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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Hilfe für ausländische Studierende

Martin: Soziale Härten werden abgefedert

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt auch im Jahr 2021 ausländische Studierende an den Hochschulen des Landes, die wegen der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Insgesamt 200.000 Euro stehen dafür zur Verfügung.

„Viele ausländische Studierende sind auf Zahlungen aus ihrem Heimatland oder Nebenjobs angewiesen, um ihr Studium zu finanzieren“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Gerade in der Gastronomie und im Einzelhandel sind diese Jobs in den vergangenen Monaten weggefallen, so dass diese Studierenden erhebliche Schwierigkeiten haben, ihr Studium erfolgreich zu absolvieren. Die Unterstützung des Landes soll da soziale Härten abfedern.“

Die Förderung können ausländische Studierende erhalten, die an einer der sechs staatlichen Hochschulen des Landes studieren. Ein entsprechender Antrag kann beim International Office der jeweiligen Hochschule gestellt werden. Die Hochschulen prüfen den Bedarf z.B. anhand von erfolglosen Bewerbungen, Kündigungen, Kontoauszügen oder persönlichen schriftlichen Erklärungen. Jeder internationale Studierende kann im Jahr 2021 maximal 500 Euro pro Monat über einen Zeitraum von drei Monaten bekommen.

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Land mit der gleichen Summe ausländische Studierende unterstützt. Studierende, die im vergangenen Jahr die Unterstützung bekommen haben, können auch in diesem Jahr wieder davon profitieren.

In Mecklenburg-Vorpommern waren zu Beginn des Wintersemesters 2020/21 insgesamt 4.031 Studierende ausländischer Nationalität an den sechs Hochschulen eingeschrieben.

Förderung des Kleingartenwesen

Schwerin – Die Förderung des Kleingartenwesens in Mecklenburg-Vorpommern stand heute auf der Tagesordnung der turnusmäßigen Beratung des Kleingartenausschusses.

Das Land unterstützt das Kleingartenwesen unter anderem mit jährlich 90.000 Euro für investive gemeinschaftliche Maßnahmen wie Vereinshäuser, Wegebau und Spielplätze, aber auch für die Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen der Vereins­mitglieder.

Damit sind in den vergangenen 22 Jahren über 1,7 Mio. Euro zur Unterstützung des Kleingartenwesens bereitgestellt worden. Diese Finanzierung ist seit Jahren konstant geblieben.

Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung des Kleingartenwesens, die seit der letzten Überarbeitung noch mehr Flexibilität in die Förderung brachte.

Seit 2 Jahren stehen den Kleingartenvereinen zusätzlich insgesamt 250.000 Euro für den Rückbau von asbest­haltigen Baubestandteilen verwaister Lauben zur Verfügung.

Als ein neuer Fördertatbestand wurden „Maßnahmen zur fachgerechten Demontage und Entsorgung von asbest­haltigen Baustoffen“ in die Verwaltungsvorschrift aufge­nommen.

„Gemeint sind dabei nicht genutzte Gebäude, innerhalb bestehender Kleingartenanlage. Der Zuschuss beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (brutto). Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 1.000 EUR je Parzellengrundstück. Voraussetzung ist eine Rückbau­konzeption, welche ggf. auch vom Verein erstellt wurde und mit der betroffenen Gemeinde / Stadt abgestimmt ist und ein Vereinsbeschluss zur Durchführung des Projekts“, konkretisiert Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Das Kleingartenwesen ist seit jeher in drei Richtungen von großer Bedeutung: sozial, ökologisch und städte­baulich“, so Backhaus. „Und in jüngerer Zeit rückt die Bedeutung für die Gesundheit und den Klimaschutz immer weiter in den Vordergrund. Seit Beginn der Pandemie ist der Kleingarten für den Einzelnen ein ganz besonderer Rückzugsort geworden“, fährt der Minister fort.

