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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Stellen für Lehrkräfte ausgeschrieben

Schwerin – 302 neue Stellen für Lehrerinnen und Lehrer an den staatlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sind zum 1. Februar 2021 ausgeschrieben. Mit dem Slogan „Sei mein/e Lehrer/in, wenn Du das Landleben liebst“ wirbt das Land in den kommenden Tagen und Wochen um Lehrkräfte, die ab dem kommenden Jahr von den guten Arbeitsbedingungen, Berufsperspektiven und der angenehmen Arbeitsatmosphäre in Mecklenburg-Vorpommern profitieren möchten.

„Die Entscheidung für eine Schule in Mecklenburg-Vorpommern ist für jede Lehrerin und jeden Lehrer eine gute Wahl“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Alle Stellen sind unbefristet und die neuen Lehrkräfte haben bei entsprechenden Voraussetzungen die Möglichkeit der Verbeamtung.“

Für Grundschullehrerinnen und -lehrer kommt noch ein weiterer wichtiger Punkt hinzu, weshalb es sich lohnt in Mecklenburg-Vorpommern zu unterrichten. Seit diesem Jahr sind die Gehälter für sie auf A13/E13 erhöht und damit denen von Lehrkräften an anderen Schulen angeglichen. „Das ist ein zusätzlicher Standortvorteil für Mecklenburg-Vorpommern“, so Martin.

Bei den jetzt neu ausgeschriebenen Stellen sind Plätze in allen Schularten vertreten: 44 an Grundschulen, 157 an Regionalen Schulen, 33 Gesamtschulen, 45 an Gymnasien, 21 an Förderschulen und zwei an beruflichen Schulen. Eine Besonderheit des Bewerbungsverfahrens in Mecklenburg-Vorpommern ist, dass die Stellen „schulscharf“ ausgeschrieben sind und die Bewerbungen direkt an die ausgewählte Wunschschule gehen.

Details zu den einzelnen Stellen und Schulprofile aller staatlichen Schulen können Interessierte unter www.Lehrer-in-MV.de einsehen. Dort kann man sich auch direkt bewerben. Bewerbungsschluss für die jetzt ausgeschriebenen Stellen ist der 26. November 2020. Da das Land jedoch bei Bedarf und auch vorfristig laufend ausschreibt, sollten Bewerberinnen und Bewerber die für die jeweilige Stellenausschreibung geltende Frist beachten.

Fachkräfteoffensive für die Kitas

Schwerin -Sozialministerin Stefanie Drese hat die praxisorientierte Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-jährige Kinder als einen wesentlichen Baustein zur Schaffung zusätzlicher Fachkräfte in den Kitas bezeichnet. „Weitere Maßnahmen werden auf Basis unserer Fachkräfteanaylse folgen“, kündigte Drese heute im Landtag an.

„Mit der Gewinnung von zusätzlichen Fachkräften wollen wir die hohe Qualität in der Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommerns sichern und kontinuierlich verbessern. Wir wollen vor allem auch unsere Spitzenstellung bei der Anzahl der Kita-Plätze, bei der Betreuungsquote und beim Betreuungsumfang, bei der Fachkräftequote und bei den multiprofessionellen Teams festigen“, sagte Drese.

Der Bedarf an Kita-Fachkräften sei dabei groß. So ist die Zahl der Plätze in der Kindertagesförderung in MV weiter gestiegen auf über 113.400. Deshalb würden auch mehr Erzieherinnen und Erzieher sowie Kindertagespflegepersonen benötigt.

Gleichzeitig sind knapp 40 Prozent des pädagogischen und leitenden Personals in den Kitas im Land über 50 Jahre alt, so Drese. Bei den Kindertagespflegepersonen seien es sogar 50 Prozent. „Die Gestaltung dieses notwendigen Generationswechsels ist eine große Herausforderung“, betonte die Ministerin.

Drese verdeutlichte, dass das neue Kindertagesförderungsgesetz (KiFöG) eine wichtige Rolle für eine weiter verbesserte Qualität in der frühkindlichen Bildung und damit eng zusammenhängend für attraktive Arbeitsbedingungen für die Kita-Beschäftigten spielt.

