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Kategorie: Landwirtschaft / Forst / Fischerei

Küstenfischer treffen sich im Ozeaneum

Backhaus stellt Strategie des Landes vor

Stralsund – Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock lädt am Vormittag zu einer Informationsveranstaltung für die Küstenfischer in Mecklenburg-Vorpommern ins Ozeaneum nach Stralsund ein. Erwartet werden rund 90 Teilnehmer, darunter bis zu 50 Küstenfischer sowie Vertreter des Bundes, Mitarbeitende der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und des Thünen-Instituts.

Anlass für das Zusammentreffen ist die Einführung der neuen EU-Kontrollverordnung, die in zwei Stufen ab dem 10.1.2026 und dem 10.1.2028 in Kraft tritt. „Nach der Selbstauflösung des Landesverbandes der Kutter- und Küstenfischer MV gibt es keine verbandlich geführten Fischereitage mehr. Die Veranstaltung vom LALLF ist daher aktuell eine geeignete Plattform, um aktuelle Herausforderungen der Branche und die Maßnahmen der Politik gemeinsam zu diskutieren“, betonte Fischereiminister Dr. Till Backhaus.

Backhaus: „Ökologischer und wirtschaftlicher Ausnahmezustand“

In sein Grußwort skizzierte er die dramatische Situation der Branche : „Wir haben mit dramatischen Bestandsrückgängen, enormen strukturellen Herausforderungen und einer Reihe von globalen Krisen, wie dem Brexit, der Energiekrise und von Kriegen ausgelösten wirtschaftlichen Problemlagen zu kämpfen. Schaut man auf die Situation in der Ostsee, befinden wir uns aber nicht nur in einem wirtschaftlichen, sondern auch in einem ökologischen Ausnahmezustand, der die Lage der Fischerei ganz besonders trifft.“

Massive Einbrüche bei den Beständen

Die Bestände von Hering und Dorsch sind seit 2017 massiv eingebrochen. Seit 2022 gelten ein totales Fangverbot für Dorsch und ein prinzipielles Fangverbot für Hering. Ursache ist ein grundlegender Wandel der Umweltbedingungen in der Ostsee („Regime Shift“) in Kombination mit Überfischung in angrenzenden Meeresgebieten, z.B. im Kattegat und Skagerrak. Auch der Aal- und Lachsbestand befindet sich in kritischem Zustand. Einzig bei Plattfischen sind stabile oder leicht steigende Bestände zu verzeichnen – allerdings mit qualitativen Problemen.

Rückgang der Fangmengen – Existenzgefährdung für Betriebe

Die Fangstatistik zeigt: 2023 wurden mit einem Gesamtfang von 2.400 Tonnen nur noch knapp 3,5 Millionen Euro und damit die niedrigsten Erlöse seit 2015 erreicht. 2024 war die Situation vergleichbar schlecht. Zum Vergleich: Bis vor zehn Jahren noch erreichten die Erlöse der Sparte regelmäßig um die oder deutlich über 10 Mio. Euro. Besonders gravierend: Der Ertrag aus dem Hering ist zuletzt auf rund 345.000 Euro eingebrochen. Dorsch, Zander, Barsch und Hecht zeigen ebenfalls rückläufige Tendenzen. Die Konsequenz: Die Zahl der hauptberuflichen Betriebe ist seit 1991 von 950 auf unter 150 gesunken. Weniger als 20 Fahrzeuge sind noch größer als 12 Meter – die Flotte ist überaltert, die Nachwuchsgewinnung sehr schwierig.

„Wir stehen vor einer strukturellen Transformation der Küstenfischerei – und wir müssen diesen Wandel aktiv begleiten“, sagte Backhaus.