„Das Ehrenamt im Kleingartenwesen ist genauso wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen ein wichtiger Grundpfeiler für den Erhalt unserer gesellschaftlichen Wertestruktur und des friedlichen sozialen Miteinanders. Durch ehrenamtlich Tätige wie zum Beispiel im Klein­garten­wesen wird etwas geleistet, was der Staat nicht leisten kann. Es ist also ein Engagement für andere – oft für diejenigen Menschen in der Gesellschaft, die Hilfe und Unterstützung brauchen oder für jene, die keine oder nur eine geringe Lobby besitzen“, so der Minister abschließend.

Der Landeskleingartenausschuss wird vom Minister in jeder Wahlperiode berufen. Er setzt sich aus Vertretern der Landtagsfraktionen der demokratischen Parteien, Vertretern von Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag und natürlich Interessenvertretern der Kleingärtner zusammen. Aufgabe des Ausschusses ist es, den Minister in Angelegenheiten des Kleingartenwesens zu beraten.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es schätzungsweise 80.000 Kleingartenbesitzer, die in rund 1.000 Vereinen organisiert sind und eine Fläche von etwa 3.700 Hektar bewirtschaften. Der Landesgartenverband der Gartenfreunde vertritt davon über 900 Vereine. Mehr als 62.000 Kleingartenbesitzer sind im Landesverband der Gartenfreunde organisiert.

Werben für Impfstoffherstellung in M-V

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat sich bei einem Vor-Ort-Besuch über das Pharmaunternehmen Dermapharm Holding SE in Brehna (Nähe von Leipzig bzw. Halle/Saale) informiert. Zur Dermapharm Holding gehört das Unternehmen Allergopharma. Das Unternehmen produziert in Reinbek bei Hamburg seit 30. April einen wichtigen Schritt bei der Herstellung des Impfstoffes der Firma BioNTec. Minister Glawe hat in Brehna für den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern geworben.

„Unser Land ist ein innovativer Produktionsstandort. Es gibt Unternehmen bei uns im Land, die in der Lage wären, Impfstoff abzufüllen oder auch herzustellen. Wir sind an Kooperationen interessiert, um die Herstellung von Corona-Impfstoff praktisch bei uns im Land umzusetzen zu können. Das wäre ein wesentlicher Beitrag, um das Impftempo weiter zu erhöhen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe nach dem Treffen.

Die Firma BionTech wird im 2. Quartal 50 Millionen Impfdosen zusätzlich an die EU ausliefern. „Auch unser Land wird davon profitieren. Mecklenburg-Vorpommern wird voraussichtlich ca. 240.000 Impfdosen zusätzlich erhalten. Ziel ist es weiter, stärker unabhängig vom internationalen Produktionsgeschehen von Impfstoffen zu werden. Die Impfstoffproduktion in Deutschland muss weiter vorangetrieben werden.

Eine Zusammenarbeit und Investitionen, wie beispielsweise mit Unterstützung des Unternehmens Dermapharm, wäre eine mögliche Basis hierfür. Kooperationen mit Unternehmen im Land werden ausgelotet. Das war ein positives Gespräch mit einem guten Signal für heimische Biotechnologieunternehmen und für die Impfwilligen in der Bevölkerung“, so Wirtschaftsminister Glawe nach dem Gespräch mit Dermapharm-Vorstand Forschung und Entwicklung Hans-Georg Feldmeier.

Dermapharm ist ein wachstumsstarker Hersteller von Markenarzneimitteln. Die 1991 gegründete Gesellschaft hat ihren Sitz in Grünwald bei München. Das integrierte Geschäftsmodell der Gesellschaft umfasst nach eigenen Angaben die hausinterne Entwicklung und Produktion sowie den Vertrieb der Markenprodukte durch einen pharmazeutisch geschulten Außendienst. Neben dem Hauptstandort in Brehna bei Leipzig betreibt Dermapharm weitere Produktions-, Entwicklungs- und Vertriebsstandorte innerhalb Europas. Allergopharma wurde im Frühjahr des vergangenen Jahres von Dermapharm akquiriert und bis zum Jahresende 2020 vollständig in den Konzern integriert.

