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Kategorie: Landwirtschaft / Forst / Fischerei

Geflügelpest in Vorpommern

Stralsund – Die Geflügelpest hat nun auch zwei Haltungen in Vorpommern getroffen. Am 3. Januar 2024 wurden in einer Legehennenhaltung mit ca. 31.600 Tieren in der Gemeinde Poseritz auf Rügen sowie in einer Kleinsthaltung mit insgesamt 21 Enten und Hühnern im Stadtgebiet Stralsund der Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N1 amtlich festgestellt.

„Für mich ist jeder Geflügelpest-Ausbruch einer zu viel. Das Tierleid und der wirtschaftliche Schaden sind dabei nur zwei Komponenten. Besonders bedauernswert ist für mich die Tatsache, dass nun auch der östliche Teil des Landes von der Geflügelpest betroffen ist. Bisher sind nur wenige Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln bekannt, dennoch ist das Virus in der Umwelt vorhanden. Umso wichtiger ist, dass die Tierhalter die Biosicherheitsmaßnahmen penibel einhalten“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Die betroffenen Tierhalter wurden aufmerksam, als vermehrt verendete Tiere aufgefunden wurden, die zuvor keine Krankheitsanzeichen gezeigt hatten. Bei zahlreichen, noch lebenden Tieren wurde eine für Geflügelpest typische Symptomatik mit zentralnervösen Störungen, Nasenausfluss, Konjunktivitis und Durchfall festgestellt.

Die sofort nach der Meldung der Tierhalter durch das Veterinäramt in den Beständen entnommenen Proben wurden am 3. Januar 2024 im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF) positiv auf Aviäre Influenza-Viren untersucht. Am 4.Januar bestätigte das Nationale Referenzlabor im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Nachweis des hochpathogenen Subtyps H5N1 des Aviären Influenza-Virus in allen Proben.

Mit der Räumung der Ausbruchsbestände durch die tierschutzgerechte Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere wurde bereits begonnen, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen werden anschließend folgen.

Zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest richtet der Landkreis um den Bestand auf Rügen eine Schutzzone (Sperrbezirk) von 3 km und eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) von 10 km ein. In diesen Zonen gelten spezielle Vorschriften, was z.B. das Betreten der Bestände, die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und die Vermarktung von Produkten betreffen. Bei der Kleinsthaltung im Stralsunder Stadtgebiet wird von einer Einrichtung von Restriktionszonen abgesehen.

Detaillierte Informationen zu den Gemeinden und Orten, die in der Schutz- oder Überwachungszone liegen und den Anordnungen des Landkreises, sind der Allgemeinverfügung Nr.1/2024 zu entnehmen, die bekannt gemacht ist unter: https://www.lk-vr.de/media/custom/3034_5644_1.PDF?1704377072

Die folgenden, allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen gelten zudem für alle Geflügelhaltungen:

Tierhalter haben sicherzustellen, dass

  • ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln, sicher unterbunden wird.
  • das Geflügel keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben,
  • Hofteiche sicher ausgezäunt sind,
  • Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt wird,
  • Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind, gefüttert wird,
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt wird,
  • strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere Schuhzeug, unterschieden wird und
  • plötzliche erhöhte Tierverluste tierärztlich abgeklärt werden.
  • Bei Auffälligkeiten in Ihren Tierbeständen informieren Sie bitte ihr zuständiges Veterinäramt.

Auszahlung der Direkt­zahlungen

Schwerin – Trotz des schweren Starts der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) können die Direktzahlungen der ersten Säule in Höhe von ca. 268 Mio. € noch in diesem Jahr an fast alle Antragsteller ausgeschüttet werden. Das erklärt Agrarminister Dr. Till Backhaus.

„Davon entfallen rund 204 Mio. € auf die „Einkommens­grundstützung für Nachhaltigkeit“ und fast 64 Mio. € für gesonderte Leistungen der Antragsteller, die zur weiteren Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Wasserqualität führen“, so der Minister.

Für die Auszahlung der EU-Fördermittel erwarte die EU-Kommission, dass die Bewilligungsbehörden ihre Verwaltungskontrollen zu 100 Prozent korrekt angewandt haben, andernfalls drohten dem Land Anlastungen, führt Backhaus weiter aus.

„Aufgrund der durch die Reform vielschichtig entstandenen Neuerungen, auch im anzuwendenden Verwaltungs- und Kontrollsystem, wird eine Sicher­heitsmarge von 10 Prozent der vollständigen Förder­summe je Antragsteller einbehalten, um so die Überweisung der Mittel noch vor Jahresende 2023 an die Landwirtinnen und Landwirte realisieren zu können.

