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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Erinnerungszeichen erhält Design-Preis

Martin: Großartige Auszeichnung für wichtiges Gedenkzeichen

Schwerin – Das zentrale Erinnerungszeichen des Landes an die Friedliche Revolution 1989, die Installation „Perspektiven zur Freiheit“ in Waren, hat den renommierten Designpreis „iF DESIGN AWARD“ erhalten. Eine internationale Jury, bestehend aus 98 Expertinnen und Experten, hat die beiden Künstler Dagmar Korintenberg und Wolf Kipper ausgezeichnet. Fast 10.000 Beiträge waren für die Preise eingereicht, rund 1.700 wurden in neun Kategorien ausgezeichnet.

„Ich gratuliere den beiden Künstlern sehr herzlich zu diesem international renommierten Designpreis“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Sie haben die Jury mit ihrem künstlerischen Konzept für das Erinnerungszeichen an die Friedliche Revolution von 1989 in Waren überzeugt. Ich freue mich besonders darüber, dass dieses für unser Land so wichtige Gedenkzeichen an die Friedliche Revolution solch eine hohe Auszeichnung erhält. Es zeigt einmal mehr, wie Kunst und Erinnerung zusammenwirken können. Das gelingt dieser Installation hervorragend. Sie weckt Neugier, bietet Information und Austausch, lädt im öffentlichen Raum zum Erinnern ein und eröffnet `Perspektiven zur Freiheit´.“

Im Oktober 2020 hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in Waren das zentrale Erinnerungszeichen des Landes an die Friedliche Revolution von 1989 „Perspektiven zur Freiheit“ an die Öffentlichkeit (Link zu Bildergalerie) übergeben. In Waren fand 1989 die erste Montagsdemonstration auf dem Gebiet des heutigen Landes Mecklenburg-Vorpommern statt. Mit einem Gang von der St.-Georgen-Kirche zur St.-Marien-Kirche dokumentierten an diesem Tag rund 400 Menschen mit Kerzen in den Händen ihren Willen zur friedlichen Veränderung.

Die iF Design Foundation besteht seit 2018 und ist als gemeinnützige Stiftung die Nachfolgerin des 1953 gegründeten iF Industrie Forum Design e. V. Die Stiftung vergibt jährlich international renommierte Preise an herausragende Projekte, die Design und soziale Verantwortung verbinden.

Im Anhang finden Sie Fotos des Erinnerungszeichens, die zur redaktionellen Benutzung unter Angabe der Fotografen Dagmar Korintenberg und Wolf Kipper frei sind.

Arbeitsmarkt April 2021 in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahresmonat April um 2.800 Arbeitslose gestiegen (+ 4,4 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 8,2 Prozent (April 2020: 7,9 Prozent). Insgesamt sind somit 67.800 Menschen arbeitslos. Im Vergleich zum Vormonat März ist die Zahl der Arbeitslosen um 2.000 (-2,8 Prozent) gesunken.

„Es gibt Lichtblicke am Horizont, die für eine leichte Frühjahrbelebung sprechen. Allerdings sorgen der wirtschaftliche Einbruch, die weiter bestehenden Einschränkungen und die Unsicherheit über das Infektionsgeschehen für eine insgesamt noch zu zurückhaltende Entwicklung am Arbeitsmarkt. Investitionen werden zurückgestellt oder zeitversetzt umgesetzt. Dennoch versuchen viele Unternehmen ihr Personal zu halten. Aufgrund der Pandemie werden eher verhalten Mitarbeiter eingestellt. Weniger krisenbedingt betroffene Branchen stellen auch Personal ein. Hierzu zählt beispielsweise in Teilen das Baugewerbe und das Gesundheits- und Sozialwesen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

