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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Straßenumgestaltung am Glatten Aal

Rostock – Für die Umgestaltung von Straßen am Glatten Aal im Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ erhält die Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom Bauministerium einen Zustimmungsbescheid zum Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von knapp 1,9 Millionen Euro bei Gesamtkosten von ca. vier Millionen Euro.

Geplant ist, die Straßen am Glatten Aal, die ums neu errichtete Hansekarree verlaufen und im Denkmalbereich „Innenstadt“ liegen, umzugestalten. Die Straßenoberflächen der Johannis-, Kistenmacher-, Garbräter- und Buchbinderstraße sind sehr schlecht. Deshalb sollen sie entsprechend der städtebaulichen Ziele für das Sanierungsgebiet erneuert werden. Dabei soll auch die historische Wegeführung wiederhergestellt werden. Alle Straßen liegen in einer auf 20 Stundenkilometer beschränkten Verkehrszone. Auf beiden Seiten der Straßen entstehen Gehwege. Die Entwässerungsanlagen sollen erneuert bzw. saniert werden.

Der Baumbestand soll erhalten und durch neue Bäume ergänzt werden. Außerdem werden Bänke zum Verweilen aufgestellt und insektenfreundliche Beleuchtung installiert. Befestigt werden die Straßen mit Natursteinpflaster, die Gehwege mit Klinkerpflaster. Die Garbräterstraße wird aufgrund ihrer hohen Frequentierung durch Fußgänger und Radfahrer als verkehrsberuhigter Bereich mit Betonpflaster gestaltet.

Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich im November 2021 beginnen und im Jahr 2023 beendet werden.

Verbrennen von Gartenabfällen

Backhaus: Bitte auf das Verbrennen von Gartenabfällen verzichten

Schwerin – Agar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus appelliert an die Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf das Verbrennen von Gartenabfällen in diesem März ganz zu verzichten.

„Die Erlaubnis zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist nicht nur rechtlich als Ausnahme an strenge Vorgaben geknüpft. Es ist auch aus ökologischer Sicht unzeitgemäß“, so der Minister. „Die Luft wird durch den Rauch belastet und ein wertvoller Rohstoff geht verloren. Zudem ist es in Zeiten der Corona-Pandemie besonders wichtig zu lüften. Das bedeutet, dass Feuer und Rauch gerade jetzt die Luftqualität nicht mindern sollten“ erklärt Backhaus seine Bitte.

Das Ministerium weist darauf hin, dass das Verbrennen grundsätzlich untersagt ist. Seit 2001 regelt die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung), dass in Mecklenburg-Vorpommern pflanzliche Abfälle dem Stoffkreislauf auf natürlichem Weg zurückgegeben werden sollen. Pflanzliche Abfälle sind vorrangig durch ein Kompostieren, ein Einbringen in den Boden oder ein einfaches Liegenlassen auf dem Grundstück zu entsorgen, auf dem sie angefallen sind.

Daneben können die Gartenabfälle aus privaten Haushalten auch über die Sammelsysteme der Landkreise und kreisfreien Städte entsorgt werden. Geltende Regelungen für die jeweilige Region sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bieten neben Sammlungen im Bringsystem, wie beispielsweise auf den Wertstoffhöfen, in den meisten Landkreisen auch Sammlungen im Holsystem, etwa über die Biotonne, an.

Lediglich dann, wenn die vorangehend genannten Entsorgungswege nicht möglich oder nicht zumutbar sind, erlaubt die Landesverordnung ausnahmsweise ein Verbrennen von Pflanzenabfällen auf privat genutzten Grundstücken. Die Zumutbarkeit ist von den vor Ort zuständigen Abfall- bzw. Ordnungsbehörden einzu­schätzen.

Wird somit vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine Biotonne angeboten, besteht grundsätzlich die Pflicht, diesen Entsorgungsweg anstelle des Verbrennens zu nutzen. Nach jüngster verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung gilt dies auch dann, wenn sperriger Baumschnitt zu entsorgen ist. Den Bürgerinnen und Bürgern ist es demnach regelmäßig zuzumuten, das Angebot einer Biotonne in Anspruch zu nehmen. Soweit sperriger Baumschnitt angefallen ist, ist es grundsätzlich auch zumutbar, den Baumschnitt erst einmal auf dem Grundstück zwischenzulagern, bei Bedarf zu zerkleinern sowie dann nach und nach über die Biotonne zu den jeweiligen Abfuhrterminen entsorgen zu lassen.

