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Kategorie: Landwirtschaft / Forst / Fischerei

M-V mit 60 Ausstellern auf der Grünen Woche

Berlin – Heute startete die 88. Grüne Woche in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Jahr mit rund 60 Ausstellern zum 23. Mal auf der weltgrößten Messe Ernährungsgütermesse vertreten.

„Wir waren im Arbeitszimmer und sind jetzt wieder im Wohnzimmer“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus in seiner Begrüßungsrede und bezog sich dabei auf die überarbeitete Ausgestaltung der Ausstellungsfläche und die Rückkehr in Halle 5.2b nach dem Übergangsjahr 2023, in dem die Grüne Woche u.a. aufgrund der Energiekrise bis zuletzt auf der Kippe stand und die Umsetzung des Länderauftritts M-V innerhalb weniger Monate erfolgen musste.

Auf knapp 3.000 Quadratmeter möchte das Land den rund 400.000 Besucherinnen und Besuchern in diesem Jahr wieder zeigen, was die Land- und Ernährungswirtschaft im Norden zu bieten hat. Dafür nimmt es rund 840.000 Euro in die Hand. „Das ist ein klares Bekenntnis zum Agrarstandort Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Minister Backhaus.

„Wir präsentieren aber nicht nur die Vielfalt einer Branche, sondern die Leistungen der ländlichen Räume insgesamt. Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland leben außerhalb von Großstädten, über die Hälfte in Dörfern und Kleinstädten. Ländliche Räume tragen einen ho­hen Anteil zur ökonomischen Wertschöpfung bei.

Den heimischen Landwirtschaftsbetrieben kommt dabei eine ganz besondere Rolle zu. Sie versorgen uns auch in Krisenzeiten mit guten und bezahlbaren Nahrungsmitteln, gestalten das soziale Miteinander in den Gemeinden sind und sind stets zur Stelle, wenn eine helfende Hand oder schweres Gerät benötigt wird. Für mich sind sie der Kitt, der vieles in unserer Gesellschaft zusammenhält “, sagte er weiter.

Minister Backhaus betonte, dass die Grüne Woche für ihn in diesem Jahr wichtiger denn je und mit einer besonderen Anspannung verbunden sei: „Die Landwirtschaft und der ländliche Raum durchlaufen schlechte Zeiten. Ich erlebe die Unternehmer und Beschäftigten so aufgebracht wie nie. Umso dankbarer bin ich den Ausstellenden und ihren Mitarbeitenden, dass sie trotz der aktuellen Lage die Anstrengungen des Messegeschäftes auf sich nehmen, um in Berlin ein positives Signal für die Branche zu setzen und die kulinarischen und touristischen Vorzüge unseres Landes zu bewerben.

Ein weiterer Dank gilt den Landkreisen, die mit ihrer Initiative dafür sorgen, dass sich vor allem kleine und mittelständische Unternehmen in Berlin präsentieren können. Die Grüne Woche ist ein Gemeinschaftsprojekt und ich bin davon überzeugt, dass die Mecklenburg-Vorpommern-Halle auch in 2024 zu den Publikumsmagneten gehören wird.“

Das Land lockt vor allem mit Fisch-, Wurst- und Wildprodukten sowie Bierspezialitäten. Neben „Dauerbrennern“, wie der Mecklenburger Kartoffelveredlung aus Hagenow, der Mecklenburgischen Brauerei Lübz oder den Ludwigsluster Fleisch- und Wurstspezialitäten wird auch die Schwechower Obstbrennerei nach einer längeren Pause wieder für M-V auf der Grünen Woche sein.

Zum ersten Mal auf der Grünen Woche mit dabei ist das Greifswalder Food-Startup Hanse Deeg, das nährstoffreiche und kohlenhydratarme Kartoffelprodukte in Bio-Qualität produziert. „Die Grüne Woche ist ein hervorragender Testmarkt für neue Produkte. Auch ist der Dialog auf Messen dafür gemacht, mit den Kundinnen und Kunden ins Gespräch zu kommen und die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe noch besser zu verstehen“, unterstrich Backhaus.

