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Kategorie: Landwirtschaft / Forst / Fischerei

Backhaus begrüßt Verein­fachungs­paket der EU

Schwerin – Heute wurde ein Vereinfachungspaket zur GAP (Omnibus-Paket) von der europäischen Kommission veröffentlicht. Minister Backhaus begrüßte den Vorstoß von Kommissar Hansen: „Das Vereinfachungspaket ist ein Zeichen für die Zukunft der Landwirtschaft und dafür, dass die Sorgen und der Protest ernst genommen wurden. Es ist wichtig, dass zukünftig auf den Höfen wieder mehr Zeit für die Landwirtschaft bleibt und sich die Arbeit lohnt.“

 Das Vereinfachungspaket der EU-KOM (Omnibus-Paket) hat das Ziel, Bürokratie abzubauen, die Landwirtschaft zu entlasten und die GAP praxisnäher zu gestalten. Deshalb sollen beispielsweise die GLÖZ-Standards angepasst werden, Mehrfachkontrollen entfallen, Junglandwirte länger unterstützt, die Datenvernetzung verbessert und die Krisenreserven der Mitgliedstaaten auf 3 % erhöht werden.

„Ich habe schon sehr lange Veränderungen gefordert und mich dafür auch bei Kommissar Hansen persönlich stark gemacht, dass dringend etwas in Richtung Vereinfachung für die praktische Landwirtschaft passieren muss. Nun ist zu prüfen, wie die Vorschläge schnellstmöglich umgesetzt werden können. Hier ist die Bundesregierung in der Pflicht“, so Agrarminister Backhaus.

Erfolgreiche Nachwuchsförderung

Jugendtag des Anglerverbandes in Anklam begeistert

Anklam – Zum vierten Mal findet in Anklam heute der Jugendtag des Landesanglerverbandes statt. Fischereiminister Dr. Backhaus begrüßt vor Ort die Teilnehmenden und freut sich über das Engagement des Verbandes für die Jugendförderung:

„Der Landesanglerverband engagiert sich seit Jahren sehr erfolgreich im Kinder- und Jugendbereich – das zeigt schon der Mitgliederzuwachs in nur einem Jahr von etwa 450 auf 3.766 Kinder, nicht zuletzt durch die tollen Angebote beim Jugendtag.

Angeln ist bei uns in Mecklenburg-Vorpommern ein Hobby, welches Generationen verbindet! Angeln verknüpft viele positive Effekte miteinander. Dazu gehören auch die Umweltbildung, das breite Fachwissen, die Verarbeitung des gefangenen Fisches und der gelebte Naturschutz. Der Jugendtag ist deshalb eine tolle Initiative, um Junganglerinnen und Angler anzusprechen und gleichzeitig Jugendliche für diese Form der Freizeitgestaltung neu zu begeistern.

Mit fast 2000 Küstenkilometern und unseren unzähligen großen und kleinen Seen ist unser Bundesland geradezu prädestiniert fürs Angeln. Es ist nicht nur ein Beitrag zum Natur- und Gewässerschutz, denn Angler sind über Vereine und Verbände als Eigentümer oder Pächter von Fischereirechten zur Hege und Pflege der Bestände verantwortlich.

Der LAV Jugendtag bietet der kulturell und traditionell tief verankerten Angelfischerei in Mecklenburg-Vorpommern dabei eine zielgerichtete Plattform mit besonderem Augenmerk auf Jugendliche und Kinder. Oberstes Ziel der Veranstaltung sind die Vermittlung einer nachhaltigen und naturverträglichen Nutzung der aquatischen Ressourcen und machen aufmerksam auf die diversen Möglichkeiten und Traditionen des Angelns in unserem Bundesland. Dabei werden vielfältige Facetten des Angelns in Praxis und Theorie Bestandteil der Veranstaltung sein“, freut sich der Minister.

Unterstützt wird diese wichtige Veranstaltung mit ca. 35.600 EURO aus der Fischereiabgabe.

