Menü Schließen

Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Übernachtungspauschale für gemeinnützige Familienerholung

Zuschüsse für gemeinsame Familienauszeit auch in diesem Jahr noch verfügbar

Schwerin – Die Landesregierung verbessert die Rahmenbedingungen für Maßnahmen im Programm Familienerholung. Darauf wies Sozialministerin Stefanie Drese am (heutigen) Donnerstag in Schwerin hin. Im Zuge einer entsprechenden Richtlinienänderung des Sozialministeriums wird die Übernachtungspauschale für Familienbildungsmaßnahmen von 30 Euro auf 35 Euro pro Person und Übernachtung angehoben.

„Wir wollen es damit finanziell schwächer gestellten Familien mit Kindern, Alleinerziehenden sowie Familien mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen ermöglichen, gemeinsam einen Urlaub in gemeinnützigen Familienferienstätten erleben zu können“, betonte Drese.

Die Erholungsangebote enthalten Übernachtung mit Vollverpflegung sowie Programme für die gemeinsame Freizeitgestaltung für und mit teilnehmenden Familien. „Mit der Landesförderung soll die Durchführung von Familienbildungsangeboten langfristig gesichert und die steigenden Kosten besser abgebildet werden“, so Drese.

Verbunden mit dem erhöhten Fördersatz ist eine Anpassung der Aufenthaltsdauer auf nunmehr fünf bis sieben Tage. „Das entspricht eher der Realität der Familien, die das Angebot in den vergangenen Jahren in Anspruch genommen haben“, weiß die Ministerin. Offensichtlich mit Erfolg: so wurden in diesem Jahr mit den neuen Fördermodalitäten bereits fast doppelt so viele Mittel abgerufen, wie noch zur gleichen Zeit im Vorjahr.

„Trotzdem stehen noch Mittel zur Verfügung, die zum Beispiel für die Gestaltung der Sommer- oder Herbstferienzeit genutzt werden können“, hob Drese hervor. Gerade für besonders belastete Familien ist es enorm wichtig, auch mal Abstand zum Alltag zu gewinnen, gemeinsam neue Kraft zu tanken und den Kindern eine Ferienzeit außerhalb des eigenen Wohnortes zu ermöglichen. Das ist der Ansatz unseres Programms für Familienerholungsmaßnahmen“, so die Ministerin.

Während ihres Aufenthalts erhalten sie auch entsprechende Unterstützung und bei Bedarf eine Vermittlung an weiterführende externe Angebote. Familien sollen Zeit miteinander verbringen und sich mit anderen Familien bewusst begegnen können. Eine qualifizierte Kinder- und Jugendbetreuung soll Eltern entlasten.

Möglich ist die Inanspruchnahme einer geförderten Familienerholung immer dann, wenn mindestens eines der teilnehmenden Familienmitglieder Grundsicherung/ Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Zudem muss mindestens ein mitreisendes und dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein. Familien müssen darüber hinaus ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern haben und sich bei einem Träger von Erholungsmaßnahmen anmelden.

Informationen erhalten die Familien direkt bei den Trägern der freien Jugendhilfe, die Familienerholung anbieten, bei Familienferienstätten in M-V, Jugendherbergen in M-V, den Landesverbänden AWO, DRK, Paritätischer, Caritas und Diakonie oder beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS). Das LAGuS ist für das Antragsverfahren zuständig.

Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Long Covid

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese sieht im Ausbau der Forschung zu den Krankheitsbildern sowie in der Weiterbildung und Vernetzung der Haus- und Fachärztinnen und -ärzte entscheidende Schritte zur Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten, die unter Long Covid, Post-Vac, Post Covid und ME/CFS leiden.

„Oberste Priorität muss die Erschließung wirksamer Behandlungs- und Therapiemethoden haben, um die Lebensqualität der betroffenen Menschen zu verbessern“, betonte Drese auf dem 4. Long Covid-Fachtag, der am (heutigen) Mittwoch in Schwerin stattfand.

Drese verdeutlichte, dass in Mecklenburg-Vorpommern gute Voraussetzungen für Versorgung und Forschung bestehen, da das Land in der Pandemie frühzeitig beträchtliche Mittel für den Bereich Long Covid bereitgestellt habe. „Durch die zusätzlichen Mittel konnten unsere Universitätsmedizinen in Greifswald und Rostock die Spezialambulanzen ausbauen und Betroffenen helfen. Mit ihrer gebündelten Expertise im Bereich Long und Post Covid profitieren die UMG und die UMR von diversen Bundesförderprogrammen“, sagte Drese.

