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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Küstenwald jetzt Kurwald

Graal-Müritz – 13 Hektar des Küstenwaldes nordwestlich vom Ostsee­heilbad Graal-Müritz haben jetzt den rechtlichen Status eines Kurwaldes nach §22 des Landeswaldgesetzes. Forstminister Dr. Till Backhaus hat heute (19.04.) per Videokonferenz der Bürgermeisterin Dr. Benita Chelvier symbolisch die dafür erforderliche Rechtsverordnung übergeben.

Die Verordnung ist bereits seit dem 21. Januar wirksam. Da eine Übergabe vor Ort coronabedingt erneut nicht stattfinden konnte, wurde kurzfristig eine Videokonferenz organisiert, an der auch Mitarbeiter des Ministeriums und der Kurverwaltung und der Gemeinde Gral-Müritz teilnahmen.

Durch die Ausweisung als Kurwald soll insbesondere der Erholungswert des Waldes zwischen Ortslage und Küste nachhaltig gesichert werden. Im Kurwald wird ein möglichst ungestörtes Naturerleben angestrebt. Noch stärker als bisher kann damit sein natürliches Potenzial für die Gesundheitsvorsorge sowie für Therapie- und Rehabilitationsmaßnahmen erschlossen werden.

Eine Steigerung des Freizeitwertes der Wälder für Kur­wälder ist ein Fördertatbestand nach der Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwick­lung des ländlichen Raums (ForstELERFöRL M-V). Die Höhe der Zuwendung beträgt 85 Prozent der zuwen­dungsfähigen Ausgaben.

Die Gemeinde Graal-Müitz strebt seit 2015 die Auswei­sung seines Waldes nordwestlich des Rhododendron­parks als Kurwald an und hat in Umsetzung des Konzeptes bereits innerhalb des jetzigen Kurwaldes einen Aktivwald (2016) und einen Entspannungswald (2017) geschaffen. Die Gemeinde Graal-Müritz erhielt 2017 zur Vorbereitung auf die Anerkennung als Kurwald insgesamt 163.500 Euro an Zuwendungen nach o.g. Richtlinie.

„Das Thema Wald und Gesundheit nimmt in unserer hektischen Zeit einen immer größeren Stellenwert ein. Gerade in Pandemie-Zeiten wird uns das sehr bewusst. Wald ist gewissermaßen unsere grüne Apotheke“, sagte Backhaus. „Mit seiner besonderen Ruhe, dem ausge­glichenen Klima und dem speziellen Duft bietet der Wald in Verbindung mit der heilenden Luft an den Küsten und den vielen Seen unseres Landes von jeher vielfältige Möglichkeiten für Erholung und Entspannung.“

„Bei der Nutzung dieses Potenzials ist Mecklenburg-Vor­pommern Vorreiter. Nicht nur national, sondern auch international“, betont der Minister. Seit der Novellierung des Landeswaldgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2011 besteht die Möglichkeit, Wälder rechtskräftig zu Erholungs-, Kur- und Heilwälder zu erklären. „Seit 2017 ist der Kur- und Heilwald Heringsdorf europaweit der erste seiner Art. Die Quetziner Tannen in Plau am See sind der erste reine Heilwald. Europaweit. Und der Kurwald Graal-Müritz ist der erste reine Kurwald. In wenigen Tage werde ich noch die Verordnung des Heilwaldes Klink übergeben. Dieser Wald hat ebenfalls eine Besonderheit: Er ist ein reiner Privatwald.“

Ausstattung der Gesundheitsämter

Technische Ausstattung der Gesundheitsämter wird verbessert

Schwerin – Die Gesundheitsämter des Landes erhalten Mittel aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Pakt) des Bundes zur technischen Modernisierung. Jetzt sind die ersten Anträge für die Hansestadt Rostock und den Landkreis Vorpommern-Rügen bewilligt worden.