Strategien und Maßnahmen des Landes

Die Landesstrategie zielt nicht auf ein bloßes „Weiter so“, sondern auf einen gezielten Strukturwandel:

  • Diversifizierung: Förderung der Direktvermarktung, Verarbeitung und kleinskaliger mariner Aquakultur.
  • Nachwuchsförderung: Anpassung der Ausbildungsformate und neue Berufsperspektiven, etwa als „Meeresförster“.
  • Flottenmodernisierung: Investitionen in selektivere Fanggeräte, Energieeffizienz und CO₂-Minderung.
  • Strukturpolitik: Konzentration der Fördermittel auf Innovationsprojekte, Bestandsmanagement und nachhaltige Betriebsentwicklung.
  • Organisation: Gründung eines „Zukunftsrates Fischerei“ und der Koordinierungsstelle „Transformation Fischerei“ (IKTF).

EMFAF-Fördermittel und Sofortmaßnahmen

Seit 2017 flossen fast 16 Mio. Euro an Stilllegungsprämien in die Küstenfischerei. Für 2025 sind weitere Mittel vorgesehen. Die seit 2021 bis 2024 gezahlten Entschädigungsleistungen für Robbenschäden belaufen sich auf rund 918.000 Euro – mit weiter steigender Tendenz. Als kurzfristige Maßnahme zur Imagesicherung und zum Tierschutz dürfen Reusen seit 2025 nur noch mit Robbenschutzvorrichtungen betrieben werden.

Ohne eine Reaktion der Landesregierung würden zum 1.1.2026 drei für die Sparte wichtige Maßnahmen zeitgleich ausgelaufen: zeitweilige Stilllegung, Robben-bezogenen Entschädigungsleistungen und Möglichkeiten zur Fischereiausübung im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft. Darauf hat Minister Dr. Backhaus reagiert und kündigt an: „Auf unsere Initiative hin fassen wir gemeinsam mit Schleswig-Holstein und dem Bund eine letztmalige Verlängerung der Stilllegung für 2026 ins Auge.

Dies schafft Zeit für noch anstehende Anpassungsprozesse, bestenfalls bis zum Wiedereintritt in eine reguläre Heringsfischerei, wenn dies 2027 möglich sein sollte. Des Weiteren werden wird noch bis 2027 Gelder aus dem EMFAF für Entschädigungen bei Robbenschäden bereitstellen. Auch hier soll die Zeit von noch zweieinhalb Jahren genutzt werden, um robbensichere und zugleich effiziente Fanggeräte zu entwickeln und anzuschaffen. Nicht zuletzt sollen die wenigen traditionell noch im Nationalpark fischenden Betrieben diese Möglichkeiten in begrenztem Umfange behalten können, um Fangeinbußen im offenen Meer ausgleichen zu können.“

Die Landesregierung setze alles daran, den verbleibenden Betrieben eine Perspektive zu eröffnen. „Wir fördern, fordern aber auch nachhaltige Methoden, neue Strukturen und Innovationsbereitschaft. Die Küstenfischerei gehört zur Identität Mecklenburg-Vorpommerns – aber ihr Erhalt gelingt nur mit Mut zur Veränderung“, so Minister Backhaus abschließend.

Zirkow soll in Biosphären­reservat Südost-Rügen integriert werden

Schwerin – Das Kabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung mit zwei Gesetzentwürfen aus dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt beschäftigt. Ein Entwurf regelt den von der Gemeinde Zirkow beschlossenen Beitritt zum Biosphärenreservat Südost-Rügen.

Das Biosphärenreservat Südost-Rügen ist Teil des Weltnetzes der Biosphärenreservate. Aktuell weise das Biosphärenreservat eine Gesamtgröße von 22.800 Hektar auf. Es müssten aber mindestens 30.000 Hektar sein, was auch das MAB-National­komitee zur Evaluierung 2023 nachdrücklich betont hat, erklärt Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus.

„Derzeit ist die Gemeinde bereits mit einem Anteil von rund 480 Hektar von insgesamt ca. 2.580 Hektar Teil des Biosphären­reservates. Mit der gesamten Gemeinde Zirkow wird die neue Gesamtfläche des Biosphärenreservates rund 24.900 Hektar betragen. Dies entspricht einem Flächenzuwachs von rund 2.100 Hektar. Das ist ein signifikanter Schritt auf dem Weg zur Erfüllung des 30.000-Hektar-Zieles. Die Gemeinde Zirkow, die sich klar positioniert hat, zum Biosphärenreservat gehören zu wollen, hat nun hohe Erwartungen an die Landesregierung. Diesen Erwar­tungen wollen wir mit einer zügigen Umsetzung gerne entsprechen.

