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Kategorie: Landtag und Regierung MV

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Jetzt für Ausbildung zum Straßenwärter bewerben

Schwerin – Die Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bildet erneut Straßenwärter aus. Zum Ausbildungsbeginn am 1. September 2021 stehen 17 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Bewerbungsfrist ist der 31. Dezember dieses Jahres.

„Die Straßenwärter sind das Lebenselixier unserer rund 7.200 Kilometer Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen im Land. Sie sorgen dafür, dass unsere Straßen rund um die Uhr und zu jeder Jahreszeit sicher befahrbar sind – egal ob es um die Beseitigung von Wildwuchs am Straßenrand, Schnee, Eis oder Schlaglöchern geht, um die Beseitigung von Hindernissen auf der Straße oder die Sicherung von Unfallstellen. Ohne unsere Straßenwärter würde der Verkehr auf unseren Straßen zum Erliegen kommen“, beschreibt Verkehrsminister Christian Pegel ihre Arbeit und wirbt: „Bewerben Sie sich für eine Ausbildung zum Straßenwärter in Mecklenburg-Vorpommern, für einen verantwortungsvollen, vielseitigen Beruf mit Perspektive.“

In den 24 Straßen- und sieben Autobahnmeistereien des Landes kümmern sich 750 Straßenwärterinnen und Straßenwärter um die Verkehrsachsen in M-V. Schwerpunkte der dreijährigen Ausbildung zum Straßenwärter sind unter anderem das Bedienen und Warten von schwerer und leichterer Technik – Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge und Geräte, die Reparatur- und Instandsetzung an Straßen und Brücken, das Sichern von Arbeits- und Unfallstellen sowie die Pflege von Grünflächen und Gehölzen. Praktische Arbeiten im Stein-, Beton- und Holzbau, das Vermessen von Gelände und Bauteilen, das Lesen von Zeichnungen und das Anfertigen von Skizzen. Voraussetzung für die Ausbildung ist die mittlere Reife.

Die betriebliche Ausbildung erfolgt in der zentralen Straßen- und Ausbildungsmeisterei Teterow, die berufspraktische Ausbildung bei einem überbetrieblichen Ausbildungsträger sowie an der Beruflichen Schule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Neustrelitz. Im späteren Ausbildungsverlauf werden zudem Praxisabschnitte in Straßenmeistereien absolviert.

In diesem Jahr haben elf Auszubildende und zwei Umschüler erfolgreich die Prüfung zum Straßenwärter abgelegt. Alle wurden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis beim Land M-V übernommen. Die feierliche Freisprechung fand am 31. August in Teterow statt.

Die größte Herausforderung für die Absolventen war in ihrem letzten Ausbildungsjahr der Umgang mit der Corona-Pandemie. Im letzten Teil der Ausbildung mussten sie sich den Ausbildungsstoff im Selbststudium aneignen – und haben dies erfolgreich gemeistert.

Alle Informationen rund um die Ausbildung, zu den Bewerbungsvoraussetzungen sowie zu Verdienst und Karriere-chancen finden Sie im Karriereportal der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommernunter unter karriere-in-mv.de/ausbildungsplatz/72-strassenwaerterin-bzw-strassenwaerter-w-m-de.

Für Fragen rund um die Ausbildung wenden Sie sich gern an Hans-Jürgen Höcker, Telefon 03831/2740, E-Mail: sba-hst@sbv.mv-regierung.de.

Vermögen aus Straftaten

Schwerin – Die Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern schöpften im Jahr 2019 aus Straftaten knapp zehn Millionen Euro Vermögen ab.

„Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Das gilt auch bei der Einziehung von Gegenständen und Vermögen, was Täter aus strafbaren Handlungen erlangt haben. Die Staatsanwaltschaften unseres Landes haben im vergangenen Jahr fast doppelt so viel Vermögen abgeschöpft wie noch im Jahr 2017. Es wurden 2019 mehr als 9,7 Millionen Euro abgeschöpft, zwei Jahre zuvor waren es rund fünf Millionen Euro. Das zeigt, dass die Reform der Vermögensabschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern wirkt. Seit dem Jahr 2017 wird Geschädigten ein einfacher und kostenloser Weg geboten, um Schadenswiedergutmachung zu erlangen. Das stärkt den Opferschutz. Von den abgeschöpften 9,7 Millionen Euro sind rund 2,5 Millionen Euro an geschädigte Privatpersonen ausgezahlt worden. Für geschädigte staatliche Institutionen, z. B. Sozialversicherungsträger, wurden 4,3 Millionen Euro abgeschöpft. In der Staatskasse verblieben gut 2,9 Millionen Euro. Ich danke den Gerichten und Staatsanwaltschaften für ihre verlässliche Arbeit“, so Ministerin Hoffmeister.

Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Die jetzt gut erkennbaren Erfolge im Bereich der Vermögensabschöpfung sind nicht nur das Ergebnis der seit Juli 2017 geltenden veränderten gesetzlichen Regelungen. Sie beruhen zu einem ganz entscheidenden Teil auf den gemeinsamen Anstrengungen der zu deren Umsetzung berufenen Behörden – der Staatsanwaltschaften, der Polizei, des Zolls und der Finanzverwaltung. Mit erheblichem personellen Aufwand und hohem Engagement haben sie die strukturellen Herausforderungen der weitreichenden Änderungen der rechtlichen Vorgaben ebenso erfolgreich angenommen wie sie sich der Aufgabe der umfassenden Aus- und Fortbildung in diesem Bereich gewidmet haben. Dafür und auch für die fortlaufenden Anstrengungen zur stetigen Optimierung der aufwändigen Ermittlungen unter anderem in gemeinsamen Arbeitsgruppen gebühren den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dank und Anerkennung.“

Unterstützung von Start-ups

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern legt gemeinsam mit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) ein Landesprogramm auf und reicht Corona-Hilfen für Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen aus. Insgesamt stehen in dem Programm „MBMV Sonderunterstützung KfW 2020“ 15 Millionen Euro für Beteiligungen an Unternehmen zur Verfügung.

„Ziel ist es, Start-ups und kleine Mittelständler mit Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen und dadurch Corona-Folgen abzumildern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Förderfähig sind Investitionen und die Mitfinanzierung aller laufenden Kosten wie beispielsweise Miete, Gehälter und Warenlager (Betriebsmittel).

Zur Stabilisierung der Wirtschaft hat die Bundesregierung im Zuge der Corona-Pandemie ein Zwei-Milliarden-Euro-Maßnahmenpaket für Start-ups beschlossen, um besonders junge und kleine Mittelständler zu unterstützen. Mit dem Landesprogramm setzt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Säule II des Maßnahmenprogramms des Bundes um. Ab sofort können gewerbliche Unternehmen mit bis zu 75 Millionen Euro Gruppenumsatz Beteiligungsanträge stellen.

Die Finanzierungshilfen stehen Unternehmen zur Verfügung, die bis zum 31.Dezember 2019 noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren, aber danach in Folge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Zudem müssen sie ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung oder den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit oder mindestens 50 Prozent der Vollzeitbeschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern haben. Die Beteiligung mit einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren kann beantragt werden als typisch stille Beteiligung (mind. 50.000 Euro und höchstens 800.000 Euro) oder als offene Beteiligung von höchstens 800.000 Euro.

Möglich ist auch eine Kombination aus offener und stiller Beteiligung (mind. 50.000 Euro und höchstens 800.000 Euro). Die wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit des Unternehmens bleibt bestehen. „Das Programm ist ein weiterer Baustein zur Stabilisierung der Wirtschaft in Corona-Zeiten“, sagte Glawe.

Auch für Dr. Thomas Drews, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern, ist die Umsetzung der Säule II essenziell: „Wir möchten auch für Start-ups einen wichtigen Beitrag leisten und so die Auswirkungen der Corona-Pandemie durch dieses Programm reduzieren“, so Dr. Drews.

Weitere Informationen bietet die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin). Ansprechpartner ist Mario Mietsch, Tel. 0385/3 95 55 29, Email mario.mietsch@mbm-v.de.

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag kann ab sofort bis zum 10.12.2020 eingereicht werden. Mehr zum Programm MBMV Sonderunterstützung KfW 2020 unter: https://www.buergschaftsbank-mv.de/beteiligung/programme/mbmv_sonderunterstuetzung_kfw_2020/

Friedliche Revolution 1989

Waren (Müritz) – Heute wurde in Waren (Müritz) auf dem Vorplatz der St. Georgen-Kirche das zentrale Erinnerungszeichen des Landes an die Friedliche Revolution von 1989 „Perspektiven zur Freiheit“ der Öffentlichkeit übergeben. Die Jury des künstlerischen Wettbewerbs hat sich für dieses Erinnerungszeichen der Künstler Dagmar Korintenberg und Wolf Kipper entschieden. Es handelt sich um eine Installation aus Stelen und Tafeln mit Losungen der Friedlichen Revolution wie „Demokratie jetzt oder nie“, „Nie wieder Diktatur“, und „Freie Presse für freie Menschen“.

