Menü Schließen

Kategorie: Landtag und Regierung MV

Kampf gegen Kinderpornografie

Schwerin – „Kinderschutz braucht Prävention, Kooperation, Intervention und Sanktion. Darauf müssen unsere Maßnahmen bei der Weiterentwicklung des Kinderschutzes ausgerichtet sein,“ kommentiert Sozialministerin Stefanie Drese die am Dienstag vorgestellte Polizeiliche Kriminalitätsstatistik für 2020 in Mecklenburg-Vorpommern.

Mit großer Sorge betrachtet Drese darin den Zuwachs im Bereich der sexuellen Gewalt, vor allem die Verbreitung von Kinderpornografie. Diese spiele sich hauptsächlich im Internet ab. „Die zunehmenden Zahlen sind sicherlich auch ein Indiz für die wachsende Aufdeckung durch die Ermittlungsbehörden“, so Drese. Dennoch müsse von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden. Drese: „Zur besseren Bekämpfung von Kinderpornographie und Strafverfolgung im Internet stellt die Landesregierung der Landespolizei ab diesem Jahr fünf Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.“

Die Ministerin begrüßt in diesem Zusammenhang, dass der Strafrahmen für sexuelle Gewalt an Kindern insbesondere im Bereich des Erwerbs, Besitzes und Weiterverbreitung von Kinderpornografie weiter angehoben und jede Form als Verbrechen eingestuft wird.

Zudem gilt es nach Ansicht von Ministerin Drese die präventiven Maßnahmen auf allen Ebenen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch zu verstärken. Drese: „Substantiell ist dabei eine bessere Vernetzung. Alle Akteure, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, sollten sich auch als Kinderschutzbeauftragte verstehen. Wir wollen, dass Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Vereine, Ermittlungsbehörden und insbesondere Jugendämter Schutzorte und Anwälte für Kinder sind.“

Drese sieht in der systemübergreifenden Zusammenarbeit im Kinderschutz einen Schwerpunkt für zukünftige Aktivitäten. Wir werden unsere Unterstützungsmaßnahmen so ausrichten, dass alle Partner im Kinderschutz besser erreicht werden. Auch der 11. Landespräventionstag 2021 hat den Kinderschutz zum Schwerpunktthema. Drese: „Die Landesregierung wird ihren Kurs einer aktiven Kinderschutzpolitik fortsetzen.“

Südbahn startet am 30. April

Ab 2022 bestellt das Land die Züge

Schwerin – Ab der Saison 2022 wird wieder die landeseigene Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) die Strecken zwischen Waren und Malchow (RB15: „Südbahn Ost“) sowie Mirow und Neustrelitz (RB16: „Kleinseenbahn“) bestellen. Außerdem wird es auch weiter Saisonverkehr in den Sommermonaten auf dem erweiterten östlichen Südbahnabschnitt zwischen Malchow und Karow, dem westlichen Abschnitt zwischen Parchim und Karow sowie auf der südlichen Achse zwischen Karow und Plau am See geben.

„Damit wird der ganzjährige Betrieb der Regionalbahnlinien 15 und 16 mindestens im bisherigen Umfang bis Ende 2027 gesichert. Unser Ziel ist es darüber hinaus, das Angebot sowohl für die ,Südbahn Ost‘ und die ,Kleinseenbahn‘ wie auch für die sommerlichen Saisonverkehre ab 2022 auszuweiten“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel.

Bereits im Januar haben der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der den Bahnverkehr auf den Strecken zwischen Waren und Malchow (seit 2017) sowie Mirow und Neustrelitz (seit 2012) bisher bestellt hat, und das Land vereinbart, die Aufgabenträgerschaft wieder ans Land zurück zu übertragen. „Die angestrebten Effizienzvorteile in Aufgabenträgerschaft des Landkreises wirken nicht mehr. Zusammen mit den reaktivierten Streckenabschnitten für den sommerlichen Saisonverkehr soll nun deshalb ein ganzheitliches Angebotskonzept für die Südbahn aus einer Hand zum Tragen kommen“, begründet Christian Pegel,

Zurzeit laufe das Verfahren zur Vergabe der Leistungen im Südbahnnetz und für die „Kleinseenbahn“. „Zum Sommer dieses Jahres sollte klar sein, welche Unternehmen dann welche Leistungen auf den Strecken anbieten können und entsprechend den Zuschlag erhalten. Die angestrebten Angebotsausweitungen hängen maßgeblich von den Ergebnissen des laufenden Vergabeverfahrens ab“, sagt der Minister zum aktuellen Stand.

