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Kategorie: Landwirtschaft / Forst / Fischerei

34. MeLa in Mühlengeez eröffnet

Schwesig: Die MeLa zeigt, wie vielfältig die Land- und Ernährungswirtschaft ist

Mühlengeez – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute die 34. MeLa in Mühlengeez eröffnet. „Hier, mitten in unserem Land, schlägt jedes Jahr das Herz der Landwirtschaft. Land- und Forsttechnik, Energie und Ernährung, Viehwirtschaft und Ackerbau. All das ist hier zu finden. Für Fachleute und alle, die einfach mal schauen wollen. Die MeLa zeigt jedes Jahr aufs Neue, wie vielfältig die Landwirtschaft und die Ernährungswirtschaft sind“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Die Ministerpräsidentin dankte in ihre Rede den Landwirten und allen in der Landwirtschaft Beschäftigten im Land: „Die Beschäftigten in der Landwirtschaft und in der Ernährungswirtschaft sorgen dafür, dass unsere Teller voll und unsere Tische gedeckt bleiben. Gesunde, erschwingliche und vielfältige Nahrungsmittel sind keine Selbstverständlichkeit. Sie sind das Ergebnis von Können und von viel Arbeit, auch am Wochenende und in der Nacht. Allen, die diese Arbeit machen, danke ich ganz herzlich.“

Die Landesregierung stehe an der Seite der Landwirtschaft. „Wir wollen, dass unsere Landwirtschaft konkurrenzfähig bleibt und dass die Menschen, die in der Landwirtschaft arbeiten, von ihrer Arbeit leben können. Und wir wollen, dass das Leben im ländlichen Raum weiter attraktiv bleibt“, sagte die Ministerpräsidentin. „Wir haben bei den Bauerprotesten an der Seite der Landwirte gestanden und uns für den Agrardiesel eingesetzt.“ Die Landesregierung unterstütze jetzt die Wiedereinführung der vollen Rückvergütung beim Agrardiesel, die nach den Plänen der Bundesregierung zum 1. Januar 2026 kommen soll. Das Land stelle den Landwirten den RTK-Dienst kostenfrei zur Verfügung. Damit könne der Dünge- und Pflanzschutzmitteleinsatz zielgenauer und damit ressourcenschonender erfolgen.

Auf europäischer Ebene setze sich die Landesregierung für die Beibehaltung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik und für die Beibehaltung des ELER als Förderinstrument ein. „Wir brauchen auch weiter eine zielgerichtete Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume. Das liegt nicht nur im Landes-, sondern auch im europäischen Interesse“, sagte die Ministerpräsidentin.

Schwesig verteidigte die Landwirtschaft zugleich gegen Kritik. „Ich weiß, dass es für die Bauern eine Selbstverständlichkeit ist, dass Landwirtschaft und Umweltschutz zusammengehören. Es liegt im eigenen Interesse der Landwirtschaft, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.“

34. MeLa in Mühlengeez: Leistungsschau und Politikforum

Schwerin – Vom 11. Bis zum 14. September öffnet die Landwirtschaftsmesse MeLa zum34. Mal ihre Tore in Mühlengeez. Marion Zinke, Abteilungsleiterin im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, die in diesem Jahr Minister Backhaus beim Pressegespräch im Vorfeld der Messe vertritt, lobt die Veranstaltung, die über die Grenzen des Landes hinausstrahle.

„Die MeLa wurde von einigen Enthusiasten ins Leben gerufen und ist heute die bedeutendste Fachmesse in MV. Sie war von Anfang an ein Gemeinschaftsprojekt von Messegesellschaft, Verbänden und Ministerium. Und diesem gemeinsamen Engagement ist es auch zu verdanken, dass die MeLa manche Hürde und selbst die Corona-Zeit erfolgreich gemeistert hat. Sie wird auch heute noch von der Vielfalt der Landwirtschaft einschließlich Landtechnik, der Forst und der Fischerei, dem Gartenbau sowie dem Leben im ländlichen Raum getragen. Aber es sind auch weitere wichtige Bereiche hinzugekommen, wie die Nutzung alternativer Energien. Sie ist eine Messe, die das Leben in MV, die Leistungen der Menschen auf beeindruckende Weise darstellt“, sagte sie.

Rund 900 Aussteller aus Bereichen wie Landwirtschaft, Gartenbau, Ernährung, Tourismus und ländlicher Entwicklung nehmen in diesem Jahr an der Messe teil. Die Kinder-MeLa bietet ein interaktives Angebot für junge Besucherinnen und Besucher. Es gibt unter anderem Tiere zum Anfassen, Lernstationen, Ernteaktionen und Bastelangebote. Mehr als 800 Tiere werden auf der MeLa präsentiert. Dazu zählen Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Geflügel und Alpakas. Und natürlich kann auch modernste Landtechnik bestaunt werden. Erneut präsentiert sich die MeLa als Raum für den Austausch zwischen Politik, Berufsstand und Verbrauer. „Wir freuen uns sehr, dass nach einigen Jahren seuchenbedingter Abwesenheit auch Schweine wieder auf der MeLa zu sehen sind“, sagte Zinke.