Die Installation ist begehbar und lädt zum Verweilen ein. Die Texte sind direkt über den Köpfen der Besucherinnen und Besucher zu sehen. Die Vielfalt der Aussagen gibt einen Einblick in die Geschehnisse des Herbstes 1989. Als Quelle für die Texte dienen sowohl Fotos von Montagsdemonstrationen als auch Akten aus dem damaligen Ministerium für Staatssicherheit, in dem die Forderungen der Demonstranten aus dem ganzen Land zusammengefasst wurden. Neben dem Erinnerungszeichen gibt es kleinere Denkzeichen in anderen Orten im Land und zusätzliche Angebote im Internet.

Heute vor 31 Jahren fand in Waren (Müritz) die erste Montagsdemonstration auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern statt. Mit einem Gang von der St.-Georgen-Kirche zur St.-Marien-Kirche dokumentierten an diesem Tag rund 400 Menschen mit Kerzen in den Händen ihren Willen zur friedlichen Veränderung.

„Das Versprechen der Freiheit gilt heute ebenso wie 1989. Auch daran erinnert dieses Denkmal. Wer hier in der Installation sitzt, sitzt mitten in den Forderungen der Demonstranten von 1989. „Nie wieder Diktatur“ oder „Für ein offenes Land mit freien Menschen“ – diese Losungen sind heute so aktuell wie damals“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf dem Festakt des Landes zur Einweihung des Denkmals.

1989 habe die Demokratie ihre Stimme gefunden. „Es ist wichtig, dass sie hörbar bleibt, unabhängig und selbstbewusst. Die Demokratie braucht auch heute unseren Einsatz. Was die mutigen Demonstranten 1989 begonnen haben, ist nie vollendet und wird es nie sein. Auch daran erinnert das Denkmal. Mein Dank und mein Respekt gehen an die Menschen, die sich auch heute für Freiheit und Demokratie einsetzen. Wir brauchen sie alle, die Demokratie braucht sie!“

Sturmflutsaison: erste Bewährungsprobe

Schwerin – Bei Sturm aus Nordost kam es am Mittwoch zur ersten Sturmflut der Wintersaison 2020/21. Der Scheitel der Sturmflut trat am Abend ein. Direkt nach der Sturmflut am 14./15.10.2020 haben die für den Küstenschutz zuständigen Ämter mit der Aufnahme des Zustandes der Küstenschutzanlagen des Landes begonnen.

„Nach erster Einschätzung sind die Küstenschutzanlagen in einem guten Zustand. Zu akuten Problemen ist es nirgendwo gekommen. An den nach Nordosten ausgerichteten Dünen auf Rügen und auf Usedom, die starker Wellenbelastung ausgesetzt waren, sind aber zum Teil erhebliche Sedimentumlagerungen von den Dünen in den Strand und Vorstrandbereich zu verzeichnen, die zu Dünenrückgängen von mehreren Metern geführt haben“ sagte Minister Dr. Backhaus nach Rücksprache mit seinen Fachbehörden.

Diese Dünenrückgänge stellen aber keine Schäden dar. Die Materialumlagerung bei Sturmfluten ist Teil des Wirkprinzip der Dünen. Diese besitzen einen sogenannten Verschleißteil, dessen Funktion darin besteht, die Sedimentverluste des alltäglichen küstenparallelen Sedimenttransport zu kompensieren.

Mit Blick auf die gerade erst begonnene Sturmflutsaison machte der Minister deutlich, dass die Küstenschutzanlagen auch weitere Sturmfluten sicher kehren können. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die vor wenigen Monaten abgeschlossenen Sandaufspülungen.

„Gerade in diesem Jahr haben wir den Küstenschutz zwischen Graal-Müritz und Wustrow mit mehreren Aufspülungen deutlich gestärkt. Allein für diese Maßnahmen wurden insgesamt 740.000 m³ Sand aufgespült und 5,3 Mio. € aus Bundes- und Landesmitteln investiert. Diese Maßnahmen kommen uns nun zugute. Auch diese Sturmflut unterstreicht erneut, dass es ständiger Anstrengungen bedarf, um die Sicherheit an den Küsten zu gewährleisten. Küstenschutz ist und bleibt eine Daueraufgabe.“

Im Vergleich zu den Sturmfluten im Januar 2017 und 2019 wurden deutlich geringere Wasserstände registriert. Bis auf die Küstenabschnitte um Wismar und Greifswald erreichten sie nur die Werte einer leichten Sturmflut. Erst bei Wasserständen ab 1,25m über dem mittleren Wasserspiegel handelt es sich um eine mittlere und ab einem Wasserstand von 1,50m über dem mittleren Wasserspiegel um eine schwere Sturmflut. Das statistische Wiederkehrintervall der aktuellen Sturmflut liegt unter 5 Jahren. Es handelt sich daher um ein Ereignis mit dem fast jährlich gerechnet werden muss.