Denn die Betriebe brauchen die Liquidität. Dabei dienen die Beihilfen nicht allein der Einkommenssicherung der Ladnwirtinnen und Landwirte, sie sind Garant dafür, dass wir in Deutschland und Europa weiterhin bezahlbare Lebensmittel zur Verfügung haben. Dafür bin ich den Menschen, die in der Landwirtschaft arbeiten sehr dankbar.

Nach nochmaliger Überprüfung aller Verwaltungs-und Kontrollvorschriften zu Beginn des nächsten Jahres werden die jetzt einbehaltene Sicherheitsmarge, sowie die gekoppelten Tierprämien als weitere Teilmaßnahme der ersten Säule der GAP bis Ende Februar 2024 an die Antragsteller ausgeschüttet. In Einzelfällen sind gegebenenfalls notwendige Korrekturen der jetzigen Auszahlungssumme vorzunehmen“, so der Minister.

Land fördert Fischwirtschaftsgebiete

Acht lokale Strategien genehmigt

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V hat ein Gremium gebildet, das jetzt über die Auswahl der im April 2023 eingereichten Strategien Lokaler Fischereiaktionsgruppen entschieden hat. Alle acht Strategien wurden genehmigt. In der neuen Förderperiode sind damit zwei Lokale Fischereiaktionsgruppen dazu gekommen.

„Jetzt haben mehr Regionen die Möglichkeit, Fischer oder in der Fischereiwirtschaft tätige Menschen dabei zu unterstützen, sich neben der originären Fischerei weitere Einkommensalternativen aufzubauen und damit die Fischereiwirtschaft insgesamt zukunftsfähiger aufstellen.

Auch über die eigentliche Fischerei hinausgehende Vorhaben können ermöglicht werden. Für die nachhaltige Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten und zukünftig auch Aquakulturwirtschaftsgebieten stellen wir in der aktuellen Förderperiode des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds von 2021 bis 2027 rund 5,1 Millionen Euro bereit“, sagt der zuständige Minister Dr. Till Backhaus.

Mit dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) kann die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung gefördert werden. Demnach darf die lokale Entwicklung sich nur auf ein subregionales, abgegrenztes Gebiet beziehen, muss durch eine lokale Aktionsgruppe betrieben und mittels einer Strategie umgesetzt werden.

Die Umsetzung der Projekte erfolgt dann durch das Bottom-Up-Prinzip, bei dem die örtlich zuständige lokale Aktionsgruppe auf Grundlage der Strategie die Förderwürdigkeit eines Projekts feststellt. Die Bewilligungsbehörde prüft dann die Förderfähigkeit eines solchen Projekts. Bekannt für diese Art der Förderung ist vor allem LEADER im Bereich des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Im EMFAF kommen für diese Förderart Gebiete in Frage, welche durch die Fischerei beeinflusst bzw. geprägt sind, sowohl wirtschaftlich als auch kulturell. Daher auch die Bezeichnung Fischwirtschaftsgebietsförderung (FIWIG).

Die Kofinanzierung der Projekte erfolgt entweder aus kommunalen Mitteln bei öffentlich-rechtlichen Vorhabenträgern oder aus Landesmitteln mit privaten Antragstellern.

Kürzungen im Agrarbereich

Agrardiesel: Backhaus sieht Kürzungen im Agrarbereich kritisch

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister  Dr. Till Backhaus kritisiert die geplanten Einsparungen des Bundes zu Lasten der Landwirtschaft. Zum Ausgleich des Haushaltsdefizites des Bundes ist u.a. geplant, die Agradieselbeihilfe und die KFZ-Steuer-Befreiung für Landwirtschaftsbetriebe zu streichen.

Derzeit prüft das Landwirtschaftsministerium M-V, welche konkrete Auswirkungen dies auf die hiesigen Betriebe hat. Laut ersten Berechnungen der Landesforschungsanstalt M-V müssen diese allein durch den Wegfall der Agrardieselrückerstattung mit Einbußen in Höhe von rund 28 Millionen Euro rechnen.

Zwar räumt der Minister ein, dass politisch auch international bereits lange darüber gesprochen wurde, die klimaschädlichen Subventionen abzubauen. Dennoch sei dies für die Betriebe ein weiterer herber Schlag in ohnehin unsicheren Zeiten; und auch für den ländlichen Raum insgesamt.