Integration von Geduldeten

Schwerin – Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es immer wieder Fälle, dass gut in Arbeit, Ausbildung oder Schule integrierte geduldete Menschen vor der Abschiebung stehen. Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali-Radovan, setzt sich deshalb für zeitnahe Anpassungen der Regelungen für diesen Personenkreis ein.

Als wichtiges Signal wertet Alabali-Radovan einen entsprechenden Beschluss der Konferenz der Integrationsministerinnen und Integrationsminister der Länder (IntMK) in der vergangenen Woche. Auf Antrag von Mecklenburg-Vorpommern sprach sich die IntMK für Änderungen bei der Beschäftigungs- und Ausbildungsduldung aus.

Die Regelungen zur Duldung in Ausbildung und Beschäftigung (§ 60c und d Aufenthaltsgesetz) sollen bestimmten (gut integrierten) Geduldeten und ihren (Ausbildungs-) Betrieben Rechtssicherheit hinsichtlich des Aufenthalts geben. „Mit Blick auf integrationspolitische Erfordernisse zeigen die Regelungen jedoch deutliche Anpassungsbedarfe“, verdeutlicht Alabali-Radovan.

Solange seitens des Bundes keine weitergehenden Regelungsoptionen umgesetzt werden, die die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in diesem Kontext vorsehen, besteht dringlicher Bedarf, in einem ersten Schritt eine Anpassung der bestehenden Vorschriften vorzunehmen, damit geduldete Menschen in Ausbildung und Beschäftigung und deren Ausbildungsbetriebe und Arbeitgeber reale Chancen haben, Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse erfolgreich fortzusetzen, so die Integrationsbeauftragte.

Alabali-Radovan: „Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erhalt einer Beschäftigungsduldung sind zu eng gefasst. Insbesondere das Kriterium einer mindestens 18-monatigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 35 Wochenstunden (Alleinerziehende 20 Stunden) wird den real eingeschränkten Teilhabechancen von Menschen mit Duldung bzw. Aufenthaltsgestattung nicht gerecht.“

Die Landesintegrationsbeauftragte unterstützt deshalb die Initiative der IntMK. „Von den Erleichterungen profitieren wir als Gesamtgesellschaft, indem wir die bestehenden Potenziale geduldeter Menschen in Ausbildung und Beschäftigung besser nutzen“, betont Alabali-Radovan. „Die Entfaltung der damit verbundenen Potentiale ist aber nicht allein von wirtschaftspolitischer Bedeutung, sondern beinhaltet auch impulsgebende Aspekte zur Stärkung von Integration, Motivation und Zusammenhalt und ist damit ein wichtiges integrationspolitisches Anliegen.“

2,5 Millionen Euro für vier Sportstätten

Schwerin – Klütz, Pasewalk – mit zwei Projekten – und Ueckermünde werden in diesem Jahr von einer Bundes- und Landesförderung aus dem „Investitionspakt Sportstättenförderung“ für den Neubau oder die Sanierung von Sportstätten profitieren. Dafür stehen insgesamt rund 2,12 Millionen Euro Bundes- und 425.800 Euro Landmittel zur Verfügung.

„Sportstätten spielen als Teil der sozialen Infrastruktur eine wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Gesundheit der Bevölkerung. Der Investitionspakt Sportstättenförderung flankiert die Städtebauförderung im Hinblick auf die Sportstätten, die besonders häufig vom Sanierungsstau betroffen sind“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel zum Förderprogramm und ergänzt: „Gefördert werden Sportstätten, insbesondere für den Schulsport. Förderfähig sind bauliche Sanierung und Ausbau sowie im Falle der Unwirtschaftlichkeit auch Ersatzneubauten“.

Nach dem Förderaufruf im vergangenen Jahr konnten sich die Grund-, Mittel- und Oberzentren des Landes für eine Förderung bewerben. Folgende vier Maßnahmen wurden als förderfähig anerkannt und nun vom Bund bestätigt:

In Klütz (Landkreis Nordwestmecklenburg) wird im Rahmen der neuen Sportanlage der Neubau eines Funktionsgebäudes mit Geräteraum, Multifunktionsraum und Umkleidekabinen samt Sanitäranlagen mit rund 800.000 Euro gefördert.

