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Kategorie: Landwirtschaft / Forst / Fischerei

Aufklären statt verurteilen

Backhaus und Trunk beim Schweinezuchtbetrieb in Siedenbollentin

Siedenbollentin – Nach dem Brand in einer Schweinezuchtanlage in Siedenbollentin haben Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus und der Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Trunk, heute den betroffenen Betrieb von Landwirt Dirk Andresen besucht. Ziel des Termins war es, sich vor Ort ein eigenes Bild von der Situation zu machen, mit dem Betriebsinhaber ins Gespräch zu kommen und die aktuelle Lage der Tierhaltung sachlich einzuordnen.

„Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern steht nicht unter Generalverdacht. Wer investiert, modernisiert und nach geltenden Standards arbeitet, verdient Rückhalt und eine faire, fachliche Bewertung – gerade in Krisensituationen. Unser Maßstab ist nicht die schnelle Schlagzeile, sondern Recht, Fachlichkeit und Verantwortung gegenüber Menschen und Tieren“, betonte Minister Backhaus zu Beginn des Besuchs.

Der Minister verwies darauf, dass Tierhaltungsbetriebe im Land klaren rechtlichen Vorgaben unterliegen. Maßgeblich sind dabei unter anderem die landesrechtlichen Vollzugs- und Auslegungsregelungen zur Brandschutzvorsorge in Tierhaltungen, die zuletzt in Form der Brandschutz-Richtlinie im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern Nr. 47/2024 konkretisiert wurden. Sie gibt den zuständigen Behörden verbindliche Leitlinien für Genehmigung, Kontrolle und Bewertung moderner Tierhaltungsanlagen zur Verhütung von Bränden und Minimierung von Verlusten und Schäden.

„Diese Regeln gelten für alle Betriebe – und sie gelten auch hier. Deshalb ist es wichtig, Vorwürfe nicht pauschal zu erheben, sondern sorgfältig aufzuklären, einzuordnen und fair zu bewerten. Genau darum geht es bei diesem Besuch“, so Backhaus.

Der Betrieb in Siedenbollentin wird seit 2022 von Dirk Andresen geführt. In den vergangenen Jahren wurden rund 1,4 Millionen Euro in die Modernisierung investiert, unter anderem in das Deckzentrum und die Abferkelbuchten. Der Betrieb erfüllt bereits heute Standards, die bundesweit erst ab 2029 oder später verbindlich gelten sollen. Aktuell hält der Betrieb 1.100 Sauen, die Genehmigung nach Bundesimmissionschutzgesetz wurde für 1.800 Sauen erteilt. Der Betrieb hat den Bestand im Zuge der Modernisierung und im Sinne des Tierwohls um 30 Prozent reduziert.

Zum jüngsten Brand erläuterte der Minister, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen seien und als Ursache ein blockiertes Lager in einer Lüftungsanlage festgestellt wurde. Die elektrische Verkabelung der Anlagen war durch zertifizierte Fachfirmen ausgeführt worden; Beanstandungen wurden nicht festgestellt. Die Brandstelle ist freigegeben, weitere ergänzende Untersuchungen sind angekündigt. Der Betriebsinhaber unterstützt die vollständige Aufklärung ausdrücklich.

Bauernpräsident Karsten Trunk mahnte in diesem Zusammenhang zu mehr Sachlichkeit in der öffentlichen Debatte: „Brände sind für jeden Betrieb ein schwerer Einschnitt – wirtschaftlich wie emotional. Wer nach solchen Ereignissen pauschal verurteilt, hilft weder dem Tierwohl noch der Zukunft der Tierhaltung im Land.“

Im anschließenden Pressegespräch machten Minister Backhaus und Bauernpräsident Trunk deutlich, dass moderne Tierhaltung, Investitionen in Tierwohl und verlässliche politische Rahmenbedingungen zusammengehören. Zugleich sei klar: Der Schutz von Tieren, die Sicherheit von Anlagen und das Vertrauen der Gesellschaft seien zentrale Voraussetzungen für die Zukunft der Nutztierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern.