Angeln ist in Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls ein Wirtschaftsfaktor, führt der Minister aus. Circa 153.000 Anglerinnen und Angler gibt es innerhalb der Landesgrenzen, hinzu kommen rund 234.000 Anglerinnen und Angler, die jedes Jahr als Touristen ins Land kommen. Mit 46.669 Mitgliedern steht der LAV an der Spitze der mitgliederstärksten Naturschutzverbände in Mecklenburg-Vorpommern.

Auf dem Jugendtag können Kinder und Jugendliche an zahlreichen Ständen von den Profis lernen und das gelernte direkt in die Praxis umsetzen. Außerdem soll jedem Kind bzw. Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden, unter Anweisung von Experten eine Stippangel eigenständig zu montieren, mit dieser im Hafenbecken den ersten Fisch des Lebens zu fangen und anschließend mit nach Hause zu nehmen.

8. Landesgewässerschau in Schwerin

Moorschutz im Fokus

Schwerin – Heute nahm Umweltminister Dr. Till Backhaus auf Einladung des Wasser- und Bodenverbandes „Schweriner See/Obere Sude“ an der 8. Landesgewässerschau teil, die jährlich abwechselnd durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt oder die Wasser- und Bodenverbände ausgerichtet wird. Schwerpunktthema ist in diesem Jahr der verbandliche Moorschutz.

Besichtigt wurde das Siebendörfer Moor im Südwesten der Landeshaupt. Der 596 Hektar große, aktuell stark entwässerte Niedermoorkomplex gewinnt immer mehr an Bedeutung als Rast- und Überwinterungsgebiet von Saat-, Bläss- und Graugänsen sowie Kiebitzen. Auch Fisch- und Seeadler leben hier.

Gegen Mittag hielt Minister Backhaus ein Grußwort im Restaurant „Schmiede 16“ am Gut Grambow. Es folgten Fachvorträge zum Moorschutz durch Wasser- und Bodenverbände und zur Ausbildung von Moorspezialisten.

„Dem verbandlichen Moorschutz kommt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Moorklimaschutzziele zu, da der überwiegende Teil der Moore die in der Unterhaltungslast der Wasser- und Bodenverbände stehenden Gewässer 2. Ordnung tangiert oder diese aus Mooren entspringen“, betonte Minister Backhaus. Vom Land erhielt der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände MV im Mai 2024 Fördermittel in Höhe von 3,5 Millionen Euro zur Finanzierung von 6 Stellen so genannter „Moorschutzbeauftragter“ für einen Zeitraum von fünf Jahren. Alle Stellen wurden zwischenzeitlich besetzt, freute sich Backhaus.

Er erinnerte daran, dass entwässerte Moore in MV für ein Drittel der gesamten Treibhausgasemissionen, d.h. für ca. 6 Mio. t CO2-Äq. pro Jahr, verantwortlich sind. Dieser hohe Anteil liegt im Moorreichtum von Mecklenburg-Vorpommern begründet: 13 Prozent der Landesfläche, d.h. rund 330.000 Hektar, sind mit Mooren, zum Großteil Niedermooren, bedeckt. Zum Vergleich: deutschlandweit nehmen die Moorböden 4 Prozent der Bundesfläche ein.

Wichtigste Kenngröße für die Umsetzung des Moorschutzes ist die landesweit wiedervernässte Fläche auf Moorstandorten. Seit 1991 wurden 400 Moorschutzprojekte auf rund 35.000 ha umgesetzt. Davon wurden 202 Projekte auf ca. 19.000 ha mit europäischen und landeseigenen Mitteln finanziert. Weitere 2.475 ha (18 Projekte) wurden im Rahmen der Naturschutzgroßprojekte Peenetal und Südost-Rügen und des Projekts „Schatz an der Küste“ hauptsächlich aus Bundesmitteln renaturiert. Moorschutzprojekte als Ökokonto- und Kompensationsmaßnahmen fanden auf insgesamt 8.540 ha (127 Projekte) statt. Mit MoorFutures wurden drei Projekte auf einer Fläche von insgesamt 79 ha umgesetzt.