So stellt die Bundesregierung mit der „Nationalen Dekade gegen postinfektiöse Erkrankungen“ in den kommenden Jahren insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden nach Angaben von Drese unter anderem Forschungsprojekte, klinische Studien und Fortbildungen. Zudem ist angedacht eine neue Patientendatenbasis zur Überprüfung neuer Therapieansätze zu schaffen.

Die Ministerin hob gleichzeitig die Bedeutung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für eine optimale Versorgung von Long Covid Patienten hervor. „Insbesondere Hausärzte sind oft die ersten Anlaufpunkte von Betroffenen. Wir wollen deshalb im engen Austausch mit Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung umfangreicher für Long Covid-Erkrankungen schulen und die Netzwerkbildung fördern, um auch hier die Wahrnehmung und Akzeptanz für postakute Infektionssyndrome zu erhöhen und die Therapieansätze zu verbessern“, so Drese.

Die Ministerin danke den Regierungsfraktionen von SPD und Die Linke sowie der Patientenorganisation „NichtGenesen“ für die Organisation des Fachtags: „Es ist wichtig, Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken und Aufklärungsarbeit zu leisten. Es ist wichtig, die Betroffenen in den Fokus zu rücken, in den Austausch zu gehen und das vorhandene Wissen zu erweitern“, sagte Drese.

Girls’Day und Boys’Day 2026 M-V: „Dein Tag, dein Weg!“

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „KickOff ist am Sonnabend in Schwerin.“

Schwerin – In diesem Jahr stehen die Zukunftstage für Mädchen und Jungen unter dem Motto „Dein Tag, dein Weg!“. Unterstützt werden sie durch das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz. Zusammen mit den Sozialpartnern, der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. und dem Deutschen Gewerkschaftsbund Bezirk Nord, werden Unternehmen, Einrichtungen, Schulen und Eltern aufgerufen, sich am Aktionstag zur klischeefreien Beruflichen Orientierung und Nachwuchsgewinnung am 23. April 2026 aktiv zu beteiligen.

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Der Girls’Day und der Boys’Day sind ein gesellschaftliches Angebot, das weiterhin beliebt ist und immer wichtiger wird. Ziel der Aktionstage ist auch das Ziel unseres gerade beschlossenen Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms: Gleichstellung von Frauen und Männern. Daher sind die Zukunftstage wichtiger Bestandteil des Programms. Wir arbeiten daran, die Ungleichheiten zu beenden. Gleichstellung ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Basis für Veränderungen ist die eigene Entwicklung und Entfaltungsmöglichkeit.

Wer von Anfang an die Chance hat, das zu tun, was sie oder er möchte, kann sich auch selbstbewusst im Leben behaupten. Ein Schlüssel ist aus unserer Sicht die klischeefreie und gendersensible Berufsorientierung, also die Berufswahl anhand der eigenen Stärken, Interessen, Talente und Wünsche. Der Girls’Day und der Boys’Day sind dabei erfolgreich. Mädchen lernen an diesem Tag Berufe kennen, in denen der Frauenanteil unter 40 Prozent liegt. Jungen probieren Berufe aus, in denen der Männeranteil unter 40 Prozent liegt. Wir wollen in Zeiten des Fachkräftemangels den Pool an Bewerberinnen und Bewerbern geschlechteroffen und klischeefrei gestalten. Wir müssen heute alles daransetzen, dass wir morgen immer mehr Vorbilder für eine Berufswahl abseits von Geschlechterstereotypen bekommen“, betont die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Landespressekonferenz.

Lisanne Straka, Abteilungsleiterin Frauen- und Gleichstellungspolitik beim DGB Nord: „Technik ist auch Mädchensache, dennoch fehlen Frauen und ihre Sichtweisen oft in den Berufen, die unsere Zukunft bestimmen. Echter Wandel gelingt nur, wenn wir starre Rollenbilder endlich überwinden und bereits Mädchen erleben, wie viel Gestaltungskraft in technischen Berufen steckt. Damit aus Interesse Karrieren werden, braucht es aber auch eine offene Unternehmenskultur, faire Arbeitsbedingungen und eine echte Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Nur wenn das Umfeld stimmt, können Frauen ihre Fähigkeiten voll einbringen und die digitale Transformation entscheidend vorantreiben.“

