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Kategorie: Landtag / Regierung / Politik M-V

Drese: Zuckersteuer nur sinnvoll, wenn sie Prävention stärkt

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat im Landtag heute für einen stärkeren Fokus auf Prävention, Ernährungsbildung und Gesundheitsförderung geworben. Anlass war eine Debatte über Maßnahmen zur Verringerung des Zuckerkonsums und zur Bekämpfung ernährungsbedingter Erkrankungen.

„Ein hoher Konsum von zuckerhaltigen Lebensmitteln und Getränken ist einer der Haupttreiber für Erkrankungen wie Adipositas, Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die Zahlen für Mecklenburg-Vorpommern sind alarmierend und zeigen deutlich, dass wir handeln müssen, insbesondere zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen“, erklärte Drese in ihrer Rede.

So weise Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Sachsen-Anhalt bundesweit die höchsten Adipositasraten auf. Mehr als zwölf Prozent der Bevölkerung sind betroffen, darunter nach Angaben der BARMER allein mehr als 10.000 junge Menschen.

Den aktuellen Überlegungen des Bundes zur Einführung einer Zuckersteuer erteilte sie dennoch eine Absage. „Eine Zuckersteuer kann durchaus Wirkung entfalten, aber nicht solange sie nur deshalb eingeführt wird, weil sie auf vermeidlich kreativem Wege Finanzlöcher der Gesetzlichen Krankenkasse stopfen soll“, betonte die Ministerin.

Aus Sicht Dreses müssten die Einnahmen stattdessen direkt in die Prävention fließen, also in zusätzliche Angebote für alle Altersgruppen, in Möglichkeiten zur Ernährungsbildung oder in die Gesundheitsförderung, die im Übrigen auch viel eher zu einer langfristigen Verhaltensänderung führen.

Das Land habe deshalb zuletzt ein großes Präventionsprogramm aufgesetzt. „Mit einem Volumen von rund vier Millionen Euro und einem Schwerpunkt zur Förderung der Gesundheitskompetenz wollen wir die Bürgerinnen und Bürger besser dabei unterstützen, informierte Entscheidungen zu treffen“, so Drese. Dass es dort noch Nachholbedarf gebe, zeige etwa der Health Literacy Survey, wonach über 55 Prozent der Menschen in Deutschland über eine geringere allgemeine Gesundheitskompetenz verfügen.

Drese hob hervor, dass in Rahmen des Landespräventionsprogrammes deshalb neben einem multimodalen Schulungsprogramm gegen Adipositas auch die flächendeckende Förderung von Lehr- und Outdoorküchen geplant sei. „Damit schaffen wir früh den Zugang zu gesundem Essen und vermitteln praktische Alltagskompetenzen. Wer selbst lernt, ausgewogene Mahlzeiten zuzubereiten, behält dieses Wissen ein Leben lang“, so Drese.

Wohnberechtigungsscheine: Neue Einkommensgrenzen festgelegt

Schwerin – Ab Dienstag gelten neue Einkommensgrenzen für Personen, die einen Wohnberechtigungsschein erhalten wollen, um eine mit Mitteln der Wohnraumförderung errichtete Wohnung mieten zu können. Die Änderung wurde wegen der Erhöhung der Mindestlöhne und der Einkommensentwicklung im Land allgemein notwendig.

Für Wohnungen aus dem Landesprogramm zur Förderung der Schaffung altengerechten Wohnung mit Betreuungsangebot, den Modernisierungsrichtlinien, den Städtebauförderungsrichtlinien und den Richtlinien Wohnungsbau Sozial gelten nun folgende Netto-Einkommensgrenzen: für einen Einpersonenhaushalt 25.800 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt 38.700 Euro und zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 8.800 Euro.

Für die Belegung einer Wohnung im Mietwohnungsbau, die im zweiten Förderweg errichtet wurde, betragen die Netto-Einkommensgrenzen für einen Einpersonenhaushalt 27.000 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt 40.500 Euro und zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 9.200 Euro.

Für Eigentümer einer nach der Modernisierungsrichtlinie modernisierten Wohnung betragen die Netto-Einkommensgrenzen für einen Einpersonenhaushalt 36.000 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt 54.000 Euro und zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 12.300 Euro.