Freiwillige Vereinbarung „Schweriner Seen“

Schwerin – Bereits im Juni dieses Jahres war die „Freiwillige Vereinbarung Vogelschutzgebiet Schweriner Seen“ von 26 Institutionen und Vereinen unterzeichnet worden, darunter die Landeshauptstadt Schwerin, der BUND, der Landesanglerverband, der Tourismusverband sowie zahlreiche Segler-, Kanu- und Anglervereine. In der Zwischenzeit sind weitere fünf Vereine der Vereinbarung beigetreten, in der sich Naturschützer, Wassersportler und Angler auf Verhaltensregeln zur Umsetzung des Management­plans für die Entwicklung des Natura 2000-Gebiets verständigt haben.

Heute (15.10.) stellten in Schwerin Umweltminister Dr. Till Backhaus, Schwerins Oberbürgermeister Dr. Rico Baden­schier und Mitglieder der Steuergruppe die Inhalte und den Stand der Umsetzung der Freiwilligen Vereinbarung vor.

„Es liegt ein langer und intensiver Abstimmungsprozess hinter uns. Dabei wurde zum Teil hart um die Inhalte gerungen, denn die Erwartungen an diese Freiwillige Vereinbarung gingen weit auseinander“, erklärte Backhaus. Unter der beherzten und engagierten Regie der Steuergruppe sei es gelungen, Vorbehalte abzubauen und das gegenseitige Verständnis für die unterschiedli­chen Positionen der beteiligten Interessenvertreter zu stärken. „Genau das macht diesen Prozess so wertvoll: Einen vertrauens­vollen und offenen Umgang mit unterschiedlichen Interessen und keine Pauschalurteile – das brauchen wir auch in anderen Bereichen unserer Gesellschaft“, betonte der Minister. Jetzt gehe es darum, die Vereinbarung mit Leben zu füllen. „Denn Papier zu beschreiben, ist das eine.“ Messen lassen müsse man sich an der tatsächlichen Umsetzung und Einhaltung der vereinbarten Maßnahmen, so Backhaus.

Neben einer Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit konnten erste Fortschritte in Sachen Befahrensregelungen, Röhrichtschutz oder auch das Ausbringen von Mooringbojen (Festmachbojen, um ein Ankern im geschützten Uferbereich zu verhindern) erreicht werden. „Es ist sicher noch zu früh für ein Resümee – aber was ich bis jetzt sehe, stimmt mich optimistisch. Ich bin nach wie vor überzeugt davon, dass diese Vereinbarung ein solides Fundament für das weitere Zusammenwirken aller Beteiligten ist“, sagte der Minister.

Während der Präsentation wurden die neuen Materialien der Öffentlichkeitsarbeit vorgestellt, deren Fertigung vom Landwirtschaftsministerium mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert wurden. An 16 Standorten um den See werden künftig Informationstafeln stehen, die Inhalt und Hintergrund der Vereinbarung beleuchten. Das gleiche Ziel hat ein großformatiges Faltblatt.

Die Fortschreibung der Freiwilligen Vereinbarung leiten künftig Corinna Cwielag (BUND) als Vertreterin des ehrenamtlichen Naturschutzes und Eike Klemkow (ISSU) als Vertreter der Wassersportler und Angler als Sprecher der Steuergruppe. Damit endet die bisherige externe Moderation, die seit 2017 und ebenfalls mit ELER-Mitteln gefördert die Arbeit der Steuergruppe begleitete.

Die EU-Mitgliedstaaten sollen für die ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete in einem Managementplan die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen festlegen. Der Schweriner See ist als zweitgrößter See Mecklenburg-Vorpommerns und Bundeswasserstraße ein beliebter Ort der wassergebundenen Freizeitnutzung, wodurch es zu Konflikten mit den Erhaltungszielen kommen kann.