„Die Mitarbeitenden im Öffentlichen Gesundheitsdienst leisten hervorragende Arbeit. Die Corona-Pandemie hat uns allen die Bedeutung und zugleich das hohe Engagement des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vor Augen geführt. Mit den Mitteln wird jetzt eine notwendige Qualitätsverbesserung der technischen Ausstattung erreicht. Damit wird der ÖGD weiter gestärkt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Insgesamt stehen knapp 883.000 Euro für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung. Die anteiligen Mittel werden hälftig nach Personalausstattung der Gesundheitsämter und anhand der Einwohnerzahl berechnet. Danach erhält die Hansestadt Rostock knapp 120.000 Euro, die Stadt Schwerin rund 57.000 Euro, der Landkreis Ludwigslust-Parchim knapp 111.000 Euro, der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte knapp 154.000 Euro, der Landkreis Nordwestmecklenburg rund 80.000 Euro, der Landkreis Rostock rund 116.000 Euro, der Landkreis Vorpommern-Greifswald rund 129.000 Euro und der Landkreis Vorpommern-Rügen knapp 116.000 Euro.

„Die Mittel können beispielsweise für die Neuausstattung und Modernisierung digitaler Arbeitsgeräte und deren Zubehör genutzt werden oder für die Aktualisierung von Software. Ziel ist, dass es zu Erleichterungen in der täglichen Arbeit kommt“, so Glawe weiter.

Durch die nachhaltigen Digitalisierungsmaßnahmen ist zu erwarten, dass die Gesundheitsämter ihre Aufgaben noch besser wahrnehmen können, wie beispielsweise Gesundheitsschutz und Prävention (z. B. Infektionsschutz), Gesundheitshilfe (z. B. sexuelle Beratungen), Gesundheitsförderung (z. B. Informationen) und Gesundheitsberichterstattung (z. B. Informationen über die gesundheitliche Situation). Mit der Vernetzung, die durch die IT-Infrastrukturmodernisierung geschaffen wird, wird eine schnellere Reaktionsmöglichkeit bei kritischen Lagen, wie beispielsweise in der Pandemie-Lage, erreicht.

Der Bund stellt für die Umsetzung des Paktes insgesamt Mittel in Höhe von vier Milliarden Euro bis 2026 zur Verbesserung der technischen Ausstattung und für mehr Personal zur Verfügung. Mecklenburg-Vorpommern wird voraussichtlich bis zu 80 Millionen Euro erhalten.

„Mit den Mitteln wird der Öffentliche Gesundheitsdienst insgesamt gestärkt. Gleichzeitig können Modernisierungen vorgenommen werden. Die Corona-Pandemie hat uns allen die erhebliche Bedeutung und zugleich die Verantwortung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vor Augen geführt. Der ÖGD sorgt durch die Wahrnehmung verschiedenster Aufgaben für einen wirksamen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Zollausbildung kommt noch Rostock

Rostock – Das Bundesministerium der Finanzen hat entschieden: Rostock soll der neue Standort für die Ausbildung in der Zollverwaltung werden. In der Hansestadt wird jetzt ein neuer Campus mit Lehrgebäuden und Wohnheim entstehen. Nach ersten Schätzungen wird der Bund ca. 150 Mio. Euro in den Aufbau investieren.

Finanzminister Reinhard Meyer begrüßte die Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen: „600 Studierende dazu hunderte Lehrkräfte und riesige Bauinvestitionen. Die Ansiedlung der Zollausbildung in Rostock ist ein Riesenerfolg nicht nur für die Hansestadt Rostock, sondern für das ganze Land. Wir haben uns daher von Beginn an intensiv um die Ansiedlung bemüht und für den Standort geworben Die Vorgaben des Bundes waren klar: Mindestens 100.000 Einwohner, eine bestehende Universität und nach Möglichkeit die Nähe zu bestehenden Zolleinheiten. Rostock konnte all das bieten und das Bundesfinanzministerium überzeugen.“

Ein Grundstück des Landes in Rostock Lütten Klein soll nun an den Bund verkauft werden. Die Bauausführung übernimmt die Landesbauverwaltung für den Bund. Auf dem mehr als 20.000 Quadratmeter großen Grundstück sollen Unterkunftsplätze für ca. 600 Personen, Seminar- und Schulungsgebäude, eine Mensa, eine Sporthalle sowie Büros und Parkplätze entstehen. Nach ersten Schätzungen werden sich die Kosten auf ca. 150 Mio. Euro belaufen. Der Zeitplan ist ambitioniert: Schon im Jahr 2025 will die Zollverwaltung die Ausbildung in Rostock beginnen.