In diesem Jahr startet der Saisonverkehre im Südbahnnetz – vorausgesetzt, die Corona-Pandemie lässt dies zu – am 30. April und wird bis zum 12. September fortgeführt. Wie im vergangenen Jahr werden damit auch in dieser Urlaubssaison an den Wochenenden wieder drei Zugpaare zwischen Hagenow und Plau am See über Ludwigslust und Parchim im vierstündigen Abstand verkehren. Hinzu kommt eine Hin- und Rückfahrt an den Freitagnachmittagen. Bahnreisende können somit in beiden Richtungen auf der Strecke Hagenow Land – Ludwigslust – Parchim – Plau am See (RB14/RB19) fahren, ohne in Parchim umsteigen zu müssen. In Hagenow Land besteht Anschluss an die Züge des RE1 aus/in Richtung Hamburg. Zudem wird es in Parchim auch wieder passende Anschlusszüge aus/in Richtung Schwerin (RB13) geben.

Um das Freizeitvergnügen rund um den Plauer See noch länger genießen zu können, werden die Züge in dieser Sommersaison jeweils zwei Stunden früher als im vergangenen Jahr verkehren. Somit erreicht man Plau am See am Freitagnachmittag bereits um 17.30 Uhr statt wie bisher um 19.30 Uhr. An den Wochenendtagen können Frühaufsteher schon um 9.30 Uhr mit der Bahn in Plau am See ankommen.

Auch die Hanseatische Eisenbahn (Hans) wird drei ihrer Fahrten an den Wochenenden ab dem 1. Mai wieder über Malchow hinaus bis nach Alt Schwerin und Karow verlängern (RB15). Karow erreicht man dann gegen kurz vor 10 Uhr am Vormittag sowie kurz vor 14 und 16 Uhr am Nachmittag. In die Gegenrichtung nach Waren verkehren die Züge, nach kurzem Aufenthalt in Karow, dann jeweils kurz nach der vollen Stunde.

Ergänzt wird das Nahverkehrsangebot auch in diesem Jahr durch die Busse der Linie 77, die meist stündlich zwischen Malchow, Karow, Plau am See, Lübz und Parchim verkehren. Sie sichern in Malchow und Parchim den Anschluss an den Bahnverkehr und bedienen zudem weitere Orte in der Ferienregion.

Weiter berichtet Christian Pegel: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich erfolgreich für eine bessere tarifliche Vernetzung der Angebote stark gemacht. Für die RB19-Strecke zwischen Parchim und Plau am See werden die Fahrpreise der Odeg auf das Tarifniveau der Buslinie 77 der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim (VLP) abgesenkt. Die Bahn- und Bus-Unternehmen erkennen während der Saison die Fahrausweise der jeweils anderen im gesamten Streckennetz zwischen Waren, Plau am See und Parchim gegenseitig an. So können z.B. Reisende mit einem Fahrausweis der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim (VLP) die RB19 der Odeg wie auch umgekehrt Reisende mit einem Fahrschein der Odeg die Busse der Linie 77 der VLP nutzen.“

Schüler und Azubis aus Mecklenburg-Vorpommern können zudem mit dem „Schülerferienticket MV“ und dem „Azubiticket MV“ ebenfalls jederzeit auf den genannten Bus- und Bahnstrecken reisen. Mit dem „Mecklenburg-Vorpommern-Ticket“ (MV-Ticket) ist es dieses Jahr erstmals möglich, aus ganz Mecklenburg-Vorpommern, aber beispielsweise auch aus dem Raum Hamburg, mit der Bahn und nur einem Ticket in die Seenplattenregion zu gelangen. Und Fahrradfreunde können mit der „Fahrradtageskarte Nahverkehr“ – in Verbindung mit dem „MV-Ticket“ – für nur sechs Euro auch ihr Rad günstig in Bahn und Bus mitnehmen.

Die Kosten für den diesjährigen Saisonverkehr auf der gesamten Südbahnstrecke in Höhe von mehr als 500.000 Euro trägt das Land.

Arbeitsmarkt März 2021 in M-V

Schwerin – Die Zahl der Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern ist im März nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Vergleich zum Vorjahresmonat um 10.100 Arbeitslose gestiegen (+16,9 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 8,5 Prozent. Insgesamt sind somit 69.800 Menschen arbeitslos. Im Vergleich zum Vormonat Februar ist die Zahl der Arbeitslosen um 1.900 (2,6 Prozent) gesunken.