Drese: „Ich bin sehr froh darüber, dass die Beschäftigten in den Kitas inzwischen besser, oft endlich nach Tarif, bezahlt werden. Deshalb habe ich immer gesagt: Ja, es gibt Kostensteigerungen in dem System der Kindertagesförderung.“

Gute Kitas und vernünftig bezahlte Erzieherinnen und Erzieher sei eine Gemeinschaftsaufgabe, so Drese. Das Land übernehme dabei stets 54,5 Prozent der tatsächlichen Kosten.

Die Ministerin kündigte im Landtag eine Fachkräfteoffensive in der Kindertagesförderung an. Dies geschehe auf Basis einer gerade durchgeführten umfassenden Analyse. „Ich möchte weitere Kindertagespflegepersonen gewinnen und qualifizieren, die praxisorientierte Erzieher*innen-Ausbildung stärken und Quereinsteigerprogramme auflegen. Und ich kann mir den Einsatz von Alltagshelferinnen und -helfern in unseren Kindertageseinrichtungen vorstellen“, verdeutlichte Drese.

Schutzausrüstung der Feuerwehr

Belsch – Nach dem Großbrand auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Lübtheen im Sommer 2019 hat sich auch die Gemeinde Belsch im Landkreis Ludwigslust-Parchim Gedanken gemacht, wie der Brandschutz besser gewährleistet und Feuerwehrkameradinnen und –kameraden bei ihren Einsätzen noch besser geschützt werden können.

Um die Wasserversorgung der Feuerwehr im Notfall zu sichern, soll nun im Ortsteil Ramm ein Löschwasserbrunnen errichtet werden. Dafür und für neue persönliche Schutzausstattung der Feuerwehrleute rechnet die Gemeinde mit Kosten von rund 24.900;00 EUR. Das Land unterstützt mit 18.500 EUR im Rahmen einer Projektförderung aus Mitteln des Strategiefonds Mecklenburg-Vorpommern. Einen entsprechenden Bewilligungsbescheid hat das Ministerium für Inneres und Europa an den Bürgermeister versandt.

„Der Brand, der uns ab dem 30. Juni 2019 über so viele Tage in Atem hielt, war der größte Waldbrand in der Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns. Er hat uns allen vor Augen geführt, vor welchen großen Herausforderungen wir stehen, insbesondere, wenn sich auf den brennenden Flächen Altlasten u.a. aus Kriegszeiten befinden. Es darf nicht passieren, dass die Feuerwehr zur Brandbekämpfung ausrückt und es ist nicht ausreichend Löschwasser da. Genauso wenig darf es sein, dass die Feuerwehrleute nicht ausreichend geschützt sind. Deshalb unterstütze ich diese Investition ausdrücklich“, so Minister Lorenz Caffier.

Um- und Ausbau der Barthestraße

Barth – Die Stadt Barth (Landkreis Vorpommern-Rügen) erhält vom Infrastrukturministerium einen Zuschuss in Höhe von 193.700 Euro für den Um- und Ausbau der Barthestraße. Die Mittel werden gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen 298.009 Euro, die Gesamtkosten 403.600 Euro.

Die Barthestraße zwischen Dorfstellenstraße und Bleicherwall soll in einer Breite von 6,50 Metern erneuert werden. Es entstehen zudem Rad- und Gehwege. Dieser Abschnitt schließt unmittelbar an die im Jahr 2019 fertiggestellte Straßenbaumaßnahme im Gärtnergang/Holzreiterwall an und dient als Umfahrung des Altstadtbereichs. Nach Fertigstellung dieses Abschnitts ist der Straßenzug Gärtnergang – Holzreiterwall – Barthestraße komplett fertiggestellt.

Regulierung des Bodenmarktes

Schwerin – Anlässlich der Landtagsdebatte um die Agrarstruktur des Landes kritisiert Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus erneut, dass überregional aktive Investoren zunehmend landwirtschaftliche Flächen aufkaufen bzw. Anteile an landwirtschaftlichen Unternehmen erwerben.

