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Kategorie: Landwirtschaft / Forst / Fischerei

EU-Fördermittel fristgerecht auf den Konten der Landwirte

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Auszahlung zentraler EU-Agrarfördermittel fristgerecht auf den Weg gebracht. Sowohl die Direktzahlungen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) als auch die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) der zweiten Säule wurden termingerecht an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlt. Insgesamt profitieren die Betriebe im Land von Fördermitteln in Höhe von rund 396 Millionen Euro.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus betont die Bedeutung der pünktlichen Zahlungen für die Betriebe: „Die fristgerechte Auszahlung der EU-Agrarfördermittel ist ein wichtiges Signal an unsere Landwirtinnen und Landwirte. Sie schafft Verlässlichkeit und Planungssicherheit – gerade in Zeiten großer wirtschaftlicher und klimatischer Herausforderungen. Ich danke allen Betrieben, die sich mit ihrem Engagement für Umwelt-, Klima- und Artenschutz starkmachen.“

Zum Jahresende 2025 wurden in Mecklenburg-Vorpommern Direktzahlungen der ersten GAP-Säule in Höhe von rund 309,6 Millionen Euro an fast alle Antragsteller ausgezahlt. Davon entfallen rund 199 Millionen Euro auf die „Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit“. Weitere 91,1 Millionen Euro werden für freiwillige Umweltleistungen im Rahmen der Öko-Regelungen bereitgestellt, die insbesondere dem Umwelt-, Klima- und Wasserschutz dienen. Zusätzlich fließen 5,4 Millionen Euro in die gekoppelten Tierprämien.

Nach Planung der auszahlenden Bundeskasse werden die Mittel – abhängig von den Buchungszeiten der jeweiligen Empfängerbanken – ab dem 29. Dezember 2025 auf den Konten der Begünstigten wertgestellt.

Im Vergleich zum Vorjahr wurden bei der Einkommensgrundstützung aufgrund der Absenkung des Prämiensatzes um ca. fünf Euro pro Hektar rund acht Millionen Euro weniger ausgezahlt. Gleichzeitig konnten jedoch fast sechs Millionen Euro mehr über die Öko-Regelungen akquiriert werden. Insgesamt liegen die Direktzahlungen damit rund drei Millionen Euro unter dem Vorjahresniveau.

Bereits zum 30. Juni 2025 erhielten die landwirtschaftlichen Betriebe zudem rund 86 Millionen Euro aus den Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) der zweiten GAP-Säule für das Verpflichtungsjahr 2024. Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes.

Die Auszahlung erfolgte in allen Fällen, in denen keine offenen, noch zu klärenden Sachverhalte vorlagen. Insgesamt wurden bis Ende Juni 2.132 Antragsteller mit 3.537 bewilligten Anträgen berücksichtigt. Besonders stark nachgefragt waren die Programme „Extensive Dauergrünlandbewirtschaftung“, „Ökologischer Landbau“ und „Vielfältige Kulturen“, auf die zusammen mehr als 85 Prozent der verausgabten Mittel entfielen.

Minister Backhaus würdigt das Engagement der Betriebe ausdrücklich: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Klimaschutz, Artenvielfalt, sauberes Wasser und hochwertige Lebensmittel. Dass so viele Betriebe an den Agrarumweltprogrammen teilnehmen, zeigt, wie ernst sie diese Verantwortung nehmen.“

Neue Verkaufsstelle für Lewitzkarpfen eröffnet

Neuhof – Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus eröffnet heute (12 Uhr) gemeinsam mit dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Stefan Sternberg, die neue Verkaufsstelle für Lewitzkarpfen in Neuhof. Betrieben wird sie von der Lewitz-Teichwirtschaft der Firma Lewitep, die künftig den regionalen Absatz von Karpfen und verarbeiteten Fischprodukten deutlich ausbauen möchte.