Neu ist die Fortschreibung der Einkommensgrenzen. Sie ermöglicht die fortlaufende Anpassung der Einkommensgrenzen an die Einkommensentwicklung in M-V; erstmals wird sie zum 1. September 2028 vorgenommen.

Zielgruppe des sozialen Wohnungsbaus sind Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Unter diesen Voraussetzungen unterstützt die Förderung von Mietwohnraum insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen sowie Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose und sonstige hilfebedürftige Personen.

Die Neufassung der Einkommensgrenzenverordnung M-V wird am 7. Juli 2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 19 auf Seite 653 veröffentlicht und tritt tags darauf in Kraft.

Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes kritisiert

Drese kritisiert im Landtag geplantes Pflegeneuordnungsgesetz des Bundes

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes von Bundesgesundheitsministerin Warken in der heutigen Landtagsdebatte scharf kritisiert. „Die Pflegeversicherung braucht dringend eine nachhaltige Finanz- und Strukturreform. Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesem Anspruch jedoch nicht gerecht. Er ist keine Neuordnung der Pflegeversicherung, sondern ein Spargesetz zulasten von Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen, Beschäftigten sowie Ländern und Kommunen“, erklärte Drese.

Nach Ansicht der Ministerin werden zentrale Reformfragen ausgeklammert und stattdessen einseitige Kürzungen vorgeschlagen. Besonders kritisch bewertet Drese die geplante Dämpfung der Leistungszuschüsse zu den Eigenanteilen in Pflegeheimen. „Das würde die Eigenanteile vieler Pflegebedürftiger um durchschnittlich mehr als 160 Euro im Monat erhöhen und in den ersten viereinhalb Jahren stationärer Pflege zu einer zusätzlichen Belastung von rund 20.000 Euro führen. Das ist sozialpolitisch nicht vertretbar und verschiebt die Probleme auf die Schwächsten“, sagte die Ministerin.

Zugleich hätte dies erhebliche finanzielle Folgen für Länder und Kommunen, weil mehr Menschen auf Hilfe zur Pflege angewiesen wären. Auch die vorgesehenen Eingriffe bei der Refinanzierung tariflicher Lohnsteigerungen sowie die geplanten Kürzungen bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige lehnt Drese entschieden ab. „Wer Pflege stärkt, darf weder Pflegebedürftige noch ihre Angehörigen oder die Beschäftigten zusätzlich belasten.“

Die Landesregierung werde deshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren keinen Regelungen zustimmen, die einseitig zulasten der Versicherten und der Pflege gingen. „Ich hoffe sehr, dass die Vertagung der Kabinettsbefassung genutzt wird, um aus dem bisherigen Entwurf eine echte Pflegereform zu machen – und kein Pflegekürzungsgesetz“, so Drese im Landtag.

Für eine nachhaltige Stabilisierung der Sozialen Pflegeversicherung erneuerte die Ministerin die Forderungen Mecklenburg-Vorpommerns. Dazu gehören die Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen, die vollständige Erstattung der Corona-Ausgaben der Pflegeversicherung durch den Bund sowie ein fairer Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung als erster Schritt zu einer breiteren Finanzierungsbasis.

„Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb brauchen wir keine einseitigen Sparmaßnahmen aus Berlin, sondern eine Reform, die gemeinsam mit Ländern, Kommunen, Pflegekassen, Leistungserbringern und Betroffenen entwickelt wird. Nur so schaffen wir eine Pflegeversicherung, die dauerhaft finanzierbar bleibt und den Menschen die Sicherheit gibt, die sie erwarten dürfen“, betonte Drese.

Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern

Drese: Abschlussbericht der Enquete-Kommission ist wichtige Grundlage für moderne und beteiligungsorientierte Jugendpolitik im Land

Schwerin – Anlässlich der Beratung des Abschlussberichtes der Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ im Landtag hat Sozialministerin Stefanie Drese die fraktionsübergreifende Arbeit der Kommission gewürdigt und dazu aufgerufen, die erarbeiteten Empfehlungen als Grundlage für die Jugendpolitik der kommenden Legislaturperiode zu nutzen.