Das Vorhaben ist eine gemeinsame Anstrengung und wird von der Gemeinde Zirkow, dem Landkreis Vorpommern-Rügen, dem Tourismusverband Rügen, dem NABU, dem BUND, dem Kreisjagdverband und einem Landwirtschafts­betrieb ausdrücklich begrüßt. Die Gemeinde Zirkow ist bereits mit Flächenanteilen im Biosphärenreservat. Die meisten Flächen außerhalb des Biosphärenreservates wechseln mit dem Gesetz vom Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ des Landkreises zur Schutzzone III des Biosphärenreservates. An der Strenge der Schutzvorschriften ändert sich dadurch nichts.

Neu ist, dass auch die Siedlungsflächen einen solchen Schutzsta­tus erhalten. Die Siedlungsflächen sind wesentlich für die Arbeit des Biosphärenreservates, um als Modellregion wirken zu können. Dort ist das Ziel, durch Projekte und Initiativen eine nachhaltige Entwicklung anzustoßen.

Zusammengefasst werden wir mit dem Gesetz zur Erweiterung des Biosphärenreservats Südost-Rügen:

  • den Willen der Gemeinde Zirkow umsetzen,
  • den landespolitischen Zielen und den Flächenvorgaben für Biosphärenreservate entsprechen,
  • den einzigartigen Naturraum erhalten und behutsam weiterentwickeln,
  • Impulse für die wirtschaftliche, ökologische und soziale Entwicklung setzen,
  • die Lebensqualität und die Identifikation mit der Region ein Stück weit verbessern“, so Minister Backhaus.

Des Weiteren legte Minister Backhaus dem Kabinett den Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünland­erhaltungsgesetzes vor. Ziel dieses Gesetzes sei es, dem Wertverlust landwirtschaftlicher Flächen entgegenzuwirken und den Ackerstatus nach Rückbau von PV-Anlagen zu sichern, erklärt der Klimaschutz- und Agrar­minister:

Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz enthält restriktivere Regelungen zum Dauergrünlandschutz als das Bundesnatur­schutzgesetz. Landwirtschaftsbetriebe können zum Beispiel nach dem Bundesrecht Dauergrünland, das ab 2021 entstanden ist, vorbehaltlich anderer rechtlicher Rege­lungen nach Anzeige wieder in Ackerland umwandeln. Diese Regelung wird nun auch im Dauergrünlanderhaltungsgesetz M_V aufgenommen. Betroffen sind davon ca. 4000 ha, die auch nach einer Frist länger als fünf Jahre wieder umgebrochen werden können, bzw. den Ackerstatus behalten, auch wenn sie länger als Grünland genutzt werden.

Flächeneigentümer und Investoren fordern schon länger eine Klarstellung in dem Dauergrünlanderhaltungsgesetz. Nach dem Rückbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf ehemaligem Ackerland sollen diese Flächen wieder als Ackerland genutzt werden können. Eine entsprechende Regelung wird in das Gesetz aufgenommen.

In der Verbandsanhörung plädierte der Bauernverband für die Aufhebung des Gesetzes in Gänze. Diesem Wunsch wird jedoch nicht gefolgt, weil dann auch Dauergrünland, das ab 2015 ent­standen ist, nach Genehmigung ersatzlos umgewandelt werden könnte. Dies wird aus naturschutzfachlicher Sicht nicht für vertretbar gehalten, weil es sich dabei um weitere ca. 9.500 ha handelt.

Wir wollen aber dafür sorgen, abgesehen von den Dauergrün­landflächen, die ab 2021 entstanden sind, dass der Dauergrün­land­anteil nicht abnimmt bzw. Dauergrünland nicht beseitigt wird“, stellt Backhaus klar.

Backhaus warnt vor Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest

Schwerin – Den Fund eines an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verendeten Wildscheins im Sauerland in Nordrhein-Westfalen nimmt Agrarminister Dr. Till Backhaus zum Anlass, um eindringlich an alle Bürger, Tierhalter, Jäger, Förster, Reisende und Fernfahrer zu appellieren, sich verantwortungsbewusst und mit besonderer Vorsicht zu verhalten.

