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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Neuer Kühltransporter sichert Lebensmittelversorgung

Drese übergibt Fördermittelbescheid an Tafel Grimmen

Grimmen – Sozialministerin Stefanie Drese war heute bei der Tafel in Grimmen zu Gast und hatte einen Zuwendungsbescheid in Höhe von fast 50.000 Euro im Gepäck. Mit den Mitteln, die aus dem Bürgerfonds des Landes stammen, soll erstmals ein dringend benötigter Kühltransporter angeschafft werden. Denn bisher musste sich umständlich mit Kühlboxen beholfen werden, die die Ehrenamtlichen bei der Fahrtenplanung vor zusätzliche Herausforderungen stellen.

„Die Tafeln leisten einen unschätzbaren Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Seit mehr als 20 Jahren retten so auch die 18 Ehrenamtlichen in Grimmen Lebensmittel vor der Vernichtung, schlagen eine Brücke zwischen Überfluss und Mangel und helfen so Menschen in schwierigen Lebenslagen schnell und unbürokratisch“, erklärte Drese heute bei der Übergabe.

In den vergangenen Jahren seien die Spenden insgesamt rückläufig gewesen. Eigene Mittel für größere Investitionen wie einen Kühltransporter stehen der Tafel deshalb kaum noch zur Verfügung. „Dabei ist der Transporter in gewisser Weise Dreh- und Angelpunkt der Tafel, sorgt er doch erst dafür, dass Spenden sicher von Supermärkten, Bäckereien oder anderen Herstellern zur Ausgabestelle gebracht werden können“, unterstrich Drese. Und gerade verderbliche Ware muss lückenlos gekühlt werden, damit sie einwandfrei an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden kann.

Drese: „Ich freue mich deshalb sehr, dass wir mit der Landesförderung dazu beitragen können, dass fast vollständig ehrenamtlich getragene Engagement der Tafel etwas zu erleichtern. Zeitgleich stellen wir so sicher, dass die wichtige Arbeit der Tafel Grimmen auch künftig fortgeführt werden kann und eine Anlaufstelle für Menschen mit geringem Einkommen bleibt.“

Schwesig lehnt Anhebung des Renteneintrittsalters ab

Schwerin – Die Alterssicherungskommission zur Rente wird am 23. Februar über Vorschläge zu Reformvorschlägen beraten. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig erteilt Überlegungen, das Rentenalter auf 70 anzuheben eine Absage: „Ich bin strikt dagegen.

Die Debatte um die Rente mit 70 bewegt und verunsichert die Menschen sehr. Es muss endlich Schluss damit sein, das Renteneintrittsalter und die Rentenhöhe immer wieder in Frage zu stellen. Das Vertrauen der Menschen in die Rente ist Vertrauen in den Sozialstaat, in Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Eine Anhebung des Renteneintrittsalters habe auch etwas mit Leistungsgerechtigkeit und Leistungsfähigkeit zu tun. „Der Renteneintritt mit 70 wäre eine Rentenkürzung durch die Hintertür für alle, die nicht so lange im Erwerbsleben bleiben können. Und das betrifft diejenigen, die in körperlich und psychisch herausfordernden Berufen arbeiten, sei es auf dem Bau, in der Landwirtschaft, im Krankenhaus oder in der Pflege. Das lehne ich ab.“

Die Regierungschefin hatte sich mehrfach zur Bedeutung der gesetzlichen Rente insbesondere in Ostdeutschland ausgesprochen. „In meinem Bundesland ist die gesetzliche Rente oftmals das einzige Alterseinkommen. Deshalb müssen sich die Menschen auf ihren Renteneintritt und die Rentenhöhe verlassen können. Das ist ein wichtiges Bekenntnis zur Stabilität und eine Frage der sozialen Gerechtigkeit“, so Schwesig.

Jetzt Anträge zur Tierheim-Förderung bis 31. März stellen

Schwerin – Bis zum 31. März können Betreiber von Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren sowie kranken, verletzt aufge­fundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen, Anträge auf Förderung stellen. Im Anschluss beginnt das Auswahlverfahren. Antragsteller, die im vergangenen Jahr nicht berücksichtigt wurden, sind gebeten, die Aufrechterhaltung ihres Antrages mitzuteilen, weil dieser ansonsten verfällt.