Regionalzeichen „Natürlich aus MV“ auf der Grünen Woche verliehen

Berlin – Im Rahmen der Grünen Woche ist heute in der MV-Halle 5.2b das Regionalzeichen „Natürlich aus MV“ an weitere Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern verliehen worden. Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus würdigte bei der Auszeichnung das Engagement der Betriebe für regionale Wertschöpfung, Qualität und Transparenz.

„123 verliehene Regionalzeichen „Natürlich aus MV“ stehen für Natürlichkeit, Handwerkskönnen und Innovation von kleinen und großen Herstellern und Händlern aus Mecklenburg-Vorpommern. Mit unserem Regionalzeichen machen wir auf unsere tollen Produkte aufmerksam und werben gemeinsam dafür. Es ist ein Erkennungszeichen für Gutes aus unserem Land. Das Regionalzeichen hilft den Unternehmen, die Produkte zu vermarkten und den Kundinnen und Kunden schnell und einfach regional einzukaufen und zu genießen. Schön wenn immer mehr Unternehmen mitmachen! Es stärkt das Urlaubsland MV mit einer größeren Vielfalt an kulinarischen Souvenirs. Ob Bier, Eis oder Schokolade: es gibt nichts, was unsere Regionalproduzenten nicht können.“

Minister Backhaus ergänzte: „Das Regionalzeichen ist mehr als ein Herkunftshinweis. Es steht für Produkte aus Mecklenburg-Vorpommern, für mindestens einen regionalen Wertschöpfungsschritt sowie für die Einhaltung klar definierter Qualitäts- und Herkunftskriterien. Seit seiner Einführung auf der Grünen Woche 2023 habe sich das Zeichen dynamisch entwickelt: Inzwischen nutzen mehr als 120 Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern das Regionalzeichen – Tendenz steigend. Warum ist Regionalität wichtig? Regionale Lebensmittel stehen für Qualität, Vertrauen und Verantwortung. Sie sichern Wertschöpfung vor Ort, schaffen Arbeitsplätze und geben Verbraucherinnen und Verbrauchern Orientierung.“

In diesem Jahr wurden Unternehmen ausgezeichnet, die beispielhaft zeigen, wie vielfältig Regionalität gelebt werden kann. Jackle & Heidi stehen für handwerklich hergestellte Produkte und kreative regionale Ideen – vom Start in der heimischen Garage bis zur landesweiten Präsenz. Das Studierendenwerk Greifswald beweist mit Projekten wie RegioVers und dem RegioTeller in der Mensa Neubrandenburg, dass regionale und nachhaltige Lebensmittel auch in der Gemeinschaftsverpflegung erfolgreich umgesetzt werden können. Das EDEKA Center Stralsund zeigt, welche Schlüsselrolle der Lebensmitteleinzelhandel bei der Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe spielt – mit regionalen Sortimenten, kurzen Lieferketten und enger Zusammenarbeit mit Produzentinnen und Produzenten aus MV.

„Alle ausgezeichneten Unternehmen tragen dazu bei, regionale Wirtschaftskreisläufe zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern und Mecklenburg-Vorpommern als Genuss- und Herkunftsregion weiter zu profilieren“, betonte Backhaus.

Der Minister dankte zudem der Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern als verlässlichem Partner bei der Vergabe und Weiterentwicklung des Regionalzeichens sowie allen Beteiligten, die dieses Erfolgsmodell mit Leben füllen.

Die Verleihung des Regionalzeichens ist ein fester Bestandteil des Landesauftritts Mecklenburg-Vorpommerns auf der Grünen Woche und unterstreicht die Bedeutung regionaler Lebensmittel für Verbrauchervertrauen, Wertschöpfung und Ernährungssicherheit.

