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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Bürokratieabbau geht weiter

Kabinett beschließt weitere Modernisierung des Förderwesens

Schwerin – Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag (17.03.2026) den Zweiten Maßnahmenkatalog zur Modernisierung des Förderwesens verabschiedet. Damit setzt das Land ein klares Signal für den Abbau von Bürokratie. Ziel ist es, Förderverfahren für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung spürbar zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Bereits im Sommer 2025 wurde ein erster Maßnahmenkatalog beschlossen. Mit dem heutigen Beschluss geht die Landesregierung diesen Weg konsequent weiter. Die Vereinfachungen sollen unmittelbar in die einzelnen Förderprogramme des Landes übernommen werden.

Herausforderung Fachkräftemangel begegnen

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue sagt zum neuen Maßnahmenkatalog: „Das Förderwesen in Mecklenburg-Vorpommern war lange Zeit von zu vielen individuellen Abläufen geprägt. Das hat es Antragsstellern schwer gemacht, sich zurecht zu finden, und in der Verwaltung zu teuren Doppelstrukturen geführt. Die heute beschlossenen Maßnahmen senken die Hürden für die Antragssteller noch einmal deutlich und entlasten die Verwaltung.“

Die neuen Kernmaßnahmen im Überblick

Um die Verwaltung effizienter zu gestalten und alle am Förderverfahren Beteiligten zu entlasten, wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Standard-Prozess für Kleinstförderungen: Für Programme mit geringen Fördersummen wird ein vereinfachter Ablauf eingeführt. Das führt zu kürzeren Bearbeitungszeiten und weniger Aufwand für alle Beteiligten. Zum Beispiel ist zur konsequenten Vermeidung von Verwaltungsaufwand geplant, die Fördermittel künftig in einer Summe auszuzahlen. Wenn Zuwendungsempfänger die Ausgaben vorfinanzieren, ist die Anwendung dieser Erleichterungen bei Förderungen bis 50.000 Euro möglich. Wenn das Land mit den Fördermitteln Ausgaben vorverauslagen muss, sind die Erleichterungen bei Förderungen an Kommunen bis 20.000 Euro und bei sonstigen Zuwendungsempfängern bis 5.000 Euro möglich.
  • Höhere Grenzen für Rückforderungen und Zinserhebung: Die sogenannten Bagatellgrenzen werden angehoben. Der Verwaltungsaufwand zur Erhebung von Rückforderungen und Zinsen soll in einem vernünftigen Verhältnis zum Ergebnis stehen. Deshalb werden Zinsen künftig erst ab einem Betrag von 500 Euro geltend gemacht. Für Rückforderungen gelten künftig verschiedene Bagatellgrenzen, welche die Förderhöhe berücksichtigen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, bereits ab der Antragstellung und während des gesamten Verfahrens sorgfältig und korrekt zu agieren, während gleichzeitig die Effizienz der Verwaltung durch den Entfall von Kleinst-Rückforderungen gesteigert wird.
  • Neue Regeln für Zinsen: Zinsen werden künftig erst berechnet und erhoben, wenn eine gesetzte Zahlungsfrist abgelaufen ist. Wer innerhalb der Frist zahlt, muss keine Zinsen leisten. Dies gilt jedoch nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Wird die Frist verpasst, werden Zinsen wie bisher ab dem Tag der Auszahlung berechnet.
  • Vorrang für Pauschalen: Künftig sollen verstärkt Pauschalen und Festbeträge genutzt werden, weil dadurch umfangreiche Verfahrenserleichterungen verbunden sind und detaillierte Prüfungen einzelner Ausgaben entfallen können. Eine neue Wissensdatenbank unterstützt die Fachleute in den Ministerien dabei, bereits bewährte Pauschalen einfach zu übernehmen. In Frage kommen dabei zum Beispiel Personalkostenpauschalen, bei deren Anwendung statt aufwendiger Einzelabrechnungen feste Monats- oder Stundenpauschalen genutzt werden. Hierbei wird lediglich die Anwesenheit oder Stellenbesetzung nachgewiesen, eine detaillierte Prüfung der tatsächlichen Ausgaben ist nicht mehr erforderlich. Denkbar ist auch die Förderung von Veranstaltungen über feste Beträge pro Teilnehmende. Der Nachweis wird dann durch die Anzahl der Teilnehmenden erbracht. Reisekosten können beispielsweise über Kilometerpauschalen abgerechnet werden.
  • Vereinfachung bei Personalausgaben (Besserstellungsverbot): Bisher durften Empfänger von Fördermitteln ihr Personal in vielen Fällen in den Arbeitsbedingungen nicht besser behandeln als das Land seine Angestellten. Das war sehr kompliziert zu prüfen. In der Projektförderung wird diese komplizierte Prüfung einzelner Arbeitsbedingungen nun durch eine einfache Regelung ersetzt, die sich nach den Personalkostensätzen des Haushalts richtet. Bei der institutionellen Förderung wird künftig nur noch das Ergebnis des Lohnkontos am Jahresende geprüft, statt einzelne Arbeitsbedingungen zu kontrollieren. Wenn Tarifverträge zur Anwendung kommen, werden die Personalausgaben in voller Höhe anerkannt.