„Es ist davon auszugehen, dass die Streichung dieser beiden Subventionen zu Kostensteigerungen in der Landwirtschaft führen, die zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen führen und sich am Ende auch im Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher bemerkbar machen werden“, führte er aus. Jetzt gelte es neben der bleibenden Steuerbefreiung von Biodiesel und Pflanzenöl als Kraftstoff weitere Anreize für die Nutzung klimafreundlicher Energieträger und Kraftstoffe auf den Weg zu bringen. Leider liege aus dem Bund zu den Haushaltsauswirkungen wenig Konkretes vor, monierte er.

Doch es gibt laut Backhaus auch gute Botschaften: „Was wir derzeit auch wissen, ist, dass am Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz festgehalten wird und, dass die GAK-Kürzung ein Stück weit abgemildert wird, in dem 67 Millionen Euro in diesen Topf zurückfließen. Für MV stehen bei einem Antiel von knapp 8 Prozent dann rund 5 Millionen Euro mehr für 2024 zur Verfügung. Inklusive des Landesanteils sind es sogar fast 9 Millionen Euro.

„Wenn die Mittel aber erst nach der Beschlussfassung des Bundeshaushaltes den Ländern zugewiesen werden, dann ist es zu spät, um große Investitionsvorhaben zu beginnen. Hier muss schnell eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen herbeigeführt werden“, sagte Minister Backhaus.

Positiv sei auch, dass die 120 Millionen Euro für den Waldumbau aus dem Klimatranformationsfonds weiter Bestand haben. Die abschließende Haushaltsberatung im Deutschen Bundestag soll in der ersten Sitzungswoche im Januar erfolgen.

Digitalisierung der Landwirtschaft

Schwerin – Zum 1. Januar 2024 wird das Land Mecklenburg-Vorpommern seinen mehr als 3.000 landwirtschaftlichen Betrieben mit ihren gut 10.000 digitalen Endgeräten einen Satellitendienst kostenfrei bereitstellen, der eine zentimetergenaue Positionsbestimmung ermöglicht.

„Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass Mecklenburg-Vorpommern das SAPOS/RTK-Signal für die landwirtschaftliche Nutzung kostenfrei zur Verfügung stellt und so einen wichtigen Schritt in Richtung Smart Farming gehen wird. Dieses Versprechen lösen wir nun ein“, sagt der Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Digitalisierungsminister Christian Pegel ergänzt: „Die Satelliten-Korrektursignale (SAPOS/RTK) werden über eine sogenannte Open-Data-Lösung jedermann zur Verfügung gestellt, um diesen Digitalisierungsprozess zu unterstützen.“

Das originale GPS-Signal erzielt nur eine Genauigkeit von gut einem Meter, was beispielsweise für das Präzisionsdüngen viel zu grob sei und deshalb das ergänzende Korrektursignal benötigt wird, um die hohe Präzision zu ermöglichen. Das RTK-Signal (real time kinematic) ist ein Korrektursignal, das nun zentimetergenaue Präzisionsarbeit auch im Freien ermöglicht. „Zusammen mit der Stationsvernetzung existiert ein modernes, flächendeckendes, hochgenaues und auch hochverfügbares Netz aktiver Referenzpunkte für satellitengestützte Vermessungen aller Art“, erklärt Christian Pegel.

Das Landwirtschaftsministerium hat in Abstimmung mit dem Energie- sowie Innenministerium 2021 eine Online-Umfrage bei allen landwirtschaftlichen Betrieben des Landes durchgeführt. „Derzeit gehen wir davon aus, dass wir nach der kostenlosen Bereitstellung der Daten mit einer Nutzergröße von circa 1.500 Geräten im Land rechnen können“, so Backhaus.
Der landwirtschaftliche Sektor ist – auch gemäß den Erfahrungen anderer Bundesländer – der größte Nutzerkreis dieses Open RTK-Dienstes.

„Vom Grundsatz her sind Open-Data-Angebote gänzlich kostenfrei. Allerdings setzt das voraus, dass der bzw. die Nutzende die Daten direkt über das Internet beziehen kann. Bei diesem Open RTK-Dienst ist allerdings eine einmalige Einrichtung eines Accounts der bzw. des Nutzenden und die technische Freischaltung der individuellen Anzahl der Endgeräte (z. B. Traktoren, Mähdrescher usw.) notwendig, um genau diesem die Positionierungsdaten, die auch veredelte Daten genannt werden, zu übermitteln. Hierfür wird ein einmaliges Verwaltungsentgelt in Höhe von 100 Euro pro Nutzer – nicht pro Endgerät – erhoben. Diese Gebühr dient dazu, den Aufwand mit dem erstmaligen Erfassen der Nutzerdaten abzudecken“, führt Digitalisierungsminister Christian Pegel weiter aus.

