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Kategorie: Landwirtschaft / Forst / Fischerei

Kabinett beschließt neues Landeswasser- und Küstenschutzgesetz M-V

Backhaus: „Wasser schützen, nachhaltig nutzen und Leben retten“

Schwerin – Das Kabinett hat heute den Entwurf für das neue Landeswasser- und Küstenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaKüG M‑V) beschlossen. Damit wird das seit 1992 geltende Landeswassergesetz abgelöst. Die Novelle reagiert auf die Folgen des Klimawandels, stärkt den Schutz der wichtigsten Ressource Wasser als zentrale Lebens- und Wirtschaftsgrundlage des Landes und schafft Klarheit in Zuständigkeiten und Finanzierung – insbesondere im Küstenschutz.

„Wir erleben es jedes Jahr deutlicher: Wasser ist nicht selbstverständlich. In manchen Regionen fehlt es, in anderen bedroht es durch Hochwasser Menschen und Infrastruktur. Unser neues Wasserrecht trägt dieser Realität Rechnung – vorausschauend, klar geregelt und mit Augenmaß“, betonte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in der Landespressekonferenz in Schwerin, wo er das Gesetz in seinen Grundzügen vorstellte.

Mit dem neuen Gesetz werden vier wesentliche Ziele erreicht:

  • der Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern wird gestärkt, auch mit dem Ziel, die Trinkwasseraufbereitung langfristig bezahlbar zu halten
  • das Wasserentnahmeentgelt wird moderat erhöht, wobei die Bedarfe der Landwirtschaft gesondert berücksichtigt und sparender Verbrauch belohnt wird
  • der Schutz zusammenhängend bebauter Gebiete vor Hochwasser der Binnen- und Küstengewässer wird als Aufgabenbereich des Landes endgültig gesetzlich verankert
  • und es wird die Grundlage für Maßnahmen zur Klimaanpassung geschaffen – etwa durch die Möglichkeit der Rückverlegung von Küstenschutzanlagen

„Wasser ist unsere wertvollste Ressource. Wir müssen es schützen und gerecht verteilen, weil Menschen, wirtschaftliche Tätigkeiten und Lebensräume davon abhängen – ob auf dem Land oder in unseren Städten“, sagte Backhaus und führte die vier Kernpunkte weiter aus.

Wasser schützen – als lebenswichtige unverzichtbare Ressource

Das neue Gesetz stärkt den Schutz von Grundwasser, Seen und Flüssen. Das Nachhaltigkeitsgebot stand bisher so nicht im Gesetz – jetzt wird es verbindlich. Ein Beispiel: Im 5-Meter-Gewässerrandstreifen gilt künftig: kein tiefes Pflügen, keine Düngemittel, kein Eintrag umweltschädigender Stoffe. Davon betroffen sind aktuell maximal 7.500 Hektar Ackerland in M-V. „Mit dieser Maßnahme unterstützen wir die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und verbessern den Zustand unserer Gewässer“, erläuterte der Minister. Das Nachhaltigkeitsgebot stärkt auch den Grundwasserschutz, um Wasser dauerhaft verfügbar und Kosten für die Trinkwasseraufbereitung bezahlbar zu halten. „Die Trinkwasserversorgung bleibt weiterhin ein öffentliches Gut und eine öffentliche Aufgabe“, stellte Backhaus klar.

Küstenschutz als staatliche Verantwortung

Das Land übernimmt die Verantwortung für den Schutz geschlossener Siedlungsbereiche vor Hochwasser der Binnen- und Küstengewässer. Seit 1990 wurden ca. 500 Millionen Euro in den Neubau und die Verstärkung von Küstenschutz-Anlagen investiert; davon ca. 70 Millionen Euro von 2021 bis 2024 (ca. 17,1 Mio. Euro pro Jahr). Für den Schutz rein landwirtschaftlich genutzter Flächen bleiben Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände zuständig, für den Hochwasserschutz weiterer Flächen außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche wird ihnen die Verantwortung übertragen. Die Anlagen, die sie dafür vom Land erhalten, sind im wehrfähigen Zustand.