Zeitplan und Ausblick

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt schrittweise ab dem zweiten Quartal 2026. Die Anpassung der entsprechenden Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (LHO) erfolgt zum 1. Juni 2026. Begleitet wird die Reform durch eine neue Fortbildungsstrategie, die im Juni 2026 mit einem landesweiten Fachtag zur Modernisierung des Förderwesens startet. Außerdem sollen die Behörden bei der Erstellung von Förderrichtlinien stärker unterstützt und beraten werden. Im weiteren Verlauf des Jahres 2026 wird sich die zuständige Lenkungsgruppe schwerpunktmäßig der Modernisierung der institutionellen Förderung widmen.

Internationale Woche gegen Rassismus

Schwerin – Anlässlich der Internationalen Wochen gegen Rassismus, die heute beginnen, bedankt sich Innenminister Christian Pegel ausdrücklich bei den vielen engagierten Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft. Vereine, Initiativen, Kommunen, Bildungseinrichtungen, Religionsgemeinschaften und engagierte Einzelpersonen setzen mit zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen ein starkes Zeichen für Respekt, Solidarität und Menschenwürde.

„Das vielfältige Engagement aus der Mitte unserer Gesellschaft ist unverzichtbar. Die Internationalen Wochen gegen Rassismus zeigt jedes Jahr aufs Neue, wie viel Kraft in bürgerschaftlichem Einsatz steckt. Mit Workshops, Diskussionsrunden, kulturellen Angeboten und Begegnungsformaten schaffen die Beteiligten Räume für Austausch, Aufklärung und Zusammenhalt“, sagt Minister Christian Pegel und ergänzt:

„Rassismus entgegenzutreten ist eine dauerhafte Aufgabe. Die Zivilgesellschaft leistet hier einen unschätzbaren Beitrag, indem sie Haltung zeigt, Betroffene unterstützt und demokratische Werte im Alltag lebendig macht.“

Die Internationale Woche gegen Rassismus wird bundesweit unter dem Dach der Stiftung gegen Rassismus koordiniert. Auch in diesem Jahr beteiligten sich landesweit zahlreiche Initiativen mit einem breiten Programm.

„Mein herzlicher Dank gilt allen Engagierten, die mit ihrem Einsatz Mut machen und zeigen: Vielfalt ist eine Stärke. Wir als Landesregierung stehen fest an der Seite all jener, die sich für ein offenes und respektvolles Miteinander einsetzen. Gemeinsam stärken wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern“, so Innenminister Christian Pegel abschließend.

Tarifergebnisse auch bei Besoldung und Versorgung

Schwerin – Die Tarifvertragsparteien haben für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV L) am 14. Februar 2026 eine Anpassung der Tarifentgelte zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber 100 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 2 Prozent und zum 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent vereinbart. Die Ausbildungsentgelte sollen zum 1. April 2026 um 60 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 60 Euro und zum 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro angehoben werden.