Aus dem Non-Food-Bereich wird die Strandkorbfabrik Heringsdorf von der Insel Usedom erstmals auf der Grünen Woche ausstellen. Zudem gibt es eine große Brandbreite von touristischen Angeboten, u.a. von der Stadt Schwerin oder dem Tourismusverband Vorpommern. „Für mich ist es die einzigartige Verbindung von Natur, Kultur und Kulinarik, die unser Land so besonders macht. Diese Mischung kommt an, denn erfahrungsgemäß gehen nach der Grünen Woche die Buchungsanfragen deutlich in die Höhe“, berichtete er.

„Ich bin mir sehr bewusst, dass vielen Menschen auf den Höfen und in den Betrieben nicht zum Feiern zumute ist. Die Grüne Woche soll über die vielen Probleme der Branche nicht hinwegtäuschen. Im Gegenteil: Die zukünftige Ausrichtung der Landwirtschaft und die jüngsten Sparpläne der Bundesregierung werden das bestimmende Thema sein. Mein Erleben ist, dass die Landwirtschaft sehr wohl anerkennt, dass wir sparen müssen, aber wir können nicht den Ast absägen auf dem wir alle sitzen.

Unser Ziel muss sein, dass wir auch in der Zukunft Lebensmittel in Deutschland produzieren können und dass wir die Übermacht des Lebensmitteleinzelhandels, der die Preise diktiert, in den Griff bekommen. Mecklenburg-Vorpommern hat unter Einbindung der hiesigen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft konkrete Vorschläge erarbeitet, um überproportionale Belastung der Landwirtschaft abzumildern. Nun liegt es an der Bundesregierung, Taten folgen zu lassen.“

Änderungen der Jagdgesetznovelle

Schwerin – Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat heute die Erörterung der Anhörung zur Novelle des Landes­jagdgesetzes stattgefunden. Im Zuge der Debatte hat der für die Jagd zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschat, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, den Regierungsfraktionen, SPD und Die Linke, Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgeschlagen:

„Wir hatten in den letzten Tagen eine sehr erhitzte Debatte, die nicht immer faktenbasiert war. Zum Glück gibt es aber in unserer demokratischen Gesellschaft Gremien, die sich nicht von Stimmungen und politischem Kalkül leiten lassen, sondern Fachleute anhören und konstruktiv diskutieren. Ich bin für die Hinweise der Experten in der Anhörung daher sehr dankbar und habe den Regierungsfraktionen vorgeschlagen, ein paar Änderungen an dem Gesetz vorzunehmen“, so Jagdminister Backhaus.

So soll der Mindestabschuss bei Rot- und Damwild für die Altersklassen 0 und 1 beiderlei Geschlechts bestehen bleiben, und zwar ohne Deckel. Die Altersklasse 2 weiblich soll aus der Mindestabschuss-Regelung wieder herausfallen und zusammen mit den Altersklassen 2 bis 4 männlich in die bisherige Abschussplanung übergehen.

„Dieser Vorschlag soll dem Tierschutz – insbesondere dem Muttertierschutz – Rechnung tragen. Gleichzeitig schlage ich vor, dass der Paragraph 21 des Landesjagdgesetzes, der sich mit dem Mindestabschuss befasst, nach sechs Jahren evaluiert wird, um sicher festzustellen, wohin die Entwicklung führt.

Des Weiteren habe ich vorgeschlagen, die Mindest­pachtdauer, dem Bundesjagdgesetz entsprechend, auf neun Jahre festzusetzen. Dies stellt auch ein Zeichen an die ortsansässigen und bodenständigen Jäger dar, die Planbarkeit und Verlässlichkeit im Gegenzug für ihr jagdliches und naturschützerisches Engagement erwarten können“, sagt Backhaus.

Auch solle der Wolf ins Bundes-Jagdrecht aufgenommen, allerdings mit einer ganzjährigen Schonzeit versehen werden, erklärt der Minister. „Ich unterstütze den Vorschlag aus Baden-Württemberg und Bayern, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen, damit wir einheitlich in Deutschland verfahren können und es nicht zu Insellösungen kommt,“ so Minister Backhaus. Um den Wolf zukünftig bejagen zu können, komme es allerdings auf die Entscheidung des Bundesumweltministeriums an, erklärt der Minister. Hierfür seien aus MV zahlreiche Initiativen gestartet worden.

