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Kategorie: Landtag und Regierung MV

10. Altenpflegepreis

Bewerbung noch bis zum 30. April möglich

Schwerin – Noch bis zum 30. April sind Bewerbungen für den diesjährigen Altenpflegepreis möglich, den das Sozialministerium gemeinsam mit dem Landespflegeausschuss vergibt. Sozialministerin Stefanie Drese warb heute erneut für eine Teilnahme am Wettbewerb. „Wir haben im Land viele tolle Projekte, die innovativ zu einer besseren Versorgung unserer pflegebedürftigen Menschen oder auch der Pflegenden beitragen. Sie wollen wir mit dem 10. Altenpflegepreis in den Fokus der Öffentlichkeit rücken“, so Drese.

Eingereicht werden können Projekte und Angebote von ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen und Diensten oder Vereinigungen der Altenpflege, Bildungseinrichtungen und sonstigen Gruppen. Sie sollten sich den Themenfeldern „Sicherung der pflegerischen Versorgung im ländlichen Raum“, „Neue Organisations- und Personalentwicklungskonzepte“, „Verzahnung der Berufsorientierung“, „Ausbildung und Praxis“, „Maßnahmen der Digitalisierung“, „Maßnahmen für pflegende An- und Zugehörige sowie ehrenamtlich Tätige“ oder der „Förderung der Zufriedenheit und Motivation von Mitarbeitenden“ zuwenden.

„Die Pflege steht insgesamt vor zunehmenden Herausforderungen. Für den Preis vorgeschlagene Projekte oder Angebote sollen deshalb beispielgebend dafür sein, wie zum Beispiel trotz eines wachsenden Personalmangels eine gute pflegerische Versorgung sichergestellt oder wie die Altenpflege den sich wandelnden Lebensentwürfen gerecht werden kann“, erklärte die Ministerin. Alle Voraussetzungen finden Interessierte auf den Seiten des Sozialministeriums.

Eine Bewerbung ist sowohl per Email als auch auf dem Postweg bei der Geschäftsstelle des Landespflegeausschusses möglich. Jeder Vorschlag wird anschließend durch eine Jury des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern und des Landespflegeausschusses bewertet. Der erste Platz ist mit einem Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro dotiert, die Zweit- und Drittplatzierten erhalten 1.500 Euro beziehungsweise 500 Euro.

Drese: „Die Altenpflege ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, der als tragender Grundpfeiler unserer alternden Gesellschaft häufig nicht die nötige Wertschätzung entgegengebracht wird. Den Einsatz unserer Fachkräfte, die mit ideenvollen Projekten die Zukunft unserer Versorgung gestalten, wollen wir deshalb sichtbarerer machen. Ich hoffe daher auch in diesem Jahr wieder auf eine Vielzahl an Bewerbungen.“

Saisonstart der Südbahn

Jesse: Saisonverkehr ist Teil eines nachhaltigen, zukunftsweisenden, modernen Mobilitätskonzeptes für die Region – unter Einbeziehung von Bahn, Regiobus und Rufbus

Parchim – Klimafreundlich zu Ostern mit der Südbahn zu den touristischen Destinationen der Mecklenburgischen Seenplatte: Zum Saisonstart wird an den Wochenenden die Südbahn – von Parchim über Lübz und Karow nach Plau am See (RB19) sowie zwischen Waren (Müritz), Malchow und Plau (RB15) – wieder Fahrt aufnehmen. „Die Südbahn ist wichtig für die in der Region lebenden Menschen und für den Tourismus. Der Saisonverkehr ist Teil eines nachhaltigen, zukunftsweisenden, modernen Mobilitätskonzeptes für die Region – unter Einbeziehung von Bahn, Bus und Rufbus Mecklenburg-Vorpommern. Ein gutes Beispiel dafür ist die erste Regiobuslinie der Region, die seit Dezember 2023 zwischen Neustrelitz und Waren (Müritz) verkehrt. Zum 01. Mai wird diese bis Röbel (Müritz) verlängert. Über den Saisonverkehr entstehen mehr Möglichkeiten, die attraktiven Ausflugsmöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