Die Koalitionsvereinbarung von SPD und Die Linke sieht vor, die Tarifergebnisse zum TV-L zeit- und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter zu übernehmen. Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung hat hierzu frühzeitige Gespräche mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund Bezirk Nord (DGB Nord), dem Beamtenbund in Mecklenburg-Vorpommern (dbb m-v) sowie dem Richterbund M-V geführt.

Im Ergebnis dessen wird das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung einen Gesetzentwurf mit folgenden Eckpunkten erarbeiten:

  • Anhebung der Besoldung und Versorgung zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber 100 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 2 Prozent und zum 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent; dies betrifft nicht nur das Grundgehalt und Familienzuschläge, sondern auch die Stellenzulagen und erstmalig auch alle Erschwerniszulagen
  • Anhebung der Anwärterbezüge für die Beamtinnen und Beamte in der Ausbildung zum 1. April 2026 um 60 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 60 Euro und zum 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro

Der Gesetzentwurf soll noch im ersten Halbjahr dem Landtag zugeleitet werden.

Gegenstand der intensiven Gespräche war auch die Umsetzung der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. September 2025 zur Berliner Besoldung, die auch Auswirkungen auf die anderen Länder und den Bund hat. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung für eine verfassungsgemäße Alimentation erheblich weiterentwickelt. Diese Entscheidung wird derzeit von den Ländern und dem Bund ausgewertet.

Hierzu der Minister für Finanzen und Digitalisierung Dr. Heiko Geue: „Die geänderten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes fordern die Länder und den Bund bei der Überprüfung des bestehenden Besoldungsrechts, das in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt durch das Besoldungsstrukturgesetz vom 30. Juni 2024 anhand der damaligen Rechtsprechung weiterentwickelt worden ist. Mir ist bei diesem Prozess wichtig, dass sich die Länder zu den Lösungsansätzen untereinander abstimmen, um eine weitere Auseinanderentwicklung des Besoldungsrechts zu vermeiden. Wir werden hierzu auch die Gespräche mit den Gewerkschaften und dem Richterbund suchen. Für mich steht die Verpflichtung, eine verfassungsgemäße Besoldung zu gewährleisten, außer Frage.“

Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung begrüßt, dass mit dem DGB Nord und dbb m v eine Verständigung dazu erzielt werden konnte, im Interesse einer schnellen Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung und Versorgung zunächst ein Anpassungsgesetz zu erarbeiten und in einem nachgelagerten zweiten Schritt eine umfassende Auswertung der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Hinblick auf einen bestehenden Handlungsbedarf im Besoldungsrecht vorzunehmen. Über diesen zweistufigen Weg wurde ebenfalls der Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung im Landtag informiert.

Leider hat der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern vor Abschluss der Gespräche einseitig durch seine Pressemitteilung vom 13. März 2026 sich gegen den zweistufigen Weg gewandt und unter Verweis auf eine Ankündigung der Finanzministerin für Schleswig-Holstein einen Gesetzentwurf mit entsprechenden Besoldungserhöhungen für die Jahre 2025 und 2026 gefordert. Herr Minister Dr. Heiko Geue: „Das Ansinnen, auf diesem Wege Gehaltserhöhungen von mehr als 9 Prozent für zwei Jahre zu erstreiten und der Landesregierung ein verfassungswidriges Vorgehen vorzuwerfen, weise ich entschieden zurück.“

Klimaanpassungsstrategie: M-V startet Öffentlichkeitsbeteiligung

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern startet die Öffentlichkeitsbeteiligung zur landeseigenen Klimaanpassungsstrategie. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände und Fachleute ihre Hinweise und Anregungen einbringen. Ziel ist es, Mecklenburg-Vorpommern frühzeitig und systematisch auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten und das Land widerstandsfähiger gegen Hitze, Trockenheit, Starkregen und steigende Meeresspiegel zu machen.