Die Freischaltung für die Landwirte aus MV soll am 1. Januar 2024 erfolgen. Ab dem 1. Dezember 2023 können sich die Betriebe beim Landesamt für innere Verwaltung dafür registrieren lassen.

Den landwirtschaftlichen Betrieben und weiteren Interessengruppen werden nach der Erstanmeldung kurzfristig die Zugangsdaten digital mitgeteilt. Eine anschließende Nutzung ist unmittelbar mit den jeweiligen Zugangsdaten in der GNSS-Nutzertechnik möglich.

Weihnachtsbaumverkauf startet

Schwerin – Am kommenden Sonnabend, 25. November, beginnt der traditionelle Weihnachtsbaumverkauf der Landesforstanstalt MV. Im Forstamt Schildfeld öffnet von 9 bis 12 Uhr der Weihnachtsmarkt mit Baumverkauf. Auch der Wildladen hat geöffnet.

„Ich empfehle allen, sich einen Weihnachtsbaum aus der Region zu besorgen. Da weiß man, woher er kommt und wie er aufgewachsen ist. Gleichzeitig unterstützt man die heimische Wirtschaft. Warum nicht gleich einen Baum selbstschlagen?

Hierfür ist es das Beste, sich an das nächste Forstamt zu wenden. Die Mitarbeiter stehen bei Fragen zur Verfügung. Egal ob klein, ob groß, ausladend oder schlank: Für jeden Geschmack ist der passende Baum dabei.

Es lohnt sich, die Bäume direkt beim Förster zu kaufen. Sie halten länger und man schont die Umwelt. Nicht zuletzt spürt der Verbraucher die geringe Transportentfernung im Preis. Außerdem warten vorweihnachtliche Veranstaltungen in vielen Forstämtern auf die Besucher“, sagt Forstminister Dr. Till Backhaus.

Der Lieblingsbaum der vergangenen Jahre war übrigens die Nordmanntanne. Diese Baumart machte mehr als zwei Drittel der jährlich verkauften Weihnachtsbäume aus. Aber auch die Blaufichte, Gemeine Fichte und Kiefer erleben eine Renaissance. Rund 30 Millionen Weihnachtsbäume werden jedes Jahr in Deutschland verkauft. Davon stammen etwa 90 Prozent aus regionaler Produktion.

Die Weihnachtsbäume der Landesforst erfüllen die höchsten Ansprüche, verspricht der Minister: „Sie sind zwischen sechs und zehn Jahre alt und wachsen ohne Pflanzenschutzmittel und zusätzlichen Dünger heran. Stattdessen investieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter viel Mühe und Fleiß, um einen gesunden, schön stufig und dicht gewachsenen Baum zu erzeugen.“

Viele Forstämter bieten außerdem ein vorweihnachtliches Rahmenprogramm. Auf eigens organisierten Weihnachtsmärkten können Schmuckreisig, Brennholz oder kulinarische Besonderheiten erworben werden. So vermarkte die Landesforst MV Wildbret von Reh, Wildschwein, Rot- und Damwild – küchenfertig vorbereitet oder weiterveredelt.

Alle Termine

https://www.wald-mv.de/static/Wald-mv/Dateien/Landesforst/Waldbesucher/Waldweihnachten/Weihnachtsbaumverkauf.pdf

Karpfenteich Gröningsgarten

Land und Pächter vereinbaren Übergangsfrist

Schwerin – Dank der Initiative von Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus alle Beteiligten an einen Tisch zu holen, hat die Karpfen- und Angelteichanlage Gröningsgarten eine Perspektive: Der bestehende Pachvertrag läuft am 31.12.2023 aus und soll seitens der Landgesellschaft als Liegenschaftsverwalter nun um ein Jahr verlängert werden.

Der Pächter und Betreiber der Anlage, die BiMES GmbH, wird aufgefordert, zur Sicherstellung des Betriebes der Anlage eine wasserrechtliche Genehmigung zu beantragen. Ein historisches Wasserrecht für die Entnahme von Wasser aus dem Wallensteingraben liegt nicht vor.

