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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Bundesstrategie gegen Organisierte Kriminalität

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel begrüßt die neue Ausrichtung des Bundes in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, der Finanz- und der Rauschgiftkriminalität. Die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen seien ein wichtiger und richtiger Schritt und zugleich ein großer Gewinn für die Sicherheitsbehörden der Länder – auch und gerade für Mecklenburg-Vorpommern.

„Organisierte Kriminalität trifft den Rechtsstaat dort, wo es am meisten wehtut: beim Geld. Deshalb ist es konsequent und notwendig, dass wir die Finanzermittlungen deutlich verstärken. Was aus dubiosen oder kriminellen Quellen stammt, muss konsequent eingezogen werden. Verbrechen darf sich nicht lohnen“, erklärt Innenminister Christian Pegel. Künftig sollen verdächtige Vermögenswerte früher beschlagnahmt werden können.

Besonders positiv bewertet der Minister die geplante Zusammenarbeit der Bundesbehörden: Ein echter Fortschritt sei, dass der Zoll und das Bundeskriminalamt künftig gegenseitig auf relevante Daten zugreifen können und moderne Methoden der Künstlichen Intelligenz einsetzen dürfen. „Der Einsatz von KI bei der Fahndung und der Identifizierung von Tätern verschafft den Ermittlungsbehörden einen entscheidenden Vorsprung gegenüber hochprofessionell agierenden kriminellen Netzwerken. Wir zeigen hier, dass der Staat zeitgemäß reagiert und nicht den Täter allein das Feld überlässt“, so Christian Pegel.

Ein weiterer zentraler Baustein ist der Aufbau gemeinsamer Analysezentren sowie gemeinsamer Ermittlungsgruppen von Zoll und Bundeskriminalamt im Kampf gegen Geldwäsche und Drogenhandel. „Diese enge Verzahnung stärkt die Schlagkraft der Sicherheitsbehörden insgesamt. Davon profitieren auch unsere Landespolizei und die Strafverfolgungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern“, so Christian Pegel und ergänzt: „Wir erinnern uns alle an den traurigen Vorfall rund um die Ecstasy-Tabletten ‚Blue Punisher‘. Diese gefährliche Droge hat ihren Weg aus dem Ausland in unser Land gefunden. Eine starke vor allem auch internationale – europäische – Zusammenarbeit kann dies für die Zukunft hoffentlich erschweren und vor allem die Verbrecher dahinter enttarnen.“

Die neue Bundesstrategie sendet ein klares Signal: Der Staat handelt entschlossen, vernetzt und mit modernen Mitteln gegen organisierte Kriminalität. „Ich sehe darin eine sehr gute Grundlage, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu stärken – im Bund wie in den Ländern“, so der Innenminister abschließend.

Straßenbau: Investitionen von rund 263 Millionen Euro

Dr. Blank: „Gute Straßen sind Lebensadern für die wirtschaftliche Entwicklung“

Schwerin – In Schwerin hat Wirtschafts- und Infrastrukturminister Dr. Wolfgang Blank heute die wichtigsten Straßenbauprojekte des Jahres vorgestellt. Für 2026 sind Investitionen in Höhe von insgesamt rund 263 Millionen Euro für den Erhalt und den Neubau von Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern geplant.

Von den insgesamt rund 263 Millionen Euro sind:

  • 182,4 Millionen Euro für Bundesstraßen vorgesehen, davon 45,3 Millionen Euro für den Erhalt,
  • 80,6 Millionen Euro für Landesstraßen, davon 46,6 Millionen Euro für den Erhalt sowie für Um- und Ausbaumaßnahmen.

Im vergangenen Jahr hatten Bund und Land 159,6 Millionen Euro für Straßenbaumaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern investiert.

Dazu erklärt Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Gute Straßen sind in unserem Flächenland die Lebensadern für wirtschaftliche Entwicklung und die Mobilität unserer Bürgerinnen und Bürger. Investitionen in Straßen und Brücken sind Investitionen in die erfolgreiche Zukunft unserer Wirtschaft und in die Lebensqualität der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.“

Drei Investitionsschwerpunkte für 2026

Die geplanten Mittel konzentrieren sich auf drei zentrale Schwerpunkte:

  1. Erhalt der bestehenden Straßen und Brücken.
  2. Drei große Neubauvorhaben – die Ortsumgehungen Wolgast, Mirow und Dargun.
  3. Mehr Verkehrssicherheit – durch den Bau neuer Radwege an Bundes- und Landesstraßen.