„Die noch zu hohen Inzidenzzahlen und die bestehenden Einschränkungen belasten besonders die konsumnahen Dienstleistungsbereiche. Für das laufende Jahr wird allgemein eine deutliche Erholung der Wirtschaft mit erheblichen Nachholeffekten gerade im Konsumbereich erwartet. Fest steht, dass die Unternehmen im Land weitere Unterstützung benötigen. Das Wirtschaftsministerium unterstützt Betroffene im Land weiter. Hierfür haben wir neue Programme aufgelegt beziehungsweise auch verlängert“, so sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe weiter. „Dort, wo die breit angelegte Unterstützung des Bundes wesentliche Lücken lässt, fördert das Land von Anfang an gezielt. Ziel ist es, die Folgen für die Beschäftigten abzumildern und vor allem besonders betroffene Branchen gezielt zu unterstützen“.

So wurde für das verarbeitende Gewerbe ein neues Programm aufgelegt. Es werden Investitionen im verarbeitenden Gewerbe mit höheren Fördersätzen unterstützt. So können bei Vorhaben des verarbeitenden Gewerbes ab sofort erhöhte Fördersätze von bis zu 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen angewandt werden. „Das gilt für alle Investitionsvorhaben, also insbesondere Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen“, sagte Glawe.

Der Minister machte auch auf die deutliche Ausweitung der Marktpräsenzprämie aufmerksam. Der Kreis der Antragsteller für die Marktpräsenzprämie ist erheblich erweitert worden. Mit der Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen unterstützt das Land stationäre Einzelhändler bei Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz, also z. B. bei Werbemaßnahmen oder beim Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops. Bisher standen vor allem die Einzelhändler in Tourismusschwerpunktgemeinden im Fokus.

Die aktuellen finanziellen Hilfen des Landes sind in einer Informationsbroschüre zusammengefasst. Die Broschüre ist auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums als Download verfügbar. Hier gibt es eine Übersicht über das breite Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten der jeweiligen Programme: Wer wird unterstützt? – Was wird gefördert? – Wie wird unterstützt? Darüber hinaus gibt es Fallbeispiele für die Programme.

Im April 2021 haben 300 Betriebe für 2.300 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. „Durch den Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instruments des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes konnten bislang schwerwiegende Folgen der Pandemie auf dem Arbeitsmarkt verhindert werden. Schwerpunktmäßig handelt es sich hierbei beispielsweise um Betriebe aus dem Einzelhandel oder dem Gastgewerbe“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben sind seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 insgesamt 28.000 Anzeigen auf Kurzarbeit für 269.100 Beschäftigte eingegangen. Im Rahmen der so genannten ‚realisierten Kurzarbeit‘ – aktuellste Zahlen aus dem Januar – so haben in diesem Monat 61.300 Beschäftigte in 9.000 Betrieben kurzgearbeitet.

Extra-Hotline für Terminabsagen

Schwerin – Ab morgen (Donnerstag, den 29. April 2021) wird eine zusätzliche Hotline für das Callcenter für Terminabsagen beim Impfen freigeschaltet. „Wir wollen damit den Bürgerinnen und Bürgern neben dem Online-Absageverfahren eine weitere unkomplizierte Möglichkeit geben, sich direkt zu melden, um den Termin auch wirklich abzusagen. Das ist auch eine weitere Entlastung für die Impfhotline bei der Terminvergabe. Jeder nicht abgesagte Termin ist im schlechtesten Fall eine verlorene Impfung, die jemand anderes hätte bekommen können. Hier möchte ich auch an die gesellschaftliche Verantwortung eines jeden einzelnen appellieren. Es gibt Tage, an denen in den Impfzentren jeder fünfte gebuchte Impf-Termin (20 Prozent) nicht wahrgenommen wird. Das darf nicht sein. Wir wollen jede verfügbare Dose in den Impfzentren auch durch die Fachärzte vor Ort verimpfen können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Terminabsagen für Impftermine sind ab Donnerstag unter der Rufnummer 0385/20279918 möglich. „Gebuchte Termine, die aus den verschiedensten Gründen nicht wahrgenommen werden, müssen bitte rechtzeitig abgesagt werden. Damit diese Termine neu vergeben werden können“, machte Glawe weiter deutlich. Darüber hinaus rufen trotz der entsprechenden vorgeschalteten Informationen immer noch viele Interessierte an, die tatsächlich keinen Impftermin vereinbaren möchten, sondern allgemeine Fragen stellen und Informationen rund um das Thema Impfen erhalten möchten. „Das verlängert leider die Wartezeit für diejenigen, die einen Impftermin bekommen können“, so Gesundheitsminister Glawe weiter. Für allgemeine Fragen zum Thema Corona ist die Bürger-Hotline des Landes 0385/588-11311 eingerichtet.

