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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Steuerschätzung: Prognose weitgehend bestätigt

Schwerin – Der Arbeitskreis Steuerschätzungen ist in dieser Woche zu seiner regulären Mai-Steuerschätzung in einer Videokonferenz zusammengekommen. Dabei wurde die bisherige Prognose über den gesamten Schätzzeitraum leicht nach oben korrigiert.

Nach Einschätzung des Arbeitskreises müssen Bund, Länder und Gemeinden in diesem und dem kommenden Jahr mit etwas geringeren Steuereinnahmen rechnen, als noch im Herbst vergangenen Jahres geschätzt. Für die folgenden Jahre hoben die Steuerschätzer ihre Erwartungen leicht an. Insgesamt ergeben sich so höhere Einnahmen von rund 10 Mrd. Euro, von denen mehr als 9 Mrd. Euro bei den Kommunen zu Buche schlagen.

Für Mecklenburg-Vorpommern wurde das November-Schätzergebnis im Wesentlichen bestätigt. Unterm Strich bleibt im laufenden Jahr 2021 ein Minus gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung von circa 600 Mio. Euro. Im kommenden Jahr bleiben die Erwartungen circa 380 Mio. Euro hinter den Vor-Corona-Planungen zurück.

Ein anderes Bild zeigt sich bei den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Gemeindesteuern entwickeln sich deutlich besser als in der November-Steuerschätzung 2020 angenommen. Zusammen mit der vom Land zugesagten Gewerbesteuerkompensation von 67 Mio. Euro liegen die Einnahmen der kommunalen Ebene in diesem Jahr 9 Mio. Euro über den Planungen vor der Corona-Pandemie. Damit übertreffen die Kommunen bereits im laufenden Jahr die Einnahmen des Vor-Corona-Jahres 2019.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Mecklenburg-Vorpommern muss aufgrund der Corona-Pandemie mit Steuermindereinnahmen von insgesamt knapp 2 Mrd. Euro rechnen. Wenn wir etwas Positives in der Prognose sehen wollen, dann ist es die Aussicht, dass die ‚Steuerlöcher‘ nicht weiter anwachsen. Erfreulich ist aber auch, dass die Steuereinnahmen der Gemeinden noch einmal zulegen. Dieses Plus sollten die Kommunen nutzen, um rechtzeitig weitere Rücklagen für die kommenden finanziellen Herausforderungen aufzubauen.“

Drese für Tarif-Löhne in der Altenpflege

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese spricht sich anlässlich des Internationalen Tages der Pflege am 12. Mai für eine bessere Bezahlung für Altenpflegekräfte aus. „Dieses Ziel erreichen wir flächendeckend nur durch gesetzliche Vorgaben und eine Tarifbindung“, sagte Drese.

Beschäftigte in der Altenpflege sind zu einem erheblichen Teil nicht mit Tarifverträgen abgesichert. Vor allem in den ostdeutschen Bundesländern besteht vielfach keine Tarifbindung. Altenpflegerinnen und Altenpfleger im Osten erhalten deshalb im Durchschnitt noch immer deutlich weniger Lohn als ihre Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern.

Drese betonte gleichzeitig die Notwendigkeit einer durchgreifenden Pflegereform, um höhere Pflege-Löhne und die vielen weiteren Maßnahmen für eine bessere Pflege zu finanzieren. „Ganz oben steht dabei die Deckelung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen in den Einrichtungen, der für viele Pflegebedürftige selbst nach einem langen Arbeitsleben nicht mehr aus eigenen Mitteln zu leisten ist“, so die Ministerin.

Aber auch die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung müsse endlich entschlossen angegangen werden. Drese: Für mich ist die Reform der Pflegeversicherung der wichtigste Baustein für eine zukunftsfeste Finanzierung der Pflege. Die Pflegeversicherung in ihrer heutigen Form deckt nur einen Teil der rasant steigenden Kosten. Dies muss verändert werden.“

Informationen zu den Kita-Öffnungen ab 17. Mai

Schwerin – Ab dem kommenden Montag (17. Mai) sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen in Mecklenburg-Vorpommern wieder geöffnet. Die landesweite Schließungsphase mit einer Notfallbetreuung wird damit beendet.

„Die im April getroffenen Maßnahmen in der Kindertagesförderung haben die gewünschte Wirkung gebracht. Wir können deshalb unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzkonzepte den Regelbetrieb wieder aufnehmen“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese nach der Entscheidung am (gestrigen) Dienstag.