In Pasewalk (Landkreis Vorpommern-Greifswald) werden gleich zwei Maßnahmen unterstützt. Zum einen wird die Komplettsanierung der Sanitär- und Umkleidegebäude des 1970 eröffneten Freibads „Lindenbad“ samt barrierefreien Zugängen mit 91.500 Euro gefördert. Zum anderen wurde der Ersatzneubau eines maroden Funktionsgebäudes im Rahmen der vom Pasewalker Fußballverein genutzten Sportanlage für eine Zuwendung in Höhe von 770.000 Euro ausgewählt.

Die Stadt Ueckermünde (Landkreis Vorpommern-Greifswald) beabsichtigt, die Turnhalle am Haffring für den Breitensport zu sanieren. Mit der Förderung in Höhe von 893.300 Euro wird die energetische Ertüchtigung der Halle einschließlich brandschutztechnischer Maßnahmen finanziell unterstützt.

Der Bund beteiligt sich an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mit maximal 75 Prozent, das Land mit maximal 15 Prozent. Die Städte und Gemeinden müssen für mindestens 10 Prozent der Ausgaben selbst aufkommen.

Verkehrsunfallstatistik auf Tiefstand

Schwerin – Die polizeiliche Verkehrsunfallstatistik für das Jahr 2020 in Mecklenburg-Vorpommern ist geprägt von folgenden Kernaussagen:

  • weniger Verkehrsunfälle gesamt,
  • weniger Verunglückte (Getötete, Schwer- und Leichtverletzte),
  • Zahl der Verkehrstoten seit 1990 auf Tiefstand,
  • Rückgang bei den verunglückten Radfahrern,
  • Hauptursachen für schwere Unfälle sind zu schnelles Fahren und Vorfahrtsfehler,
  • mehr festgestellte Handy- und Geschwindigkeitsverstöße.

Unfalllage

Auf den Straßen in Mecklenburg-Vorpommern sind im Jahr 2020 insgesamt 70 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen. Das waren 18 Menschen weniger als 2019. Damit sank die Zahl der Verkehrstoten auf einen neuen Tiefstand – zuletzt hatte es im Jahr 2017 mit 79 tödlich Verunglückten einen ähnlichen Tiefstand gegeben.

 Innenminister Torsten Renz: „Die Zahl der Verkehrstoten in Mecklenburg-Vorpommern erreicht seit 1990 erfreulicherweise einen neuen Tiefstand. Das ist eine bedeutende Entwicklung in die richtige Richtung. Denn jeder Mensch, der durch einen Verkehrsunfall getötet oder verletzt wird, ist einer zu viel. Unser Ziel muss es sein, dass wir die Zahlen der Verkehrsunfallopfer weiter senken.“

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 54.459 Unfälle registriert. Das sind 5.594 Unfälle weniger als 2019. Ebenfalls gesunken sind die Zahlen der Schwer- und Leichtverletzten. 2020 gab es 1.175 Schwerverletze (2019: 1.410). Die Zahl der Leichtverletzten sank von 5.503 auf 4.860 (-11,7 Prozent). Bei rund 49.700 blieb es bei Sachschäden (-9 Prozent). Die Zahl der Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden, sank um 11 Prozent auf 4.758 Unfälle.

 Unfallursachen

„Der Rückgang der Verkehrsunfälle in unserem Bundesland ist erfreulich. Während der Pandemie waren die Straßen in unserem Bundesland zwar weniger befahren, das schützt aber nicht davor, ordentlich Gas zu geben und sich nicht an die geltenden Regeln im Straßenverkehr zu halten. Bei den Unfällen mit Getöteten oder Schwerverletzten ist die nicht angepasste Geschwindigkeit auch 2020 noch immer Unfallursache Nummer 1, gefolgt von Vorfahrtsfehlern und Fahren unter Alkoholeinfluss“, so Renz.