EU-Fördermittel fristgerecht auf den Konten der Landwirte

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Auszahlung zentraler EU-Agrarfördermittel fristgerecht auf den Weg gebracht. Sowohl die Direktzahlungen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) als auch die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) der zweiten Säule wurden termingerecht an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlt. Insgesamt profitieren die Betriebe im Land von Fördermitteln in Höhe von rund 396 Millionen Euro.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus betont die Bedeutung der pünktlichen Zahlungen für die Betriebe: „Die fristgerechte Auszahlung der EU-Agrarfördermittel ist ein wichtiges Signal an unsere Landwirtinnen und Landwirte. Sie schafft Verlässlichkeit und Planungssicherheit – gerade in Zeiten großer wirtschaftlicher und klimatischer Herausforderungen. Ich danke allen Betrieben, die sich mit ihrem Engagement für Umwelt-, Klima- und Artenschutz starkmachen.“

Zum Jahresende 2025 wurden in Mecklenburg-Vorpommern Direktzahlungen der ersten GAP-Säule in Höhe von rund 309,6 Millionen Euro an fast alle Antragsteller ausgezahlt. Davon entfallen rund 199 Millionen Euro auf die „Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit“. Weitere 91,1 Millionen Euro werden für freiwillige Umweltleistungen im Rahmen der Öko-Regelungen bereitgestellt, die insbesondere dem Umwelt-, Klima- und Wasserschutz dienen. Zusätzlich fließen 5,4 Millionen Euro in die gekoppelten Tierprämien.

Nach Planung der auszahlenden Bundeskasse werden die Mittel – abhängig von den Buchungszeiten der jeweiligen Empfängerbanken – ab dem 29. Dezember 2025 auf den Konten der Begünstigten wertgestellt.

Im Vergleich zum Vorjahr wurden bei der Einkommensgrundstützung aufgrund der Absenkung des Prämiensatzes um ca. fünf Euro pro Hektar rund acht Millionen Euro weniger ausgezahlt. Gleichzeitig konnten jedoch fast sechs Millionen Euro mehr über die Öko-Regelungen akquiriert werden. Insgesamt liegen die Direktzahlungen damit rund drei Millionen Euro unter dem Vorjahresniveau.

Bereits zum 30. Juni 2025 erhielten die landwirtschaftlichen Betriebe zudem rund 86 Millionen Euro aus den Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) der zweiten GAP-Säule für das Verpflichtungsjahr 2024. Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes.

Die Auszahlung erfolgte in allen Fällen, in denen keine offenen, noch zu klärenden Sachverhalte vorlagen. Insgesamt wurden bis Ende Juni 2.132 Antragsteller mit 3.537 bewilligten Anträgen berücksichtigt. Besonders stark nachgefragt waren die Programme „Extensive Dauergrünlandbewirtschaftung“, „Ökologischer Landbau“ und „Vielfältige Kulturen“, auf die zusammen mehr als 85 Prozent der verausgabten Mittel entfielen.

Minister Backhaus würdigt das Engagement der Betriebe ausdrücklich: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Klimaschutz, Artenvielfalt, sauberes Wasser und hochwertige Lebensmittel. Dass so viele Betriebe an den Agrarumweltprogrammen teilnehmen, zeigt, wie ernst sie diese Verantwortung nehmen.“

Neue Verkaufsstelle für Lewitzkarpfen eröffnet

Neuhof – Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus eröffnet heute (12 Uhr) gemeinsam mit dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Stefan Sternberg, die neue Verkaufsstelle für Lewitzkarpfen in Neuhof. Betrieben wird sie von der Lewitz-Teichwirtschaft der Firma Lewitep, die künftig den regionalen Absatz von Karpfen und verarbeiteten Fischprodukten deutlich ausbauen möchte.