Mit der neuen Verkaufsstätte schafft das Unternehmen nicht nur eine moderne Möglichkeit der Direktvermarktung, sondern setzt ein wichtiges Zeichen für die Sicherung fischereiwirtschaftlicher Traditionen im Land, die in der Lewitz eine über 150-jährige Geschichte haben.

Minister Backhaus betont die Bedeutung des Projekts: „Die Lewitz ist eine einzigartige Kulturlandschaft – und die Karpfenteichwirtschaft gehört fest zu ihrer Geschichte. Ich freue mich daher sehr, dass wir mit der Firma Lewitep einen engagierten Partner haben, der diese Tradition fortführt und zugleich neue Wege in der Vermarktung geht. Der regionale Lewitzkarpfen ist ein hochwertiges Lebensmittel, das wir stärker ins Bewusstsein bringen wollen – nicht nur zu Weihnachten.“

Landrat Sternberg ergänzte: „Die Lewitzteiche sind ein Naturjuwel und gleichzeitig ein wertvoller Wirtschaftsraum. Mit der neuen Verkaufsstelle schaffen wir Sichtbarkeit für ein regionales Qualitätsprodukt – und stärken zugleich die regionale Wertschöpfung. Das ist ein Gewinn für Umwelt, Wirtschaft und für die Menschen in der Region.“

Lewitzteiche als historisch gewachsener Wirtschafts- und Naturraum

Die Karpfenteichwirtschaft in der Lewitz geht bis in die 1880er Jahre zurück. Über Jahrzehnte wurde das Teichsystem ausgebaut und diente der Versorgung der Region mit Fisch. Besonders zwischen 1978 und 1986 wurde die Teichwirtschaft umfassend modernisiert:
Auf rund 900 Hektar Teichfläche wurden Dämme, Bauwerke und Leitungen erneuert oder neu errichtet – eine Investition von damals 45 Millionen DDR-Mark.

Die intensive Bewirtschaftung schuf wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tierarten, darunter Wasservögel, Amphibien und Insekten. Heute zählt die Lewitz zu den bedeutendsten Natur- und Vogelschutzgebieten Mecklenburg-Vorpommerns.

Herausforderungen der letzten Jahrzehnte

Nach 1990 litt die Teichwirtschaft unter ausbleibenden Investitionen. Viele Anlagen wurden nur notdürftig instand gehalten. Der Dammbruch am Störkanal im Jahr 2021 verdeutlichte den erheblichen Sanierungsbedarf. Eine Studie des StALU weist heute auf einen Investitionsbedarf von rund 16,6 Millionen Euro hin.

Gleichzeitig haben naturschutzfachliche Anforderungen und zunehmende Prädatoren wie Kormoran, Fischotter oder Seeadler die Wirtschaftsbedingungen erschwert. Die klassische Karpfenhaltung ist inzwischen vielerorts wirtschaftlich nicht mehr tragfähig.

Neuausrichtung der Lewitzteiche

Vor diesem Hintergrund verfolgt das Land einen neuen Ansatz:
Die Teichlandschaft soll so entwickelt werden, dass ihre naturschutzfachlichen Funktionen erhalten bleiben, während gleichzeitig in ausgewählten Bereichen weiterhin eine wirtschaftliche Nutzung möglich ist.

Für die fischereiliche Nutzung in der Lewitz bedeutet dies:

  • Bewirtschaftung von rund 150 Hektar ausgewählten Teichen,
  • einjähriger Karpfenumtrieb mit zugekauften zweisömmrigen Fischen,
  • Fischproduktion ausschließlich auf Basis natürlicher Nahrungsgrundlagen,
  • Investitionen nur in die Funktionssicherung der genutzten Teiche.

Lewitep investiert zudem rund 101.000 Euro in die neue Verarbeitungs- und Verkaufsstätte, gefördert mit 49 Prozent über EU- und Landesmittel.

Vermarktung und touristische Perspektiven

Die neue Verkaufstelle öffnet vor Weihnachten (22.12., 23.12.) und Silvester (29.12./30.12.). Perspektivisch soll die Vermarktung stärker mit dem touristischen Profil der Lewitz verknüpft werden, etwa durch Rad- und Wanderangebote oder Naturerlebnisformate.

