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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Studiengang Hebammenwissenschaft

Erste Hebammen schließen duales Studium als Bachelor of Science ab / 17 Absolventinnen erhalten gleichzeitig den Berufsabschluss

Rostock – Den ersten 17 Absolventinnen des Studiengangs Hebammenwissenschaft der Universitätsmedizin Rostock wurden am Freitag, 22. März die Zeugnisse im Beisein von Gesundheitsministerin Stefanie Drese feierlich übergeben. Durch das nun abgeschlossene dreieinhalbjährige duale Studium haben die Studentinnen neben dem akademischen Grad „Bachelor of Science“ (B.Sc.) gleichzeitig die Berufsbezeichnung Hebamme erlangt. Der neue Studiengang Hebammenwissenschaft zeichnet sich durch eine enge Verzahnung von Praxis und Theorie aus. Die Studentinnen profitierten dabei von der Zusammenarbeit mit den Kooperationskliniken und zahlreichen Partnerinnen und Partnern der Praxis in der klinischen und außerklinischen Geburtshilfe.

„Der neue Studiengang Hebammenwissenschaft zeigt eindrucksvoll, wie eine zukunftsgewandte und interdisziplinäre Berufsqualifikation für Hebammen aussehen kann“, betonte Gesundheitsministerin Drese. „Unter der Einbeziehung von zahlreichen Kooperationspartnern, darunter die geburtshilflichen Kliniken, freiberuflichen Hebammen und Beratungsstellen, setzt die Universitätsmedizin Rostock, die als erste einen solchen Abschluss in MV anbietet, Maßstäbe für die Zukunft der Hebammenwissenschaften. Hiervon profitieren die heutigen Absolventinnen, welche künftig als kompetente Beraterinnen und Vertrauenspersonen den werdenden Müttern beim Start in das Familienleben zur Seite stehen werden. Nicht zuletzt ist dies aber auch ein großer Zugewinn für unser Land, indem wir die die geburtshilfliche Versorgung und die Fachkräftesituation insgesamt weiter stärken“, so Drese.

„Das neu gegründete Institut für Gesundheitswissenschaften an der Universitätsmedizin Rostock hat in kürzester Zeit die ersten Absolventinnen des Studiengangs Hebammenwissenschaft hervorgebracht. Weitere Studiengänge sollen den Nachwuchs in den Gesundheitsberufen sicherstellen“, sagt Prof. Dr. Emil Reisinger, Dekan und Wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin Rostock.

„Die Universitätsmedizin Rostock hat als eine der ersten Universitäten in ganz Deutschland das neue Hebammengesetz umgesetzt und den Studiengang Hebammenwissenschaft an den Start gebracht. Insbesondere die hohen Anforderungen des Gesetzes an die Praxisanleitung der Studierenden war und ist dabei eine Herausforderung für die Kliniken und freiberuflichen Hebammen. Das Team des Studiengangs hat nicht nur die Lehre in der Theorie auf die Beine gestellt, sondern auch funktionierende Kooperationsstrukturen mit den Praxispartnern erarbeitet. Die gemeinsamen Anstrengungen haben sich gelohnt, die ersten Hebammen mit Bachelorabschluss in Mecklenburg-Vorpommern können nun ihren beruflichen Weg beginnen“, sagt Prof. Dorothea Tegethoff, Lehrstuhlinhaberin Hebammenwissenschaft und Leiterin des Instituts für Gesundheitswissenschaften.

Das Studium der Hebammenwissenschaft umfasst medizinische, psychologische und soziale Aspekte von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Es befähigt die Absolventinnen, Frauen und ihre Familien umfassend zu begleiten und die Gesundheit rund um die Geburt zu fördern. Zu den Studieninhalten zählen die Patientenzentrierung, Kommunikation und die Belange der Hebammen in den Gesundheitswissenschaften, in der Prävention und im öffentlichen Gesundheitswesen sowie die Versorgungsforschung und die Förderung der Gesundheitskompetenz von Familien.

Zur Vernetzung der Theorie mit der praktischen Ausbildung der Hebammen wurde unter anderem auch ein Übungskreißsaal im Biomedicum am Campus Schillingallee genutzt. Dieser ist realitätsnah eingerichtet, die Studentinnen können hier in kleinen Behandlungsteams mit Simulationspersonen geburtshilfliche Situationen üben und durch einen Einwegspiegel beobachtet werden. Die technische Ausstattung ermöglicht es, die simulierten Geburten immer wieder zu variieren, z. B. indem kindliche Herztöne während der Geburt digital eingespielt und verändert werden.