Mit der neuen Verkaufsstätte schafft das Unternehmen nicht nur eine moderne Möglichkeit der Direktvermarktung, sondern setzt ein wichtiges Zeichen für die Sicherung fischereiwirtschaftlicher Traditionen im Land, die in der Lewitz eine über 150-jährige Geschichte haben.

Minister Backhaus betont die Bedeutung des Projekts: „Die Lewitz ist eine einzigartige Kulturlandschaft – und die Karpfenteichwirtschaft gehört fest zu ihrer Geschichte. Ich freue mich daher sehr, dass wir mit der Firma Lewitep einen engagierten Partner haben, der diese Tradition fortführt und zugleich neue Wege in der Vermarktung geht. Der regionale Lewitzkarpfen ist ein hochwertiges Lebensmittel, das wir stärker ins Bewusstsein bringen wollen – nicht nur zu Weihnachten.“

Landrat Sternberg ergänzte: „Die Lewitzteiche sind ein Naturjuwel und gleichzeitig ein wertvoller Wirtschaftsraum. Mit der neuen Verkaufsstelle schaffen wir Sichtbarkeit für ein regionales Qualitätsprodukt – und stärken zugleich die regionale Wertschöpfung. Das ist ein Gewinn für Umwelt, Wirtschaft und für die Menschen in der Region.“

Lewitzteiche als historisch gewachsener Wirtschafts- und Naturraum

Die Karpfenteichwirtschaft in der Lewitz geht bis in die 1880er Jahre zurück. Über Jahrzehnte wurde das Teichsystem ausgebaut und diente der Versorgung der Region mit Fisch. Besonders zwischen 1978 und 1986 wurde die Teichwirtschaft umfassend modernisiert:
Auf rund 900 Hektar Teichfläche wurden Dämme, Bauwerke und Leitungen erneuert oder neu errichtet – eine Investition von damals 45 Millionen DDR-Mark.

Die intensive Bewirtschaftung schuf wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tierarten, darunter Wasservögel, Amphibien und Insekten. Heute zählt die Lewitz zu den bedeutendsten Natur- und Vogelschutzgebieten Mecklenburg-Vorpommerns.

Herausforderungen der letzten Jahrzehnte

Nach 1990 litt die Teichwirtschaft unter ausbleibenden Investitionen. Viele Anlagen wurden nur notdürftig instand gehalten. Der Dammbruch am Störkanal im Jahr 2021 verdeutlichte den erheblichen Sanierungsbedarf. Eine Studie des StALU weist heute auf einen Investitionsbedarf von rund 16,6 Millionen Euro hin.

Gleichzeitig haben naturschutzfachliche Anforderungen und zunehmende Prädatoren wie Kormoran, Fischotter oder Seeadler die Wirtschaftsbedingungen erschwert. Die klassische Karpfenhaltung ist inzwischen vielerorts wirtschaftlich nicht mehr tragfähig.

Neuausrichtung der Lewitzteiche

Vor diesem Hintergrund verfolgt das Land einen neuen Ansatz:
Die Teichlandschaft soll so entwickelt werden, dass ihre naturschutzfachlichen Funktionen erhalten bleiben, während gleichzeitig in ausgewählten Bereichen weiterhin eine wirtschaftliche Nutzung möglich ist.

Für die fischereiliche Nutzung in der Lewitz bedeutet dies:

  • Bewirtschaftung von rund 150 Hektar ausgewählten Teichen,
  • einjähriger Karpfenumtrieb mit zugekauften zweisömmrigen Fischen,
  • Fischproduktion ausschließlich auf Basis natürlicher Nahrungsgrundlagen,
  • Investitionen nur in die Funktionssicherung der genutzten Teiche.

Lewitep investiert zudem rund 101.000 Euro in die neue Verarbeitungs- und Verkaufsstätte, gefördert mit 49 Prozent über EU- und Landesmittel.

