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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau

Verwaltungsverfahren sollen spürbar vereinfacht, beschleunigt und konsequent digital ausgerichtet werden

Schwerin – Mit dem Ersten Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung setzt die Landesregierung einen zentralen Baustein der föderalen Modernisierungsagenda um: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und ein Staat, der für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen als verlässlicher Partner funktioniert.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue: „Für mich gilt ein klarer Grundsatz: Keine Digitalisierung ohne Bürokratieabbau. Bürokratieabbau heißt dabei nicht weniger Rechtsstaat, sondern bessere Verfahren. Schutzstandards bleiben bestehen. Lediglich unnötige Umwege und Aufwände fallen weg. Von den heute beschlossenen Maßnahmen profitieren alle: Unternehmen erhalten schnellere Genehmigungen und mehr Planungssicherheit. Bürgerinnen und Bürger sparen Wege, Zeit und Kosten. Und unsere Verwaltung wird entlastet und kann sich daher stärker auf inhaltliche Aufgaben konzentrieren. Das ist ein konkreter Schritt zu einer moderneren Verwaltung, die handlungsfähig bleibt.“

Der Gesetzentwurf setzt genau dort an, wo Bürokratie im Alltag spürbar wird und schafft somit ganz konkrete Erleichterungen:

  • Die Schriftform wird zur Ausnahme: Die Pflicht zur eigenhändigen Unterschrift soll in vielen Fällen entfallen. Stattdessen genügt künftig die Textform, etwa per E-Mail. Dies greift beispielsweise bei Einwendungen im Planfeststellungsverfahren gem. § 73 VwVfG oder bei der Beantragung einer Anerkennung als Schuldnerberatung gem. § 4 Insolvenzausführungsgesetz M-V.
  • Beglaubigungen und Originale werden überflüssig: In zahlreichen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen reicht künftig eine einfache Kopie oder eine digitale Datei. Damit entfallen Gebüh-ren für Beglaubigungen und zusätzliche Behördengänge.
  • Öffentliche Bekanntmachungen und Planunterlagen werden grundsätzlich online veröffentlicht: Die Informationen sind somit jederzeit und von überall abrufbar. Zudem entfallen teure Zeitungsanzeigen und das mehrfache Auslegen in verschiedenen Behörden.
    Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau
    Verwaltungsverfahren sollen spürbar vereinfacht, beschleunigt und konsequent digital ausgerichtet werden.
  • Berichtspflichten werden reduziert: Zahlreiche Berichtspflichten sollen gestrichen werden, darunter beispielsweise die jährlichen Berichte zu Schiffsabfällen, Stellungnahmen der Landesregierung zu jedem Datenschutzbericht und verpflichtende Evaluierungsberichte im Seniorenbereich.
  • Die digitale Kurkarte wird ein einfach nutzbarer Standard: Mit der Schaffung einer Widerspruchslösung im Zusammenhang mit der digitalen Kurkarte wird eine vereinfachte und digitale Abwicklung für Gäste und Beherbergungsbetriebe geschaffen. Die bislang erforderliche Einholung, Dokumentation und revisionssichere Nachweisführung datenschutzrechtlicher Einwilligungen entfällt. Gäste können jedoch jederzeit und ohne Angabe von Gründen der Nutzung der digitalen Kurkarte widersprechen.
  • Genehmigungen sollen schneller erteilt werden: Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und keine Entscheidung innerhalb von drei Monaten getroffen wird, soll eine Genehmigung in geeigneten Fällen automatisch als erteilt gelten. Beispiel: Abfallbewirtschaftungspläne von Hafenbetreibern gelten künftig nach 3 Monaten automatisch als genehmigt, sofern die Behörde nicht entscheidet. Die Genehmigungsfiktion wird für finanzielle Leistungen des Staates als auch in sensiblen Bereichen, bspw. dem Jagdrecht und Schulgesetz, nicht gelten.