Mit den geplanten Investitionen setzt Mecklenburg-Vorpommern ein deutliches Signal für eine leistungsfähige Infrastruktur, starke Wirtschaftsstandorte und mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

„Mit den Ortsumgehungen Mirow und Dargun sowie der Peenebrücke bei Wolgast setzen wir nun drei zentrale Neubauprojekte um, die den städtischen Verkehr spürbar entlasten und attraktive Verkehrswege schaffen, von denen sowohl die Menschen vor Ort als auch die Gäste in unserem Land nachhaltig profitieren“, so Minister Dr. Blank.

„Wir haben in diesem Jahr eine Reihe bedeutender Projekte fortzuführen und neu umzusetzen. Diese Investitionen sind notwendig, um unsere Infrastruktur langfristig zu erhalten und die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern. Mit dieser kontinuierlichen Strategie schaffen wir die Grundlage für ein leistungsfähiges und zukunftsfähiges Straßennetz. Dabei stimmen wir uns eng mit allen Beteiligten ab, um die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss so gering wie möglich zu halten“, erklärt Dr. René Firgt, Direktor Landesamt für Straßenbau und Verkehr.

Neues Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V

Innenminister Pegel: „Mehr Klarheit, mehr Flexibilität, mehr Sicherheit“

Schwerin – Mit dem Entwurf für das neue Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz modernisiert die Landesregierung den Brandschutz in Mecklenburg-Vorpommern grundlegend. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung des Ehrenamts, klare Zuständigkeiten und mehr Flexibilität für Kommunen und Feuerwehren.

„Dieses Gesetz ist ein starkes Signal an die vielen ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden, auf deren Engagement unser Brandschutz beruht“, sagt Innenminister Christian Pegel in Schwerin und betont:

„Der Entwurf ist aus der Praxis für die Praxis entstanden. Wir haben die Feuerwehren von Beginn an intensiv eingebunden, weil sie am besten wissen, was im Einsatz funktioniert – und was nicht. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für den konstruktiven und zielführenden Austausch in dem intensiven Arbeitsprozess. Das war für uns ein neuer – wenn auch längerer – Weg, den wir hier bewusst gewählt haben, um unsere Kameradinnen und Kameraden nicht mit theoretischen Ideen alleine zu lassen, sondern eben deren Bedürfnisse und Erfahrungen in dieses neue Gesetz einfließen zu lassen.“

Mehr Schutz fürs Ehrenamt

Ein zentraler Schwerpunkt des neuen Gesetzes ist der Schutz der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen – organisatorisch, rechtlich und sozial.

Den Gemeinden wird ausdrücklich – unabhängig von kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen – die Aufgabe zugewiesen, eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr zu erlassen. Damit wird eindeutig festgelegt, welche organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen die Gemeinde vorgibt.

Im Gegenzug wird die bisherige „Feuerwehrsatzung“, die in Teilen vereinsrechtlich geprägt war, inhaltlich neu gefasst und in eine Dienstordnung überführt. Diese Dienstordnung können sich die Freiwilligen Feuerwehren künftig selbstbestimmt geben und ausgestalten.

„So verbinden wir kommunale Verantwortung mit echter Selbstorganisation der Feuerwehren. Rechtssicherheit ist gelebte Wertschätzung. Unsere Feuerwehrangehörigen müssen wissen, worauf sie sich verlassen können – und wo ihre eigene Gestaltungsfreiheit beginnt“, so Pegel.

Das Gesetz setzt eindeutig auf Freiwilligkeit, so sollen Pflichtfeuerwehren möglichst vermieden werden. Stattdessen sind gezielte Zuverpflichtungen vorgesehen, wenn vorübergehend nicht genügend Aktive zur Verfügung stehen.

„Niemand soll gegen seinen Willen dauerhaft in den Dienst gezwungen werden. Pflichtmodelle dürfen nur das letzte Mittel sein, wenn es anders nicht mehr geht. Das Ziel ist ausdrücklich nicht, Freiwilligkeit zu ersetzen, sondern bestehende Freiwillige Feuerwehren gezielt zu stabilisieren, wenn die Einsatzbereitschaft sonst nicht mehr gewährleistet werden kann“, betont der Minister.

