Modernisierungsmaßnahmen im Golfpark

Süderholz – In der Hotel- und Ferienanlage Golfpark Strelasund GmbH & Co. KG in Kaschow (Gemeinde Süderholz, Landkreis Vorpommern-Rügen) wird derzeit modernisiert.

„Wir wollen, dass die Beherbergungsbetriebe trotz coronabedingt knapper Mittel in ihr Angebot investieren können. Dafür haben wir unsere Förderpraxis erweitert und unterstützen Modernisierungsmaßnahmen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandortes Mecklenburg-Vorpommern insgesamt zu sichern. Diesen Weg geht auch der Golfpark Strelasund und erweitert sein touristisches Angebot. Mit dem Vorhaben werden 43 Arbeitsplätze gesichert und drei neue Jobs geschaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Wirtschaftsminister Harry Glawe übergab vor Ort einen Fördermittelbescheid.

Die Golfpark Strelasund GmbH & Co. KG betreibt eine Hotel- und Ferienanlage in Kombination mit einer 36-Loch-Golfanlage. Zur Modernisierung des Beherbergungsbetriebes und zur weiteren Entwicklung des Angebotes werden bauliche Maßnahmen umgesetzt. Unter anderem sollen individuell regulierbare Klimaanlagen in allen Hotelzimmern, im Restaurant, in Veranstaltungs- und Tagungsräumen, in den Büros sowie im Küchenbereich installiert werden.

Zudem ist die Gestaltung eines Gartens nach der Raumlehre Feng Shui, die Schaffung eines maritim gestalteten Kinderspielplatzes mit Bezug auf den Seefahrer Klaus Störtebeker sowie die Installation einer Ladestation für Elektroautos und Fahrräder vorgesehen. Auch die Einrichtung eines Fitnessraumes als Ergänzung des vorhandenen SPA-Bereiches ist vorgesehen.

„Mit den umfangreichen Erweiterungen werden neue Angebote für ein erholsames Urlaubserlebnis geschaffen. So können auch neue Gäste-Zielgruppen angesprochen werden“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestition des Unternehmens beträgt mehr als eine Million Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Verbindung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von 543.000 Euro. Die Förderung ist Bestandteil der Wirtschaftshilfen für von der Corona-Pandemie besonders betroffene Unternehmen – für Beherbergungsbetriebe bezuschusst das Land Modernisierungsinvestitionen mit bis zu 800.000 Euro.

Anträge für das Förderprogramm können beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) gestellt werden. Weitere Informationen und das GRW-Antragsformular stehen auf der Internetseite des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern (LFI) unter www.lfi-mv.de.

Antragsberechtigt für das Programm sind Beherbergungsunternehmen (einschl. Campingplätze) in Mecklenburg-Vorpommern. Ferienhäuser und Ferienwohnungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mit dem Vorhaben neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Unternehmensgröße und beträgt 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen.

Gefördert werden Investitionen zur Qualitätssteigerung und / oder Angebotsverbesserung, die deutlich über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustands hinausgehen. Dabei handelt es sich um Investitionen in die Erweiterung der Angebotsstruktur, Investitionen in eine andere, verbesserte Angebotsstruktur und Investitionen in die Höherklassifizierung des Hauses insgesamt.

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