes noch transparenter und vergleichbarer ausgestaltet. Das ist nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese die Kernaussage der Stellungnahme der Landesregierung zu den Berichten der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die am gestrigen Abend im Landtag behandelt wurde.

„Schon jetzt sind wir in Mecklenburg-Vorpommern mit unserem Transparenzgesetz bundesweiter Vorreiter – mit den Ergebnissen aus der Berichterstattung der Spitzenverbände werden wir diesen Status weiter ausbauen“, verdeutlichte die Ministerin.

Einen wesentlichen Schritt hin zu größerer Transparenz, Steuerung und Verlässlichkeit im Bereich der Wohlfahrtspflege hat Mecklenburg-Vorpommern bereits mit dem 2020 in Kraft getretenen Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz getan, so die Ministerin. Dieses legt u.a. fest, dass die Spitzenverbände in einem Turnus von zwei Jahren das Sozialministerium über die Verwendung der ihnen zugeteilten Finanzhilfen unterrichten.

Die erste dieser Berichterstattungen folgte zum Ende des letzten Jahres. „Die Ergebnisse sind dabei insgesamt erfreulich. Die geschaffenen Transparenzdatenbanken wie auch das Gesetz zeigen Wirkung. Denn die Berichte geben transparent Auskunft über die Verwendung der Mittel“, so Drese.

Die Auswertung zeige aber auch Verbesserungsbedarfe. „Die Verbände haben die Gestaltungsregeln der Berichte teils sehr unterschiedlich ausgelegt. Das erschwert die Vergleichbarkeit der Berichte untereinander, aber perspektivisch auch über mehrere Berichtszeiträume hinweg. Genau hier wollen wir nun ansetzen“, betonte die Ministerin.

Künftig sollen festgelegte inhaltliche und formale Anforderungen, darunter eine verpflichtende Matrix, die Berichterstattung vergleichbarer machen. Entsprechende Abstimmungen laufen bereits, um eine Umsetzung für den nächsten Berichtszeitraum zu ermöglichen.

Drese: „Unser Ziel ist klar: Wir wollen eine größtmögliche Transparenz im Bereich der Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege schaffen.“

Das Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG M-V) trat zum 01.01.2020 in Kraft. Die darin geregelte Berichterstattung an das Sozialministerium erfolgt alle zwei Jahre, erstmals am 30.09.2021 und erneut am 30.09.2023.

Zusätzlich wurde eine öffentlich abrufbare Datenbank eingeführt, in die Informationen über Zuwendungen des Landes an die Spitzenverbände und die Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie an Träger der sozialen Arbeit veröffentlicht werden. Sie ist abrufbar unter www.zuwendung-mv.de.

Gesellschaftliches Engagement macht Schule

Oldenburg: Kinder und Jugendliche erlernen aktive Mitgestaltung

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sollen noch mehr Schülerinnen und Schüler gesellschaftliches Engagement im Unterricht erlernen.

Das Bildungsministerium unterstützt gemeinsam mit der Initiative „Lernen durch Engagement in M-V“ (LdE in M-V) und weiteren Partnern Projekte, bei denen Kinder und Jugendliche ein soziales und gesellschaftliches Miteinander erleben und lernen.

Bildungsministerin Simone Oldenburg hat in Laage gemeinsam mit der Ehrenamtsstiftung M-V, der NORDMETALL-Stiftung, der Freudenberg Stiftung und der Stiftung Lernen durch Engagement – Service-Learning in Deutschland eine Kooperationsvereinbarung unterschrieben. Ziel ist, Zukunftsthemen der Bildung praktisch zu vermitteln und dabei die Demokratiekompetenzen der Kinder und Jugendlichen zu stärken.

„Der Unterricht mit „Lernen durch Engagement“ zeigt, wie Bildung für die Zukunft aussehen kann und es freut mich, wenn immer mehr Schulen im Land daran teilnehmen. Denn es werden bei den vielen tollen Projekten nicht nur Zukunftsthemen nachhaltig und praktisch vermittelt, vielmehr erlernen die Kinder und Jugendlichen auch, was es heißt, Verantwortung zu übernehmen und Teilhabe aktiv mitzugestalten“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

In Mecklenburg-Vorpommern erproben mittlerweile 14 Schulen die Lehr- und Lernform „Lernen durch Engagement“. Eine von ihnen ist das RecknitzCampus Laage. Die Schülerinnen und Schüler dort bauen, recherchieren und forschen am Naturlehrpfad in Laage als Teil ihres Unterrichtes – ein Beispiel dafür, wie Schulen Zukunftsthemen gemeinsam mit einem Engagement für die Gesellschaft vermitteln können.

Künftig soll die Lern- und Lernform auch an 10 Grundschulen ausgebaut werden; geplant ist zudem, die berufliche Orientierung durch „Lernen durch Engagement“ mit dem Berufswahlsiegel MV zu verbinden.