Um die zunehmende Belastung durch Einsätze außerhalb akuter Notlagen zu begrenzen, werden zusätzliche Gebührentatbestände eingeführt. Dazu zählen unter anderem Ölspuren, Türöffnungen, umgestürzte Bäume auf Privatgrundstücken oder reine Tragehilfen für den Rettungsdienst, wenn sie keine Notfälle und Notlagen sind.

„Freiwillige Feuerwehren berichten landesweit von einem deutlichen Anstieg von Einsatzszenarien, die keine klassischen Notlagen darstellen, aber zunehmend ehrenamtliche Ressourcen binden. Durch diese Entwicklung, leidet langfristig die Akzeptanz bei freistellenden Arbeitgebern – und die Motivation der Ehrenamtlichen. Das wollen wir ganz bewusst bremsen“, so der Minister weiter.

Künftig werden kostenfreie Einsätze eindeutig auf klassische Aufgaben wie Brandbekämpfung und Menschenrettung begrenzt. Dienstleistungsorientierte Einsätze werden klarer als kostenpflichtig definiert und für die Gebührenkalkulation erhalten die Gemeinden Erleichterungen durch gesetzliche Pauschalierungen und vereinfachte Berechnungssystematiken.

„Wir schützen das Ehrenamt, indem wir es auf das konzentrieren, wofür es unverzichtbar ist – und nicht für alles andere automatisch alarmieren“, erklärt Christian Pegel.

Darüber hinaus wird der Unfallschutz auf nicht verheiratete Lebensgemeinschaften ausgeweitet. Partnerinnen und Partner sowie insbesondere Kinder von Feuerwehrangehörigen werden künftig auch ohne Trauschein abgesichert, wenn es infolge der ehrenamtlichen Tätigkeit zu einem tödlichen Unfall kommt.

„Für uns zählt der Mensch, nicht der Trauschein. Wer Dienst für die Allgemeinheit leistet, muss sicher sein, dass seine Angehörigen abgesichert sind“, so der Innenminister.

Stärkung der Amtswehrführer und Bündelung von Aufgaben

Das neue Gesetz stärkt die Rolle der Amtswehrführer deutlich. Sie erhalten klarere Zuständigkeiten.

Außerdem erhalten Gemeinden und Ämter, die dies wollen,  künftig mehr Möglichkeiten, Feuerwehraufgaben auf Amtsebene zu bündeln – etwa bei Ausbildung, Organisation oder Spezialtechnik. Das entlastet kleine Ortswehren, vermeidet Doppelstrukturen und erhöht die Schlagkraft insgesamt.

„Gerade im ländlichen Raum wollen wir der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort die selbstbestimmte Wahl einräumen. Die Gemeinden können selbstredend weiterhin selbst agieren. Gemeinden und Ämter können sich aber auch für deutlich mehr Kooperation entscheiden, weil starke Amtsstrukturen mehr Verlässlichkeit für alle Beteiligten bedeuten können. Mit den Neuerungen werden rechtliche Unsicherheiten abgebaut und Voraussetzungen geschaffen, Feuerwehrstrukturen – wenn das vor Ort gewünscht ist – auf Amtsebene leistungsfähiger zu bündeln – etwa bei Technik, Organisation oder Ausbildung“, sagt Christian Pegel weiter.

Führerscheinerwerb gezielt unterstützen

Ein praktisches Problem vieler Feuerwehren ist der Bedarf an Einsatzkräften mit der erforderlichen Fahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge – gerade bei allerorten anstehenden Generationenwechseln in den Freiwilligen Feuerwehren. Angebote des Landes für eine zentrale Fahrschulausbildung könnten dies im Flächenbundesland aber nicht lösen. Das neue Gesetz erlaubt es deshalb den Landkreisen und kreisfreien Städten, künftig aus den ihnen zustehenden Feuerschutzsteuermitteln Fahrlehrer dezentral im Land für eine Fahrausbildung anzustellen, um den Gemeinden gegen Kostenbeteiligung eine Ausbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden anzubieten, oder Rahmenverträge für die Gemeinden im Landkreis mit Fahrschulen abzuschließen.

„Ein Einsatzfahrzeug hilft niemandem, wenn es nicht bewegt werden darf. Deshalb schaffen wir Möglichkeiten, Fahrerinnen und Fahrer für unsere Feuerwehren auszubilden“, so der Minister.