Über die neue Extra-Hotline für Terminabsage (0385/20279918) können sowohl Online-Termine als auch telefonisch vereinbarte Termine abgesagt werden. Darüber hinaus sind Terminabsagen auch per Mail möglich. Hierfür hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) eine Mailadresse geschaltet: absagen-corona-impftermin@lagus.mv-regierung.de. Für die Absage per Mail sind folgende Angaben erforderlich: Vorname + Name, Geburtsdatum, Impftermine, Impfzentrum.

Die Hotline-Mitarbeiter nehmen Anrufe von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr entgegen und am Wochenende und an den Feiertagen von 9 bis 16 Uhr. Aktuell arbeiten rund 320 Personen im Callcenter. Darüber hinaus wird die Hotline aktuell durch 60 Beschäftigte der Landesverwaltung unterstützt. Seit dem ersten März wurden an der Telefonhotline fast 120.000 Termine für Erst- und Zweitimpfungen vereinbart. Über das Online-Portal wurden seit Freischaltung am 31. März etwa 102.000 Termine für Erst- und Zweitimpfungen vergeben.

Die AstraZeneca-Hotline (0385/20271284), die extra für die Buchung der Termine mit dem Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers vorgesehen war, wird ab Donnerstag (29. April 2021) eingestellt. Terminvergaben für Erstimpfungen in den Impfzentren sind dann nicht möglich. „Es sind bislang keine Impfdosen für Erstimpfungen von AstraZeneca in den kommenden Wochen in den Impfzentren vorgesehen. Für Zweitimpfungen wird der Impfstoff weiter eingesetzt. Erstimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca werden weiterhin von niedergelassenen Ärzten angeboten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Kinderschutz ist gemeinsame Aufgabe

Schwerin – „Unser Ziel und unser Anspruch ist eine kontinuierliche, kooperative und zukunftsweisende Qualitätsentwicklung im Kinderschutz.“ Sozialministerin Stefanie Drese stellte heute im Sozialausschuss des Landtags einen Zwischenbericht zum Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern des Sozial-, Innen- und Justizministeriums vor.

Drese betonte, dass in den letzten Jahren bereits viele gute Maßnahmen ergriffen und umgesetzt wurden, um die Bedingungen des Aufwachsens für Kinder und Jugendliche weiter zu verbessern. „Diese Bemühungen werden wir fortsetzen. Dabei ist es wichtig, dass wir in MV mit der AG Kinderschutz auf ein gutes und stabiles Netzwerk aus kommunalen, überregionalen und öffentlichen, verbands- und vereinsangehörigen Partnern setzen können“, so Drese.

Die Ministerin benannte fünf Kernbereiche, die Grundlage für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Mecklenburg-Vorpommern sein sollen:

  1. Guter Kinderschutz geht alle an: Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Ermittlungsbehörden, Vereine und insbesondere Jugendämter müssen sich als Schutzorte verstehen und Anwälte für Kinder sein.
  1. Lernen aus früheren Fällen: Die Analyse von abgeschlossenen Kinderschutzfällen kann einen wesentlichen Beitrag für Verbesserungen im Kinderschutz leisten.
  1. Unsicherheiten beim Datenschutz überwinden: Für mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit Sozialdaten- und Kinderschutz wird eine Empfehlung zum Datenschutz erarbeitet.
  1. Kenntnisse im Kinderschutz breiter vermitteln: Alle Beschäftigten, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, sollen Grundkenntnisse im Bereich Kinderschutz, Kinderrechte, Frühe Hilfen und Netzwerkarbeit haben. Deshalb werden verstärkt Fortbildungen angeboten.
  1. Ausbau der Beratungsangebote und Beteiligungsformate: Kinder und Jugendliche brauchen Anlaufstellen, die sich für die Umsetzung ihrer Rechte und Interessen einsetzen. Sie benötigen zudem geeignete Beratungsangebote und Beteiligungsformate.