Susan Bach, Geschäftsführerin Bildung & Hochschule, VU – Die Arbeitgeber MV: „Die Konjunktur in Mecklenburg-Vorpommern steht weniger stark unter Druck als in anderen Regionen der Bundesrepublik. Das ist ein wichtiges Signal für junge Menschen. Gleichzeitig bleibt der Handlungsdruck für Unternehmen hoch. Konzepte der Fachkräftesicherung müssen inhaltlich weiterentwickeln und so gestaltet werden, dass sich junge Menschen unabhängig vom Geschlecht angesprochen fühlen. Mit dem Girls’Day begeistern wir Mädchen frühzeitig für technische und handwerkliche Berufe und erschließen zusätzliche Potenziale für Unternehmen.“

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum ->Girls‘Day und auch zum ->Boys‘Day per Klick. Hier werden praktische Erfahrungen in Berufen und Studieneinrichtungen vermittelt, in denen bisher nur wenige Frauen bzw. Männer arbeiten. Frei von Geschlechterklischees entdecken Mädchen ihre Talente und Stärken für die MINT-Berufe (Berufe im Bereich Mathematik, Informationstechnologie, Naturwissenschaften und Technik) und Jungen für die sozialen und Gesundheits- sowie Dienstleistungsberufe.  In M-V werden der „Girls’Day“ und „Boys’Day“ über ein Sozialpartnerschaftsprojekt der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VU) sowie des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nord (DGB Nord) begleitet. Das ->Projekt „ZU!MV – Landeskoordinierung Girls’Day/Boys’Day in Mecklenburg-Vorpommern“ wird im Rahmen des ESF Plus-Programms des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus der Europäischen Union gefördert.

Würdigung für stille Heldinnen und Helden

Jetzt noch schnell Vorschläge für Pflegemedaille des Landes einreichen

Schwerin – Das Sozialministerium verleiht in diesem Jahr erstmals die Pflegemedaille des Landes an private Pflegepersonen, die sich mit großem Engagement um pflegebedürftige Familienmitglieder kümmern. „Wir möchten damit diese oft stillen Heldinnern und Helden würdigen, die ihre Angehörigen liebevoll im häuslichen Umfeld pflegen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese am Dienstag in Schwerin. Noch bis zum Freitag dieser Woche (27. März) können Vorschläge eingereicht werden.

Drese hob hervor, dass pflegende Angehörige eine tragende Säule für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen sind. Rund 86 Prozent der 140.000 Menschen, die einen anerkannten Pflegegrad haben, werden in Mecklenburg-Vorpommern im familiären Umfeld zu Hause gepflegt – mit oder ohne Unterstützung durch professionelle Pflegedienste.

„Pflegende Angehörige sind damit unersetzbar, erfahren aber in der Öffentlichkeit nicht die Wertschätzung, die sie verdienen“, verdeutlichte Drese. „Mit der Pflegemedaille des Landes für besondere Verdienste in der häuslichen Pflege sowie bei der Unterstützung pflege- oder unterstützungsbedürftiger Personen wollen wir die Care-Arbeit, die zum großen Teil von Frauen geleistet wird, sichtbar machen“, so die Ministerin.

Vorschläge können per Brief oder E-Mail bis zum 27. März an das Sozialministerium gerichtet werden können. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

Die Verleihung der Landes-Pflegemedaille findet am 12. Mai 2026 anlässlich des Internationalen Tages der Pflegenden im Goldenen Saal des Justizministeriums in der Landeshauptstadt Schwerin statt.

Voraussetzungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Pflegemedaille des Landes:

  • Pflege oder Unterstützung von pflege- oder unterstützungsbedürftigen Menschen durch eine private Pflegeperson
  • die Pflege- und Unterstützungstätigkeit
  • darf nicht nur vorübergehend sein
  • soll vorrangig im häuslichen Umfeld der privaten Pflegeperson erfolgen
  • darf nicht hauptberuflich erbracht werden
  • muss unentgeltlich sein
  • soll zum Zeitpunkt des Vorschlags nicht länger als ein Jahr zurückliegen
  • die Inanspruchnahme von Hilfen durch Dritte bei einzelnen Verrichtungen, Leistungen aus der Pflegeversicherung oder die Erstattung von Auslagen der privaten Pflegeperson schließen eine Ehrung nicht aus
  • die private Pflegeperson und die pflege- oder unterstützungsbedürftige Person müssen ihren ständigen Wohnsitz in MV haben