Bei Vorliegen der Ausnahmegründe ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle lediglich vom 1. bis 31. März und vom 1. bis 31. Oktober und nur werktags während zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr zulässig. Um eine starke Rauchentwicklung zu vermeiden, dürfen nur trockene pflanzliche Abfälle verbrannt werden. Diese sind am Verbrennungstag umzulagern oder erstmalig aufzuschichten, um Tiere zu schützen, die dort Unterschlupf gesucht haben. Beim Verbrennen ist zudem ein Mindestabstand von 300 Metern zu Krankenhäusern, Kurkliniken, Alten- und Pflegeheimen sowie während der jeweiligen Öffnungszeiten zu Kindertagesstätten, Großtagespflegestellen, Schulen, Schulhorten und vergleichbaren Einrichtungen zu wahren.

Erweiterung der CJD Fachklinik Rügen

Insel Rügen – Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Freitag einen Zuwendungsbescheid an die CJD Fachklinik Rügen in Garz für den Neubau eines Apartmenthauses mit zwölf zusätzlichen Wohnungen übergeben.

„Die Klinik ist spezialisiert auf Rehabilitation und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen. Ziel ist es, junge Erkrankte frühzeitig zu unterstützen. Die Reha-Maßnahmen helfen, mit den Beschwerden besser umzugehen, Spätfolgen zu verhindern und insgesamt die Lebensqualität der Patienten zu steigern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Träger der Fachklinik Rügen ist seit 20 Jahren das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland e.V. Die Einrichtung in Garz gehört seit 2015 zum Verbund CJD Nord. In der CJD Fachklinik Rügen in Garz werden stationäre Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Hauterkrankungen (insbesondere Neurodermitis), Atemwegserkrankungen (insbesondere Asthma bronchiale), Allergien, Adipositas (Übergewicht) und Sprachentwicklungsstörungen durchgeführt. Die Fachklinik verfügt über eine Bettenkapazität von 75 Betten. Davon stehen 29 Plätze für Kinder mit Begleitperson zur Verfügung. Nach Angaben des Trägers gibt es eine zunehmende Nachfrage von Rehabilitationen für Kinder bis zwölf Jahren mit Begleitpersonen.

„Die räumlichen Gegebenheiten in Garz reichen für die gesteigerte Nachfrage nicht mehr aus. Deshalb entsteht jetzt in Garz ein neues Apartmenthaus mit zwölf Wohnungen, um eine bestmögliche Betreuung der Patienten zu gewährleisten“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestition des Vorhabens beträgt mehr als 2,4 Millionen Euro. Das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium unterstützt das Vorhaben aus Landesmitteln in Höhe von 400.000 Euro. Weitere 100.000 Euro kommen aus dem Strategiefonds des Landes.

Impfangebote aktiv nutzen

Erweiterten Impfkreis in Priorität 1 weiter durchimpfen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat dafür geworben, dass sich alle Berechtigten der Priorität 1 impfen lassen. „Wir sind in der Priorität insgesamt weit vorangekommen. Die Impfungen bei den Ü80-Jährigen, bei den Bewohnern und bei Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen kommen Schritt für Schritt vorwärts. Potential besteht bei Personen, die unter 65 Jahre (U65-Jährige) sind und in die höchste Priorität gehören. Das sind Personen, die ältere oder pflegebedürftige Personen regelmäßig in stationären oder teilstationären Einrichtungen behandeln, betreuen oder pflegen. Hierzu zählen zum Beispiel Fußpfleger, Ergotherapeuten, Seelsorger oder auch Hausärzte, die regelmäßig in einem Heim Patienten betreuen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. Der Bund hatte mit einer Änderung für die Personengruppe die Bundesimpfverordnung Mitte Februar entsprechend angepasst.

Die Anmeldung ist über das Callcenter möglich. „Jeder in dieser Gruppe sollte das Impfangebot zum Schutz gegen das Corona-Virus nutzen. Der Personenkreis kann sich zur Vergabe eines Impftermins über die Impfhotline des Landes anmelden. Wichtig dabei ist es, den Nachweis der Impfberechtigung von der Einrichtung, in welcher die Tätigkeit ausgeübt wird, vor der Impfung zu besorgen. Diese wird beispielsweise von den Alten- und Pflegeeinrichtungen ausgestellt“, sagte Gesundheitsminister Glawe. Mit dem Nachweis der Impfberechtigung können die betreffenden Personen dann einen Impftermin über die Hotline des Landes M-V unter 0385/20 27 11 15 vereinbaren.