Um eine Unwucht bei der Erhebung der Jagdabgabe zu beheben, habe er vorgeschlagen, die Abgabe auch von Jägerinnen und Jägern einzuziehen, die zwar in MV eine Eigenjagd besitzen, ihren Wohnort aber außerhalb des Landes haben, und die bisher von der Abgabe ausgenommen waren.

Die Gesetzesnovelle soll noch vor Beginn des neuen Jagdjahres am 01. April vom Landtag beschlossen werden und in Kraft treten.

Waldzustandsbericht 2023

Nur jeder sechste Baum in MV ist gesund

Kaliß – Heute hat Forstminister Dr. Till Backhaus im Forstamt Kaliß (Landkreis Ludwigslust-Parchim) den Waldzustandsbericht 2023 vorgestellt. Dieser ermöglicht eine landes- und bundesweite Einschätzung von Waldschäden. Die Daten wurden zwischen dem 30. Juli und dem 4. September 2023 an 2.448 Bäumen erhoben.

„Die Erhebung ergab, dass sich der Gesundheitszustand unserer Wälder weiterhin besorgniserregend ist. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Gesundheitszustand zwar nicht verschlechtert, aber leider auch nicht verbessert.

Der mittlere Nadel-/Blattverlust als Zeiger für die Vitalität der Bäume beträgt durchschnittlich 21,3 Prozent. Der Anteil von Bäumen mit deutlichen Schäden (Bäume mit mehr als 25 Prozent Nadel- oder Blattverlust) verringerte sich von 25,7 Prozent im Jahr 2022 auf 23,1 Prozent im Jahr 2023. Auch der Anteil der Bäume ohne Schäden ging um 2,3 % zurück. Damit ist der Gesundheitszustand allgemein schlecht. Dennoch ist 17 Prozent der Bäume, rund jeder sechste, ist gesund.

Ein Blick auf andere Bundesländer zeigt, dass im Süd-Westen Deutschlands der Waldzustand noch deutlich schlechter ist als bei uns. So liegt der Anteil deutlich geschädigter Wälder in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt bei 26 und in Hessen bei 29 Prozent. Wir haben es hier mit einem Problem zu tun, das weite Teile Deutschland betrifft und den Handlungsbedarf umso dringlicher macht “, betonte Forstminister, Dr. Till Backhaus.

Um den Gesundheitszustand der einzelnen Baumarten besser beurteilen zu können, wird der mittlere Nadel- und Blattverlust herangezogen. Hier ist eine leichte Verbesserung zum Vorjahr zu erkennen.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

  • Als die am weitesten verbreitete Baumart bestimmt die Kiefer mit ihrem Gesundheitszustand wesentlich das Ergebnis der Erhebung.

Ihr mittlerer Nadelverlust beträgt 22,4 Prozent. Das entspricht nahezu dem Vorjahreswert mit 22,5 Prozent.

  • Die Fichte als flachwurzelnde Baumart ist im besonderem Maße durch die Belastungen der langanhaltenden warm-trockenen Witterung betroffen. Die Schwächung in Verbindung mit günstigen Witterungsbedingungen für Massenvermehrungen verschiedener Borkenkäferarten führten zu einer erhöhten Mortalität. Der mittlere Nadelverlust beträgt 23,7 Prozent und deutet damit weiterhin auf eine schlechte Vitalität der noch lebenden Fichten hin.
  • Profitierte die Eiche in den vergangenen drei Jahren noch von der warmen und trockenen Witterung, ist doch bei den aktuellen Aufnahmen aufgefallen, dass erstmals seit drei Jahren eine Zunahme der mittleren Kronenverlichtung zu beobachten ist. Der mittlere Blattverlust liegt derzeit mit 23,4 Prozent. Der schlechte Kronenzustand der Eichen ist im Wesentlichen aus verstärktem Blattfraß durch die Eichenfraßgesellschaft zurückzuführen. Zudem ist der Johannistrieb (Regenerationstrieb) nicht selten vom Eichenmehltau befallen. Dieser Pilz trägt dann zusätzlich zu einer weiteren Verschlechterung des Kronenbildes bei.
  • Die Buche ist vitaler als im vergangenen Jahr, ein Grund hierfür kann die geringe Fruktifikation im Jahr 2023 sein. Während 2022 noch weit über die Hälfte aller Buchen der Waldzustandserhebung Bucheckern in der Baumkrone aufwiesen, war 2023 nur ein sehr geringer Fruchtbehang zu verzeichnen. Dadurch konnten die Bäume die zur Verfügung stehenden Energie- und Nährstoffvorräte ganz in die Ausbildung von Trieben und Blättern investieren, was die Regeneration der Buchenkronen begünstigt hat. Der mittlere Blattverlust liegt bei 20,4 Prozent.