„Der Bericht macht deutlich, welche Weichen wir stellen müssen, damit junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern gute Chancen auf Teilhabe, Bildung, Gesundheit und Mitbestimmung erhalten“ betonte Drese. Als außergewöhnlich bezeichnete die Ministerin den Beteiligungsprozess „#mitmischenMV“, der die Arbeit der Kommission begleitet hat. „Junge Menschen standen nicht nur im Mittelpunkt der Beratungen, sondern konnten ihre Perspektiven, Erfahrungen und Wünsche selbst einbringen. Dieses Beteiligungsformat war in seiner Form bislang einmalig“, so Drese.

Die Ministerin verwies darauf, dass zentrale Impulse der Enquete-Kommission bereits umgesetzt oder auf den Weg gebracht wurden. Dazu zählen das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz, das die Mitbestimmung junger Menschen auf kommunaler Ebene deutlich gestärkt hat, die Rückführung des Landesjugendamtes in die Zuständigkeit des Landes sowie zahlreiche Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

„Gerade die intensive Beteiligung junger Menschen zeigt: Jugendbeteiligung funktioniert und wird von jungen Menschen ausdrücklich gewünscht. Diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen“, sagte Drese. Die Ministerin stellte heraus, dass nach Inkrafttreten des Jugendbeteiligungsgesetzes die Zahl der kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien im Land von 20 auf derzeit rund gestiegen sei. „Ein Erfolg, der auch die Arbeit der Kommission widerspiegelt“, so Drese.

Mit Blick auf den Abschlussbericht sprach sich die Ministerin zudem dafür aus, die Entwicklung einer ressortübergreifenden Kinder- und Jugendstrategie für Mecklenburg-Vorpommern in der nächsten Legislaturperiode zu prüfen. „Die Empfehlungen der Enquete-Kommission bieten einen wichtigen Kompass für eine moderne und generationengerechte Politik. Jetzt kommt es darauf an, sie gemeinsam mit jungen Menschen Schritt für Schritt konkret mit Leben zu erfüllen“, sagte Drese.

Auf dem Weg zur Digitalen Souveränität

Mecklenburg-Vorpommern setzt auf Open Source

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern treibt den Einsatz von Open Source in der Landesverwaltung konsequent voran und setzt damit ein wichtiges Zeichen für die digitale Souveränität der öffentlichen Hand. Mit der Einführung der Kollaborationslösung von Nextcloud setzt das Land für seine digitale Zusammenarbeit auf eine Open-Source-Plattform, die es selbst kontrollieren, prüfen und weiterentwickeln kann. Verantwortlich für Aufbau und Betrieb ist die DVZ M-V GmbH, der IT-Dienstleister des Landes, der die Plattform für den öffentlichen Dienst bereitstellt.

Die Digitalstrategie Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, die digitale Leistungsfähigkeit, Unabhängigkeit und Sicherheit der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen. Ein wichtiger Bestandteil stellt dabei die digitale Souveränität dar, um selbstbestimmt über eigene IT-Infrastrukturen und die zugrundeliegenden Daten verfügen zu können.

„Digitale Souveränität und Open Source sind zentrale Ziele und Eckpfeiler der Digitalisierungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern. Wir planen, den Einsatz von Open Source kontinuierlich auszubauen und die Nutzung gemeinsamer Standards und offener Schnittstellen für IT-Lösungen der öffentlichen Verwaltung voranzutreiben. Nur so können Land und Kommunen auch in Zukunft handlungsfähig bleiben. Genau hier setzen wir mit Nextcloud an“, sagt Dr. Heiko Geue, Finanz- und Digitalisierungsminister von Mecklenburg-Vorpommern.

Die Software läuft auf der freien Lizenz GNU AGPLv3. Das Land kann den Quellcode jederzeit einsehen, prüfen und nach eigenen Sicherheits- und Funktionsanforderungen anpassen. Aufgebaut wurde das Projekt nach dem Prinzip „Open Source by Design“: Es umfasst eigene Test- und Produktivumgebungen, Betriebsschulungen, Sicherheitsprüfungen sowie eine priorisierte Einbindung von Stabilitätsupdates.

Aktuell nutzen rund 5.000 Beschäftigte die Kollaborationsplattform mit Filesharing, aktiv. Mittelfristig soll die Lösung für Chat, Videokonferenzen und Groupware-Applikationen ausgebaut werden und über 50.000 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehen – von den Ministerien bis zu den kommunalen Einrichtungen.