„Die Ausbreitung der ASP erfolgt nicht nur auf vier Beinen, sondern häufig auf zwei Beinen und vier Autoreifen. Besonders die Jagdausübungsberechtigten sind jetzt aufgerufen, sich um Biosicherheitsmaßnahmen zu kümmern, wenn sie in andere Länder reisen, um dort zu jagen. So kann der Erreger über Kleidung, Schuhe, Autoreifen oder über Essensreste wie ein achtlos entsorgtes Wurstbrot übertragen und verbreitet werden.“

Die Früherkennung ist eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Seuche. Erhöhte Fallzahlen oder krank erlegte Wildschweine können Hinweise auf ein beginnendes Seuchengeschehen sein. Daher ist es sehr wichtig, Proben von Fallwild, Unfallwild und von krank angesprochenen erlegten Wildschweine auf ASP zu untersuchen. Der Minister ruft entsprechend dazu auf, Funde von toten Wildscheinen unmittelbar an die zuständigen Veterinärämter zu melden.

Zur Abgeltung des Aufwandes für die Entnahme und Einsendung von Proben oder Tierkörpern wird dem Jagdausübungsberechtigten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro durch das Land gewährt.

„In den nächsten Tagen wird sich herausstellen, wie weit sich das Virus in NRW bereits verbreitet hat. Ich hoffe inständig, dass es in einem eng begrenzten Raum in Schach gehalten werden kann. Eine Ausbreitung in Richtung Münsterland mit seinen zahlreichen großen Schweinehaltungsbetrieben wäre ein schwerer Schlag für die deutsche Schweinehaltung.“

Backhaus gratuliert Landesjagdverband zum 35. Jubiläum

Malchow – Anlässlich des 35-jährigen Jubiläums des Landesjagdverbands Mecklenburg-Vorpommern, das am kommenden Sonntag in Malchow bei Parchim mit einem Sommerfest gefeiert wird, spricht Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus vorab allen Mitgliedern und Verantwortlichen einen großen Dank und seine herzlichen Glückwünsche mit einem kräftigen WEIDMANNSHEIL! aus:

„Der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern steht für Kompetenz, Verantwortung und eine tiefe Verbundenheit mit Natur und Wild. Der Verband hat von Anfang an einen großen Rückhalt bei den Menschen im ländlichen Raum gefunden. Das zeigt, dass eine überwältigende Mehrheit der jagdberechtigten Jägerinnen und Jäger sich unmittelbar nach der Gründung dem Verband angeschlossen hat“, so Dr. Backhaus.

Der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern habe in den vergangenen 35 Jahren bewiesen , dass organisierte Jägerschaft weit mehr bedeutet als nur das Ausüben der Jagd, sagte er weiter. Heute sei die Jagd praktizierter Naturschutz: Sie trage Verantwortung für den Erhalt von Wildbeständen, Lebensräumen, Biodiversität und letztlich auch für die Kulturlandschaften.

Minister Backhaus würdigte den Verband sowohl als gesetzlich verankerten als auch einen unersetzlichen ideellen Partner im Natur- und Artenschutz unseres Bundeslandes – und das auf einem hohen fachlichen Niveau: „Ob im Jagdbeirat, im Landesforstbeirat, als anerkannter Naturschutzverband oder in anderen Gremien, der Verband bringt stets fundierte und konstruktive Beiträge ein. Auch bei der Novellierung des Landesjagdgesetzes hat sich der Verband engagiert und aktiv eingebracht.“

Ein Thema, das aktuell alle bewegt und auch die Zusammenarbeit mit dem Landesjagdverband stark prägt, ist der Wolf. Nach jahrelanger Diskussion auf EU-Ebene ist es gelungen, den Schutzstatus des Wolfes im Rahmen der FFH-Richtlinie abzuschaffen. Der Wolf wird nun nicht mehr als streng geschützt, sondern nur noch als geschützt geführt.