In Mecklenburg-Vorpommern hat von insgesamt 256 vollstationären Einrichtungen in 248 Einrichtungen eine Erstimpfung (97 Prozent) stattgefunden, in 218 Heimen (85 Prozent) auch bereits die Zweitimpfung. „Die mobilen Teams kommen bei den Impfungen deutlich voran. Die Impfbereitschaft in den Einrichtungen ist hoch. Das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen geht aktuell langsam zurück“, so Glawe weiter.

Die U65-Jährigen werden mit dem Impfstoff AstraZeneca geimpft. „Bei uns im Land gibt es derzeit keinen Impfstau. AstraZeneca reduziert – wie die anderen zugelassenen Impfstoffe auch – das Risiko für schwere Covid-Erkrankungen. Ebenso wird das Risiko eines stationären Krankenhausaufenthaltes deutlich gesenkt. Es ist erwiesen, dass der Impfstoff eine Infektion verhindert und den möglichen Verlauf einer Corona-Neuinfektion deutlich abmildert. Das ist eine wesentliche Errungenschaft eines Impfstoffes gegen Covid-19. Jede Impfung erhöht die Chance, die Pandemie weiter einzudämmen. Wir wollen im Verlaufe des Monats März die Terminvergabe für die Unter-65-Jährigen der Priorität 2 öffnen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang 121.482 Impfungen durchgeführt. Das entspricht 74.504 Erstimpfungen und 46.978 Zweitimpfungen (bis einschließlich 24. Februar 2021).

Aktionsplan zur EU-Ostseestrategie

Schwerin – Nach der Genehmigung des überarbeiteten Aktionsplans zur EU-Ostseestrategie durch die Europäische Kommission stellt Innenminister Torsten Renz die Bedeutung der Strategie für Mecklenburg-Vorpommern heraus: „Die geografische Lage des Landes bietet uns herausragende Möglichkeiten. Sie stellt uns zugleich vor wichtige Herausforderungen, etwa beim Schutz der Ostsee oder beim Umgang mit dem Klimawandel. Die EU-Ostseestrategie bietet einen übergreifenden Rahmen, den wir in vielen Bereichen gut für die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn in der Ostseeregion nutzen können.“

Die wesentlichen Eckpunkte des überarbeiteten Aktionsplans waren daher Thema auf der 17. Sitzung des Forums Ostsee Mecklenburg-Vorpommern, das online am 25. Februar 2021 stattgefunden hat.

Inhaltlich umfasst der Aktionsplan 14 Politikbereiche, darunter etwa die Förderung des sicheren und sauberen Schiffsverkehrs, des Tourismus oder die Vermeidung von Schadstoffeinträgen. Auch die Zusammenarbeit im Falle von Katastrophen und von Sicherheitsbehörden sind Themen im Aktionsplan.

Die Umsetzung erfolgt im Wesentlichen in Form von Projekten. Akteure aus Mecklenburg-Vorpommern haben sich in den vergangenen Jahren an über 23 Projekten im Rahmen der EU-Ostseestrategie beteiligt.

Auch an den Ende 2020 genehmigten Anschubprojekten beteiligen sich Akteure aus dem Land. Mit ihnen wird die weitere Zusammenarbeit vorbereitet. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Projekte:

  • Baltic DigiTour – Aufbau einer Wissensplattform und -Community zur Digitalisierung im Tourismus
  • BOWE2X – Erforschung der Power-to-X-Umwandlung an Offshore-Windparks oder Landungspunkten in der südlichen Ostsee
  • Change(K)now! – Erreichen von Verhaltensveränderungen zum Schutz der Ostsee beim Kauf und Einsatz von giftigen Chemikalien
  • REPHIRA – Reduzierung von Arzneimitteleinträgen im ländlichen Raum
  • Revitalise Heritage – Wiederbelebung des Architektur- und Landschaftserbes
  • UROSCO – Aktualisierung und Neuberechnung nationaler Vorsorgepläne zur Ölhavariebekämpfung im Ostseeraum

Informationen zu diesen und weiteren Projekten, zum Aktionsplan zu EU-Ostseestrategie sowie zum Forum Ostsee Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf dem Europaportal des Landes: www.europa-mv.de .

Neues Löschfahrzeug für die FFW Sassnitz

Insel Rügen – Das Innenministerium übersandte in dieser Woche dem Bürgermeister der Stadt Sassnitz im Landkreis Vorpommern-Rügen, Herrn Frank Kracht einen Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung über 133.000 Euro zur Finanzierung eines neuen Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr. Das neue Fahrzeug wird ein altes Löschfahrzeug ersetzen. Das Land beteiligt sich über die sogenannte „Drittelregelung“ (Land, Landkreis, Gemeinde) an der Finanzierung.