Vorschläge können formlos eingereicht werden von 

  • jeder natürlichen (privaten) Person,
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften,
  • den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege,
  • den Verbänden der gewerblichen Wohlfahrtspflege,
  • dem Landesseniorenbeirat,
  • dem Inklusionsförderrat,
  • Selbsthilfegruppen,
  • den Landesverbänden der Pflegekassen und Ersatzkassen,
  • den Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten

Den Vorschlag bitte senden an das

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Abteilung 3, Referat IX 330,

Werderstraße 124,

19055 Schwerin

oder per E-Mail an pflegemedaille@sm.mv-regierung.de

Der Vorschlag muss folgende Angaben zur privaten Pflegeperson enthalten:

  • Vor- und Familienname, Postanschrift, Geburtsdatum sowie
  • eine Begründung des Vorschlags mit evtl. weiteren Angaben zur privaten Pflegeperson und einer Beschreibung der Tätigkeiten zur Pflege oder/und zur Unterstützung der pflege- oder unterstützungsbedürftigen Person

Pflegereport: Massiver Anstieg bei Zahl der Pflegebedürftigen

Schwerin – Die soziale Pflegeversicherung steht vor großen Herausforderungen. Das zeigt eine Analyse im aktuellen BARMER Pflegereport. Denn die Zahl der Pflegebedürftigen in Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt: Während im Jahr 2011 noch 67.000 Menschen pflegebedürftig waren, sind es mittlerweile bereits rund 140.000. Das ist jede beziehungsweise jeder Elfte.

Ursache des massiven Anstiegs ist laut Pflegereport weniger die demographische Entwicklung als vielmehr die Pflegereform aus dem Jahr 2017. So erhalten seit dieser Zeit Menschen mit geistigen Einschränkungen wie zum Beispiel Demenz oder bei psychischen Erkrankungen den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Auch durch die damalige Einführung der Pflegegrade vergrößerte sich der Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich.

Die Folgen für die Pflegeversicherung sind bis heute spürbar und bringen das Pflegesystem finanziell sowie personell an seine Grenzen. Hinzu kommt, dass sich auch die durchschnittliche Pflegedauer verlängert hat. „Um einen Kollaps zu verhindern, braucht es Lösungen, um das System Pflege zu reformieren und finanziell zu stabilisieren“, fordert Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der BARMER in Mecklenburg-Vorpommern. Beitragszahlerinnen und Beitragszahler dürften nicht noch stärker belastet werden.

Neue Definition von Pflegebedürftigkeit führt zu deutlichem Zuwachs

Laut BARMER Pflegereport gab es infolge der Leistungsausweitung den größten Anstieg bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad eins: Von 2017 bis 2023 hat sich ihre Zahl in Mecklenburg-Vorpommern von rund 1.200 auf über 22.000 fast verzwanzigfacht. „Die Einführung einer neuen Definition von Pflegebedürftigkeit war richtig, da so eine gerechtere Feststellung des Pflegegrades ermöglicht wurde“, sagt Henning Kutzbach.

Für diese positive Entwicklung brauche es aber Lösungen, um den Zuwachs an Pflegebedürftigen auch angemessen versorgen zu können, so Kutzbach. Er fordere deshalb die finanzielle Entlastung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV), etwa durch Rückzahlung der Coronahilfen, der Finanzierung der Pflegeausbildung aus Steuermitteln und die Übernahme von Sozialbeiträgen für Pflegende Angehörige. Um das System zu entlasten sei auch Prävention ein wichtiger Hebel. „Den Grundstein für ein gesundes Leben im Alter lege ich durch einen gesunden Lebensstil in jüngeren Jahren“, so Kutzbach. So könne Pflegebedürftigkeit verzögert oder sogar bestenfalls vermieden werden. Hierfür sei es wichtig, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken.

Gesundheitsförderung und Prävention als Landesschwerpunkt

Sozialministerin Stefanie Drese betonte, dass das Land genau hier ansetzt und aktiv ist, z.B. mit der neuen Landesstrategie für Gesundheitsförderung und Prävention, die die vier Säulen Bewegungsförderung, psychische Gesundheit, Suchtprävention und Stärkung der Gesundheitskompetenzen beinhaltet. Für Maßnahmen und Projekte stünden landesseitig vier Millionen Euro zur Verfügung.