Schlüsselpartner für Klima- und Gewässerschutz“

Warnemünde – Auf der heutigen Verbandsversammlung des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände (WBV) hat Klimaschutz-. Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Land und Verbänden gewürdigt und zugleich klare Erwartungen für das kommende Jahr formuliert. Die Versammlung in Rostock-Warnemünde ist für die Branche ein wichtiges Jahresereignis und markiert zugleich die Wahl eines neuen Vorstandes.

Backhaus betonte in seinem Grußwort die besondere Bedeutung der WBV als „unverzichtbare Partner für Wasserwirtschaft, Moorschutz und Klimaanpassung“ und hob die großen Fortschritte des vergangenen Jahres hervor – unter anderem beim neuen Landeswasser- und Küstenschutzgesetz, bei der Stärkung der Moorschutzstrukturen und bei der Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben.

Backhaus: „Wir haben gemeinsam Beachtliches erreicht“

„Unsere Zusammenarbeit im Jahr 2025 war geprägt von Vertrauen, Offenheit und einem gemeinsamen Willen, Dinge voranzubringen. Das gilt vom Landeswassergesetz über den Moorschutz bis hin zu komplexen Fragen wie Umsatzsteuer, Biber-Management oder Förderprogrammen. Auf diese Bilanz können wir gemeinsam stolz sein“, sagte Minister Backhaus.

Ein besonderer Schwerpunkt lag auf dem Moorschutz, bei dem mittlerweile fast alle 27 Verbände eingebunden sind. Mit 3,6 Mio. Euro für Moorschutzbeauftragte, zusätzlichen 2 Mio. Euro für Stauanlagen und steigender Beteiligung am neuen Moorspezialisten-Programm sei ein bundesweit einmaliges Modell entstanden. „Der Moorklimaschutz ist eine Generationenaufgabe – aber wir haben die Strukturen, die Kompetenz und die Bereitschaft in den Verbänden, diese Aufgabe zu stemmen“, so Backhaus.

Hohe Dynamik bei Förderprogrammen – Biber-Entschädigungen sollen fortgeführt werden

Besonders erfreut zeigte sich der Minister über das enorme Interesse an der Wasserförderrichtlinie: 117 Anträge über 57 Millionen Euro – davon allein 50 für Fließgewässerentwicklung und 31 für die Sanierung verrohrter Gewässerabschnitte. „Das ist ein starkes Signal für den Gewässerschutz im Land.“ Bereits rund die Hälfte der beantragten Mittel konnte bewilligt werden.

Zum Thema Biber kündigte Backhaus an: „Die Landesregierung wird – vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses – auch in den kommenden zwei Jahren je 300.000 Euro zur Minderung biberbedingter Unterhaltungskosten bereitstellen. Das ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit der Verbände.“

Gewässerunterhaltung, neue gesetzliche Regelungen und Ausblick auf 2026

Backhaus sicherte zu, nach Verabschiedung des neuen Landeswasser- und Küstenschutzgesetzes umfassende Schulungen und Austauschformate mit den WBV anzubieten. Hintergrund sind u. a. neue Regelungen zu Gewässerunterhaltungs- und Pflegeplänen (GEPP), zur Aufgabenverteilung im Hochwasserschutz und zur Klarstellung bei Unterhaltungspflichten von Anlagen.