Eine entscheidende Rolle bei der Waldentwicklung spielt das Wetter. Das Frühjahr war sehr warm und vor allem in den nördlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns erheblich zu trocken. Der Sommer 2023 fiel zu warm und zu nass aus. Vor allem in Vorpommern, aber auch im westlichen Mecklenburg, waren die Niederschläge überdurchschnittlich hoch. Auf ein mildes Frühjahr und einen warmen Sommer folgten ein stürmischer und regenreicher Herbst und Winter. Durch die niederschlagsreichen Monate hat sich in den meisten Regionen das Grundwasser wieder aufgefüllt.

„Wie sich die derzeitige Entwicklung auf den Waldzustand 2024 auswirkt, kann niemand sagen. Ich blicke positiv in die Zukunft. Es scheint, dass zum Beginn der forstlichen Vegetationsperiode die Bodenwasserspeicher gefüllt sind. Der Nachteil: Die Niederschläge haben die Waldböden stark aufgeweicht und damit sind selbst tiefwurzelnde Laubbäume nicht mehr standfest und können schneller umstürzen“, sagte Backhaus.

Die wohl größte Herausforderung für unsere Wälder stellt Minister Backhaus zufolge der Klimawandel dar. „Wir setzen alles daran, den Aufbau des Waldes noch klimastabiler und artenreicher zu gestalten.  Dies möchten wir durch die Entwicklung strukturreicher Mischbestände, einen beschleunigten Waldumbau, Pflege und nachhaltige Waldbewirtschaftung sowie einen besseren Wasserrückhalt im Walderreichen“, sagte der Minister.

Für die Waldbewirtschaftung ist die Etablierung eines funktionierenden Risiko- und Krisenmanagements wichtig, da sich die gestiegenen Unsicherheiten im Klimawandel bei den langen Lebenszyklen von Wäldern besonders stark auswirken. Mecklenburg-Vorpommern besitzt ein gut funktionierendes elektronisches Waldschutzmeldewesen (eWSM), welches der Überwachung der wichtigsten biotischen und abiotischen Schaderreger in Gesamtwald dient.

So können beginnende Kalamitäten rechtzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen vorbereitet werden. „Dass dieses System funktioniert, haben wir hier bei der Massenvermehrung der Kleinen Grünen Kiefernbuschhornblattwespe im Frühjahr 2023 gesehen. Wir waren gut vorbereitet, hatten die Populationsentwicklung aber auch den Vitalitätszustand der Kiefern im Blick und konnten uns wissensbasiert, fachlich fundiert für eine Pflanzenschutzmaßnahme entscheiden. Ich bin den Mitarbeitenden des Waldschutzes und der betroffenen Forstämter sehr dankbar für Ihre gewissenhafte und verantwortungsbewusste Arbeit“, sagte Backhaus.

Abschließend wies er darauf hin, dass Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2020 die bundesweit größte Aufforstungsinitiative gestartet hat. Innerhalb von zehn Jahren sollen rund 8.600 ha – das entspricht 10 Prozent der landeseigenen Flächen – neu aufgeforstet werden und für andere Klima- und Naturschutzprojekte, wie etwa Moorrenaturierung und Wiedervernässung, eingesetzt werden. Bisher wurden bereits circa 800 Hektar neue Waldflächen aus Mitteln der Initiative und unter Beteiligung von Vereinen, Verbänden und Schulklassen angelegt.