„Wir müssen jetzt zügig Planungsrecht schaffen“, so Finanzminister Meyer, „aber Dank der sehr guten Zusammenarbeit mit der Hansestadt Rostock bin ich mir sicher, dass wir diese bürokratische Hürde schnell nehmen werden.“

Tag der erneuerbaren Energien

Wochenende zum Tag der erneuerbaren Energien in M-V dieses Jahr vom 6. bis 8. August

Schwerin – Das letzte Wochenende im April ist in schöner Tradition fester Termin für Mecklenburg-Vorpommerns Aktionswochenende zum Tag der erneuerbaren Energien. Normalerweise. In diesem Jahr wird es Anfang August stattfinden.

„Nachdem das Wochenende im vergangenen Jahr wegen der Corona-Pandemie ausfallen musste, wollen wir in diesem Jahr unbedingt wieder mit dieser tollen landesweiten Veranstaltung für die Erneuerbaren und diejenigen, die sich damit beschäftigen, werben. Nachdem abzusehen war, dass der April in diesem Jahr wieder der Pandemie zum Opfer fallen wird, haben die Veranstalter über zwei Alternativtermine abgestimmt. Das Ergebnis: Wir feiern den bundesweiten Tag der erneuerbaren Energien 2021 in Mecklenburg-Vorpommern vom 6. bis zum 8. August. Statt wie gewohnt im April werden die Veranstalter also am ersten Wochenende nach den Sommerferien jeweils vor Ort ihre Aktivitäten rund um Erzeugung, Nutzung und Weiterentwicklung von erneuerbaren Energien vorstellen“, sagt Landesklimaschutzminister Christian Pegel. Die beliebte Ausfahrt von 50Hertz zu Offshore-Windparks ist in diesem Jahr für den 4. September geplant.

Sehr gern wirbt der Minister aber auch für den Landesverband Erneuerbare Energien, der den traditionellen Termin am Leben hält: Er wird mit einer Online-Veranstaltung unter dem Link https://lee-mv.de/wp/event/tag-der-erneuerbaren-energien-online-veranstaltungsreihe/  am Freitag und Sonnabend, 23. und 24. April, von 10 bis 16 Uhr Beiträge unter anderem zu den Themen Wärme, Wärmepumpen, Wärmespeicher, Wind, Sonne, Elektromobilität, Energieberatung anbieten.

„Ich freue mich sehr über dieses Engagement und hoffe, den Landesverband auch im August bei unserem großen Event begrüßen zu können“, so Christian Pegel. Alle in M-V, die sich für „die Erneuerbaren“ interessieren, ruft er auf, sich den Termin 6. bis 8. August 2021 in ihrem Kalender zu notieren.

Mehr Informationen zum Tag der Erneuerbaren Energien in M-V und sukzessive auch das detaillierte Programm finden Sie unter www.energietag-mv.de sowie auf Facebook: www.facebook.com/energietagmv.

Haben Sie Interesse, im August selbst eine Veranstaltung durchzuführen, wenden Sie sich gern an: energietag-mv@em.mv-regierung.de.

Demokratische Willensbildung trotz Pandemie

Schwerin – Wenn zwingend unaufschiebbare Beschlüsse gefasst werden müssen, können Sitzungen von Gemeindevertretungen, Kreistagen, Amtsausschüssen und Verbandsversammlungen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen nach wie vor grundsätzliche auch als Präsenzsitzungen stattfinden. Darauf wies Innenminister Torsten Renz nach dem Corona-Gipfel hin.

Um größere Zusammenkünfte in Zeiten des Corona-Lockdowns jedoch zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien als Videokonferenz oder Hybridsitzung durchzuführen und Beschlüsse im Umlaufverfahren zu fassen. Darüber hinaus können Gemeindevertretungen und Kreistage mit einer Zweidrittel-Mehrheit Aufgaben an den Haupt- bzw. Kreisausschuss delegieren.

Der Landtag hatte im Januar mit dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie Vorsorge dafür getroffen, dass diese Instrumente zur Verfügung stehen.