Wasserentnahmeentgelt: gerecht, lenkend und mit Ausnahmen

Das Gesetz führt zu Änderungen beim Wasserentnahmeentgelt. Die Entgeltsätze werden erhöht, aber nicht von heute auf morgen, sondern frühestens ab 01.01.2027. Die bisherige vollständige Entgeltbefreiung für die landwirtschaftliche Beregnung entfällt. Gleichzeitig bleibt die Frostschutzberegnung entgeltfrei. „Die Belastung wird auf breite Schultern verteilt. Jede und jeder leistet einen Beitrag für den Ressourcenschutz“, unterstrich Backhaus. Als Beispiel: eine vierköpfige Familie bezieht im Jahr durchschnittlich 152 Kubikmeter Trinkwasser. Dafür sind künftig rund 15 Euro mehr pro Jahr als bisher zu zahlen. „Das halte ich für unser wichtigstes Lebensmittel moderat“, sagte Backhaus weiter und betonte, dass es nicht um Bestrafung, sondern um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser geht. So werden die Einnahmen aus dem Entgelt ausschließlich zweckgebunden verwendet – unter anderem für Gewässerunterhaltung den Gewässerschutz und den Erhalt der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur.

Die Gemeinden und Zweckverbände investieren kontinuierlich in öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. Seit 1991 wurde für ca. 2.400 Investitionsmaßnahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 2,5 Milliarden Euro umgesetzt, welches das Land mit rund 900 Millionen Euro förderte. Für ca. 770 Trinkwasservorhaben wurde im gleichen Zeitraum ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 300 Millionen Euro bewegt, flankiert durch rund 110 Millionen Euro an Fördermitteln, die das Land ausreichte.

Klimaanpassung als Leitmotiv

Ein weiteres zentrales Ziel der Reform ist die Vorbereitung auf Extremwetterlagen und veränderte klimatische Bedingungen. Das Gesetz erlaubt künftig die Rückverlegung von Küstenschutzanlagen, die Ausweisung von Küstenrückgangsgebieten und die Stärkung naturnaher Gewässerentwicklungsräume. Minister Backhaus: „Wir können den Klimawandel nicht rückgängig machen, aber wir können uns klug darauf vorbereiten. Dieses Gesetz gibt uns dafür die Instrumente in die Hand.“

Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch kommunale Akteure profitieren laut Backhaus von der praxistauglichen Ausgestaltung des Gesetzes:

  • Die Pflicht zur Aufstellung kommunaler Hochwasser- und Sturmflutpläne wurde überarbeitet – Gemeinden werden dort entlastet, wo keine unmittelbare Betroffenheit besteht.
  • Die geplante Neueinstufung von Gewässern in erste und zweite Ordnung wird nicht mit dem Gesetz kommen, sondern punktuell durch Rechtsverordnung – soweit notwendig, sinnvoll und mit Beteiligung der Betroffenen.
  • Die Pflege wasserwirtschaftlicher Bestandsdaten erfolgt zentral durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) – eine spürbare Vereinfachung für Landkreise und Städte.

Das Gesetz wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Es bildet gemeinsam mit der neuen Landeswasserstrategie und dem zweiten Teil der Trinkwasserversorgungskonzeption den rechtlichen und strategischen Rahmen für die Wasserversorgung und den Gewässerschutz in Mecklenburg-Vorpommern. „Mit dieser Reform sorgen wir für Verlässlichkeit in einer unsicheren Zeit – für unsere Umwelt, unsere Bevölkerung und die künftigen Generationen“, so Backhaus abschließend.

Neue Kinderbroschüre zum Moorschutz: „Pino und Quaki“

Greifswald – Pünktlich zum Mecklenburg-Vorpommern-Tag am kommenden Wochenende in Greifswald gibt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV die neue Kinderbroschüre „Pino und Quaki“ zum Thema Moorschutz heraus. Moor-und Klimaschutz sind Schwerpunkte am Stand des Ministeriums beim MV-Tag. Es stehen fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses und des neuen Instituts für Moorspezailist*innen, das ans Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) angegliedert ist, bei Fragen zur Verfügung. Ferner gibt es eine Ausstellung über Ökowertpapiere.