„Der Klimawandel ist längst Realität – auch in Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb handeln wir frühzeitig und entwickeln eine umfassende Strategie, um unser Land besser auf die kommenden Herausforderungen vorzubereiten. Gleichzeitig setzen wir bewusst auf die Beteiligung der Öffentlichkeit. Klimaanpassung gelingt nur gemeinsam“, sagte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

Die Klimaanpassungsstrategie wird vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit anderen Ressorts und Fachbehörden erarbeitet. Sie soll dazu beitragen, Menschen, Infrastruktur, Wirtschaft und Natur besser vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen.

Der Handlungsbedarf ist deutlich: Mecklenburg-Vorpommern erwärmt sich schneller als im weltweiten Durchschnitt. Seit Beginn regelmäßiger und flächendeckender Aufzeichnungen im Jahr 1881 ist die mittlere Temperatur im Land bereits um 2,5 Grad Celsius gestiegen.

Die Folgen sind bereits spürbar. So hat die Zahl der Sommer- und heißen Tage mit mindestens 25 beziehungsweise 30 Grad Celsius deutlich zugenommen. Gegenüber den 1950er Jahren werden Tage mit mindestens 30 Grad Celsius heute mehr als dreimal so häufig gezählt. Gleichzeitig verlängert sich die Vegetationsperiode, während sich die Niederschlagsverteilung verändert.

Für die Küstenregionen Mecklenburg-Vorpommerns sind darüber hinaus Meeresspiegelanstieg und Veränderungen im Sturmflutgeschehen von besonderer Bedeutung. Der beobachtete Meeresspiegelanstieg an der deutschen Ostseeküste liegt im Bereich von mehreren Millimetern pro Jahr. Daraus ergeben sich steigende Anforderungen an den Küstenschutz, die Raumplanung sowie den Schutz sensibler Ökosysteme.

Klimaprojektionen für Nordostdeutschland zeigen, dass sich diese Entwicklungen in Zukunft weiter verstärken werden. Zu erwarten sind häufigere Hitzeperioden, längere Trockenphasen im Sommer sowie intensivere Starkregenereignisse.

Vor diesem Hintergrund entwickelt die Landesregierung eine landeseigene Klimaanpassungsstrategie mit folgenden zentralen Zielen:

  1. Schäden an Natur und Infrastruktur zu vermeiden
  2. Menschenleben zu schützen
  3. wirtschaftliche Stabilität zu sichern
  4. Lebensqualität zu erhalten
  5. die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken
  6. Zukunftsfähigkeit zu sichern
  7. den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken

Insgesamt umfasst die Strategie 20 Handlungsfelder mit über hundert konkreten Anpassungsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem Bauwesen, Energie, Gesundheitssystem, Stadt- und Raumentwicklung, Verkehr, Biodiversität und Naturschutz, Boden, Landwirtschaft, Moor, Wald und Forstwirtschaft, Bevölkerungsschutz, Bildung und Forschung, Fischerei, Küstenschutz, Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft, Finanzwirtschaft, Industrie und Gewerbe sowie Tourismus.

Eine Besonderheit der Strategie ist das zusätzliche Handlungsfeld Moor. Die Wiedervernässung von Mooren ist in Mecklenburg-Vorpommern ein zentraler Baustein für Klimaanpassung und Klimaschutz und wird deshalb besonders berücksichtigt.

Die Inhalte der Strategie wurden über einen Zeitraum von rund einem Jahr ressort- und behördenübergreifend erarbeitet. Mit der Erstellung erfüllt das Land gesetzliche Vorgaben des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (§ 10) sowie landesrechtliche Anforderungen aus dem geplanten Klimaverträglichkeitsgesetz.

Im Rahmen der Online-Beteiligung können Interessierte den Referentenentwurf der Strategie einsehen und zu den einzelnen Handlungsfeldern Stellung nehmen.

