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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Schwesig: Nie wieder Krieg, nie wieder Diktatur

Wöbbelin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute auf dem Gelände des KZ-Außenlagers Wöbbelin an die dort zum Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft eingesperrten und zu Tode gekommenen Menschen erinnert.

„Die Menschen, die hier eingesperrt waren, wurden gequält, geschlagen und ausgebeutet. Viele wurden getötet, 1.000 Menschen allein noch einmal in den letzten Kriegstagen. Der Jüngste war gerade einmal neun Jahre alt. Der Menschen, die dieses Grauen erlebt haben, gedenken wir heute“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Es sei wichtig, die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus lebendig zu halten. „Ich will mich ganz herzlich bei allen bedanken, die sich für die Pflege, Gestaltung und Erhaltung der Mahn- und Gedenkstätten im Land einsetzen. Auch junge Menschen wollen weiterhin wissen, was damals hier passiert ist. Deshalb fördern wir als Land die Gedenkstätte am Konzentrationslager Wöbbelin.

Wir haben mit dem aktuellen Landeshaushalt die Mittel für Gedenkstättenfahrten deutlich erhöht. Denn gerade, weil die Zeit des Nationalsozialismus immer weiter in die Vergangenheit rückt, weil es immer weniger Menschen gibt, die diese Zeit selbst noch erlebt haben – gerade deshalb müssen wir mehr tun, um die Erinnerung lebendig zu halten.“

Ebenso wichtig sei, die richtigen Lehren aus der Zeit des Nationalsozialismus zu ziehen. „Freiheit, Frieden und Demokratie, die Errungenschaften der Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus und der Friedlichen Revolution, müssen wir uns bewahren“, erklärte Schwesig. „Nie wieder Krieg, nie wieder Ausgrenzung und Unterdrückung, nie wieder Diktatur!“

Empfang für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Schwesig: Personal- und Betriebsräte stärken Wirtschaft und sichern Arbeitnehmerrechte

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf ihrem Empfang für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Arbeit der Betriebsräte, Personalräte und Auszubildendenvertretungen im Land gewürdigt.

„Sie vertreten die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Auszubildenden in ihrem Betrieb, engagieren sich in Tarifverhandlungen und stehen ihren Kolleginnen und Kollegen zur Seite. Wenn es um den Respekt vor der Arbeit und um die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht, stehen Sie in vorderster Reihe.

Gleichzeitig haben sie die zukünftige Entwicklung ihres Unternehmens im Blick. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes und zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Im Rahmen der Veranstaltung zeichnete die Ministerpräsidentin gemeinsam mit Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank die diesjährigen Gewinner des Betriebs- und Personalrätepreises aus.

In der Kategorie „Mitbestimmung – gut eingebracht“ wurde der Betriebsrat der Liebherr-Rostock GmbH ausgezeichnet. Der Betriebsrat wird für die neu geschaffene Betriebsvereinbarung „Belastungszulagen“ geehrt. „Den Betriebsparteien ist es gelungen, ein transparentes, gerechtes und für die Mitarbeitenden spürbares Instrument zur Anerkennung besonderer arbeitsbedingter Belastungen zu entwickeln und dauerhaft zu verankern“, heißt es in der Begründung der Jury.

Gewinner in der Kategorie „Mitbestimmung – stark gemacht“ ist der Betriebsrat der Usedomer Bäderbahn, Heringsdorf. Hier erfolgt die Auszeichnung für die Aushandlung des Sozialplans und Interessensausgleichs für vom Stellenabbau im Teilbetrieb Bus betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Zuge des Betriebsüberganges auf die Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald.

„Der Betriebsrat hat sich außerordentlich für den Erhalt der Arbeitsplätze eingesetzt, es fanden immer wieder Betriebsversammlungen und im Abendbereich Mitgliederversammlungen statt. Ausgezeichnet werden soll der Einsatz des Betriebsrates in einer schwierigen Situation“, heißt es dazu in der Jurybegründung.

Preisträger in der Kategorie „Mitbestimmung – neu gedacht“ ist der Personalrat des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz, Schwerin. Er wird für die Aushandlung der „Dienstvereinbarung zur Vermeidung und zur Lösung von Konflikten am Arbeitsplatz“ geehrt. Die Dienstvereinbarung regelt Aufgabenkonflikte, Beziehungskonflikte  und Wertekonflikte. Durch ein Konfliktteam sollen so Konflikte gelöst werden.