Insgesamt wurden dabei circa 3,5 Millionen standortgerechte und klimaresiliente Bäume und Sträucher gepflanzt. „Damit liegen wir im Plan, denn bis zum Ende der Legislaturperiode sollen laut Koalitionsvertrag fünf Millionen neue Bäume gepflanzt werden“, betonte Backhaus. Für die laufende Pflanzperiode (Herbst 23/Frühjahr 24) sind in der Landesforstanstalt 350 ha Erstaufforstungsfläche vorbereitet worden.

Die Waldzustandserhebung gibt es in MV seit 1992. Sie wird nach einem einheitlichen, bundesweit abgestimmten Verfahren durchgeführt. Sie ist ein entscheidender Bestandteil des Forstlichen Umwelt Monitorings und liefert jährlich aktuelle Informationen über den Gesundheitszustand der Wälder.

Die Waldzustandserhebung in MV wird seit 1998 auf einem landesweiten Stichprobennetz im 8×8 km-Raster durchgeführt. Ab 2014 wurden zur besseren Repräsentanz von Buchen und Eichen einige Aufnahmepunkte aus dem vorherigen 4×4 km-Raster in das Aufnahmenetz der Waldzustandserhebung integriert. An jedem Aufnahmepunkt werden 24 Bäume systematisch ausgewählt und dauerhaft markiert, um eine jährliche Bewertung an denselben Bäumen sicherzustellen.

Fallen Bäume aus der Stichprobe heraus, z. B. durch forstliche Nutzung oder Windwurf, werden sie durch die nächsten Nachbarbäume ersetzt. Bäume, die im aktuellen Jahr stehend abgestorben sind, werden mit 100 Prozent Nadel-/Blattverlust erfasst und im nächsten Jahr ausgetauscht.

Die Waldzustandserhebung basiert auf der visuellen Bewertung der Baumkronen. Der Kronenzustand dient als Indikator für die Baumgesundheit und wird anhand von Nadel-/Blattverlust sowie Vergilbung bewertet. Diese Parameter werden in 5- Prozent-Schritten erfasst und anschließend zu Schadstufen zusammengefasst. Zusätzlich erfolgt eine detaillierte Schadansprache für jeden Baum, bei der alle biotischen Schäden (z. B. durch Insekten, Pilze oder Wildtiere) und abiotischen Schäden (z. B. durch Trockenheit, Frost oder Nährstoffmangel) erfasst werden, die die Baumvitalität beeinflussen.

Geflügelpest in Vorpommern

Stralsund – Die Geflügelpest hat nun auch zwei Haltungen in Vorpommern getroffen. Am 3. Januar 2024 wurden in einer Legehennenhaltung mit ca. 31.600 Tieren in der Gemeinde Poseritz auf Rügen sowie in einer Kleinsthaltung mit insgesamt 21 Enten und Hühnern im Stadtgebiet Stralsund der Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N1 amtlich festgestellt.

„Für mich ist jeder Geflügelpest-Ausbruch einer zu viel. Das Tierleid und der wirtschaftliche Schaden sind dabei nur zwei Komponenten. Besonders bedauernswert ist für mich die Tatsache, dass nun auch der östliche Teil des Landes von der Geflügelpest betroffen ist. Bisher sind nur wenige Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln bekannt, dennoch ist das Virus in der Umwelt vorhanden. Umso wichtiger ist, dass die Tierhalter die Biosicherheitsmaßnahmen penibel einhalten“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Die betroffenen Tierhalter wurden aufmerksam, als vermehrt verendete Tiere aufgefunden wurden, die zuvor keine Krankheitsanzeichen gezeigt hatten. Bei zahlreichen, noch lebenden Tieren wurde eine für Geflügelpest typische Symptomatik mit zentralnervösen Störungen, Nasenausfluss, Konjunktivitis und Durchfall festgestellt.

Die sofort nach der Meldung der Tierhalter durch das Veterinäramt in den Beständen entnommenen Proben wurden am 3. Januar 2024 im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF) positiv auf Aviäre Influenza-Viren untersucht. Am 4.Januar bestätigte das Nationale Referenzlabor im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Nachweis des hochpathogenen Subtyps H5N1 des Aviären Influenza-Virus in allen Proben.