„Aufgrund regelmäßiger Besuche kenne ich den Zustand der Tierheime in Mecklenburg-Vorpommern und weiß um die Notwendigkeit von dringenden Investitionen. Daher setze ich mich für eine kontinuierliche Unterstützung aus dem Landes­haus­halt ein. Auch für den nächsten Doppelhaushalt wurden entsprechende Mittel angemeldet. Denn Ehrenamt und Tierschutz sind unverzichtbare Säulen einer solidarischen und verantwortungsvollen Gesellschaft. Ich danke allen engagierten haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die die Situation vor Ort Tag und Nacht mit vollem Arbeitseinsatz und mit viel Herzblut meistern“, sagt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, welche über eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen. Geschlossene Verträge über die Unterbringung von Fundtieren o. ä. mit Kommunen sind bei dem Auswahlverfahren hilfreich.

Wer wird gefördert?

Alle Träger von in der Richtlinie definierten „Tierheimen“. Tierheime im Sinne dieser Richtlinie sind alle Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezo­genen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen.

Was wird gefördert?

  • Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten, Modernisierungen;
  • Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität;
  • Verbesserung der Ausstattung, der Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen und Erlaubnisse. Die fünfjährige Zweckbindung ab der letzten Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweckentfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.

Auf den Seiten des Landesförderinstitutes stehen alle wichtigen Informationen, Unterlagen und die Kontaktdaten der Ansprech­partner zur Verfügung:

 https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/tierheime/

 Die Antragsstellung für mehrere Projekte ist möglich, wobei je nach Antragslage zunächst nur ein Förderantrag pro Antragsteller berücksichtigt werden kann. Das LFI steht beratend und unter­stützend zur Verfügung.

600 Millionen Euro für moderne Schulen

Oldenburg: Wir setzen uns dafür ein, dass es überall moderne Schulgebäude und Lernbedingungen gibt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern investiert weiter in den Schulbau. Die Landesregierung legt ein neues Investitionsprogramm „MV-Plan 2035 – Zukunftsfähige Bildungslandschaft“ im Umfang von 600 Millionen Euro auf. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen des Bundes und stehen 12 Jahre zur Verfügung. „Mit der Schulbauförderung unterstützen wir die Kommunen und Landkreise beim Neubau und bei der Sanierung von Schulen. Damit setzen wir uns für moderne Schulgebäude und gute Lernbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern ein“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Schulträger haben Schulbauvorhaben mit Gesamtkosten von mehr als 300 Millionen Euro angemeldet, die noch nicht in den Förderprogrammen berücksichtigt werden konnten. Hier wollen wir ansetzen“, so Oldenburg.

Im neuen Investitionsprogramm sind 540 Millionen Euro für die Sanierung und den Neubau von öffentlichen allgemein bildenden Schulen vorgesehen. Für freie allgemein bildende Schulen sind 60 Millionen Euro eingeplant. Neben dem Neubau und der Sanierung von Schulgebäuden können Schulhöfe und Schulsportplätze in Stand gesetzt, energetische Maßnahmen vorgenommen oder die technische und digitale Ausstattung verbessert werden. „Ein Schwerpunkt soll dabei auf den Projekten liegen, die ohne die Bundesmittel besonders schwer umzusetzen wären“, erläuterte die Bildungsministerin weiter. „Wir haben die Förderbedingungen mit allen Akteuren abgestimmt. Wichtig ist uns, dass Kommunen und Landkreise in einem unbürokratischen Verfahren die Fördermittel erhalten. Beim 400-Millionen-Euro-Konjunkturprogramm Schulbau haben wir gute Erfahrungen gemacht.“

Schulbauvorhaben, die über das Programm „MV-Plan 2035 – Zukunftsfähige Bildungslandschaft“ finanziert werden, müssen nach den Schulbauempfehlungen des Landes umgesetzt werden. „Mit den Schulbauempfehlungen bieten wir den Schulträgern eine praxisorientierte Hilfe – von der Planung über die Gestaltung bis zur Umsetzung ihrer Schulbauvorhaben. Dazu haben wir die Empfehlungen angepasst“, sagte Oldenburg. Aktualisierungen gibt es u. a. im Bereich der Digitalisierung, des Ganztags sowie der Standards für Sanitäranlagen, für die Eingangskontrolle und den Amok-Schutz. Zudem liegt ein stärkerer Fokus auf der Umsetzung verschiedener Organisationsmodelle wie offene Lernlandschaften. Literaturhinweise zeigen Good-Practice-Beispiele auf. Die Schulbauempfehlungen stehen online auf der Internetseite des Bildungsministeriums zum Download bereit.