In der neuen Broschüre entdecken der zehnjährige Pino und Moorfrosch Quaki Mecklenburg-Vorpommern speziell unter dem Gesichtspunkt der Moore und des Moorschutzes. Sie erfahren zum Beispiel, wie ein Moor entsteht, warum es wahre Superleistungen für unser Klima vollbringt, welche Moor-Arten es gibt, was MoorFutures sind und welche Tiere und Pflanzen im Moor leben. Auch das Greifswalder Moorcentrum stellt sich vor. Kinder ab zehn Jahren werden spielerisch einbezogen. Es gibt Fotos von seltenen Tieren und Pflanzen, Rätsel und eine Bastelvorlage.

„Die Broschüre macht auf viele Facetten der Moore und des Moorschutzes aufmerksam. Moore bieten nicht nur Lebensraum, sondern sind auch wichtig für den Wasserhaushalt und das Klima. Mecklenburg-Vorpommern ist eines der moorreichsten Bundesländer. Rund zwölf Prozent der Landesfläche, d.h. rund 330.000 Hektar, sind mit Mooren bedeckt. Das Ökosystem Moor ist ein bedeutender Kohlenstoff- und Wasserspeicher.

Wichtigste Kenngröße für die Umsetzung des Moorschutzes ist die landesweit wiedervernässte Fläche auf Moorstandorten. Seit 1991 wurden 400 Moorschutzprojekte auf rund 35.000 Hektar umgesetzt. All diese Themen und noch viele mehr werden in ‚Pino und Quaki‘ kindgerecht erläutert. Darüber hinaus werden die jungen Leserinnen und Leser angehalten, unsere Moore in MV zu erkunden und sich verantwortungsbewusst in der Natur zu bewegen. Denn oft genügen schon kleine Aktionen, um das Moor und damit die Umwelt zu schonen.

Besonders freue ich mich, dass wir nun nach ‚Pino und Krümel erkunden den Boden‘, ‚Pino und Aqua erkunden das Wasser‘ sowie ‚Pino und Ecki erkunden den Wald‘ bereits die vierte Kinderbroschüre herausgeben, die auf die Besonderheiten der Natur in MV eingeht. Sie wird sicher an den Erfolg ihrer Vorgänger anknüpfen. Die Hefte waren übrigens zeitweise bundesweit dermaßen nachgefragt, dass wir mehrmals nachdrucken mussten, um den Bedarf zu decken“, sagt Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Backhaus: Biomasse gehört zum Energiemix

Rostock – Mit einem Grußwort hat sich Klimaschutz- und Agrarminister Dr. Till Backhaus an die Teilnehmenden des 19. Biomasseforums an der Universität Rostock gewandt. Der fortschreitende Klimawandel, starke Biodiversitätsverluste und die aktuellen geopolitischen Krisen machten deutlich, wie wichtig eine sichere und nachhaltige Energie- und Rohstoffversorgung sei, so Backhaus. Die Biomasse liefere hier einen wesentlichen Beitrag sowohl im Sinne des Klimaschutzes als auch zur Versorgungssicherheit.

„Die Biogasbranche steht aktuell jedoch unter großem Druck. Daher habe ich im Herbst letzten Jahres die Taskforce Biomasse/ Biogas ins Leben gerufen, um die wichtigsten Akteure an einen Tisch zu bringen. Gemeinsam mit dem Wirtschafts- und dem Innenministerium, dem Bauernverband M-V und dem Fachverband Biogas versuche ich mit meinem Haus unter wissenschaftlicher Begleitung, unter anderem von der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe, Verbesserungsoptio-nen auszuloten und auf den Weg zu bringen mit dem Ziel, die installierte Biogas-kapazität unter den Bedingungen des mehrfach novellierten EEG und des Biomassepakets der Bundesregierung zu erhalten.