Vor 25 Jahren wurde das erste Moorschutzkonzept auf den Weg gebracht. Aufbauend auf den bisherigen Moorschutzkonzepten wurde unter dem Dach der vom Umweltministerium eingerichteten Taskforce Moorschutz die neue „Strategie zum Schutz und zur Nutzung der Moore“ entwickelt. Die Strategie gibt Leitlinien vor, wie die Wiedervernässung von Mooren in Geschwindigkeit und Umfang massiv gesteigert werden kann. Ziel ist, dass bis 2040 auf allen Moorflächen die Voraussetzungen für die Einstellung torferhaltender oder höherer Wasserstände geschaffen sein werden. Eine Nutzung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moore soll bei flurgleichen Wasserständen weiterhin erfolgen.

Für die Beschleunigung der Umsetzung von Moor-Klimaschutzprojekten wird qualifiziertes Personal mit spezieller Moorexpertise benötigt. Dazu wurde gemeinsam mit dem Bund, vertreten durch das Bundesamt für Naturschutz, das Modellprojekt zur Ausbildung von Moorspezialist*innen ins Leben gerufen. Das Programm wird zu 90% vom Bund aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, zu ca. 5 % aus dem Sondervermögen zur Förderung des Natürlichen Klimaschutzes vom Land Mecklenburg-Vorpommern und zu ca. 5% von den Einsatzstellen finanziert. Insgesamt werden ca. 34 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen der Gewässerschau übergibt Minister Backhaus an den Landesverband der Wasser- und Bodenverbände je einen Zuwendungsbescheid für die Beseitigung von durch den Biber entstandene Schäden  für das Jahr 2025 (300.000 Euro) sowie zur Erneuerung vorhandener und Errichtung neuer Stauanlagen, die den Wasserrückhalt in Moorböden verbessern sollen (2 Millionen Euro).

Backhaus: Klärschlamm gehört nicht auf Äcker

Stavenhagen – Anlässlich der Eröffnung der Klärschlamm-Monover­brennungsanlage in Stavenhagen erklärt Dr. Till Backhaus: „Dies ist ein bedeutender Tag – für die Stadt Stavenhagen, für die Region Mecklenburgische Seenplatte, für die Umwelt und für den Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen.

Mit dieser neuen Anlage wird nicht nur ein hochmodernes technisches Bauwerk seiner Bestimmung übergeben, sondern ein klares Signal gesetzt: Für Innovation, für Nachhaltigkeit und für Verantwortung gegenüber kommenden Generationen.

Die Entsorgung von Klärschlamm ist eine Aufgabe, die vielen Menschen im Alltag kaum bewusst ist – und doch ist sie von zentraler Bedeutung für unsere Umwelt, unsere Gesundheit und die nachhaltige Entwicklung unserer Gesellschaft.

Klärschlamm entsteht im Ergebnis moderner Abwasserbe­handlung, er fällt in großen Mengen an – in Deutschland jedes Jahr um die 1,7 Millionen Tonnen Trockenmasse, davon in MV ca. 35.000 Tonnen Trockenmasse –  und ist letztendlich die Schadstoffsenke der Abwasser­behandlung.

Die Zeiten, in denen Klärschlamm noch großflächig auf Feldern ausgebracht wurde, müssen der Vergangenheit angehören. Die Erkenntnis, dass sich in Klärschlamm neben Nährstoffen auch Schadstoffe, Schwermetalle und Mikroplastik befinden, hat zu einem Umdenken geführt – politisch, gesellschaftlich und technisch.

Der Paradigmenwechsel in der Bewirtschaftung von Klärschlämmen durch Novellierung der gesetzlichen Vorgaben liegt nun acht Jahre zurück. Ab 2029 sollen Klärschlämme nicht mehr direkt als Düngemittel auf die Felder.

Ab da soll nur der im Klärschlamm enthaltene wertvolle Phosphor zurückgewonnen und wiederverwendet werden. Und genau das ist entscheidend mit Blick auf eine der kommenden Herausforderungen unserer Zeit: Die Rückgewinnung von Phosphor.