Das Gesetz ist bewusst als ressortübergreifendes Gesamtpaket angelegt. Dafür werden 93 Gesetze und Verordnungen geändert. Es geht nicht um einzelne Korrekturen, sondern um einen strukturellen Ansatz, mit dem Bürokratie abgebaut, Verfahren vereinfacht und staatliches Handeln stärker auf die Wirkung ausgerichtet werden sollen.

Backhaus: Land legt Walrettern keine Steine in den Weg

Schwerin – Das Umweltministerium weist den Vorwurf zurück, Behörden würden den Bergungsversuch verzögern oder behindern. Eine solche pauschale Kritik werde der tatsächlichen Lage nicht gerecht und lasse sich anhand konkreter Beispiele rasch widerlegen, so Umweltminister Dr. Till Backhaus: „So wurde etwa kurzfristig eine temporäre Erlaubnis zur vorübergehenden befristeten Ausübung des tierärztlichen Berufes für eine aus Hawaii angereiste Tierärztin erteilt, um die Initiative bestmöglich zu unterstützen – innerhalb von zwei Stunden. Ebenso wurden Drohnenüberflüge kurzfristig ermöglicht. Wir sind hochgradig flexibel – aber diese Flexibilität hat Grenzen.

Wir sind an Recht und Gesetz gebunden – nicht zuletzt, um sicherzustellen, dass der Wal durch den Bergungsversuch keine zusätzlichen Schäden davonträgt. Der Bergungsversuch selbst bedurfte keiner Genehmigung, ebenso wenig die einzelnen Maßnahmen. Die Initiative handelt im Rahmen der sogenannten Behandlungsfreiheit und trägt die volle Verantwortung für die Durchführung. Das Land begleitet und berät und hat klar vorgegeben, dass Abweichungen vom vorgelegten Konzept zwingend mit den Veterinären des Landes abzustimmen sind.

Deshalb ist es umso wichtiger, dass alle Maßnahmen rechtzeitig und transparent kommuniziert und getroffene Absprachen eingehalten werden. Maßstab allen Handelns bleibt dabei stets das Wohl des Tieres“, so Backhaus, der ergänzt, dass alle Spielräume des behördlichen Handelns ausgenutzt würden, um dem Wal in der Kirchsee vor Poel zu helfen:

„Wir arbeiten, wo immer es möglich ist, quasi auf Zuruf. Die Kommunikation zwischen DLRG, Wasserschutzpolizei, unseren Veterinärinnen und Veterinären und der Initiative ist zielorientiert und hat sich verbessert. So ist das in Krisensituationen. Manche Dinge müssen sich erst einspielen und ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Aber wir alle stehen vor einem Ereignis, das in Deutschland einzigartig ist.

Damit wir in Zukunft auf solche Ereignisse besser vorbereitet sind, wird MV auf der kommenden Umweltministerkonferenz anregen, einen Verbund der norddeutschen Küstenländer unter Einbeziehung des Havariekommandos zur Bewältigung von Großwalereignissen einzurichten. Die Rückmeldungen zu der Initiative sind sehr positiv. Aber jetzt geht es im Akutfall erstmal darum, dass der Wal vor Poel seine Chance bekommt.“

Barrierefreiheit in Wohnungen

LFI nimmt wieder Förderanträge für Umbau an

Schwerin – Ab sofort nimmt das Landesförderinstitut (LFI) wieder Förderanträge zum Umbau von Wohnungen an, durch den Barrieren reduziert werden. Für das „Landesprogramm zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand“ stehen in diesem Jahr wieder zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit ist die Förderung von Barrieren reduzierenden Anpassungen in selbstgenutztem Wohneigentum oder in Miet- und Genossenschaftswohnungen möglich.

„Angesichts regelmäßig hoher Nachfrage in den zurückliegenden Jahren freue ich mich, dass wir dieses beliebte und notwendige Programm auch 2026 auflegen können. Mit dem Förderprogramm reagieren wir auf den wachsenden Bedarf nach barrierearmen Wohnungen, insbesondere für Senioren“, so Bauminister Christian Pegel.

