Start des Organspenderegisters

Gesundheitsministerin Drese begrüßt digitale Datenbank

Schwerin – Heute wurde das neue digitale Organspenderegister freigeschaltet. In dieser zentralen Datenbank können sich potentielle Organspenderinnen und Organspender eintragen und so ihren Spendewillen dokumentieren. Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt das zusätzliche Angebot als wichtigen Schritt für mehr Aufklärung und zur Erhöhung der dokumentierten Organspende-Bereitschaft.

„Eine Online-Lösung ist zeitgemäß und sorgt als Ergänzung zum klassischen Organspendeausweis für Klarheit für Spenderinnen und Spender aber auch für ihre Angehörigen“, so Drese.

Kommt eine Spende in Betracht, kann das Personal der Krankenhäuser künftig auf diese Datenbank zugreifen, um die Erklärung des Betroffenen einzusehen. „Ausdrücklich kann hierin neben einer Zustimmung zur Organspende auch eine Ablehnung dokumentiert werden“, hob Drese hervor. Insbesondere, wenn ein Papierausweis nicht mitgeführt wurde oder nicht auffindbar ist, schaffe das Online-Register so eine sichere und transparente Lösung.

„Vor dem Hintergrund, dass ein unzureichend dokumentierter Wille der zweithäufigste Grund ist, warum in Mecklenburg-Vorpommern Organspenden derzeit nicht zu Stande kommen, ist das Register von enormer Bedeutung“, betonte die Ministerin. „Deshalb hoffe ich auch, dass die Einführung des Registers für Viele noch einmal zum Anlass wird, sich mit der eigenen Haltung zu einer Spende auseinanderzusetzen und diesen festzuhalten “, so Drese.

Die online hinterlegte Entscheidung kann jederzeit angepasst oder widerrufen werden. Voraussetzung ist zunächst ein Personalausweis mit Online-Funktion und Pin. Bis zum 30. September soll auch eine Anmeldung mit der GesundheitsID, die Versicherte über ihre Krankenkasse erhalten, möglich sein.

„Wer bisher einen Organspendeausweis besessen hat und nun auch das Online-Register nutzen möchte sollte jedoch darauf achten, dass beide Erklärungen übereinstimmen“, hob Drese hervor. Im Zweifel gelte jeweils die neuste, aktuellste Erklärung.

Auf lange Sicht brauche es dafür aus Sicht der Ministerin auch die Einführung einer Widerspruchlösung, so wie sie in anderen Ländern bereits praktiziert werde. Mecklenburg-Vorpommern hatte hier zuletzt einen Entschließungsantrag zur Änderung des Transplantationsgesetzes unterstützt. „Der Bundesrat will damit eine erneute Debatte zur Einführung der Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz anstoßen“, so die Ministerin.

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung bei der Organ- und Gewebespende. Sie erlaubt eine Spende nur, wenn der mögliche Spender oder die mögliche Spenderin in zu Lebzeiten eingewilligt hat oder ein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Die Entscheidung muss schriftlich festgehalten sein. Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Wer nicht vor seinem Tod widerspricht, wird automatisch Organspenderin oder Organspender.

Long-Covid Welttag

Gesundheitsministerin Drese fordert weitere Unterstützung und begrüßt Runden Tisch auf Bundesebene

Schwerin – Heute wird zum zweiten Mal der internationale Long Covid Welttag begangen, um auf das Krankheitsbild aufmerksam zu machen. „Unabhängig davon, ob es sich um eine Long Covid, PostVac oder ME/CFS-Diagnose handelt, haben die Betroffenen oft einen großen Leidensdruck“, erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese.

Schätzungen gehen davon aus, dass allein in Mecklenburg-Vorpommern rund 35.000 Menschen betroffen sind. „Leider gibt es für dieses äußerst komplexe Krankheitsbild bis heute keine vollständige Heilung. Jedoch hat der Anstieg der Fälle durch die Corona-Pandemie dazu geführt, dass die Wissenschaft weltweit mit Hochdruck nach Medikamenten und wirksamen Therapien forscht“, erklärte Drese.

Drese setze große Hoffnung in diesen wissenschaftlichen und medizinischen Fortschritt, zu dem auch die Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock einen wichtigen Beitrag leisten. „Mit einer umfangreichen Förderung des Landes haben sie eigene Ambulanzen eingerichtet und bieten dort in beachtlicher Fallzahl über eine Beratung hinaus auch Diagnostik und Therapie an“, hob die Ministerin hervor.

Gemeinsam mit der Anschubfinanzierung für das Modellprojekt des Long Covid Instituts habe das Land Mecklenburg-Vorpommern so in den vergangenen Jahren insgesamt rund drei Millionen Euro für die Forschung und Versorgung von Long Covid Patientinnen und Patienten zur Verfügung gestellt.

„Bisher ist die Versorgung der Betroffenen allerdings kein Teil der Regelversorgung, gesetzlich Versicherte müssen außerhalb der Universitätsmedizinen Beratungen zum Großteil selbst zahlen“, zeigte Drese auf. Zudem gebe es bis dato keine einheitlichen Therapierichtlinien, die auch die Behandlung durch Hausärztinnen und Hausärzte vereinfachen könnte.

Drese: „Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass sich der Bund diesen Themen mit dem neu einberufenen Runden Tisch für Long Covid annimmt. Das ist ein wichtiger Schritt, um eine hochwertige und bundesweit einheitliche Versorgung für Patientinnen und Patienten zu ermöglichen und künftig zu verbessern.“

Zukünftige Gestaltung der Pflege

Drese: Gemeinsames Handeln aller Akteure in der Pflege notwendig

Schwerin – Im Landtag wurde heute über die zukünftige Gestaltung der Pflege debattiert. Sozialministerin Stefanie Drese warb für ihren „Pakt für Pflege“ in Mecklenburg-Vorpommern als wichtige Ergänzung zur notwendigen grundsätzlichen Pflegereform in Deutschland.