„Sie haben sich bereits in der Praxis bewährt“, betonte Minister Renz. „So können wir die Funktionsfähigkeit der demokratischen Beschlussorgane während des jetzigen Höhepunkts der Pandemie aufrechterhalten.“

Die Entscheidung, welche Optionen genutzt werden, liegt allein bei den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern vor Ort.

Um den Kommunalpolitikern die Arbeit zu erleichtern, hatte das Innenministerium bereits Hinweise herausgegeben mit Erläuterungen zu den erweiterten Möglichkeiten für Sitzungen der Vertretungsorgane und ihrer Ausschüsse.

Härtefallregelungen für Fahr- und Flugschulen

Schwerin – Der aktuell entschiedene, weitreichende Lockdown für Mecklenburg-Vorpommern wird trotz der Schließung auch von Fahr- und Flugschulen weiterhin den Fahrerlaubnis-Erwerb und Maßnahmen der Berufskraftfahrerqualifizierung ermöglichen, wenn diese zwingend und unaufschiebbar zum Zwecke der Berufsausübung benötigt werden.

„Außerdem werden Fahrschüler, die ‚einen Wimpernschlag‘ vor der praktischen Fahrprüfung stehen, in den kommenden Tagen ihre praktische Prüfung noch ablegen können“, informierte Verkehrsminister Christian Pegel nach den Beratungen im MV-Gipfel und im Kabinett. Weiterhin dürften die Fahrschulen ihren Theorie-Unterricht auch weiterhin unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen online abhalten.

Die Härtefallregelung gelte auch für beruflich dringend benötigte Fluglizenzen und Flugberechtigungen sowie deren Verlängerung. „Für die dringenden beruflichen Ausnahmen und die Übergangsfrist für unmittelbar bevorstehende praktische Prüfungen gelten aber weiterhin die bekannten strengen Hygieneauflagen“, stellte Pegel klar.

 „Mit der Übergangsfrist für unmittelbar bevorstehende praktische Prüfungen sollen die häufig jüngeren Fahrschüler, die oft die zweite oder gar dritte Unterbrechung ihrer Fahrsaubildung durch einen Lockdown erleben, die Chance einer Prüfung erhalten, wenn sie diese mit maximal noch vier Fahrschulstunden erreichen können. Diese quasi in den kommenden Tagen prüfungsreifen Fahrschüler können damit ihre fast fertige Ausbildung abschließen. Andernfalls müssten sie damit rechnen, dass sie nach dem Lockdown in ihrem Ausbildungsfortschritt deutlich zurückgeworfen wären und sich mit nicht unerheblichen Zusatzkosten die jetzt vorliegenden Prüfungsreife erneut erarbeiten müssten“, begründete der Verkehrsminister die Überbrückungsfrist.

„Wir wollen außerdem verhindern, dass Menschen in eine Notlage kommen, weil sie durch die Beschränkungen für die Fahrschulen ihren Beruf nicht ausüben können – angehende Pflegedienstmitarbeiter, Polizisten oder Rettungsassistenten, die zwingend mit dem Auto unterwegs sein müssen, um ihren verantwortungsvollen Job auszuüben. Wichtig ist uns auch, dass die Ausbildung von Berufskraftfahrern abgesichert werden kann. Entsprechende Prüfungen bleiben deshalb möglich“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Härtefallregelungen für diejenigen, die beruflich den Führerschein brauchen. Dafür müssen die Betroffenen eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorlegen, in der die zwingende Notwendigkeit und die Unaufschiebbarkeit unter Angabe der konkreten Gründe zu bestätigen ist.

Diese Maßnahmen ergänzen die bereits geltenden Ausnahmen, Erleichterungen und Hilfen:

Erleichterungen für Berufskraftfahrer

Für Berufskraftfahrer gilt in der EU bereits eine Übergangslösung, um übermäßigen Zeitdruck aus den regelmäßigen Nachweisanforderungen zu nehmen. Die Fristen für den Abschluss der Weiterbildung durch den Inhaber eines Befähigungsnachweises, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen wären oder ablaufen würden, wurden jeweils pauschal um zehn Monate verlängert. Der Befähigungsnachweis bleibt entsprechend gültig.