Mit einem Zuschuss von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei maximal 4.500 Euro je Wohnung können Treppenlifte und viele andere Umbaumaßnahmen gefördert werden. Dazu gehören die Verbreiterung von Türöffnungen, die Entfernung von Schwellen, die Vergrößerung von Bewegungsflächen, das Verlegen rutschhemmender Bodenbeläge und der Einbau von barrierereduzierten Bädern. Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum und Mieter mit Zustimmung des Vermieters.

Seit dem Jahr 2018 wurden rund 18,6 Millionen Euro bewilligt. Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/

Zahl der Anträge auf SED-Opferrente wieder gestiegen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Nahezu täglich ging 2025 ein Antrag ein. Das beweist: Die Aufarbeitung ist längst nicht beendet.“

Schwerin – „Nahezu täglich ist im vergangenen Jahr ein Antrag auf SED-Opferrente eingegangen. Von knapp 270 Anträgen wurden inzwischen bereits mehr als 70 Prozent bewilligt. Damit liegt die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger der Opferrente von 400 Euro bei 2.970 Begünstigten. Da sich sowohl die Zahl der Anträge als auch der Bewilligungen im Vergleich zu 2024 ungefähr verdoppelt hat, ist zu erkennen, dass die Aufarbeitung der DDR-Geschichte noch längst nicht ad acta gelegt werden kann“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Es gibt Menschen, die erst 37 Jahre nach dem Mauerfall die Kraft finden, sich mit der für sie belastenden DDR-Vergangenheit auseinanderzusetzen. Das Unrecht, das sie erleiden mussten, ist nicht adäquat wiedergutzumachen. Wir können aber heute das Leid der Menschen anerkennen. Die SED-Opferrente ist ein kleiner Beitrag dazu als ein gewisser finanzieller Ausgleich“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Das Ministerium hat im Jahr 2025 von den 269 Anträgen bisher bereits insgesamt 192 Antragstellerinnen und Antragstellern die SED-Opferrente von monatlich 400 Euro zugesprochen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlte 2025 rund 13,38 Mio. Euro SED-Opferrente an 2.970 anerkannte Opfer des DDR-Regimes aus.

Für weitere Informationen und Anträge für die SED-Opferrente klicken Sie auf unsere ->Homepage.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist gut, dass auch weitere Belastungen aus der Zeit der DDR-Herrschaft ausgeglichen werden wie zum Beispiel die Zwangsaussiedlung in der Zeit des Mauerbaus oder Zersetzungsmaßnahmen. Auch hierfür gingen im Jahr 2025 insgesamt rund 300 Anträge ein.“

Lebendbergung des Buckelwals

Rechtliche Einordnung

Schwerin – Vor dem Hintergrund zahlreicher Nachfragen stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern die rechtliche Einordnung zur geplanten Lebendbergung des vor der Insel Poel gestrandeten Buckelwals klar.

Das Land hat keine Genehmigung für die Rettungsmaßnahme erteilt – und konnte eine solche auch nicht erteilen, da hierfür keine rechtliche Grundlage besteht.

Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärt: „Es ist mir wichtig, hier für Klarheit zu sorgen: Das Land hat keine Rettung genehmigt. Eine solche Genehmigung ist rechtlich nicht vorgesehen.“

Rechtsgrundlage für das aktuelle Vorgehen ist § 45 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes. Danach kann jede Person ein verletztes oder hilfloses Tier aufnehmen, um es zu pflegen und anschließend wieder auszuwildern. Bei besonders geschützten Arten – wie dem Buckelwal – besteht lediglich eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde.

„Das vorgelegte Konzept ist rechtlich als Anzeige einer Inobhutnahme zu bewerten. Unsere Aufgabe war es daher, dieses zu prüfen und zu entscheiden, ob es untersagt werden muss oder geduldet werden kann“, so Backhaus.

Die zuständige Behörde hat in solchen Fällen keinen Genehmigungsspielraum, sondern lediglich drei Handlungsmöglichkeiten:

  • Herausgabe verlangen (hier nicht einschlägig),
  • die Maßnahme untersagen oder
  • die Maßnahme dulden.