27 Menschen mussten auf den Straßen Mecklenburg-Vorpommerns sterben, weil ein Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs war. Bei 241 Unfällen wurden Menschen aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit schwer verletzt. Im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsverstößen hat die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommerns im vergangenen Jahr insgesamt 193.218 Ordnungswidrigkeiten angezeigt. Das sind 9 Prozent mehr als noch im Vorjahr.

Baumunfälle

Mecklenburg-Vorpommern ist über seine Ländergrenzen hinweg bekannt für seine Alleen, deren Schutz Verfassungsrang hat. Doch Alleen bieten auch ein besonderes Gefährdungspotenzial. Bei den sogenannten Baumunfällen verunglückten im vergangenen Jahr 24 Menschen (2019: 22) tödlich, also jeder Dritte. Der Anteil der bei einem Baumunfall Getöteten liegt damit bei rund 34 Prozent und hat sich gegenüber 2019 erhöht. Trotz des Anstiegs liegt die Anzahl der Getöteten von 24 unterhalb dem Durchschnitt der vergangenen 5 Jahre (2015 – 2019). Fahrer in der Altersgruppe 35 bis 44 verursachten mit 38 Prozent die meisten der 21 tödlichen Baumunfälle. Mit knapp 24 Prozent folgen die 25 bis 34-Jährigen und mit 14 Prozent die 18 bis 24-Jährigen.

Wildunfälle

„Achtung Wildwechsel!“ Überall wo das Gefahrenzeichen Wildwechsel steht, kann damit gerechnet werden, dass die Fahrbahn häufig von Wild aufgesucht und auch überquert wird. Die Gefahr, die von Wildunfällen ausgeht, wird dennoch häufig unterschätzt. 2020 wurden 17.127 Wildunfälle (2019: 17.287) registriert. In den meisten Fällen (16.964) blieb es 2020 bei Blechschäden.  Somit ereignete sich im vergangenen Jahr alle halbe Stunde ein Unfall mit Wildtieren in Mecklenburg-Vorpommern. Bei den 150 Unfällen mit Personenschaden verletzten sich 164 Menschen – keiner verunglückte tödlich.

Verkehrsbeteiligung

Wie in den vergangenen Jahren bilden die Pkw-Insassen mit rund 50 Prozent auch 2020 den größten Anteil der Verunglückten bei Verkehrsunfällen und sind demzufolge am meisten gefährdet. Als Verunglückte im Straßenverkehr zählen Personen (auch Mitfahrer), die bei Unfällen im Straßenverkehr verletzt oder getötet worden sind. Mit Abstand folgt, wie in den Vorjahren, die Gruppe der Radfahrer sowie motorisierten Zweiradfahrer (Krafträder mit Versicherungskennzeichen und amtlichen Kennzeichen) und Fußgänger.

Der Rückgang der Gesamtanzahl der Verunglückten (Getötete, Schwer- und Leichtverletzte) bewirkt auch, dass sich die Zahlen in den einzelnen ausgewählten Verkehrsbeteiligungsarten rückläufig entwickeln. Einzige Ausnahme ist der Radverkehr. Die Anzahl der verunglückten Radfahrer bewegt sich in den letzten fünf Jahren auf gleichbleibenden Niveau. Der Anteil der zur Gruppe der Radfahrer gehörenden verunglückten Pedelecfahrer ist jedoch erneut deutlich gestiegen. 2020 verunglückten 173 Fahrer von Pedelecs infolge eines Verkehrsunfalls leicht bzw. schwer verletzt, ein Mensch starb.