Das Land wird in Zusammenarbeit mit den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Ludwigslust-Parchim sowie dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen Regio Infra Nord-Ost auch in diesem Jahr wieder die Südbahnstrecke mit einem Saisonverkehr beleben. Vom 29. März bis 01. April sowie vom 11. Mai bis 08. September 2024 fahren freitags, samstags, sonntags und feiertags Züge der ODEG zwischen Plau am See und der Inselstadt Malchow sowie zwischen Plau am See und Parchim. Zusätzlich fahren Saisonzüge am 28. März und 08. Mai (wie freitags) und am 09. und 10. Mai (wie samstags/sonntags) auf den Strecken Waren (Müritz) – Inselstadt Malchow – Plau am See und Parchim – Lübz – Plau am See. Während der Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern werden die Züge der RB15 darüber hinaus auch wieder montags bis freitags von der Inselstadt Malchow via Malchow Krebssee nach Alt Schwerin verlängert.

Seit Sommer 2020 bedient die Linie RB19 an den Wochenenden in der Hauptsaison die Strecke Parchim – Plau am See. Aus der anderen Richtung wird die Linie RB15 aus Waren (Müritz) über Malchow und Karow bis Plau am See verlängert. Der 2020 zunächst mit einzelnen Zügen gestartete Saisonverkehr wird seit Sommer 2022 im Zweistundentakt angeboten. Eine zusätzliche bessere Verzahnung mit Bussen und Rufbussen sorgt dafür, dass jeder Zielort in der Region erreichbar ist.

„Unser Anspruch ist, den Saisonverkehr den Fahrgästen als verlässliche Konstante anzubieten. Mit dem Südbahnsaisonverkehr setzen wir nunmehr im fünften Jahr ein klares Statement in punkto nachhaltiges Reisen im Zuge der Mobilitätsoffensive für unser Land“, betont Daniel Bischof, Geschäftsführer der VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern. „Mit dem Deutschland-Ticket nutzen Sie die Züge und Busse in der Region darüber hinaus zu unschlagbar günstigen Konditionen.“

„Seit fünf Jahren ist die Südbahn ein unverzichtbarer Teil unserer Verkehre und trägt maßgeblich zur Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner sowie zum Tourismus in der Region bei. Ihr saisonaler Betrieb integriert ein innovatives Verkehrskonzept, das Bahn und Bus nahtlos verbindet. Das kontinuierliche Vertrauen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern in die ODEG stärkt uns und unser Engagement für die Region. Unsere Linien der RB15 und RB19 bieten eine zuverlässige Verbindung mit einem optimierten Fahrplan im zweistündlichen Takt, der es Reisenden ermöglicht, die Schönheit der Region bequem zu erkunden“, sagt Lars Gehrke, Geschäftsführer der ODEG.

Die Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP) ergänzt das Bahnangebot mit der Buslinie 77 und dem Rufbus. Die durchgehenden Fahrten dieser Linie auf der Relation Parchim – Plau am See – Malchow und die Bahnverkehre ergänzen sich hervorragend, weil sie eine Stunde versetzt fahren und so zwischen Parchim und der Inselstadt Malchow annähernd ein Stundentakt entsteht. In Parchim und Malchow besteht Anschluss zwischen Bus und Bahn. „Ich freue mich über die Zusammenarbeit zwischen allen Verkehrsträgern und ganz besonders über die weitreichende Fahrscheinanerkennung untereinander. Das Deutschland-Ticket macht die Verbindungen nochmals attraktiver und wird für steigende Fahrgastzahlen sorgen. Die Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbh (VLP) hat sich für die neue Saison gut aufgestellt und zwei neue Betriebshöfe in Lübz und Plau am See errichtet“, sagte Stefan Lösel, Geschäftsführer Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP).