Phosphor ist ein unverzichtbares Element für alles Leben – Pflanzen, Tiere und Menschen. Er ist ein zentraler Bestandteil von Düngemitteln und damit essenziell für die globale Ernährungssicherheit. Gleichzeitig ist Phosphor eine endliche Ressource. Die weltweiten Vorkommen sind begrenzt und werden zu einem großen Teil in politisch instabilen Regionen gefördert – etwa in Marokko oder China.

Deutschland ist vollständig auf Importe angewiesen. Und diese Abhängigkeit birgt Risiken – wirtschaftlich, politisch und ökologisch. Umso wichtiger ist es, dass wir neue Wege finden, Phosphor aus Sekundärquellen zurückzugewinnen – und Klärschlamm ist hier ein zentrales Element.

Bereits heute enthält der in Deutschland insgesamt erzeugte Klärschlamm rund 70.000 Tonnen Phosphor pro Jahr – ein gewaltiges Potenzial, das bisher weitgehend ungenutzt bleibt. Doch das ändert sich. Ab dem Jahr 2029 wird es in Deutschland verpflichtend: Phosphor muss aus Klärschlammaschen zurückgewonnen werden.

Die Infrastruktur für das Phosphorrecycling aus Klärschlammaschen muss nunmehr in den folgenden Jahren geschaffen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zum Phosphorrecycling einzuhalten. Zu dieser Infrastruktur gehören vor allem Klärschlammverbrennungsanlagen und Phosphor-Rückgewinnungsanlagen.

Es ist großartig, dass EEW an diesem Standort ihre Planung unter Nutzung von Synergien zum bestehenden Ersatzbrennstoff­heizwerk umsetzten konnte. Durch thermische Verwertung von Klärschlämmen in dieser Anlage wird künftig weitere grüne Energie für Strom, Prozessdampf oder Fernwärme gewonnen. Würde man diese grüne Energie nur als Wärmeleistung nutzen, könnten bis zu 80 Prozent des Wärmebedarfs der Stadt Stavenhagen bereitgestellt werden.“

Brodaer Deich bei Dömitz fertiggestellt

Dömitz – Die Sanierung des Brodaer Deichs bei Dömitz ist abgeschlossen. Im Zuge der Maßnahme wurden gleichzeitig sechs Laichgewässern für europaweit geschützte Amphibienarten wie z.B. Rotbauchunke, Kammmolch und Moorfrosch geschaffen.

Umweltminister Dr. Till Backhaus betonte: „Die Baumaßnahme ist ein anschauliches Beispiel für die gute und lösungsorientierte Zusammenarbeit zwischen der Wasserwirtschaftsverwaltung des StALU Westmecklenburg und dem Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe als der zuständigen Naturschutzbehörde. Mit der Fertigstellung der Deichbaumaßnahme haben wir die Umsetzung des neuen Hochwasserschutzkonzeptes des Landes M-V abgeschlossen.“

Der Brodaer Deich befindet sich im Raum Dömitz und verläuft vom Höhenrücken des Rüterberger Forstes auf einer Länge von ca. 1 km parallel zur B195 bis zum Straßendamm der Elbbrücke B191. Im betreffenden Deichabschnitt zwischen Wittenberge und Geesthacht wurde der Deich auf Grundlage des aktuellen Bemessungshochwassers erhöht und ertüchtigt. Die letzte Deicherhöhung fand im Jahr 2003 statt – noch basierend auf dem damaligen Bemessungshochwasserstand (BHW) von 1995.