2019 wies die Verkehrsunfallstatistik noch einen Anstieg bei verunglückten fahrradfahrenden Kindern auf. Auch das Fehlverhalten in diesem Zusammenhang nahm 2019 deutlich zu. 2020 sind die Zahlen wieder rückläufig, aber dennoch bleibt ein wichtiger Bestandteil der polizeilichen Verkehrspräventionsaktivitäten die Förderung der Sicherheit im Zweiradverkehr. Die Unterstützung der Radfahrausbildung an Schulen wird auch weiterhin durch die Polizei erfolgen. (2019: 230 / 2020: 173)

Für das Jahr 2020 ist erstmals eine statistische Übersicht der Verkehrsbeteiligungsart der Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) – sogenannte E-Scooter- erstellt. Die Polizei registrierte im vergangenen Jahr deutschlandweit insgesamt 2155 Unfälle mit EKF, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden. 19 Unfälle wurden in Mecklenburg-Vorpommern registriert. Mit 14 Verletzten gab es in unserem Land im bundesweiten Vergleich die wenigsten E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Insgesamt nahm unsere Landespolizei 28 Unfälle mit EKF auf. Abstands- und Vorfahrtsfehler waren dabei die häufigsten Unfallursachen. In neun Fällen blieb es bei Blechschäden.

Altersgruppen

Die Reduzierung der Gesamtanzahl der Verunglückten von minus 896 spiegelt sich auch in der Auswertung der Verunglückten nach ausgewählten Altersgruppen wieder.

Der Abwärtstrend in der Altersgruppe der jungen Erwachsenen (zwischen 18 und 24 Jahren) setzt sich weiter fort. 5 Prozent weniger junge Erwachsene verunglückten 2020 im Straßenverkehr.

Die Risikogruppe der jungen Fahrer ist mit einem Verunglücktenanteil von 11 Prozent im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil von 6 Prozent dennoch überrepräsentiert. Insbesondere im Bereich der Leichtverletzten nehmen die 18 bis 24-Jährigen im Vergleich ihres Bevölkerungsanteils einen mehr als doppelt so hohen Anteil an der Gesamtanzahl ein (14 Prozent). Auch bei den Verursachern sind und bleiben sie gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil eine nicht zu vernachlässigende Risikogruppe. Knapp 2 Prozent mehr Unfälle verursachten die jungen Fahrer vergangenes Jahr im Vergleich zum Vorjahr.

Kinder haben im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil ein geringeres Unfallrisiko als andere Altersgruppen. Ihr Anteil an allen Verunglückten bei Straßenverkehrsunfällen betrug 8 Prozent, ihr Bevölkerungsanteil lag bei 13 Prozent. Als schwächste Verkehrsteilnehmer genießen sie allerdings nach wie vor die volle Aufmerksamkeit und einen besonderen Schutz bei ihrer Teilnahme im Straßenverkehr.

Im Vergleich zu 2019 (+3 Prozent) ist die Zahl der verunglückten Kinder im letzten Jahr mit 30 Prozent stark gesunken.

Der Rückgang der verunglückten Erwachsenen im Alter zwischen 25 und 34 Jahren liegt bei rund 16 Prozent. Auch verursachte diese Altersgruppe etwa 17 Prozent weniger Verkehrsunfälle. Gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil (11 Prozent) ist diese Gruppe am Unfallgeschehen weiterhin überrepräsentiert.

Die Anzahl der verunglückten in der Altersgruppe der 65 bis 74-Jährigen ist mit minus 3 Prozent im Vergleich zu den über 75-Jährigen (-23 Prozent) nicht so stark rückläufig. Der Anteil der Senioren an der Bevölkerung M-V liegt in der Altersgruppe zwischen 65 bis 74 Jahren bei 12 und bei den über 75-Jährigen bei 13 Prozent. Damit sind Senioren in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich keine Risikofahrer. Auch als verunglückte Verkehrsteilnehmer sind sie unterrepräsentiert.

Polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit konzentriert sich die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern bei der Verkehrsüberwachung auf die besonders unfallträchtigen Fehlverhaltensweisen, denn die Verkehrsüberwachung gehört zu den Kernaufgaben der Polizei. Erklärtes Hauptziel ist dabei, das Risiko für Leib und Leben trotz steigenden Verkehrsaufkommens zu verringern und Verkehrsunfälle, insbesondere solche mit schweren Folgen, soweit wie möglich zu verhindern.