Mit Blick auf die Diskussion um Beiträge für Gewässer erster Ordnung, die nach einem OVG-Urteil zu Rückforderungen führen könnten, versprach Backhaus Unterstützung: „Wenn die neue Rechtsgrundlage steht, bin ich bereit, auf Bundesebene für eine pragmatische Lösung zu werben. Die Verbände haben Leistungen für den Bund erbracht – das muss berücksichtigt werden.“

Backhaus: „2026 wird ein Jahr der Umsetzung“

„Im kommenden Jahr wird es darauf ankommen, das neue Wasser- und Küstenschutzgesetz in die Praxis zu überführen und die aufgebauten Strukturen zu etablieren. Dazu wird auch  die 9. Landesgewässerschau am 12. Juni 2026 beitragen“, so der Minister. „Wir werden die Herausforderungen nur im Schulterschluss meistern – aber dafür sind wir hervorragend aufgestellt.“

Neuer barrierefreier Angelsteg am Wockersee feierlich eingeweiht

Parchim – Heute hat der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LAV M-V) gemeinsam mit Vertretern des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV einen barrierefreien Angelsteg am Wockersee in Parchim feierlich eingeweiht. Die Anlage befindet sich am Voigtsdorfer Weg und wurde aus Mitteln der Fischereiabgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern mitfinanziert. Hierzu wurden insgesamt 76.588,19 Euro bereitgestellt.

„Diese neu geschaffene barrierefreie Angelmöglichkeit bietet nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch älteren Personen oder Familien mit kleinen Kinder eine bessere Möglichkeit, das Gewässer zum Angeln zu erreichen. Damit wurde ein Ort für einen gleichberechtigten Zugang zum Gewässer für Menschen mit und ohne Behinderung geschaffen, um das Naturerlebnis Angeln und die Erholung in der Natur zu erleben. Mit einer pfahlgestützten Bauweise wurde der Eingriff in den Uferbereich möglichst gering gehalten. Über einen Weg ist der Angelsteg mit einem nahegelegenen Parkplatz verbunden“, sagte Fischereiminister Dr. Till Backhaus, der terminbedingt nicht persönlich vor Ort sein konnte.

Der Angelsteg ist ein weiterer Schritt für das Zukunftsprojekt „Barrierefreies Angeln in MV“ des Landesanglerverbandes. Der LAV hat sich zum Ziel gesetzt, ein Netz aus barrierefreien Angelplätzen über MV zu ziehen und so den Zugang zu den Gewässern für alle Angler zu ermöglichen.

Mit Blick auf die mitfinanzierende Fischereiabgabe wies Backhaus darauf hin, dass auch Angler aus anderen Ländern, die den Angelsteg in Parchim oder künftig weitere solcher barrierefreien Objekte nutzen, seit September zu deren Finanzierung beitragen. „Dies zeigt, dass die Erweiterung der Fischereiabgabepflicht auf alle Gastangler ihre Berechtigung hat. Auch die Urlauber profitieren anteilsmäßig von den aus der Abgabe finanzierten Vorhaben zur Förderung der Fischerei sowie zum Schutz und zur Pflege der Gewässer, und zwar hier in Mecklenburg-Vorpommern“, so der Minister.

Klausurtagung des Bauernverbandes M-V

Backhaus: „Landwirtschaft braucht jetzt Verlässlichkeit – in Brüssel und Berlin“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat heute auf der Klausurtagung des Bauernverbandes MV klare Erwartungen an Bund und EU formuliert. Angesichts der aktuellen Belastungen – von der anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bis hin zum Urteil zur Düngeverordnung und den Herausforderungen durch Geflügelpest und Strukturveränderungen in der Ernährungswirtschaft – brauche die Landwirtschaft schnell verlässliche und praxistaugliche politische Rahmenbedingungen.

„Unsere Landwirtschaft steht für Stabilität und Leistungsfähigkeit – doch politisch sind die Rahmenbedingungen derzeit instabil wie selten zuvor. Wir brauchen Planungssicherheit statt Bürokratie, Zukunftsperspektiven statt Kürzungen. Landwirtschaft ist eine Stärke unseres Landes – und die Politik hat die Pflicht, das zu sichern“, betonte Backhaus.

Mit Blick auf die Düngeverordnung forderte der Minister schnelles Handeln des Bundes. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur bayerischen Düngelandesverordnung stelle bundesweit die Gebietsausweisung infrage und entfalte damit unmittelbare Wirkung auch für Mecklenburg-Vorpommern. Die Länder benötigen spätestens bis Februar 2026 eine verfassungskonforme Regelung, damit die Düngesaison nicht ohne Rechtssicherheit beginnt. MV habe deshalb die Kontrolle der zusätzlichen Auflagen in roten Gebieten ausgesetzt und den Bund bereits schriftlich zu einer zügigen Neuregelung aufgefordert.