In diesem Jahr fährt zusätzlich die Hanseatische Eisenbahn GmbH (HANS) vom 09. Mai bis zum 08. September im Auftrag der VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH und des VBB Verkehrsverbund Berlin Brandenburg auf der RB74 von Pritzwalk über Meyenburg hinaus bis nach Plau am See an Samstagen und Sonntagen mit jeweils drei Fahrten.

„Durch die Verlängerung der RB74 entsteht der Lückenschluss zwischen den Linien in der westlichen Seenplatte und dem SPNV-Netz Berlin-Brandenburgs. Der Plauer See ist damit nur einen Umstieg vom Berliner Zentrum entfernt“, betont René Haber-Henning, Geschäftsführer der Hanseatischen Eisenbahn GmbH. „Komplettiert wird das Angebot durch den Rundbus Plauer See, der fünfmal täglich, alle 2 Stunden, touristische Attraktionen ansteuert und mit dem Umstieg am Haltepunkt Silbermühle der Linie RB74 auch mit der Bahn erreichbar ist. Wir wünschen uns, dass das Angebot von vielen Fahrgästen genutzt wird und dieses nachhaltige, klimafreundliche Angebot künftig nicht nur saisonal, sondern 365 Tage im Jahr besteht.“

Für die Strecke Meyenburg – Plau – Karow – Güstrow ist – initiert von den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg – eine Potentialanalyse in Vorbereitung. Über ein Gutachten sollen Fahrgast- und Güterverkehrspotentiale evaluiert sowie ein potentieller Ausbaubedarf ermittelt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://südbahn-mv.de. Den Fahrplan der ODEG-Linien RB15 und RB19 erhalten Sie hier. Den Fahrplan der Hanseatischen Eisenbahn für die RB74 erhalten Sie hier. Den Fahrplan der VLP-Linie 77 finden Sie hier.

Steuerbescheide für 2023

Finanzämter beginnen, Steuerbescheide für 2023 zu erstellen / Jetzt Steuererklärung elektronisch mit ELSTER machen

In den Finanzämtern Mecklenburg-Vorpommern hat die Bearbeitung vorliegender Erklärungen für die Einkommensteuer 2023 begonnen.

Bundesweit können die Finanzämter meist nicht vor Mitte März mit der Veranlagung, also der Prüfung der Steuererklärungen starten. Das liegt daran, dass zum Jahresbeginn aktuelle Steuerrechtsänderungen in die Computersoftware der Behörden eingespeist werden. Hinzu kommt, dass Institutionen wie z.B. Versicherungsanstalten oder Arbeitgeber, die steuerrelevante Daten an die Finanzämter übermitteln müssen, dafür bis Ende Februar Zeit haben.

Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen erfolgt automationsgestützt und grundsätzlich nach Eingang im Finanzamt.Wer verpflichtet ist, für 2023 eine Einkommensteuererklärung abzugeben, und nicht steuerlich beraten sind, muss diese bis zum 02.09.2024 beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Es wird grundsätzlich empfohlen, die Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Die Steuerverwaltung stellt für die Übermittlung von Erklärungen und sonstigen Mitteilungen an das jeweilige Finanzamt kostenfrei „ELSTER – Ihr Online Finanzamt“ unter www.elster.de zur Verfügung. Der Vorteil der elektronischen Übermittlung? Sie gewährleistet eine korrekte und vollständige Abgabe und eine Plausibilitätsprüfung, die die Bearbeitung der Erklärung in den Finanzämtern beschleunigt und Rückfragen des Finanzamtes vermeiden kann.

Für Rentnerinnen und Rentner gibt es spezielle Angebote der einfachen Erklärungsabgabe. Neben einfach ELSTER, der einfachen elektronischen Einkommensteuererklärung für Personen mit Renten- oder Pensionsansprüchen, kann auch die vereinfachte Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner genutzt werden. Weitere Informationen stellt die Steuerverwaltung auf dem Steuerportal M-V unter www.steu-erportal-mv.de zur Verfügung.