Um die Schulen dabei fachlich zu beraten, hat das Bildungsministerium eine zusätzliche Stelle geschaffen.

Die Initiative ist 2017 als Zusammenschluss der Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in M-V, der Stiftung Lernen durch Engagement – Service-Learning in Deutschland, der Freudenberg Stiftung, der NORDMETALL-Stiftung und der RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern e.V. gestartet.

Durch die Verbreitung von „LdE in M-V“ sollen Schülerinnen und Schüler schrittweise zur gesellschaftlichen Mitgestaltung befähigt werden und durch die Projektarbeit im Unterricht Mitbestimmung erfahren und erlernen.

 Die Initiative trägt auch dazu bei, dass sich die Unterrichts- und Lernkultur an den Schulen im Land eiter entwickelt. Um die Schulen bei diesem Prozess zu unterstützen, wurde von der RAA – Demokratie und Bildung M-V das LdE-Kompetenzzentrum mit Hilfe der Stiftungen eingerichtet. Das Bildungsministerium fördert das Kompetenzzentrum jährlich mit rund 111.000 Euro.

Kinder- und Jugendmedizin

Schwesig fordert Abschaffung der Fallpauschalen

Schwerin – „Das Fallpauschalen-System in der Kinder- und Jugendmedizin muss dringend abgeschafft und durch eine auskömmliche Finanzierung ersetzt werden. Das bisherige System hat dazu geführt, dass die Kinder- und Jugendmedizin stark geschwächt worden ist. Oft geht es nur ums Geld und nicht um die Kinder. Die Kinder- und Jugendmedizin braucht eine auskömmliche Finanzierung, die sich am Bedarf der Kinder und Jugendlichen orientiert.

Zusätzlich müssen Vorhaltekosten für eine gute Versorgung auch in angespannten Situationen berücksichtigt werden. Auf diese Probleme weisen wir seit Jahren hin. Und aus diesen Gründen haben wir vor 2 Jahren eine entsprechende Initiative im Bundesrat gestartet“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Besonders bei Kindern ist derzeit eine rasante Zunahme von Atemwegserkrankungen durch die Ausbreitung von RS- und Influenza-Viren sowie weiteren Erregern zu verzeichnen.

Das Kabinett der Landesregierung wird sich in der Sitzung am Dienstag mit der Situation beschäftigen. Am Beginn der Sitzung soll es eine Lageeinschätzung für Mecklenburg-Vorpommern geben.

„Mit Sorge sehen wir die rasante Ausbreitung des RS-Virus. Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind viele Kinder betroffen. In den Krippen, Kindergärten und Schulen unseres Landes fehlen zurzeit deutlich mehr Kinder als sonst.

In anderen Bundesländern werden bereits die Betten auf Intensiv- und Normalstationen für Kinder knapp. Dies ist in Mecklenburg-Vorpommern bisher nicht der Fall. Deshalb können wir zurzeit kleine Patienten aus Berlin und Hamburg aufnehmen, um zu helfen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Schwesig unterstrich, wie dringend angesichts der angespannten Situation eine auskömmliche Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin ist: „Für die Behandlung von Kindern brauchen Kliniken und Krankenhäuser gerade in einer angespannten Lage, wie sie jetzt durch die Ausbreitung des RS-Virus entstanden ist, Personal, das schnell verfügbar ist. Das muss bei der Finanzierung künftig stärker berücksichtigt werden.

Dies gilt besonders für Krankenhäuser im ländlichen Raum. Große Kliniken müssen zudem Spezialbehandlungen für Kinder vorhalten können, ohne dass wirtschaftliche Aspekte dafür ausschlaggebend sind.“

Baum und Wildbraten von der Landesforst M-V

Schwerin – Auch in diesem Jahr gibt es in den Forstämtern der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern wieder den traditionellen Weihnachtsbaumverkauf. Viele Forsthöfe und Revierförstereien bieten Besucherinnen und Besuchern ein vorweihnachtliches Rahmenprogramm. Auf eigens organisierten Weihnachtsmärkten können Schmuckreisig, Brennholz oder kulinarische Besonderheiten, wie Wildbret, erworben werden.

Umweltminister Dr. Till Backhaus wirbt besonders für die Weihnachtsbäume der Landesforstanstalt und für regionale Wildprodukte: „Die Tradition eines festlich geschmückten Baumes hat nach wie vor einen festen Platz in den heimischen Wohnzimmern. Rund 30 Millionen Weihnachtsbäume werden so jedes Jahr in Deutschland verkauft. Mich freut hierbei, dass etwa 90 Prozent davon aus regionaler Produktion stammen. In Mecklenburg-Vorpommern bieten insbesondere unsere Forstämter jedes Jahr die Möglichkeit zum Kauf eines Baumes oder auch zum Selberschlagen. Verbunden mit den inzwischen schon traditionellen Weihnachstmärkten und Adventsaktionen der Landesforst, ist das ein tolles Erlebnis für die ganze Familie“, so Backhaus.

