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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Transparenz in Pflegeverträgen

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister hat sich auf der digitalen Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister (VSMK) für eine weitreichende Transparenz bei der Gestaltung von Verträgen in der ambulanten Pflege ausgesprochen.

Anlass war die Vorstellung des Berichts des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz auf der VSMK zum Thema „Verbraucherschutz in der ambulanten Pflege stärken – Transparenz der Verträge erhöhen.“ Ministerin Hoffmeister, in M-V für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz zuständig, kritisierte, dass der Bericht zu kurz greife.

„Die Nachvollziehbarkeit der Leistungen in der ambulanten Pflege sollte künftig im Vertrag festgeschrieben sein müssen. Schon allein wegen der Beweisbarkeit des Inhalts eines abgeschlossenen ambulanten Pflegvertrags erscheint das logisch und wichtig. Pflegebedürftige und Angehörige wissen oft nicht, welche Pflegeleistungen vereinbart wurden und vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Somit können sie die Einhaltung der Leistung auch oftmals weder hinreichend prüfen noch die Nichteinhaltung geltend machen.

Ein schriftlicher Vertrag würde auch sich ändernde pflegerische Bedürfnisse abbilden können. Auch sollte der Begriff des ‚Umfangs‘ der Leistungen auf zeitliche Orientierungsgrößen erweitert werden, damit die praktische ambulante Pflege keine Diskrepanz zwischen der vertraglich geschuldeten und tatsächlich erbrachten Pflegezeit pro Tag entsteht. Ich sehe zudem die Notwendigkeit, dass in Fragen der Vertragsgestaltung bei der ambulanten Pflege die Verbraucherzentralen eine größere Beratungsrolle spielen sollen. Das müsste die Arbeits- und Sozialministerkonferenz zügig prüfen, um Pflegebedürftigen und Angehörigen die nötige Transparenz zu ermöglichen“, so die Justizministerin.

Gefahr für Sandstürme und Dürre steigen

Schwerin – In dieser Woche wurden erneut punktuell Sandstürme beobachtet. „Das weist darauf hin, dass die oberen Bodenschichten durch die geringen Niederschläge, die hohe Sonneneinstrahlung und die starken Winde im April teilweise schon wieder deutlich ausgetrocknet sind“, erklärt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

„Landwirte berichten von Anzeichen beginnenden Trockenstresses. Punktuell ist die Situation ins­besondere für den Ökolandbau und auf Sandböden besorgniserregend. Insgesamt jedoch schätzen wir die Lage noch nicht so problematisch ein. Ende Mai werden wir die Situation betreffs Wasser in den oberen Boden­schichten neu bewerten, um ggf. die 2018 ins Leben gerufene Dürre-AG zu reaktivieren.“

Diese Einschätzung basiert auf einem Bericht der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA) zum Stand der Ackerkulturen, die auch eine Analyse der Witterung beinhaltet. Die Winter­niederschläge 2020/21 haben demnach nach den trockenen Sommern der letzten Jahre zwar eine leichte Entspannung gebracht, konnten jedoch die Wasser­speicher im Boden nicht vollständig wiederauffüllen. Das zeigt sich insbesondere an den nach wie vor niedrigen Wasserständen in den Söllen auf den Äckern.

Im kalten April sanken die Temperaturen nachts regelmäßig in den Frostbereich. Frostschäden wurden jedoch nur vereinzelt von früh gesäten Lupinen­beständen berichtet. Die meisten Kulturpflanzen und Obstbäume befanden sich noch nicht in kritischen Entwicklungsstadien. Starke Strahlungsintensität und hohe Windgeschwindigkeiten ließen die Winderosions­gefahr nicht nur auf den abgetrockneten Sandböden steigen.

Ob sich die Situation zuspitzt oder entschärft, hängt maßgeblich vom weiteren Witterungsverlauf bis Mitte Mai ab. Auch wenn die Eisheiligen bereits gewesen sein sollten, wie viele vermuten, raten die Experten, sich in den kommenden Wochen noch auf Nacht- und Morgenfrösten einzustellen. Insgesamt sei es zu früh, auch nur vage Empfehlungen zu kurzfristigen Kompen­sations- und Hilfsmaßnahmen für das Anbaujahr 2021 zu geben.

Höhere Strafen für Kindesmissbrauch

Schwerin – Der Bundesrat hat dem Gesetzbeschluss des Bundestages zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder zugestimmt. Sozialministerin Stefanie Drese hatte sich für eine Verschärfung des Sanktionsgefüges von Sexualstraftaten eingesetzt und begrüßt ausdrücklich, dass das Gesetz zu großen Teilen zum 1.Juli 2021 in Kraft treten kann.