Mit dem neuen Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz setzt Mecklenburg-Vorpommern ein Zeichen für seine Feuerwehren – und insbesondere die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden. Es schützt das Ehrenamt vor Überforderung, stärkt Führungsstrukturen und schafft praxisnahe Lösungen für bekannte Engpässe.

„Unsere Feuerwehren sind eine tragende Säule der öffentlichen Sicherheit. Tag und Nacht stehen sie bereit, um Menschen zu helfen, Brände zu bekämpfen und in Notlagen schnell und zuverlässig Unterstützung zu leisten – oft unter Einsatz der eigenen Gesundheit und in ihrer Freizeit. Dieses Engagement ist alles andere als selbstverständlich, gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern. Den Frauen und Männern der Feuerwehren in unserem Land gilt mein ausdrücklicher Dank und meine große Anerkennung. Ihr Einsatz ist unverzichtbar für unser Land“, so Innenminister Christian Pegel abschließend und ergänzt: „Das neue Gesetz wird unsere Feuerwehren stärken – und macht sie fit für die Zukunft.“

Bürgerforum von Ministerin Drese in Crivitz

Dialog findet auf Grund hoher Anmeldezahlen in der Regionalschule Crivitz statt

Crivitz – Sozialministerin Stefanie Drese lädt am Dienstag, den 24. Februar 2026 alle interessierten Bürgerinnen und Bürger in Crivitz zum Bürgerforum ein. Statt wie ursprünglich angekündigt, findet die Veranstaltung nicht mehr im Bürgerhaus, sondern in der Aula der Regionalschule Crivitz statt.

„Grund dafür ist das große Interesse, über das ich mich natürlich sehr freue“, erklärte Drese heute. „Damit auch alle Interessierten Platz finden, weichen wir auf größere Räumlichkeiten aus und begrüßen unsere Gäste am kommenden Dienstag in der Regionalschule Crivitz“, so die Ministerin. „Für die kurzfristige Änderung bitte ich um Verständnis.“

Wie für das Format üblich werde die Ministerin zu Beginn der Veranstaltung in Kürze durch die Arbeit und aktuellen Themen des Ministeriums führen. Dazu gehören etwa die großen sozial- und gesundheitspolitischen Themen wie die derzeit laufende Krankenhausreform oder die Herausforderungen in der Pflege.

Den Hauptteil der Veranstaltung bildet der direkte Austausch. Bürgerinnen und Bürger können Fragen an Ministerin Drese sowohl zu politischen Themenfeldern als auch zur Ministeriumsarbeit stellen und Anregungen und Meinungen äußern. „Das Format des Bürgerforums steht für einen respektvollen Austausch auf Augenhöhe. Das ist mir besonders wichtig“, so Drese.

Die Veranstaltung steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen, eine Anmeldung ist weiterhin möglich. Diese kann per E-Mail an pressestelle@sm.mv-regierung.de oder digital über das Online-Formular erfolgen. Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind ebenfalls herzlich willkommen. Um eine Anmeldung bei der Pressestelle des Ministeriums wird gebeten.

Der Termin im Überblick:
Was? Bürgerforum mit Ministerin Stefanie Drese
Wann: 24.02.2026, 17:00 Uhr
Wo? Regionalschule Crivitz, Aula, Straße der Freundschaft 19 A, 19089 Crivitz

Neuer Kühltransporter sichert Lebensmittelversorgung

Drese übergibt Fördermittelbescheid an Tafel Grimmen

Grimmen – Sozialministerin Stefanie Drese war heute bei der Tafel in Grimmen zu Gast und hatte einen Zuwendungsbescheid in Höhe von fast 50.000 Euro im Gepäck. Mit den Mitteln, die aus dem Bürgerfonds des Landes stammen, soll erstmals ein dringend benötigter Kühltransporter angeschafft werden. Denn bisher musste sich umständlich mit Kühlboxen beholfen werden, die die Ehrenamtlichen bei der Fahrtenplanung vor zusätzliche Herausforderungen stellen.

„Die Tafeln leisten einen unschätzbaren Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Seit mehr als 20 Jahren retten so auch die 18 Ehrenamtlichen in Grimmen Lebensmittel vor der Vernichtung, schlagen eine Brücke zwischen Überfluss und Mangel und helfen so Menschen in schwierigen Lebenslagen schnell und unbürokratisch“, erklärte Drese heute bei der Übergabe.