Mit der Räumung der Ausbruchsbestände durch die tierschutzgerechte Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere wurde bereits begonnen, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen werden anschließend folgen.

Zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest richtet der Landkreis um den Bestand auf Rügen eine Schutzzone (Sperrbezirk) von 3 km und eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) von 10 km ein. In diesen Zonen gelten spezielle Vorschriften, was z.B. das Betreten der Bestände, die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und die Vermarktung von Produkten betreffen. Bei der Kleinsthaltung im Stralsunder Stadtgebiet wird von einer Einrichtung von Restriktionszonen abgesehen.

Detaillierte Informationen zu den Gemeinden und Orten, die in der Schutz- oder Überwachungszone liegen und den Anordnungen des Landkreises, sind der Allgemeinverfügung Nr.1/2024 zu entnehmen, die bekannt gemacht ist unter: https://www.lk-vr.de/media/custom/3034_5644_1.PDF?1704377072

Die folgenden, allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen gelten zudem für alle Geflügelhaltungen:

Tierhalter haben sicherzustellen, dass

  • ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln, sicher unterbunden wird.
  • das Geflügel keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben,
  • Hofteiche sicher ausgezäunt sind,
  • Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt wird,
  • Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind, gefüttert wird,
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt wird,
  • strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere Schuhzeug, unterschieden wird und
  • plötzliche erhöhte Tierverluste tierärztlich abgeklärt werden.
  • Bei Auffälligkeiten in Ihren Tierbeständen informieren Sie bitte ihr zuständiges Veterinäramt.

Auszahlung der Direkt­zahlungen

Schwerin – Trotz des schweren Starts der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) können die Direktzahlungen der ersten Säule in Höhe von ca. 268 Mio. € noch in diesem Jahr an fast alle Antragsteller ausgeschüttet werden. Das erklärt Agrarminister Dr. Till Backhaus.

„Davon entfallen rund 204 Mio. € auf die „Einkommens­grundstützung für Nachhaltigkeit“ und fast 64 Mio. € für gesonderte Leistungen der Antragsteller, die zur weiteren Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Wasserqualität führen“, so der Minister.

Für die Auszahlung der EU-Fördermittel erwarte die EU-Kommission, dass die Bewilligungsbehörden ihre Verwaltungskontrollen zu 100 Prozent korrekt angewandt haben, andernfalls drohten dem Land Anlastungen, führt Backhaus weiter aus.

„Aufgrund der durch die Reform vielschichtig entstandenen Neuerungen, auch im anzuwendenden Verwaltungs- und Kontrollsystem, wird eine Sicher­heitsmarge von 10 Prozent der vollständigen Förder­summe je Antragsteller einbehalten, um so die Überweisung der Mittel noch vor Jahresende 2023 an die Landwirtinnen und Landwirte realisieren zu können.

Denn die Betriebe brauchen die Liquidität. Dabei dienen die Beihilfen nicht allein der Einkommenssicherung der Ladnwirtinnen und Landwirte, sie sind Garant dafür, dass wir in Deutschland und Europa weiterhin bezahlbare Lebensmittel zur Verfügung haben. Dafür bin ich den Menschen, die in der Landwirtschaft arbeiten sehr dankbar.

Nach nochmaliger Überprüfung aller Verwaltungs-und Kontrollvorschriften zu Beginn des nächsten Jahres werden die jetzt einbehaltene Sicherheitsmarge, sowie die gekoppelten Tierprämien als weitere Teilmaßnahme der ersten Säule der GAP bis Ende Februar 2024 an die Antragsteller ausgeschüttet. In Einzelfällen sind gegebenenfalls notwendige Korrekturen der jetzigen Auszahlungssumme vorzunehmen“, so der Minister.

Land fördert Fischwirtschaftsgebiete

Acht lokale Strategien genehmigt

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V hat ein Gremium gebildet, das jetzt über die Auswahl der im April 2023 eingereichten Strategien Lokaler Fischereiaktionsgruppen entschieden hat. Alle acht Strategien wurden genehmigt. In der neuen Förderperiode sind damit zwei Lokale Fischereiaktionsgruppen dazu gekommen.