Die ca. 530 Biogasanlagen im Land (Stand Herbst 2024) können potentiell insgesamt 4.000 GWh/a (Gigawattstunden pro Jahr) Strom und Wärme liefern, das sind ca. 8,7 % Anteil am Primärenergieverbrauch von Mecklenburg-Vorpommern. Das entspricht einem Einsparpotential pro Jahr von 462.000 t Erdgas und Öl sowie 1,2 Mio. t CO2.

Allein in Mecklenburg-Vorpommern fallen jedoch 30 der bestehenden Anlagen bis Ende 2026 aus der Förderung. Der Ausstieg dieser Biogasanlagen, die die 20 Jahre Vergütungszeitraum erreicht haben, muss verhindert werden. Es gilt, die Nutzung der Wirtschaftsdünger in möglichst großen Anteilen zu sichern und die Entwicklung von Strom- und Wärmekonzepten in den Gemeinden auf Basis von Biomasse zu unterstützen.

Für Deutschland hat die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg einmal vorgerechnet, dass – zum Beispiel zur Absicherung längerer Dunkelflauten durch Nachrüstung von Biogasanlagen mit Biogasspeichern in Kombination mit der Über-bauung der Blockheizkraftwerke Strom in Größenordnung von rund 34 TWhel (Terrawattstunden elektrische Energie) flexibel bereitgestellt werden können und die dafür notwendigen Investitionen um den Faktor 1,9 bis 3,7 niedriger sind als bei wasserstoffbasierten Reservekraftwerken.

In den nächsten Jahren sind flexible Biogasanlagen die einzige relevante Alternative zum Wasserstoff zur Absicherung längerer Dunkelflauten.

Für die Stärkung der Biomassenutzung einschließlich Biokraftstoffen und den Aufbau einer auf nachhaltigen nachwachsenden Rohstoffen basierenden zirkulären Bioökonomie habe ich mit meinem Haus im letzten und im aktuellen Jahr mehrere Beschlüsse in die Agrar- und Umweltministerkonferenzen eingebracht.

Auch das Wirtschaftsministerium beteiligt sich hier. Im Rahmen der 5. Energieministerkonferenz unter Vorsitz von M-V wurde am 23. Mai 2025 ein einstimmiger Beschluss „Flexibilitätsoption Biomasse stärker nutzen – Rahmenbedingungen für Biogas und Biomethan verbessern“ gefasst.

Von der Bundesebene erwarten wir als Bundesland eine konsistente Biomassestrategie, die für Klarheit hinsichtlich der zukünftigen Rolle von Biomasse sorgt – insbesondere mit Blick auf deren Einsatz im Strom- bzw. Gasbereich sowie im Wärmesektor, etwa in Nahwärmenetzen. In diesem Zusammenhang ist Planungssicherheit für Investoren und Betreiber dringend erforderlich.

Ich habe mich mit der Landesregierung dafür eingesetzt, dass die Bedeutung der Bioenergie im kürzlich geschlossenen Koalitionsvertrag für die Bundesregierung ausdrücklich hervorgehoben wird. Sie soll und muss eine wichtige Rolle in den Bereichen Wärme, Verkehr und steuerbare Stromerzeugung spielen. Das Flexibilitätspotenzial der Biomasse soll konsequent gehoben werden – unter besonderer Berücksichtigung von Kosteneffizienz und Flächennutzung sowie durch eine Über-rüfung bestehender Deckelungen.  Insbesondere die Nutzung von Reststoffen soll verstärkt in den Fokus rücken.

Ziel ist es, den Biogasanlagen eine Zukunft zu geben, wobei die spezifischen Anforderungen kleinerer und wärmegeführter Anlagen stärker berücksichtigt werden sollen“, so Minister Backhaus.

Küstenfischer treffen sich im Ozeaneum

Backhaus stellt Strategie des Landes vor

Stralsund – Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock lädt am Vormittag zu einer Informationsveranstaltung für die Küstenfischer in Mecklenburg-Vorpommern ins Ozeaneum nach Stralsund ein. Erwartet werden rund 90 Teilnehmer, darunter bis zu 50 Küstenfischer sowie Vertreter des Bundes, Mitarbeitende der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und des Thünen-Instituts.