M-V will den Schutz der Frauen stärken

Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor der Sitzung des Bundesrats:„Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind kein Ort für Protest.“

Schwerin – Im Bundesrat wird am Freitag der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.  Mecklenburg-Vorpommern wird im Bundesrat für die Einrichtung einer Art Schutzzone vor den jeweiligen Beratungsstellen stimmen.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt sagt vor der Sitzung des Bundesrates am Freitag: „Wenn Frauen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und auch Einrichtungen aufsuchen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, müssen sie das ungehindert und anonym tun können. Es kann nicht sein, dass  sie Angst haben müssen, davor von anderen bedrängt und belästigt zu werden. Das muss der Staat mit aller Kraft unterbinden.

Daher befürworte ich, dass der ungehinderte Zugang zu diesen Beratungsstellen bundesweit vorgegeben sein soll und um diese Beratungsstellen herum eine 100-Meter-Verbotszone für Belästigung der schwangeren Frauen eingerichtet werden soll. Dieses Belästigungsverbot soll dann natürlich auch für das beratende Personal in den jeweiligen Stellen gelten. Jede Frau, die eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle aufsuchen muss, hat dafür ganz individuelle Gründe.

Bei Fragen des Schwangerschaftsabbruchs, der Familienplanung oder auch Sexualaufklärung gelten natürlich auch die Persönlichkeitsrechte. Die betroffenen Frauen sind in einer höchst emotionalen Lage. Niemand hat das Recht, Frauen an derartigen Beratungen zu hindern. Daher begrüße ich es, dass bei Zuwiderhandlung Bußgelder drohen. Wir müssen die Frauen in allen regelkonformen Lebenslagen schützen“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Ziel der Gesetzesänderung ist ein bundeseinheitlicher und rechtssicherer Umgang mit sogenannten Gehsteigbelästigungen. Es soll sichergestellt sein, dass das gesetzliche Schutzkonzept umgesetzt wird, das Schwangere als letztverantwortliche Entscheidungsträgerin respektiert und ihre Rechte wahrt.

Start des Organspenderegisters

Gesundheitsministerin Drese begrüßt digitale Datenbank

Schwerin – Heute wurde das neue digitale Organspenderegister freigeschaltet. In dieser zentralen Datenbank können sich potentielle Organspenderinnen und Organspender eintragen und so ihren Spendewillen dokumentieren. Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt das zusätzliche Angebot als wichtigen Schritt für mehr Aufklärung und zur Erhöhung der dokumentierten Organspende-Bereitschaft.

„Eine Online-Lösung ist zeitgemäß und sorgt als Ergänzung zum klassischen Organspendeausweis für Klarheit für Spenderinnen und Spender aber auch für ihre Angehörigen“, so Drese.

Kommt eine Spende in Betracht, kann das Personal der Krankenhäuser künftig auf diese Datenbank zugreifen, um die Erklärung des Betroffenen einzusehen. „Ausdrücklich kann hierin neben einer Zustimmung zur Organspende auch eine Ablehnung dokumentiert werden“, hob Drese hervor. Insbesondere, wenn ein Papierausweis nicht mitgeführt wurde oder nicht auffindbar ist, schaffe das Online-Register so eine sichere und transparente Lösung.

„Vor dem Hintergrund, dass ein unzureichend dokumentierter Wille der zweithäufigste Grund ist, warum in Mecklenburg-Vorpommern Organspenden derzeit nicht zu Stande kommen, ist das Register von enormer Bedeutung“, betonte die Ministerin. „Deshalb hoffe ich auch, dass die Einführung des Registers für Viele noch einmal zum Anlass wird, sich mit der eigenen Haltung zu einer Spende auseinanderzusetzen und diesen festzuhalten “, so Drese.

Die online hinterlegte Entscheidung kann jederzeit angepasst oder widerrufen werden. Voraussetzung ist zunächst ein Personalausweis mit Online-Funktion und Pin. Bis zum 30. September soll auch eine Anmeldung mit der GesundheitsID, die Versicherte über ihre Krankenkasse erhalten, möglich sein.

„Wer bisher einen Organspendeausweis besessen hat und nun auch das Online-Register nutzen möchte sollte jedoch darauf achten, dass beide Erklärungen übereinstimmen“, hob Drese hervor. Im Zweifel gelte jeweils die neuste, aktuellste Erklärung.