Unter Berücksichtigung der strategischen Ausrichtung der Verkehrssicherheitsarbeit werden dabei vorrangig Anhaltekontrollen durchgeführt, da hierdurch der Polizei komplexe Kontrollen von Fahrzeugführern und Fahrzeugen ermöglicht werden.

Insgesamt hat die Landespolizei im vergangenen Jahr 277.293 (+3 Prozent) Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt. Mit 13.122 geahndeten Verstößen (+5 Prozent) im Bereich „Handy“ und 2.872 geahndeten Verstößen (+8 Prozent) im Bereich „Überholen“, musste im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung der Sanktionierungen auch bei diesen Unfallursachen festgestellt werden.

Verkehrsüberwachung gehört zum unverzichtbaren Kernbereich polizeilicher Aufgaben. Neben den alltäglich stattfindenden Verkehrskontrollen werden die landesweiten, themenorientierten Verkehrskontrollen mit monatlich wechselnden Schwerpunktthemen und der Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ fortführen.

Innenminister Torsten Renz. „Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei, die auch in Zeiten neuer Herausforderungen und zusätzlich zu den erforderlichen polizeilichen Aufgaben anlässlich der Pandemiebekämpfung für Sicherheit auf unseren Straßen gesorgt haben.“

Verkehrsunfallgeschehen von Januar bis März 2021

Im ersten Quartal dieses Jahres nahm die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern bisher 10.313 Verkehrsunfälle auf – das sind rund 12 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Bei 720 Unfällen wurden Menschen verletzt oder getötet. Diese Unfälle mit Personenschaden sind gegenüber dem ersten Quartal 2019 ebenfalls rückläufig. Zum Ende des 1. Quartals verunglückten 14 Menschen tödlich, damit steigt die Zahl der Getöteten im Vergleichszeitraum um fünf. 7 Prozent weniger Schwerverletzte und etwa 29 Prozent weniger Leichtverletzte wurden bis Ende März 2021 registriert.

M-V legt Härtefallfonds auf

Schwerin – Für Unternehmen, die trotz der umfangreichen Hilfsprogramme von Bund und Land in wirtschaftlicher Not sind, hat das Land Härtefallhilfen vorbereitet.

„In Mecklenburg-Vorpommern sollen sowohl Unternehmen unterstützt werden, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, als auch Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund spezieller, atypischer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen. Deshalb legen wir einen Härtefallfonds auf. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Härte“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Unterstützt werden Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Bei verbundenen Unternehmen ist eine Antragstellung für den Gesamtverbund möglich, sofern sich auch der Hauptsitz des Verbundes in Mecklenburg-Vorpommern befindet. Öffentliche Unternehmen sind nicht antragsberechtigt. „Mecklenburg-Vorpommerns Härtefallfonds hat ein Volumen bis zu 30 Millionen Euro. Die Hälfte der Mittel gibt der Bund“, so Glawe weiter.

Es lassen sich fünf Fallgruppen unterscheiden:

Fallgruppe 1: Unternehmen, deren Umsätze im Vergleichszeitraum aufgrund außergewöhnlicher betrieblicher Umstände vergleichsweise gering waren.

Fallgruppe 2: Unternehmen, bei denen der Umsatzausfall erst mit Verzögerung eintritt und nach Wiederaufnahme des Geschäfts nicht mehr durch eine entsprechende Überbrückungshilfe unterstützt werden kann.

Fallgruppe 3: Im Nebenerwerb gewerblich tätige Soloselbständige / im Nebenerwerb freiberuflich Erwerbstätige mit besonders hohen betrieblichen Ausgaben.

Fallgruppe 4: Strukturbedeutsame Unternehmen, die infolge einer speziellen, atypischen Fallkonstellation trotz der regulären Corona-Hilfen von Bund und Land in ihrer Existenz bedroht sind.

Fallgruppe 5: Selbstständige im Haupterwerb mit hohen Umsatzrückgängen und geringen Fixkosten, die allein aufgrund der Anzahl ihrer Beschäftigten keinen Zugang zur Neustarthilfe haben.