Eine Beteiligung ist bis zum 30. März 2026 möglich unter:
https://survey.lamapoll.de/Oeffentlichkeitsbeteiligung_zur_Klimaanpassungsstrategie

237 Maßnahmen zur Staatsmodernisierung

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Startschuss zur Umsetzung von 237 Maßnahmen zur Staatsmodernisierung in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Grundlage ist die Föderale Modernisierungsagenda, die im Dezember 2025 von Bund und Ländern gemeinsam vereinbart wurde.

Der Kabinettsbeschluss sieht vor, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, unnötige Berichtspflichten abzubauen, digitale und medienbruchfreie Abläufe zum Standard zu machen und Doppelarbeit in der Verwaltung zu reduzieren. Damit sollen Anträge einfacher gestellt werden können, Entscheidungen schneller fallen und die Verwaltung ihre Zeit stärker für Beratung und Lösungen statt für formale Prüfungen nutzen.

„Staatsmodernisierung ist ein Demokratieprojekt. Unser Ziel ist eine Verwaltung, die bürgernäher und wirtschaftsfreundlicher ihre Aufgaben erledigt. Wenn der dazu notwendige Kulturwandel gelingt, kann auch die Zustimmung zur Demokratie insgesamt gestärkt werden“, sagt Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue. „Wir müssen entschlossen auf Modernisierung, Bürokratieabbau und Digitalisierung setzen. Das wollen wir gemeinsam mit der kommunalen Ebene machen.“

Die Föderale Modernisierungsagenda bildet erstmals einen gemeinsamen, verbindlichen Rahmen von Bund und Ländern für die Modernisierung staatlichen Handelns. Dabei setzt die Agenda ausdrücklich auf arbeitsteilige Umsetzung, Nachnutzung bestehender Lösungen und klare Verantwortlichkeiten im Föderalverbund.

In Mecklenburg-Vorpommern wird die bundesweit vereinbarte Agenda durch landesspezifische Maßnahmen ergänzt. Damit trägt die Landesregierung den besonderen strukturellen und demografischen Herausforderungen des Landes Rechnung. Die Maßnahmen bündeln sich dabei in vier zentralen Vorhaben:

  • Weniger Bürokratie: Abbau unnötiger Nachweis- und Berichtspflichten und Vereinfachung von Genehmigungs- und Förderverfahren,
  • Schnellere Entscheidungen: klare Zuständigkeiten, verbindliche Fristen und gebündelte rechtliche Anpassungen in einem ressortübergreifenden Artikelgesetz,
  • Mehr Digitalisierung: Ausbau digitaler, durchgängiger Verfahren, stärkere Standardisierung und konsequente Nachnutzung digitaler Lösungen,
  • Effizientere Verwaltungsabläufe: Einsatz digitaler Werkzeuge, einschließlich Künstlicher Intelligenz, zur Unterstützung bei Routineaufgaben und zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung.

Damit die Maßnahmen zügig greifen, setzt die Landesregierung auf eine verbindliche Umsetzung. Die Koordination übernimmt das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung. Erste rechtliche und organisatorische Änderungen sollen bereits kurzfristig auf den Weg gebracht werden.

Geplant ist unter anderem ein ressortübergreifendes Artikelgesetz, in dem kurzfristig umsetzbare rechtliche Anpassungen gebündelt werden sollen. Ziel sind spürbare Entlastungen, schnellere Verfahren und medienbruchfreie Abläufe.

So wird beispielsweise in zahlreichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen die Pflicht, beglaubigte Kopien oder Originalurkunden einzureichen entfallen. Künftig reichen in der Regel einfache Kopien. Ebenso wird in vielen Gesetzen die bisher erforderliche Schriftform (mit eigen-händiger Unterschrift) durch die elektronische Form ersetzt – also z. B. E-Mail oder Online-Formular.

Die in der Föderalen Modernisierungsagenda vorgesehen Erleichterungen im Vergaberecht wurden in Mecklenburg-Vorpommern bereits teilweise umgesetzt. So wurden zur schnelleren Umsetzung die Wertgrenzen unter anderem für Dienstleistungsaufträge von 5.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben und es werden mehr Eigenerklärungen statt Nachweise verlangt.