Das aktuell geltende Bemessungshochwasser beträgt in diesem Bereich 17,69 m NHN. Unter Berücksichtigung des Freibords für Deiche der Klasse 1 ergibt sich eine erforderliche Deichhöhe von 18,69 m NHN. Um diesen Schutzstandard zu gewährleisten, wurrden folgende bauliche Maßnahmen umgesetzt:

  • Im Abschnitt von Station 0 bis 0+200 erfolgte eine Erhöhung des Deichkörpers um ca. 45 cm in Erdbauweise zusammen mit einer geosynthetischen Tondichtungsbahn.
  • Zwischen Station 0+200 und 1+115 wurden Spundwände mit einer Länge von 7,50 m in den Deichköper eingebracht und anschließend in Erdbauweise überdeckt und als Deichverteidigungsweg befestigt. Diese Bauweise erfüllt sowohl eine statische als auch eine dichtende Funktion.
  • Um die erforderliche Höhe für den Hochwasserschutz auch entlang der unterhalb des BHW liegenden Anrampung des Straßendammes B191 zu gewährleisten, verläuft die Spundwand auf einer Länge von ca. 60 m parallel zur Fahrbahn.

Die Maßnahme wird als Verbundprojekt mit dem Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe realisiert. Dabei werden im Deichhinterland neue Laichgewässer für die gefährdete Rotbauchunke geschaffen. Der beim Aushub gewonnene Boden wurde hierbei unmittelbar für den Deichbau wiederverwendet.

Der Bauzeitraum erstreckte sich aus naturschutzfachlichen Gründen – insbesondere zum Schutz der Rotbauchunke sowie des Neuntöters (Brutvogel) – von Mitte September 2024 bis Mitte April 2025.

Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 3,4 Mio. Euro brutto, die Finanzierung erfolgte vollständig aus Mitteln der Europäischen Union zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Darin enthalten sind ca. 160.000 Euro für die Schaffung der Kleingewässer.

Für die Finanzierung des Hochwasserschutzprogramms zur Ertüchtigung der Anlagen auf das Bemessungshochwasser 1983, das mit der Sanierung des Deiches am Randkanal im Bereich Boizenburg 2015 seinen Abschluss fand, wurden rund 100 Millionen Euro aufgebracht. Neben den Investitionen in die Verbesserung des Hochwasserschutzes gibt das Land jährlich rund 700.000 Euro Landesmittel für die Unterhaltung der rund 122 km Deiche an der Elbe und im Rückstaugebiet der Elbe aus.

Das Grüne Band

Backhaus: Grünes Band mehr als Projekt der Biotopvernetzung

Zarrentin – Anlässlich der Bürgerveranstaltung des BUND zur Kultur- und Naturlandschaft an der ehemaligen innerdeutschen Grenze in Zarrentin erklärt Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Die Umweltministerkonferenz hat im November 2019 auf meine Initiative hin beschlossen, dass die Länder den ehemaligen Grenzstreifen zwischen der innerdeutschen Grenze und dem Kolonnenweg – das sogenannte Grüne Band – als Nationales Naturmonument schützen sollen. Mecklenburg-Vorpommern hat jedoch schon sehr viel früher entsprechende Schutzmaßnahmen für die besondere Landschaft an der ehemaligen innerdeutschen Grenze ergriffen und das Biosphärenreservat Schaalsee und später auch das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe etabliert.

Ersteres ist geprägt durch eine reich strukturierte Landschaft mit Mooren, Seen, Feuchtwiesen, Weideland, Feldern sowie naturnahen Buchenwäldern. Der naturnahe Elbestrom mit seinen zahlreichen Nebenflüssen, den steilen Elbuferhängen und sandigen Binnendünen ist Heimat für zahlreiche charakteristischen Arten wie Fledermäuse und Amphibien im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe.

Damit hatte Mecklenburg-Vorpommern schon seit den 1990er Jahren quasi ein „Grünes Band“ – das Schutzanliegen war uns schon immer wichtig und hat das Handeln in der Region geprägt.

Wenige Monate nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz wurde im Jahr 2020 eine Vereinbarung meines Hauses zur Ausweisung des Grünen Bandes mit der Stiftung Umwelt- und Naturschutz MV und dem BUND MV geschlossen. Die zu erwartenden hohen Kosten für die Ausweisung eines Nationalen Naturmonuments mit naturschutzfachlich begründeter Ausdehnung und eigener Schutzgebietsverwaltung sollte über ein Bundesförderprojekt abgedeckt werden. Diese Lösung konnte jedoch aufgrund der fehlenden Kofinanzierungsmittel des Landes bedauerlicherweise nicht fortgeführt werden.