Mit den Schulbauprogrammen hat das Land in den vergangenen Jahren insbesondere viele Grundschulen und Regionale Schulen im ländlichen Raum unterstützt. Seit 2016 konnten mehr als 550 Schulbauvorhaben an allgemein bildenden Schulen mit einem Fördervolumen von rund 880 Millionen Euro umgesetzt werden. Über das 400-Millionen-Euro-Konjunkturprogramm Schulbau hat das Land bereits jetzt 160 Millionen Euro für mehr als 100 Vorhaben in Aussicht gestellt. Schulbauvorhaben sind langfristige Projekte. Von der Planung bis zur Fertigstellung vergehen in der Regel fünf Jahre.

Parallel zur Förderung aus dem Sondervermögen stehen die bisherigen Schulbauförderprogramme weiterhin zur Verfügung. Hierzu zählen die Städtebauförderung, die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, das Startchancen-Programm und das Konjunkturprogramm Schulbau. Bauvorhaben an beruflichen Schulen werden über die sogenannte Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ finanziert.

Landesregierung stärkt Mieterschutz in acht Küstenorten

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat heute eine neue Mietenbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung Küste (MietBgKaLVOKü M-V) auf den Weg gebracht. Mit der Verordnung werden acht Gemeinden an der Ostsee als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Damit gelten dort künftig sowohl die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen als auch die abgesenkte Kappungsgrenze bei bestehenden Mietverhältnissen.

„Die Zahlen zeigen eindeutig: In den touristischen Hotspots Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst und Zinnowitz ist die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet. Es ist unsere Verantwortung, hier für einen fairen Ausgleich zu sorgen und die Menschen vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen“, erklärte Bauminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Die Entscheidung, die Gemeinden Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst und Zinnowitz entsprechend auszuweisen, beruht auf der Grundlage eines Gutachtens. In allen acht Gemeinden liegen mindestens zwei der im Bürgerlichen Gesetzbuch genannten Kriterien für einen angespannten Wohnungsmarkt vor – darunter überdurchschnittlich stark steigende Mieten, eine überdurchschnittliche Mietbelastung und geringer Leerstand bei hoher Nachfrage.

Konkret ändert sich nun insbesondere, dass bei neu abzuschließenden Mietverträgen die Miete künftig höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ohne die Mietpreisbremse gibt es bei Neuvermietungen keine gesetzlichen Grenzen – außer dem extremen Mietwuchertatbestand. Bei bestehenden Mietverhältnissen darf innerhalb von drei Jahren die Miete um maximal 15 Prozent erhöht werden – statt der sonst maximal zulässigen 20 Prozent.

„Die Mietpreisbremse schneidet Preisspitzen in angespannten Märkten ab. Sie erleichtert insbesondere Haushalten mit geringerem Einkommen den Zugang zum Wohnungsmarkt und wirkt zugleich dämpfend auf die Entwicklung der ortsüblichen Vergleichsmieten“, betonte Minister Pegel.

Die Mietpreisbremse schütze dabei allerdings Investitionen in Neubauten oder in umfassende Modernisierungen. „Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen sind ausdrücklich von der Mietpreisbremse ausgenommen. Auch Mieterhöhungen nach Modernisierungen bleiben möglich“, so Pegel und:

„Die Mietpreisbremse kann einen bestehenden Wohnungsmangel natürlich nicht alleine beheben, aber sie sie kann die Folgen mildern. Jetzt braucht es Neubauengagement in den betroffenen Gemeinden das Land investiert seit Jahren mit Förderprogrammen gezielt in den sozialen Wohnungsbau, um die Ursachen der Knappheit anzugehen.“

Die Verordnung tritt nach Veröffentlichung in Kraft und gilt nach § 558 Absatz 3 Satz 3 BGB für höchstens fünf Jahre.

Der Bundestag hat die Mietpreisbremse kürzlich bis Ende 2029 verlängert und damit den rechtlichen Rahmen für die Länder geschaffen. Mecklenburg-Vorpommern möchte von der Verlängerungsmöglichkeit Gebrauch machen, um die Menschen in Rostock und Greifswald weiterhin zu entlasten.

Die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass bei einem neuen Mietvertrag die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ziel ist es, Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten vor überhöhten Mieten zu schützen.

Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen, damit Investitionen in neuen Wohnraum weiterhin attraktiv bleiben.

Förderung für Spielplätze um 1,15 Millionen Euro erhöht

Schwerin – Der Finanzausschuss des Landtages hat kürzlich dem Einsatz weiterer 1,15 Millionen Euro in der vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt verwalteten Spielplatzförderrichtlinie zugestimmt. Seit dem Inkrafttreten 2023 wurden bereits 434 Anträge mit circa 4,6 Millionen Euro Fördermitteln unterstützt.