Ebenso sieht die Föderale Modernisierungsagenda vor, dass auf die Vorlage von Registerauskünften verzichtet wird. Diese sollen künftig elektronisch durch die Behörden abrufbar sein.„Wir müssen Verwaltung konsequent vom Bürger her denken“, so Geue weiter. „Dazu brauchen wir Beschleunigungsgesetze vom Bund und eine enge Zusammenarbeit bei digitalen Lösungen mit Bund und den Ländern.“

Neues Personalvertretungsgesetz: stärkere Beteiligung und Mitbestimmung

Schwerin – Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur umfassenden Novellierung des Personalvertretungsgesetzes beschlossen. Nach mehr als 30 Jahren soll das seit 1993 geltende Gesetz grundlegend modernisiert und an aktuelle rechtliche, gesellschaftliche und arbeitsorganisatorische Entwicklungen angepasst werden.

„Mit der Novellierung des Personalvertretungsgesetzes schaffen wir ein zeitgemäßes und praxistaugliches Regelwerk für die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert – darauf geben wir jetzt eine klare und zukunftsfähige Antwort“, erklärt Innenminister Christian Pegel.

Hintergrund der Reform sind unter anderem die Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung sowie veränderte Arbeitsbedingungen durch flexible Arbeitszeiten, neue Arbeitsformen und die zunehmende Digitalisierung. Auch die bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege sowie die Stärkung von Gleichstellungsfragen standen im Fokus der Überarbeitung.

Der Gesetzentwurf baut auf der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern und einem Eckpunktepapier auf und zielt darauf ab, die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zeitgemäß weiterzuentwickeln. Künftig werden die Regelungen zur Mitbestimmung übersichtlicher und klarer gefasst. Personalräte sollen sich grundsätzlich mit allen innerdienstlichen Angelegenheiten befassen können – so, wie es in anderen norddeutschen Ländern bereits üblich ist.

Zugleich wird die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststellen und Personalräten gestärkt und eine ressortübergreifende Mitbestimmung eingeführt, damit Beschäftigteninteressen auch über Ressortgrenzen hinweg besser berücksichtigt werden können. Dies können Fälle sein wie die Einführung einer elektronischen Akte in der gesamten Landesregierung, so dass nicht mehr in jedem Ministerium einzeln mit dem Personalrat verhandeln muss, Gleiches gilt für landesregierungsweit beabsichtigte Arbeitszeitregelungen oder Home-Office-Regelungen.

Darüber hinaus treibt der Gesetzentwurf die Digitalisierung der Personalratsarbeit voran und stärkt gezielt die Beteiligung junger Beschäftigter. Erstmals werden eigene Beteiligungsgremien für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sowie für Verwaltungsdienst-Anwärterinnen und Anwärter geschaffen. Auch studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte erhalten durch spezielle Regelungen eine stärkere und klar geregelte Vertretung.

Darüber hinaus werden die Freistellungsregelungen für Personalratsmitglieder angepasst, neue Vorschriften zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf aufgenommen und Maßnahmen zur Vermeidung personalratsloser Zeiten bei Umstrukturierungen eingeführt. Künftig sind – entsprechend vergleichbarer Regelungen in anderen norddeutschen Bundesländern – nur noch zwei Statusgruppen vorgesehen: Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die frühere Aufteilung der Arbeitnehmer in Arbeiter und Angestellte endet damit auch in Mecklenburg-Vorpommern. Zudem wird die Personalratswahl um die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe erweitert.

„Gerade mit Blick auf die digitale Transformation und den zunehmenden Fachkräftemangel ist die Beteiligung der Beschäftigten ein entscheidender Erfolgsfaktor. Mitbestimmung heißt auch Mitverantwortung für eine leistungsfähige, moderne und effiziente Verwaltung“, so der Minister weiter.