Vermarktung und touristische Perspektiven

Die neue Verkaufstelle öffnet vor Weihnachten (22.12., 23.12.) und Silvester (29.12./30.12.). Perspektivisch soll die Vermarktung stärker mit dem touristischen Profil der Lewitz verknüpft werden, etwa durch Rad- und Wanderangebote oder Naturerlebnisformate.

Schlüsselpartner für Klima- und Gewässerschutz“

Warnemünde – Auf der heutigen Verbandsversammlung des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände (WBV) hat Klimaschutz-. Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Land und Verbänden gewürdigt und zugleich klare Erwartungen für das kommende Jahr formuliert. Die Versammlung in Rostock-Warnemünde ist für die Branche ein wichtiges Jahresereignis und markiert zugleich die Wahl eines neuen Vorstandes.

Backhaus betonte in seinem Grußwort die besondere Bedeutung der WBV als „unverzichtbare Partner für Wasserwirtschaft, Moorschutz und Klimaanpassung“ und hob die großen Fortschritte des vergangenen Jahres hervor – unter anderem beim neuen Landeswasser- und Küstenschutzgesetz, bei der Stärkung der Moorschutzstrukturen und bei der Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben.

Backhaus: „Wir haben gemeinsam Beachtliches erreicht“

„Unsere Zusammenarbeit im Jahr 2025 war geprägt von Vertrauen, Offenheit und einem gemeinsamen Willen, Dinge voranzubringen. Das gilt vom Landeswassergesetz über den Moorschutz bis hin zu komplexen Fragen wie Umsatzsteuer, Biber-Management oder Förderprogrammen. Auf diese Bilanz können wir gemeinsam stolz sein“, sagte Minister Backhaus.

Ein besonderer Schwerpunkt lag auf dem Moorschutz, bei dem mittlerweile fast alle 27 Verbände eingebunden sind. Mit 3,6 Mio. Euro für Moorschutzbeauftragte, zusätzlichen 2 Mio. Euro für Stauanlagen und steigender Beteiligung am neuen Moorspezialisten-Programm sei ein bundesweit einmaliges Modell entstanden. „Der Moorklimaschutz ist eine Generationenaufgabe – aber wir haben die Strukturen, die Kompetenz und die Bereitschaft in den Verbänden, diese Aufgabe zu stemmen“, so Backhaus.

Hohe Dynamik bei Förderprogrammen – Biber-Entschädigungen sollen fortgeführt werden

Besonders erfreut zeigte sich der Minister über das enorme Interesse an der Wasserförderrichtlinie: 117 Anträge über 57 Millionen Euro – davon allein 50 für Fließgewässerentwicklung und 31 für die Sanierung verrohrter Gewässerabschnitte. „Das ist ein starkes Signal für den Gewässerschutz im Land.“ Bereits rund die Hälfte der beantragten Mittel konnte bewilligt werden.

Zum Thema Biber kündigte Backhaus an: „Die Landesregierung wird – vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses – auch in den kommenden zwei Jahren je 300.000 Euro zur Minderung biberbedingter Unterhaltungskosten bereitstellen. Das ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit der Verbände.“

Gewässerunterhaltung, neue gesetzliche Regelungen und Ausblick auf 2026

Backhaus sicherte zu, nach Verabschiedung des neuen Landeswasser- und Küstenschutzgesetzes umfassende Schulungen und Austauschformate mit den WBV anzubieten. Hintergrund sind u. a. neue Regelungen zu Gewässerunterhaltungs- und Pflegeplänen (GEPP), zur Aufgabenverteilung im Hochwasserschutz und zur Klarstellung bei Unterhaltungspflichten von Anlagen.