„Die Spielplatzförderrichtlinie 2023 ermöglicht einen leichten Zugang zur Förderung durch ein einfaches Verfahren mit geringem Verwaltungsaufwand. So sollen die Kommunen unbürokratisch und schnell ihre Spielplätze auf Vordermann bringen können. Das ist besonders wichtig für die Kinder, denn sie brauchen Raum zur Entfaltung, gerade an der frischen Luft“, sagte Minister Dr. Till Backhaus.

Bei den beantragten Vorhaben muss es sich um bedarfsgerechte und angemessene Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung und Sanierung sowie zum Neubau von öffentlichen Kinderspielplätzen handeln. Gefördert werden die Anschaffung und Einrichtung von kindgerechten Spielplatz- und Bewegungsgeräten sowie von ergänzenden Ausstattungen wie Sitzbänken, Abfallsammler und Fahrradständern. Auch Baumaßnahmen und Pflanzungen zur Platzgestaltung, ggf. Planungsleistungen sowie erforderliche Gebrauchsabnahmen gehören dazu.

Bei der Bewertung der einzelnen Vorhaben hat die Sanierung vorhandener Anlagen Vorrang vor einem Neubau. Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde und die Anzahl der dort lebenden Kinder wird bei der Bewertung ebenfalls berücksichtigt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 Euro je Antrag. Förderanträge sind bei dem zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) bis zum 28. Februar 2026 einzureichen. Eine automatische Einbeziehung der bisher nicht berücksichtigten, aber in den Bewilligungsbehörden noch vorliegenden Anträge kann leider nicht erfolgen. Die mit dem damaligen Antrag eingereichten Anlagen müssten aktualisiert werden.

Die Spielplatzförderrichtlinie 2023 und die zugehörigen Formulare sind unter MV-Serviceportal – Suchen. Finden. Antrag stellen. abrufbar.

35 Jahre Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern

35 Jahre Verfassungsschutz MV Symposium stärkt Behörden im Umgang mit Reichsbürgern

Schwerin – Anlässlich seines 35-jährigen Bestehens hat der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern am heutigen Tag das Symposium „Souverän im Amt – Eine interdisziplinäre Betrachtung zum Umgang mit Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow ausgerichtet. Im Fokus der Veranstaltung mit ca. 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Ämtern, Kreis- und Landesverwaltungen, Polizei und Staatsanwaltschaften sowie Amts- und Mandatsträgern standen konkrete Handlungsempfehlungen und Best-Practice-Beispiele zum Umgang mit dem Phänomenbereich „Reichsbürger und Selbstverwalter“.

„Reichsbürger und Selbstverwalter sind kein Randphänomen, sondern eine ernstzunehmende Herausforderung für Staat und Verwaltung. Wer unseren Rechtsstaat ablehnt und seine Beschäftigten bedroht oder angreift, greift die Grundfeste unseres demokratischen Zusammenlebens an. Mit dem Symposium ‚Souverän im Amt‘ stärken wir gezielt diejenigen, die tagtäglich für Recht und Ordnung einstehen“, sagte Innenminister Christian Pegel.

Reichsbürger bleiben Bedrohung

Der Phänomenbereich stellt weiterhin eine reale Bedrohung für die freiheitliche demokratische Grundordnung und die öffentliche Sicherheit dar – bundesweit wie auch in Mecklenburg-Vorpommern. Die Szene ist heterogen, lehnt die Existenz und Legitimität der Bundesrepublik Deutschland ab und bedient sich häufig verschwörungsideologischer, pseudojuristischer oder rechtsextrem geprägter Narrative. In der Praxis äußert sich dies unter anderem in massenhaftem Schriftverkehr, gezielten Störaktionen, Drohungen sowie Widerstandshandlungen gegenüber Behörden und Amtsträgern.

Bundesweit wurden im Jahr 2024 insgesamt 774 extremistische Straftaten der Szene zugerechnet, davon 105 Gewalttaten. In Mecklenburg-Vorpommern liegt das Personenpotenzial bei rund 700 Personen. Etwa 20 Prozent gelten als gewaltorientiert, rund acht Prozent weisen Überschneidungen mit dem Rechtsextremismus auf. Gleichzeitig sind zunehmende digitale Vernetzung, Radikalisierungstendenzen und eine professionellere Außendarstellung erkennbar.