„Der Umstieg von Microsoft Sharepoint ist schrittweise und ohne Reibungs- und Datenverluste für die Beschäftigten abgeschlossen worden. Gemeinsam mit der DVZ M-V haben wir eine Plattform aufgebaut, die heute zuverlässig läuft und sich Schritt für Schritt erweitert wird“, sagt Marco Anschütz, CIO von Mecklenburg-Vorpommern.

Die Einführung von Nextcloud ist Teil einer umfassenderen Open-Source-Strategie des Landes: Parallel dazu setzt Mecklenburg-Vorpommern auf OpenProject als Alternative zu proprietären Projektmanagement-Lösungen und hat mit dem KI-Verwaltungschatbot LEA, der auf OpenWebUI basiert, einen eigenen, lokal kontrollierten KI-Assistenten für die Verwaltung entwickelt.

Mecklenburg-Vorpommern handelt dabei nicht allein: Im November 2025 unterzeichnete das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung eine Kooperationsvereinbarung mit der Staatskanzlei Schleswig-Holstein zur Stärkung der digitalen Souveränität beider Länder. Schleswig-Holstein gilt deutschlandweit als Vorreiter beim Umstieg der Landesverwaltung auf Open-Source-Software und setzt dabei ebenfalls auf Nextcloud als zentrale Kollaborationsplattform.

Mit dem Engagement Mecklenburg-Vorpommerns entsteht im Norden Deutschlands eine technologische Allianz zweier Bundesländer, die digitale Souveränität nicht nur politisch vereinbaren, sondern auch auf derselben offenen Plattform umsetzen. Auch außerhalb Deutschlands setzt der öffentliche Sektor zunehmend auf diesen Weg: In Frankreich etwa stellt die Region Île-de-France mehr als 550.000 Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Verwaltungsmitarbeitenden über die Bildungsplattform monlycée.net eine souveräne Kollaborationsplattform auf Basis von Nextcloud bereit. Das österreichische Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus etwa stellte 2025 rund 1.200 Mitarbeitende auf Nextcloud um.

„Mit Mecklenburg-Vorpommern setzt nun ein weiteres deutsches Bundesland auf Nextcloud als souveräne Kollaborationsplattform, und das im engen Schulterschluss mit Schleswig-Holstein. Das zeigt einmal mehr, dass Lösungen verfügbar und einsatzbereit sind“, sagt Frank Karlitschek, CEO und Gründer von Nextcloud. „Solche Allianzen zwischen Ländern sind entscheidend, um Open Source in der öffentlichen Verwaltung zum Standard zu machen statt zur Ausnahme.“

Mit dem Projekt setzt Mecklenburg-Vorpommern seine Souveränitätsstrategie konsequent in die Praxis um. Die neue Kollaborationsplattform stärkt die Handlungsfähigkeit der Verwaltung, schafft mehr Kontrolle über die eigene digitale Infrastruktur und zeigt, wie digitale Unabhängigkeit im öffentlichen Sektor konkret gelingen kann.

Mobilitätsoffensive Mecklenburg-Vorpommern

Blank: „Mit unserer Mobilitätsoffensive haben wir den ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern auf ein neues Niveau gehoben“

Schwerin – Mit der Mobilitätsoffensive M-V hat die Landesregierung den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern grundlegend ausgebaut und deutlich attraktiver gemacht. Das erklärte Verkehrsminister Dr. Wolfgang Blank, der auf einer Konferenz der Wirtschaftsminister in Konstanz ist, heute anlässlich der Vorstellung des Berichts zur Umsetzung der Mobilitätsoffensive im Schweriner Landtag. Bei der heutigen Landtagsdebatte wurde Verkehrsminister Dr. Blank von Innenminister Christian Pegel vertreten.

„Mit der Mobilitätsoffensive M-V haben wir den ÖPNV in unserem auf ein neues Niveau gehoben – mit mehr Zügen, neuen Regiobuslinien, einem flächendeckenden Rufbussystem und neuen attraktiven Ticketangeboten. Die steigende Nachfrage zeigt, dass die Menschen dieses Angebot schätzen“, sagte Verkehrsminister Dr. Wolfgang Blank.