„Die Corona-Pandemie hat weiterhin große Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Das betrifft vor allem unsere starken Dienstleistungsbereiche, wie beispielsweise den Tourismus und den Einzelhandel. Hier wird weiterhin Unterstützung benötigt. Der Bund plant ergänzende Hilfsprogramme für Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über einen sehr langen Zeitraum betroffen sind. Dabei geht es vor allem um die Hotellerie und die Gastronomie, die der Wegfall des Ostergeschäftes stark beutelt. Wir werden uns in den Gesprächen für ein Sonderprogramm einsetzen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Im März 2021 haben 300 Betriebe für 2.900 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Im Vormonat Februar waren es 1.100 Anzeigen für 11.900 Beschäftigte. Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 sind insgesamt 27.600 Anzeigen auf Kurzarbeit für 266.200 Beschäftigte in den Arbeitsagenturen eingegangen. Die Schwerpunkte liegen im Einzelhandel, in der Gastronomie, im Gesundheitswesen und im Baugewerbe. Das Land hat für die Unternehmen unter anderem ein Programm „Neustartprämie“ aufgelegt.

Unterstützt werden Sonderzahlungen von Unternehmen an Beschäftigte, die im Zeitraum von April 2020 bis Juni 2021 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffen waren. Bislang wurden 1.158 Anträge gestellt, von denen 1.064 bewilligt wurden. 987 sind (Stand 25.03.) ausbezahlt. Bei den beantragten Anträgen geht es insgesamt um 8.585 Mitarbeiter (bewilligte Anträge: 7.988 Mitarbeiter).

„Neben der Neustartprämie haben wir ein großes Unterstützungspaket für die heimische Wirtschaft geschnürt. Teilweise ergänzt das Land Programme dort, wo die Hilfen des Bundes aufhören. Die Verlängerung der Bundeshilfen wäre eine mögliche und auch begrüßenswerte Variante. Gleichzeitig ist ein Anschubprogramm für die Zeit danach notwendig. Entscheidend ist am Ende, dass Teile der Wirtschaft eine Unterstützung brauchen, um aus der Krise zu kommen, damit das Hochfahren bestmöglich gelingt“, sagte Glawe.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Stand Januar) ist im Vorjahresvergleich um 2.300 oder 0,4 Prozent auf 569.100 gesunken. So gingen in der Arbeitnehmerüberlassung (-1.300), im verarbeitenden Gewerbe (-1.100), im Handel (-600) und im Baugewerbe (-500) Arbeitsplätze verloren. Neue Jobs sind unter anderem im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.000), im Bereich öffentliche Verwaltung/Sozialversicherungen (+700) und im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+600) entstanden.

Die Zahl der Arbeitslosmeldungen aus einer Beschäftigung heraus ist im ersten Quartal 2021 (14.000) im Vergleich zum Vorjahr gesunken (-2.800; 16,6 Prozent). „Die Unternehmen wollen ihr Personal bestmöglich halten, um bei möglichen Lockerungen den Betrieb hochzufahren“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

AstraZeneca nur für über 60-Jährige

Schwerin – Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat einen überarbeiteten Entwurf für ihre COVID-19-Impfempfehlung vorgelegt. Sie empfiehlt darin, den AstraZeneca-Impfstoff im Regelfall für Personen einzusetzen, die über 60 Jahre alt sind. Die Gesundheitsminister der Länder haben zusammen mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn darüber beraten.

„Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission gelten auch für uns. Mecklenburg-Vorpommern wird diese umsetzen. Ziel ist es nun, durch entsprechende Planungen, die Maßnahmen so zu ergreifen, dass möglichst geringe Terminänderungen bei den Impfungen notwendig sind. Oberste Priorität ist es, dass Impfen weiter am Laufen zu halten und weitere Impftermine zu vergeben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Der Impfstoff von AstraZeneca soll künftig grundsätzlich nur noch zum Einsatz bei Personen kommen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. „In den Impfzentren werden die bereits vereinbarten Termine bestmöglich erhalten bleiben. Dort wo AstraZeneca für unter 60-Jährige vorgesehen war, werden diese nun auf BioNTec/Pfizer oder Moderna umgebucht“, so Glawe weiter.