Auf lange Sicht brauche es dafür aus Sicht der Ministerin auch die Einführung einer Widerspruchlösung, so wie sie in anderen Ländern bereits praktiziert werde. Mecklenburg-Vorpommern hatte hier zuletzt einen Entschließungsantrag zur Änderung des Transplantationsgesetzes unterstützt. „Der Bundesrat will damit eine erneute Debatte zur Einführung der Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz anstoßen“, so die Ministerin.

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung bei der Organ- und Gewebespende. Sie erlaubt eine Spende nur, wenn der mögliche Spender oder die mögliche Spenderin in zu Lebzeiten eingewilligt hat oder ein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Die Entscheidung muss schriftlich festgehalten sein. Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Wer nicht vor seinem Tod widerspricht, wird automatisch Organspenderin oder Organspender.

M-V setzt Sirenen-Förderung fort

Schwerin – Mit einer kürzlich vereinbarten Verlängerung des Sirenenförderprogramms aus dem Jahr 2020 legen das Land Mecklenburg-Vorpommern und der Bund den Grundstein für einen weiteren Ausbau der Warninfrastruktur im Bevölkerungsschutz. Mit dem ersten Sirenenförderprogramm konnten in Mecklenburg-Vorpommern 122 Sirenen gefördert werden. Mit der Neuauflage können bis 2026 voraussichtlich ein weitere Million Euro eingesetzt werden, um moderne Sirenenanlagen in den Kommunen des Landes zu finanzieren.

„War es im ersten Sirenenprogramm allein der Bund, der entsprechende Finanzmittel bereitstellte, werden künftige Sirenen zur Hälfte aus Landesmitteln gefördert. Bevölkerungsschutz ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Die Ereignisse im Ahrtal 2021 und die Herausforderungen nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine haben uns allen deutlich vor Augen geführt, dass Sirenen auch im digitalen Zeitalter ein wichtiges Warnmittel bleiben. Ich freue mich sehr, dass es trotz der schwierigen Haushaltsbelastungen möglich gewesen ist, mit der Fortsetzung des Sirenenprogramms ein Zeichen zu setzen“, sagt Innenminister Christian Pegel und weiter: „Ich hoffe, der Bund kommt seiner Verantwortung für den Zivilschutz langfristig und möglichst mit noch stärkerem finanziellen Einsatz nach.“

Über Zuwendungsbescheide werden sich zunächst die 17 Kommunen freuen können, deren Anträge trotz höchster Priorität im ersten Sirenenförderprogramm wegen der zunächst ausgeschöpften Mittel nicht positiv beschieden werden konnten. Danach noch verfügbare Mittel sollen – der bisherigen Förderpriorisierung folgend – vorrangig für Sirenen in hochwassergefährdeten Gebieten sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten eingesetzt werden.

Der Ausbau des vorhandenen Sirenennetzes ist ein wichtiger Bestandteil im Warnmix zur effektiven Warnung der Bevölkerung. Für den Ausbau des Sirenennetzes in Mecklenburg-Vorpommern stellt der Bund bis 2022 rund 1,7 Mio. Euro zur Verfügung. Mit den zur Verfügung gestellten Fördermitteln können entsprechend der vom Bund vorgegebenen technischen Spezifikationen sowohl neue Sirenen errichtet als auch vorhandene Sirenen durch eine neue Ansteuerung modernisiert werden. Adressaten dieser Förderung sollen neben den auf Kreisebene angesiedelten Katstrophenschutzbehörden auch kreisangehörige Gemeinden sein, soweit diese ihre Sirenen auch dem Katastrophenschutz zur Verfügung stellen.

Gegenstand der Förderung sind elektronisch ansteuerbare Sirenen, die in das Modulare Warnsystem MoWaS des Bundes eingebunden werden und so auch zentral ausgelöst werden können. Neben der Neuerrichtung von Dach- und Mastsirenen – mit 10.850 Euro bzw. 17.350 Euro – kann auch der Anschluss von vorhandenen Sirenen an den BOS-Digitalfunk mit 1.000 Euro gefördert werden.

Long-Covid Welttag

Gesundheitsministerin Drese fordert weitere Unterstützung und begrüßt Runden Tisch auf Bundesebene

Schwerin – Heute wird zum zweiten Mal der internationale Long Covid Welttag begangen, um auf das Krankheitsbild aufmerksam zu machen. „Unabhängig davon, ob es sich um eine Long Covid, PostVac oder ME/CFS-Diagnose handelt, haben die Betroffenen oft einen großen Leidensdruck“, erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese.