Innenminister Torsten Renz: „Wir alle wissen, dass es bei Unfällen und Katastrophen auf jede Minute ankommt, um Leben zu retten. Deshalb müssen die Wehren bei Technik und Fahrzeugen auf neustem Stand sein. Hier zu helfen und zu unterstützen, ist mir als Kommunalminister sehr wichtig“.

In der Freiwilligen Feuerwehr Sassnitz engagieren sich 53 aktive Kameradinnen und Kameraden. Auch für die Jugendarbeit setzen sich die ehrenamtlichen Helfer ein, 22 Mädchen und Jungen begeistern sich für die Jugendfeuerwehr.

Die Sassnitzer Feuerwehr rückt nicht nur zu Einsätzen im Stadtgebiet aus, sondern auch in die nähere Umgebung bis hin zum Nationalpark Jasmund mit dem Königstuhl. Außerdem unterstützt sie die Einsatzeinheiten zum Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen von chemischen, biologischen, radiologischen sowie nuklearen Gefahren (CBRN) und bei der Höhenrettung des Landkreises Vorpommern-Rügen.

„Ich bin überzeugt, dass die Sassnitzer Feuerwehr mit dem neuen Fahrzeug bestens für ihre vielfältigen Aufgaben gerüstet sein wird. Die modernste Technik nützt aber nichts ohne die Einsatzbereitschaft der Frauen und Männer, die sehr viel Freizeit für ihr Ehrenamt opfern. Dafür meine Anerkennung und herzlichen Dank“, betonte Minister Renz.

Landesforst Mecklenburg-Vorpommern

Backhaus: Leistungen des Multitalents Wald müssen bezahlt werden

Schwerin – Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Forst, Dr. Till Backhaus hat zusammen mit Prof. Dr. Ulrich Hampicke sowie Achim Schäfer (DUENE e.V) die Studie „Ökonomische Bewertung der Ökosystemleistungen der Wälder der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern“ vorgestellt. Diese Studie beziffert erstmals in Deutschland ausführlich die Leistungen der Wälder und eröffnet neue Ansätze der nachhaltigen Waldbewirtschaftung.

Kern der Studie ist die genaue Berechnung einiger Ökosystemleistungen der Wälder in Mecklenburg-Vorpommern. Als Ökosystemleistungen bezeichnet werden sämtliche Nutzen und Vorteile, die die Natur und der Mensch aus dem Ökosystem ziehen. Wälder erbringen vielfältige Leistungen. Dazu zählen neben dem Rohstoffertrag auch die Funktion als Luftfilter, Lebensraum, Kohlenstoffspeicher, Bodenschutz, Sauerstofflieferant und viele weitere. Auch Aspekte des Waldes als Erholungsraum und Trinkwasserspeicher wurden in der Studie mitberücksichtigt.

All diese Vorteile gibt der Wald der Allgemeinheit derzeit noch kostenlos. Die Eigentümer erhalten für diese keine finanzielle Anerkennung. Gleichzeitig bringt die Bewirtschaftung klimageschädigter Wälder kaum noch Gewinne. Das muss sich nach dem Willen des Ministers ändern: „Der Wald gibt der Natur und uns Menschen so viel. Ohne ihn wäre ein Leben hier nicht möglich, doch all der Nutzen, den wir aus ihm ziehen, werden nicht belohnt. Wir wollen das System deshalb auf neue Füße stellen.“

Politischer Ansatz des Ministers ist die finanzielle Anerkennung der Ökosystemleistungen. So sollen Waldeigentümer nicht mehr nur für die Holzerträge Geld erhalten, sondern auch für die Ökosystemleistungen belohnt werden. Die Ökosystemleistungen eines Waldes sind derzeit in etwa doppelt so viel wert wie die Erträge durch den Holzverkauf. Das entspricht pro Hektar Wald rund 450 Euro. Für den besser aufgestellten und bewirtschafteten Landeswald wären es sogar 465 Euro. Insgesamt hat Mecklenburg-Vorpommerns eine Waldfläche von rund 558.100 Hektar.