Drese verwies im Landtag auf die großen Herausforderungen im Pflegebereich. So steige die Anzahl pflegebedürftiger Menschen in den kommenden Jahren weiter. Gleichzeitig stünden nur begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Deshalb sei ein gemeinsames Handeln aller Akteure notwendig. „Es geht im Interesse der pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen nur miteinander und nicht gegeneinander“, betonte Drese.

Die Ministerin hob hervor, dass im Land etwa im Rahmen des „Paktes für Pflege“ sehr intensiv über Strategien und Lösungen für die Sicherung der pflegerischen Versorgung gesprochen werde. „Ziel ist es, dass die Pflegeakteure gemeinsam strategische Handlungsfelder identifizieren und mit konkreten Maßnahmen untersetzen.

Als wesentliche Handlungsfelder benannte Drese die Verbesserung der Situation pflegender An- und Zugehöriger, die Personalsicherung in der Pflege, die Ermöglichung einer wirtschaftlichen Leistungserbringung sowie die Weiterentwicklung der Pflegesozial- und Pflegestrukturplanung in den Kommunen.

Ausdrücklich begrüßte Drese die vielen, derzeit stattfindenden Bürgerdialoge des Vereins „Zukunftsfeste Pflege“ im gesamten Land. „Es freut mich sehr, dass dort sehr sachorientiert Ideen ausgetauscht werden. Dies schafft gegenseitiges Verständnis und Vertrauern und ist eine gute Grundlage, um konkrete Maßnahmen und Schritte zu entwickeln, ohne auf den Bund zu warten“, sagte Drese.

Mit Blick auf die bundesweite Situation zeichnet sich nach Ansicht von Drese immer deutlicher ab, dass die Pflegeversicherung zunehmend an ihre Grenzen stößt. Damit die Pflegekassen auch zukünftig eine bedarfsgerechte, dem allgemeinen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse entsprechende pflegerische Versorgung der Versicherten erfüllen können, sei ein sicheres soziales und finanzielles Fundament notwendig.

Drese: „Daher setze ich mich für eine umfassende Bürgerversicherung ein. Alle sollen versichert sein, um die Einkommensbasis der Versicherung zu verbreitern. Und wir brauchen zudem eine Debatte über die Höhe von Beiträgen und Steuerzuschüssen. Hierzu werden gegenwärtig verschiedene Modelle erarbeitet. Ich erwarte im Sommer einen Vorschlag zur Ausgestaltung.“

Medizinischer Fortschritt braucht Forschung

Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz in den Landtag eingebracht

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat am heutigen Donnerstag den Entwurf eines Gesundheitsforschungsstärkungsgesetzes vorgestellt und in den Landtag eingebracht. „Mit dem Gesetzentwurf können wir das Potential der Routinedaten, die in unseren Krankenhäusern tagtäglich erhoben werden, nutzen, um die Forschung aber auch die medizinische Versorgung im Land weiter zu stärken“, betonte Drese.

Das wäre nach Aussage von Drese ein enormer Zugewinn für die Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern, da eine Vielzahl an Krankheitsbildern besser behandelt werden könnten. „Die Verbesserung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung ist seit jeher eng mit der Gewinnung neuen Wissens durch Wissenschaft und Forschung verknüpft“, verdeutlichte Drese.

Tatsächlich sehe der Forschungsalltag momentan aber anders aus. Die bisherigen Regelungen des Datenschutzes erschwerten oder verhinderten sogar versorgungswichtige klinische Forschungsvorhaben, so Drese. Mehrjährige Antragsverfahren seien die Norm. Und selbst dann stünden häufig nur einzelne Dateninseln oder Daten aus anderen Weltregionen für die Forschenden zur Verfügung. „Dabei hätten Daten aus MV natürlich eine deutlich höhere Anwendbarkeit für Menschen vor Ort“, sagte Drese.

Mit dem Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz könnten Krankenhäuser diese Routinedaten deshalb künftig in anonymisierter oder pseudonymisierter Form für Zwecke der Forschung verwenden und untereinander austauschen, so die Ministerin. Das ebene auch den Weg für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz, die aus großen Datenmengen neues Wissen zum Beispiel zur Behandlung von Krankheiten generieren könne.

„Selbstverständlich sind und bleiben die datenschutzrechtlichen Hürden zur Nutzung der Patientendaten sehr hoch“, betonte Drese. Bei jedem Forschungsvorhaben muss die Patientin oder der Patient deshalb eingewilligt haben oder muss das öffentliche Interesse durch die zuständige Ethikkommission unter Beteiligung der oder des Datenschutzbeauftragten festgestellt werden. Zudem können Patientinnen und Patienten jederzeit voraussetzungslos der Nutzung ihrer Daten widersprechen.

Drese: „Mit einer solchen Regelung ist MV bundesweit Vorreiter und macht somit den Weg frei für eine wettbewerbsfähige, zukunftsgewandte Forschung und eine bessere Behandlung unserer Patientinnen und Patienten.“

Krebs vorbeugen statt nachsehen

Projekt zur Aufklärung über Krebsprävention in Schulen gestartet

Auf dem Campus der Universitätsmedizin Rostock fand heuteg die Auftaktveranstaltung des Projekts „Krebs vorbeugen statt nachsehen“ zur Aufklärung über Krebsprävention an Schulen statt. Initiiert wird die Veranstaltungsreihe vom Comprehensive Cancer (CCC-MV). Staatssekretärin Sylvia Grimm begrüßte die rund 150 teilnehmenden Schülerinnen und Schüler vor Ort.