Die Weihnachtsbäume der Landesforst erfüllen die höchsten Ansprüche, verspricht der Minister: „Hier ist nichts schnell hochgezüchtet. So ein Weihnachtsbaum, der hier verkauft wird, ist im Schnitt zwischen 6 bis 10 Jahre alt. Auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und zusätzlichem Dünger wird bei uns verzichtet und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren viel Mühe und Fleiß, um einen gesunden, schön stufig und dicht gewachsenen Weihnachtsbaum zu erzeugen.“

Auch wirbt der Minister für die Erzeugnisse der landeseigenen Jagd: Zum Festtag möchte ich den Menschen im Land besonders die Wildprodukte aus unseren landeseigenen Wäldern ans Herz legen. Jagd ist gelebter Naturschutz und so ein Wildschweinbraten mit Backpflaumen ein hervorragendes Festtagsessen. An vielen Orten finden Sie in den nächsten Wochen mobile Verkaufsstände oder Sie schauen einmal direkt in unseren Hofläden der Landesforst vorbei. Unsere Forstkolleginnen und Kollegen beraten Sie gern, auch zu anderen Weihnachtsgeschenken aus dem Wald“, so Minister Backhaus.

Alle Termine zu den Verkaufsaktionen finden Sie unter: https://www.wald-mv.de/static/Wald-mv/Dateien/Landesforst/Waldbesucher/Waldweihnachten/Weihnachtsbaumverkauf-2022.pdf

Weitere Informationen zum Wildverkauf: Wild vom Förster – Wald-MV

Drese: Vernetzung im Ehrenamt fördern

Schwerin – Anlässlich des Tages des Ehrenamts am  5. Dezember hebt Sozialministerin Stefanie Drese den hohen Stellenwert des Ehrenamts für die Gesellschaft hervor. In einer besseren Vernetzung der Engagierten sieht die Ministerin Potenzial für die Nachwuchsgewinnung.

Drese: „Ohne das Ehrenamt würde Vieles in unserer Gesellschaft schlichtweg nicht funktionieren. Ich bin deshalb jedem und jeder einzelnen Engagierten dankbar für die Bereitschaft, sich gemeinnützig einzubringen. Um die ehrenamtlichen Strukturen in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern zu stärken, ist eine gute Vernetzung zwischen Vereinen und Organisation besonders wichtig.“

Aus diesem Grund habe kürzlich ein Netzwerktreffen mit Ehrenamtskoordinatorinnen und -koordinatoren, den MitMachZentralen des Landes, Mehrgenerationenhäusern und Familienzentren sowie der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern stattgefunden, so Drese.

Eine Untersuchung der ehrenamtlichen Strukturen im Land der Hochschule Neubrandenburg und der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern hatte zuvor gezeigt, dass die regionalen Akteurinnen und Akteure im Ehrenamt nicht immer gut vernetzt sind.

„Eine bessere Vernetzung birgt unter anderem das Potenzial, Vereine und engagementfördernde Strukturen über bestimmte Regionen hinaus bekannter zu machen und so die Nachwuchsgewinnung zu fördern. Das Netzwerktreffen hat einen persönlichen Austausch ermöglicht und neue Möglichkeiten für die Zusammenarbeit aufgezeigt,“ zeigte sich die Ministerin zufrieden.

Um das Ehrenamt im Land darüber hinaus zu stärken, müsse freiwilliges Engagement auch künftig hohe Wertschätzung erfahren, betont die Ministerin: „Uns allen muss bewusst sein, wie wichtig das Ehrenamt für unsere Gesellschaft ist.“ Beispielsweise über eine Partnerschaft bei der EhrenamtsKarte MV könnten Betriebe und Organisationen ein kleines Dankeschön aussprechen.

Die Landesregierung würdigte zivilgesellschaftliches Engagement am vergangenen Samstag (3. Dezember) Schwerin. Im festlichen Rahmen wurden rund 40 Ehrenamtliche von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Sozialministerin Stefanie Drese mit der „Ehrennadel des Landes Mecklenburg-Vorpommern für besondere Verdienste im Ehrenamt“ ausgezeichnet.

Bundesweiter Warntag

In M-V wird am Donnerstag Warnung geprobt

Schwerin – Am Donnerstag ist zum zweiten Mal bundesweiter Warntag. Auch in Mecklenburg-Vorpommern werden um elf Uhr alle technisch dafür geeigneten Sirenen im Land eine Warnung der Bevölkerung auslösen.