Wachstumschancengesetz beschlossen

Schwesig: Neues Gesetz entlastet vor allem kleine und mittlere Unternehmen

Berlin – Der Bundesrat hat heute mit Unterstützung Mecklenburg-Vorpommerns das Wachstumschancengesetz beschlossen. Es sieht eine Entlastung der Wirtschaft in Höhe von 3,2 Milliarden Euro vor. Ministerpräsidentin Schwesig zeigte sich erfreut, dass dem Kompromissvorschlag aus dem von ihr geleiteten Vermittlungsausschuss mit klarer Mehrheit zugestimmt wurde.

„Das Gesetz setzt Impulse in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Es entlastet vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Investitionen schneller abschreiben können. Das ist für Mecklenburg-Vorpommern mit seinen vielen kleinen und mittleren Unternehmen wichtig. Und es setzt Impulse für die Bauwirtschaft, insbesondere für den Mietwohnungsbau. Davon profitiert auch das Handwerk. Ich bin deshalb sehr dankbar, dass wir im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss gefunden haben, der von Bundestag und Bundesrat mit klarer Mehrheit bestätigt wurde.“

Keine Mehrheit fand ein Antrag, auch beim Haushaltsfinanzierungsgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. „Mecklenburg-Vorpommern steht an der Seite der Landwirtinnen und Landwirte. Wir halten die vom Bund vorgesehenen Kürzungen für falsch. Es ist gut, dass sich der Bund nun auf die Landwirtschaft zubewegt. Aber das, was bisher auf dem Tisch liegt, geht nicht weit genug. Wir brauchen eine Lösung für eine zukunftsfähige Landwirtschaft“, bekräftigte Schwesig die Haltung der Landesregierung.

Studiengang Hebammenwissenschaft

Erste Hebammen schließen duales Studium als Bachelor of Science ab / 17 Absolventinnen erhalten gleichzeitig den Berufsabschluss

Rostock – Den ersten 17 Absolventinnen des Studiengangs Hebammenwissenschaft der Universitätsmedizin Rostock wurden am Freitag, 22. März die Zeugnisse im Beisein von Gesundheitsministerin Stefanie Drese feierlich übergeben. Durch das nun abgeschlossene dreieinhalbjährige duale Studium haben die Studentinnen neben dem akademischen Grad „Bachelor of Science“ (B.Sc.) gleichzeitig die Berufsbezeichnung Hebamme erlangt. Der neue Studiengang Hebammenwissenschaft zeichnet sich durch eine enge Verzahnung von Praxis und Theorie aus. Die Studentinnen profitierten dabei von der Zusammenarbeit mit den Kooperationskliniken und zahlreichen Partnerinnen und Partnern der Praxis in der klinischen und außerklinischen Geburtshilfe.

„Der neue Studiengang Hebammenwissenschaft zeigt eindrucksvoll, wie eine zukunftsgewandte und interdisziplinäre Berufsqualifikation für Hebammen aussehen kann“, betonte Gesundheitsministerin Drese. „Unter der Einbeziehung von zahlreichen Kooperationspartnern, darunter die geburtshilflichen Kliniken, freiberuflichen Hebammen und Beratungsstellen, setzt die Universitätsmedizin Rostock, die als erste einen solchen Abschluss in MV anbietet, Maßstäbe für die Zukunft der Hebammenwissenschaften. Hiervon profitieren die heutigen Absolventinnen, welche künftig als kompetente Beraterinnen und Vertrauenspersonen den werdenden Müttern beim Start in das Familienleben zur Seite stehen werden. Nicht zuletzt ist dies aber auch ein großer Zugewinn für unser Land, indem wir die die geburtshilfliche Versorgung und die Fachkräftesituation insgesamt weiter stärken“, so Drese.

„Das neu gegründete Institut für Gesundheitswissenschaften an der Universitätsmedizin Rostock hat in kürzester Zeit die ersten Absolventinnen des Studiengangs Hebammenwissenschaft hervorgebracht. Weitere Studiengänge sollen den Nachwuchs in den Gesundheitsberufen sicherstellen“, sagt Prof. Dr. Emil Reisinger, Dekan und Wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin Rostock.