Mit Sorge blickt Backhaus zudem auf die angekündigten GAP-Reformen ab 2028. Die geplante Degression und Kappung der Direktzahlungen träfe insbesondere ostdeutsche Flächenländer hart und gefährde die Existenz vieler Betriebe. Nach ersten Berechnungen würden die Direktzahlungen in MV von heute 314 Millionen Euro auf rund 151 Millionen Euro halbiert. Über 1.000 Betriebe wären unmittelbar betroffen. „Eine Halbierung der Direktzahlungen gefährdet Existenzen, Arbeitsplätze und gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum. Die EU darf nicht ignorieren, dass große ostdeutsche Betriebe historisch gewachsen sind – und nicht etwa eine Ausnahmeerscheinung“, sagte Backhaus.

Kritik äußerte er auch daran, dass wesentliche Förderbereiche – etwa Investitionen, Innovationsprogramme, Gewässerschutz oder ländliche Entwicklung – künftig nicht mehr unter dem Schutzdach der GAP stehen sollen und damit einem erhöhten Finanzierungskonflikt unterliegen würden.

Auch der Strukturwandel mache dem Land zu schaffen. Die Schließung wichtiger Verarbeitungsstätten wie der Schlachthöfe in Teterow und perspektivisch Perleberg, die Aufgabe der Mühle Jarmen und der Käserei Dargun führten zu längeren Transportwegen, geringerer regionaler Veredelung und Arbeitsplatzverlusten. Das Ministerium plant hierzu weitere Gespräche mit den Betrieben, Verbänden und dem Nachbarland Brandenburg, um neue regionale Verarbeitungsstrukturen zu entwickeln.

Ein weiteres drängendes Thema ist die Geflügelpest. Seit dem 1. September wurden in Mecklenburg-Vorpommern bereits acht Ausbrüche festgestellt; rund 247.000 Tiere mussten getötet werden. Backhaus warnte, dass ein Ende des Seuchengeschehens derzeit nicht abzusehen sei, und appellierte an alle Tierhalterinnen und Tierhalter, höchste Biosicherheitsstandards einzuhalten.

Trotz aller Herausforderungen bleibt die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern nach Worten des Ministers leistungsfähig und zukunftsorientiert. Mit 1,35 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, großen und hochproduktiven Betrieben, steigender Milchleistung trotz sinkender Tierzahlen und einer starken Geflügelbranche – insbesondere im Ökobereich – sei die Branche ein bedeutender Wertschöpfungsmotor des Landes. „Unsere Landwirtschaft ist robust und innovativ. Sie ist ein Wertschöpfungsmotor für MV – und sie verdient politische Rahmenbedingungen, die Zukunft ermöglichen, statt sie zu verbauen“, betonte Backhaus.

Zum Abschluss stellte der Minister klar, dass MV den nötigen Wandel gestalten wolle, aber auf faire Rahmenbedingungen angewiesen sei: „Wir erleben tiefgreifende Veränderungen – aber MV hat die Kraft, diesen Wandel zu gestalten. Was wir brauchen, ist eine faire GAP, ein verlässliches Düngerecht und eine starke Wertschöpfungskette im Land. Dafür kämpfe ich – gemeinsam mit der Landwirtschaft.“

MV setzt Vollzug der besonderen Anforderungen in „roten Gebieten“ aus

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) am 20. November 2025 per Erlass angewiesen, den Vollzug der besonderen Anforderungen in den mit Nitrat belasteten Gebieten („rote Gebiete“) gemäß Düngelandesverordnung bis auf Weiteres auszusetzen. Damit werden die erhöhten Anforderungen in diesen Gebieten nicht mehr kontrolliert. Bereits festgestellte Verstöße führen nicht zu Kürzungen bei EU-Fördermitteln. Alle übrigen Vorschriften der Düngeverordnung gelten unverändert weiter und werden vollzogen. Auswirkungen auf die Gewässer sind nicht zu erwarten, da die bundesweit geltenden Sperrzeiten ohnehin ein Düngungsverbot bis 31. Januar 2026 vorsehen.