Die Mittel aus dem Härtefallfonds dienen der Finanzierung von betrieblichen Ausgaben. Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, das heißt insbesondere an den in der Überbrückungshilfe III förderfähigen Fixkosten, und soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Die Unterstützung erfolgt rückwirkend, das heißt für abgelaufene Monate, beginnend mit dem Januar 2021, und derzeit längstens bis einschließlich April 2021.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Hier stehen die Antragsformulare und weitere Unterlagen ab sofort unter: www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-haertefallfonds-mv/index.html zum Download bereit. Anträge können ab sofort bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schwerin (PwC) eingereicht werden. Die PwC steht auch für Fragen zum Härtefallfonds telefonisch unter der Hotline 0385/59241-13 sowie per E-Mail an de_mv_hotline@pwc.com zur Verfügung.

Bewerbungen für Immaterielles Kulturerbe

Schwerin – Besondere kulturelle Traditionen und Fähigkeiten aus Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort wieder an der Aufnahme in das Immaterielle Kulturerbe der UNESCO teilnehmen. Mit dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wird weltweit dazu beigetragen, kulturelle Traditionen, Wissen und Können verschiedener Gesellschaften und Kulturen zu dokumentieren, zu erhalten sowie deren Weitergabe an folgende Generationen zu fördern. Seit dem Beitritt Deutschlands zur Konvention im Jahr 2013 findet sich auch Mecklenburg-Vorpommern in der umfangreichen Liste des Immateriellen Kulturerbes wieder.

Im April 2021 ist eine neue Runde gestartet, bei der ausgewählte Projekte in die bundesweite Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen werden können. Derzeit umfasst diese Liste 126 Einträge, aus Mecklenburg-Vorpommern sind es elf.

„Das Immaterielle Kulturerbe steht für Traditionen, die für einen Landstrich und seine Menschen prägend sind. Handwerke, Fähigkeiten, künstlerische Darstellungsformen, die es in dieser Art und Weise nur dort gibt“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „In Mecklenburg-Vorpommern gibt es davon eine ganze Menge, wie zum Beispiel die Zeesboote in der Vorpommerschen Boddenlandschaft, die typischen Holztüren auf Fischland Darß Zingst oder den Martensmann im Nordwesten des Landes.“

Jüngstes Beispiel für Mecklenburg-Vorpommern ist die erfolgreiche gemeinsame Bewerbung des CRYPTONEUM Legenden-Museum Rostock und des Sagen- und Märchenstraße M-V e. V. mit der Vielfalt des Sagen- und Märchenerzählens in Mecklenburg-Vorpommern. Diese Tradition ist jetzt Teil der Liste der guten Praxisbeispiele des bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland.

Zivilgesellschaftliche Gruppen können Vorschläge zur Aufnahme in das Verzeichnis machen. Es besteht die Möglichkeit, eine Kulturform für das bundesweite Verzeichnis oder ein Modellprogramm für das Register Guter Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes vorzuschlagen.

Die Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe rückt ein Projekt bzw. eine Tradition in den Fokus der Öffentlichkeit, ist aber auch eine Auszeichnung für die in den meisten Fällen ehrenamtlich Tätigen, die sich für die Erhaltung engagieren.

„Viele alte Kunstformen oder Traditionen wären schon längst in Vergessenheit geraten, wenn nicht viele Menschen in ihrer Freizeit und mit all ihrem Engagement sich für die Erinnerung und die Erhaltung einsetzen würden“, so Martin. „Ich freue mich auf gute Bewerbungen aus Mecklenburg-Vorpommern und hoffe, dass unser Bundesland auch künftig zahlreich in der bundesweiten Liste des Immateriellen Kulturerbes vertreten sein wird.“

Bis zum 30. November 2021 können sich wieder Projekte und Kulturinitiativen für die Aufnahme in die bundesweite Liste bewerben. Die Bewerbungen können an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gerichtet werden.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren sind auch auf den Internetseiten der Deutschen UNESCO-Kommission zu finden.