„Vom Einsatz der Arbeitnehmervertretungen profitieren einzelne Beschäftigte ebenso wie die Betriebe oder Behörden und letztlich die ganze Arbeitswelt. Denn so geht es gerechter und gleichzeitig friedlicher zu“, erklärte die Ministerpräsidentin. „Ich sage allen Betriebsräten, Personalräten, Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern vielen Dank für Ihren Einsatz! Und allen Gewinnerinnern und Gewinnern der Betriebs- und Personalrätepreise 2026 herzlichen Glückwunsch!“

Drese würdigt großes Engagement des SV Motor Barth

Barth – Sportministerin Stefanie Drese informierte sich am (heutigen) Dienstag über die Entwicklung und Angebote des SV Motor Barth e.V. „Der SV Motor ist fest in der Region verwurzelt und zeichnet sich durch eine Kombination aus sportlichem Ehrgeiz und familiärer Atmosphäre aus“, sagte Drese nach ihrem Besuch.

Die Ministerin hob besonders das hohe Engagement des Vereins im Kinder- und Jugendsport hervor. „Auf der Nachwuchsarbeit liegt ein besonderer Fokus im Verein. Mit großem Einsatz und viel Fachwissen begleiten die Trainerinnen und Trainer junge Talente, fördern individuelle Fähigkeiten und vermitteln Werte, die weit über den Sport hinausgehen: Disziplin, Zusammenhalt und Selbstvertrauen“, so Drese.

Insgesamt kann beim SV Motor Barth e.V. in neun Abteilungen Sport getrieben werden. Junge und ältere Menschen finden Angebote von der Gymnastik, über Tischtennis, Handball und Leichtathletik bis hin zum Kraftsport und dem Spielmannszug. Der Verein hat derzeit insgesamt rund 580 Mitglieder.

Bekannt ist der SV Motor Barth insbesondere für seine Handballabteilung, die sechs Kinder- und Jugendmannschaften von den Minis bis zur C-Jugend sowie die Frauen- und Männermannschaft umfasst.

Für die Handballerinnen und Handballer hatte Drese auch eine kleine Überraschung im Gepäck. Die Ministerin konnte einen Fördermittelbescheid in Höhe von gut 9.000 Euro aus dem Bürgerfonds des Landes überreichen. „Die Mittel sind für die Anschaffung von Trainingsmaterialien, einheitlicher Aufwärmkleidung und Erste-Hilfe-Kühlboxen vorgesehen, um das professionelle Auftreten der Mannschaften zu fördern und die Erstversorgung bei Verletzungen zu erhöhen“, teilte Drese mit.

Drese: „Der SV Motor Barth ist mehr als Training und Spielbetrieb. Durch das große ehrenamtliche Engagement vieler Menschen wird in der Region ein Umfeld geschaffen, in dem Sport Freude macht und Gemeinschaft gelebt wird.“

„BüGem 2.0“: Gesetz tritt in Kraft

Wolfgang Blank: „Die Menschen vor Ort profitieren, wenn aus Wind und Sonne Strom erzeugt wird.“

Schwerin – Mit der heutigen Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt tritt am morgigen Mittwoch die Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes (BüGem) in Kraft. Die Landesregierung hat damit die Rahmenbedingungen für die Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort grundlegend weiterentwickelt und verbessert. Unter anderem gilt das neugefasste Gesetz künftig auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Dazu sagte Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Erneuerbare Energien sind ein entscheidender Standortvorteil für unser Land – für eine zukunftsfähige Wirtschaft, nachhaltige Wertschöpfung und gute Arbeitsplätze. Mit dem BüGem 2.0 sorgen wir dafür, dass Bürgerinnen und Bürger und unsere Gemeinden einfacher und stärker als bisher davon profitieren, wenn vor Ort aus Wind und Sonne Strom erzeugt wird. Mehr Beteiligung heißt auch mehr Akzeptanz. Deshalb schaffen wir einfache und transparente Beteiligungsformate. Mit dem BüGem 2.0 stärken wir die Position der Gemeinden und ermöglichen faire Verhandlungen auf Augenhöhe mit den Energie-Unternehmen.“