 Minister Dr. Till Backhaus erklärt dazu: „Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müssen wir die Reset-Taste drücken – und zwar sofort. Das Gericht hat klar festgestellt, dass die bundesrechtliche Grundlage für die Gebietsausweisung nicht verfassungsgemäß ist. Damit fehlt allen Ländern die rechtssichere Basis, um die verschärften Auflagen in roten Gebieten zu vollziehen. Diese Rechtsunsicherheit können wir weder den Behörden noch den Landwirtinnen und Landwirten zumuten.

 Die Überwachung von Grund- und Oberflächengewässern bleibt richtig und wichtig – aber sie löst das Grundproblem nicht: Unsere Gewässer und Böden sind belastet. Das bekommen wir nicht mit bürokratischen Flickenteppichen in den Griff, sondern nur mit einer echten Reduktion der Nährstofffrachten, mit breiteren Fruchtfolgen und standortangepasstem Wirtschaften.

Deshalb müssen wir jetzt raus aus dem Modus der Symptombekämpfung und rein in eine grundlegende Reform der Düngeverordnung. Die Länder brauchen bundeseinheitliche, verfassungskonforme und praxistaugliche Regeln. Das Urteil zeigt, dass der Bund seit Jahren versucht, die Verantwortung auf die Länder zu verlagern – damit muss Schluss sein. Es braucht ein Gesetz, das rechtlich trägt, fachlich überzeugt und in der Praxis funktioniert.

Und wir brauchen es schnell: Spätestens im Februar, wenn die neue Düngesaison startet, müssen rechtssichere Vorgaben stehen. Sonst droht ein regulatorisches Vakuum mit Schäden für Betriebe, Behörden und Umwelt gleichermaßen. Unser Ziel ist klar: Rechtssicherheit für die Landwirtschaft, verlässliche Rahmenbedingungen für die Länder und reale Fortschritte für den Gewässerschutz. Nur so stellen wir das Vertrauen in eine funktionierende Düngepolitik wieder her.“

Hintergrund

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte am 24. Oktober 2025 die bayerische Düngelandesverordnung (AVDüV) für unwirksam erklärt, weil die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage (§ 13a Abs. 1 DüV) den Anforderungen des Grundgesetzes nicht genügt. Die Vorgaben für die Ausweisung belasteter Gebiete müssten in einer Rechtsnorm mit Außenwirkung geregelt werden. Die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV GeA) erfüllt diesen Anspruch nach Auffassung des Gerichts nicht, da sie nur Behörden bindet. Die Entscheidung betrifft formal nur Bayern, entfaltet aber mittelbare Wirkungen für alle Länder – auch für Mecklenburg-Vorpommern. Aufgrund der Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) sieht das Land MV bis zur Klärung der Bundesrechtslage von der Anwendung der erhöhten Auflagen in roten Gebieten ab. Noch ist unklar, wie das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) auf die Urteile reagieren wird. Das Land fordert eine rasche bundesrechtliche Nachsteuerung, damit eine rechtssichere Gebietsausweisung und der Vollzug der Düngeverordnung wieder gewährleistet sind.

MV an der Spitze der landwirtschaft­lichen Technologieentwicklung

Tellow – Am Vormittag hat Agrar- und Klimaschutzminister Dr. Backhaus offiziell das neue „Innovationsgut Tellow“ eröffnet. 374 Hektar landeseigene Flächen werden damit weiterhin für Forschungs­zwecke genutzt. Dazu sei Mitte August 2025 eine Vereinbarung zwischen dem Landwirtschaftsministerium und dem Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung (Fraunhofer IGD) unterzeichnet worden, erklärt Minister Backhaus. Die Flächen würden Fraunhofer IGD pachtzinsfrei für die Testung innovativer Technologien zur Verfügung gestellt. Wert ca. 175.000 Euro pro Jahr.