Drese: „Die AG Kinderschutz wird entlang dieser Leitlinien weitere konkrete Umsetzungsschritte entwickeln und beständig daran arbeiten, den Kinderschutz in unserem Land weiter zu verbessern.“

Zusätzliche Ausbildungskapazitäten

Martin: Kooperation der Hochschulen stärkt den Standort MV

Schwerin – Die Ausbildung von Bauingenieurinnen und Bauingenieuren in Mecklenburg-Vorpommern wird neu aufgestellt. Die Universität Rostock, die Hochschule Wismar, die Hochschule Neubrandenburg haben mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Zielvereinbarung geschlossen, um künftig mehr Bauingenieurinnen und -ingenieure im Land auszubilden.

Neu ist dabei, dass die akademische Ausbildung zur Bauingenieurin bzw. zum Bauingenieur jetzt auch als universitärer Studiengang in Rostock und als Einstiegslösung in Neubrandenburg angeboten wird. Dafür steht das Konzept BLU (Bauen-Landschaft-Umwelt).

„Wir brauchen in den kommenden Jahren gerade bei den Ingenieurinnen und Ingenieure viele Fachkräfte“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Das innovative BLU-Konzept macht das Studium an den Hochschulen des Landeshochattraktiv. Wir schaffen nicht nur neue Studienplätze, sondern eröffnen auch die Möglichkeit, künftig sowohl den Master-Abschluss als auch eine Promotion in diesen Bereichen abzulegen. Die Kooperation der Hochschulen in diesem Bereich ist beispielhaft.“

Die Universität Rostock wird zum Wintersemester 2021/22 den universitären Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen einführen. Zum Wintersemester 2024/2025 wird der darauf aufbauende Master-Studiengang an der Universität geschaffen. An den Lehrangeboten des Bachelor- und Masterstudienganges wird sich die Hochschule Wismar maßgeblich beteiligen. Auch werden dazu gehörende Laborübungen am Standort Wismar angeboten.

„Nachdem an der Universität Rostock 2004 der Studiengang Bauingenieurwesen bedauerlicherweise geschlossen wurde, begrüßen wir die Entscheidung des Landtags und die konsequente Umsetzung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit Unterstützung der Hochschulen in Wismar und Neubrandenburg einen neuartigen universitären Bauingenieursstudiengang zu etablieren und zu finanzieren, der Landschafts- und Umweltgestaltung mit einbezieht“, sagte Prof. Dr. Wolfgang Schareck, Rektor der Universität Rostock.

Im nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen unter Nutzung einer auch hochschulübergreifenden Interdisziplinarität wird damit ein attraktiver und innovativer BA- und MA-Studiengang geschaffen, der bestens in das Profil unserer Universität passt.“

„Das BLU-Konzept ist ein herausragendes Musterbeispiel für eine gelungene hochschulübergreifende Kooperation zur nachhaltigen Stärkung des Bauwesens in Mecklenburg-Vorpommern“, so der Rektor der Hochschule Wismar, Prof. Dr. Bodo Wiegand-Hoffmeister. „Seitens der beteiligten Hochschulen wird durch die Verzahnung von Lehre sowie anwendungsbezogener Forschung und Grundlagenforschung über Hochschultypen hinweg ein erheblicher Mehrwert für die Wissenschaftslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern erzeugt.“

Die Hochschule Neubrandenburg wird zum Wintersemester 2021/2022 einen mit der Hochschule Wismar abgestimmten Bachelor-Studiengang anbieten. Auch in diesem Studiengang werden die Laborübungen am Standort Wismar stattfinden. Nach dem ersten Studienjahr in Neubrandenburg werden die Studierenden das Bauingenieurstudium am Standort Wismar fortsetzen können.