„Die Universitätsmedizin Rostock hat als eine der ersten Universitäten in ganz Deutschland das neue Hebammengesetz umgesetzt und den Studiengang Hebammenwissenschaft an den Start gebracht. Insbesondere die hohen Anforderungen des Gesetzes an die Praxisanleitung der Studierenden war und ist dabei eine Herausforderung für die Kliniken und freiberuflichen Hebammen. Das Team des Studiengangs hat nicht nur die Lehre in der Theorie auf die Beine gestellt, sondern auch funktionierende Kooperationsstrukturen mit den Praxispartnern erarbeitet. Die gemeinsamen Anstrengungen haben sich gelohnt, die ersten Hebammen mit Bachelorabschluss in Mecklenburg-Vorpommern können nun ihren beruflichen Weg beginnen“, sagt Prof. Dorothea Tegethoff, Lehrstuhlinhaberin Hebammenwissenschaft und Leiterin des Instituts für Gesundheitswissenschaften.

Das Studium der Hebammenwissenschaft umfasst medizinische, psychologische und soziale Aspekte von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Es befähigt die Absolventinnen, Frauen und ihre Familien umfassend zu begleiten und die Gesundheit rund um die Geburt zu fördern. Zu den Studieninhalten zählen die Patientenzentrierung, Kommunikation und die Belange der Hebammen in den Gesundheitswissenschaften, in der Prävention und im öffentlichen Gesundheitswesen sowie die Versorgungsforschung und die Förderung der Gesundheitskompetenz von Familien.

Zur Vernetzung der Theorie mit der praktischen Ausbildung der Hebammen wurde unter anderem auch ein Übungskreißsaal im Biomedicum am Campus Schillingallee genutzt. Dieser ist realitätsnah eingerichtet, die Studentinnen können hier in kleinen Behandlungsteams mit Simulationspersonen geburtshilfliche Situationen üben und durch einen Einwegspiegel beobachtet werden. Die technische Ausstattung ermöglicht es, die simulierten Geburten immer wieder zu variieren, z. B. indem kindliche Herztöne während der Geburt digital eingespielt und verändert werden.

Heute ist Weltwassertag

Weltwassertag: Wasser für den Frieden und im Zeichen der Ostsee

Schwerin – Am Weltwassertag weisen die Vereinten Nationen (VN) seit 1992 jährlich am 22. März auf die Bedeutung der Ressource Wasser hin. In diesem Jahr wurde dafür das Motto „Wasser für den Frieden“ gewählt. Damit soll international darauf aufmerksam gemacht werden, dass Wasserknappheit, Wasserverschmutzung und der erschwerte Zugang zu Wasser zu Spannungen und Konflikten führen können. Zudem wurde das Flache Küstengewässer der Ostsee zum Gewässer des Jahres ernannt.

„Mehr als drei Milliarden Menschen sind auf Wasserressourcen angewiesen, die nationale Grenzen überschreiten. Dennoch haben nur 24 Länder Kooperationsabkommen für ihr gesamtes gemeinsames Wasser. Gerade die geopolitischen Krisen und kriegerischen Auseinandersetzungen weltweit führen vor Augen, dass eine friedliche Konfliktbeilegung essentiell ist, um den Wasserzugang als zentrale Leistung der Daseinsvorsorge für alle zu sichern. Von daher gehen der Schutz sowohl der Ressource als auch der zugehörigen Infrastruktur uns alle an“, sagt Staatssekretärin Elisabeth Aßmann.

Grenzüberschreitende Gewässer machen ca. 60 Prozent der weltweiten Süßwasserflüsse aus. 153 Länder verfügen über ein Territorium innerhalb von mindestens einem der 310 grenzüberschreitenden Fluss- und Seeeinzugsgebiete und haben 468 grenzüberschreitende Grundwasserleitersysteme inventarisiert.