Der vom Sozialministerium erarbeitete Kita-Öffnungsplan orientiert sich am bestehenden Stufenplan und nimmt einzelne Modifizierungen vor. Im Wesentlichen gelten drei Stufen, die sich nach Aussage von Drese vor Ort bewährt haben und allen Akteuren vertraut sind:

  • Inzidenzwert unter 100: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen,
  • Inzidenzwert zwischen 100 und 165: Regelbetrieb mit Elterntestung,
  • Inzidenzwert über 165: Notfallbetreuung.

Das Sozialministerium hat alle relevanten Informationen zu den neuen Regelungen auf seiner Website www.sozial-mv.de zusammengestellt. Neben der aktuellen Corona-Kindertagesförderungsverordnung finden sich dort auch alle Formulare für Eltern, darunter ein Vordruck zur Selbsterklärung eines negativen Testergebnisses. Dieses Formular wird zur Dokumentation eines Selbsttests benötigt und muss in der Kita ab einem Inzidenzwert von über 100 im Landkreis/ in der kreisfreien Stadt ausgefüllt vorgelegt werden.

Direktlink zu den Informationen, Dokumenten und Formularen im Bereich der Kindertagesförderung: Kita-Öffnungen ab 17. Mai

Neue Aale, neue Herausforderungen

Schwerin – Mit fast 190.000 EUR an EU- und Landesmitteln unterstützt das Land 2021 die fortgesetzte Aufstockung seiner Aalbestände. Am Mittwoch übergab Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus dazu zwei Zuwendungsbescheide an den Landesanglerverband und an den Landesverband der Binnenfischer.

Die an der kollektiven Maßnahme der Binnenfischer beteiligten 16 Unternehmen hatten ihre erste Besatzmaßnahme mit Glasaal bereits im März vorgenommen. Besetzt wurden 78 Seen des Landes mit rund 2,12 Mio. der noch nicht pigmentierten Jungaale, die durchschnittlich 0,29 g wogen. Die Maßnahme wurde mit knapp 130.000 Euro gefördert. Geplant ist 2021 noch eine weitere Besatzmaßnahme mit vorgestreckten Aalen.

Der LAV hat seine verbandsübergreifende Besatzaktion soeben gestartet. Im Mai sollen insgesamt 1.709 kg vorgestreckte Aale in 186 Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgesetzt werden. Bei einem geplanten durchschnittlichen Stückgewicht von 7 g werden also weitere mehr als 244.000 kleine Aale ausgesetzt. Hier erreicht die Förderung rund 58.000 EUR. Fischereiminister Dr. Backhaus lobt die langfristige enge Zusammenarbeit: „Ich bin froh, dass wir nicht nur viele Fischereiunternehmen des Landes, sondern auch den Landesanglerverband mit seinen beteiligten Vereinen als aktive Partner an unserer Seite haben. Zusammen konnten wir seit 2009 wichtige Teilerfolge erzielen, um die Bestände zu stabilisieren.“

Der Minister verwies darauf, dass sich beide Verbände mit immerhin 20 Prozent der Ausgaben an den Maßnahmen beteiligen; hinzu trete das unverzichtbare Engagement vieler ehrenamtlicher Helfer.

Unterstützt durch Fördermittel des Landes M-V und der EU wurden im Zeitraum 2009 bis 2020 insgesamt rund 73,1 Tonnen Aale, das entspricht rund 15,5 Millionen Fischen, in die Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgebracht. Dafür wurden insgesamt rund 2,7 Mio. EUR aus EU- und Landesmitteln bereitgestellt.

Die Besatzmaßnahme ist Teil des deutschen Aalmanagementplans, gestützt auf die EU-Aalverordnung. Der Grundgedanke ist, mit einer Erhöhung der Laicherbiomasse – über die in einigen Jahren abgewachsenen und dann zum Laichen in den Westatlantik abwandernden Blankaale – eine Erhöhung der Gesamtrekrutierung zu erreichen. Zugleich wird die Art damit in vielen Binnengewässern erhalten, die aktuell kaum natürlichen Aufstieg aus dem Meer erfahren.

Der Fischereiaufwand der Erwerbsfischerei auf den Europäischen Aal als geschützte Art ist in den letzten Jahren weiter zurückgegangen. Mit einem Jahresfang von noch ca. 100 t in Binnen- und Küstengewässern hat der Aalfang in Mecklenburg-Vorpommern jedoch nach wie vor eine hohe wirtschaftliche und auch eine besondere kulturelle Bedeutung für die Fischerei insgesamt. Zumindest hierzulande erscheint der Aalbestand wieder stabil. Schutz ist nach wie vor insbesondere vor dem illegalen Handel vor allem mit Glas- und Satzaal geboten: „Ich nehme immerhin zur Kenntnis, dass die EU ihre Aktivitäten deutlich intensiviert hat, dem illegalen Treiben auf die Spur zu kommen und den Tätern das Handwerk zu legen.“