„Der Fokus liegt auf dem Transfer von „Smart Farming Tools“ – digital und automatisiert, die eine ökologisch und ökonomisch nachhaltige Flächenbewirtschaftung unterstützen oder ermög­lichen“, so Backhaus, der ergänzt: „Es soll wissenschaftlich erprobt und gezeigt werden, wie mithilfe moderner Technologien Betriebsmittel und Arbeitskräfte eingespart werden können und gleichzeitig eine hohe Flächenproduktivität erreicht wird.

Das Innovationsgut ist damit kein normaler landwirtschaftlicher Betrieb, sondern ein Reallabor für anwendungsorientierte Forschung. Es geht um Präzisionslandwirtschaft, Automatisierung und den Einsatz von digitalen Werkzeugen, um Ressourcen wie Wasser, Boden, Umwelt zu schonen, Energie effizienter zu nutzen und dennoch höhere Erträge zu erzielen.“

Das Land verzichte zur Unterstützung des Projektes auf Pachteinnahmen, der Partnerbetrieb zahle trotzdem volle Pacht und toleriere Einbußen durch Tests, Versuche, Forschung, so der Landwirtschaftsminister, der der Holm-Hagge GbR für ihr Engagement herzlich dankt.

„Das Konzept wurde zusammen mit Fraunhofer IGD erarbeitet und ich habe volles Vertrauen in Fraunhofer und das Team. Ich bin absolut zuversichtlich, dass hier etwas Besonders entsteht. Damit wird sich Mecklenburg-Vorpommern nicht nur an die Spitze der praktischen Landwirtschaft, sondern auch an die Spitze in der Technologieentwicklung in Deutschland bewegen.

Die Landwirtschaft braucht die Innovationen aus dem Innovations­gut, um die systemrelevanten Aufgaben der Landwirtschaft auch in der Zukunft noch bewältigen zu können: nachhaltig gesunde Lebensmittel zu produzieren und gleichzeitig die Umwelt und das Klima zu schonen.“

MV führt bundesweit erste Zertifizierung für Bauernhofpädagogik ein

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt ein starkes Zeichen für hochwertige Bildungsarbeit im ländlichen Raum: Als erstes Bundesland in Deutschland wird  ein Zertifizierungslabel für Bauernhofpädagogik eingeführt. Damit werden Qualitätsstandards erstmals klar definiert, überprüfbar gemacht und für Schulen, Kitas, Familien und weitere Einrichtungen sichtbar.

Das neue Label steht für pädagogische Fachkompetenz, strukturierte Bildungsarbeit und authentische Lernangebote auf landwirtschaftlichen Betrieben. Es ist in Deutschland bislang einzigartig und macht Mecklenburg-Vorpommern bundesweit zum Vorreiter in der Professionalisierung der Bauernhofpädagogik.

Qualität sichtbar machen – Vertrauen stärken

Der Lernort Bauernhof verbindet Landwirtschaft, Natur und Verbraucherbildung. Kinder, Jugendliche und Erwachsene erhalten dort realistische Einblicke in landwirtschaftliche Abläufe, Lebensmittelproduktion und nachhaltiges Handeln. Diese Form der Bildung gewinnt an Bedeutung – zugleich bestand bundesweit lange Zeit ein Mangel an unabhängigen, einheitlichen Qualitätsstandards.

Das neue Zertifizierungslabel schließt genau diese Lücke:

  • Es macht die Qualität der Bildungsarbeit nachvollziehbar.
  • Es stärkt die Professionalität der Lernorte.
  • Es schafft Transparenz für Lehrkräfte, Pädagog:innen, Familien und Verbraucher.
  • Und es setzt erstmals  landesweit Standards.