„Im Jahr 2017 bin ich mit dem Neubrandenburger Bauingenieurverein e.V. und der Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure e.V. zur Umfrage zum Ingenieurbedarf und zur Nachwuchssituation der Bauingenieur*innen im östlichen Teil M-V ins Gespräch gekommen“, so Prof. Dr. Gerd Teschke, Rektor der Hochschule Neubrandenburg.

„Die in der Umfrage aufgezeigten dramatischen Prognosen waren Anlass für mich, das Thema Studienangebote im Bereich Bauingenieurwesen (insbesondere im östlichen Landesteil) zusammen mit der Hochschule Wismar und der Universität Rostock zu erörtern. Gemeinsam haben wir mit dem BLU-Konzept eine Erweiterung des Studienangebotes im Land an den Start bringen können. BLU steht für ein zukunftsorientiertes und standortübergreifendes Studienangebot, in dem auf innovative Weise die standortbezogenen Disziplinen Bauingenieurwesen in Wismar, Landschaftswissenschaften in Neubrandenburg und Umweltingenieurwissenschaften in Rostock verknüpft wurden. Die Hochschule Neubrandenburg wird deshalb ab dem Wintersemester 2021 gemeinsam mit der Hochschule Wismar ein kooperatives Bachelorstudium Bauingenieurwesen anbieten. Des Weiteren wird eine Mastervertiefung im Bereich Landschaftswissenschaften ermöglicht“.

Dazu bietet die Hochschule in Wismar zum Wintersemester 2021/2022 neu den Studiengang Technische Gebäudeausrüstung an.

„Der Ausbau des Bauingenieurwesens an den Hochschulen im Land ist nur durch die enge Kooperation aller Beteiligten möglich“, so Martin. „Das Ministerium und die Hochschulen folgen mit der Zielvereinbarung einem Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2020. Ich freue mich darüber, dass diese politische Initiative bei Vertreterinnen und Vertretern aller drei Hochschulen auf so viel Begeisterung gestoßen ist und sich alle zum Wohle der künftigen Studierenden eingesetzt haben.“

Für die künftigen Studiengänge werden an der Universität Rostock vier Professorenstellen geschaffen, dazu 18 Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau einschließlich zweier Verwaltungskräfte. In Wismar werden 16 Stellen für wissenschaftliche und technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zwei Stellen für Verwaltungskräfte geschaffen. In Neubrandenburg werden zwei halbe Stellen für Koordination und wissenschaftliche Mitarbeit hinzukommen.

Die Kosten für die künftige Ausbildung und die Kooperation der Hochschulen betragen im Jahr 2021 bis zu 2 Mio. Euro. Für die kommenden Jahre sind 2022 bis zu 2,5 Mio. Euro, 2023 bis zu 4 Mio. Euro und 2024 bis zu 4,75 Mio. Euro vorgesehen. Das Land stellt die Mittel zusätzlich zur Verfügung. Sie gehen nicht zu Lasten der bisherigen Budgets der Hochschulen.

Privatwald als Heilwald anerkannt

Klink – Im Kontext von Erholung und Gesundheitsförderung kann Wald auch privatwirtschaftlich erfolgreich vermarktet werden. Das will die Leitung der Müritz Klinik in Klink (Mecklenburgische Seenplatte) beweisen und hat 2020 die Ausweisung eines Teils ihres Waldbesitzes als Heil­wald beantragt. Heute hat Forstminister Dr. Till Backhaus den fünf Hektar großen Heilwald Klink symbolisch per Videokonferenz eröffnet.