Grimm machte deutlich, dass das Risiko, an Krebs zu erkranken, nachweislich mit dem persönlichen Lebensstil zusammenhängt: „Eine Krebserkrankung entsteht nicht von heute auf morgen. Sie wird begünstigt durch Faktoren wie Übergewicht, Bewegungsmangel und Rauchen. Es gibt also so einige Dinge, die man tun kann, um das Krebsrisiko zu senken.“

Einen thematischen Schwerpunkt haben die veranstaltenden Medizinerinnen und Mediziner des CCC-MV für die erste Veranstaltung im Rahmen des Projekts auf das Rauchen gelegt. „Rund ein Drittel aller Krebserkrankungen geht vermutlich auf das Konto von Tabakrauch. Raucher haben gegenüber Nichtrauchern ein doppelt so hohes Risiko, an Krebs zu sterben“, erklärte Grimm dazu. Die Veranstaltung biete die wichtige Möglichkeit für die Schülerinnen und Schüler, sich unter der Überschrift „Nichtrauchen ist cool“ ausführlich zu den Krebsrisiken, die von Tabakkonsum ausgehen, zu informieren, so Grimm weiter.

Insgesamt sollen in diesem Jahr zwei Aktionswochen im März und September für Schülerinnen und Schüler durchgeführt werden. Die Veranstaltungen richten sich gezielt an die Klassenstufen 7 und 8. In den angesetzten 2,5 Stunden lernen die Jugendlichen, wie Krebs durch Rauchen entsteht und erfahren aus Patientensicht was es bedeutet, süchtig zu sein und daraufhin zu erkranken. „Je besser junge Menschen über das Thema Krebsprävention Bescheid wissen, desto mehr können sie sich und ihre Familien schützen, indem sie sie an ihrem Wissen teilhaben lassen“, hob Grimm hervor.

Das CCC-MV hat angekündigt, neben der laufenden Aktionswoche im März und der kommenden im September weitere Veranstaltungen und neue Themenschwerpunkte vorbereiten zu wollen.

Das CCC-MV ist das erste gemeinsame onkologische Zentrum der Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. Das Land unterstützte den Aufbau des Zentrums mit 2,5 Millionen Euro.

Gesundheitshilfe und Pädiatrie in M-V

Expertenkommission beschließt gemeinsames Zielbild für Gesundheitshilfe und Pädiatrie in MV

Schwerin – Die Expertenkommission zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens hat heute das Zielbild „Geburtshilfe & Pädiatrie 2030“ im Zuge ihrer Sitzung in Schwerin beschlossen.

Mit dem Zielbild legt die Kommission Leitsätze zur künftigen Gestaltung der Kindermedizin (Pädiatrie) und Geburtshilfe in Mecklenburg-Vorpommern sowie mögliche durch die Akteure im Gesundheitswesen umzusetzende Maßnahmen zur Sicherung der Versorgungstrukturen fest.

Die Vorsitzenden der Kommission, Gesundheitsministerin Stefanie Drese und Professor Dr. Steffen Fleßa von der Universität Greifswald zeigten sich nach der Sitzung zufrieden mit den Ergebnissen des umfangreichen Arbeitsprozesses.

„Es ist der Kommission gelungen, sich mit großer Mehrheit auf konkrete Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung von Müttern und ihren Kindern im Land zu verständigen“, hob Drese hervor. Das Zielbild bilde eine wichtige Grundlage für die kommenden Jahre in der Geburtshilfe und Pädiatrie, machte Drese deutlich.

Die Ministerin betonte, dass Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Geburtshilfe und der kindermedizinischen Versorgung diversen Herausforderungen begegnen müsse.

„MV verzeichnet mit 1,4 Kindern pro Frau im Jahr 2022 die drittniedrigste Geburtenrate im Bundesländervergleich“, erklärte Drese. Darüber hinaus werde sich die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter rückläufig entwickeln. „Es werden künftig also weniger Mütter und Kinder zu behandeln sein“, fasste Drese zusammen.

Diese wiederum benötigten jedoch aufgrund einer steigenden Tendenz bei Krankheitsbildern wie Adipositas und den damit einhergehenden Risiken für Schwangere und Kinder aufwendigere Betreuungen.

Der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Fleßa hob vor dem Hintergrund dieser Entwicklung und mit Blick auf Mecklenburg-Vorpommern als dünnbesiedeltes Bundesland die Relevanz des Zielbildes hervor.

„Wenn es darum geht, eine bedarfsgerechte Versorgung bei der Geburtshilfe und Pädiatrie sicherzustellen, muss die demografische und gesundheitliche Entwicklung im Land für die Planung einbezogen werden.“ Es seien laut Fleßa neue Ansätze notwendig, um künftig eine flächendeckende und wirtschaftlich darstellbare Versorgung zu gewährleisten.

Im Zielbild verankert sind insgesamt acht Leitsätze. Diese fassen unter anderem Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, zum Ausbau von telemedizinischen Angeboten und zur Stärkung der geburtshilflichen und pädiatrischen Notfallversorgung zusammen. Die Akteure haben sich mit dem heutigen Beschluss dazu bekannt, die Ziele gemeinsam zu verfolgen.

Im Zuge der Sitzung einigten sich die Expertinnen und Experten zudem auf zu priorisierende Vorhaben. Dazu zählen unter anderem, standardisierte Beratungsangebote für Schwangere zur Unterstützung bei der Wahl des Geburtsortes zu etablieren, Babylotsen in Krankhäusern einzusetzen sowie perspektivisch eine Telefonhotline für pädiatrische Fälle zu schaffen.

Das vollständige Zielbild wird nach der Endredaktion im Anschluss an die heutige Beschließung durch die Kommission in Kürze öffentlich zur Verfügung stehen.

Die Kommission zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung (Gesundheitskommission MV) wurde vom Landtag mit der zielorientierten Umsetzung der wesentlichen Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“ betraut.

Eine dieser Handlungsempfehlungen betraf die Erarbeitung des Zielbildes „Geburtshilfe und Pädiatrie 2030“.

Die Kommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Bereiche des Gesundheitswesens, wie der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landeskrankenhausgesellschaft, Patientenvertretungen, Kommunen, der Wissenschaft und Praxis sowie des Gesundheitsministeriums zusammen.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Neuburg – Gesundheitsministerin Stefanie Drese besuchte heute die Hausarztpraxis Neuburg im Landkreis Nordwestmecklenburg, um sich unter anderem über den Stand der Digitalisierung in der Praxis zu informieren. Im Gespräch mit Praxisinhaber Dr. Fabian Holbe machte Drese deutlich, dass der Weg für digitale Prozesse im Gesundheitswesen weiter geebnet werden müsse.

