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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Sanierungsarbeiten am Schloss Güstrow

Güstrow – Während in den vergangenen Wochen von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt das Dach des Güstrower Residenzschlosses eine aufwändige Schadstoffsanierung erhielt, hat nun mit der Sanierung der Außenhülle der weithin sichtbare Teil der Bauarbeiten begonnen. Dank bedruckter Gerüstplanen soll die Außenansicht während der mehrjährigen Bauarbeiten erhalten bleiben.

Seit Jahresbeginn haben an der Fassade des Westflügels die Gerüstbauarbeiten begonnen. Das Gerüst für den Turm auf dem Westflügel stellt dabei eine besondere Herausforderung dar, da dieses über den Dachfirst mit dem Gerüst im Schlosshof verbunden und hochgradig belastbar ausgeführt sein wird; an dieser Stelle wird das Gerüst dann eine Höhe von rd. 36,0 Metern aufweisen.

Am Nordflügel des Schlosses wird darüber hinaus ein Schutzdach errichtet, damit ein witterungsabhängiges Bauen bei schlechten Wetterverhältnissen möglich wird. Für den Transport großer Lasten wird im Februar im Schlosshof ein Turmdrehkran gestellt, der mit einer Ausladung von 55 Metern dann alle Baustellen am Schloss bedienen kann. Mit der Fertigstellung der Gerüste werden dann die mehrjährigen Bauarbeiten an den Dächern, den Fassaden und Fenstern beginnen.

Reinhard Meyer: „Grundlegende Sanierungen brauchen ihre Zeit, deshalb stehen Güstrow lange Baumaßnahmen bevor. Wir haben uns daher entschlossen, das eingerüstete Schloss während der Bauzeit optisch aufzuwerten und die Gerüstplanen der Außenfassaden des West- und Südflügels mit Schlossansichten zu bedrucken. So muss während der Bauzeit nicht ganz auf die Ansicht der Schlossfassade verzichtet werden.“

Die Baumaßnahme des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamtes Schwerin wird voraussichtlich im Jahr 2023 beendet werden. Zusammen mit der Europäischen Union investiert das Land rund 28 Mio. Euro in die Sanierung.

Fördermittel aus dem Kofinanzierungsfonds

Testorf-Steinfort – Nun kann einem erfolgreichen Abschluss der Ausbau- und Erneuerungsarbeiten im Ortsteil der Gemeinde nichts mehr im Wege stehen! Das Innenministerium übersandte in dieser Woche einen Bescheid über eine Zuwendung aus Kofinanzierungsmitteln i.H.v. 200.000 Euro an den Bürgermeister der Gemeinde.

Die Gemeinde Testorf-Steinfort im Landkreis Nordwestmecklenburg hatte beim Innenministerium für die Investition in den Wegebau bei Gesamtkosten i.H.v. rund 913.300 Euro Fördermittel aus dem Kofinanzierungsprogramm der Landesregierung beantragt, damit die Gemeinde ihren Eigenanteil finanzieren und für diese Maßnahme in den Genuss von EU-Mitteln zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung kommen kann. Mit rund 594.000 Euro ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt der Hauptzuwendungsgeber.

Innenminister Torsten Renz: „Verbindungsstraßen in den Gemeinden sind für die Bürgerinnen und Bürger, gerade in der ländlichen Region enorm wichtig. Dass hier die Gemeinde von Kofinanzierungsmitteln profitieren und damit der Gemeindehaushalt entlastet werden kann, freut mich besonders. Wichtige Vorhaben und Maßnahmen können durchgeführt werden, die mangels verfügbarer Eigenmittel nicht möglich gewesen wären.“

Die Verbindungsstraße zur B 208 wird breiter ausgebaut und beidseitig mit einer Oberflächenentwässerung versehen. Die Straße ist ein Gemeindeverbindungs- und Erschließungsweg für die Wüstenmarker Anwohner und für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Für den Busverkehr ist eine Buswendeschleife vorgesehen.