In den vergangenen Jahren seien die Spenden insgesamt rückläufig gewesen. Eigene Mittel für größere Investitionen wie einen Kühltransporter stehen der Tafel deshalb kaum noch zur Verfügung. „Dabei ist der Transporter in gewisser Weise Dreh- und Angelpunkt der Tafel, sorgt er doch erst dafür, dass Spenden sicher von Supermärkten, Bäckereien oder anderen Herstellern zur Ausgabestelle gebracht werden können“, unterstrich Drese. Und gerade verderbliche Ware muss lückenlos gekühlt werden, damit sie einwandfrei an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden kann.

Drese: „Ich freue mich deshalb sehr, dass wir mit der Landesförderung dazu beitragen können, dass fast vollständig ehrenamtlich getragene Engagement der Tafel etwas zu erleichtern. Zeitgleich stellen wir so sicher, dass die wichtige Arbeit der Tafel Grimmen auch künftig fortgeführt werden kann und eine Anlaufstelle für Menschen mit geringem Einkommen bleibt.“

Schwesig lehnt Anhebung des Renteneintrittsalters ab

Schwerin – Die Alterssicherungskommission zur Rente wird am 23. Februar über Vorschläge zu Reformvorschlägen beraten. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig erteilt Überlegungen, das Rentenalter auf 70 anzuheben eine Absage: „Ich bin strikt dagegen.

Die Debatte um die Rente mit 70 bewegt und verunsichert die Menschen sehr. Es muss endlich Schluss damit sein, das Renteneintrittsalter und die Rentenhöhe immer wieder in Frage zu stellen. Das Vertrauen der Menschen in die Rente ist Vertrauen in den Sozialstaat, in Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Eine Anhebung des Renteneintrittsalters habe auch etwas mit Leistungsgerechtigkeit und Leistungsfähigkeit zu tun. „Der Renteneintritt mit 70 wäre eine Rentenkürzung durch die Hintertür für alle, die nicht so lange im Erwerbsleben bleiben können. Und das betrifft diejenigen, die in körperlich und psychisch herausfordernden Berufen arbeiten, sei es auf dem Bau, in der Landwirtschaft, im Krankenhaus oder in der Pflege. Das lehne ich ab.“

Die Regierungschefin hatte sich mehrfach zur Bedeutung der gesetzlichen Rente insbesondere in Ostdeutschland ausgesprochen. „In meinem Bundesland ist die gesetzliche Rente oftmals das einzige Alterseinkommen. Deshalb müssen sich die Menschen auf ihren Renteneintritt und die Rentenhöhe verlassen können. Das ist ein wichtiges Bekenntnis zur Stabilität und eine Frage der sozialen Gerechtigkeit“, so Schwesig.

Jetzt Anträge zur Tierheim-Förderung bis 31. März stellen

Schwerin – Bis zum 31. März können Betreiber von Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren sowie kranken, verletzt aufge­fundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen, Anträge auf Förderung stellen. Im Anschluss beginnt das Auswahlverfahren. Antragsteller, die im vergangenen Jahr nicht berücksichtigt wurden, sind gebeten, die Aufrechterhaltung ihres Antrages mitzuteilen, weil dieser ansonsten verfällt.

„Aufgrund regelmäßiger Besuche kenne ich den Zustand der Tierheime in Mecklenburg-Vorpommern und weiß um die Notwendigkeit von dringenden Investitionen. Daher setze ich mich für eine kontinuierliche Unterstützung aus dem Landes­haus­halt ein. Auch für den nächsten Doppelhaushalt wurden entsprechende Mittel angemeldet. Denn Ehrenamt und Tierschutz sind unverzichtbare Säulen einer solidarischen und verantwortungsvollen Gesellschaft. Ich danke allen engagierten haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die die Situation vor Ort Tag und Nacht mit vollem Arbeitseinsatz und mit viel Herzblut meistern“, sagt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, welche über eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen. Geschlossene Verträge über die Unterbringung von Fundtieren o. ä. mit Kommunen sind bei dem Auswahlverfahren hilfreich.

Wer wird gefördert?

Alle Träger von in der Richtlinie definierten „Tierheimen“. Tierheime im Sinne dieser Richtlinie sind alle Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezo­genen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen.

Was wird gefördert?

  • Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten, Modernisierungen;
  • Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität;
  • Verbesserung der Ausstattung, der Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen und Erlaubnisse. Die fünfjährige Zweckbindung ab der letzten Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweckentfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.