Vor dem Hintergrund der Diskussionen um den Schutz von Umwelt, Artenvielfalt und sauberem Wasser plädiert der Minister deshalb für eine Neuausrichtung der Forstpolitik anhand der Ökosystemleistungen: „Über Jahrzehnte haben wir das für selbstverständlich gehalten und unterschätzt, wie sich unser Handeln auswirkt. Wir erleben nun auch hier bei uns in Deutschland zunehmend, wie zerbrechlich dieses wunderbare Ökosystem Wald ist. In den letzten Jahren ist uns zunehmend klargeworden, dass wir für unser Wohlergehen und das der zukünftigen Generationen etwas tun müssen. So ist das Konzept in Mecklenburg-Vorpommern zu den Ökosystemleistungen des Waldes entstanden, das die Leistungen der Natur für den Menschen in den Vordergrund rückt.

Wir dürfen den Wald nicht mehr nur als Rohstofflieferanten sehen, sondern müssen seine vielfältigen Ökosystemleistungen in den Fokus nehmen. Die Gesellschaft muss endlich bereit sein, die Ökosystemleistungen angemessen zu honorieren. Es entspricht politischer und ökonomischer Vernunft, dass in einer Zeit, in der der klimaschädliche CO2-Ausstoss aus Industrie und Haushalten mit Abgaben belegt wird, die Fähigkeit von Wäldern, CO2 im Wald und in den Holzprodukten zu binden, finanziell abgegolten wird. Ich setze mich daher für eine leistungsabhängige vertragliche Vergütung von Klimaschutzleistungen ein. Meine Leitidee dabei ist: Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen!“, so Minister Backhaus.

Der gerade veröffentlichte Waldzustandsbericht bescheinigt den Wäldern in Deutschland eine dramatische Lage. Durch ausbleibende Niederschläge in den letzten Jahren zeigen große Teile der Waldbestände schwere Schäden, die sich vor allem in Kronenlichtungen bemerkbar machen.

Der Vorsitzende des Waldbesitzerverband MV, Ivo von Trotha, der an der Studie mitwirken konnte, ergänzt hierzu: „Die DUENE Studie aus Greifswald ist breiter angelegt und tiefer fundiert als bisherige Untersuchungen. Diese Bewertung ist ein wichtiger Schritt für die aktuellen Diskussionen zur Honorierung von ÖSL des Waldes in Deutschland und Europa. Besonders wertvoll ist die Klimaschutzleistung des Waldes, die die Waldbesitzer derzeit mit Ihrem Holzerlösen finanzieren und der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stellen.“

Impfungen in Kitas und Kindertagespflege

Drese: Impfungen für Beschäftigte in Kitas und Kindertagespflege können im März starten

Schwerin – Das Land und die kommunale Ebene haben sich gestern darauf verständigt, Beschäftigte in den Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen in der Impfreihenfolge vorzuziehen. „Wir wollen noch im März mit dem Impfen in den Kitas starten“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

„Ich bin den Landkreisen und kreisfreien Städten sehr dankbar, dass sie die Änderung der Impfpriorität in der Corona-Impfverordnung umgehend umsetzen“, so Drese.

Neben den Impfzentren werden für die Impfungen auch die mobilen Impfteams in den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stehen. „Die mobilen Impfteams haben in den letzten Wochen hervorragende Leistungen in den vollstationären Alten- und Pflegeeinrichtungen erbracht. Dort sind die Impfungen bis auf die Einrichtungen mit aktiven Corona-Geschehen abgeschlossen. Ab März werden die mobilen Teams dann mit hoher Priorität Kitas aufsuchen“, sagte Drese.

„Die Öffnung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist für das Land und die Kommunen von höchster Bedeutung. Es ist deshalb folgerichtig, dass Erzieherinnen und Erzieher früher ein Impfangebot erhalten“, so Drese. „Die schnelle Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern ist ausdrücklich auch ein Beleg der Wertschätzung und Anerkennung für die Arbeit aller im Bereich der Kindertagesförderung tätigen Menschen“, betonte die Ministerin.

Insgesamt sind rund 16.500 Beschäftigte in den Kitas (einschließlich technisches Personal) und Kindertagespflegestellen in Mecklenburg-Vorpommern tätig. Drese: „Ich bin mir sicher, dass sehr viele von ihnen die Impfangebote wahrnehmen werden. Es geht um einen bestmöglichen Selbstschutz, aber auch um Verantwortung für die anvertrauten Kinder.“

Drese wies zudem darauf hin, dass in Kürze Schnell-Selbsttests für die Kitas und Kindertagespflegestellen zur Verfügung stehen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat die ersten drei Sonderzulassungen von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 gestern erteilt.