Im Ergebnis der Gespräche, die in dieser Woche im Umweltministerium in Schwerin stattgefunden haben, wurde auch festgelegt, dass der Pächter die Anlage in 2024 auf eigenes Risiko betreibt. Da die Landgesellschaft den Zustand der Wasserein- und -auslaufbauwerke, Dämme sowie ober- und unterirdische Rohrleitungen als marode einstuft, konnte eine  Verpachtungsoption als Teichwirtschaft und Angelteiche über das Jahr 2023 hinaus behördlicherseits nicht in Aussicht gestelllt werden.

Das Land hat sich allerdings dazu bereit erklärt, die Übergangsphase zu nutzen, um ein Fachgutachten in Auftrag zu geben, das den Zustand des gesamten Anlagenbestandes detailiert überprüfen und dokumentieren soll. Auf Grundlage der Ergebnisse soll über die Zukunft der Teiche entschieden werden und in Abhängigkeit davon, ob und welche Investitionen sinnvoll und notwendig sind.

„Am Beispiel von Gröningsgarten ist wieder einmal deutlich geworden, wie wichtig es ist, mit den Menschen persönlich zu sprechen. Jede Seite hat ihre Argumente hervorgebracht, die für sich genommen richtig und nachvollziehbar sind.

Auf der einen Seite haben wir es mit einer in die Jahre gekommenen Anlage und einem im Zuge des Klimawandels insgesamt knappen Wasserdargebot zutun.

Der Wallensteingraben, der die Karpfen- und Angelanlage mit Wasser versorgt, wird über das Wehr in Hohen Viecheln mit Wasser aus dem Schweriner See gespeist. Dieser wiederum erreicht u.a. durch eine hohe Verdunstungsrate, wie viele andere Gewässer im Land, seit einigen Jahren sein Stauziel nicht.

Damit ist es nicht möglich, den Wasserbedarf für alle Nutzungen am Wallensteingraben zu zu 100 Prozent zu decken. Immerhin haben wir es durch die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit erreicht, dass unter anderem die Meerforelle im Wallensteingraben aufsteigen kann und hier eine Vielzahl von Laichgruben angelegt hat, wie auch vom Landesanglerverband dokumentiert wurde.

Auf der anderen Seite haben wir es mit einem Wirtschaftsbetrieb zu tun, der ein hochwertiges, schmackhaftes, regionales und naturnahes Produkt produziert und der mit seinen Angelteichen auch einen Raum für Veranstaltungen regionaler Angelvereine bietet.

Hinzu kommt, dass das Feuchtgebiet zwischen Ostsee und Schweriner See ein wichtiger Brut- und Rastplatz für besonders geschützte Sumpf-und Wasservögel ist. Was ich sagen will: Die Gemengelage ist vielschichtig und mir war an einer Kompromislösung gelegen, die wir auch erreicht haben.

Darüber bin ich sehr froh. Nun kommt es allerdings darauf an, dass der Pächter die wasserrechtliche Genehmigung beantragt sowie ein schlüssiges Nutzungskonzept vorlegt. Wenn hier mit Steuergeldern Investitionen in die Zukunft getätigt werden sollen, dann muss klar sein, wo die Reise hingehen soll. Dazu gehört für mich auch, dass der jetzige Pächter Pläne für eine mögliche Nachfolge in der Hinterhand hat“, machte Minister Backhaus im Nachgang der Gespräche deutlich.

Die Teichwirtschaft Grönings umfasst eine Größe von knapp 100 ha. Davon werden rund 56 ha fischereilich genutzt und zur Produktion von Satz- und Speisefischen sowie zur Betreibung eines Angelteiches genutzt. Die Teichwirtschaft Grönings ist überwiegend Bestandteil des Naturschutzgebietes‚Teichgebiet Wismar-Kluß‘. Nicht im Naturschutzgebiet gelegen sind der Flohteich, der Mühlteich sowie der südliche Teil des Forellenteiches (Hälterteiche).

Herbstaufforstung startet

5.000 Bäume für das Revier Lohmen

Güstrow – In Mustin bei Güstrow startet am 15.11.2023 mit der ersten Herbstpflanzung die diesjährige Aufforstungsaktion der Landesforstanstalt. Insgesamt sollen auf einer Fläche von einem Hektar 5.000 Bäume, darunter Traubeneiche, Winterlinde, Hainbuche, Vogelkirsche, in die Erde gebracht werden, die im Rahmen des traditionellen Holzfestes in Friedrichsmoor Anfang September von den Besucherinnen und Besuchern an einem Rudergerät symbolisch errudert wurden. Die Aufforstungsmaßnahme im Forstamt Güstrow ist ein Teil der Initiative „Unser Wald in Mecklenburg-Vorpommern“. Das aktuell größte Aufforstungsprojekt deutschlandweit.