„Angebote wie die elektronische Krankschreibung und das E-Rezept weisen für die Patientinnen und Patienten einen hohen Serviceaspekt auf“, sagte Drese. Auch, wenn es zunächst eine Umstellung für die Praxen, Apotheken und Versicherte bedeute, überwiege der Nutzen digitaler Anwendungen. „Über die Digitalisierung kann langfristig Aufwand und Bürokratie eingespart werden“, so Drese weiter.

Die Hausarztpraxis Neuburg bietet ein breites Portfolio an Leistungen und nutzt unter anderem für die effiziente Praxisorganisation digitale Programme. „Ich habe größten Respekt davor, wie die Ärztinnen und Ärzte und das medizinische Fachpersonal die Vielzahl an administrativen Aufgaben neben der Behandlung der Patientinnen und Patienten managen“, betonte Drese. Entscheidend sei es, dass sich das Team auf die technischen Strukturen verlassen könne.

„Auch wenn noch längst nicht alles reibungsfrei verläuft, ist der Übergang zu mehr Digitalisierung bei der Gesundheitsversorgung der richtige Weg“, hob Drese hervor. Bereits viele Praxen würden dabei ein hohes Maß an Eigeninitiative beweisen. Im Gegensatz dazu müsse die Betreuung der Produkte durch den Bund weiter verbessert werden.

Mit Blick auf die räumlichen und geografischen Gegebenheiten in Mecklenburg-Vorpommern sieht die Ministerin darüber hinaus in der Telemedizin weitere Ausbauoptionen. So sei nicht in allen Krankheitsfällen ein Besuch direkt in der Praxis erforderlich. Drese: „In einigen Fällen kann auch eine Video-Beratung aufklären und die notwendigen Maßnahmen für die Patientinnen und Patienten daraufhin eingeleitet werden.“ Dies könne Wege und Zeit für die Erkrankten und die Praxen ersparen.

Für Drese bleibt unabhängig der Möglichkeiten, die die Digitalisierung für die medizinische Versorgung bietet, der persönliche Arztkontakt mit den Patientinnen und Patienten ein hohes Gut. „Das gilt ganz besonders in der hausärztlichen Versorgung. Die Hausärzte nehmen als erste Anlaufstelle eine unverzichtbare Schnittstellenfunktion in der Gesundheitsversorgung im Land ein“, so Drese.

Welt-HPV-Tag 2024

Durch Impfung kann Risiko für HPV-bedingte Krebsarten deutlich gesenkt werden

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese wirbt anlässlich des Welt-HPV-Tages am 4. März für die wichtige HPV-Impfung für Kinder und Jugendliche ab 9 Jahren, die vor Krebs durch Humane Papillomviren (HPV) schützt.

HPV kann durch sexuellen Kontakt übertragen werden. Die Viren können Feigwarzen verursachen und somit zur Entstehung von Krebserkrankungen beitragen. Jedes Jahr erkranken in Deutschland fast 8.000 Menschen an HPV-bedingtem Krebs wie Gebärmutterhalskrebs, Genitalkrebs bei Frauen und Männern sowie Krebs im Mund-Rachenbereich.

„Die HPV-Impfung bietet den bestmöglichen Schutz vor einer Ansteckung mit krebsauslösenden Hochrisiko-HPV-Typen und senkt das Risiko für eine spätere Erkrankung deutlich“, verdeutlichte Drese. Die gute Wirksamkeit und Sicherheit der Impfung sei in umfangreichen Studien geprüft worden.

„Und wer sich selbst nicht infiziert, kann die Infektion auch nicht weitergeben und schützt damit zukünftige Sexualpartnerinnen und -partner“, so die Ministerin. Aus diesen Gründen empfiehlt die Ständige Impfkommission die HPV-Impfung für alle Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren bzw. eine Nachholimpfung ab 15 Jahren. Die Impfkosten werden bis zum 18. Geburtstag von der Krankenkasse übernommen, von manchen auch darüber hinaus. Auch für über 18-Jährige kann die Impfung sinnvoll sein.

Um das Bewusstsein für HPV und die Schutzimpfung zu erhöhen, verstärkt auch die Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NaLI) ihre gemeinsamen Bemühungen zur Aufklärung. So haben Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt als derzeitige Vorsitzländer der Nationalen Impfkonferenz das Jahr 2024 als HPV-Schwerpunktjahr der landesweiten Impfkampagne ausgerufen.

Dazu gehören laut Drese die Planung von Länderaktionen, das Erstellen neuer verlässlicher Informationsmaterialien und ein begleitender Wissens- und Erfahrungsaustausch. Auch erarbeitet die NaLI derzeit ein HPV-Konzept für Deutschland zur Förderung des Impfwissens und Steigerung der Impfquoten, das auf der 8. Nationalen Impfkonferenz am 13. und 14. Juni in Rostock-Warnemünde vorgestellt werden wird. „HPV wird dort ein Schwerpunktthema sein“, kündigte Drese an.

„Wir möchten dieses Jahr nutzen, um verstärkt aufzuklären und zur empfohlenen HPV-Impfung von Kindern und Jugendlichen ermutigen. Durch die Impfung kann das Risiko für HPV-bedingte Krebsarten deutlich gesenkt werden“, so Drese.

Forschung zu Gesundheitsdaten

Landesregierung stärkt Gesundheitsforschung für die bestmögliche Behandlung von Krankheiten

Schwerin – Die Landesregierung plant, den Zugang der medizinischen Forschung zu Gesundheitsdaten zu erleichtern, ohne die Datensicherheit dabei zu gefährden. Das Kabinett hat in dieser Woche eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg gebracht und an den Landtag überwiesen.