Hinsichtlich der Situation der Landwirte sind die bisherigen Ernteergebnisse von entscheidender Bedeutung. „Nach Einschätzung der Experten gibt es in MV starke regionale Unterschiede hinsichtlich Ertrag in den einzelnen Kulturen aber auch hinsichtlich der Qualitäten. Die Aussagen im Land reichen von katastrophal bis hin zu einer Rekordernte. Entscheidend ist, wie so oft, der Produktionsfaktor Boden und dessen Güte. Aber auch andere Einflüsse spielen bei der Betrachtung der Ergebnisse eine Rolle. Allerdings sorgt die schlechte Marktlage für Kopfzerbrechen. Selbst bei einem Ergebnis von z.B. 75 dt/ha bei einem Preis von 150 Euro/t können bei vielen Betrieben die Kosten nicht gedeckt werden, da diese in den letzten Jahren stetig gestiegen sind.“

Auch die Vorstellungen der Europäischen Kommission zur Ausgestaltung der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 belasten die Landwirte, erklärt Marion Zinke. „Die Vorschläge der EU-Kommission zur Degression und Kappung der Direktzahlungen sind mit großer Sorge zu sehen. Die Betriebe in Ostdeutschland wären besonders betroffen und es besteht die Gefahr eines massiven Strukturwandels. Eine Kürzung der GAP würde MV hart treffen, denn MV ist ein Flächenland mit großen Betrieben. Für sie sind EU-Fördermittel existenziell: Rund ein Drittel des bäuerlichen Einkommens in MV stammt aus EU-Zahlungen.

In MV wurden seit der Wende allein 27 Milliarden Euro durch EU-Förderungen in die Landwirtschaft und den ländlichen Raum investiert. Für MV kann erwartet werden, dass die Kappung ab 100.000 Euro 1010 Antragsteller betrifft. Die Degression von 20.000 bis 100.000 Euro betrifft 1429 Antragsteller. Von den aktuell gezahlten ca. 314 Millionen Euro würden nach dem Model dann ab 2028 nur noch ca. 151 Millionen Euro zur Zahlung gebracht werden. Das sind mehr als 50 Prozent weniger.“

Die Diskussion auf dem Bauerntag solle dazu beitragen, ein starkes Bekenntnis zur Zukunft der Landwirtschaft in MV zu erzeugen und Wege aufzeigen, wie die Notwendigkeit der Ernährungssicherung mit den Erfordernissen des Umwelt- und Klimaschutzes in Einklang gebracht werden können, so Zinke.

Mehr Vielfalt, weniger Bürokratie – MV stärkt den Ökolandbau

Insel Rügen – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus nimmt heute  an der Sommerreise der Arbeitsgemeinschaft der ökologischen Anbauverbände MV teil. Im Mittelpunkt der diesjährigen Veranstaltung steht das Thema „Öko-Ackerbau in MV“. Gastgeber ist der biozertifizierte Betrieb „Alter Pfarrhof Elmenhorst“ im Landkreis Vorpommern-Rügen.

„Der ökologische Ackerbau ist ein tragender Pfeiler der nachhaltigen Landbewirtschaftung in Mecklenburg-Vorpommern“, betont Minister Backhaus im Vorfeld der Veranstaltung. „Gerade angesichts herausfordernder Marktbedingungen und klimatischer Risiken ist es unser Ziel, den Öko-Ackerbau zu stabilisieren, weiterzuentwickeln und die Wertschöpfung im Land zu halten.“

Die Sommerreise bietet eine Plattform für den fachlichen Austausch zwischen Praxis, Forschung, Verwaltung und Verbänden. Diskutiert werden unter anderem:

  • ein Konzept für eine neue Fördermaßnahme „artenreiches Ackerland“,
  • die aktuelle Vermarktungssituation von Öko-Marktfrüchten,
  • Fragen der Lagerung und Aufbereitung,
  • sowie Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Öko-Bereich.

Minister Backhaus wird bei der Veranstaltung zudem das Landesprogramm „Ökokompetenz Mecklenburg-Vorpommern 2030“ vorstellen. Dieses bündelt bestehende und neue Maßnahmen zur Förderung des ökologischen Landbaus und soll landesweit für mehr Sichtbarkeit und Verlässlichkeit sorgen.