„Dadurch entstehen Eigentumskonzentrationen, die in einigen Regionen unseres Landes ein bedenkliches Ausmaß angenommen haben“, sagte Backhaus.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern habe das im Blick. So bevorzuge es bei der Verpachtung der landeseigenen Flächen diejenigen, die aufgrund ihres Arbeitskräftesatzes einen besonderen Beitrag für die Beschäftigung im ländlichen Raum leisten. Auch entziehe das Land denjenigen, die als außerlandwirtschaftliche Kapitalanleger ganze Betriebe erwerben, die von diesen Betrieben beim Land gepachteten Flächen. Diese würden dann an solche Betriebe vergeben, die dringender darauf angewiesen sind.

Backhaus erinnerte daran, dass die derzeitigen Strukturen im Prozess des Übergangs der DDR-Landwirtschaft in die neue Rechtsordnung nach Landwirtschaftsanpassungs­gesetz aus dem Jahre 1990 entstanden.

Bereits 2016 hätte die Landesregierung eine Novellierung des Grundstücks- und Landpachtverkehrsrechts in Betracht gezogen. Doch ein entsprechendes Gesetzesvorhaben habe wenig Zustimmung erfahren. Einige Bundesländer bemühten sich aktuell um neue Regelungsmechanismen. Auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern habe es im Juli dazu einen Workshop gegeben. Mit Ergebnissen sei Anfang 2021 zu rechnen. Diese könnten für eine erneute Gesetzesinitiative in MV als Grundlage dienen.

Dann könne der Landtag in der neuen Legislaturperiode auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes der Landesregierung bestimmen,

  • wo die genauen Grenzen für Bodenkonzentrationen und die Höhe von agrarstrukturverträglichen Bodenpreisen liegen,
  • unter welchen Bedingungen der Erwerb von Unternehmensanteilen einer Genehmigungspflicht unterworfen werde und
  • welche Rechtsfolgen das Vorliegen von Versagungsgründen für den Erwerb von Boden oder Unternehmensanteilen habe.

„Das verstehe ich unter einer agrarstrukturverträglichen Regulierung des Bodenmarktes: Eine Regulierung, welche die bestehende Agrarstruktur und Eigentums­ordnung respektiert“, so Backhaus abschließend.

Studie zum Fischbestand

Schwerin – Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, hat sich gegen den Antrag nach einer einzelstaatlichen Studie zur Untersuchung quotierter Fischbestände ausgesprochen.

„Grundlage für das europäische Fischbestands­management in der Ostsee bilden die jährlichen wissenschaftlichen Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES). Derartig komplexe ökologische Betrachtungen erfordern langjährige Daten. Leider fehlt es diesen Empfehlungen oftmals an der notwendigen Kontinuität“, sagte der Minister.

So hätte der ICES 2014 langfristige Fehler bei der Altersbestimmung und Einschätzung des Dorschbestandes der östlichen Ostsee festgestellt. Beim Heringsbestand der westlichen Ostsee wurde noch 2018 der Zielwert für die Laicherbiomasse von 110.000 Tonnen auf 150.000 Tonnen angehoben, anstatt diesen aufgrund der klimabedingt verringerten Nachwuchsproduktion deutlich zu senken. Für den Westdorsch prognostizierte der ICES im Jahr 2018 noch eine Laicherbiomasse von 49.000 Tonnen und eine nachhaltige Fischerei im Jahr 2019. Jedoch wurde im vergangenen Jahr die Prognose um rund 50 Prozent gesenkt. Damit war der Bestand erneut außerhalb sicherer biologischer Grenzen.

„Selbst die Wissenschaftler sprechen von einem Ungenauigkeitswert von ca. 30 Prozent. Vor diesem Hintergrund ist der Ruf nach mehr wissenschaftlicher Expertise nur allzu gut zu verstehen. Diese ist jedoch im Fall der Ostsee durch ein Land alleine nicht zu erbringen. Ich begrüße es sehr, dass die Ostseeanrainer anlässlich der letzten Sitzung der EU- Fischereiminister eine Resolution verabschiedet haben, den Anstieg der natürlichen Sterblichkeit des Ostdorsches im Rahmen gemeinsamer wissenschaftlicher Projekte zu untersuchen. Daten für die Fischbestandsberechnung durch den ICES werden von allen Anrainern geliefert, die Fischereien auf diese Bestände unterhalten. Beim Ostdorsch sind es nahezu alle Anrainerstaaten, beim Westdorsch die Forschungseinrichtungen Deutschlands, Polens, Schwedens und Dänemarks. Beim Westhering sind Deutschland, Dänemark, Polen, Schweden und Norwegen eingebunden. Für Deutschland ist das Thünen-Institut für Ostseefischerei Rostock maßgebend. Auch Einflüsse durch Baumaßnahmen, Raubtiere oder die Fischentnahme durch Freizeitfischer werden in die Bestandsberechnungen mit einbezogen“, sagte der Minister.