Als großen Erfolg wertete der Minister im Laufe der Übergabe des Zuwendungsbescheides, dass 2020 fast alle Fischereigewässer des Landes im Binnenland neu bzw. wiederverpachtet wurden. „Wir haben Wort gehalten: Die neuen Pachtverträge für mehr als 50.000 Hektar schaffen Planungssicherheit für die Fischereiunternehmen, aber auch Kontinuität in der nachhaltigen Bewirtschaftung der Gewässer, darunter viele in Naturschutzkategorien! Davon profitieren nicht nur die Fischer und Angler, sondern auch der regionale Tourismus und der ländliche Raum insgesamt!“, schätzte der Minister ein. „Wir haben es dabei geschafft, die Pacht in einem angemessenen Verhältnis zu dem durch das Fischerrecht erzielbaren Gesamtertrag zu halten, wie er bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung auch nachhaltig zu erzielen ist.“

Ausgehend vom europaweiten Rückgang des Aalbestands sah sich die Europäische Gemeinschaft zum Handeln verpflichtet. Neben der Unterbindung des Handels außerhalb der Europäischen Union wurde im Jahr 2007 die Europäische Aalverordnung verabschiedet.

Diese Verordnung verpflichtet die Mitgliedsstaaten, bestandserhaltende Maßnahmen zum Schutz des Europäischen Aals zu entwickeln und umzusetzen.

Im Zuge der Umsetzung der Aalverordnung wurde auf Landesebene in Mecklenburg-Vorpommern sehr frühzeitig die Aalbewirtschaftung angepasst. So wurden durch eine Mindestmaßerhöhung auf 50 cm und neue Schonzeitregelungen Maßnahmen zur Reduzierung der fischereilichen Sterblichkeit umgesetzt.

Zum Ausgleich des Rekrutierungsdefizits wurde bereits im Jahr 2009 ein landesweites bestandsstützendes Besatzprogramm gestartet, das im Rahmen eines Managementplanes der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei durch ein umfangreiches Monitoring begleitet wird. Der Aalmanagementplan des Landes MV berücksichtigt sowohl den Binnen- als auch den Küstenbereich (3-Seemeilenzone) als potentielles Aalaufwuchshabitat. Dieser innovative Ansatz erlaubte eine Erhöhung des Fördersatzes von 60 auf 80 Prozent.

Dadurch konnte die Besatzmenge im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gesteigert werden. Durch die Aalbesatzmaßnahmen wird eine künftige Abwanderungsrate im Binnenbereich des Einzugsgebiets Warnow/Peene von mindestens 40 % angestrebt.

60 Millionen Euro für bezahlbare Wohnungen

Schwerin – Mit insgesamt 60 Millionen Euro unterstützt das Land in diesem Jahr die Wohnungseigentümer Mecklenburg-Vorpommerns in ihrem Bestreben, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen oder zu modernisieren.

Nach der „Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau 2021“ des Bundes mit dem Land stellt M-V die erforderliche Kofinanzierung von rund 14,3 Millionen Euro und sichert damit die angebotenen Bundesmittel von 19,8 Millionen Euro in voller Höhe. Dieses gemeinsame Bund-Land-Programm allein umfasst somit rund 34 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere 26 Millionen Euro Fördermittel aus dem Landeshaushalt. Von diesen insgesamt 60 Millionen Euro sollen 22 Millionen für den Neubau und 38 Millionen Euro für die Modernisierung bestehender Wohnungen eingesetzt werden.

„Der Neubau von etwa 350 bezahlbaren Mietwohnungen, der mit diesen Mitteln machbar ist, wird sich insbesondere auf die Städte und Tourismusorte konzentrieren. Dort besteht die Gefahr, dass es wegen der großen Nachfrage zur sozialen Spaltung kommt. Da wollen wir weiterhin gegensteuern“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und führt weiter aus: „Dazu kommt als wichtiger Schwerpunkt die bedarfsgerechte Modernisierung, indem wir Bestandswohnungen barrierearm machen. Mit den Fördermitteln 2021 können Umbauten für deutlich mehr Barrierefreiheit in rund 1.300 Wohnungen durchgeführt, 60 Personenaufzüge eingebaut sowie rund 700 Wohnungen modernisiert und energetisch ertüchtigt werden.“

Modernisierungsdarlehen und -zuschüsse können für Mietwohnungen ebenso beantragt werden wie für Maßnahmen im selbst genutzten Wohneigentum.