Sitzungen der Kommunalvertretungen

Schwerin – In der kommenden Landtagssitzung wird voraussichtlich ein Erleichterungsgesetz für die Arbeit der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in der Corona-Pandemie verabschiedet. Es eröffnet den kommunalen Körperschaften neben zahlreichen befristeten Ausnahmen von haushaltswirtschaftlichen Vorgaben der Kommunalverfassung insbesondere die Möglichkeit, in Abkehr von der bisherigen Pflicht zu Präsenzveranstaltungen, Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien auch als Videokonferenz oder Hybridsitzung durchzuführen.

Darüber hinaus können Gemeindevertretungen und Kreistage mit einer Zweidrittel-Mehrheit Aufgaben an den Haupt- bzw. Kreisausschuss delegieren. So können größere Zusammenkünfte in Zeiten des Corona-Lockdowns vermieden werden, ohne dass die demokratische Willensbildung Schaden nimmt.

Am Rande des heutigen MV-Gipfel mit den Kommunen zur Umsetzung der Corona-Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz betonte Innenminister Torsten Renz: „Wir wollen die Arbeit der Kommunalvertretungen gerade in diesen Zeiten soweit es geht erleichtern und gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass gefasste Beschlüsse auch rechtssicher sind. Wenn die persönliche Anwesenheit für den Meinungs- und Willensbildungsprozess in den Gemeindevertretungen, Kreistagen, Amtsausschüssen und Verbandsversammlungen erforderlich ist, können Präsenzsitzungen auch nach wie vor unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden. Die Entscheidung, ob die neuen Möglichkeiten genutzt werden, liegt allein bei den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern vor Ort. Wir erweitern mit dem Gesetz die Möglichkeiten der kommunalen Vertretungen, um in Zeiten der Pandemie die Funktionsfähigkeit der demokratischen Beschlussorgane aufrecht zu erhalten, aber auch Kontakte zu minimieren. Um den Kommunalpolitikern die Arbeit zu erleichtern, werden wir auch ein Handout herausgeben.“

Vorbehaltlich eines Beschlusses des Landtages am 27. Januar 2021 wird das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie in der ersten Februarwoche in Kraft treten. Nach Inkrafttreten des Gesetzes bedarf es eines Beschlusses, im Weiteren digital tagen zu wollen. Dieser Beschluss kann aber auch ohne Präsenz im Umlaufverfahren herbeigeführt werden.

Abiturprüfungen in MV werden verschoben

Martin: Gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse ist gesichert

Schwerin – Nach der virtuellen Sitzung der Kultusministerkonferenz am heutigen Donnerstag hat Bildungsministerin Bettina Martin das weitere Vorgehen bei den Abschlussprüfungen im Schuljahr 2020/2021 angekündigt.

„Wir haben heute in der Kultusministerkonferenz vereinbart, dass wir den jungen Menschen in den Abschlussklassen auch in diesem Jahr trotz der Pandemie einen Abschluss ermöglichen werden“, sagte Martin. „Die Abschlussprüfungen finden statt. Wichtig ist, dass den Schülerinnen und Schülern für ihre Abschlüsse keine langfristigen Nachteile durch die Corona-Pandemie entstehen. Deshalb bin ich sehr froh, dass klar ist, dass die Bundesländer die Abiture gegenseitig anerkennen werden und dass sichergestellt wird, dass die in diesem Jahr erworbenen Abschlüsse überall als gleichwertig anerkannt werden.“