Mecklenburg-Vorpommern hat Anteil an den grenzüberschreitenden Einzugsgebieten von Elbe und Oder und wirkt daher in den Internationalen Kommissionen zum Schutz der Elbe (IKSE) bzw. Oder (IKSO) mit. Weiterhin arbeitet MV auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft mit der Republik Polen in der Deutsch-Polnischen Grenzgewässerkommission zusammen. Ein Thema ist zum Beispiel die Sicherung einer nachhaltigen und qualitätsgerechten Trinkwasserversorgung im Bereich Ostusedom.

Hier wurden gute Fortschritte erreicht. Das Grundwasserdargebot wird im östlichen Teil der Insel Usedom vollständig ausgenutzt. Um die angespannte Grundwassersituation auf polnischer und deutscher Seite näher zu betrachten, wurde 2006 ein gemeinsames Projekt über die grenzüberschreitende Grundwasserbewirtschaftung im Einzugsgebiet der Versorgungsregion Ostusedom/Swinemünde auf der Grundlage eines geohydraulischen Modells erarbeitet.

Das Umweltbundesamt stellt seit 2011 am Weltwassertag zudem einen „Gewässertyp des Jahres“ vor. In diesem Jahr steht das „Flache Küstengewässer der Ostsee“ im Fokus. „Über die Ernennung des Flachen Küstengewässers der Ostsee als Gewässertyp des Jahres freue ich mich besonders. Es erstreckt sich in Wassertiefen bis zu 15 Meter und über 377 Kilometer Länge an der gesamten Außenküste von Pötenitz an der Lübecker Bucht bis nach Ahlbeck an der Pommerschen Bucht. Auf diese Weise können wir Besucherinnen und Besucher sowie Einheimische für die Vielseitigkeit des Lebensraumes sensibilisieren und auf den Zustand, die Belastungen sowie auf Schutzmaßnahmen hinweisen“, sagt Aßmann.

Als Lebensraum sind die flachen Küstengewässer von großer Bedeutung. So finden sich dort Seegraswiesen und Algenfluren, die Schutz- und Lebensraum für wirbellose Tiere und Jungfische sowie Laichsubtrat für Fische, etwa Heringe sind. Aber auch nach der FFH-Richtlinie geschützte Lebensräume wie Riffe und Sandbänke sowie schlickige Weichböden sind Siedlungssubstrate. Sie beherbergen viele Tiere und Pflanzen. Die flachen Küstengewässer bieten auch Rast- und Nahrungsplätze für Wasservögel, wie Taucher, Gänse und Enten. In einigen Küstengebieten leben noch wenige hundert Exemplare der gefährdeten Schweinswale. Seit einigen Jahren kehren zunehmend Kegelrobben und Seehunde in ihre alten Siedlungsgebiete an der Küste zurück.

Belastung: Wirtschaftlich spielen die flachen Küstengewässer eine bedeutende Rolle vor allem für den Tourismus, die Schifffahrt und die Fischerei, die jedoch auch Belastungen mit sich bringen. Die stärkste Belastung geht aktuell immer noch von Stickstoff und Phosphor aus, die überwiegend aus der Landwirtschaft, dem Verkehr und den Kläranlagen über Flüsse und Atmosphäre in die Ostsee gelangen. Müll wiederum gelangt vor allem durch den Tourismus an die Strände und ins Meer. Verlorengegangene Fischereigeräte stellen eine oftmals tödliche Gefahr für Meeressäuger, Seevögel und Fische dar, die sich darin verheddern und verenden. Auch Munitionsaltlasten aus den Weltkriegen, die in den Küstengewässern verklappt wurden, sind aufgrund der fortschreitenden Korrosion und der Freisetzung toxischer chemischer Verbindungen gefährlich.

Schutzmaßnahmen: In MV werden mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Flora-Fauna-Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie sowie der Helsinki-Konvention zum Schutz der Ostsee umfangreiche Maßnahmen ergriffen. So wird seit Jahrzehnten an einer Reduzierung der Nähr- und Schadstoffe gearbeitet. Vor allem der Aus- und Neubau von Kläranlagen führte zu deutlichen Verbesserungen. Die aktuell noch zu hohen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft sollen in den nächsten Jahren durch die Umsetzung der Düngeverordnung in MV weiter reduziert werden. Verlorengegangene Fischereinetze werden über eine Förderung durch das Land MV aus den Küstengewässern geborgen und entsorgt. Teile der flachen Küstengewässer stehen als „Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft“ und „Nationalpark Jasmund“ in Mecklenburg-Vorpommern unter besonderem Schutz.