Minister Backhaus: „Wir sind stolz darauf, bundesweit voranzugehenKinder und Jugendliche sollen verstehen, wie Landwirtschaft funktioniert – und dafür brauchen wir Lernorte, die zuverlässig, pädagogisch fundiert und praxisnah arbeiten. Mit dem Zertifizierungslabel schaffen wir Orientierung und Vertrauen. Wir stärken die landwirtschaftlichen Betriebe, die diese wertvolle Bildungsarbeit leisten, und leisten zugleich einen Beitrag für Nachhaltigkeit, Verbraucherverständnis und ländliche Entwicklung.“

Strategische Weiterentwicklung der Bauernhofpädagogik in MV

Um die Qualitätsentwicklung langfristig zu sichern, hat das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern einen Werkvertrag mit dem LERNORT BAUERNHOF MV e.V. abgeschlossen. Für die Umsetzung stellt das Ministerium 40.000 Euro in 2024 und 50.000 Euro in 2025 bereit.

Der Auftrag umfasst drei zentrale Aufgabenbereiche:

  1. Entwicklung einer landesweiten Strategie für das Zertifizierungslabel, abgestimmt mit bundesweiten Konzepten.
  2. Stärkung und Strukturierung des Netzwerks „Lernort Bauernhof MV“, um Austausch, Vernetzung und Kooperationen zwischen Landwirtschaft, Verbrauchern und Bildungseinrichtungen auszubauen.
  3. Aufbau einer Unterstützungsstruktur für Betriebe, bestehend aus zentraler Koordinierungsstelle und regionalen Clustern.

Damit schafft Mecklenburg-Vorpommern nicht nur ein Label, sondern ein umfassendes Qualitäts- und Entwicklungsmodell für Bauernhofpädagogik, das deutschlandweit Vorbildcharakter besitzt.

Erste Zertifikate bereits vergeben

Die ersten neun Lernorte im Land haben das Zertifizierungsverfahren bereits erfolgreich durchlaufen – ein eindrucksvoller Start für das neue System. Sie zeigen, wie vielfältig, praxisnah und inspirierend Lernen in der Landwirtschaft gestaltet werden kann.

Hintergrund: bisher zertifizierte Lernorte Bauernhof

  • Der Insel e.V. Kransdorf verbindet Umweltbildung, Inklusion und Nachhaltigkeit auf beispielhafte Weise und wurde bereits mit der NUN-Zertifizierung „Norddeutsch und Nachhaltig“ ausgezeichnet.
  • Die Krackower Agrar AG mit Ines Kause zeigt, wie Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und Bildungsarbeit zu einem modernen Lernraum zusammenwachsen können.
  • Auf dem Johanneshof Stralendorf schaffen Nicole Möller-Titel und ihr Mann wertvolle Naturerfahrungen mit Herz und pädagogischer Kreativität.
  • Der Kastanienhof Bandow unter der Leitung von Susanne Ewert steht für gelebte Bauernhofpädagogik – fachlich fundiert, herzlich und mitreißend.
  • Der Natur- und Imkerhof Zingst von Martin Troelenberg macht die faszinierende Welt der Bienen zum Sinnbild für nachhaltiges Lernen und gemeinschaftliches Handeln.
  • Der Skuddenhof Keltensonne von Carmen und Markus Hafner verbindet Tiererlebnisse mit Verantwortungsbewusstsein, Tradition und Zukunftsorientierung.
  • Der Elisabethhof Werle (Güstrower Werkstätten) lebt Inklusion in der Landwirtschaft – unter Leitung von Andrea Zeitz und Doreen Salzmann wird hier Bildung zu Teilhabe.
  • Das Institut für Tierzucht der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV in Dummerstorf vermittelt praxisnahe Forschung als lebendiges Bildungsangebot.
  • Die Solidarische Landwirtschaft Stralsund (SoLaWi) unter Ingo Felgenhauer steht für gemeinschaftlich getragene Landwirtschaft und Bildungsarbeit, die Verantwortung und Gemeinschaft wachsen lässt.