Martin erklärte weiter, dass in Mecklenburg-Vorpommern alles dafür getan werde, dass die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen eine faire Chance haben auf einen guten und vergleichbaren Abschluss. „Wir waren bundesweit das erste Land, das nach den Sommerferien den täglichen Regelbetrieb in den Schulen gestartet hat. Bis kurz vor den Weihnachtsferien konnte bei uns Schule in Präsenz stattfinden. Und es ist auch ein wichtiger Erfolg der Verhandlungen in den vergangenen Tagen auf Bundesebene, dass wir auch weiterhin unsere Abschlussklassen im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können“, so Martin. Und doch sei klar, dass diese vergangenen zehn Monate keine normale Schulzeit war. „Wir werden deshalb alles dafür tun, dass die Schülerinnen und Schüler faire Rahmenbedingungen für ihre Prüfungen erhalten. Dafür werden wir auch weitere Anpassungen bei der Durchführung und Vorbereitung der Prüfungen vornehmen, ohne dabei die Qualität des Abschlusses zu reduzieren.“

Bei all den anstehenden Entscheidungen gehe es um die Lebenskarrieren der Jugendlichen. Es müsse ihnen die Eintrittskarte in ihre Zukunft nach der Pandemie gesichert werden.

Bereits während des laufenden Schuljahrs hat Mecklenburg-Vorpommern unterstützende Maßnahmen ergriffen:

  • Wir haben am 1. September 2020 die so genannten Vorabhinweise für die Prüfung 2021 (Abitur und Mittlere Reife) an alle Schulen gegeben. Mit diesen Hinweisen haben wir die prüfungsrelevanten Inhalte für den Unterricht reduziert. So können die Schülerinnen und Schüler gezielter auf ihre Prüfungen vorbereitet werden.
  • Es wurden zusätzliche Musteraufgaben in Deutsch und Mathematik erstellt.
  • Für die Lehrkräfte sind zusätzliche Fortbildungsangebote zur Prüfungsvorbereitung und spezifische Informationen zur Prüfungsvorbereitung über Fachbriefe zur Verfügung gestellt worden.
  • Für die Schülerinnen und Schüler haben wir den Zugang zu den Prüfungsaufgaben früherer Jahre erweitert.
  • Die Anzahl der verpflichtenden Leistungsnachweise im laufenden Schuljahr wurde reduziert.
  • Nicht zuletzt haben die Abschlussklassen die Möglichkeit des Präsenzunterrichts.

Mit Blick auf den heutigen KMK-Beschluss und in Übereinstimmung mit den getroffenen Regelungen werden folgende weitere Maßnahmen ergriffen:

  1. Wir werden die Termine der schriftlichen Abiturprüfungen verschieben, um zusätzliche Zeit für die Vorbereitungen zu schaffen. Dabei wollen wir weiterhin die länderübergreifenden Poolaufgaben nutzen. Die ersten Prüfungen starten anstatt am 13.04.2021 nun erst am 23.04.2021 mit der ersten bundesweiten Zentralprüfung.
  1. Wir werden die Hinweise zum prüfungsvorbereitenden Unterricht weiter präzisieren, um eine noch konzentriertere Vorbereitung auf die prüfungsrelevanten Inhalte in den Prüfungsfächern zu ermöglichen.
  1. Wir werden den Notendruck im verbleibenden Schuljahr nochmals reduzieren.
  1. Wir werden ermöglichen, dass als gemeinsame Entscheidung von Prüfling und Schule die Termine der mündlichen Prüfungen individuell festgelegt werden dürfen.
  1. Die Prüfungsregelungen für die Spezialgymnasien werden an die aktuelle Lage mit Blick auf die Praxisanteile angepasst.
  1. Über besondere Prüfungsbedingungen für Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich oder überwiegend im Distanzunterricht auf die Abiturprüfung vorbereitet wurden, wird immer mit Blick auf den Einzelfall im Rahmen eines Nachteilsausgleiches entschieden.

„Über diese und noch weitere Punkte sind wir bereits seit einiger Zeit mit dem Bündnis für gute Schule in engem Austausch“, sagte Martin abschließend.