Beispielsweise sind die Schweriner Seen für Haubentaucher eines der wichtigsten Mausergebiete im Binnenland von MV und auch bundesweit von Bedeutung. Nach der Brutzeit verlieren die Tiere ihr Großgefieder und sind dadurch flugunfähig. In dieser Zeit, die ab Anfang Juli beginnt und etwa Ende September endet, sammeln sich die Vögel im Freiwasser großer Seen und sind dann besonders störungsempfindlich. Da sie nicht wegfliegen können, versuchen sie durch Tauchen der Gefahr oder Störung zu entkommen. Häufige Störungen entkräften somit die Vögel. Der Managementplan sieht insbesondere für den Schweriner Innensee mehrere größere Bereiche zur Beruhigung vor, die in der Freiwilligen Vereinbarung berücksichtigt wurden.

Weiterhin wurden auf Grundlage einer Studie im Auftrag des StALU Westmecklenburg Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung von Röhrichten an den Seeufern abgestimmt, die teilweise Bestandteil der Freiwilligen Vereinbarung geworden sind. Abgestimmt wurden auch Bereiche, in denen Mooringbojen zu einer Lenkung der Liegezonen für Sportboote führen sollen.

Neues Kulturzentrum eröffnet

Greifswald – „Ich freue mich, dass wir heute gemeinsam das neue Kulturzentrum hier in Greifswald eröffnen können – einen Ort der Begegnung, ein Haus der Ideen und Mitgestaltung“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute bei der Eröffnung des Kulturgemeinschaftshauses „Straze“ in der Hansestadt.

Seit vielen Jahren arbeitet der Verein Kultur- und Initiativenhaus daran, ein neues Zentrum für Kultur, Bildung und Teilhabe für Greifswald aufzubauen, hat den Abriss des historischen Gebäudes in der Stralsunder Straße verhindert und eine ganz wunderbare Idee entwickelt, wie dieses Haus wieder zum Gemeinschaftshaus und für die ganze Stadt nutzbar werden kann. Schwesig: „Das war sicher nicht immer einfach, aber die Vereinsmitglieder sind immer am Ball geblieben, haben interessierte Akteure immer wieder zusammengeholt und gemeinsam ein Nutzungskonzept entwickelt. Sie haben viele Helferinnen und Helfer für die Arbeitseinsätze motiviert und Förderer gewonnen. Das ist wirklich eine Riesenleistung, auf die alle stolz sein können.“

Mit der „Straze“ habe Greifswald einen ganz tollen Ort für Austausch und Miteinander gewonnen, einen Ort zum Wohnen, ökologisch und nachhaltig, „einen Ort für alle, die auch mal etwas Neues probieren wollen, vor allem auch einen Ort für politisches Engagement, für Kultur und Bildung. Zu Recht hat der Verein für sein Engagement in diesem Jahr den Kulturförderpreis des Landes bekommen.“

Die Ministerpräsidentin würdigte die Bedeutung des Ehrenamtes in Mecklenburg-Vorpommern: „Für mehr als 43 Prozent der Bevölkerung im Land ist ein Ehrenamt Teil ihres Lebens. Ehrenamtliche setzten sich für ihr Stadtviertel ein, wie hier in Greifswald. Das kann man in der „Straze“ sehen: Kultur und Umwelt, praktische Hilfe und auch der Einsatz für Demokratie, gegen Ausgrenzung und für internationale Zusammenarbeit. Für all das bin ich den Ehrenamtlichen von Herzen dankbar. Ich bin überzeugt: Dieser Zusammenhalt macht unser Land so besonders, das macht unser Land stark.“

Ausbau barrierefreier Bushaltestellen

Bützow – Für den Ausbau von sechs Bushaltestellen zu barrierefreien Haltestellen im Stadtgebiet von Bützow erhält der Landkreis Rostock einen Zuschuss in Höhe von rund 120.000 Euro. Die Fördermittel werden nach der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt.

Im Zuge der Erneuerung der Kreisstraße GÜ 06 Ziegelhof – Pustohl sollen sechs barrierefreie Bushaltestellen mit Fahrgastunterständen entstehen. Neben einem Blindenleitsystem erhalten die Haltestellen auch eine Beleuchtung. Die Arbeiten zum Ausbau der Kreisstraße haben bereits begonnen. Die Gesamtkosten für den Ausbau der Kreisstraße einschließlich der Haltestellen liegen bei 750.000 Euro.

Das Vorhaben wird im Rahmen des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“ gefördert, bei dem das Infrastrukturministerium einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent gewährt. Ziel ist es, zu einer barrierefreien Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsangebote beizutragen. Dazu werden Kommunen und Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs bei der barrierefreien Umgestaltung von Haltestellen gezielt unterstützt.