Damit ändert sich auch das rechtliche Fundament für das Management dieser Tierart: Künftig können Entnahmen erleichtert und Bedingungen für den Schutz von Weidetieren flexibler gestaltet werdenDie neue Bundesregierung hat bereits angekündigt, eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen und zum Zwecke des aktiven Managements den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen.

„Sollte diese Neuregelung für Mecklenburg-Vorpommern nicht ausreichen, steht es uns im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung frei, ergänzende oder weiterführende Regelungen auf Landesebene zu treffen. Ich sehe dieser Entwicklung mit Zuversicht entgegen. Das Ziel muss sein, sowohl den berechtigten Artenschutz als auch die Sorgen und Interessen unserer Weidetierhalter und der ländlichen Bevölkerung gleichermaßen zu berücksichtigen“, betonte er.

Mit Inselhafen und der Seebrücke alle Ziele erreicht

Prerow – Nach der offiziellen Einweihung im Oktober 2024 sind die Seebrücke und der Inselhafen in Prerow inzwischen zentrale Elemente der maritimen Infrastruktur entlang der Ostseeküste und tragen maßgeblich zur Attraktivität des Ortes bei.

Umweltminister Dr. Till Backhaus zog heute bei einem Vor-Ort-Besuch ein positives erstes Fazit: „Der Inselhafen funktioniert an seinem Standort hervorragend, und die wichtigsten Ziele wurden erreicht. Dazu gehören ein Hafen für den Seenotrettungskreuzer „Nis Randers“ der DGzRS insbesondere zur Sicherung der Berufsschifffahrt in der viel befahrenen Kadetrinne zwischen Deutschland und Dänemark, Liegeplätze für ein Boot der DLRG sowie der Freiwilligen Feuerwehr für die Wasserrettung in Strandnähe, ein Ostsee-Heimathafen für die verbliebenen Prerower Fischer und der seit vielen Jahrzehnten gehegte Wunsch eines kleinen Etappenhafens mit Grundversorgung für Wassersportler. Darüber hinaus sind die Seebrücke und der Inselhafen nach meiner Wahrnehmung attraktive Anziehungspunkte für Einheimische und Gäste geworden. Das Landesvorhaben unterstützt somit auch aktiv den Tourismus in Prerow.“

Er ergänzte: „Seit der Inbetriebnahme im Herbst letzten Jahres haben alle Bauwerke den hydrodynamischen Belastungen während des Winters gut standgehalten. Bisher gab es keine Sperrung der Seebrücke oder des Inselhafens aufgrund von Wind- oder Seegangsereignissen. Auch bei kleineren Hochwasserereignissen musste der Hafen nicht gesperrt werden. Die Beobachtung der Wellenhöhen im Inselhafen während des Winters entspricht den vorherigen Berechnungen, was die Funktionalität des Hafens bei unterschiedlichen Bedingungen bestätigt. Die Planung hat sich demnach als erfolgreich erwiesen und spiegelt sich auch in den realen Bedingungen wieder.“

Gernot Haffner, Leiter des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft, betonte: „Dass es darüber hinaus auch gelungen ist, den ehemaligen Nothafen entsprechend der Ziele des Nationalparkplans zu renaturieren, freut mich ganz besonders. Viele Natur- und Umweltschützer haben uns in den vergangenen Monaten mitgeteilt, dass die Baumaßnahmen zur Renaturierung erfolgreich verlaufen sind und die Natur den Bereich schnell wieder in Besitz nimmt. Die Renaturierung war auch eine wichtige Voraussetzung, dass an diesem Standort, d. h. mitten im Gebiet des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft, der Inselhafen errichtet werden konnte.“

Anlass für den Besuch von Minister Backhaus war ein Erfahrungsaustausch zum bisherigen Betrieb der Anlage mit Vertretern der Gemeinde, den Seenotrettern der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sowie der Freiwilligen Feuerwehr Prerow.