Ein weiterer Höhepunkt ist die Bekanntgabe des vorzeitigen Maßnahmebeginns für das Netzwerk „Bioregionale Wertschöpfung“, das bis 2029 mit rund 422.500 Euro gefördert wird. Ziel des Netzwerkes ist es, Akteurinnen und Akteure entlang der gesamten Versorgungskette – von der Erzeugung bis zur Außer-Haus-Verpflegung – besser zu vernetzen und gemeinsam regionale Lösungen zu entwickeln.

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 207.795 Hektar landwirtschaftliche Fläche ökologisch bewirtschaftet – das entspricht rund 16 Prozent der gesamten Agrarfläche des Landes.

Im Bundesländervergleich liegt Mecklenburg-Vorpommern beim Anteil der Öko-Fläche bundesweit auf Rang 4 (15,3 % im Jahr 2023), hinter dem Saarland, Brandenburg und Hessen. Beim Anteil der biozertifizierten Betriebe liegt MV mit 25,4 % auf Platz 2 – nur Baden-Württemberg hat mit 25,8 % einen minimal höheren Anteil. Besonders erfreulich: Während andere Länder Rückgänge verzeichnen, konnte MV im Jahr 2024 unter herausfordernden Marktbedingungen netto 2.421 Hektar zusätzliche Ökofläche gewinnen. Brutto lag der Zuwachs sogar bei über 5.000 Hektar.

Diese Entwicklung ist Ausdruck der Stabilität des Ökolandbaus in MV. Auch im ersten Quartal 2025 setzte sich der Trend fort: Mit einem weiteren Zuwachs um 1.241 Hektar wurden zum 31. März 2025 bereits 209.036 Hektar ökologisch bewirtschaftet. Zudem wurden 66 neue Umstellungsbetriebe registriert. Insgesamt verfügen nun 1.548 Unternehmen über eine Bio-Zertifizierung, darunter 1.247 Landwirtschaftsbetriebe – das entspricht 26,5 % aller Landwirtschaftsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern.

Für die Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise stehen in der aktuellen Förderperiode rund 230 Millionen Euro zur Verfügung. Alle fristgerecht eingereichten Anträge für das Verpflichtungsjahr 2024 wurden bis zum 30. Juni 2025 vollständig ausgezahlt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt sich zudem für spürbaren Bürokratieabbau im ökologischen Landbau ein. Dazu zählt unter anderem die Beleihung privater Kontrollstellen mit hoheitlichen Aufgaben wie der Genehmigung von nichtökologischem Pflanzenvermehrungsmaterial, sowie der geplante Datenzugriff auf das InVeKoS-System, um Kontrollprozesse effizienter zu gestalten. „Diese Maßnahmen reduzieren Aufwand auf allen Seiten und schaffen wieder mehr Raum für das Wesentliche – nämlich gute landwirtschaftliche Praxis“, so Minister Backhaus.

Der Veranstaltungsort der Sommerreise – der „Alte Pfarrhof Elmenhorst“ – steht exemplarisch für Vielfalt und Innovationskraft im ökologischen Landbau. Seit 1996 bewirtschaftet Claudia Resthöft den Betrieb nach ökologischen Richtlinien. Im Rahmen der Sommerreise werden Ackerschläge mit artenreichen Ackerwildkräutern besichtigt – ein praktisches Beispiel für Biodiversität im Feld.

Die Sommerreise findet jährlich auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft der Öko-Anbauverbände MV statt. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Ökoverbände und des Ministeriums werden auch Fachbehörden, Landwirte, Forschungseinrichtungen und Verbände erwartet.

Waldbrandgefahr in MV weiterhin hoch

Schwerin – Auch wenn die große Hitze vorerst vorüber ist, bleibt es trocken und windig und die Gefahr von Waldbränden bestehen. Im Süd-Westen des Landes ist für die kommenden Tage die zweit höchste Waldbrandgefahrenstufe ausgerufen.

Im Laufe der Woche kann es zu Gewittern mit örtlich starken Winden kommen, welche die Gefahr von Waldbränden noch einmal erhöhen.

Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus, bittet Bürger und Gäste des Landes ausdrücklich darum, alles zu unterlassen, was zu einem Brand in der Wald- und Feldflur führen könnte und gibt folgende Hinweise:

  • Kein offenes Feuer oder Grillen im und am Wald
  • Keine Zigarettenreste in der Natur wegwerfen
  • Parken Sie nicht auf trockenem Gras – heiße Fahrzeugteile können Brände entfachen
  • Melden Sie Rauchentwicklungen sofort über den Notruf 112

Weitere Informationen zur Waldbrandgefahr und allgemeine Hinweise zum Waldbrandschutz in Mecklenburg-Vorpommern gibt es unter diesem Link: Waldbrandschutz – Wald-MV.