Ersatzneubau von Wehranlagen

Neubrandenburg – Das StALU MS wird im Jahr 2024 die Wehranlagen Ölmühlenbach und Alter Ölmühlenbach (beide Bj.1982) sanieren, zum Teil umbauen und mit einer Automatisierung versehen. Zur Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit der Wehranlage Ölmühlenbach wird der Mittelpfeiler zurückgebaut und eine größere Wehrklappe eingesetzt. Die Automatisierung dient der Verbesserung von Bedienung und Reaktionszeiten.

Nach einer öffentlichen Ausschreibung wurde die Firma ASA-BAU GmbH aus Greifswald mit der Bauausführung beauftragt. Die voraussichtliche Bauzeit wird von April 2024 bis November 2024 sein, Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1,6 Millionen Euro.

Diese Maßnahme wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) zu 75% gefördert. Während der Baumaßnahme wird das Wehr Ölmühlenbach trockengelegt. Der Wasserabfluss des Tollensesees wird im benötigten Zeitraum vom Wehr Vierrademühle mit übernommen. Die Fischaufstiegsanlage „Alter Ölmühlenbach“ bleibt in Betrieb.

Für die Bauzeit wird die Brücke, die über die Wehranlagen führt, für Fußgänger und Fahrradfahrer gesperrt sein. Eine Umleitung wird ausgeschildert.

Der Baubeginn ist nach Ostern geplant. Am 02.04.2024 erfolgt die Baustelleneinrichtung einschließlich der Wege­sperrung. Die Baustellenzufahrt soll über die Rostocker Straße und die Brodastraße erfolgen.

M-V will den Schutz der Frauen stärken

Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor der Sitzung des Bundesrats:„Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind kein Ort für Protest.“

Schwerin – Im Bundesrat wird am Freitag der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.  Mecklenburg-Vorpommern wird im Bundesrat für die Einrichtung einer Art Schutzzone vor den jeweiligen Beratungsstellen stimmen.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt sagt vor der Sitzung des Bundesrates am Freitag: „Wenn Frauen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und auch Einrichtungen aufsuchen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, müssen sie das ungehindert und anonym tun können. Es kann nicht sein, dass  sie Angst haben müssen, davor von anderen bedrängt und belästigt zu werden. Das muss der Staat mit aller Kraft unterbinden.

Daher befürworte ich, dass der ungehinderte Zugang zu diesen Beratungsstellen bundesweit vorgegeben sein soll und um diese Beratungsstellen herum eine 100-Meter-Verbotszone für Belästigung der schwangeren Frauen eingerichtet werden soll. Dieses Belästigungsverbot soll dann natürlich auch für das beratende Personal in den jeweiligen Stellen gelten. Jede Frau, die eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle aufsuchen muss, hat dafür ganz individuelle Gründe.

Bei Fragen des Schwangerschaftsabbruchs, der Familienplanung oder auch Sexualaufklärung gelten natürlich auch die Persönlichkeitsrechte. Die betroffenen Frauen sind in einer höchst emotionalen Lage. Niemand hat das Recht, Frauen an derartigen Beratungen zu hindern. Daher begrüße ich es, dass bei Zuwiderhandlung Bußgelder drohen. Wir müssen die Frauen in allen regelkonformen Lebenslagen schützen“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Ziel der Gesetzesänderung ist ein bundeseinheitlicher und rechtssicherer Umgang mit sogenannten Gehsteigbelästigungen. Es soll sichergestellt sein, dass das gesetzliche Schutzkonzept umgesetzt wird, das Schwangere als letztverantwortliche Entscheidungsträgerin respektiert und ihre Rechte wahrt.