„Die Innenministerinnen und Innenminister von Bund und Ländern haben 2020 beschlossen, einmal im Jahr beim Warntag die Menschen in Deutschland über die unterschiedlichen Warnmittel in Gefahrensituationen zu informieren und damit auch stärker auf den Bevölkerungsschutz aufmerksam zu machen. Bund, Länder und Kommunen aktivieren dabei zur gleichen Zeit in einer Übung ihre Warnmittel. Selbstverständlich machen wir da mit“, erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel den deutschlandweiten Aktionstag und führt weiter aus:

„Ein wichtiges Warnmittel sind Sirenen. Sie tragen dazu bei, die Menschen in unserem Land im Fall von Wetterextremen, Waldbränden, Hochwasser oder anderen großräumigen Gefahrenlagen zu warnen und erste Verhaltensempfehlungen zu transportieren. Aber nicht alle Kommunen und Gemeinden in unserem Land sind mit Sirenen ausgestattet, deswegen sollten sich die Bürgerinnen und Bürger beim Warntag nicht wundern, sollte ausgerechnet in ihrem Ort kein Sirenensignal ertönen. Nur die an das Warnsystem angeschlossenen Sirenen werden ertönen. Daher unterstützt das Land  seit einigen Jahren – ebenso wie der Bund – mit seinem Sirenenförderprogramm – die Errichtung dieser Warngeräte durch die unteren Katastrophenschutzbehörden.

Für Mecklenburg-Vorpommern gelten einheitliche Signale und Bedeutungen:

  1. Mit der Alarmierung, auch Feueralarm, werden die Rettungskräfte zu einem Einsatz gerufen. Die Bevölkerung muss gegebenenfalls im Einsatzumfeld mit Rauchgasen rechnen und sollte Türen und Fenster schließen. Der Sirenenton dazu: ein zweimal unterbrochener Dauerton von etwa einer Minute.
  2. Mit einem auf- und abschwellenden Sirenenton für etwa eine Minute erfolgt die Warnung der Bevölkerung. Bei seinem Erklingen sollten Sie feste Gebäude aufsuchen, regionale Radio- und Fernsehsender einschalten und auf Durchsagen achten. Nutzen Sie die Notfall-Informations- und Nachrichten-App „Nina“ auf Ihrem Smartphone. Vom Zeitpunkt des Sirenensignals bis zur Rundfunkdurchsage kann einige Zeit vergehen. Was Sie sonst noch befolgen sollten, erfahren Sie auf der Webseite www.brand-kats-mv.de. Dort können Sie sich auch alle Sirenentöne einmal anhören.
  3. Entwarnung gibt die Sirene mit einem Dauerton von etwa einer Minute.

„Zum bundesweiten Warntag am Donnerstag ertönen bei uns im Land die Signale zur Warnung der Bevölkerung, eingebettet in eine vorherige und anschließende Entwarnung“, kündigt Christian Pegel an und ergänzt: „Dieser Tag ist ein bewusster Stresstest für die Warninfrastruktur in Deutschland. Im Alltag laufen unsere Warnsysteme zuverlässig. Ein Stresstest unter besonderen Bedingungen ist dennoch nötig für die Härtung und Weiterentwicklung des Warnsystems. Der Warntag soll daher ganz gezielt dabei helfen, Optimierungspotenziale in allen Bereichen aufzuzeigen.“

Weiterhin weist der Minister auf den Übungsalarm hin, der einheitlich sonnabends um zwölf Uhr ertönt: „Mit einem etwa 15-sekündigen Dauerton können Brand- und Katastrophenschützer ihre Sirenen technisch erproben – sofern dieser Tag nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fällt. Für Bevölkerung und Einsatzkräfte erwachsen daraus keine Handlungsanweisungen.“

„Sirenen sind natürlich nicht die einzigen Warnmittel“, sagt Christian Pegel weiter und zählt auf: „Dazu zählen unter anderem auch Radio, Fernsehen, digitale Infotafeln im öffentlichen Raum, Warn-Apps wie ,Nina‘ und das so genannte Cell Broadcast. Dieses wird zum diesjährigen Warntag erstmals erprobt. Dazu löst das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe über das Modulare Warnsystem (MoWaS) die Versendung einer Warnnachricht an alle Handys aus, die sich im Empfangsbereich einer Funkzelle befinden und technisch in der Lage sind, diese Meldungen zu empfangen.

Der Warntag stellt vor allem für den neuen Warnkanal Cell Broadcast den Beginn einer intensiven operativen Testphase dar. In dieser Testphase ist noch kein vollständiger Wirkbetrieb vorgesehen und es werden nicht alle Handynutzerinnen und –nutzer in Mecklenburg-Vorpommern und auch in Deutschland eine Warnmeldung über Cell Broadcast empfangen können.

Realisiert werden Warnungen in Deutschland durch den Warnmittelmix – und damit über möglichst viele Wege. Ein Video und weitere Informationen zu den Warnmitteln in Deutschland finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.