Schätzungen gehen davon aus, dass allein in Mecklenburg-Vorpommern rund 35.000 Menschen betroffen sind. „Leider gibt es für dieses äußerst komplexe Krankheitsbild bis heute keine vollständige Heilung. Jedoch hat der Anstieg der Fälle durch die Corona-Pandemie dazu geführt, dass die Wissenschaft weltweit mit Hochdruck nach Medikamenten und wirksamen Therapien forscht“, erklärte Drese.

Drese setze große Hoffnung in diesen wissenschaftlichen und medizinischen Fortschritt, zu dem auch die Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock einen wichtigen Beitrag leisten. „Mit einer umfangreichen Förderung des Landes haben sie eigene Ambulanzen eingerichtet und bieten dort in beachtlicher Fallzahl über eine Beratung hinaus auch Diagnostik und Therapie an“, hob die Ministerin hervor.

Gemeinsam mit der Anschubfinanzierung für das Modellprojekt des Long Covid Instituts habe das Land Mecklenburg-Vorpommern so in den vergangenen Jahren insgesamt rund drei Millionen Euro für die Forschung und Versorgung von Long Covid Patientinnen und Patienten zur Verfügung gestellt.

„Bisher ist die Versorgung der Betroffenen allerdings kein Teil der Regelversorgung, gesetzlich Versicherte müssen außerhalb der Universitätsmedizinen Beratungen zum Großteil selbst zahlen“, zeigte Drese auf. Zudem gebe es bis dato keine einheitlichen Therapierichtlinien, die auch die Behandlung durch Hausärztinnen und Hausärzte vereinfachen könnte.

Drese: „Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass sich der Bund diesen Themen mit dem neu einberufenen Runden Tisch für Long Covid annimmt. Das ist ein wichtiger Schritt, um eine hochwertige und bundesweit einheitliche Versorgung für Patientinnen und Patienten zu ermöglichen und künftig zu verbessern.“

Zukünftige Gestaltung der Pflege

Drese: Gemeinsames Handeln aller Akteure in der Pflege notwendig

Schwerin – Im Landtag wurde heute über die zukünftige Gestaltung der Pflege debattiert. Sozialministerin Stefanie Drese warb für ihren „Pakt für Pflege“ in Mecklenburg-Vorpommern als wichtige Ergänzung zur notwendigen grundsätzlichen Pflegereform in Deutschland.

Drese verwies im Landtag auf die großen Herausforderungen im Pflegebereich. So steige die Anzahl pflegebedürftiger Menschen in den kommenden Jahren weiter. Gleichzeitig stünden nur begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Deshalb sei ein gemeinsames Handeln aller Akteure notwendig. „Es geht im Interesse der pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen nur miteinander und nicht gegeneinander“, betonte Drese.

Die Ministerin hob hervor, dass im Land etwa im Rahmen des „Paktes für Pflege“ sehr intensiv über Strategien und Lösungen für die Sicherung der pflegerischen Versorgung gesprochen werde. „Ziel ist es, dass die Pflegeakteure gemeinsam strategische Handlungsfelder identifizieren und mit konkreten Maßnahmen untersetzen.

Als wesentliche Handlungsfelder benannte Drese die Verbesserung der Situation pflegender An- und Zugehöriger, die Personalsicherung in der Pflege, die Ermöglichung einer wirtschaftlichen Leistungserbringung sowie die Weiterentwicklung der Pflegesozial- und Pflegestrukturplanung in den Kommunen.

Ausdrücklich begrüßte Drese die vielen, derzeit stattfindenden Bürgerdialoge des Vereins „Zukunftsfeste Pflege“ im gesamten Land. „Es freut mich sehr, dass dort sehr sachorientiert Ideen ausgetauscht werden. Dies schafft gegenseitiges Verständnis und Vertrauern und ist eine gute Grundlage, um konkrete Maßnahmen und Schritte zu entwickeln, ohne auf den Bund zu warten“, sagte Drese.

Mit Blick auf die bundesweite Situation zeichnet sich nach Ansicht von Drese immer deutlicher ab, dass die Pflegeversicherung zunehmend an ihre Grenzen stößt. Damit die Pflegekassen auch zukünftig eine bedarfsgerechte, dem allgemeinen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse entsprechende pflegerische Versorgung der Versicherten erfüllen können, sei ein sicheres soziales und finanzielles Fundament notwendig.