Beantragung von Kinderkrankengeld

Sozialministerium stellt für Eltern Musterbescheinigung zur Beantragung von Kinderkrankengeld auf Homepage zur Verfügung

Schwerin – Der Anspruch von Eltern auf Kinderkrankentage ist in dieser Woche verdoppelt und ausgeweitet worden. Nach Zustimmung des Bundesrates am Montag ist das entsprechende Gesetz nunmehr in Kraft getreten.

Gesetzlich versicherte Eltern können somit im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende 40 statt 20 Tage. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf bis zu 90 Tage.

Sozialministerin Stefanie Drese weist darauf hin, dass der Kinderkrankengeld-Anspruch auch dann besteht, wenn das Kind nicht krank ist, sondern pandemiebedingt zu Hause betreut wird, weil Kitas, Tagespflegen oder Schulen geschlossen sind oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.

Drese: „Deshalb ist in diesen Fällen auch keine Krankschreibung durch einen Arzt notwendig. Im Bedarfsfall reicht für Arbeitgeber und Krankenkasse eine Bescheinigung von Kita, Tagespflege oder Schule.“

Das Sozialministerium stellt auf seiner Homepage unter www.sozial-mv.de für Eltern eine entsprechende Musterbescheinigung des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung. Sie gilt als Nachweis über die Nicht-Inanspruchnahme von Kita, Kindertagespflege oder Schule, wenn Eltern bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kinderkrankengeld stellen wollen.

„Sollten Krankenkassen oder Arbeitgeber einen Nachweis durch die Einrichtung verlangen, kann diese ausgefüllte und unterschriebene Musterbescheinigung verwendet werden“, betont Ministerin Drese.

Corona-Geschehen in Kitas sehr gering

Schwerin – In elf von insgesamt rund 1.500 Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es zurzeit Covid-19-Fälle. Betroffen sind fünf Kinder und acht Beschäftigte. Das geht aus den aktuellen Berichten der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte an das Landesamt für Gesundheit und Soziales hervor.

„Diese Zahlen verdeutlichen abermals, die Kitas spielen eine absolut untergeordnete Rolle in der Corona-Pandemie“, betonte heute Sozialministerin Stefanie Drese. Es zeige sich, das von der Landesregierung gemeinsam mit Expertinnen und Experten und den Jugendämtern erarbeitete und ständig aktualisierte Hygiene- und Schutzkonzept greift, so Drese. „Unsere Kitas sind in keiner Weise Treiber der Pandemie.“

Wichtig sei, so Drese, dass bei auftretenden Infektionen in Kindertageseinrichtungen von den zuständigen Gesundheitsämtern sofort konsequent Quarantänemaßnahmen umgesetzt werde. Das funktioniert nach Ansicht Dreses hervorragend.

Die Ministerin verwies zudem darauf, dass alle Kita-Beschäftigten seit September 2020 die Möglichkeit haben, sich kostenlos bis zu fünf Mal testen zu lassen.

Drese: „In den Kitas und Kindertagespflegen wird seit Beginn der Pandemie hervorragende Arbeit geleistet. Hierfür möchte ich mich bei allen Beschäftigten und den Kindertagespflegepersonen bedanken. In der Corona-Krise ist ganz besonders deutlich geworden, wie wichtig die Kompetenz und das Engagement der Erzieherinnen und Erzieher für die ihnen anvertrauten Kinder, deren Eltern und für unsere gesamte Gesellschaft ist.“

Im Anhang befindet sich der LAGuS-Bericht Schulen und Kitas vom 21.01.2021.

Spezialeinheiten der Polizei bleiben zusammen

Schwerin – Die Spezialeinheiten der Landespolizei, Mobiles Einsatzkommando (MEK) und Spezialeinsatzkommando (SEK), bleiben zusammen. Das hat Innenminister Torsten Renz heute in der Sitzung des Innen- und Europaausschusses des Landtags M-V angekündigt.