„Die Szene nutzt verstärkt digitale Kommunikationsräume, um sich zu vernetzen und ideologisch zu festigen. Gerade in Krisensituationen kann das zu einer schnellen Radikalisierung führen. Unser Auftrag als Verfassungsschutz ist es, diese Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, einzuordnen und unsere Partner in Verwaltung, Justiz und Sicherheitsbehörden zu unterstützen“, erklärte Thomas Krense, Leiter der Abteilung Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern.

Das Symposium bündelte aktuelle Lageeinschätzungen, Erfahrungsberichte aus der Praxis sowie konkrete Empfehlungen für den behördlichen Alltag – von der Bewältigung pseudojuristischer Vielschreiberei bis hin zum Umgang mit Einsatzlagen mit erhöhtem Eskalationsrisiko.

35 Jahre im Dienst der Demokratie

Zugleich steht das Symposium im Zeichen des 35-jährigen Bestehens des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern. Seit dem Aufbau der Behörde Anfang der 1990er-Jahre hat sich der Verfassungsschutz im Land kontinuierlich weiterentwickelt – von den frühen Herausforderungen der Nachwendezeit über die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, islamistischem Extremismus und Linksextremismus bis hin zu hybriden Bedrohungen in Form von Spionage Desinformation und Sabotage.

„35 Jahre Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern zeigen: Der Schutz unserer Demokratie erfordert dauerhafte Wachsamkeit, fachliche Kompetenz und enge Zusammenarbeit. Das Symposium ist Ausdruck eines modernen, lernenden und vernetzten Verfassungsschutzes, der den Rechtsstaat stärkt und diejenigen unterstützt, die ihn täglich vertreten“, sagte Minister Christian Pegel abschließend.

Stärkung des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie

Neues Labor und Radioaktivitätsmessstelle für das LUNG in Güstrow geplant

Güstrow – Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) in Güstrow soll deutlich gestärkt werden: Geplant ist der Neubau eines modernen Labors sowie einer zweiten Radioaktivitätsmessstelle. Ziel der Maßnahme ist es, ein zeitgemäßes Arbeitsumfeld mit optimalen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen und zugleich die technischen Voraussetzungen für anspruchsvolle Umwelt- und Sicherheitsaufgaben weiter zu verbessern. Insgesamt sind Investitionen in Höhe von rund 50 Millionen Euro vorgesehen. Die Baumaßnahme wird von der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen und Digitalisierung umgesetzt.

Die Mittel stammen aus dem Bundes-Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Insgesamt fließen daraus 1,92 Milliarden Euro nach Mecklenburg-Vorpommern. Auf dem Investitionsgipfel der Landesregierung am 15. Juli 2025 wurde entschieden, 250 Millionen Euro gezielt für Maßnahmen der inneren Sicherheit und des Bevölkerungsschutzes einzusetzen. Mit dem Projekt in Güstrow fließen nun 50 Millionen Euro aus diesem Budget in den Ausbau leistungsfähiger Umwelt- und Sicherheitsinfrastruktur.

Mit dem neuen Labor und der zweiten Radioaktivitätsmessstelle investieren wir gezielt in den Schutz der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Ich freue mich, dass wir auf diese Weise moderne Umweltanalytik, verlässliche Messstrukturen und gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten vor Ort ermöglichen können“, sagte Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue heute bei einem Besuch im LUNG in Güstrow. „Mit dieser Maßnahme setzen wir neben dem Bauprogramm ‚Sieben auf einen Streich für die Polizei vor Ort‘ ein  zweites Großprojekt aus dem Sondervermögen im Bereich der inneren Sicherheit und des Bevölkerungsschutzes um.“

Ich freue mich außerordentlich über die Zusage von Finanzminister Dr. Geue und Umweltminister Dr. Backhaus zum Neubau unseres Labors sowie einer zweiten Radioaktivitätsmessstelle. Das LUNG ist die zentrale Umweltbehörde des Landes mit täglich wachsenden Datenbeständen. Amtliche Messwerte und daraus resultierende Umweltdaten sind die Voraussetzung für nachhaltige Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Das neue Labor stärkt das LUNG in seiner Rolle als leistungsfähige wissenschaftliche Fachbehörde“, betont Karina Rentsch, stellvertretende Direktorin des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV.

Nach aktueller Planung ist vorgesehen, die Gebäude beim ehemaligen Säuglingsheim in Güstrow zu errichten. Dabei wird geprüft, ob und in welcher Form die unter Denkmalschutz stehende Bausubstanz des ehemaligen Säuglingsheims in das Projekt einbezogen werden kann.

Der Beginn der Bauarbeiten ist derzeit für die Jahre 2028/2029 vorgesehen.