Ziel der Neufassung des Gesetzes ist es, regionale Wertschöpfung zu erhöhen und die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auch durch eine finanzielle Beteiligung der Menschen vor Ort nachhaltig zu stärken. Bei Windenergieanlangen erhalten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinden pro vollem Megawatt installierter Leistung standardmäßig jeweils insgesamt 5.000 Euro jährlich. Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind es jeweils insgesamt 1.000 Euro pro Jahr. Durch zusätzliche Anreize für die Nutzung von Direktstrom profitieren auch Unternehmen stärker von den neuen Regelungen und tragen zur Wertschöpfung vor Ort bei.

Mit dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz hat Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 das erste Beteiligungsgesetz dieser Art in Deutschland geschaffen. Betreiber von Windenergieanlagen an Land sind seither verpflichtet, Gemeinden sowie die Einwohnerinnen und Einwohner in der Umgebung finanziell zu beteiligen.

70 Jahre Zoo Schwerin

Schwesig: Der Schweriner Zoo ist ein Juwel für die Stadt und die ganze Region

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat bei der Festveranstaltung zum 70. Geburtstag dem Zoo Schwerin einen Förderbescheid übergeben: „Man könnte sagen 70 Jahre und kein bisschen ruhiger, denn der Zoo Schwerin hat in den nächsten Jahren viel vor.

Ihr Zukunftskonzept hört sich richtig gut an, mit Tropenhalle und Baumwipfelpfad, mit Grüne Liste Forum und Zoo Campus. Damit das Zukunftskonzept weiter entwickelt werden kann, muss eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Ich freue mich sehr, dass die Landesregierung eine Förderung von 58.592,63 Euro zur Verfügung stellt.“

Schwesig würdigte den Zoo in ihrer Rede: „Er ist wirklich ein Juwel für die Stadt und die ganze Region. Direkt am Schweriner Innensee, ganz in der Nähe vom Schlossgarten. Alles fing vor ganz genau 70 Jahren mit einem kleinen Heimattierpark mit nur 17 Tieren an. Heute beherbergt der Zoo über 1400 Tiere.“ Inzwischen könnten selbst Menschen dort übernachten.

Es habe sich viel getan: neue Anlagen und Spielplätze, bessere Infrastruktur. Die Ministerpräsidentin fügte an: „Über 200.000 Besucher jährlich zeigen: der Schweriner Zoo ist sehr beliebt, als Ausflugsziel für Einheimische oder Touristen. Ob beim Zoolauf, den Abendsafaris, oder zum Osterfest. Die vielen Veranstaltungen laden dazu ein den Zoo immer wieder neu zu entdecken.“

Moderne Zoos seien wichtige Botschafter für Biodiversität und Naturschutz und wertvoll für die Arterhaltung und die Umweltbildung. Die Regierungschefin ergänzte: „Mit dem Rote Liste Zentrum hat der Schweriner Zoo etwas ganz Besonderes und leistet einen wichtigen Beitrag zu Umweltschutz und Artenvielfalt. Wir haben uns deshalb als Land am Bau mit über 4 Mio. Euro beteiligt.“

Sie wünsche dem Zoo Schwerin weiterhin viel Erfolg und allen seinen Besucherinnen und Besuchern viel Freude und tolle Erlebnisse.

Wie geht es weiter mit dem Buckelwal

Ministerium stellt Medienbericht zu neuem Bergungskonzept klar

Schwerin – Anlässlich aktueller Medienberichte über ein angeblich bereits abgestimmtes und unmittelbar umzusetzendes neues Bergungskonzept für den vor der Insel Poel gestrandeten Buckelwal stellt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern klar:

Das ursprünglich vorgesehene Bergungskonzept konnte in der geplanten Form nicht weiterverfolgt werden. Unter anderem fehlte für die vorgesehene technische Konstruktion die notwendige Zulassung für den Seeverkehr, sodass eine Umsetzung nicht möglich war.

Ein neues Konzept zur möglichen Fortführung der Rettungsmaßnahmen wurde bislang lediglich vorbesprochen. Die hierfür notwendigen und prüffähigen Unterlagen liegen dem Land derzeit noch nicht vor.