Seit dem Start der Mobilitätsoffensive im Jahr 2023 wurde das Angebot im Schienenpersonennahverkehr deutlich ausgeweitet. Das Land hat zusätzliche Zugleistungen in Höhe von mehr als 1,6 Millionen Zugkilometern bestellt. Auf wichtigen Strecken verkehren Regionalzüge werktags mindestens stündlich, auf Nebenachsen mindestens im Zwei-Stunden-Takt. Gleichzeitig wurden zusätzliche Fahrzeuge und Sitzplatzkapazitäten geschaffen.

Ein weiterer Schwerpunkt war der Ausbau des Busverkehrs. Im Rahmen der Mobilitätsoffensive wurden bislang 17 Regiobuslinien in allen sechs Landkreisen sowie der Landeshauptstadt Schwerin eingeführt. Sie schließen Lücken im bestehenden Verkehrsnetz und verbessern insbesondere die Anbindung an den Schienenverkehr. Mit dem landesweiten Rufbussystem verfügt Mecklenburg-Vorpommern zudem als einziges Flächenland in Deutschland über ein flächendeckendes, planbares ÖPNV-Angebot auch dort, wo keine regulären Bus- oder Bahnlinien verkehren. Das kommt an: Von 2023 bis 2025 haben sich die Fahrgastzahlen im Rufbusverkehr verdreifacht.

Auch bei den Ticketangeboten wurden neue Anreize geschaffen. Auszubildende sowie Seniorinnen und Senioren aus Mecklenburg-Vorpommern können ein vergünstigtes Deutschlandticket für derzeit 43 Euro im Monat erwerben. Das Land beteiligt sich mit einem Zuschuss von 20 Euro je Ticket.

Darüber hinaus wird die App „MV fährt gut“ zu einer zentralen Landesmobilitätsplattform weiterentwickelt. Künftig sollen dort Fahrplandaten und Ticketangebote aller Verkehrsunternehmen gebündelt werden, um eine durchgängige Reiseplanung und Buchung zu ermöglichen.

Für die Umsetzung der Mobilitätsoffensive hat das Land zwischen 2023 und 2025 zusätzlich rund 120 Millionen Euro bereit. Für das Jahr 2026 sind weitere rund 60 Millionen Euro eingeplant. „Unser Ziel ist es, den erreichten Angebotsstandard dauerhaft zu sichern und dort, wo es sinnvoll ist, weiter auszubauen. Gemeinsam mit den kommunalen Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen werden wir den öffentlichen Nahverkehr auch künftig konsequent weiterentwickeln“, so Blank.

Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung beschlossen

Schwerin – Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat gestern den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Kernstück des Gesetzes ist die zeit- und systemgerechte Übernahme des Tarifergebnisses für den Tarifvertrag der Länder (TV-L) vom 14. Februar 2026 auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter des Landes.

Dies bedeutet eine Anhebung der Besoldung und Versorgung

  • zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro, sowie die Anwärterbezüge um 60 Euro,
  • zum 1. März 2027 um weitere 2 Prozent sowie die Anwärterbezüge um weitere 60 Euro und
  • zum 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent sowie die Anwärterbezüge um weitere 30 Euro.

Die Anpassung umfasst neben dem Grundgehalt und den Familienzuschlägen auch die Stellenzulagen sowie erstmals sämtliche Erschwerniszulagen. Hiervon profitieren insbesondere die Einsatzkräfte bei Polizei, Justiz und Feuerwehr.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue erklärt: „Mit der gestrigen Entscheidung sorgt der Landtag für Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Die Beschäftigten können sich darauf verlassen, dass das Tarifergebnis zeit- und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen wird. Damit setzen wir ein wichtiges Signal der Wertschätzung gegenüber den Beamtinnen und Beamten unseres Landes.“

Bereits nach der Beschlussfassung der Landesregierung über den Gesetzentwurf im April hatte das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung durch einen Abschlagserlass die Auszahlung der erhöhten Bezüge veranlasst. Dadurch konnten sie bereits mit den Bezügen für Juni ausgezahlt werden. Diese Zahlungen standen unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag und sind durch den aktuellen Beschluss bestätigt worden.

Das Gesetz enthält noch keine Umsetzung der neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Beschluss vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u. a.). Die Entscheidung des Gerichts hat die Maßstäbe für eine verfassungsgemäße Alimentation in wesentlichen Punkten weiterentwickelt und macht umfangreiche rechtliche und finanzielle Prüfungen sowie die Entwicklung verschiedener Umsetzungsvarianten erforderlich.