Sozial stabile Bewohnerstrukturen zu schaffen und zu erhalten zählt zu den Grundsätzen der Wohnraumförderung. „Wir haben vor, die Richtlinien für die Bestandsmodernisierung so zu verändern, dass die Förderung noch präziser den Haushalten zugutekommt, die auf sozialverträgliche Mieten angewiesen sind und dass landesweit in möglichst vielen Wohnquartieren Sozialwohnungen zur Verfügung stehen. Künftig werden Belegungs- und Mietpreisbindungen nicht nur bei der Neubauförderung, sondern auch bei dieser Modernisierungsförderung für zumindest einen Teil der mit Fördergeld modernisierten Wohnungen gelten“, so Pegel.

Einreise-Regelung M-V ergänzt

Schwerin – Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat die Landesregierung zur Anpassung der Corona-Landesverordnung in Bezug auf die Einreiseregelung aufgefordert. Dem ist die Landesregierung gefolgt. In der heutigen (Mittwoch) Kabinettsitzung wurde die Einreise-Regelung ergänzt:

Einreisen in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind für vollständig Geimpfte und Genesene erlaubt. Somit dürfen beispielswiese Eigentümer, Zweitwohnungsbesitzer oder auch Tagesgäste einreisen.

„Vollständig Geimpfte“ sind diejenigen, bei denen

  1. ein vollständiger Impfschutz vorliegt, wenn die letzte notwendige Impfdosis mehr als zwei Wochen zurückliegt. Hierzu zählt beispielsweise, wenn jemand sich Erst- und Zweitimpfen lassen hat und die zweite Impfung 14 Tage zurückliegt.
  1. Dazu gehören auch genesene Personen, die eine SARS-COV-2 Infektion durchgemacht haben und nach circa sechs Monaten geimpft worden sind. Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn die notwendige Impfdosis mehr als zwei Wochen zurückliegt.

Das Kabinett hat sich heute verständigt, dass auch:

  1. Genesene (Personen, die eine SARS-COV-2 Infektion durchgemacht haben und noch keine Impfung bekommen haben) einreisen dürfen, wenn die Genesung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

Darüber hinaus können die Personen (1. bis 3.) sich von den im selben Haushalt lebenden Kindern bis 18 Jahre begleiten lassen. Kinder zwischen 6 und 18 Jahren haben am Tag der Einreise ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis mitzuführen.

Die vollständig Geimpften und Genesenen sowie die begleitenden Kinder müssen bei der Einreise frei von typischen Corona-Symptomen sein – wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust.

Zu den Begriffsbestimmungen der Begriffe „geimpfte Person“, „Impfnachweis“, „genesene Person“ sowie „Genesenennachweis“ wird darüber hinaus auch auf § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes hingewiesen.

Vom Einreiseverbot ausgenommen sind nach wie vor beispielsweise Reisen, die für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten erforderlich sind oder für Reisen zu privaten Besuchen bei Familienangehörigen (Kernfamilie), die ihren ersten Wohnsitz (Haupt- oder alleinige Wohnung nach dem Bundesmeldegesetz) in Mecklenburg-Vorpommern haben. Familienangehörige (Kernfamilie) sind hierbei Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Der Besuch der Kernfamilie ist jeweils auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten und von im selben Haushalt lebenden Personen ohne Testerfordernis möglich (weitere Ausnahmen für Einreisen sind im § 5 Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern in der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern geregelt.

Baumaßnahmen am Kreiskrankenhaus geplant

Demmin – Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Mittwoch den Grundstein gelegt für Baumaßnahmen am Kreiskrankenhaus Demmin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte). „Das Kreiskrankenhaus Demmin ist ein wichtiger Bestandteil der Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Entscheidend ist, dass sich die Kliniken im Land fortlaufend auf die veränderten Bedarfe der Gesundheitsversorgung einstellen. In Demmin wird deshalb mit den geplanten Maßnahmen unter anderem der Bereich Geriatrie gestärkt, um den besonderen Erfordernissen älterer Patienten künftig noch besser nachzukommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Im Rahmen der Maßnahmen ist vorgesehen, eine Bettenstation mit den Fachbereichen Rheumatologie, Unfallchirurgie sowie Geriatrie zu erweitern und zu einer geriatrischen Station umzubauen. Die Erweiterung erfolgt als eingeschossige Aufstockung und einen kleineren westlichen Anbau, der im Sockelgeschoss für die Physiotherapie und im Erdgeschoss zusätzliche Flächen für die Funktionsdiagnostik erhält. Die im Sockelgeschoss und im Erdgeschoss an den Anbau angrenzenden Räume werden teilweise umgebaut. Im Altbau sind dann in der Nähe des Eingangs im Erdgeschoss die rheumatologische Tagesklinik und direkt darüber die rheumatologische Station untergebracht. „Mit den Maßnahmen werden die Stationen auf die heutigen Qualitätsstandards modernisiert, unter anderem entstehen Zwei-Bett-Zimmer dort, wo vorher Drei-Bett-Zimmer waren. Zudem ist vorgesehen, im Geriatrie-Anbau behindertengerechte Zimmer und Bäder auszubauen“, sagte Glawe.