„Ob die Spezialeinheiten am bisherigen Standort, dem Landeskriminalamt, verbleiben oder in das Landesbereitschaftspolizeiamt wechseln, werde ich noch entscheiden“, so der Minister. „Sollte es eine Zuordnung zum Landesbereitschaftspolizeiamt geben, wird sich die Begrifflichkeit „Bereitschaftspolizei“ in der Behördenbezeichnung wiederfinden.“

Der Innen- und Europaausschuss hatte sich heute mit der Auswertung der Sachverständigenanhörung aus der letzten Ausschusssitzung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze“ befasst. In diesem Zusammenhang war auch die Anbindung der Spezialeinheiten erörtert worden. Torsten Renz: „Ich habe das Für und Wider fachlicher Argumente der eingesetzten Kommissionen ebenso abgewogen wie die Erklärungen der angehörten Sachverständigen und bin am Ende zu der Entscheidung gekommen, dass die Spezialeinheiten der Polizei zusammenbleiben.“

Wertholz-Submission des Landes

Malchin – Am 28. Januar 2021 findet in Malchin zum 30. Mal ein Meistgebotsverkauf von Werthölzern des Landes Mecklenburg-Vorpommerns statt. Im letzten Jahr wurde dieser Termin nach 28 Jahren als Versteigerung erstmals als Verkauf nach schrift­lichem Meistgebot (Submission) durchgeführt. Die Landesforst MV reagierte als Veranstalter damit auf entsprechende Kundenwünsche, die sich aus einem geringeren Organi­sationsaufwand gegenüber einer traditionellen Auktion ergeben. An der neuen Verkaufsform wird auch in diesem Jahr festgehalten.

„Beim letztjährigen Wertholztermin konnten die beteiligten Waldbesitzer unseres Landes einen Erlös von insgesamt rund 440.000 Euro erzielen“, erinnert Minister Dr. Till Backhaus. „Die dabei erzielten Spitzenpreise vieler Baum­arten können sich auch bundesweit sehen lassen. Ich bin zuversichtlich, dass die Anbieter auch in diesem Jahr den Holzqualitäten entsprechend gute Ergebnisse erreichen.“ Aufgrund der guten Qualitäten der angebotenen Wert­hölzer werden sie insbesondere in der Furnier- und Möbelindustrie verwendet.

Die zur Submission in diesem Jahr angebotenen Hölzer lagern derzeit zentral auf dem Wertholzplatz Nossentiner Heide und können seit dem 4. Januar 2021 besichtigt werden. Der Submissionskatalog wurde bereits an Kaufinteressen­ten aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland verschickt und steht zudem als Download auf der Homepage der Landesforstanstalt www.wald-mv.de zur Verfügung.

Das diesjährige Angebot umfasst insgesamt 801 Fest­meter Laubwertholz. Den Hauptanteil stellt mit 628 Festmeter die Baumart Eiche, aber auch Esche, Buche und Ahorn sind mit teils nennenswerten Mengen vertreten. Mit 494 Festmeter ist die Landesforst der Hauptanbieter. Zudem beteiligen sich 18 kommunale und private Waldbesitzer des Landes mit insgesamt 307 Festmeter am diesjährigen Meistgebotstermin. Unter ihnen befinden sich die Forstwirtschaftliche Vereinigung und die Universität Greifswald sowie die Städte Rostock, Teterow, Greifswald und Lübz.

Die schriftlichen Gebote werden am 28.01.2021 ab 09.00 Uhr in der Zentrale der Landesforstanstalt geöffnet. Wegen der coronabedingten Vorsorge-Maßnahmen ist die Submissionsleitung bestrebt, die Teilnehmerzahl auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Deshalb sollten sich Interessenten im Vorfeld an die Submissionsleitung wenden (Tel. 03994 / 235 210).

Die Ergebnisse der Submission werden am 29.01.2021 vom Landwirtschaftsministerium MV bekanntgegeben.