„Natürlich hätte ich den Heilwald Klink viel lieber direkt an der Müritz bei einem gemeinsamen Waldspaziergang mit Ihnen feierlich eröffnet. Denn was gibt es schöneres als einen Wald im Frühling bei herrlichen Wetter“, sagte Backhaus. „Leider muss nun auch diese Veranstaltung aufgrund von Corona virtuell stattfinden. Es macht aber auch so deutlich, dass wir Bemühungen unterstützen, die Potenziale des Waldes zielgerichtet für Erholung und Genesung zu nutzen.“

Seit Novellierung des Landeswaldgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2011 besteht die Möglichkeit, Wälder rechtskräftig zu Erholungs-, Kur- und Heilwäldern zu erklären. Bei diesen Wäldern steht der Erholungs- und gesundheitsfördernde Wert im Vordergrund, hat Vorrang beispielsweise vor der holzwirtschaftlichen Nutzung.

Voraussetzung für die Ausweisung eines Heilwaldes sind therapeutische Angebote und die Gestaltung des Waldes für die Therapie bestimmter Indikationen wie Atemwegs­erkrankungen, Herz-Kreislauf Erkrankungen, neurologi­sche Erkrankungen. Die Müritz Klinik hat in ihrem Wald in der Nähe der Reha-Klinik mit einem Aufwand von rund 350.000 Euro die Wege ausgebaut und mit Therapie­geräten aus Holz ausgestattet. Gleichzeitig bildete die Klinik Therapeuten aus und kann nun eine gesundheits­fördernde Waldtherapie anbieten.

Gemäß der Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirt­schaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) unterstützt MV die Ausweisungen von Erholungs-, Kur- und Heilwäldern mit einem Fördersatz von 85 Pro­zent der förderfähigen Kosten. Die Müritz Klinik erhielt bisher 215.000 Euro Förderung für ihr Projekt. „Wir fördern die Vorbereitung von Heilwäldern nicht nur wegen des therapeutischen Ansatzes. Sie tragen aus meiner Sicht auch zu einer größeren Wertschätzung und zum Erhalt des wichtigen Ökosystems Wald bei“, sagte Backhaus.

Derzeit haben in MV sieben Wälder die Anerkennung als Kur-, Heil- und Erholungswälder halten, elf weitere befinden sich in der Planung.

Die Kur-, Heil- und Erholungswälder in MV sind:

2009
Kur- und Erholungswald Heiligendamm 41 ha
(aktualisiert 2016)

2011
Erholungswald Dargun 242 ha

2014
Erholungswald Nienhäger Gespensterwald 47 ha

2017
Kur- und Heilwald Ostseebad Heringsdorf 50 ha

2020
Heilwald Quetziner Tannen 30 ha

2021
Kurwald Ostseeheilbad Graal-Müritz 13 ha

Heilwald Klink 5 ha

Daseinsvorsorge digital

130.000 Euro für die Einführung der Krakow-App

Krakow – Einen Zuwendungsbescheid über 130.000 Euro aus dem Fonds für Ländliche Gestaltungsräume hat die Stadt Krakow am See jetzt für die Einführung der Krakow-App bekommen. Damit will sie Angebote der Daseinsvorsorge digital zugänglich machen und so die Möglichkeiten der Teilhabe verbessern.

Konkret sollen verschiedene digitale Lösungen, die das Fraunhofer Institut für experimentelles Software Engineering (IESE) entwickelt hat, in der Region Krakow etabliert werden. So soll die Mobilitäts-App „FahrBar“ in Verbindung mit dem Aufbau eines Bürgerbusses eingeführt werden. Die Firma Regionalbus will dafür einen Kleinbus kostenfrei zur Verfügung stellen. Ein gemeinnütziger Verein mit ehrenamtlichen Fahrern soll den Bürgerbus betreiben, der Bewohner der Region nach individuellem Bedarf von und zu den regelmäßig verkehrenden Regionalbus-Haltestellen bringt.