Um dennoch zur Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument zu gelangen, wurde das Ziel verfolgt, die Verordnung so zu gestalten, dass zusätzliche Einschränkungen insbesondere für private Eigentümer vermieden werden.

Das Grüne Band hat in Mecklenburg-Vorpommern eine beeindruckende Länge von 173 km mit einer Flächengröße des geplanten Nationalen Naturmonuments von ca. 4.500 Hektar. Es liegt an der Landesgrenze zu Niedersachsen und Schleswig-Holstein – das zu Niedersachsen gehörende Amt Neuhaus und nicht einbezogene Flächen gliedern das Schutzgebiet in mehrere Abschnitte.

Seit dem Beginn des Verordnungsverfahrens am 3. Oktober 2024 wurde der Verordnungstext sowie die Übersichts- und Detail­karten entwickelt und erstellt. Bei der Kartenerstellung gab es tatkräftige Unterstützung durch das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe.

Nach dem Abschluss der Ressortanhörung können wir nun in die Phase der Verbands- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Verordnungsverfahren starten. Mir ist es auch persönlich wichtig, dass hierbei eine breite Beteiligung aller Akteure stattfinden kann.

Ich freue mich, dass wir bald das zweite Nationale Naturmonu­ment in Mecklenburg-Vorpommern haben werden – bekanntlich wurden die Ivenacker Eichen bereits im Jahr 2016 zum bundes­weit ersten Nationalen Naturmonument bei uns erklärt.

Wenn Sie mich vor dem 24. Februar 2022 nach der Bedeutung des Grünen Bandes Mecklenburg-Vorpommern gefragt hätten, hätte ich den größten Wert wahrscheinlich in den vernetzten vielfältigen Biotopstrukturen und deren Lebensgemeinschaften gesehen, die es zu schützen gilt.

Seitdem wir jedoch in Europa einen Angriffskrieg haben, rückt für mich die Zukunft des Grünen Bandes in Bezug auf die kultur­historische Bedeutung als Zeugnis der deutschen Geschichte weiter in den Vordergrund. Diese einzigartige Landschaft stellt auch für zukünftige Generationen eine lebendige Erinnerung und Mahnung für den Frieden dar.“

Der Raps ist voll erblüht

Rapsblüte: MV ist die wichtigste Anbauregion Deutschlands

Schwerin – Am kommenden Wochenende (2. bis 4. Mai) findet in Sternberg zum 21. Mal das Rapsblütenfest statt. Die Wahl der Landesrapsblütenkönigin MV ist der Höhepunkt des traditionsreichen dreitätigen Festes.

„Das Fest hat sich dank des Engagements des Vereins Sternberg & MEHR, aber auch vieler anderer Helfer und Unterstützer aus der Region, zu einer viel beachteten Veranstaltung entwickelt“, betonte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, der in diesem Jahr nicht persönlich an der Veranstaltung teilnehmen kann.

Rapsanbau in Zahlen

MV ist die wichtigste Rapsanbau-Region in Deutschland. Die Anbaufläche für Raps lag hierzulande in 2024 bei rund 188.000 Hektar. Für die Ernte 2025 wurden im vergangenen Herbst 190.700 Hektar ausgesät. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 3,6 Millionen Tonnen Raps geerntet. In MV waren es in 666.700 Tonnen – das sind 18 Prozent der Gesamterntemenge Deutschlands. Der Hektarertrag in MV lag 2024 mit 35,5 dt/ha genau auf dem Niveau des Vorjahrs. Der Erzeugerpreis für Raps in MV lag im Jahr 2024 bei 524 € je Tonne. „Damit gehört Raps zur wichtigsten Einkommensquelle für unsere Landwirte“, kommentierte Minister Backhaus.