Nach rechtlicher Prüfung wurde entschieden, die Maßnahme zu dulden.

„Entscheidend war die Frage, ob dem Tier durch die geplanten Maßnahmen unzumutbare zusätzliche Leiden entstehen. Das vorgelegte Konzept verfolgt einen vorsichtigen Ansatz. Deshalb bestand aus rechtlicher Sicht kein Grund für eine Untersagung“, erklärte Backhaus.

Die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahme liegt vollständig bei der privaten Initiative, die das Konzept vorgelegt hat.

Das Land begleitet das Vorhaben, beobachtet die Umsetzung vor Ort und behält sich vor, die Maßnahme jederzeit zu untersagen.

„Wir bewegen uns weiterhin in einer sehr sensiblen Situation“, betonte der Minister und weist abschließend daraufhin, dass das zugrunde liegende wissenschaftliche Gutachten, das den Gesundheitszustand des Tieres als kritisch einschätzt, für das Land weiterhin maßgeblich ist.

Umweltministerium warnt vor falschen Spendenaufrufen

Schwerin – Nach der Strandung des Wals vor der Insel Poel warnt das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern vor betrügerischen Aktivitäten in den sozialen Medien.

So wurde dem Ministerium bekannt, dass auf der Plattform Tik Tok auf dem Profil von „tobias graf offiziell“ ein gefakter Spendenaufruf verbreitet wird, der im Zusammenhang mit dem gestrandeten Wal steht. Der Post enthält jedoch falsche Informationen sowie falsche Spendenaufrufe, angeblich auch von behördlicher Seite.

Es kursieren im Internet derzeit Inhalte, in denen angebliche Expertenmeinungen, gefälschte Unterschriften sowie manipulierte Dokumente verwendet werden. Teilweise kommen auch KI-generierte Videos, in denen Falschinformationen über die Rettung des Wals behauptet werden, zum Einsatz.

„Diese Inhalte sind irreführend und missbrauchen die aktuelle Situation rund um den gestrandeten Wal,“ erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Es handelt sich hierbei nicht um offizielle Maßnahmen oder genehmigte Spendenaktionen.  Die Beiträge sind emotional aufgeladen und nutzen die Betroffenheit um den gestrandeten Wal aus.“

Der Minister weist ausdrücklich daraufhin, dass  das Umweltministerium MV zu keinen Spendenkampagnen aufgerufen hat. Es wird empfohlen, verdächtige Inhalte sofort der Polizei zu melden und keine Zahlungen an unbekannte Organisationen oder über Links in den sozialen Netzwerken zu leisten. Offizielle Informationen werden ausschließlich über die bekannten Kanäle der zuständigen Behören veröffentlicht.

Es ist nicht auszuschließen, dass noch andere Plattformen und Accounts mit dem o.g. Spendenaufruf arbeiten.

Regierung bringt Ehrenzeichen für 50 Jahre Feuerwehrdienst auf den Weg

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern stärkt die Anerkennung für langjähriges Engagement im Brandschutz: Sie hat heute den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetzes vorgestellt. Ziel ist es, erstmals eine Auszeichnung des Landes für 50 Jahre aktive Dienstzeit in der Feuerwehr einzuführen.

„Die Landesregierung unterstützt die Feuerwehren im Land. Wir haben mit dem ersten 50-Millionen-Euro Programm 310 neue Feuerwehrfahrzeuge im ganzen Land beschafft. Jetzt wird das zweite Feuerwehrprogramm umgesetzt. Mit diesem Programm werden an 58 Orten Mustergerätehäuser entstehen. Hinzu kommen die Sanierung und der Neubau von Feuerwehrgerätehäusern an 32 weiteren Orten.

Die Landesregierung ist sehr dankbar für das Engagement der Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen im ganzen Land. Dieses Engagement soll künftig noch stärker gewürdigt werden. Deshalb sieht unser Gesetzentwurf vor, dass es künftig ein besonderes Ehrenzeichen für 50 Jahre aktiven Dienst in der Feuerwehr gibt. Und ich kann heute schon ankündigen, dass wir auch in diesem Jahr zu einem  Dankeschönfest für die Feuerwehren im Land einladen werden“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.