Anlass für das Zusammentreffen ist die Einführung der neuen EU-Kontrollverordnung, die in zwei Stufen ab dem 10.1.2026 und dem 10.1.2028 in Kraft tritt. „Nach der Selbstauflösung des Landesverbandes der Kutter- und Küstenfischer MV gibt es keine verbandlich geführten Fischereitage mehr. Die Veranstaltung vom LALLF ist daher aktuell eine geeignete Plattform, um aktuelle Herausforderungen der Branche und die Maßnahmen der Politik gemeinsam zu diskutieren“, betonte Fischereiminister Dr. Till Backhaus.

Backhaus: „Ökologischer und wirtschaftlicher Ausnahmezustand“

In sein Grußwort skizzierte er die dramatische Situation der Branche : „Wir haben mit dramatischen Bestandsrückgängen, enormen strukturellen Herausforderungen und einer Reihe von globalen Krisen, wie dem Brexit, der Energiekrise und von Kriegen ausgelösten wirtschaftlichen Problemlagen zu kämpfen. Schaut man auf die Situation in der Ostsee, befinden wir uns aber nicht nur in einem wirtschaftlichen, sondern auch in einem ökologischen Ausnahmezustand, der die Lage der Fischerei ganz besonders trifft.“

Massive Einbrüche bei den Beständen

Die Bestände von Hering und Dorsch sind seit 2017 massiv eingebrochen. Seit 2022 gelten ein totales Fangverbot für Dorsch und ein prinzipielles Fangverbot für Hering. Ursache ist ein grundlegender Wandel der Umweltbedingungen in der Ostsee („Regime Shift“) in Kombination mit Überfischung in angrenzenden Meeresgebieten, z.B. im Kattegat und Skagerrak. Auch der Aal- und Lachsbestand befindet sich in kritischem Zustand. Einzig bei Plattfischen sind stabile oder leicht steigende Bestände zu verzeichnen – allerdings mit qualitativen Problemen.

Rückgang der Fangmengen – Existenzgefährdung für Betriebe

Die Fangstatistik zeigt: 2023 wurden mit einem Gesamtfang von 2.400 Tonnen nur noch knapp 3,5 Millionen Euro und damit die niedrigsten Erlöse seit 2015 erreicht. 2024 war die Situation vergleichbar schlecht. Zum Vergleich: Bis vor zehn Jahren noch erreichten die Erlöse der Sparte regelmäßig um die oder deutlich über 10 Mio. Euro. Besonders gravierend: Der Ertrag aus dem Hering ist zuletzt auf rund 345.000 Euro eingebrochen. Dorsch, Zander, Barsch und Hecht zeigen ebenfalls rückläufige Tendenzen. Die Konsequenz: Die Zahl der hauptberuflichen Betriebe ist seit 1991 von 950 auf unter 150 gesunken. Weniger als 20 Fahrzeuge sind noch größer als 12 Meter – die Flotte ist überaltert, die Nachwuchsgewinnung sehr schwierig.

„Wir stehen vor einer strukturellen Transformation der Küstenfischerei – und wir müssen diesen Wandel aktiv begleiten“, sagte Backhaus.

Strategien und Maßnahmen des Landes

Die Landesstrategie zielt nicht auf ein bloßes „Weiter so“, sondern auf einen gezielten Strukturwandel:

  • Diversifizierung: Förderung der Direktvermarktung, Verarbeitung und kleinskaliger mariner Aquakultur.
  • Nachwuchsförderung: Anpassung der Ausbildungsformate und neue Berufsperspektiven, etwa als „Meeresförster“.
  • Flottenmodernisierung: Investitionen in selektivere Fanggeräte, Energieeffizienz und CO₂-Minderung.
  • Strukturpolitik: Konzentration der Fördermittel auf Innovationsprojekte, Bestandsmanagement und nachhaltige Betriebsentwicklung.
  • Organisation: Gründung eines „Zukunftsrates Fischerei“ und der Koordinierungsstelle „Transformation Fischerei“ (IKTF).