Backhaus erinnerte daran, dass die Fischerei in MV die ihr von der EU auferlegten Fangbestimmungen stets berücksichtigt habe. Dennoch seien die Herings- und Dorschbestände zurückgegangen. Beim Herings- und Dorschbestand der westlichen Ostsee sei eine andauernd rückläufige Nachwuchsproduktion ausschlaggebend, beim Dorschbestand der östlichen Ostsee beobachte man sogar eine hohe natürliche Sterblichkeit.

„Schon längst kann man die Schuld an der schwierigen Situation nicht mehr den Fischern geben. Hier sind überwiegend natürliche und zudem weitgehend unbekannte Gründe maßgeblich. Die Fischereiwissenschaft spricht von einem regelrechten Time-Shift in der Ostsee. Das heißt, dass sich die Verfügbarkeit an Fischen drastisch ändert, weil sich die biologischen Bedingungen ändern. Vor allem der Klimawandel spielt eine große Rolle“, sagte er.

Daher setze sich Backhaus für Prämien bei zeitweiliger Einstellung der Fischerei aus EU-, Bundes- und Landesmitteln ein. Seit 2017 wurden für die Kutter- und Küstenfischerei des Landes 8,24 Millionen Euro ausgereicht. Sie dienten jedoch eher als Hilfe zur Selbsthilfe, denn es sei keine erhebliche Besserung für den Herings- und Dorschbestand in Sicht. Er plädiere mit Nachdruck für Hilfen bei endgültiger Einstellung der Fischerei. Das Europäische Parlament, der Rat und auch die Kommission hätten sich nunmehr auch auf die Genehmigung von Abwrackprämien geeinigt.

„Mein Haus arbeitet jetzt an einem Programm zur Gewährung von Abwrackprämien, die nicht nur den größeren Fischereibetrieben, sondern vor allem auch Betrieben der kleinen Kutter- und Küstenfischerei zu Gute kommen. Die dabei freiwerdenden Quoten gehen an den Staat zurück. Sie sollen zielgerichtet zur Unterstützung der an die Fangmöglichkeiten angepassten Flotte eingesetzt werden“, so Backhaus.

Förderung von Agrar­umweltmaßnahmen

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat im Schweriner Landtag angekündigt, dass die Förderung von Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie des ökologischen Landbaus (AUKM) auch in der Zeit gesichert ist, in der die Details der neuen EU-Förderperiode noch nicht beschlossen sind. Aufgrund der Verzögerungen bei der Beschlussfassung der EU zum Mehrjährigen Finanzplan 2021-2027 und der Einigung über die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2020 werde es voraussichtlich eine zweijährige Verlängerung der bestehenden Förderperiode geben. „Ich habe mich deshalb entschlossen, in diesem Jahr die Antragstellung für alle bisherigen Fördermaßnahmen (außer Umwandlung von Acker in Dauergrünland und Gewässerschutzstreifen) zu öffnen und Neuanträge für zwei weitere Jahre zuzulassen“, sagte Backhaus. Damit wolle er einen problemlosen Übergang zwischen den Förderperioden gewährleisten.

Die Agrarumweltmaßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der Förderung aus der sogenannten zweiten Säule der EU-Agrarförderung, des Europäischen Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Im För­derzeitraum 2014-2020 standen in Mecklenburg-Vorpom­mern dafür rund 380 Mio. Euro und damit 32 Prozent der ELER-Mittel des Landes zur Verfügung. Die Maßnahmen wurden von den Landwirten gut angenommen, so dass die geplanten Mittel fast vollständig bewilligt sind.