„Medizinischer Fortschritt ist auf eine herausragende Forschung angewiesen. Mit unserer Gesetzesinitiative wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern dafür eine wesentliche Voraussetzung schaffen“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Mittwoch in Schwerin.

Drese wies darauf hin, dass eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung eng mit der Gewinnung neuen Wissens durch Wissenschaft und Forschung verknüpft ist. Durchbrüche im Bereich der Datenverarbeitung und der künstlichen Intelligenz würden es möglich machen, aus großen Datenmengen neues Wissen zu generieren. „Durch unsere gesetzliche Regelung können die dafür notwendigen Patientendaten demnächst zu Forschungszwecken von allen Krankenhäusern bestmöglich verarbeitet werden“, betonte Drese.

Bei jedem Forschungsvorhaben müsse vorher das öffentliche Interesse durch die zuständige Ethikkommission unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten festgestellt werden. „Davon profitieren unsere Krankenhäuser und letztendlich vor allem die Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern“, so Drese.

„Die Nutzung von Patientendaten für die Gesundheitsforschung ist von elementarer Bedeutung für die Wissenschaft und die Verbesserung der Gesundheitsversorgung“, verdeutlichte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. Nur mit ausreichend vorhandenem medizinischem Datenmaterial könnten Forscherinnen und Forscher Zusammenhänge erkennen, Lösungen suchen und letztlich neue Behandlungsmethoden, die Medikamente der Zukunft oder Präventionsmaßnahmen entwickeln.

Martin: „Bisher erschweren Regelungen des Datenschutzes versorgungswichtige klinische Forschungsvorhaben oder verhindern sie gar. Eine Vielzahl von Patientendaten kann derzeit nicht für die Forschung genutzt werden. Hier setzen wir als Land nun mit einer datenschutzrechtlich sicheren gesetzlichen Lösung an. So stärken wir unsere Forschung zum Wohl der Menschen und machen sie wettbewerbsfähig im nationalen und internationalen Vergleich.“

Dem Gesetzentwurf vorangegangen war ein intensiver Austausch des Gesundheits- sowie des Wissenschaftsministeriums mit den Universitätsmedizinen des Landes, den Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer, dem Deutschen Ethikrat sowie dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit.

Aus Sicht der Wissenschaft hob der Direktor des Instituts für Bioinformatik der Universitätsmedizin Greifswald, Professor Dr. Lars Kaderali, hervor: „Ich danke der Landesregierung, insbesondere dem Gesundheitsministerium, dem Wissenschaftsministerium und der Ministerpräsidentin dafür, dass Sie unsere Änderungswünsche zum Landeskrankenhausgesetz aufgenommen haben, um die Möglichkeit, in MV mit medizinischen Daten zu forschen, nachhaltig zu verbessern.“

Die Situation der Forschung auf Patientendaten sei bisher durch einschränkende Regelungen schwierig. „Die Änderungen im Landeskrankenhausgesetz stellen einen Paradigmenwechsel für die Forschung dar, weg von einer administrativ sehr aufwändigen Einwilligungsregelung hin zu einer Widerspruchsregelung“, so Kaderali. Damit könnten nun Patientendaten für im öffentlichen Interesse liegende Forschung zum Wohle aller Menschen genutzt werden, während durch die getroffenen Regelungen gleichzeitig ein hoher Datenschutz-Standard gewährleistet werde.

Kaderali verdeutlichte, dass es nun zum Beispiel auch möglich sei, das Potential von Methoden der künstlichen Intelligenz in medizinischen Anwendungen zu nutzen und diese zu erforschen. „Mecklenburg-Vorpommern ist mit diesen Regelungen bundesweit Vorreiter. Wenn das Gesetz beschlossen wird, können Routinedaten aus dem Krankenhaus in anonymisierter oder pseudonymisierter Form für Zwecke der Forschung verwendet werden. Das trägt zum medizinischen Fortschritt bei und verbessert im Endeffekt die Behandlung von Krankheiten.“

Drese: Blut spenden, hilft Leben retten

Schwerin – In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der Blutspenden in Deutschland rückläufig entwickelt – vor allem die Zahl der Vollblutspenden nimmt kontinuierlich ab. So sank die Zahl der Vollblutspenden von 4,927 Millionen im Jahr 2011 auf 3,575 Millionen im Jahr 2022. Gesundheitsministerin Stefanie Drese ruft deshalb zu einer höheren Blutspendenbereitschaft auf.

Drese spendete am (heutigen) Montag selbst Blut beim DRK Rostock. Das Blutspendewesen ist in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern dezentral organisiert. Es teilt sich in drei Säulen auf. Diese sind neben den DRK-Blutspendediensten, die universitären Blutspendedienste und die privaten Plasmapherese-Stationen.

„Eine hohe Beteiligung an Blutspendern ist und bleibt sehr wichtig – denn die Reserven sind knapp“, betonte Drese. Blut lasse sich zudem in der Medizin bislang durch nichts ersetzen. Um den sinkenden Zahlen bei der Blutspende entgegenzuwirken, appellierte Drese besonders auch an junge Menschen, sich mit dem Thema zu befassen.

Die Ministerin begrüßte, dass in den letzten Jahren die Voraussetzungen zur Blutspende durch Änderungen im Transfusionsgesetz und in der Hämotherapie-Richtlinie geändert wurden. So können seit 2021 auch homosexuelle Männer unter bestimmten Voraussetzungen Blut spenden und gibt es seit 2023 keine Höchstaltersgrenze für die Blut- oder Plasmaspende mehr (vorher bis max. 68 Jahre).