„Ein weiterer enorm wichtiger Punkt ist unser Pakt für Pflege in MV. Pflege wird dabei als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden, der sich alle Mitglieder des Landespflegausschusses gemeinsam als Verantwortungsgemeinschaft verpflichtet fühlen. Es geht dabei etwa um die Unterstützung der Pflege in der Häuslichkeit, die Personalsicherung, die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit von Pflegeeinrichtungen, die Weiterentwicklung der Pflege- und Strukturplanung, Beratung und Case Management sowie um die Herausforderung Demenz“, betonte Drese.

Als konkretes Beispiel benannte die Ministerin das Landes-Investitionsprogramm für die Kurzzeitpflege. „Um die pflegenden Angehörigen mehr zu entlasten, stellen wir 4,4 Millionen Euro zur Verfügung mit denen wir Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen für Kurzzeitpflegeplätze in bestehenden Einrichtungen als auch in Pflegeheimen mit eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen fördern“, so Drese.

In Richtung Bund forderte Drese eine Pflegereform, die besonders die ambulante Versorgung in den Blick nehmen müsse sowie eine Neujustierung der Sozialen Pflegeversicherung, die „mittlerweile selbst zum Pflegefall geworden ist“.

Drese: „Um die rasant steigenden Eigenanteile für Pflegeheimbewohner nachhaltig zu begrenzen, brauchen wir Strukturreformen und Bürokratieabbau sowie die Entlastung der Pflegeversicherung von versicherungsfremden Leistungen. Und ich spreche mich auch ganz klar für eine Verbreiterung der Einnahmen der Pflegeversicherung aus, z.B. könnten Personengruppen, wie die Beamten in die Soziale Pflegeversicherung einbezogen werden. Vorschläge liegen auf den Tisch – jetzt muss gehandelt werden bevor es zu spät ist.“

Ehrenamtskonferenz M-V

Drese auf Ehrenamtskonferenz MV: Politik kann Engagement nicht verordnen, aber ermöglichen

Güstrow – Sozialministerin Stefanie Drese hat sich am Donnerstag auf der Ehrenamtskonferenz MV 2026 für die gezielte Ansprache von Gruppen und Personen ausgesprochen, denen die Beteiligung am freiwilligen Engagement aufgrund von Schwellen und Hemmnissen schwerfällt.

„Hier liegt ein großes Potential für ehrenamtliches Engagement. Menschen, bei denen etwa Sprachbarrieren bestehen oder die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sind oft motiviert sich einzubringen, brauchen aber den persönlichen Kontakt oder das leichte Auffinden von Informationen und Engagement-Möglichkeiten“, sagte Drese bei der von der Ehrenamtsstiftung des Landes organisierten Veranstaltung in Güstrow.

Der Zugang zum freiwilligen Engagement werde beispielsweise durch eine sensible Ansprache, Veranstaltungen, auf denen Engagierte und Interessierte sich begegnen, digitale Börsen, die leicht auffindbar und klar strukturiert sind oder sichtbare Zeichen an Gebäuden oder Institutionen, an denen Engagement stattfindet, erleichtert, sagte Drese.

Die Ende Januar dem Landtag erstmals vorgelegte Engagementstrategie der Landesregierung widme sich auch diesem Thema, so die Ministerin. „Wer interessiert ist, sich zu engagieren, sollte die passenden Informationen künftig leichter finden und im direkten Gespräch ermuntert werden, mitzumachen. Menschen engagieren sich, wenn sie sich angesprochen fühlen“, verdeutlichte Drese.

Die Engagementstrategie verstehe sich als in die Zukunft gerichtetes, verbindendes und das Vorhandene ergänzendes Instrument. „Unsere gemeinsam mit Vereinen, Verbänden, Stiftungen, der Wissenschaft sowie der Wirtschaft erarbeitete Strategie stärkt das freiwillige Engagement, macht vorhandene Ressourcen sichtbarer und bündelt sie“, betonte Drese.

„Wir gehen damit aktiv auf kooperierende Institutionen sowie Engagierte zu, um gemeinsam langfristig die Bedingungen für Engagierte und am Engagement Interessierte zu verbessern. „Mit Hilfe der verabredeten Maßnahmen möchte die Landesregierung zeigen, welches Potential für freiwilliges Engagement besteht und wie dieses in echtes Engagement verwandelt werden kann“, so die Ministerin.

Im Zentrum stünden dabei die Engagierten, ihre Bedarfe und auch das, was ihnen Schwierigkeiten bereitet, wie z.B. bürokratische Hürden, die Suche nach Fördergeldern oder die Wege zum Engagement.