„Jetzt haben mehr Regionen die Möglichkeit, Fischer oder in der Fischereiwirtschaft tätige Menschen dabei zu unterstützen, sich neben der originären Fischerei weitere Einkommensalternativen aufzubauen und damit die Fischereiwirtschaft insgesamt zukunftsfähiger aufstellen.

Auch über die eigentliche Fischerei hinausgehende Vorhaben können ermöglicht werden. Für die nachhaltige Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten und zukünftig auch Aquakulturwirtschaftsgebieten stellen wir in der aktuellen Förderperiode des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds von 2021 bis 2027 rund 5,1 Millionen Euro bereit“, sagt der zuständige Minister Dr. Till Backhaus.

Mit dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) kann die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung gefördert werden. Demnach darf die lokale Entwicklung sich nur auf ein subregionales, abgegrenztes Gebiet beziehen, muss durch eine lokale Aktionsgruppe betrieben und mittels einer Strategie umgesetzt werden.

Die Umsetzung der Projekte erfolgt dann durch das Bottom-Up-Prinzip, bei dem die örtlich zuständige lokale Aktionsgruppe auf Grundlage der Strategie die Förderwürdigkeit eines Projekts feststellt. Die Bewilligungsbehörde prüft dann die Förderfähigkeit eines solchen Projekts. Bekannt für diese Art der Förderung ist vor allem LEADER im Bereich des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Im EMFAF kommen für diese Förderart Gebiete in Frage, welche durch die Fischerei beeinflusst bzw. geprägt sind, sowohl wirtschaftlich als auch kulturell. Daher auch die Bezeichnung Fischwirtschaftsgebietsförderung (FIWIG).

Die Kofinanzierung der Projekte erfolgt entweder aus kommunalen Mitteln bei öffentlich-rechtlichen Vorhabenträgern oder aus Landesmitteln mit privaten Antragstellern.

Kürzungen im Agrarbereich

Agrardiesel: Backhaus sieht Kürzungen im Agrarbereich kritisch

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister  Dr. Till Backhaus kritisiert die geplanten Einsparungen des Bundes zu Lasten der Landwirtschaft. Zum Ausgleich des Haushaltsdefizites des Bundes ist u.a. geplant, die Agradieselbeihilfe und die KFZ-Steuer-Befreiung für Landwirtschaftsbetriebe zu streichen.

Derzeit prüft das Landwirtschaftsministerium M-V, welche konkrete Auswirkungen dies auf die hiesigen Betriebe hat. Laut ersten Berechnungen der Landesforschungsanstalt M-V müssen diese allein durch den Wegfall der Agrardieselrückerstattung mit Einbußen in Höhe von rund 28 Millionen Euro rechnen.

Zwar räumt der Minister ein, dass politisch auch international bereits lange darüber gesprochen wurde, die klimaschädlichen Subventionen abzubauen. Dennoch sei dies für die Betriebe ein weiterer herber Schlag in ohnehin unsicheren Zeiten; und auch für den ländlichen Raum insgesamt.

„Es ist davon auszugehen, dass die Streichung dieser beiden Subventionen zu Kostensteigerungen in der Landwirtschaft führen, die zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen führen und sich am Ende auch im Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher bemerkbar machen werden“, führte er aus. Jetzt gelte es neben der bleibenden Steuerbefreiung von Biodiesel und Pflanzenöl als Kraftstoff weitere Anreize für die Nutzung klimafreundlicher Energieträger und Kraftstoffe auf den Weg zu bringen. Leider liege aus dem Bund zu den Haushaltsauswirkungen wenig Konkretes vor, monierte er.

Doch es gibt laut Backhaus auch gute Botschaften: „Was wir derzeit auch wissen, ist, dass am Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz festgehalten wird und, dass die GAK-Kürzung ein Stück weit abgemildert wird, in dem 67 Millionen Euro in diesen Topf zurückfließen. Für MV stehen bei einem Antiel von knapp 8 Prozent dann rund 5 Millionen Euro mehr für 2024 zur Verfügung. Inklusive des Landesanteils sind es sogar fast 9 Millionen Euro.