„Die Ärztinnen und Ärzte beurteilen immer individuell, ob eine Spende möglich ist“, betonte Drese. So werde vor jeder Blut- oder Plasmaspende medizinisch geprüft, ob alle gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Spende erfüllt sind. Drese: „So rettet man mit einer Blutspende potentiell nicht nur andere Menschen, sondern erhält einen Gesundheitscheck und tut sich damit auch selbst einen Gefallen.“

Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Vollblutspende sind:

  • Blut spenden ist ab 18 Jahren möglich.
  • Das Mindestgewicht beträgt 50 Kilogramm.
  • Blut oder Plasma spenden darf, wer gesund und fit ist und kein erhöhtes Risiko für bestimmte Infektionskrankheiten hat.
  • Frauen dürfen viermal und Männer sechsmal im Jahr Vollblut spenden
  • Zwischen zwei Vollblutspenden müssen mindestens acht Wochen liegen.

Ambulante Versorgung

Gemeinden erhalten Unterstützung zur Stärkung der ambulanten Versorgung

Schwerin – Vor rund einem Jahr startete das Projekt „MV Gesund vor Ort“ zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen. Das vom Land aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds plus (ESF+) geförderte Projekt berät und begleitet Kommunen, ein attraktiver Gesundheitsstandort zu werden und den Generationenwechsel in der ambulanten medizinischen Versorgung zu gestalten. Inzwischen erhalten bereits mehrere Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern gezielte Unterstützung.

„Die ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns stehen in der ambulanten ärztlichen Versorgung vor großen Herausforderungen. Viele niedergelassene Ärzte werden in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen“, macht Gesundheitsministerin Stefanie Drese deutlich. Wichtig sei es daher, vor allem Praxisübernahmen und neue Niederlassungen in ländlichen Regionen zu fördern. „Das Angebot ist kostenlos und neutral“, betont Drese. „Die Beraterinnen und Berater analysieren die Gegebenheiten vor Ort und erarbeiten zusammen mit den Klienten ein passendes Konzept“, so Drese weiter.

Das Programm richtet sich an Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie Kommunalpolitikerinnen und -politiker, Ärztinnen und Ärzte und weitere Agierende mit Interesse an einer Trägerschaft ambulanter ärztlicher Versorgungsstrukturen. „Im vergangenen Jahr hat sich ‚MV gesund vor Ort‘ zu einer zentralen Anlaufstelle bei Fragen und Vorhaben im Bereich der ambulanten Gesundheitsversorgung auf dem Land entwickelt“, zieht Drese eine erste Zwischenbilanz.

Neben der Beratungsleistung werden Akteure in den Kommunen und aus dem Gesundheitswesen besser miteinander vernetzt. Sofern in den Gemeinden bereits konkrete Ideen für die Zukunft der ambulanten Versorgung in der jeweiligen Region vorliegen, unterstützt das Projektteam bei der Umsetzung.

Drese macht deutlich: „Die Akteure in den ländlichen Regionen profitieren von Kompetenzen im Bereich Marketing bis hin zur betriebswirtschaftlichen Planung und Gründung von Gesundheitseinrichtungen.“ Durchgeführt wird „MV Gesund vor Ort“ vom Rostocker Unternehmen ATI Küste GmbH.

„Rad&Risiko“ – E-Learning mit Spaß

Landesverkehrswacht, Bildungsministerium und Provinzial starten webbasiertes Angebot zur schulischen Verkehrserziehung für 10- bis 12-Jährige.

Schwerin – Umweltkrimi und Verkehrssicherheit von Kindern, wie passt das zusammen? In der spannenden, professionell vorgelesenen Geschichte, bebildert mit Montagen aus Fotos und Illustrationen, geraten Charlotte, Juri, Jan und Emma mit ihren Fahrrädern auf der Jagd nach Umweltsündern in riskante Situationen im Straßenverkehr. Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse beantworten die daran anknüpfenden Fragen und erhalten für richtige Antworten Pluspunkte. Im Anschluss an den Umweltkrimi erklärt der erfolgreiche und beliebte Comedian „Herr Schröder“, welche Antworten richtig sind – und warum. Johannes Schröder war selbst Lehrer und weiß, wovon er redet.

Das webbasierte Angebot soll dazu beitragen, dass sich Kinder Risikosituationen vor Augen führen, die ihnen mit dem Fahrrad im Straßenverkehr jederzeit begegnen können. Das exklusive Onlineangebot für Schulen in MV starten Bildungsministerin Simone Oldenburg, Hans-Joachim Hacker, Präsident der Landesverkehrswacht und Christoph Dohr, Hauptabteilungsleiter Schadenprävention & Risikobewertung der Provinzial. Ein weiterer Partner ist die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt.

Ein Radfahr-Unterrichtskonzept in der 5. Klasse, obwohl die Kinder Ende der 4. Klasse an der Radfahrausbildung teilgenommen haben? „Das eine baut auf dem anderen auf“, erläutert Hans-Joachim Hacker. „Nach der regelorientierten Grundausbildung widmen wir uns mit ‚Rad&Risiko‘ eher den jugendspezifischen Gefahren.“

„Verkehrserziehung ist eine elementare Aufgabe von Bildung und Erziehung in der Schule“, ergänzt Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ab der Klasse 5 sind viele Kinder zunehmend mit dem Rad unterwegs, auf dem Schulweg und in der Freizeit. Mit Blick auf die kommende Radfahrsaison im Frühling ist es gut, wenn die Mädchen und Jungen darauf vorbereitet werden, typische Risikosituationen zu meiden oder, wenn sie unvermeidbar sind, sie gut zu meistern.“

Kinder im Alter von zehn bis 14 Jahren verunglücken hauptsächlich mit dem Rad. Allein im Jahr 2022 verunglückten in Mecklenburg-Vorpommern 136 Kinder im Alter zwischen 10 und 14 Jahren mit dem Rad im Straßenverkehr, davon deutlich mehr Jungen als Mädchen.

Deshalb appelliert Hans-Joachim Hacker an alle Menschen, die mit dem Auto, Lkw oder Motorrad unterwegs sind, auf Rad fahrende Kinder besonders viel Rücksicht zu nehmen.  