Backhaus setzt mit Grundschülern 60 Störe in die Ostsee

Rostock – Gemeinsam mit einer zweiten Klasse der Christophorus-Grundschule Rostock und Mitarbeitenden der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV (LFA MV) hat Umweltminister Dr. Till Backhaus heute an einer Stör-Besatzaktion in Rostock/ Hohe Düne teilgenommen. Unter dem Motto „Stör macht Schule“ wurden insgesamt 60 ca. 1kg schwere Baltische Störe eingesetzt.

„Die heutige Aktion macht die Kinder auf aktive Art und Weise mit dem als ‚lebendes Fossil‘ geltenden Stör vertraut. Galt doch der Wanderfisch, der mehr als 200 Millionen Jahre Evolution überdauert hat, in der Ostsee seit den 1970er Jahren als ausgestorben. Die Wiederansiedlung des Baltischen Störs wird seit Mitte der 1990er Jahre intensiv von der LFA MV zusammen mit Partnern in Deutschland und darüber hinaus vorangetrieben.

Basierend auf genetischen Untersuchungen wurde 2002 entschieden, den nordamerikanischen Atlantischen Stör (Acipenser oxyrinchus), die auch für den Baltischen Raum ursprüngliche Art, in der Ostsee wiederanzusiedeln. Dazu wurden ab 2005 und 2006 Laichtiere aus Kanada importiert und seit 2010 erfolgreich an der LFA MV vermehrt.

Die LFA spielt eine zentrale Rolle bei der Wiederansiedlung des Störs im Baltischen Raum. Nicht nur durch die Anwendung der verschiedenen Untersuchungssysteme hat sich besonders das Institut für Fischerei der LFA international als Ansprechpartner etabliert. Das Ziel der Wiederansiedlung des Baltischen Störs als Teil der Biodiversitätsstrategie zeigt schon jetzt erste Erfolge. So wurden seit der ersten Vermehrung in der Forschungsanlage in Born/ Darß neun Millionen Larven erbrütet.

Seit 2006 wurden in Deutschland rund 4,4 Millionen Baltische Störe besetzt. Weiterhin haben Kooperationspartner aus Deutschland, Polen, Litauen, Lettland, und Estland zwischen 2020 und 2024 mehr rund fünf Millionen Larven ausgesetzt. Das derzeit größte Weibchen in Born, welches zur Reproduktion der Larven beiträgt ist, 2,5 Meter lang und 120 Kilo schwer. Ihr Alter wird auf mindestens 35 Jahre geschätzt. Darüber hinaus konnten mit verschiedenen Anpassungen bei der Reproduktion die Erfolge deutlich verbessert werden.

Allein 2024 wurden insgesamt 2,3 Millionen Störlarven erbrütet. Das ist das Siebenfache gegenüber 2010. Die Befruchtungsrate lag bei 90,6 Prozent, die Schlupfrate bei 78 Prozent. An der Vermehrung nahmen in den vergangenen beiden Jahren erstmals auch junge Nachwuchslaichtiere teil. Sie wurden aus anderen Haltungsanlagen nach Born überführt und in den Laichtierbestand integriert“, sagt der Minister.

Erst kürzlich besuchte eine Delegation des Landwirtschaftsministeriums und des Fischereidienstes Litauen das Institut für Fischerei der LFA MV für den fachlichen Austausch für zukünftige wissenschaftliche Kooperationen. Litauen erhielt bereits von der LFA MV potentielle Laichtiere zur Etablierung eines eigenen Laichtierbestandes. Zum ersten Mal nahmen Experten aus Litauen auch an der diesjährigen Reproduktion teil, um von der Expertise LFA MV zu profitieren. So soll künftig die Reproduktion des Baltischen Störs im eigenen Land vorangebracht werden.

Bei der ersten erfolgreichen Reproduktion dieses Jahres schlüpften vor wenigen Tagen ca. 850.000 Larven. Neben Litauen haben bereits die Partnerländer Lettland, Schweden, Estland und Polen die Abholung von Larven für Besatzmaßnahmen in den eigenen heimischen Fließgewässern bestätigt.

Kormoranregulierung: MV sieht Drohnen-Einsatz derzeit kritisch

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern sieht den Vorschlag der Opposition über die Einführung eines landesweiten Programms zur drohnengestützten Kontrolle der Kormoranpopulation kritisch:

Dieser Vorschlag sieht vor, die Eier über eine Drohne mit biologisch abbaubarem Öl zu besprühen. Das Öl dringt in die Poren der Eierschale ein und verhindert so den Gasaustausch, was zum Absterben der Embryonen führt, ohne die Eier zu zerstören. Diese Methode wird als Alternative zu anderen, aggressiveren Methoden der Populationskontrolle gesehen, wie der Zerstörung von Nestern oder der direkten Tötung von Vögeln.