„Unsere Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sind das Rückgrat des Brandschutzes in unserem Land. Mehr als 27.000 Aktive leisten in Freiwilligen Feuerwehren, Berufs- und Werkfeuerwehren tagtäglich einen unverzichtbaren Dienst – oft ehrenamtlich und unter persönlichem Risiko. Sie stehen bereit, wenn Brände, technische Notfälle oder Großschadenslagen das öffentliche Leben bedrohen. Dieses außergewöhnliche Engagement verdient nicht nur unseren Dank, sondern auch eine sichtbare und dauerhafte Anerkennung“, erklärte Innenminister Christian Pegel.

Mit dem neuen Brandschutz-Ehrenzeichen sollen künftig Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, Berufsfeuerwehren sowie anerkannten Werkfeuerwehren geehrt werden, die über ein halbes Jahrhundert hinweg pflichttreu ihren Dienst geleistet haben.

Der Brandschutz im Land basiert maßgeblich auf ehrenamtlichem Einsatz. In insgesamt 957 Freiwilligen Feuerwehren sowie sechs Berufs- und drei Werkfeuerwehren sorgen die Einsatzkräfte rund um die Uhr für schnelle Hilfe in Notsituationen. Ohne dieses Engagement wäre eine flächendeckende Gefahrenabwehr insbesondere in einem Flächenland wie MV nicht möglich.

„Ein halbes Jahrhundert Dienst in der Feuerwehr steht für außergewöhnliche Einsatzbereitschaft, Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein. Mit dem neuen Ehrenzeichen machen wir dieses Lebenswerk sichtbar und sagen Danke – auch im Namen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes“, so Pegel weiter.

Bereits heute werden Feuerwehrangehörige für ihren langjährigen Einsatz mit Brandschutz-Ehrenzeichen für 10, 25 und 40 Jahre aktiven Dienst gewürdigt. Diese Ehrungen sind mit Jubiläumszuwendungen in Höhe von 100 Euro, 200 Euro und 250 Euro verbunden. Mit der geplanten Einführung eines Ehrenzeichens für 50 Jahre Dienstzeit wird diese Anerkennung konsequent fortgeführt und um eine besondere Würdigung für ein ganzes Lebenswerk ergänzt. Vorgesehen ist hierfür eine Jubiläumszuwendung in Höhe von 300 Euro für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige.

„Diese Auszeichnung ist weit mehr als ein Symbol – oder ein Metallstück. Sie steht für Respekt, Dankbarkeit und Anerkennung gegenüber Menschen, die sich über Jahrzehnte hinweg für andere einsetzen – oft unter Einsatz ihrer eigenen Gesundheit. Ich freue mich, dass wir diesen wichtigen Schritt gehen“, sagte Innenminister Pegel abschließend.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur weiteren Beratung übergeben.

Schwesig: Absenkung der Energiesteuer ist erster richtiger Schritt

Schwerin – Die Regierungspartner auf Bundesebene planen angesichts der hohen Kraftstoffpreise eine vorübergehende Absenkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel. Dazu erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin:

„Die Kraftstoffpreise in Deutschland sind viel zu hoch. Deshalb haben wir seit Wochen gefordert, dass die Energiesteuer gesenkt wird. Dass die Bundesregierung jetzt endlich handelt und die Energiesteuer um 17 Cent pro Liter senkt, ist ein erster richtiger Schritt. Auch die stärkere kartellrechtliche Preisregulierung und Maßnahmen zur Abschöpfung von Übergewinnen sind richtig und überfällig.

Damit kann das Thema aber nicht abgeschlossen sein. Die wirtschaftlichen Folgen sind weitergehender. Dazu werden wir morgen mit der Wirtschaft, den Gewerkschaften und den Kommunen beraten und daraus weitere Vorschläge ableiten.

Und für mich ist ganz klar. Die Einkommensteuerreform zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen ist dringend notwendig.“