Mit Blick auf die Diskussion um Beiträge für Gewässer erster Ordnung, die nach einem OVG-Urteil zu Rückforderungen führen könnten, versprach Backhaus Unterstützung: „Wenn die neue Rechtsgrundlage steht, bin ich bereit, auf Bundesebene für eine pragmatische Lösung zu werben. Die Verbände haben Leistungen für den Bund erbracht – das muss berücksichtigt werden.“

Backhaus: „2026 wird ein Jahr der Umsetzung“

„Im kommenden Jahr wird es darauf ankommen, das neue Wasser- und Küstenschutzgesetz in die Praxis zu überführen und die aufgebauten Strukturen zu etablieren. Dazu wird auch  die 9. Landesgewässerschau am 12. Juni 2026 beitragen“, so der Minister. „Wir werden die Herausforderungen nur im Schulterschluss meistern – aber dafür sind wir hervorragend aufgestellt.“

Neuer barrierefreier Angelsteg am Wockersee feierlich eingeweiht

Parchim – Heute hat der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LAV M-V) gemeinsam mit Vertretern des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV einen barrierefreien Angelsteg am Wockersee in Parchim feierlich eingeweiht. Die Anlage befindet sich am Voigtsdorfer Weg und wurde aus Mitteln der Fischereiabgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern mitfinanziert. Hierzu wurden insgesamt 76.588,19 Euro bereitgestellt.

„Diese neu geschaffene barrierefreie Angelmöglichkeit bietet nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch älteren Personen oder Familien mit kleinen Kinder eine bessere Möglichkeit, das Gewässer zum Angeln zu erreichen. Damit wurde ein Ort für einen gleichberechtigten Zugang zum Gewässer für Menschen mit und ohne Behinderung geschaffen, um das Naturerlebnis Angeln und die Erholung in der Natur zu erleben. Mit einer pfahlgestützten Bauweise wurde der Eingriff in den Uferbereich möglichst gering gehalten. Über einen Weg ist der Angelsteg mit einem nahegelegenen Parkplatz verbunden“, sagte Fischereiminister Dr. Till Backhaus, der terminbedingt nicht persönlich vor Ort sein konnte.

Der Angelsteg ist ein weiterer Schritt für das Zukunftsprojekt „Barrierefreies Angeln in MV“ des Landesanglerverbandes. Der LAV hat sich zum Ziel gesetzt, ein Netz aus barrierefreien Angelplätzen über MV zu ziehen und so den Zugang zu den Gewässern für alle Angler zu ermöglichen.

Mit Blick auf die mitfinanzierende Fischereiabgabe wies Backhaus darauf hin, dass auch Angler aus anderen Ländern, die den Angelsteg in Parchim oder künftig weitere solcher barrierefreien Objekte nutzen, seit September zu deren Finanzierung beitragen. „Dies zeigt, dass die Erweiterung der Fischereiabgabepflicht auf alle Gastangler ihre Berechtigung hat. Auch die Urlauber profitieren anteilsmäßig von den aus der Abgabe finanzierten Vorhaben zur Förderung der Fischerei sowie zum Schutz und zur Pflege der Gewässer, und zwar hier in Mecklenburg-Vorpommern“, so der Minister.

Klausurtagung des Bauernverbandes M-V

Backhaus: „Landwirtschaft braucht jetzt Verlässlichkeit – in Brüssel und Berlin“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat heute auf der Klausurtagung des Bauernverbandes MV klare Erwartungen an Bund und EU formuliert. Angesichts der aktuellen Belastungen – von der anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bis hin zum Urteil zur Düngeverordnung und den Herausforderungen durch Geflügelpest und Strukturveränderungen in der Ernährungswirtschaft – brauche die Landwirtschaft schnell verlässliche und praxistaugliche politische Rahmenbedingungen.

„Unsere Landwirtschaft steht für Stabilität und Leistungsfähigkeit – doch politisch sind die Rahmenbedingungen derzeit instabil wie selten zuvor. Wir brauchen Planungssicherheit statt Bürokratie, Zukunftsperspektiven statt Kürzungen. Landwirtschaft ist eine Stärke unseres Landes – und die Politik hat die Pflicht, das zu sichern“, betonte Backhaus.