„Wir waren sofort vom neuen, unkonventionellen E-Learning Programm zum Projekt „Rad &Risiko“ für Schülerinnen und Schüler in Kombination mit der Online Fortbildung für Lehrkräfte begeistert. Die Kinder digital für das Thema zu sensibilisieren ist ein hervorragender Weg“, betont Christoph Dohr. Deshalb unterstützt die Provinzial Nord Brandkasse die Schulaktion „Rad&Risiko“ an den weiterführenden Schulen als Hauptsponsor. Das Grundschulangebot „Sattelfest“ zur Radfahrausbildung begleitet die Provinzial seit über 30 Jahren.

„Herr Schröder“ findet „Rad&Risiko“ so interessant und wichtig, dass er sich die Zeit genommen hat, das E-Learning-Programm für Schülerinnen und Schüler zu begleiten und außerdem die gleichnamige Online-Fortbildung für Lehrkräfte zu moderieren. In seinem kurzweiligen und humorvollen Kurs erläutert Johannes Schröder das Programm und seine Einsatzmöglichkeiten im Präsenz- und Distanzunterricht.

Schulen in MV finden sowohl das E-Learning-Programm „Rad&Risiko“ für Schülerinnen und Schüler der 5./6. Klassenstufe als auch die Online-Fortbildung für Lehrkräfte im Lernmanagementsystem „itslearning“. Beide Programme gibt es auch auf der Website der Landesverkehrswacht Mecklenburg-Vorpommern (www.verkehrswacht-mv.de).

Schulen können auch das gleichnamige Printmedium nutzen und die Unterrichtsmappe kostenfrei auf der Website der Landesverkehrswacht bestellen.

 „Dass es uns gelungen ist, mit unseren Möglichkeiten ein bundesweit einmaliges digitales Angebot für diese Altersgruppe zu präsentieren, macht uns schon ein wenig stolz.“, resümiert Hans-Joachim Hacker die Entstehung von „Rad&Risiko“.

Kinder ab 10 Jahren mit dem Rad im Straßenverkehr / Tipps für Eltern:

  • Neue Schule – neue Wege: Nach dem Winter die Strecken, die Kinder mit dem Fahrrad nutzen sollen, vereinbaren und bestenfalls gemeinsam abfahren. Gibt es Baustellen, Änderungen in der Verkehrsführung, Abbiegespuren, neue Radwege?
  • Fahrradüberprüfung: Bremsen, Reflektoren, Beleuchtung, Reifenprofile
  • Fahrradgröße: Passen Kind und Rad noch zusammen?
  • Fahrradhelm: Niemals ohne! 90 Prozent aller Radfahr-Todesfälle hätten mit dem Tragen eines Radhelmes vermieden werden können.
  • Sicherheit durch Sichtbarkeit: Reflektierende Westen und Radhelm-Überzüge verbessern die Sichtbarkeit, auch am Tag.
  • Größere Ampelkreuzungen ohne Radwege: Beim Linksabbiegen das Rad zweimal über die Fußgängerfurt zu schieben, ist sicher. Das Einfädeln in die Abbiegespur ist gefährlich.
  • Radfahren macht Spaß: Gemeinsam raus in die Natur! Radausflüge am Wochenende erfreuen Kinder und Eltern und schaffen verbindende Erlebnisse.

Hilfen für Familien

KipsFam: Umfangreiche Hilfen für Kinder aus psychisch oder suchtbelasteten Familien in MV

Schwerin – Anlässlich des Starts der bundesweiten Aktionswoche für Kinder aus suchtbelasteten Familien hob Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute die große Bedeutung des im vergangenen Jahr etablierten Projektes KipsFam (kurz für: Kinder und Jugendliche aus psychisch oder suchtbelasteten Familien) hervor.

„Deutschlandweit wird fast jedes fünfte Kind in einer Familie groß, in der eine Suchtproblematik besteht. Sie fühlen sich häufig einsam und unsichtbar, müssen schon früh Aufgaben der Eltern übernehmen und haben später ein erhöhtes Risiko, selbst an einer Sucht oder psychischen Störung zu erkranken. Die unsicheren Umstände ihrer Kindheit prägen so auch in großem Maße ihr eigenes späteres Leben“, betonte Drese.

Sie werden durch die KipsFam-Regionalstellen künftig besser aufgefangen und schneller identifiziert. Dafür sind die Regionalstellen eng mit der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen sowie den Schulen und Kitas vernetzt. „So soll in Zukunft, wenn betroffene Eltern zum Beispiel bei einer Suchtberatungsstelle oder in der Therapie vorstellig werden, automatisch auch ein Blick auf die Kinder und ihre Bedürfnisse geworfen werden“, erklärte die Ministerin.

Die Regionalstellen stehen zusätzlich auch als aufsuchende Anlaufstellen zur Verfügung. Sie beraten, informieren und nehmen eine Lotsenfunktion zu weiteren Angeboten vor Ort ein. Künftig sollen sie in allen acht Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stehen. Sechs haben ihre Arbeit bereits aufgenommen. „Auf diese Weise schaffen wir ein wichtiges, zusätzliches Angebot, um die Situation der Kinder und Familien vor Ort durch Aufklärung und Beratung nachhaltig zu verbessern“, so Drese.

Weitere Informationen zu den Regionalstellen, ihren Angeboten und Standorten finden Interessierte unter www.blickauf-kipsfam.de.

Das Sozialministerium fördert das Projekt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF+). Insgesamt stehen bis 2027 fünf Millionen Euro zur Verfügung.

Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft

Bewerbungen für den „Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft“ noch bis 16. Februar möglich / Meyer: Innovative Projekte gesucht

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat Gründer und Unternehmer sowie Vereine und Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern aufgerufen, sich noch bis zum 16. Februar 2024 mit innovativen Projekten für den „Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft“ zu bewerben.

„Die Gesundheitswirtschaft trägt wesentlich zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns sowohl bundesweit als auch international durch marktfähige und kreative Angebote und Dienstleistungen bei. Beim Ideenwettbewerb suchen wir neuartige Projekte, welche die Branche Gesundheitswirtschaft weiter voranbringen.