„Für die DGzRS ist es von großer Bedeutung, dass der strategisch wichtige Ausgangshafen der Seenotretter in größtmöglicher Nähe zu den Großschifffahrtswegen erhalten geblieben ist. Aber auch für den Wassersport sind wir selbstverständlich jederzeit einsatzbereit – rund um die Uhr und bei jedem Wetter. Der neue Hafen bietet dafür im Revier bestmögliche Voraussetzungen“, sagte Kapt. Niklas Deeken, Leiter des Rettungsdienstes der DGzRS, beim Besuch in Prerow.

Etwa 265.000 Gäste haben die Seebrücke seit der Einweihung besucht, davon allein 82.000 bis zum Jahresende 2024. Auch die bisherigen Bootsübernachtungen haben die Erwartungen laut Backhaus übertroffen: Im Jahr 2024 haben trotz der stürmischen Herbstsaison bereits 55 Boote mit 193 Personen den Inselhafen zur Übernachtung angesteuert. Bis Anfang Juni 2025 haben weitere 317 Boote den Hafen genutzt, insgesamt sind somit bereits circa 400 Übernachtungen mit mehr als 1.000 Personen verzeichnet worden. „Damit ist die Funktion des Inselhafens als Etappenhafen eindeutig bestätigt“, so Minister Backhaus. Ebenso die Funktion als Nothafen: Seit Inbetriebnahme mussten sieben Havaristen den Inselhafen vor Prerow nutzen. So wurde beispielsweise ein Havarist, ein Segler mit zwei Menschen und einem Hund an Bord, erst kürzlich, am Abend des 11. Juni, vom Tochterboot „Uwe“ des Seenotrettungskreuzers „Nis Randers“ der DGzRS sicher in den Inselhafen geschleppt.

Backhaus abschließend: „Rückblickend lässt sich sagen, dass es nach vielen Jahrzehnten der Unsicherheit bezüglich der Zukunft eines Außenhafens auf dem Darß die richtige Entscheidung der Landesregierung war, den Inselhafen und die Seebrücke als Vorhaben des Landes zu realisieren und zu betreiben. Der Betrieb solcher Sonderbauwerke ist immer eine Gemeinschaftsleistung. Deshalb gilt mein besonderer Dank den Mitarbeitern des Nationalparks sowie der Leitung und örtlichen Crew der DGzRS, der DLRG-Ortsgruppe und der Freiwilligen Feuerwehr. Sie leisten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit und zum reibungslosen Betrieb der Anlagen.“

Backhaus trifft Junglandwirte

Zukunft der Landwirtschaft im Fokus

Bentzin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat sich in Bentzin mit jungen Landwirtinnen und Landwirten aus Mecklenburg-Vorpommern getroffen, um sich über ihre Anliegen und Zukunftsperspektiven auszutauschen. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Bedeutung des Nachwuchses für eine moderne, nachhaltige und auskömmliche Landwirtschaft im Land sowie deren Erwartungen an die Agrarpolitik in MV.

„Die Zukunft unserer Landwirtschaft liegt zunehmende in den Händen der jungen Generation, viele Höfe suchen heute qualifizierten Nachwuchs. Es ist mir daher ein wichtiges Anliegen, die Fragen und Sorgen junger Landwirtinnen und Landwirte ernst zu nehmen und gemeinsam Antworten auf neue und kommende Herausforderungen zu finden“, betonte Minister Backhaus. Er unterstrich zudem die Offenheit des Landes für neue Ideen und Innovationen, die zur Weiterentwicklung der Branche beitragen: „Die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern gilt als eine der modernsten und gleichzeitig nachhaltigsten der Welt und wir pflegen eine sehr konstruktive Zusammenarbeit mit den Erzeugerinnen und Erzeugern. Mein Credo „Kooperation statt Konfrontation“ trägt hier also schon Früchte. Junge Menschen bringen dazu wieder neue Ideen und Perspektiven, die ich gerne mit nach Schwerin nehme.“