Mit Blick auf die Düngeverordnung forderte der Minister schnelles Handeln des Bundes. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur bayerischen Düngelandesverordnung stelle bundesweit die Gebietsausweisung infrage und entfalte damit unmittelbare Wirkung auch für Mecklenburg-Vorpommern. Die Länder benötigen spätestens bis Februar 2026 eine verfassungskonforme Regelung, damit die Düngesaison nicht ohne Rechtssicherheit beginnt. MV habe deshalb die Kontrolle der zusätzlichen Auflagen in roten Gebieten ausgesetzt und den Bund bereits schriftlich zu einer zügigen Neuregelung aufgefordert.

Mit Sorge blickt Backhaus zudem auf die angekündigten GAP-Reformen ab 2028. Die geplante Degression und Kappung der Direktzahlungen träfe insbesondere ostdeutsche Flächenländer hart und gefährde die Existenz vieler Betriebe. Nach ersten Berechnungen würden die Direktzahlungen in MV von heute 314 Millionen Euro auf rund 151 Millionen Euro halbiert. Über 1.000 Betriebe wären unmittelbar betroffen. „Eine Halbierung der Direktzahlungen gefährdet Existenzen, Arbeitsplätze und gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum. Die EU darf nicht ignorieren, dass große ostdeutsche Betriebe historisch gewachsen sind – und nicht etwa eine Ausnahmeerscheinung“, sagte Backhaus.

Kritik äußerte er auch daran, dass wesentliche Förderbereiche – etwa Investitionen, Innovationsprogramme, Gewässerschutz oder ländliche Entwicklung – künftig nicht mehr unter dem Schutzdach der GAP stehen sollen und damit einem erhöhten Finanzierungskonflikt unterliegen würden.

Auch der Strukturwandel mache dem Land zu schaffen. Die Schließung wichtiger Verarbeitungsstätten wie der Schlachthöfe in Teterow und perspektivisch Perleberg, die Aufgabe der Mühle Jarmen und der Käserei Dargun führten zu längeren Transportwegen, geringerer regionaler Veredelung und Arbeitsplatzverlusten. Das Ministerium plant hierzu weitere Gespräche mit den Betrieben, Verbänden und dem Nachbarland Brandenburg, um neue regionale Verarbeitungsstrukturen zu entwickeln.

Ein weiteres drängendes Thema ist die Geflügelpest. Seit dem 1. September wurden in Mecklenburg-Vorpommern bereits acht Ausbrüche festgestellt; rund 247.000 Tiere mussten getötet werden. Backhaus warnte, dass ein Ende des Seuchengeschehens derzeit nicht abzusehen sei, und appellierte an alle Tierhalterinnen und Tierhalter, höchste Biosicherheitsstandards einzuhalten.

Trotz aller Herausforderungen bleibt die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern nach Worten des Ministers leistungsfähig und zukunftsorientiert. Mit 1,35 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, großen und hochproduktiven Betrieben, steigender Milchleistung trotz sinkender Tierzahlen und einer starken Geflügelbranche – insbesondere im Ökobereich – sei die Branche ein bedeutender Wertschöpfungsmotor des Landes. „Unsere Landwirtschaft ist robust und innovativ. Sie ist ein Wertschöpfungsmotor für MV – und sie verdient politische Rahmenbedingungen, die Zukunft ermöglichen, statt sie zu verbauen“, betonte Backhaus.