Entwicklung der Rapsbestände

Die Rapsbestände in MV sind überwiegend gut entwickelt. Die Trockenheit kann über kurz oder lang jedoch für alle Bestände zum Problem werden. Es bedarf dringt ergiebige Niederschläge im ganzen Land, sagte der Minister. Auf Sandböden führt der Niederschlagsmangel zu ungewöhnlich niedrigen Wassergehalten im Oberboden, die teilweise auch bis in tiefere Bodenschichten reichen. Auf besseren Böden steht in der Regel noch genügend Bodenwasser zur Verfügung. Spätsaaten hinken in der Entwicklung hinterher. Daneben kommt es auf Lehmkuppen und in unter ungünstigen Bedingungen gedrillten Rapsbeständen teilweise zu lückigen bis fehlende Beständen. Die ersten Bestände beginnen mit der Blüte. Aufgrund der Trockenheit herrscht aktuell ein geringer Krankheitsdruck. Die Entwicklung der Vegetation entspricht derzeit dem langjährigen Mittel.

 Bedeutung des Rapsanbaus

Die Verarbeitung von Deutschlands wichtigster Ölsaat zu raffiniertem Öl, Schrot, Lecithin, Biodiesel oder Pharmaglycerin setzt auf die Nutzung biogener statt fossiler Ressourcen und erzeugt keine Abfallprodukte. „Damit sind Ölmühlen ein Paradebeispiel für die zukunftsweisende Wirtschaftsform der Bioökonomie“, so Minister Backhaus. Zudem punktet Raps beim nachhaltigen Anbau: Die Ölsaat sichert Einkommen deutscher Landwirte, lockert Fruchtfolgen auf, steigert die Nährstoffeffizienz des Bodens, ist eine ideale Vorfrucht für Getreide und eine perfekte Nahrungsquelle für Bienen. Bei der Verarbeitung von Rapssaat entstehen rund 40 Prozent Rapsöl und 60 Prozent Eiweißfuttermittel. Das Rapsöl wird in Deutschland überwiegend in der Agrardiesel-Herstellung eingesetzt. Rapsschrot wird als Eiweißkomponente auch bei der Herstellung von Futtermitteln eingesetzt.

Rapszüchtung in MV

Gezüchtet werden Winter- und Sommerraps hierzulande von der Norddeutsche Pflanzenzucht Hans-Georg Lembke KG (NPZ), einem privaten, mittelständischen Pflanzenzuchtunternehmen mit Hauptsitz in Hohenlieth bei Eckernförde (Schleswig-Holstein). Der zweite Standort der NPZ ist auf der Insel Poel in Malchow (Mecklenburg-Vorpommern). Dort liegt der Ursprung des Familienunternehmens: Hans Lembke übernahm 1897 in 10. Generation den elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb und begann bereits vor 125 Jahren mit ersten Züchtungsarbeiten bei Winterraps. Heute züchtet die NPZ erfolgreich Winter- und Sommerraps, Ackerbohnen, Erbsen und Futterpflanzen.

Fehlende Pflanzenschutzmittel

Der kontinuierliche Verlust von chemischen Wirkstoffen im Bereich des Pflanzenschutzes stellt derzeit ein noch nicht ausreichend beachtetes Problem für die künftige Ernährungssicherung dar, mahnte der Minister. Während der Landwirtschaft 1993 noch etwa 700 chemische Wirkstoffe zur Verfügung standen, sind es aktuell nur noch etwa 200 – ein Rückgang von über 70 %. Ein Beispiel dafür ist das Verbot der Neonicotinoid-Beizen in 2013 und dessen Auswirkungen auf den Rapsanbau. Die Ölfrucht ist anfällig für Schädlinge wie Rapsglanzkäfer, Erdflöhe, Stängelrüssler sowie verschiedene Pilzkrankheiten. Daher hängt die Ertragsleistung von Raps auch von den erfolgreichen Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen ab. Nach dem Wegfall dieser Beizen vermehrte sich der Rapserdfloh so stark, dass deshalb in einigen Regionen der Rapsanbau infrage gestellt werden musste. Bei massivem Auftreten erreicht der Raps oft nicht einmal das Keimblattstadium. In der EU hat die Rapsproduktion von knapp 25 Millionen Tonnen im Jahr 2015 um etwa 10 Millionen Tonnen bis 2020 abgenommen.