Auf den Seiten des Landesförderinstitutes stehen alle wichtigen Informationen, Unterlagen und die Kontaktdaten der Ansprech­partner zur Verfügung:

 https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/tierheime/

 Die Antragsstellung für mehrere Projekte ist möglich, wobei je nach Antragslage zunächst nur ein Förderantrag pro Antragsteller berücksichtigt werden kann. Das LFI steht beratend und unter­stützend zur Verfügung.

600 Millionen Euro für moderne Schulen

Oldenburg: Wir setzen uns dafür ein, dass es überall moderne Schulgebäude und Lernbedingungen gibt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern investiert weiter in den Schulbau. Die Landesregierung legt ein neues Investitionsprogramm „MV-Plan 2035 – Zukunftsfähige Bildungslandschaft“ im Umfang von 600 Millionen Euro auf. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen des Bundes und stehen 12 Jahre zur Verfügung. „Mit der Schulbauförderung unterstützen wir die Kommunen und Landkreise beim Neubau und bei der Sanierung von Schulen. Damit setzen wir uns für moderne Schulgebäude und gute Lernbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern ein“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Schulträger haben Schulbauvorhaben mit Gesamtkosten von mehr als 300 Millionen Euro angemeldet, die noch nicht in den Förderprogrammen berücksichtigt werden konnten. Hier wollen wir ansetzen“, so Oldenburg.

Im neuen Investitionsprogramm sind 540 Millionen Euro für die Sanierung und den Neubau von öffentlichen allgemein bildenden Schulen vorgesehen. Für freie allgemein bildende Schulen sind 60 Millionen Euro eingeplant. Neben dem Neubau und der Sanierung von Schulgebäuden können Schulhöfe und Schulsportplätze in Stand gesetzt, energetische Maßnahmen vorgenommen oder die technische und digitale Ausstattung verbessert werden. „Ein Schwerpunkt soll dabei auf den Projekten liegen, die ohne die Bundesmittel besonders schwer umzusetzen wären“, erläuterte die Bildungsministerin weiter. „Wir haben die Förderbedingungen mit allen Akteuren abgestimmt. Wichtig ist uns, dass Kommunen und Landkreise in einem unbürokratischen Verfahren die Fördermittel erhalten. Beim 400-Millionen-Euro-Konjunkturprogramm Schulbau haben wir gute Erfahrungen gemacht.“

Schulbauvorhaben, die über das Programm „MV-Plan 2035 – Zukunftsfähige Bildungslandschaft“ finanziert werden, müssen nach den Schulbauempfehlungen des Landes umgesetzt werden. „Mit den Schulbauempfehlungen bieten wir den Schulträgern eine praxisorientierte Hilfe – von der Planung über die Gestaltung bis zur Umsetzung ihrer Schulbauvorhaben. Dazu haben wir die Empfehlungen angepasst“, sagte Oldenburg. Aktualisierungen gibt es u. a. im Bereich der Digitalisierung, des Ganztags sowie der Standards für Sanitäranlagen, für die Eingangskontrolle und den Amok-Schutz. Zudem liegt ein stärkerer Fokus auf der Umsetzung verschiedener Organisationsmodelle wie offene Lernlandschaften. Literaturhinweise zeigen Good-Practice-Beispiele auf. Die Schulbauempfehlungen stehen online auf der Internetseite des Bildungsministeriums zum Download bereit.

Mit den Schulbauprogrammen hat das Land in den vergangenen Jahren insbesondere viele Grundschulen und Regionale Schulen im ländlichen Raum unterstützt. Seit 2016 konnten mehr als 550 Schulbauvorhaben an allgemein bildenden Schulen mit einem Fördervolumen von rund 880 Millionen Euro umgesetzt werden. Über das 400-Millionen-Euro-Konjunkturprogramm Schulbau hat das Land bereits jetzt 160 Millionen Euro für mehr als 100 Vorhaben in Aussicht gestellt. Schulbauvorhaben sind langfristige Projekte. Von der Planung bis zur Fertigstellung vergehen in der Regel fünf Jahre.

Parallel zur Förderung aus dem Sondervermögen stehen die bisherigen Schulbauförderprogramme weiterhin zur Verfügung. Hierzu zählen die Städtebauförderung, die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, das Startchancen-Programm und das Konjunkturprogramm Schulbau. Bauvorhaben an beruflichen Schulen werden über die sogenannte Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ finanziert.