Die Impfungen mit AstraZeneca haben Anfang Februar begonnen. Die Zulassung sieht einen zeitlichen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung von bis zu zwölf Wochen vor. Unabhängig davon, dass Termine zur Zweitimpfung mit AstraZeneca früher als nach zwölf Wochen bereits vergeben worden sind, besteht auch für die zu Beginn der AstraZeneca-Impfung Erstgeimpften laut Zulassung eine Schutzwirkung der Erstimpfung bis mindestens Anfang Mai. „Hier will die STIKO schnellstmöglich eine Empfehlung abgeben, wie mit der Zweitimpfung zu verfahren ist“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Bislang sind nach Angaben des Robert-Koch-Institutes in Mecklenburg-Vorpommern 237.953 Menschen geimpft worden – davon 166.043 Erstimpfungen und 71.910 Zweitimpfungen. Mecklenburg-Vorpommern hat 213.525 Impfdosen BioN-Tec/Pfizer, 21.600 Dosen Moderna sowie 76.800 Dosen AstraZeneca erhalten; insgesamt 311.925 Impfdosen. Davon wurden rund 237.953 Impfdosen verimpft. Das entspricht einem Anteil von über 76,00 Prozent aller Impfdosen, die im Land bislang verimpft worden sind.

Unterstützung für MV Werften

Schwerin – Die Landesregierung hat in Schwerin am Dienstag über die weitere Finanzierung für die MV Werften beraten. Zu Vermeidung eines Baustopps der Global 1 ab Anfang April 2021 ist eine Zwischenfinanzierung notwendig, bis der Bund eine endgültige Entscheidung getroffen hat, weitere Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für die MV Werften auszuzahlen. Die Finanzierung soll aus Mitteln der so genannten Lockbox in Höhe von 35 Millionen Euro erfolgen.

„Die Landesregierung hat grünes Licht gegeben. Die Mittel sollen für eine kurzfristige Überbrückungshilfe eingesetzt werden, um den Weiterbau der Global 1 zu ermöglichen. Damit wird unter anderem die Liquidität der Werften weiter sichergestellt und es können beispielsweise auch ausstehende Rechnungen von Zulieferern bezahlt werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe nach dem Kabinett.

Bei den Mitteln der Lockbox handelt es sich um ein verpfändetes Guthabenkonto des Gesellschafters Genting Hong Kong. Das Konto ist unter anderem auch für einen möglichen Krisenfall während der Bauphase auf den MV Werften vorgesehen. 35 Millionen Euro werden aus der Lockbox benötigt. Eine Freigabe der Pfandsicherheit erfordert die Zustimmung von 2/3 der im Konsortium vertretenen 17 Banken und der Deckungsgeber wie beispielsweise Land und Euler Hermes.

„Die eingezahlten Mittel in der Lockbox sind keine öffentliche Mittel von Bund oder Land, sondern es geht hierbei um privates Kapital, welches vom Gesellschafter als Sicherheit für den Bau von Schiffen eingezahlt worden ist“, machte Glawe deutlich.

„Ziel der Bemühungen ist es, dass die MV Werften weitere Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes erhalten können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Umgang mit Schnelltests und Selbsttests

Schwerin – Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer heutigen Kabinettssitzung in Schwerin den Umgang mit den Schnelltests bzw. Selbsttests in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert. „Unser Ziel ist es, durch die Testungen so viel Alltag wie möglich in Pandemiezeiten zu ermöglichen. Hierzu zählt beispielsweise das Einkaufen im Einzelhandel oder das Wahrnehmen von körpernahen Dienstleistungen zu ermöglichen.

Das Testen ist aufgrund der steigenden Infektionszahlen in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten alternativlos. Ansonsten müssten wir beispielsweise die Läden aufgrund wachsender Inzidenzen konsequent schließen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag nach dem Kabinett.

Es gibt verschiedenen Wege um anerkannte Schnelltests durchzuführen: In den Schnelltesteinrichtungen können Schnelltests, so genannte Bürgertests, gemacht werden. Diese Tests zahlt der Bund.

„Es ist mindestens ein Test pro Woche möglich. Die Tests sind kostenlos und haben ab Ausstelldatum und -uhrzeit eine Gültigkeit von 24 Stunden. Bürgerinnen und Bürger müssen sich im Vorfeld einen Termin für die Testung besorgen“, sagte Glawe. Die Bescheinigungen über den durchgeführten Test werden von dem jeweiligen Schnelltestzentrum oder der beauftragten Teststelle ausgestellt. Das sind zum Beispiel Apotheken, kommunale Einrichtungen oder auch Hilfsorganisationen, die diese Tests durchführen. Aktuell gibt es insgesamt 183 Testmöglichkeiten im Land. Davon sind beispielsweise 114 Apotheken, 17 Pflegeeinrichtungen, 32 Einrichtungen der Kommunen, zwei Grenzpendlerzentren sowie 10 Gesundheitszentren/Kliniken.

Auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern ist eine Onlinekarte mit den jeweiligen Orten der Testzentren und weiteren Informationen eingestellt. „Das Netz wird weiter ausgebaut“, so Glawe.

Darüber hinaus sind auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zunehmend gefordert, ihre Beschäftigten auf das Corona-Virus zu testen. „Der Arbeitgeber kann nach entsprechender negativer Coronavirus-Testung mit einem Schnelltest oder einem Selbsttest unter Aufsicht eine Bescheinigung für seine Beschäftigten ausstellen, dass der Test im Unternehmen durchgeführt wurde. Dieser hat eine Gültigkeit von 24 Stunden. Mit der Bescheinigung ist beispielsweise der Einkauf in der Innenstadt oder der Besuch einer körpernahen Dienstleistung möglich“, erläuterte Wirtschaftsminister Harry Glawe weiter.

Für körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise einem Friseurbesuch ist ein Schnelltest oder ein Selbsttest nötig, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können. Das kann entweder durch das Vorlegen einer Bescheinigung durch einen Test im Schnelltestzentrum oder durch das Vorlegen einer Testbescheinigung vom Arbeitgeber erfolgen.

Eine weitere Variante für das Ermöglichen einer körpernahen Dienstleistung wäre der Selbsttest unter Aufsicht. Er kann durch den jeweiligen Dienstleistungsanbieter zur Verfügung gestellt werden, oder der Kunde bringt den Selbsttest selbst mit. Der Selbsttest ist nur für die Ausführung der jeweiligen Dienstleistung in dem Geschäft oder im Betrieb gültig. „Entscheidend ist, dass der Selbsttest vor den Augen desjenigen erfolgt, der die Dienstleistung ausführt. Ist der Schnelltest negativ, kann die Behandlung erfolgen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Gültigkeit: Soweit in der Corona-Verordnung Schnelltest- oder Selbsttesterfordernisse geregelt sind, gelten diese, mit Ausnahme der in § 2 Absatz 3 geregelten Betriebe, ab dem 06. April 2021; für die in § 2 Absatz 3 geregelten Betriebe gelten diese Schnelltest- oder Selbsttesterfordernisse ab dem 31. März 2021. In der Hansestadt Rostock gelten diese Schnelltest- oder Selbsttesterfordernisse abweichend von Satz 3 ab 10. April 2021.

Polizeiliche Kriminalstatistik 2020

Innenminister Torsten Renz: In Mecklenburg-Vorpommern leben, heißt sicher leben!

Schwerin – Innenminister Torsten Renz und der Direktor des Landeskriminalamtes M-V, Rogan Liebmann, haben heute gemeinsam die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2020 vorgestellt.

Innenminister Torsten Renz „Die vorliegende Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2020 beweist erneut: In Mecklenburg-Vorpommern leben, heißt sicher leben! Diese positive Bilanz ist in hohem Maße auch das Verdienst unserer Polizistinnen und Polizisten. Mit Blick auf die Corona-Pandemie haben wir ein außerordentlich schwieriges Jahr hinter uns gebracht, das allen Beachtliches abverlangt hat. Gesellschaftliche Herausforderungen haben auch immer Auswirkungen auf die polizeiliche Arbeit. Veränderte Lebensbedingungen wie die Einschränkung von Sozialkontakten, wirtschaftliche Engpässe und veränderte Tatgelegenheitsstrukturen haben auch die Kriminalitätslage beeinflusst.

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern um 4,8 % von 111.329 auf 105.932 Fälle gesunken. Die sogenannte Häufigkeitszahl, also die Zahl der Straftaten pro 100.000 Einwohner, ist von 6.916 auf 6.587 gesunken. Das ist der niedrigste Stand seit 1992.

Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote das dritte Jahr in Folge leicht gestiegen und liegt bei 62,9 Prozent, womit wir die höchste je registrierte Aufklärungsquote in Mecklenburg-Vorpommern seit 1992 erzielt haben. Das ist keineswegs selbstverständlich und Ergebnis professioneller Arbeit. Nur vier Bundesländer hatten beispielsweise 2019 eine höhere Aufklärungsquote als Mecklenburg-Vorpommern aufzuweisen. Ich bin mir sicher, dass wir mit diesem Ergebnis auch in 2020 einen derart guten Stand im Vergleich der Bundesländer erreichen werden.

Sicherlich hat sich die Corona-Pandemie auch auf die Polizeiliche Kriminalstatistik niedergeschlagen. Trotz sinkender Zahlen sind unsere Sicherheitsbehörden ständig mit neuen und steigenden Anforderungen konfrontiert. Die Landespolizei hatte neben der ohnehin anspruchsvollen Aufgabe der täglichen Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zusätzlich die Einhaltung der Corona-Verordnungen und die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs zu meistern. Homeoffice-Lösungen mögen in vielen Bereichen machbar sein. Kriminalitätsbekämpfung in Gänze von zu Hause aus ist dagegen undenkbar.

Angesichts des engagierten und qualifizierten Einsatzes aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei, die auch 2020 trotz aller Widrigkeiten mit hoher Verlässlichkeit und Präsenz dafür gesorgt haben, dass sich unsere Bürger sicher fühlen können, möchte ich an dieser Stelle Danke sagen für die geleistete Arbeit.“

Impfterminvergabe wird erweitert

Glawe: Online-Registrierung zum Impfen ab Mittwoch möglich – Start mit Priorität 1

Schwerin – Ab Mittwoch (31. März) ermöglicht ein Online-Tool die digitale Termin-Registrierung beim Impfen. „Neben der telefonischen Anmeldung bieten wir einen weiteren Weg für die Vergabe eines Impftermins an. Es können sich ab morgen (Mittwoch 31. März) Impfberechtigte online für einen Impftermin registrieren. Abhängig von der Verfügbarkeit des Impfstoffes werden die Termine dann vergeben werden. Im April rechnen wir insgesamt mit 174.150 Impfdosen für die Erst- und für die Zweitimpfung in den Impfzentren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Der Start erfolgt am Mittwoch, den 31. März 2021, um 10 Uhr. Die Registrierung wird unter der Internetseite: www.corona-impftermin-mv.de möglich sein. Bei der Registrierung können sich zunächst am 31.03. und am 01.04. nur Impfberechtigte der Prioriät 1 registrieren. Das sind insbesondere Personen über 80 Jahre und Personen, die regelmäßig alte und pflegebedürftige Menschen betreuen. Der Erhalt des Anschreibens der über 80-Jährigen ist hierfür nicht mehr notwendig, alle Personen über 80 Jahre sind aufgerufen, sich zeitnah einen Termin zu vereinbaren. „Mecklenburg-Vorpommern impft weiter nach der Bundesimpfverordnung. Ziel ist es, dass wir diejenigen, die den größtmöglichen Schutz vor dem Corona-Virus benötigen, weiter durchimpfen“, so Glawe weiter.

Ab Freitag (02. April 2021) sind zusätzlich zur Priorität 1 auch Registrierungen in der Priorität 2 möglich. Hierzu zählen insbesondere alle über 70-Jährige oder viele chronisch Kranke.

Es können bei der Registrierung Terminvorschläge für Impftermine gemacht werden. Die finale Terminvergabe erfolgt über das Online-System. „Wir rechnen mit einem hohen Anfrageaufkommen. Es wird Geduld notwendig sein, da immer noch keine ausreichenden Impfstoffmengen vorhanden sind“, machte Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend deutlich.

Der Online-Registrierte wird automatisch einen Termin per E-Mail bekommen. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Verfügbarkeit der Impfstoffe ab. Der Impfberechtigte wird per E-Mail regelmäßig über den Status seiner Terminvergabe informiert.

Bislang sind nach Angaben des Robert-Koch-Institutes in Mecklenburg-Vorpommern 237.953 Menschen geimpft worden – davon 166.043 Erstimpfungen und 71.910 Zweitimpfungen.

Mecklenburg-Vorpommern hat 213.525 Impfdosen BioN-Tec/Pfizer, 21.600 Dosen Moderna sowie 76.800 Dosen AstraZeneca erhalten; insgesamt 311.925 Impfdosen.

Davon wurden rund 237.953 Impfdosen verimpft. Das entspricht einem Anteil von über 76,00 Prozent aller Impfdosen, die im Land bislang verimpft worden sind.