Im Juli 2020 hatte Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht und ein rasches Gesetzgebungsverfahren und höhere Strafen für den sexuellen Missbrauch von Kindern gefordert.

„Jede Form von sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist ein Verbrechen. Dies wird nun im neuen Gesetz auch strafrechtlich verankert“, verdeutlicht Drese mit Blick auf die Bundesratsentscheidung. Täter und pädophile Netzwerke müssen mit aller Konsequenz verfolgt und bestraft werden, so Drese.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, den Grundtatbestand des Kindesmissbrauchs künftig als Verbrechen mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe zu ahnden. Bislang sind solche Taten als Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren sanktioniert.

Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie werden ebenfalls zum Verbrechen hochgestuft. „Das halte ich für überfällig. Dementsprechend drohen auch dort künftig höhere Strafen“, betont Drese.

Ministerin Drese verdeutlicht zugleich, dass ein schärferes Strafrecht nur ein Baustein zur Verbesserung der Bekämpfung von Kindesmissbrauch ist: „Die präventiven Maßnahmen auf allen Ebenen für den Kinderschutz müssen ebenfalls weiter verstärkt werden.“

Es sei daher wichtig, dass ein zweiter Schwerpunkt des Gesetzes in den Bereichen Prävention und Qualifizierung der Justiz liege. So sind zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erheblich längere Fristen für die Aufnahme von relevanten Verurteilungen ins erweiterte Führungszeugnis vorgesehen. Drese: „Ein großer Fortschritt ist zudem, dass das Gesetz Qualifikationsanforderungen für Familien- und Jugendrichterinnen, -richter, Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte sowie Verfahrensbeistände von Kindern gesetzlich regelt und sie damit konkreter und verbindlicher fasst.“

8. Mai 1945: Erinnerung wachhalten

Schwerin – Der 8. Mai ist ein wichtiger Tag in der deutschen Geschichte. Die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai 1945 gilt als Beendigung des 2. Weltkriegs in Europa.

„Für die meisten Menschen war der 8. Mai 1945 ein Tag der Freude und Erleichterung. Endlich war dieser furchtbare Krieg vorbei. Die Menschen konnten wieder Hoffnung schöpfen. Und viele beteiligten sich schon bald am Wiederaufbau des Landes.

Wir dürfen nie vergessen: Der 2. Weltkrieg war ein von Deutschland entfachter, verbrecherischer Angriffskrieg, der viele Millionen Tote forderte und Zerstörung in ganz Europa hinterließ. Wir gedenken jedes Jahr am 8. Mai der Millionen Frauen, Männer und Kinder, die gequält und ermordet wurden, Bomben zum Opfer fielen, im Kugelhagel starben oder verhungert sind.

Es bleibt unsere Verantwortung, die Erinnerung an das dunkelste Kapitel deutscher Geschichte als Mahnung für nachfolgende Generationen wachzuhalten und vor allem dafür zu sorgen, dass so etwas nie wieder geschieht“, erklärte die Ministerpräsidentin im Vorfeld des Gedenktages.

Seit 2002 ist der 8. Mai Landesgedenktag in Mecklenburg-Vorpommern und wird als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges begangen.

Brandschutz in Tierhaltungsanlagen

Backhaus: Tragödie von Alt Tellin soll sich nicht wiederholen können

Berlin – Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat einen Entschließungsantrag zum Brandschutz in Tierhaltungsanlagen in den Bundesrat eingebracht. Hintergrund ist der verheerende Brand in einer Sauenzuchtanlage in Alt Tellin. Dabei wurden 18 Stallgebäude vernichtet, nur 1.300 Tiere konnten vor den Flammen gerettet werden, fast 50.000 kamen darin um.

„In dem Ausmaß ist Alt Tellin sicher eine Ausnahme. Doch jährlich kommt es in Deutschland zu 5.000 Bränden in Landwirtschaftsbetrieben. Das Bedeutet Leid und Tod für mehrere hunderttausend Tiere jedes Jahr. Jeder Brand bedeutet eine Tragödie. Vor dem Hintergrund, dass wir den Tierschutz 2002 ins Grundgesetz aufgenommen haben, ist das nicht hinnehmbar“, so Minister Backhaus.

„Die Zeiten haben sich geändert und das Tierwohl hat heute für die Menschen glücklicherweise einen deutlich höheren Stellenwert“, fährt der Minister fort.

„Doch wir werden nur weiterkommen, wenn wir wenigstens deutschlandweit Sicherheitsstandards zur Vorbeugung von Brandereignissen in den Ställen erreichen. Aber das ist nur ein Aspekt: Um solche Katastrophen wie in Alt Tellin zukünftig zu verhindern, ist es ebenso wichtig, die Bestandszahlen in den Tierhaltungsanlagen zu begrenzen. Der Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern ist der erneute Versuch, die Einführung von Bestandsobergrenzen für Tier­haltungsanlagen auf den Weg zu bringen.