Beim Wettbewerb geht es darum, den Teilnehmern die Möglichkeit zu bieten, ihre Entwicklung einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und somit auch zu vermarkten. Wir wollen dabei unterstützen, die Idee in die Praxis umzusetzen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Wettbewerb wird von der BioCon Valley® GmbH, dem Netzwerk der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, organisiert.

Bis zum 16. Februar 2024 können Projektideen über ein Online-Bewerbungsformular eingereicht werden. Das Projekt ist in Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen. Die Projektinhalte müssen dabei unmittelbar der weiteren Entwicklung der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern dienen. Die Projektergebnisse sind auf regionaler Ebene in Mecklenburg-Vorpommern oder für das gesamte Bundesland zu nutzen.

Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit entsprechendem Bezug zur Gesundheitswirtschaft und Sitz in Mecklenburg-Vorpommern sein. Soweit es sich um Unternehmen handelt, gilt die jeweils gültige Definition der Europäischen Kommission für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt und besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber 150.000 Euro. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 2 Jahre.

Die Prämierung der Gewinnerprojekte findet voraussichtlich am 02. Mai 2024 statt.

Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Bewerbungsformular, in dem unter anderem Informationen zu Projektinhalt, Finanzierung, Erfahrungen, Kompetenzen und Referenzen des Bewerbers anzugeben sind. Anmeldeschluss für den Wettbewerb ist der 16. Februar 2024, 14.00 Uhr. Das Bewerbungsformular steht auf den Internetseiten der BioCon Valley® GmbH unter https://ideen.bioconvalley.org/.

Ansprechpartner sind:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
Gabriela Tellhelm
Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin
Tel.: 0385-588 15232
eMail: g.tellhelm@wm.mv-regierung.de

BioCon Valley® GmbH
Katja Busch
Friedrich-Barnewitz-Straße 8
18119 Rostock
Tel.: 0160 99 18 68 23
eMail: kbu@bcv.org
www.bioconvalley.org

Die Gesundheitswirtschaft ist in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren ein stabiler, krisenfester Wachstumsfaktor mit mehr als 160.000 Erwerbstätigen. Nach aktuellen Daten weist die Branche eine Wertschöpfung von insgesamt ca. 6,5 Mrd. Euro aus.

Das entspricht fast 15 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung des Landes. Rückgrat der Gesundheitswirtschaft in M-V bleibt zwar nach wie vor die medizinische Versorgung, aber der Anteil der mittelständisch geprägten industriellen Gesundheitswirtschaft (u.a. Produktion, Vertrieb und Großhandel von Humanarzneimitteln, Medizintechnik und Medizinprodukten) in Mecklenburg-Vorpommern wächst stetig. Dies ist umso bedeutender, da Medizinprodukte und Medizintechnik Wachstumstreiber im Hinblick auf Wertschöpfung, Beschäftigung und Export sind.

Leiharbeit in der Pflege

Mecklenburg-Vorpommern Mitantragsteller eines Entschließungsantrags

Berlin – Der Einsatz von Leiharbeit in der Pflege sowohl im Krankenhaus als auch in stationären und ambulanten Einrichtungen muss nach Ansicht des Bundesrates wirksam begrenzt werden. Gleichzeitig sollen die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften verbessert werden. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Länderkammer am Freitag. Dieser wird nun an die Bundesregierung übersandt.

„Ein maßvoller Einsatz von Leiharbeit kann dazu beitragen, die Patientenversorgung zu sichern. Der zunehmende Einsatz von Leiharbeit in der Pflege hat aber oftmals unerwünschte Folgen, sowohl für die Qualität der Versorgung der pflegebedürftigen Menschen als auch für die oft schlechter gestellten Stammbelegschaften“, erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Länder-Initiative. Mecklenburg-Vorpommern ist Mitantragsteller der Entschließung.

„Der Antrag zeigt in zehn Punkten Verbesserungsbedarf in der Pflegebranche auf und schlägt Maßnahmen zur Abhilfe vor“, betonte Drese. So könne dem Einsatz von Leiharbeitskräften in der Pflege vor allem dann wirksam entgegengewirkt werden, wenn die Arbeitsbedingungen in der Pflege grundsätzlich verbessert werden. „Hier geht es zum Beispiel um Entgeltverbesserungen, Umstellung von Dienstplänen, Anpassung der Arbeitszeiten, Personalbemessung und den geförderten Aufbau von Ausfallkonzepten und Springerpools“, so Drese.

„Dass dieses Modell erfolgreich umgesetzt werden kann, zeigt das UniFlex-Team der Rostocker Universitätsmedizin“, verdeutlichte Drese.

Entstehende Mehrkosten dürften aber nicht den Pflegebedürftigen obliegen, heißt es in dem vom Bundesrat einstimmig beschlossenen Antrag. Für Krankenhäuser solle die Vergütung in Springerpools gesichert refinanziert werden – beispielsweise über das Pflegebudget. Kleinen Pflegeeinrichtungen sollten trägerübergreifende Springerkonzepte ermöglicht werden. “Dies ist notwendig, damit insbesondere kleine ambulante Pflegedienste von einem solchen Konzept profitieren können, ohne unvertretbare Personalmehrkosten zu verursachen“, so Drese.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung im Antrag zudem auf, zu prüfen, ob bundesrechtlich eine Deckelung des Anteils an Leiharbeitskräften möglich ist und, ob und auf welche Weise Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der Pflegeausbildung und Fortbildung des Personals einbezogen werden können.

Drese: „Der Pflege kommt in unserer alternden Gesellschaft ein enormer Stellenwert zu. Mit dem demografischen Wandel steigt auch der Druck auf unsere Pflegefachkräfte. Umso wichtiger ist es, dass wir Strukturen schaffen, mit denen wir weiterhin eine gute pflegerische Versorgung ermöglichen und zugleich ein Umfeld für unsere Pflegefachkräfte fördern, in dem sie gleichberechtigt und unter guten Bedingungen ihrer Arbeit nachgehen können.“