Umweltminister Dr. Till Backhaus steht neuen Methoden der Kormoranregulierung grundsätzlich offen gegenüber, verwies in der heutigen Landtagssitzung in Schwerin aber auf fehlende praktische Erfahrungen, was die Umsetzung und die Erfolgsaussichten der drohnengestützten Kormoranregulierung anbetrifft. Zu klären sei demnach, ob die Mehrzahl der Nester damit gut zu erreichen ist und das Besprühen hinreichend effektiv funktioniert.

Bekannt geworden ist, dass im Rahmen von Kormoran-Managementmaßnahmen am Bodensee erstmals ein umfassender Einsatz dieser Technologie erfolgen soll. Dort ist der Einsatz von Drohnen allerdings an Nestern von bodenbrütenden Kormorankolonien geplant. In MV gibt es nur eine Kormorankolonie von insgesamt 22, die am Boden brütet. Das heißt, in MV sind die Ausgangsvoraussetzungen ganz andere: die Kormorane leben in Bäumen auf unterschiedlichen Etagen, die nicht ohne Weiteres mit Drohnen erreicht werden können.

Minister Backhaus empfahl vor diesem Hintergrund, die Ergebnisse aus Baden-Württemberg abzuwarten und ggf. daran anzuknüpfen. Mit dem Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung in Rostock habe das Land einen renommierten Partner an seiner Seite, der ähnliche Tests hierzulande durchführen kann.

Er betonte weiterhin: „Uns allen muss aber auch klar sein, dass die diskutierten Maßnahmen nur auf die hierzulande ansässigen und brütenden Teile der europäischen Gesamtpopulation wirken können und nur geringe Auswirkungen auf die sehr große Zahl an durchziehenden Vögel und auf Jungvögel haben – ein europaweites Artenmanagement sollte deshalb weiter im Fokus bleiben. Die Eingriffsmaßnahmen müssten zudem dauerhaft erfolgen, damit die angestrebten Effekte nachhaltig sind – dies bedeutet erheblichen Aufwand, Kosten und die Bereitschaft von geeigneten Vorhabenträgern, dies längerfristig zu praktizieren.“

Abschließend machte der Minister deutlich, dass sich die Landesregierung der konfliktbehafteten Thematik bewusst ist. Mit der „Kormoranverordnung“ wurden klare Regelungen, Verantwortlichkeiten und Kooperationsmöglichkeiten geschaffen und festgelegt, um fischereiliche Schäden örtlich konkret abzuwenden bzw. zu vermindern. Unabhängig davon besteht darüber hinaus die Möglichkeit, gegebenenfalls entsprechend begründete Ausnahmeanträge im Einzelfall für Fallkonstellationen zu stellen, welche nicht durch die Kormoranverordnung abgedeckt werden.

Mit Blick auf die zurückliegenden etwa 20 Jahre ist in MV von einem konstanten Brutbestand mit Schwankungen in beide Richtungen auszugehen (MV: 2024 etwa 10.200 Brutpaare; 2001 etwa 10.600 Brutpaare). Gegenwärtig wird von etwa 200.000 bis 250.000 Brutpaaren im gesamten Ostseeraum ausgegangen; Tendenz insbesondere in den östlichen Teilen (Finnland, Estland) steigend. Zur Einschätzung der Gesamtsituation muss neben dem Brutbestand auch der Nichtbrüterbestand betrachtet werden. Nicht-Brüter sind oft in großen Gruppen unterwegs und fressen in kurzer Zeit große Mengen Fisch.

Belastbare Untersuchungsergebnisse zu den Auswirkungen der Kormoranpopulation auf die Fischbestände in den Küstengewässer werden im laufenden Forschungsprojekt „Kormoran-induzierte Mortalität beim Westdorsch“ erhoben und sollen voraussichtlich Anfang 2027 vorliegen. Das Projekt wird vom Institut für Binnenfischerei Potsdam e. V. in Zusammenarbeit dem Thünen Institut für Ostseefischerei sowie dem Fraunhofer Institut für Zelltherapie und Immunologie durchgeführt.

Backhaus: Unser Wald muss als Klimaschützer gestärkt werden

Schwerin – Anlässlich der Debatte über den klimaresilienten Waldumbau in Mecklenburg-Vorpommern sieht Forst- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus die Landesforstanstalt auf einem guten Weg. Sie habe im Rahmen des naturnahen Waldumbaus bereits viel erreicht:

„Der durchschnittliche Holzvorrat pro Hektar hat sich von 2012 bis 2022 um 24 m³ auf 342 m³ erhöht. Damit hat der Wald seine wichtige CO² Senkenfunktion weit über dem Bundesdurchschnitt entwickelt. Diese wichtige Senkenfunktion ist für die Einhaltung der rechtsverbindlichen LULUCF (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) Vorgaben im Rahmen der internationalen Klimaschutzbemühungen von wesentlicher Bedeutung. Diese Vorratsentwicklungen unterstreichen den behutsamen und vorausschauenden Umgang mit den Wäldern in MV, die eine gute Balance zwischen Schutz und Nutzung darstellen.