Mecklenburg-Vorpommerns Forstminister Dr. Till Backhaus, der bei der Pflanzaktion persönlich mit anpacken wird, lobte die Ruderaktion in Friedrichsmoor und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger: „Bei der Pflanzfläche im Revier Lohmen handelt es sich um eine Waldmehrungsfläche, das bedeutet, dass hier ein ganz neuer Wald entsteht. Zuvor wurde diese Fläche landwirtschaftlich genutzt. Wenn wir davon ausgehen, dass ein Hektar im Durchschnitt jährlich etwa acht Tonnen CO2 speichert, werden allein mit dieser einzelnen Maßnahme etwa 220.000 Fahrkilometer mit einem durchschnittlichen PKW kompensiert.“

Im Rahmen der Aufforstungsinitiative des Landes sollen innerhalb von zehn Jahren rund 8.600 ha – das entspricht 10 Prozent der landeseigenen Flächen – neu aufgeforstet werden und für andere Klima- und Naturschutzprojekte, wie etwa Moorrenaturierung und Wiedervernässung, eingesetzt werden. Beginnend im Jahr 2020 wurden bereits circa 800 Hektar neue Waldflächen aus Mitteln der Initiative und unter Beteiligung von Vereinen, Verbänden und Schulklassen angelegt. Insgesamt wurden dabei circa 3,5 Millionen standortgerechte und klimaresiliente Bäume und Sträucher gepflanzt. „Damit liegen wir im Plan, denn bis zum Ende der Legislaturperiode sollen laut Koalitionsvertrag 5 Millionen neue Bäume gepflanzt werden. Damit leistet die Landesregierung einen wichtigen Beitrag gegen den menschengemachten Klimawandel“, betonte Backhaus.

Für ihn führt der Weg aus der Klimakrise direkt hinein in unsere Wälder: „Über Jahrzehnte haben wir die Ökosystemleistungen des Waldes für selbstverständlich gehalten und unterschätzt, wie zerstörerisch sich unser Handeln auf diese Leistungen auswirkt. Dazu zählen neben dem Rohstoffertrag auch seine Funktionen als Luftfilter, Lebens- und Erholungsraum, Kohlenstoff- und Trinkwasserspeicher, sowie als Sauerstofflieferant und Bodenschützer. Mein Ansatz ist daher, die Forstpolitik stärker darauf auszurichten, dass auch die Ökosystemleistungen des Waldes finanziell abgegolten werden werden. Meine Leitidee dabei ist: Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen!“

Außerdem hat das Land die forstliche Aus- und Weiterbildung gestärkt. Es fanden vor allem Modernisierungsarbeiten in den Ausbildungsstätten der Forstwirtsauszubildenden sowie den Jugendwaldheimen Loppin und Dümmer statt. Das größte Teilprojekt war der Neubau des Lehrausbildungs­gebäudes im Forstamt Güstrow. „Es wurde ein hochwertiges und energieeffizientes Gebäude in Holzrahmenbauweise unter Nutzung moderner Heiztechnik und größtmöglicher Verwendung nachhaltiger Baustoffe errichtet. Damit wird die Attraktivität der Landesforstverwaltung als moderner Ausbilder und Arbeitgeber gesteigert. Sie bietet jungen Menschen Chancen für ein erfolgreiches Berufsleben und ist wichtig für die Sicherung von Fachkräften in Mecklenburg-Vorpommern“, führte Backhaus aus.

Der Aufbau eines Projektzentrums für Waldbrandschutz sei ebenfalls ein wichtiger Pfeiler zum Schutz der Wälder im Land, sagte der Minister: „Um den Waldbrandschutz im Land voranzutreiben, erfolgte mit Mitteln der Waldinitiative der Aufbau des „Fachzentrums für Waldbrandschutz“, welches im Forstamt Kaliß ansässig ist. Zu den Aufgaben des Kompetenzzentrums gehören die Verbesserung des vorbeugenden Waldbrandschutzes wie auch die Erarbeitung von Nachsorgestrategien und deren praxisbezogene Umsetzung für den Gesamtwald Mecklenburg-Vorpommerns.