Mit der Neufassung des Gesetzes legt das Land Mecklenburg-Vorpommern den Grundstein für ein modernes, anwenderfreundliches und zukunftsfestes Personalvertretungsrecht im öffentlichen Dienst.

Bürokratieabbau: Vergabe öffentlicher Aufträge deutlich vereinfacht

Dr. Wolfgang Blank: „Ein großer Schritt auf dem Weg zu weniger Bürokratie in MV“

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern können öffentliche Aufträge ab sofort deutlich unbürokratischer vergeben werden. Mit der heute im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichten Änderungsverordnung (Verordnung zur Änderung der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung; 2. März 2026, Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, Seite 98) werden die Grenzen, bis zu denen Land und Kommunen Aufträge direkt und ohne aufwendiges Vergabeverfahren vergeben können, signifikant erhöht.

Unter anderem wird bei Liefer- und Dienstleistungen die Grenze für Direktaufträge von bisher 5.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Bei Bauleistungen ist die direkte Vergabe von öffentlichen Aufträgen jetzt bis zu einer Höhe von 150.000 statt bisher 10.000 Euro möglich.

Dazu erklärt Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Wirtschaft: „Diese massive Erhöhung der Wertgrenzen ist ein großer Schritt auf dem Weg zu weniger Bürokratie in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist ein doppelter Gewinn für M-V: Für die öffentliche Hand sinkt der der administrative Aufwand und für unsere Unternehmen wird der Zugang zu Aufträgen von Kommunen und Land deutlich erleichtert.“

Traditionelles Kapitänsdinner der Deutschen Marine

Schwesig: Marine, maritime Wirtschaft und das Land MV sind enger denn je verbunden

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sagte in ihrer Rede beim traditionellen Kapitänsdinner der Deutschen Marine zu Gunsten des Bundeswehr-Sozialwerks: „Wir in Mecklenburg-Vorpommern halten zusammen: Das gilt auch für Soldatinnen und Soldaten und ihre Angehörigen in Not. Mit diesem Kapitänsdinner unterstützen wir gemeinsam die „Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien“ des Bundeswehr-Sozialwerks.“

Das Bundeswehr-Sozialwerk sei ganz wesentlich von Ehrenamtlichen getragen. Es werde von vielen aktiven Soldatinnen und Soldaten, Einheiten ebenso wie von Förderern aus der Gesellschaft unterstützt. Der Abend sei eine Gelegenheit, zu dieser wichtigen Arbeit beizutragen.

„Heer, Marine und Luftwaffe sind stark in Mecklenburg-Vorpommern vertreten. Ebenso der Sanitätsdienst, die Streitkräftebasis und die Verwaltung. Soldatinnen und Soldaten gehören zum Alltag in unserem Land. Sie tragen das gesellschaftliche Leben mit, gerade in den kleineren Orten“, unterstrich Schwesig. Die Aufträge der Bundeswehr böten örtlichen Betrieben Arbeit. Soldatinnen und Soldaten stünden bei Notlagen helfend zur Seite, etwa bei Hochwasser oder bei Waldbränden.

„Eine Bundeswehr im Frieden und für den Frieden ist ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft. Wir wissen beides zu schätzen; den Frieden ebenso wie die Arbeit der Soldatinnen und Soldaten“, sagte sie weiter.

Der vierte Jahrestages des russischen Überfalls auf die Ukraine zeige, dass Frieden nicht selbstverständlich sei. „In diesen Zeiten sind Marine, maritime Wirtschaft und das Land Mecklenburg-Vorpommern enger verbunden denn je“, so Schwesig.

Die Ministerpräsidentin betonte: „Wir in Mecklenburg-Vorpommern halten zusammen, und das heißt auch: Wir in Mecklenburg-Vorpommern stehen hinter der Bundeswehr. Hinter den Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern als Soldatinnen, Soldaten oder Zivilbeschäftigte bei der Bundeswehr arbeiten. Ich habe allergrößten Respekt vor ihrem Einsatz und ihrer Leistung.“