Zudem greift der Waldumbau in Mecklenburg-Vorpommern, wie die Ergebnisse der Bundeswaldinventur zeigen und dass die Waldmanagement Maßnahmen der letzten Jahre richtig waren. Der eingeschlagene Weg zur Entwicklung klimaangepasster Wälder muss konsequent weitergegangen werden. Nur so können unsere Wälder nachhaltig die Klimaschutzfunktionen erfüllen.

Neben dem Holzvorrat ist auch die Waldflächenbilanz positiv. Die mit Waldbäumen bewachsene Fläche ist in den letzten 10 Jahren im Vergleich zur 3. Bundeswaldinventur deutlich gestiegen, so dass der Waldflächenanteil im selben Zeitraum von 24,1% der Landesfläche auf 25% gestiegen (582.000 ha) ist. Dabei sind Laubbäume auf dem Vormarsch; erstmalig sinkt der Anteil der Nadelbaumarten unter 50% auf 48,4%.

Die Einführung des Dauerwaldkonzeptes durch die Ivenacker Erklärung vom 09.09.2021 für den Landeswald wird in Zukunft auch für die Stabilität, Naturnähe und wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere im Bereich Risikovorsorge wesentliche Beiträge leisten. Dies betrifft zum Beispiel auch die Entwicklung der wichtigsten Laubbaumarten. So hat sich neben der Buche (13,4%, zuvor 12,5%) und Eiche (11,3%, zuvor 9,6%) die Erle (9,4%) und Birke (7,7%) positiv in den letzten 10 Jahren entwickelt.

Für die Dauerwaldentwicklung ist die Zunahme von mehr Mischwäldern und mehrschichtiger Bestände ein wichtiger Bestandteil der Klimaschutzstrategie in den Landeswäldern. Im Zeitraum der letzten 10 Jahre hat der Anteil einschichtiger und damit strukturarmer Bestände um weitere 8% auf knapp 32% abgenommen.

Ausbaufähig ist vor allem die Entwicklung von Dauerwaldstrukturen die erst bei ca. 5% der Fläche liegt. Hier müssen wir geduldig sein, da nach wissenschaftlichen Untersuchungen aus anderen Umstellungsbetrieben mit Zuwachsraten der Dauerwaldstrukturen von 1 bis 2 % pro Jahr auszugehen ist. Dieser Trend wird durch eine positive Entwicklung starker alter Bäume unterstützt, die eine hohe Bedeutung für den Klima- und Naturschutz im Wald haben. So ist der Holzvorrat von Bäumen die in Brusthöhe dicker als 90 cm sind, um 1,6 Mio. m³ in den letzten 10 Jahren gestiegen. Besonders gefährdete und Risiko behaftete einschichtige Reinbestände haben hingegen nur noch 13% Flächenanteil.

Neben diesen unbestreitbaren positiven Entwicklungen des Waldes in den Landesforsten müssen die Anstrengungen zur Forcierung der Einführung der Dauerwaldbewirtschaftung durch die LFoA im Rahmen von Inventuren und Controllingvorgaben weiter vorangetrieben werden.

Klimaschutz kann und darf nicht an Ressort- und Landnutzungsformgrenzen haltmachen, deshalb müssen neben dem Wald auch waldnahe Lebensräume mit bedacht werden. Diese stehen zum einem unter dem Einfluss des Waldes, beeinflussen diese aber auch. Moore sind dabei von besonderer Bedeutung, da sie neben dem Wald und den Meeresökos­ystemen die einzigen nennenswerten Kohlenstoffsenken in unserer Landschaft darstellen.

Die Landesregierung hat deshalb in ihrem Koalitionsvertrag Moorrenaturierungsvorgaben formuliert. Bei der Umsetzung der ambitionierten Waldmoorrenaturierungen ist es immer wieder zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen zur Frage des Waldausgleichs gekommen. Auch wenn die rechtlichen Grundlagen vermeintlich klare Regelungen aufweisen. Trotzdem hat es zum Teil zu erheblichen Zeitverzögerungen in der Umsetzung der Projekte, oder im Extrem zum Stopp der Projekte geführt. Wesentliche Moorschutzvorhaben wie das Grambower Moor oder das Teufelsmoor bei Horst sind durch die aktuelle zu enge Auslegung des Landeswaldgesetzes akut gefährdet.

