Karpfenteich Gröningsgarten

Land und Pächter vereinbaren Übergangsfrist

Schwerin – Dank der Initiative von Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus alle Beteiligten an einen Tisch zu holen, hat die Karpfen- und Angelteichanlage Gröningsgarten eine Perspektive: Der bestehende Pachvertrag läuft am 31.12.2023 aus und soll seitens der Landgesellschaft als Liegenschaftsverwalter nun um ein Jahr verlängert werden.

Der Pächter und Betreiber der Anlage, die BiMES GmbH, wird aufgefordert, zur Sicherstellung des Betriebes der Anlage eine wasserrechtliche Genehmigung zu beantragen. Ein historisches Wasserrecht für die Entnahme von Wasser aus dem Wallensteingraben liegt nicht vor.

Im Ergebnis der Gespräche, die in dieser Woche im Umweltministerium in Schwerin stattgefunden haben, wurde auch festgelegt, dass der Pächter die Anlage in 2024 auf eigenes Risiko betreibt. Da die Landgesellschaft den Zustand der Wasserein- und -auslaufbauwerke, Dämme sowie ober- und unterirdische Rohrleitungen als marode einstuft, konnte eine  Verpachtungsoption als Teichwirtschaft und Angelteiche über das Jahr 2023 hinaus behördlicherseits nicht in Aussicht gestelllt werden.

Das Land hat sich allerdings dazu bereit erklärt, die Übergangsphase zu nutzen, um ein Fachgutachten in Auftrag zu geben, das den Zustand des gesamten Anlagenbestandes detailiert überprüfen und dokumentieren soll. Auf Grundlage der Ergebnisse soll über die Zukunft der Teiche entschieden werden und in Abhängigkeit davon, ob und welche Investitionen sinnvoll und notwendig sind.

„Am Beispiel von Gröningsgarten ist wieder einmal deutlich geworden, wie wichtig es ist, mit den Menschen persönlich zu sprechen. Jede Seite hat ihre Argumente hervorgebracht, die für sich genommen richtig und nachvollziehbar sind.

Auf der einen Seite haben wir es mit einer in die Jahre gekommenen Anlage und einem im Zuge des Klimawandels insgesamt knappen Wasserdargebot zutun.

Der Wallensteingraben, der die Karpfen- und Angelanlage mit Wasser versorgt, wird über das Wehr in Hohen Viecheln mit Wasser aus dem Schweriner See gespeist. Dieser wiederum erreicht u.a. durch eine hohe Verdunstungsrate, wie viele andere Gewässer im Land, seit einigen Jahren sein Stauziel nicht.

Damit ist es nicht möglich, den Wasserbedarf für alle Nutzungen am Wallensteingraben zu zu 100 Prozent zu decken. Immerhin haben wir es durch die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit erreicht, dass unter anderem die Meerforelle im Wallensteingraben aufsteigen kann und hier eine Vielzahl von Laichgruben angelegt hat, wie auch vom Landesanglerverband dokumentiert wurde.

Auf der anderen Seite haben wir es mit einem Wirtschaftsbetrieb zu tun, der ein hochwertiges, schmackhaftes, regionales und naturnahes Produkt produziert und der mit seinen Angelteichen auch einen Raum für Veranstaltungen regionaler Angelvereine bietet.

Hinzu kommt, dass das Feuchtgebiet zwischen Ostsee und Schweriner See ein wichtiger Brut- und Rastplatz für besonders geschützte Sumpf-und Wasservögel ist. Was ich sagen will: Die Gemengelage ist vielschichtig und mir war an einer Kompromislösung gelegen, die wir auch erreicht haben.

Darüber bin ich sehr froh. Nun kommt es allerdings darauf an, dass der Pächter die wasserrechtliche Genehmigung beantragt sowie ein schlüssiges Nutzungskonzept vorlegt. Wenn hier mit Steuergeldern Investitionen in die Zukunft getätigt werden sollen, dann muss klar sein, wo die Reise hingehen soll. Dazu gehört für mich auch, dass der jetzige Pächter Pläne für eine mögliche Nachfolge in der Hinterhand hat“, machte Minister Backhaus im Nachgang der Gespräche deutlich.

Die Teichwirtschaft Grönings umfasst eine Größe von knapp 100 ha. Davon werden rund 56 ha fischereilich genutzt und zur Produktion von Satz- und Speisefischen sowie zur Betreibung eines Angelteiches genutzt. Die Teichwirtschaft Grönings ist überwiegend Bestandteil des Naturschutzgebietes‚Teichgebiet Wismar-Kluß‘. Nicht im Naturschutzgebiet gelegen sind der Flohteich, der Mühlteich sowie der südliche Teil des Forellenteiches (Hälterteiche).

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