Zum Abschluss stellte der Minister klar, dass MV den nötigen Wandel gestalten wolle, aber auf faire Rahmenbedingungen angewiesen sei: „Wir erleben tiefgreifende Veränderungen – aber MV hat die Kraft, diesen Wandel zu gestalten. Was wir brauchen, ist eine faire GAP, ein verlässliches Düngerecht und eine starke Wertschöpfungskette im Land. Dafür kämpfe ich – gemeinsam mit der Landwirtschaft.“

MV setzt Vollzug der besonderen Anforderungen in „roten Gebieten“ aus

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) am 20. November 2025 per Erlass angewiesen, den Vollzug der besonderen Anforderungen in den mit Nitrat belasteten Gebieten („rote Gebiete“) gemäß Düngelandesverordnung bis auf Weiteres auszusetzen. Damit werden die erhöhten Anforderungen in diesen Gebieten nicht mehr kontrolliert. Bereits festgestellte Verstöße führen nicht zu Kürzungen bei EU-Fördermitteln. Alle übrigen Vorschriften der Düngeverordnung gelten unverändert weiter und werden vollzogen. Auswirkungen auf die Gewässer sind nicht zu erwarten, da die bundesweit geltenden Sperrzeiten ohnehin ein Düngungsverbot bis 31. Januar 2026 vorsehen.

 Minister Dr. Till Backhaus erklärt dazu: „Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müssen wir die Reset-Taste drücken – und zwar sofort. Das Gericht hat klar festgestellt, dass die bundesrechtliche Grundlage für die Gebietsausweisung nicht verfassungsgemäß ist. Damit fehlt allen Ländern die rechtssichere Basis, um die verschärften Auflagen in roten Gebieten zu vollziehen. Diese Rechtsunsicherheit können wir weder den Behörden noch den Landwirtinnen und Landwirten zumuten.

 Die Überwachung von Grund- und Oberflächengewässern bleibt richtig und wichtig – aber sie löst das Grundproblem nicht: Unsere Gewässer und Böden sind belastet. Das bekommen wir nicht mit bürokratischen Flickenteppichen in den Griff, sondern nur mit einer echten Reduktion der Nährstofffrachten, mit breiteren Fruchtfolgen und standortangepasstem Wirtschaften.

Deshalb müssen wir jetzt raus aus dem Modus der Symptombekämpfung und rein in eine grundlegende Reform der Düngeverordnung. Die Länder brauchen bundeseinheitliche, verfassungskonforme und praxistaugliche Regeln. Das Urteil zeigt, dass der Bund seit Jahren versucht, die Verantwortung auf die Länder zu verlagern – damit muss Schluss sein. Es braucht ein Gesetz, das rechtlich trägt, fachlich überzeugt und in der Praxis funktioniert.

Und wir brauchen es schnell: Spätestens im Februar, wenn die neue Düngesaison startet, müssen rechtssichere Vorgaben stehen. Sonst droht ein regulatorisches Vakuum mit Schäden für Betriebe, Behörden und Umwelt gleichermaßen. Unser Ziel ist klar: Rechtssicherheit für die Landwirtschaft, verlässliche Rahmenbedingungen für die Länder und reale Fortschritte für den Gewässerschutz. Nur so stellen wir das Vertrauen in eine funktionierende Düngepolitik wieder her.“

Hintergrund

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte am 24. Oktober 2025 die bayerische Düngelandesverordnung (AVDüV) für unwirksam erklärt, weil die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage (§ 13a Abs. 1 DüV) den Anforderungen des Grundgesetzes nicht genügt. Die Vorgaben für die Ausweisung belasteter Gebiete müssten in einer Rechtsnorm mit Außenwirkung geregelt werden. Die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV GeA) erfüllt diesen Anspruch nach Auffassung des Gerichts nicht, da sie nur Behörden bindet. Die Entscheidung betrifft formal nur Bayern, entfaltet aber mittelbare Wirkungen für alle Länder – auch für Mecklenburg-Vorpommern. Aufgrund der Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) sieht das Land MV bis zur Klärung der Bundesrechtslage von der Anwendung der erhöhten Auflagen in roten Gebieten ab. Noch ist unklar, wie das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) auf die Urteile reagieren wird. Das Land fordert eine rasche bundesrechtliche Nachsteuerung, damit eine rechtssichere Gebietsausweisung und der Vollzug der Düngeverordnung wieder gewährleistet sind.