Die Einstufung der, zur Wiedervernässung notwendigen Kahlhiebe und Rodungen (Bau von Verwallungen), als Waldumwandlung oder temporäre Waldumwandlung würden am Beispiel vom Grambower Moor einen Finanzbedarf von ca. von ca. 8,5 Mio. € (ca. 2,4 Mio. Waldpunkte á 3,50 € pro Waldpunkt) im Zuge des Waldausgleiches erfordern und somit die ohnehin angespannten, zur Verfügung stehenden NATURA2000 Mittel in extremen Maße beanspruchen – und die Hochmoorrenaturierung in MV unmöglich machen.

Daher ist auch eine Novellierung des Landeswaldgesetzes wichtig, weil wir hier eine gesetzliche Klarheit brauchen.

Zur Abschätzung der flächigen Bilanz werden im Rahmen der Integrierten Forsteinrichtung auch entsprechende Flächenübersichten und Managementpläne in Zusammenarbeit den zuständigen Naturschutzbehörden erarbeitet. Die rechtlichen Interpretationsauffassungen zwischen den verschiedenen Akteuren wird der in Bearbeitung befindliche LWaldG Entwurf auflösen und zu einer erheblichen Verein­fachung des Verfahrens führen.

Neben den reinen Verfahrens- und Planungsvorgaben ist die Finanzierung der Maßnahmen eine wesentliche Aufgabe der beteiligten Akteure. Daher dränge ich darauf, dass die Landesforstanstalt die Möglichkeiten des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz nutzt und die Strategie des Landes zum Schutz und zur Nutzung der Moore auch umsetzt. Das bedeutet, dass sich die Landesforstanstalt um die Waldmoore in Mecklenburg-Vorpommern und mit den Bundesgeldern einen massiven Kapazitätsaufbau für den Waldmoorschutz vorantreibt. Ich möchte, dass die Landesforstanstalt den Waldmoorschutz als eigene Aufgabe sieht; genau wie die Wasser- und Bodenver­bände sich um die landwirtschaftlichen Moore kümmern.“

Kabinett beschließt neues Landeswasser- und Küstenschutzgesetz M-V

Backhaus: „Wasser schützen, nachhaltig nutzen und Leben retten“

Schwerin – Das Kabinett hat heute den Entwurf für das neue Landeswasser- und Küstenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaKüG M‑V) beschlossen. Damit wird das seit 1992 geltende Landeswassergesetz abgelöst. Die Novelle reagiert auf die Folgen des Klimawandels, stärkt den Schutz der wichtigsten Ressource Wasser als zentrale Lebens- und Wirtschaftsgrundlage des Landes und schafft Klarheit in Zuständigkeiten und Finanzierung – insbesondere im Küstenschutz.

„Wir erleben es jedes Jahr deutlicher: Wasser ist nicht selbstverständlich. In manchen Regionen fehlt es, in anderen bedroht es durch Hochwasser Menschen und Infrastruktur. Unser neues Wasserrecht trägt dieser Realität Rechnung – vorausschauend, klar geregelt und mit Augenmaß“, betonte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in der Landespressekonferenz in Schwerin, wo er das Gesetz in seinen Grundzügen vorstellte.

Mit dem neuen Gesetz werden vier wesentliche Ziele erreicht:

  • der Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern wird gestärkt, auch mit dem Ziel, die Trinkwasseraufbereitung langfristig bezahlbar zu halten
  • das Wasserentnahmeentgelt wird moderat erhöht, wobei die Bedarfe der Landwirtschaft gesondert berücksichtigt und sparender Verbrauch belohnt wird
  • der Schutz zusammenhängend bebauter Gebiete vor Hochwasser der Binnen- und Küstengewässer wird als Aufgabenbereich des Landes endgültig gesetzlich verankert
  • und es wird die Grundlage für Maßnahmen zur Klimaanpassung geschaffen – etwa durch die Möglichkeit der Rückverlegung von Küstenschutzanlagen

„Wasser ist unsere wertvollste Ressource. Wir müssen es schützen und gerecht verteilen, weil Menschen, wirtschaftliche Tätigkeiten und Lebensräume davon abhängen – ob auf dem Land oder in unseren Städten“, sagte Backhaus und führte die vier Kernpunkte weiter aus.

Wasser schützen – als lebenswichtige unverzichtbare Ressource

Das neue Gesetz stärkt den Schutz von Grundwasser, Seen und Flüssen. Das Nachhaltigkeitsgebot stand bisher so nicht im Gesetz – jetzt wird es verbindlich. Ein Beispiel: Im 5-Meter-Gewässerrandstreifen gilt künftig: kein tiefes Pflügen, keine Düngemittel, kein Eintrag umweltschädigender Stoffe. Davon betroffen sind aktuell maximal 7.500 Hektar Ackerland in M-V. „Mit dieser Maßnahme unterstützen wir die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und verbessern den Zustand unserer Gewässer“, erläuterte der Minister. Das Nachhaltigkeitsgebot stärkt auch den Grundwasserschutz, um Wasser dauerhaft verfügbar und Kosten für die Trinkwasseraufbereitung bezahlbar zu halten. „Die Trinkwasserversorgung bleibt weiterhin ein öffentliches Gut und eine öffentliche Aufgabe“, stellte Backhaus klar.