Im Rahmen des Treffens wurden eine Reihe verschiedenster Themen diskutiert, die für die Junglandwirte von Bedeutung sind. Unter anderem ging es um die Wiedervernässung von Mooren. Hierzu betont der Minister: „Die Umstellung auf eine nasse Landwirtschaft ist für die Betriebe eine sehr dauerhafte Entscheidung, weshalb viele aus Sorge um ihre Existenzgrundlage zögern. Das Prinzip der Freiwilligkeit bei der Wiedervernässung von Mooren wird in Mecklenburg-Vorpommern aber auch weiterhin gelten. Nichtsdestotrotz werden wir das Tempo beim Moorschutz weiter steigern müssen, um unsere Klimaziele zu erreichen. Wir haben deshalb unsere Verwaltung auf die neuen Aufgaben angepasst, neue Finanzierungsinstrumente sowie Beratungsangebote geschaffen und Drittmittel eingeworben, um den Betrieben die Umstellung noch attraktiver zu machen.“

Auch fragten die jungen Landwirtinnen und Landwirte nach Hilfen für den Berufseinstieg. Hierzu erklärte der Minister: „Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen haben in den letzten Jahren zugenommen. Wir haben daher verschiedene Förderprogramme, die Junglandwirte unterstützen – darunter die Junglandwirte-Einkommensstützung, Landesbürgschaften und zusätzliche Zuschüsse im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms. Die Möglichkeit, die Junglandwirte-Förderung darüber hinaus auch für junge Teilhaber einer Genossenschaft nutzbar zu machen, werden wir prüfen.“

Weitere Themen waren der Schutz vor neuen Tierseuchen, Unterstützung durch Agrarinvestitionsprogramme, Biogasanlagen und die Förderung der Berufsausbildung. Minister Backhaus betonte abschließend, dass der persönliche und intensive Austausch mit den Junglandwirten sehr wertvoll sei und er sich auch zukünftig für ihre Belange einsetzen werde.

Besuch im Düngelmittelwerk YARA

Rostock – Heute hat Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus das Werk von Yara in Rostock besucht, eines der führenden Düngemittelunternehmen Europas. Der Besuch unterstreicht die Bedeutung des Standorts für die deutsche und europäische Landwirtschaft sowie das Engagement von Yara für Innovation, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit.

„Ohne mineralische Düngemittel gäbe es keine gesicherte Welternährung“, betonte Dr. Till Backhaus während seines Besuchs. „Unsere landwirtschaftliche Produktion ist auf hochwertige Düngemittel angewiesen. Yara leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Ernährungssicherung – gerade in einer Zeit, in der internationale Lieferketten unter Druck geraten und die Versorgungssicherheit zunehmend in den Mittelpunkt rückt. Yara ist ein beispielhafter Partner auf diesem Weg“, betonte der Minister vor Ort.

Das Werk in Rostock gehört zu den leistungsfähigsten Düngemittelstandorten Europas. „Hier wird nicht nur moderne Industriegeschichte geschrieben, sondern auch aktiv an der Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft, der Ernährungssicherheit und des Klimaschutzes gearbeitet. Mit einer jährlichen Produktion von rund 1,5 Millionen Tonnen Nitraten trägt Yara maßgeblich dazu bei, die Ernährung von etwa 16,7 Millionen Menschen weltweit sicherzustellen“, sagte er weiter.

Beispielhaft sind Klimaschutzaktivitäten des Unternehmens: Seit 2005 hat Yara seine globalen Treibhausgasemissionen um 45 % reduziert. Das Unternehmen ist auf einem guten Weg, bis 2050 klimaneutral zu werden. Hierbei spielen technologische Innovationen eine zentrale Rolle: „Durch den Einbau von N₂O-Katalysatoren wurden die Emissionen in Poppendorf um mehr als 99 % reduziert – von ursprünglich circa 2,5 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten pro Jahr im Jahr 2007 auf heute weniger als  20.000 Tonnen“, erklärt Frank Paarmann, Geschäftsführer der YARA Rostock.

Ein weiteres Beispiel für nachhaltiges Energiemanagement ist die Kaskadennutzung von Abwärme: Seit 2016 versorgt das Unternehmen einen externer Investor bis zu 60 GWh Abwärme jährlich aus dem Produktionsprozess. „Anstatt diese Energie ungenutzt entweichen zu lassen, wird sie effizient weiterverwendet. Dieses Projekt ist ein Vorbild für industrielle Kreisläufe und trägt wesentlich zur ökologischen Nachhaltigkeit bei“, hob Minister Backhaus hervor.