Für den regionalen Online-Marktplatz „BestellBar“ haben der regionale Erzeuger Meck-Schweizer und der Frischemarkt Kuchelmiß ihre Teilnahme in Aussicht gestellt. Die App „DorfNews“ dient der Information der Bürger über Kommunalpolitik, Verkehr und Veranstaltungen. Stadtvertretersitzungen sollen in Zukunft als Podcast in der App erscheinen. Zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung dient der Mängelmelder „Klarschiff MV“.

Interaktive Schautafeln in der Ostseesparkasse, der Touristeninformation Krakow am See und im Frischemarkt Kuchelmiß vervollständigen das Projekt, für das außerdem eine halbe Personalstelle bei der Stadt Krakow am See eingerichtet wurde. Dort laufen Koordination und Kontrolle der Beiträge sowie die Anmeldungen für den Bürgerbus zusammen.

Die Stadt Krakow am See hatte sich 2019 gemeinsam mit den Gemeinden Hoppenrade, Kuchelmiß, Dobbin-Linstow und Lalendorf am Wettbewerb „Smart tau Hus – Modellvorhaben Digitales Landleben MV“ des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt im November 2019 beteiligt. Ziel des Wettbewerbs war die Etablierung der vom Fraunhofer Institut für experimentelles Software Engineering (IESE) entwickelte Plattform „Digitale Dörfer“.

Inhalt der Bewerbung der Stadt Krakow am See war die Implementierung und Vernetzung von „Digitale Dörfer“ im gesamten Amtsbereich, die Krakow-App. Die Stadt konnte den Wettbewerb nicht gewinnen, die Fachjury erkannte jedoch den Wert für die ländlich geprägte Region an und schlug vor, eine Förderung aus dem Fonds für Ländliche Gestaltungsräume zu prüfen.

Impferleichterungen in M-V

Schwesig: Impferleichterungen auch in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Nach dem Impfgipfel von Bund und Ländern hat sich das Kabinett der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern bereits am Dienstag darauf verständigt, vollständig geimpfte Menschen mit negativ getesteten Personen gleichzustellen.

Bereits während der Pressekonferenz im Anschluss an die Kabinettssitzung hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig eine Sondersitzung des Kabinetts angekündigt, damit die Regelung, wie von der Ministerpräsidentin angekündigt, am 1. Mail in Kraft treten kann.

„Wir wollen, dass Menschen, die bereits eine Zweitimpfung erhalten haben, beispielsweise beim Friseur oder in Außenbereichen der Zoos keinen Negativtest mehr vorlegen müssen“, sagt die Ministerpräsidentin.

Voraussetzung ist, dass die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt und der verabreichte Impfstoff in der EU zugelassen ist.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Das soll im ganzen Land gelten. Deshalb werden wir die Landesverordnung ändern. Auch andere Bundesländer wie Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz haben sich bereits für diesen Weg entschieden. Warum soll dies in Mecklenburg-Vorpommern nicht auch möglich sein.“

In allen Regelungen der aktuellen Landesverordnung, die eine Testpflicht für die Wahrnehmung von Angeboten oder die Nutzung von Einrichtungen vorsehen, soll diese Pflicht für vollständig Geimpfte entfallen. „Dafür werden wir eine Übergangsregelung nutzen, die es uns als Land ermöglicht, bereits ab 1. Mai bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden Bundesregelung Erleichterungen für geimpfte Menschen zu schaffen“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Das Infektionsschutzgesetz des Bundes ermöglicht in Paragraf 77, Absatz 7, dass Länder bis zum Inkrafttreten einer Bundesverordnung Erleichterungen für geimpfte Menschen umsetzen können“, betonte die Ministerpräsidentin. Die Gleichstellung kann damit auch für Testpflichten gelten, die in der Notbremse des Bundes für Landkreise mit einer Inzidenz von über 100 geregelt sind.

„Auf diese Weise ist eine einheitliche Handhabung möglich, alles andere macht an dieser Stelle keinen Sinn und wäre auch für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar“, so Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.