Hinsichtlich der Fahrerlaubnis ist Voraussetzung, dass sich für die Fahrerlaubnisbehörde bei der Prüfung des konkreten Einzelfalls aus der Fahrerlaubnisakte keine Hinweise auf Vorerkrankungen oder sonstige Eignungsbedenken ergeben.

Fristverlängerung für Prüfungen

„Für Fahrschüler, die sich schon für die theoretische und/oder praktische Prüfung angemeldet hatten und diese nun wegen der aktuellen Situation unverschuldet nicht ablegen können, gelten weiter die verlängerten Verfallsfristen zwischen Ausbildung und theoretischen Prüfungen von zweieinhalb statt zwei Jahren. Die Frist, innerhalb derer nach Bestehen der theoretischen Prüfung die praktische Prüfung abgelegt werden muss, wurde bereits von zwölf Monaten auf 18 Monate verlängert“, führt Christian Pegel weiter aus. Diese Verlängerungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2021 und erfolgen automatisch: „Betroffene müssen sich dafür nicht bei ihrer Fahrerlaubnisbehörde melden.“

Theorieunterricht online

Um die Härten für Fahrschulen und Fahrschüler abzumildern, können Fahrschulen auf ihren Antrag hin ihren Theorie-Unterricht online abhalten. Für Fahrschulen, die dies bereits beantragt hatten, gilt die Genehmigung weiter bis vorerst Ende Juni“, nennt Landesverkehrsminister Christian Pegel eine weitere Maßnahme, mit der die Landesregierung die Lockdown-Folgen für die Fahrschulen bereits abgemildert hat.

Im Rahmen des Antragsverfahrens werden verschiedene Voraussetzungen vor allem technischer Art geprüft. Dazu zählt, dass der Online-Unterricht aus Räumen der Fahrschule erfolgt, um zu gewährleisten, dass die Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Die zur Durchführung des Online-Unterrichts eingesetzte Software muss ermöglichen, dass dem Kursleiter das Kamerabild aller Teilnehmer angezeigt wird, er die Sprechzeit der Teilnehmer zuteilen, deren Mikrofone stumm schalten und Dateien auf seinen Bildschirm für alle Teilnehmer freigeben sowie separate virtuelle Räume für Gruppenarbeit einrichten kann. Ebenso muss er kontrollieren können, dass die Teilnehmer die ganze Zeit anwesend sind.

 „Wer Online-Theorieunterricht geben möchte, muss die Pflichtstundenzahl der teilnehmenden Fahrschüler trotzdem sicher ermitteln können“, so Pegel. Diese müssen zu Beginn jeder Online-Sitzung einen Lichtbildausweis vor die Web-Kamera halten.

Dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, müssen die Ausbildungsstätten in ihren Anträgen auf Genehmigung des Online-Unterrichts nachweisen. Diese sind schriftlich zu richten an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 24, An der Jägerbäk 3 in 18069 Rostock, Telefon 0381 122-3240, E-Mail: olaf.bunke@sbv.mv-regierung.de.

Alle Informationen zu diesen Regelungen sind den zuständigen Verbänden und Behörden einschließlich des Landesfahrlehrerverbands zugestellt worden, um sie den Fahrschulen zur Verfügung zu stellen.

E-Mobiliät: Für neue Bundesförderung bewerben

Schwerin – Eine neue Fördermöglichkeit für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bietet seit dieser Woche das Bundesverkehrsministerium an. Der Fördertopf basiert auf der Bundes-Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“ und hat ein Volumen von 300 Millionen Euro. Angesprochen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes. Ziel ist es, insbesondere die Lade-infrastruktur auf öffentlich zugänglichen Flächen etwa an Geschäften, Gaststätten und Freizeiteinrichtungen auszubauen.

„Ich freue mich über die neu geschaffene Fördermöglichkeit des Bundes. Sie ist ein weiterer Baustein, der beim Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur hilft und damit insgesamt die Akzeptanz der E-Mobilität weiter stärken wird“, betont Energieminister Christian Pegel.

Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin: „Auch das Land bietet Beratung und Förderung rund um die E-Mobilität. Dazu zählt insbesondere die Förderung gemäß unseren Klimaschutzförderrichtlinien für Kommunen und Unternehmen. Allein im vergangenen Jahr haben wir darüber 54 neue Ladestationen mit insgesamt mehr 268.500 Euro aus dem europäischen EFRE-Fonds unterstützt.“ Auf Grundlage der Klimaschutz-Förderrichtlinie seien neben Ladesäulen auch 30 bis 50 Prozent der Mehrkosten von Elektrofahrzeugen gegenüber herkömmlichen Fahrzeugen förderfähig.

Interessenten für das neue Bundesförderprogramm können bis zum 31. Dezember Anträge auf Förderung über www.bav.bund.de bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen einreichen. Es gilt das so genannte Windhundverfahren – wer zuerst kommt, mahlt zuerst. „Also nutzen Sie diese Möglichkeit und beantragen Sie schnell Fördermittel aus diesem Programm“, ruft Christian Pegel die Unternehmen in M-V auf, auf die das Programm zugeschnitten ist.

Beratung rund um Energie- und Klimaschutzprogramme und Fördermöglichkeiten bietet das Landeszentrum für erneuerbare Energie Mecklenburg-Vorpommern (LeeA) unter www.foerderung-leea-mv.de/.

10. Rostocker Palliativtag

Rostock – „Palliativmedizin in Pandemiezeiten“ lautete das Motto des 10. Rostocker Palliativtages, der vom Interdisziplinären Bereich für Palliativmedizin der Universitätsmedizin Rostock am Sonnabend ausgerichtet wurde.

„Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine umfassende medizinische, pflegerische und psychosoziale Begleitung, die seiner individuellen Lebenssituation und seinem hospizlich-palliativen Versorgungsbedarf Rechnung trägt. Doch seit mehr als einem Jahr sind wir mit den Herausforderungen der Corona-Pandemie konfrontiert. In diesem Spannungsfeld bewegt sich derzeit die Palliativmedizin. Auf dem Palliativtag sollen diese Themen diskutiert werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe anlässlich der Veranstaltung.

„Sterbenden ein menschenwürdiges Leben bis zur letzten Stunde zu ermöglichen, ist ein hohes Gut. Dazu gehört, dass palliative und hospizliche Leistungen in die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung eingebunden sind. Die Behandlungen und Betreuungen müssen ineinander greifen und vernetzt sein. Um dieses bestmöglich bei uns im Land umzusetzen, gibt es ein enges Netz von Angeboten, die den Patienten und ihren Angehörigen Unterstützung bietet“, sagte Glawe.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 13 SAPV-Teams (spezialisierte ambulante Palliativversorgung), die sich aus Palliativmedizinern, Palliativ-Care-Pflegekräften, Hospizdiensten, Seelsorgern und Sozialarbeitern zusammensetzen. Speziell für Kinder ist das Team „Mike Möwenherz“ gegründet worden, das sich auf die Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert hat und einen Versorgungsauftrag für das gesamte Bundesland hat.

Zudem gibt es 17 Krankenhäuser mit palliativmedizinischem Angebot (spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung und/oder palliativmedizinische Komplexbehandlung) sowie zehn stationäre Hospize in Greifswald, Bergen/Rügen, Rostock, Neubrandenburg, Schwerin, Neustrelitz, Stralsund, Eggesin, Bernstorf und Waren/Müritz. Ergänzt wird das Angebot von 23 ambulanten Hospizdiensten (davon ein Kinderhospizdienst „OSKAR“ in Rostock) und neun  Angeboten für Trauerarbeit. 102 Vertragsärzte im Land haben die Zusatzqualifikation „Palliativmedizin“;  93 Arztpraxen bieten das Zusatzangebot besonders qualifizierte und koordinierte Palliativmedizin.

„Die Selbstbestimmung und die Würde des Menschen in seiner letzten Lebensphase müssen in den Mittelpunkt gestellt werden. Die Betreuung sowie die medizinische und seelsorgerische Pflege erfordert von allen Beteiligten enorm viel Kraft und Durchhaltevermögen. Angehörige, Mediziner, Pflegekräfte und Ehrenamtliche engagieren sich in Mecklenburg-Vorpommern in vorbildlicher Weise. So ist es möglich, Sterbende auf ihrem letzten Weg zu begleiten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.