In diesem Jahr wurde damit in Mecklenburg-Vorpommern auf ca. 374.000 ha der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche AUKM angewendet. Das sind ca. 30 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes (1,375 Mio. ha). Mit einer Fläche von 157.000 ha war dabei der Ökolandbau der Schwerpunkt der Förderung. Die Programme zum Anbau vielfältiger Kulturen (143.300 ha) und zur extensiven Grünlandnutzung (55.000 ha) werden ebenso stark nachgefragt wie die Anlage von Blühflächen und Blühstreifen (8.000 ha).

Auch in der nächsten Förderperiode 2021-2027 werde das Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP), einen Betrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen sowie zur Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften zu leisten, eines der Hauptaugenmerke bei der Förderung sein, sagte Backhaus.

Er werde sich dafür einsetzen, dass in den Katalog der in Mecklenburg-Vorpommern geförderten AUKM für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027 auch das Anlegen und Bewirtschaften von Agroforstsystemen aufgenommen werden kann. „Sie sind eine konkrete Anpassungs­maßnahme an den Klimawandel. Denn sie leisten einen positiven Beitrag zum Klimaschutz, zur Biodiversität, zum Erosionsschutz und zur Verbesserung der Wasser­qualität“, sagte Backhaus.

Unter Agroforstsysteme wird die gleichzeitige, räumlich alternierende Flächennutzung mit Bäumen und ähnlichen Landnutzungssystemen verstanden. So ist die Streuobst­wiese genauso möglich wie die streifenförmige Anlage von Kurzumtriebsplantagen auf einem großen Acker­schlag. Durch das Abwechseln von Ackernutzung und Baumstreifen werden gute Bedingungen für die Ansiedlung von Nützlingen geschaffen, Erosion vorgebeugt und Energieholz erzeugt.

Diese positiven Umweltwirkungen wurden durch die EU bereits im bestehenden ELER berücksichtigt. Die Förderung von Agroforstsystemen als Flächennutzung war bisher aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichts­punkten jedoch bedeutungslos. „Wollen wir also eine Förderung von Agroforstsystemen integrieren, müssen besondere Anreize und Rechtsklarheit geschaffen werden“, sagte Backhaus. Um Beispiele im Land zu schaffen, habe er entschieden, landeseigene Flächen zur Anlage von Agroforstflächen bereitzustellen.

Zudem sei es wichtig, den Bund für das Thema zu gewinnen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stehe inzwischen einer Förderung von Agroforstsystemen auf Grundlage des GAP-Strategie­plans offen gegenüber. Es setzt aber voraus, dass mindestens ein Bundesland plant, eine entsprechende Förderung anzubieten, wobei die Einrichtung und Beibehaltung streifenförmig angelegter Agroforstsysteme favorisiert werde.

Neues Tanklöschfahrzeug

Greifswald – Das Ministerium für Inneres und Europa beteiligt sich mit 250.000,00 Euro an der Beschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Die Feuerwehr Greifswald übernimmt zunehmend auch Aufgaben der überörtlichen Hilfe in umliegenden Gemeinden.

Das bisherige Fahrzeug wird aufgrund seines Alters den heutigen technischen Anforderungen dafür nicht mehr gerecht. Vorgesehen ist die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeug 4000 mit Staffel-Kabine.

Innenminister Lorenz Caffier: „Die Aussonderung veralteter Technik und die Bereitstellung moderner Einsatzmittel dienen sowohl dem Schutz der Bevölkerung als auch der Einsatzkräfte. Neue Technik, die den örtlichen Verhältnissen und Einsatzschwerpunkten angepasst ist, gibt uns allen mehr Sicherheit.“

Das Fahrzeug wird über eine moderne Pumpen- Zumischtechnik verfügen und zeichnet sich durch einen besonders großen Wassertank aus. Dem abzugebenden Wasser kann auf Knopfdruck dosiert Schaummittel hinzufügt werden. So ist es möglich, sofort nach Eintreffen, ohne weiteren Zeitverlust eine dauerhafte Wasserabgabe sicherzustellen. In der Staffelkabine finden mehr Feuerwehr-Einsatzkräfte als bisher Platz. Mit dem neuen Fahrzeug können sowohl die erforderlichen Löschwasser-Reserven als auch die benötigte Ausstattung für die Staffel (1/5) wie Warnwesten und Atemschutzgeräte zum Einsatzort gebracht werden.

Die Gesamtkosten für die Beschaffung des TLF 4000 belaufen sich auf rund 500.000 Euro.