Darüber hinaus investiert Yara in innovative Produktionswege, um die Energiewende aktiv mitzugestalten. Das Unternehmen arbeitet an der Herstellung von grünem Ammoniak durch Wasserelektrolyse mit erneuerbaren Energien sowie an blauem Ammoniak mit CO₂-Abscheidung. Diese Produkte können künftig nicht nur als Düngemittel dienen, sondern auch als klimaneutraler Schiffsbrennstoff oder als Wasserstoffspeicher und damit ein Schlüssel für die industrielle Energiewende sein.

Das YARA Werk in Rostock blickt auf eine fast 40-jährige Geschichte zurück. Als eines der wenigen ostdeutschen Großunternehmen hat es die Wiedervereinigung wirtschaftlich überstanden. 1991 wurde das Werk von Norsk Hydro übernommen und ist seit 2004 Teil von Yara. Insgesamt wurden mehr als 150 Millionen Euro in Projekte zur ständigen Verbesserung des Standorts. Seit 1986 wurde die Produktion kontinuierlich modernisiert, wodurch die Kapazität nahezu verdoppelt werden konnte. Heute betreuen rund 280 hochqualifizierte Mitarbeiter den Standort, der mit modernster Technologie eine Produktionsmenge von bis zu 750 Tonnen pro Stunde sowie die Abfüllung von 180 Big Bags pro Stunde erreicht. Das Werk gehört weltweit zu den Spitzenreitern in Effizienz, Produktivität und Emissionsminderung.

Landgestüt Redefin gehört zu M-V

Schwerin – „Das Landgestüt ist als Kulturdenkmal unverzichtbar für Mecklenburg-Vorpommern. Wir stehen dazu.“, erklärt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Tilo Gundlack.

Jüngst wurde kritisiert, dass zu viel Geld in das Landgestüt fließt. Dabei wurde auch gefordert, das Land solle Redefin verkaufen.

„Eine Privatisierung lehnen wir kategorisch ab. Redefin muss weiterhin für die gesamte Bevölkerung offen stehen und nicht nur für wenige mit ausreichend Geld in der Tasche. Als Zentrum für Pferdezucht und Pferdesport sowie als touristischen und kulturellen Anziehungspunkt muss es erhalten und weiterentwickelt werden. Das haben wir in der Koalitionsvereinbarung auch so verabredet. Die Forderung des Bundes der Steuerzahler lehnen wir entschieden ab. Das würde ein großer Verlust für unser Land sein.“, so Grundlack abschließend.

Die agrarpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Sylva Rahm-Präger ergänzt: „Wir haben es in 30 Jahren geschafft, dieses Landgestüt als eine Perle im ländlichen Raum und als lebendiges Kulturdenkmal zu erhalten und weiterzuentwickeln. An der Wirtschaftlichkeit wird kontinuierlich gearbeitet. Das kann aber nicht bedeuten, dass der Betrieb in einem solchen denkmalgeschützten Ambiente kostenneutral funktionieren könnte. Die 7 in Deutschland verbliebenen Landgestüte werden alle von Ihren Ländern bezuschusst. Das Landgestüt Celle bekommt einen jährlichen Zuschuss in dreifacher Höhe.

Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes genießen ihre Theater und auch dort wird nicht erwartet, dass diese sich komplett selber tragen. Das Landgestüt ist unser „Theater“ mit dem Kulturgut Pferd im Mittelpunkt. Der Pferdesport ist in unserem Land ein Breitensport im ländlichen Raum und kein Hobby für Eliten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landgestütes leisten neben ihrer täglichen Arbeit 24-7 viel im Bereich der Aus- und Weiterbildung über unsere Landesgrenzen hinweg. Sie stellen die jährlichen Hengstparaden auf die Beine und unterstützen beim Festspielsommer in MV. Alles Aktivitäten, die dem Image unseres Landes gut zu Gesicht stehen und von den Menschen genutzt werden können. Das möchten wir erhalten.“