EMFAF-Fördermittel und Sofortmaßnahmen

Seit 2017 flossen fast 16 Mio. Euro an Stilllegungsprämien in die Küstenfischerei. Für 2025 sind weitere Mittel vorgesehen. Die seit 2021 bis 2024 gezahlten Entschädigungsleistungen für Robbenschäden belaufen sich auf rund 918.000 Euro – mit weiter steigender Tendenz. Als kurzfristige Maßnahme zur Imagesicherung und zum Tierschutz dürfen Reusen seit 2025 nur noch mit Robbenschutzvorrichtungen betrieben werden.

Ohne eine Reaktion der Landesregierung würden zum 1.1.2026 drei für die Sparte wichtige Maßnahmen zeitgleich ausgelaufen: zeitweilige Stilllegung, Robben-bezogenen Entschädigungsleistungen und Möglichkeiten zur Fischereiausübung im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft. Darauf hat Minister Dr. Backhaus reagiert und kündigt an: „Auf unsere Initiative hin fassen wir gemeinsam mit Schleswig-Holstein und dem Bund eine letztmalige Verlängerung der Stilllegung für 2026 ins Auge.

Dies schafft Zeit für noch anstehende Anpassungsprozesse, bestenfalls bis zum Wiedereintritt in eine reguläre Heringsfischerei, wenn dies 2027 möglich sein sollte. Des Weiteren werden wird noch bis 2027 Gelder aus dem EMFAF für Entschädigungen bei Robbenschäden bereitstellen. Auch hier soll die Zeit von noch zweieinhalb Jahren genutzt werden, um robbensichere und zugleich effiziente Fanggeräte zu entwickeln und anzuschaffen. Nicht zuletzt sollen die wenigen traditionell noch im Nationalpark fischenden Betrieben diese Möglichkeiten in begrenztem Umfange behalten können, um Fangeinbußen im offenen Meer ausgleichen zu können.“

Die Landesregierung setze alles daran, den verbleibenden Betrieben eine Perspektive zu eröffnen. „Wir fördern, fordern aber auch nachhaltige Methoden, neue Strukturen und Innovationsbereitschaft. Die Küstenfischerei gehört zur Identität Mecklenburg-Vorpommerns – aber ihr Erhalt gelingt nur mit Mut zur Veränderung“, so Minister Backhaus abschließend.

Zirkow soll in Biosphären­reservat Südost-Rügen integriert werden

Schwerin – Das Kabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung mit zwei Gesetzentwürfen aus dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt beschäftigt. Ein Entwurf regelt den von der Gemeinde Zirkow beschlossenen Beitritt zum Biosphärenreservat Südost-Rügen.

Das Biosphärenreservat Südost-Rügen ist Teil des Weltnetzes der Biosphärenreservate. Aktuell weise das Biosphärenreservat eine Gesamtgröße von 22.800 Hektar auf. Es müssten aber mindestens 30.000 Hektar sein, was auch das MAB-National­komitee zur Evaluierung 2023 nachdrücklich betont hat, erklärt Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus.

„Derzeit ist die Gemeinde bereits mit einem Anteil von rund 480 Hektar von insgesamt ca. 2.580 Hektar Teil des Biosphären­reservates. Mit der gesamten Gemeinde Zirkow wird die neue Gesamtfläche des Biosphärenreservates rund 24.900 Hektar betragen. Dies entspricht einem Flächenzuwachs von rund 2.100 Hektar. Das ist ein signifikanter Schritt auf dem Weg zur Erfüllung des 30.000-Hektar-Zieles. Die Gemeinde Zirkow, die sich klar positioniert hat, zum Biosphärenreservat gehören zu wollen, hat nun hohe Erwartungen an die Landesregierung. Diesen Erwar­tungen wollen wir mit einer zügigen Umsetzung gerne entsprechen.