Das Gesundheitsministerium unterstützt das Bauvorhaben in Höhe von rund 10,4 Millionen Euro. Das Kreiskrankenhaus Demmin hat seit 1990 Einzelfördermittel (= langfristige Investitionen wie etwa Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen) in Höhe von rund 75 Millionen Euro und Pauschalfördermittel (= Förderung für kleinere bauliche Maßnahmen und die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter) in Höhe von rund 15 Millionen Euro erhalten.

Die Kreiskrankenhaus Demmin GmbH betreibt das Kreiskrankenhaus Demmin mit 193 Planbetten und 10 tagesklinischen Plätzen. Diese verteilen sich auf die Kliniken für Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin, Anästhesie und Intensivmedizin sowie Belegbetten für Urologie und Augenheilkunde, ein ambulantes Behandlungszentrum und eine Rheumatologische Tagesklinik.

Die stationäre Gesundheitsversorgung ist in Mecklenburg-Vorpommern durch 37 moderne, leistungsfähige Krankenhäuser sichergestellt. Aktuell sind im Krankenhausplan 10.154 Betten und 1.508 tagesklinische Plätze ausgewiesen.

Insgesamt standen den Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2021 Einzelfördermittel (= langfristige Investitionen wie etwa Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen) in Höhe von rund 27 Millionen Euro und Pauschalfördermittel (= Förderung für kleinere bauliche Maßnahmen und die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter) in Höhe von rund 25 Millionen Euro zur Verfügung. Seit 1990 sind im Rahmen der Krankenhausfinanzierung mit mehr als 2,9 Milliarden Euro erhebliche finanzielle Mittel in die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern geflossen.

Handeln von Sack (CDU) ist verantwortungslos

Schwerin – Nach den stundenlangen Beratungen im MV-Gipfel und einem gesellschaftlich breit abgestimmten Perspektivplan kommt erneut Kritik von CDU-Landeschef Michael Sack. Dazu erklärt Thomas Krüger, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern: „Und da ist sie wieder, die plötzlich und scheinbar völlig losgelöste Kritik des CDU-Landeschefs Michael Sack. Egal, zu welchem Thema, egal, wer an den vorherigen Beratungen und Abstimmungen teilgenommen hat, Michael Sack tritt nach. Damit fällt er seinem CDU-Gesundheitsminister und seiner eigenen Landtagsfraktion in den Rücken. Schade, dass der Streit in der Landes-CDU offensichtlich weiter anhält und der Riss offenbar kaum zu kitten ist. Denn die CDU war bei den Vorbereitungen dabei, saß als gleichberechtigter und konstruktiver Partner mit am Verhandlungstisch und lobte die Ergebnisse im Nachgang.

Die Ergebnisse des MV-Gipfels sind ein Schritt-für-Schritt-Öffnungsplan für Mecklenburg-Vorpommern. Jetzt ist verlässlich geregelt, wie die Perspektive für die nächsten Tage und Wochen aussieht, dass es bei weiterhin sinkender Inzidenz einen sicheren und planbaren Weg aus der Pandemie heraus gibt. Michael Sack war – wie so oft in den zurückliegenden Monaten – jedoch einmal mehr nicht dabei. Dabei hätte er gestern mit entscheiden können. Mehr noch, es wäre sein Job als Chef des Koalitionspartners gewesen, sich im MV-Gipfel einzubringen.

Gestern waren sich im Übrigen alle beim MV-Gipfel – vor allem die Wissenschaftler – einig darüber, dass wir bei den Lockerungen nur Schritt für Schritt vorgehen können. Das Ziel ist, dauerhaft zu öffnen, ohne wieder Schritte zurückgehen zu müssen. Wenn wir zu schnell öffnen, geht das Ganze nach hinten los. Dann wären alle Anstrengungen umsonst gewesen. Darum müssen wir bei den jetzigen Lockerungen immer den schmalen Grat zwischen Mut und Übermut im Auge behalten. Und das hat überhaupt nichts mit einer von Sack geäußerten ‚Mutlosigkeit‘ zu tun, sondern einzig und allein mit Verantwortungsbewusstsein.“