Drese: „Freiwilliges Engagement ist keine Selbstverständlichkeit. Menschen möchten ihr Engagement wählen. Es muss für diese Wahl vielfältiger, sichtbarer, zugänglicher und besser unterstützt werden – in den Städten und auf dem Land, online und offline, kurz- oder langfristig. Politik kann Engagement nicht verordnen – aber sie kann es ermöglichen.“

Gesundheitsleistungen unter einem Dach

Neue Stadtambulanz Altentreptow als Modell für ländliche Versorgung

Altentreptow – Am heutigen Donnerstag nahm Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm an der offiziellen Eröffnung der neuen Stadtambulanz in Altentreptow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte teil. Das Gesundheitszentrum, dessen Aufbau durch Landesmittel und einer LEADER-Förderung mit gut 2,6 Millionen Euro gefördert wurde, vereint medizinische und therapeutische Leistungen mehrerer Fachrichtungen unter einem Dach.

„Gerade in ländlichen Regionen gewinnt eine wohnortnahe, gut erreichbare Gesundheitsversorgung zunehmend an Bedeutung“, unterstrich Grimm in ihrer Eröffnungsrede. So müssen insbesondere Patientinnen und Patienten fernab der Ballungszentren oftmals längere Wege auf sich nehmen, um medizinische Behandlungen bei verschiedenen Ärztinnen und Ärzten zu koordinieren und wahrzunehmen. „Das ist eine echte Herausforderung für chronisch Kranke, aber auch für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen“, weiß die Staatssekretärin.

Das Modell der Stadtambulanz soll hier durch eine stärkere Bündelung Abhilfe schaffen und zu einer zentralen Anlaufstelle der Region werden. „Egal ob für die haus- oder fachärztliche Betreuung, für die im Haus mitangesiedelte Apotheke oder für Angebote wie Physiotherapie und medizinische Fußpflege: Ein einzelner Weg führt zum Ziel“, erklärte sie. Zudem profitieren Patientinnen und Patienten von einer engen Zusammenarbeit der im Haus ansässigen Leistungserbringer und einer barrierefreien Architektur.

Darüber hinaus sei das Konzept auch für Medizinerinnen und Mediziner attraktiv, hob Grimm hervor: „Wer sich nicht vorstellen kann, allein eine Praxis auf dem Land zu gründen, findet hier Unterstützung und Gesellschaft. Und auch für Interessierte, die gerne interdisziplinär oder vielleicht lieber in Teilzeit arbeiten möchten, bietet das Gesundheitszentrum die passenden Strukturen.“

Grimm: „Aus meiner Sicht ist die Stadtambulanz daher ein wegweisendes Projekt nicht nur für Altentreptow und die Region, sondern prinzipiell auch ein Zukunftsmodell für ganz Mecklenburg-Vorpommern. Das Engagement der Initiatoren, Herrn Dr. Müller-Sundt und Herrn Friese, unterstützen wir als Land deshalb natürlich sehr gerne und ich freue mich schon sehr darauf zu sehen, wie das Angebot künftig angenommen wird.“

Reihenuntersuchungen in 4. und 8. Klassen

Wismar – Lieber früh, als zu spät: Um mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen rechtzeitig zu erkennen, führt das Gesundheitsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres in den 4. und 8. Klassen des Landkreises wieder die gesetzlich vorgeschriebenen schulärztlichen Reihenuntersuchungen durch. Insgesamt werden circa 2400 Mädchen und Jungen in diesem Zusammenhang untersucht.

Ziel der Untersuchungen an den allgemeinbildenden Schulen ist es, mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen. Im Rahmen eines kurzen Screenings werden unter anderem Körpergröße und Gewicht, der Blutdruck sowie Hör- und Sehvermögen überprüft. Außerdem werden die Impfunterlagen eingesehen. Bei Bedarf erfolgt eine kurze Beratung. Sollten Auffälligkeiten festgestellt werden, werden die Eltern selbstverständlich informiert.

Die Ergebnisse werden ausschließlich anonym ausgewertet, um allgemeine gesundheitliche Entwicklungen zu erkennen und Präventionsmaßnahmen planen zu können.

Vor der Untersuchung erhalten Sorgeberechtigte über die Schule ein Informationsschreiben mit Fragebogen. Die Angaben sind freiwillig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Fragen oder Beratungswünsche können dort ebenfalls vermerkt werden.

Die Untersuchungstermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Sorgeberechtigte können auf Wunsch teilnehmen.