Eine sachgerechte Beratung und Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzentwurfs vor den Landtagswahlen im September wäre nicht mehr möglich gewesen. Die Landesregierung hat sich deshalb bewusst dafür entschieden, die Übernahme des Tarifergebnisses vorzuziehen, damit die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter die vereinbarten Besoldungserhöhungen ohne weitere Verzögerung erhalten konnten.

Minister Dr. Heiko Geue bekräftigt: „Für mich steht außer Frage, dass Mecklenburg-Vorpommern eine verfassungsgemäße Besoldung gewährleisten muss. Das habe ich bereits im März deutlich gemacht und daran hat sich nichts geändert. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verlangt eine sorgfältige und rechtssichere Umsetzung. Dieser Anspruch lässt sich nur mit der erforderlichen Gründlichkeit erfüllen. Die meisten Bundesländer brauchen dafür noch Zeit.“

Zur Vorbereitung einer gesetzlichen Neuregelung steht das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung in einem Besoldungsdialog mit dem Landesrechnungshof, den Gewerkschaften und dem Richterbund über unterschiedliche Umsetzungsvarianten. Dabei werden verschiedene Modelle fachlich bewertet und ihre finanziellen sowie rechtlichen Auswirkungen geprüft. Parallel werden die bisher vorliegenden Besoldungsgesetze anderer Bundesländer und des Bundes ausgewertet und diskutiert. Der überwiegende Teil der Bundesländer hat noch keine Ergebnisse vorgelegt. Eine abschließende Entscheidung über den künftigen Regelungsansatz muss der neuen Landesregierung und dem neu gewählten Landtag in Mecklenburg-Vorpommern vorbehalten bleiben.

M-V hat 1. Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet

Landtag beschließt umfassendes Modernisierungspaket für schnellere Verfahren und weniger Bürokratie.

Schwerin – Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat das Erste Gesetz zur Bürokratieentlastung beschlossen. Mit dem ressortübergreifenden Gesetz setzt die Landesregierung einen zentralen Baustein der föderalen Modernisierungsagenda um: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und ein Staat, der für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen als verlässlicher Partner funktioniert.

„Die Wirtschaft in unserem Land, aber auch die Menschen erwarten zurecht, das Bürokratie abgebaut wird. Mit dem ersten Bürokratieabbaugesetz schaffen wir an vielen Stellen überflüssige Regelungen ab. Meine Erwartung ist, dass auch die Bundesregierung weitere Maßnahmen auf den Weg bringt, um die Wirtschaft anzukurbeln, Bürokratie abzubauen und die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen zu entlasten“, sagt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue erklärt: „Mit dem heute verabschiedeten Gesetz bauen wir mehr Bürokratie ab, als jede Landesregierung bisher. Davon profitieren Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung gleichermaßen.“

Das Gesetz schafft dort Erleichterungen, wo Bürokratie im Alltag spürbar ist. Künftig wird in zahlreichen Verfahren die Textform anstelle der Schriftform ausreichen, Beglaubigungen und Originalunterlagen werden vielfach entbehrlich und öffentliche Bekanntmachungen sowie Planunterlagen grundsätzlich digital veröffentlicht. Gleichzeitig werden zahlreiche Berichts- und Dokumentationspflichten gestrichen oder reduziert und Genehmigungsverfahren durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion in geeigneten Bereichen beschleunigt.

Minister Dr. Geue betonte zudem in seiner Rede, dass das Gesetz keinen Schlusspunkt beim Bürokratieabbau bildet: „Die Modernisierung der Verwaltung ist ein fortlaufender Prozess. Wenn wir dazu das Mandat bekommen, werden wir mit einem zweiten Bürokratieentlastungsgesetz weiter Bürokratie abbauen, mit mehr Praxischecks und Reallaboren, mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz in Verwaltungsprozessen sowie mit unserem Engagement auf Bundes- und EU-Ebene für den Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten. Unser Ziel bleibt eine schnellere, bürgernähere und wirtschaftsfreundliche Verwaltung. Mit dem Motto: keine Digitalisierung ohne Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau.“