Land unterstützt Tierschutzprojekte

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt auch in 2025 Katzenkastrationsprojekte sowie Projekte zur Hilfe für verletzte Wildtiere mit über 61.000 Euro.

„Hohe Katzenpopulationen bei großem Krankheitsstand auf engem Raum sind in Mecklenburg-Vorpommern ein Problem, das sich mit gezielter Kastration eindämmen lässt. Der Schutz der Tiere liegt mir sehr am Herzen und das Bereitstellen der Fördermittel ist auch eine Form der Würdigung für die Ehrenamtler, die sich unermüdlich für den Tierschutz einsetzen“, betonte der zuständige Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Zuwendungsempfänger sind alle engagierten Personen, im Rahmen der  Projekte „Kastration von freilebenden Katzen in M-V“, „Transportkosten für das Projekt Kastration von freilebenden Katzen in M-V“ und „Hilfe für verletzte Wildtiere“.

Die Projekte zur Katzenkastration werden vom Landesverband M-V des Deutschen Tierschutzbundes e. V. umgesetzt. Hauptziel der Zuwendung ist es, durch entsprechend gut organisierte Kastrationsaktionen in Gebieten in Mecklenburg-Vorpommern, in denen problematische unkontrolliert hohe Populationen von freilebenden Katzen entstanden sind und durch eine freie Fortpflanzung weiterwachsen, das Populationswachstum zu beenden und bestenfalls über die Zeit umzukehren. Diese „Hot spots“ sind sehr unterschiedlich im Land verteilt, durch eine gute Vernetzung mit lokal engagierten Tierschützern erfolgen die Kastrationsaktionen dort, wo Auffälligkeiten entstehen.

Maßgebliches Instrument hierbei ist die kontrollierte dauerhafte Verhinderung der Fortpflanzungsfähigkeit einer möglichst großen Anzahl freilebender Katzen.

Die Zuwendungen erfolgen pauschal in Höhe von 80 Euro/Katze bzw. 55 Euro/Kater, d. h. mit der zur Verfügung gestellten Summe ließen sich rein rechnerisch 625 Katzen oder 900 Kater kastrieren.

Zuwendungen im Rahmen der Katzenkastration werden bereits seit 2016 gewährt und wurden 2019 um Zuwendungen für die entstehenden Transportkosten erweitert. Insgesamt flossen seit 2016 so insgesamt 395.600 Euro Landesmittel in die Projekte „Kastration von freilebenden Katzen in M-V“ und „Transportkosten für das Projekt Kastration von freilebenden Katzen in M-V“.

Das Projekt „Hilfe für verletzte Wildtiere“ wird vom Storchenpflegehof Papendorf e. V. umgesetzt.

Ziel der o. g. Projektförderung ist es, die Struktur rund um die Versorgung von verletzten, kranken oder anderweitig hilflosen Wildtieren und die damit verbundene Aufklärungsarbeit zu erhalten und das Engagement der Bürger durch die Übernahme der Transportkosten und/oder der tierärztlichen Behandlungskosten zu unterstützten, um somit einen finanziellen Ausgleich des Aufwands zu ermöglichen.

So können im Rahmen der Projektförderung die Transportkosten mit 0,30 Euro pro Kilometer (Hin- und Rückfahrt, kürzeste Strecke) und die Behandlungskosten pro Tier in Höhe von bis zu 500 Euro nach Vorlage der Originalrechnung des Tierarztes erstattet werden, nachdem die Kostenübernahme beim Storchenpflegehof Papendorf e. V. entsprechend beantragt wurde.

Die Hilfe für verletzte Wildtiere wird seit dem Jahr 2019 mit bisher insgesamt 37.400 Euro bezuschusst.