Drese: „Daher setze ich mich für eine umfassende Bürgerversicherung ein. Alle sollen versichert sein, um die Einkommensbasis der Versicherung zu verbreitern. Und wir brauchen zudem eine Debatte über die Höhe von Beiträgen und Steuerzuschüssen. Hierzu werden gegenwärtig verschiedene Modelle erarbeitet. Ich erwarte im Sommer einen Vorschlag zur Ausgestaltung.“

Woche der Ausbildung

Im Pflegeheim Wohnpark Zippendorf lernen junge Menschen ausgezeichnet

Schwerin – Die aktive Gewinnung von Nachwuchskräften bleibt ein wichtiger Faktor, um dem Bedarf an Fachkräften in Mecklenburg-Vorpommern zu begegnen. Jugendliche sind begehrt bei Unternehmen – ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz waren noch nie so günstig. In nahezu allen Branchen werden Nachwuchskräfte gesucht, und eine berufliche Ausbildung ist nach wie vor ein sehr guter Start ins Berufsleben. Die Vielfalt und Entwicklungsmöglichkeiten der dualen Berufsausbildung stehen daher im Fokus der bundesweiten „Woche der Ausbildung“, die unter dem Motto „Zukunft will gelernt sein“ heute endet.

Anlässlich dieser Aktionswoche besuchten Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, und Markus Biercher, Chef der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, heute (15.03.24) das Pflegeheim Wohnpark Zippendorf in Schwerin. 54 Auszubildende lernen dort aktuell ihren Beruf in der Pflege, als Koch/Köchin oder Hauswirtschafter/in. 280 pflegebedürftige Menschen können in der Einrichtung darauf vertrauen, dass es in jedem Bereich besonders viele junge Menschen und engagierte gibt, die sich ihrer annehmen.

„Eine Berufsausbildung ist für junge Menschen das beste Fundament für ein erfolgreiches Berufsleben und ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz sind gut in Mecklenburg-Vorpommern. Trotzdem ist die Nachwuchssicherung kein Selbstläufer. Die Unternehmen stehen im Wettbewerb mit anderen, umso wichtiger ist es, dass sie bei der Rekrutierung viele und teilweise neue Wege gehen und ihren Nachwuchskräften vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten bieten“, sagte Biercher während des Betriebsbesuches.

„Bundesweit zeigt sich der Fachkräftemangel am deutlichsten im Gesundheitswesen. Aufgrund der Alterung der Gesellschaft steigt der Bedarf an Pflege, gleichzeitig stehen immer weniger Menschen am Arbeitsmarkt zur Verfügung, um in dieser Branche Fuß zu fassen. Hinzu kommt der Arbeits- und Fachkräftemangel. Hier ist ein besonderes Engagement gefragt, um Personal zu gewinnen. Das Pflegeheim Wohnpark Zippendorf ist in dieser Hinsicht vorbildlich in seinem Vorgehen.“

Mit Staatssekretär Schulte tauschte Biercher sich über die Herausforderungen des Betriebes aus, junge Menschen für eine duale Ausbildung zu gewinnen. „Jedes Unternehmen benötigt gut qualifizierte und motivierte Mitarbeitende – sie sind das Rückgrat der Leistungskraft sowie Basis für Wirtschafts- und Innovationsfähigkeit. Die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern wollen und müssen ihren Fachkräftebedarf auf hohem Niveau durch die eigene Erstausbildung sichern.

Das fordert die Unternehmen mehr denn je. Für Jugendliche ist nicht mehr allein das Ausbildungsplatzangebot entscheidend, sondern vielmehr das Komplett-Angebot des Unternehmens. Hierzu gehören beispielsweise das Aufzeigen von Karrieremöglichkeiten, Entlohnung oder auch Fortbildungen sowie die Unterstützung von Arbeitszeitmodellen, die Familie/Pflege und Arbeit in Einklang bringen. Bei dieser Aufgabe unterstützt das Wirtschaftsministerium die Unternehmen“, sagte Staatssekretär Schulte.