Mit ist natürlich bewusst, dass Tierwohl in den Ställen maßgeblich vom Management der Tierhaltung abhängt und nicht von der Größe der Tierbestände. Groß ist nicht automatisch schlecht und klein nicht automatisch gut. Doch je größer die Anlage, desto größer ist die Gefahr, dass bei einer Havarie, sei es ein Brand oder ein Seuchenausbruch, viel zu viele Tiere ihr Leben verlieren. Unser Ziel muss es sein, dass im Katastrophenfall möglichst viele Tiere gerettet werden können.

Ich möchte die Wiederaufnahme dieses Diskussions-prozesses aber auch dazu nutzen, die Frage zu stellen: Wie eine regionale, flächenbezogene, ökologisch vertretbare sowie gesellschaftlich akzeptierte Begrenzung des Viehbesatzes mit Nutztieren bundesweit erreicht werden kann? Die Borchert-Kommission hat bereits Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland – hin zu mehr Tierwohl – vorgelegt. Jetzt gilt es für uns, diese verschiedenen Überlegungen zielführend zu verknüpfen.

Und natürlich dürfen wir dabei den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Tierhaltung in Deutschland nicht außer Acht lassen. Denn die vielen verant­wortungs­­vollen Tierhalterinnen und Tierhalter müssen am Ende auch noch von ihrer Arbeit leben können.

Industrielle Großanlagen wie die abgebrannte Ferkel-Fabrik in Alt Tellin müssen jedoch ein für alle Mal der Vergangenheit angehören“ sagt Minister Backhaus abschließend.

Ortsumgehung Wolgast

Wolgast – Das Bundesverkehrsministerium hat jetzt schriftlich die Baufreigabe für die Ortsumgehung Wolgast erteilt und damit auch die Finanzierung seines Anteils für die Bundesstraße bestätigt. „Das ist eine großartige Nachricht aus Berlin. Wir können nun die Vergabe der Bauleistungen zügig vorbereiten und voraussichtlich noch im August mit dem Bau beginnen. Ich bedanke mich beim Bund für die verlässliche und zügige Unterstützung bei diesem Projekt, das für die Urlaubsregion rund um die Insel Usedom sehr wichtig ist“, sagte Infrastrukturminister Christian Pegel.

Auf 6,8 Kilometern Länge soll die Ortsumgehung den Verkehr auf der Bundesstraße 111 künftig südöstlich um die Stadt Wolgast herumführen. „Anwohner werden ebenso wie Reisende und der LKW- und Schwerlastverkehr von der Ortsumgehung profitieren. Die Stadt Wolgast wird vom Durchfahrtsverkehr entlastet, Lärm- und Luftschadstoffimmissionen werden deutlich verringert. Die gerade in der touristischen Hochsaison regelmäßigen Staus in Wolgast werden der Vergangenheit angehören. Außerdem wird die Verbindung zwischen der Autobahn A 20 und den touristischen Zielen auf Usedom sowie dem Hafen- und Industriestandort Wolgast deutlich verbessert“, so der Minister weiter.

Die Projektgruppe Großprojekte der Landesstraßenbauverwaltung, die den Bau der Umgehung betreut, geht von etwa fünfeinhalb Jahren Bauzeit aus. „Beginnen werden wir mit dem Ersatzneubau der Ziesebrücke. Die Bauleistungen werden Anfang Juni öffentlich ausgeschrieben. Das Baufeld wurde bereits im Februar freigemacht. So konnten die notwendigen Baumfällungen durchgeführt werden, bevor die Vögel zu brüten beginnen“, erläutert der Minister.

Über die Peene wird im Zuge der Ortsumgehung eine neue Brücke gebaut. Die Zügelgurtbrücke wird die erste ihrer Art in Europa sein. Daneben werden kleinere Bauwerke wie die Ziesebrücke, eine Radwegestützwand, eine Lärmschutzwand, eine Sedimentationsanlage, ein Regenrückhaltebecken sowie eine Uferwand am Peenestrom errichtet. Auch der Bau der „Neuen Bahnhofstraße“ in der Stadt Wolgast ist Teil der Gesamtmaßnahme.

Die Kosten sind auf knapp 140 Millionen Euro veranschlagt. Gut 133 Millionen Euro trägt der Bund als Eigentümer der Bundesstraße. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald übernimmt 500.000 Euro, die Stadt Wolgast rund vier Millionen Euro. Die Planungskosten in Höhe von etwa neun Millionen Euro trägt das Land.

