DDR-Altschulden aus dem Wohnungsbau

Schwerin – Innenminister Torsten Renz hat heute jeweils einen Bewilligungsbescheid für die Ablösung von Wohnungsbaualtschulden der Gemeinde Alt Bukow (rund 94.600 Euro) an Bürgermeister Manfred Wodars und der Gemeinde Am Salzhaff (rund 61.300 Euro) an den Bürgermeister Kai-Uwe Schlotmann übergeben (beides Amt Neubukow Salzhaff). Einen weiteren Bescheid erhält die Gemeinde Admannshagen-Bargeshagen im Amt Bad-Doberan-Land (rund 81.600 Euro) per Post.

Innenminister Torsten Renz: „Als bislang einziges ostdeutsches Bundesland unterstützen wir unsere Kommunen beim Abbau der sogenannten DDR-Wohnungsbaualtschulden. Es sind Verbindlichkeiten, die ihnen unverschuldet im Zuge der Deutschen Einheit aufgebürdet wurden. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass wir heute einen weiteren Meilenstein erreicht haben und den Startschuss für die Auszahlungen geben können. Der Entschuldungsfonds ist ein Segen für viele Kommunen, die endlich ihren Kernhaushalt beziehungsweise ihr kommunales Wohnungsunternehmen von der Altschuldenlast befreien können und wieder mehr Gestaltungsmöglichkeiten bekommen.“

Viele Städte und Gemeinden bzw. kommunale Wohnungsunternehmen haben auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch finanzielle Lasten, die ihren Ursprung im volkseigenen Wohnungsbau der DDR haben. Aufgrund Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über.

Mit Stand 31. Dezember 2017 beliefen sich diese Wohnungsbaualtschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft noch auf insgesamt rund 326 Millionen Euro.

Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart, in dem seit 2020 jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Mit dem Geld sollen Kommunen und kommunale Wohnungswirtschaft schrittweise von diesen Krediten entschuldet werden.

Mit Stand 31.05.2021 lagen 215 Anträge vor, welche sich derzeit in der Bearbeitung befinden.

Die Entschuldungshilfe werden zunächst schrittweise für vier Fallgruppen in voller Höhe und im Rahmen von De-minimis Beihilfen in Höhe von maximal 200.000 Euro ausgezahlt, zu darüber hinaus liegenden Ansprüchen hat das Innenministerium ein formelles Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission auf den Weg gebracht.

Die Anträge der Kommunen werden vom Landesförderinstitut bearbeitet. Anträge sind noch bis zum 31.01.2022 möglich. Der entsprechende Vordruck des Antrages ist der Verordnung beigefügt. Die Verordnung und Hinweise zum Antragsverfahren sind auf der Homepage des Innenministeriums nachzulesen unter

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/Wohnungsbau-Altschulden/

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