Das Pflegeheim Wohnpark Zippendorf hat dies erkannt und investiert viel, um Nachwuchskräfte für sich zu interessieren: „Die Ausbildung in unserem Unternehmen ist für uns eine feste Größe, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und in drei Jahren junge Menschen durch eine fachlich fundierte Ausbildung und geeignete Rahmenbedingungen mit Erfolg an uns zu binden“, so der Einrichtungsleiter Sven Kastell. Bei der Personalgewinnung setzt das Unternehmen auf vielfältige Wege: Rekrutiert wird aus der Ferne über Skype und Zoom, vor Ort auf Messen, bei Vorstellungsgesprächen, durch Praktika, Betriebscastings oder Schulprojekten wie Boy´s und Girl´s Days.

„Wir legen zudem besonderen Wert auf eine wertschätzende Gesprächskultur, intensive Auseinandersetzung mit Kulturen, um beispielsweise aufkommendes Heimweh zu lindern und die Implementierung von kulturellen Festen, die in der Dienstplanung berücksichtigt werden“, so Kastell und weiter: „Nicht zu vergessen ist auch eine gute Vergütung mit attraktiven Zuschlägen und vielen weiteren Arbeitgeberleistungen, auch bereits in der Phase der Ausbildung.

Der Blick auf die Zahlen macht die Notwendigkeit genau solcher betriebsinternen Angebote deutlich: „In Mecklenburg-Vorpommern ist der Fachkräftemangel in der Kranken- und Altenpflege flächendeckend sichtbar. Es gibt nach wie vor mehr offene Stellen als arbeitsuchende Pflegefachkräfte. Im Bereich der Altenpflege sind beispielsweise aktuell 100 Fachkräfte arbeitslos gemeldet, demgegenüber stehen 240 Stellen. Anders verhält es sich im Helferbereich: Hier ist das Verhältnis 4:1 – das heißt 1.000 Arbeitslose zu 220 offenen Stellen. Genau hier können wir als Agentur für Arbeit unterstützen – durch Qualifizierung von Beschäftigten“, sagte Biercher abschließend.

Medizinischer Fortschritt braucht Forschung

Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz in den Landtag eingebracht

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat am heutigen Donnerstag den Entwurf eines Gesundheitsforschungsstärkungsgesetzes vorgestellt und in den Landtag eingebracht. „Mit dem Gesetzentwurf können wir das Potential der Routinedaten, die in unseren Krankenhäusern tagtäglich erhoben werden, nutzen, um die Forschung aber auch die medizinische Versorgung im Land weiter zu stärken“, betonte Drese.

Das wäre nach Aussage von Drese ein enormer Zugewinn für die Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern, da eine Vielzahl an Krankheitsbildern besser behandelt werden könnten. „Die Verbesserung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung ist seit jeher eng mit der Gewinnung neuen Wissens durch Wissenschaft und Forschung verknüpft“, verdeutlichte Drese.

Tatsächlich sehe der Forschungsalltag momentan aber anders aus. Die bisherigen Regelungen des Datenschutzes erschwerten oder verhinderten sogar versorgungswichtige klinische Forschungsvorhaben, so Drese. Mehrjährige Antragsverfahren seien die Norm. Und selbst dann stünden häufig nur einzelne Dateninseln oder Daten aus anderen Weltregionen für die Forschenden zur Verfügung. „Dabei hätten Daten aus MV natürlich eine deutlich höhere Anwendbarkeit für Menschen vor Ort“, sagte Drese.

Mit dem Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz könnten Krankenhäuser diese Routinedaten deshalb künftig in anonymisierter oder pseudonymisierter Form für Zwecke der Forschung verwenden und untereinander austauschen, so die Ministerin. Das ebene auch den Weg für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz, die aus großen Datenmengen neues Wissen zum Beispiel zur Behandlung von Krankheiten generieren könne.

„Selbstverständlich sind und bleiben die datenschutzrechtlichen Hürden zur Nutzung der Patientendaten sehr hoch“, betonte Drese. Bei jedem Forschungsvorhaben muss die Patientin oder der Patient deshalb eingewilligt haben oder muss das öffentliche Interesse durch die zuständige Ethikkommission unter Beteiligung der oder des Datenschutzbeauftragten festgestellt werden. Zudem können Patientinnen und Patienten jederzeit voraussetzungslos der Nutzung ihrer Daten widersprechen.

Drese: „Mit einer solchen Regelung ist MV bundesweit Vorreiter und macht somit den Weg frei für eine wettbewerbsfähige, zukunftsgewandte Forschung und eine bessere Behandlung unserer Patientinnen und Patienten.“