„Die Initiative hat ihre Überlegungen skizziert. Für eine belastbare Bewertung benötigen wir jedoch ein vollständiges, fachlich nachvollziehbares Konzept“, erklärte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Die entsprechenden Unterlagen sollen im Laufe des heutigen Tages eingereicht werden. Erst auf dieser Grundlage kann eine fachliche und rechtliche Prüfung erfolgen. „Solange uns keine vollständigen Unterlagen vorliegen, kann es weder eine abschließende Bewertung noch eine Einordnung möglicher Maßnahmen geben“, so Backhaus weiter.

Der Darstellung, das Konzept sei bereits abgestimmt oder es gebe keine Einwände des Landes, wird ausdrücklich widersprochen. Entsprechend gibt es keine Festlegung zu einem möglichen Startzeitpunkt von Maßnahmen.

Das Land wird das Konzept nach Eingang zeitnah und mit höchster Priorität prüfen. Maßstab bleibt dabei unverändert das Tierwohl sowie die geltende Rechtslage.

Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf wird das am 14. Februar 2026 erzielte Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten der Länder zeit- und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen. Damit setzt die Landesregierung die Vereinbarungen der Koalition konsequent um.

Kern des Gesetzentwurfs ist eine stufenweise Erhöhung der Bezüge:

  • nachträglich zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro (Anwärterbezüge: +60 Euro),
  • zum 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent (Anwärterbezüge: +60 Euro),
  • zum 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent (Anwärterbezüge: +30 Euro).

Der Gesetzentwurf soll noch vor der Landtagswahl im September 2026 verabschiedet werden, damit die Erhöhungen zeitnah wirksam werden können. Eine Auszahlung der erhöhten Bezüge wird nach derzeitiger Planung bereits ab Juni 2026 erfolgen. Dafür wird nun ein Abschlagserlass an das Landesamt für Finanzen auf den Weg gebracht.

Die Amtsgehälter der Mitglieder der Landesregierung sowie die Gehälter der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre werden von der Bezügeerhöhung um 2,8 Prozent zum 1. April 2026 dauerhaft ausgenommen.

„Mit der zeit- und systemgleichen Übertragung des Tarifergebnisses schaffen wir Verlässlichkeit in schwierigen Zeiten. Das ist ein wichtiges Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte Signal an die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in unserem Land“, erklärt Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue.

Neben der Besoldungsanpassung enthält der Gesetzentwurf auch eine wichtige Modernisierung im Beihilferecht: Künftig soll eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Risikomanagementsystemen in der au-tomationsgestützten Beihilfebearbeitung geschaffen werden. Ziel ist eine schnellere und effizientere Bearbeitung der stetig steigenden Antragszahlen.

Die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation vom 17. September 2025 ist nicht Bestandteil des Gesetzentwurfes. Diese wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden.

Landeskatastrophenschutzgesetz stärkt Sicherheit und Krisenfestigkeit

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stellt seinen Katastrophenschutz zukunftsfest auf: Mit dem neuen Landeskatastrophenschutzgesetz reagiert das Land auf die tiefgreifend veränderten sicherheitspolitischen, klimatischen und gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Das Gesetz wurde in den zurückliegenden Monaten grundlegend neu strukturiert und inhaltlich weiterentwickelt – mit dem Ziel, schneller, flexibler und wirksamer helfen zu können, wenn es darauf ankommt.

„Die vergangenen Jahre haben uns eindrücklich gezeigt, dass Katastrophen und Krisen komplexer, dynamischer und oftmals länger andauernd sind als früher. Darauf müssen Staat und Gesellschaft vorbereitet sein. Mit dem neuen Landeskatastrophenschutzgesetz schaffen wir klare Zuständigkeiten, flexible Strukturen und moderne Instrumente, um die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern bestmöglich zu schützen“, betont Innenminister Christian Pegel.

