Medizinischer Fortschritt braucht Forschung

Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz in den Landtag eingebracht

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat am heutigen Donnerstag den Entwurf eines Gesundheitsforschungsstärkungsgesetzes vorgestellt und in den Landtag eingebracht. „Mit dem Gesetzentwurf können wir das Potential der Routinedaten, die in unseren Krankenhäusern tagtäglich erhoben werden, nutzen, um die Forschung aber auch die medizinische Versorgung im Land weiter zu stärken“, betonte Drese.

Das wäre nach Aussage von Drese ein enormer Zugewinn für die Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern, da eine Vielzahl an Krankheitsbildern besser behandelt werden könnten. „Die Verbesserung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung ist seit jeher eng mit der Gewinnung neuen Wissens durch Wissenschaft und Forschung verknüpft“, verdeutlichte Drese.

Tatsächlich sehe der Forschungsalltag momentan aber anders aus. Die bisherigen Regelungen des Datenschutzes erschwerten oder verhinderten sogar versorgungswichtige klinische Forschungsvorhaben, so Drese. Mehrjährige Antragsverfahren seien die Norm. Und selbst dann stünden häufig nur einzelne Dateninseln oder Daten aus anderen Weltregionen für die Forschenden zur Verfügung. „Dabei hätten Daten aus MV natürlich eine deutlich höhere Anwendbarkeit für Menschen vor Ort“, sagte Drese.

Mit dem Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz könnten Krankenhäuser diese Routinedaten deshalb künftig in anonymisierter oder pseudonymisierter Form für Zwecke der Forschung verwenden und untereinander austauschen, so die Ministerin. Das ebene auch den Weg für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz, die aus großen Datenmengen neues Wissen zum Beispiel zur Behandlung von Krankheiten generieren könne.

„Selbstverständlich sind und bleiben die datenschutzrechtlichen Hürden zur Nutzung der Patientendaten sehr hoch“, betonte Drese. Bei jedem Forschungsvorhaben muss die Patientin oder der Patient deshalb eingewilligt haben oder muss das öffentliche Interesse durch die zuständige Ethikkommission unter Beteiligung der oder des Datenschutzbeauftragten festgestellt werden. Zudem können Patientinnen und Patienten jederzeit voraussetzungslos der Nutzung ihrer Daten widersprechen.

Drese: „Mit einer solchen Regelung ist MV bundesweit Vorreiter und macht somit den Weg frei für eine wettbewerbsfähige, zukunftsgewandte Forschung und eine bessere Behandlung unserer Patientinnen und Patienten.“

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