Küstenschutz als staatliche Verantwortung

Das Land übernimmt die Verantwortung für den Schutz geschlossener Siedlungsbereiche vor Hochwasser der Binnen- und Küstengewässer. Seit 1990 wurden ca. 500 Millionen Euro in den Neubau und die Verstärkung von Küstenschutz-Anlagen investiert; davon ca. 70 Millionen Euro von 2021 bis 2024 (ca. 17,1 Mio. Euro pro Jahr). Für den Schutz rein landwirtschaftlich genutzter Flächen bleiben Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände zuständig, für den Hochwasserschutz weiterer Flächen außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche wird ihnen die Verantwortung übertragen. Die Anlagen, die sie dafür vom Land erhalten, sind im wehrfähigen Zustand.

Wasserentnahmeentgelt: gerecht, lenkend und mit Ausnahmen

Das Gesetz führt zu Änderungen beim Wasserentnahmeentgelt. Die Entgeltsätze werden erhöht, aber nicht von heute auf morgen, sondern frühestens ab 01.01.2027. Die bisherige vollständige Entgeltbefreiung für die landwirtschaftliche Beregnung entfällt. Gleichzeitig bleibt die Frostschutzberegnung entgeltfrei. „Die Belastung wird auf breite Schultern verteilt. Jede und jeder leistet einen Beitrag für den Ressourcenschutz“, unterstrich Backhaus. Als Beispiel: eine vierköpfige Familie bezieht im Jahr durchschnittlich 152 Kubikmeter Trinkwasser. Dafür sind künftig rund 15 Euro mehr pro Jahr als bisher zu zahlen. „Das halte ich für unser wichtigstes Lebensmittel moderat“, sagte Backhaus weiter und betonte, dass es nicht um Bestrafung, sondern um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser geht. So werden die Einnahmen aus dem Entgelt ausschließlich zweckgebunden verwendet – unter anderem für Gewässerunterhaltung den Gewässerschutz und den Erhalt der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur.

Die Gemeinden und Zweckverbände investieren kontinuierlich in öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. Seit 1991 wurde für ca. 2.400 Investitionsmaßnahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 2,5 Milliarden Euro umgesetzt, welches das Land mit rund 900 Millionen Euro förderte. Für ca. 770 Trinkwasservorhaben wurde im gleichen Zeitraum ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 300 Millionen Euro bewegt, flankiert durch rund 110 Millionen Euro an Fördermitteln, die das Land ausreichte.

Klimaanpassung als Leitmotiv

Ein weiteres zentrales Ziel der Reform ist die Vorbereitung auf Extremwetterlagen und veränderte klimatische Bedingungen. Das Gesetz erlaubt künftig die Rückverlegung von Küstenschutzanlagen, die Ausweisung von Küstenrückgangsgebieten und die Stärkung naturnaher Gewässerentwicklungsräume. Minister Backhaus: „Wir können den Klimawandel nicht rückgängig machen, aber wir können uns klug darauf vorbereiten. Dieses Gesetz gibt uns dafür die Instrumente in die Hand.“

Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch kommunale Akteure profitieren laut Backhaus von der praxistauglichen Ausgestaltung des Gesetzes:

  • Die Pflicht zur Aufstellung kommunaler Hochwasser- und Sturmflutpläne wurde überarbeitet – Gemeinden werden dort entlastet, wo keine unmittelbare Betroffenheit besteht.
  • Die geplante Neueinstufung von Gewässern in erste und zweite Ordnung wird nicht mit dem Gesetz kommen, sondern punktuell durch Rechtsverordnung – soweit notwendig, sinnvoll und mit Beteiligung der Betroffenen.
  • Die Pflege wasserwirtschaftlicher Bestandsdaten erfolgt zentral durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) – eine spürbare Vereinfachung für Landkreise und Städte.

Das Gesetz wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Es bildet gemeinsam mit der neuen Landeswasserstrategie und dem zweiten Teil der Trinkwasserversorgungskonzeption den rechtlichen und strategischen Rahmen für die Wasserversorgung und den Gewässerschutz in Mecklenburg-Vorpommern. „Mit dieser Reform sorgen wir für Verlässlichkeit in einer unsicheren Zeit – für unsere Umwelt, unsere Bevölkerung und die künftigen Generationen“, so Backhaus abschließend.