Dem jetzigen Gesetzentwurf war eine längere gemeinsame Erarbeitungsphase mit den im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen und Verwaltungseinheiten im Land vorausgegangen. „Gemeinsam wurden Punkte im Gesetz eruiert, die der Neufassung oder Ergänzung bedürfen und erste gemeinsam getragene und gewollte Lösungsansätze entwickelt“, erläutert der Minister die Entstehungsgeschichte des Gesetzentwurfes. „Anders als sonst oft bei der Gesetzeserarbeitung üblich haben wir also keinen Gesetzentwurf innerhalb der Regierung vorbereitet und diesen dann erstmalig im Rahmen der Verbändeanhörung einem Praxistest ausgesetzt, sondern wir haben schon vor der Erarbeitung die Praxis und vor allem die Hilfsorganisationen einbezogen, um mit den Erkenntnissen aus der Praxis heraus praktikable und so auch gebrauchte Lösungen zu entwickeln“, so Pegel.

Lehren aus Krisen – konsequent umgesetzt

Starkregen- und Hochwasserereignisse, die Corona-Pandemie sowie die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa haben Defizite, aber auch Handlungsbedarfe deutlich gemacht – nicht nur auf internationaler und nationaler Ebene, sondern auch für Mecklenburg-Vorpommern. Das neue Gesetz zieht daraus Konsequenzen: Warnung, Koordination, Führung und Vorsorge werden gestärkt, Strukturen vereinfacht und anpassungsfähiger gestaltet.

„Das Gesetz verzichtet bewusst auf starre Maßnahmenkataloge und detaillierte Teileinheiten und ermöglicht stattdessen flexible Einsatzstrukturen – je nach Lage und Bedarf. Neue Landeseinheiten können künftig schneller aufgestellt werden, und auch ereignisbezogene Einrichtungen lassen sich leichter einbinden. So wird beispielsweise Veterinärwesen fest in den Katastrophenschutz integriert, ebenso wie Stellen außerhalb der klassischen Gefahrenabwehr“, erklärt der Minister weiter.

Erstmals wird ein landesweites Krisenreaktionsmanagement gesetzlich verankert. Der neue Krisenbegriff schafft einen klaren Handlungsrahmen für langanhaltende oder ressortübergreifende Lagen – etwa bei Pandemien, Energieengpässen oder Angriffen auf kritische Infrastrukturen. Einheitliche Führungsstrukturen, feste Kontaktstellen und die Verstetigung der KRITIS-Koordinierungsstelle sorgen für mehr Übersicht und Schlagkraft.

„Krisen halten sich nicht an Zuständigkeitsgrenzen. Deshalb brauchen wir klare Regeln, wer wann welche Verantwortung trägt – und genau das leistet dieses Gesetz“, so Pegel. Die Krise setzt vor dem Eintritt einer Katastrophe an und ermöglicht, bereits strukturiert bei einer drohenden Katastrophe nach den Regeln des Katastrophenschutzgesetzes tätig zu werden und nicht erst den Katastropheneintritt abwarten zu müssen. Dies ist eine zentrale Lehre aus der befürchteten Energiemangellage 2022.

Mehr Unterstützung für Helfende

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der ehren- und hauptamtlichen Helferinnen und Helfer. Aus-, Fort- und Weiterbildung werden landesweit einheitlich geregelt. Auch Spontanhelfende werden erstmals klar definiert und von den originären Angehörigen des Katastrophenschutzes abgegrenzt.

Das Gesetz fördert zudem die Eigenvorsorge der Bevölkerung, führt einen Katastrophenvoralarm ein und passt den Datenschutz an moderne Anforderungen an – etwa bei der Nutzung von Drohnen oder zur Vermeidung von Mehrfachverplanungen. Die Beschaffung von Fahrzeugen und Großgerät kann künftig einheitlich und effizient per Verordnung geregelt werden.

„Dieses Gesetz ist ein zentraler Baustein für einen leistungsfähigen Bevölkerungsschutz. Es stärkt die Resilienz unseres Landes, erhöht die Sicherheit der Menschen und trägt den Realitäten unserer Zeit Rechnung. Wir setzen ein deutliches Zeichen: Der Schutz der Bevölkerung hat höchste Priorität – heute und in Zukunft – und die vor allem ehrenamtlich engagierten Kräfte der Hilfsorganisationen sind unser wichtigstes Gut im Katastrophenschutz und der Krisenvorsorge“, fasst Innenminister Christian Pegel zusammen.