Im Zuge der Arbeiten zur neuen Ortsumgehung wird auch die Brücke über die Ziese durch einen zeitgemäßen Neubau ersetzt. Während dieser Arbeiten wird der Verkehr über eine provisorische Umfahrung mit je einer Spur pro Richtung mittels Behelfsbrücke nördlich der bestehenden Brücke geführt.

Im Juni werden die ersten Arbeiten für die Gründung der Behelfsumfahrung ausgeschrieben, so dass ihr Bau im August beginnen könnte. Die Gründung ist sehr aufwändig, da die Umfahrung auf einer bis zu neun Meter dicken Torfschicht aufgebaut wird. Wie bei der Baufeldfreimachung im Februar werden auch bei diesen Arbeiten halbseitige Sperrungen der B 111 erforderlich.

Evangelisches Schulzentrum Martinschule

Greifswald – Bauminister Christian Pegel wird am kommenden Montag, 10. Mai, für Bildungsministerin Bettina Martin dem Schulleiter des Evangelischen Schulzentrums Martinschule, Benjamin Skladny, in Greifswald einen Zuwendungsbescheid in Höhe von knapp 52.000 Euro für den Ausbau der Hauswirtschaftsküchen überreichen. Die Übergabe ist zugleich Startschuss für die Bauarbeiten.

Die Mittel kommen aus dem Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Insgesamt werden knapp 61.000 Euro in die neuen Küchen investiert.

Die Martinschule ist ein inklusives Schulzentrum mit einer Ganztagsgrundschule, einer Schule zur individuellen Lebensbewältigung und einer integrierten Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe. Geplant ist, Barrieren in den drei vorhandenen Hauswirtschaftsküchen für die Grundschüler zu reduzieren. Auch Wand- und Bodenbeläge sowie Strom- und Wasseranschlüsse sollen erneuert werden. Außerdem werden neue Möbel angeschafft und Schallschutzelemente installiert. Mit dem Vorhaben soll die Teilhabe von Kindern mit Einschränkungen am Hauswirtschaftsunterricht verbessert werden.

Das Infrastrukturprogramm „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ für Mecklenburg-Vorpommern setzt sich aus rund 4,4 Millionen Euro Bundesmitteln und einer Million Euro aus dem Landeshaushalt zusammen. Von dem Programm können staatliche ebenso wie Schulen in privater Trägerschaft profitieren.

Tag der Städtebauförderung am 8. Mai

Schwerin – Seit sechs Jahren feiern Städte und Gemeinden deutschlandweit alljährlich den „Tag der Städtebauförderung“ und zeigen, was sich bei ihnen dank dieser Förderung von Bund und Ländern alles getan hat. Morgen ist es wieder soweit: Trotz der pandemiebedingten Einschränkungen präsentieren viele von ihnen auf vielfältige Weise ihre Projekte, zumeist digital. Auch in Mecklenburg-Vorpommern, das in diesem Jahr 30 Jahre Städtebauförderung feiert, wird der Tag der Städtebauförderung vorrangig online zelebriert.

„Im April 1991 haben wir bei uns im Land die ersten Richtlinien für die Städtebauförderung veröffentlicht. Seitdem hat sich das Antlitz unserer Städte grundlegend verändert – nicht zuletzt dank der fast 2,5 Milliarden Euro Städtebaufördermittel, die Bund, Land und Kommunen seither gemeinsam aufgebracht und gut in unserem Land investiert haben: Vom Verfall bedrohte Innenstädte wurden nicht nur gerettet, sondern zu neuem Leben erweckt. Denken Sie nur an unsere Welterbe-Städte Stralsund und Wismar – als zwei Beispiele von vielen“, honoriert Bauminister Christian Pegel die Bedeutung der Förderung und führt weiter aus:

„Mit Hilfe der Städtebauförderung wurden und werden Wohngebäude, Kitas, Schulen, Sportplätze saniert, manches Übermaß an Beton zurückgebaut, Grünflächen und Spielplätze neu angelegt und vor allem wurde mit Stadtteilmanagern und Begegnungszentren viel für den sozialen Zusammenhalt getan – insbesondere auch in den Plattengebieten, die viele Bewohner in den Nachwendejahren verließen.“

Zehn Städte und Gemeinden aus Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich in diesem Jahr am Tag der Städtebauförderung und stellen ihre Projekte vor. So wird es in Bützow eine Ausstellung geben, die in Form eines Rundgangs 45 Minuten durch die Stadt führt. Schwerin bietet einen digitalen Ausstellungspfad zur Geschichte des „Großen Dreesch“ an und Greifswald zeigt online einen Film zum neuen Stadtarchiv. Neubrandenburg präsentiert sich gleich mit mehreren Programmpunkten, darunter dem Podcast „Soziale Stadt“ und einem digitalen Stadtteildialog „Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt“.