„Wenn die Mittel aber erst nach der Beschlussfassung des Bundeshaushaltes den Ländern zugewiesen werden, dann ist es zu spät, um große Investitionsvorhaben zu beginnen. Hier muss schnell eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen herbeigeführt werden“, sagte Minister Backhaus.

Positiv sei auch, dass die 120 Millionen Euro für den Waldumbau aus dem Klimatranformationsfonds weiter Bestand haben. Die abschließende Haushaltsberatung im Deutschen Bundestag soll in der ersten Sitzungswoche im Januar erfolgen.

Digitalisierung der Landwirtschaft

Schwerin – Zum 1. Januar 2024 wird das Land Mecklenburg-Vorpommern seinen mehr als 3.000 landwirtschaftlichen Betrieben mit ihren gut 10.000 digitalen Endgeräten einen Satellitendienst kostenfrei bereitstellen, der eine zentimetergenaue Positionsbestimmung ermöglicht.

„Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass Mecklenburg-Vorpommern das SAPOS/RTK-Signal für die landwirtschaftliche Nutzung kostenfrei zur Verfügung stellt und so einen wichtigen Schritt in Richtung Smart Farming gehen wird. Dieses Versprechen lösen wir nun ein“, sagt der Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Digitalisierungsminister Christian Pegel ergänzt: „Die Satelliten-Korrektursignale (SAPOS/RTK) werden über eine sogenannte Open-Data-Lösung jedermann zur Verfügung gestellt, um diesen Digitalisierungsprozess zu unterstützen.“

Das originale GPS-Signal erzielt nur eine Genauigkeit von gut einem Meter, was beispielsweise für das Präzisionsdüngen viel zu grob sei und deshalb das ergänzende Korrektursignal benötigt wird, um die hohe Präzision zu ermöglichen. Das RTK-Signal (real time kinematic) ist ein Korrektursignal, das nun zentimetergenaue Präzisionsarbeit auch im Freien ermöglicht. „Zusammen mit der Stationsvernetzung existiert ein modernes, flächendeckendes, hochgenaues und auch hochverfügbares Netz aktiver Referenzpunkte für satellitengestützte Vermessungen aller Art“, erklärt Christian Pegel.

Das Landwirtschaftsministerium hat in Abstimmung mit dem Energie- sowie Innenministerium 2021 eine Online-Umfrage bei allen landwirtschaftlichen Betrieben des Landes durchgeführt. „Derzeit gehen wir davon aus, dass wir nach der kostenlosen Bereitstellung der Daten mit einer Nutzergröße von circa 1.500 Geräten im Land rechnen können“, so Backhaus.
Der landwirtschaftliche Sektor ist – auch gemäß den Erfahrungen anderer Bundesländer – der größte Nutzerkreis dieses Open RTK-Dienstes.

„Vom Grundsatz her sind Open-Data-Angebote gänzlich kostenfrei. Allerdings setzt das voraus, dass der bzw. die Nutzende die Daten direkt über das Internet beziehen kann. Bei diesem Open RTK-Dienst ist allerdings eine einmalige Einrichtung eines Accounts der bzw. des Nutzenden und die technische Freischaltung der individuellen Anzahl der Endgeräte (z. B. Traktoren, Mähdrescher usw.) notwendig, um genau diesem die Positionierungsdaten, die auch veredelte Daten genannt werden, zu übermitteln. Hierfür wird ein einmaliges Verwaltungsentgelt in Höhe von 100 Euro pro Nutzer – nicht pro Endgerät – erhoben. Diese Gebühr dient dazu, den Aufwand mit dem erstmaligen Erfassen der Nutzerdaten abzudecken“, führt Digitalisierungsminister Christian Pegel weiter aus.

Die Freischaltung für die Landwirte aus MV soll am 1. Januar 2024 erfolgen. Ab dem 1. Dezember 2023 können sich die Betriebe beim Landesamt für innere Verwaltung dafür registrieren lassen.

Den landwirtschaftlichen Betrieben und weiteren Interessengruppen werden nach der Erstanmeldung kurzfristig die Zugangsdaten digital mitgeteilt. Eine anschließende Nutzung ist unmittelbar mit den jeweiligen Zugangsdaten in der GNSS-Nutzertechnik möglich.