Das Vorhaben ist eine gemeinsame Anstrengung und wird von der Gemeinde Zirkow, dem Landkreis Vorpommern-Rügen, dem Tourismusverband Rügen, dem NABU, dem BUND, dem Kreisjagdverband und einem Landwirtschafts­betrieb ausdrücklich begrüßt. Die Gemeinde Zirkow ist bereits mit Flächenanteilen im Biosphärenreservat. Die meisten Flächen außerhalb des Biosphärenreservates wechseln mit dem Gesetz vom Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ des Landkreises zur Schutzzone III des Biosphärenreservates. An der Strenge der Schutzvorschriften ändert sich dadurch nichts.

Neu ist, dass auch die Siedlungsflächen einen solchen Schutzsta­tus erhalten. Die Siedlungsflächen sind wesentlich für die Arbeit des Biosphärenreservates, um als Modellregion wirken zu können. Dort ist das Ziel, durch Projekte und Initiativen eine nachhaltige Entwicklung anzustoßen.

Zusammengefasst werden wir mit dem Gesetz zur Erweiterung des Biosphärenreservats Südost-Rügen:

  • den Willen der Gemeinde Zirkow umsetzen,
  • den landespolitischen Zielen und den Flächenvorgaben für Biosphärenreservate entsprechen,
  • den einzigartigen Naturraum erhalten und behutsam weiterentwickeln,
  • Impulse für die wirtschaftliche, ökologische und soziale Entwicklung setzen,
  • die Lebensqualität und die Identifikation mit der Region ein Stück weit verbessern“, so Minister Backhaus.

Des Weiteren legte Minister Backhaus dem Kabinett den Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünland­erhaltungsgesetzes vor. Ziel dieses Gesetzes sei es, dem Wertverlust landwirtschaftlicher Flächen entgegenzuwirken und den Ackerstatus nach Rückbau von PV-Anlagen zu sichern, erklärt der Klimaschutz- und Agrar­minister:

Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz enthält restriktivere Regelungen zum Dauergrünlandschutz als das Bundesnatur­schutzgesetz. Landwirtschaftsbetriebe können zum Beispiel nach dem Bundesrecht Dauergrünland, das ab 2021 entstanden ist, vorbehaltlich anderer rechtlicher Rege­lungen nach Anzeige wieder in Ackerland umwandeln. Diese Regelung wird nun auch im Dauergrünlanderhaltungsgesetz M_V aufgenommen. Betroffen sind davon ca. 4000 ha, die auch nach einer Frist länger als fünf Jahre wieder umgebrochen werden können, bzw. den Ackerstatus behalten, auch wenn sie länger als Grünland genutzt werden.

Flächeneigentümer und Investoren fordern schon länger eine Klarstellung in dem Dauergrünlanderhaltungsgesetz. Nach dem Rückbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf ehemaligem Ackerland sollen diese Flächen wieder als Ackerland genutzt werden können. Eine entsprechende Regelung wird in das Gesetz aufgenommen.

In der Verbandsanhörung plädierte der Bauernverband für die Aufhebung des Gesetzes in Gänze. Diesem Wunsch wird jedoch nicht gefolgt, weil dann auch Dauergrünland, das ab 2015 ent­standen ist, nach Genehmigung ersatzlos umgewandelt werden könnte. Dies wird aus naturschutzfachlicher Sicht nicht für vertretbar gehalten, weil es sich dabei um weitere ca. 9.500 ha handelt.

Wir wollen aber dafür sorgen, abgesehen von den Dauergrün­landflächen, die ab 2021 entstanden sind, dass der Dauergrün­land­anteil nicht abnimmt bzw. Dauergrünland nicht beseitigt wird“, stellt Backhaus klar.

Backhaus warnt vor Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest

Schwerin – Den Fund eines an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verendeten Wildscheins im Sauerland in Nordrhein-Westfalen nimmt Agrarminister Dr. Till Backhaus zum Anlass, um eindringlich an alle Bürger, Tierhalter, Jäger, Förster, Reisende und Fernfahrer zu appellieren, sich verantwortungsbewusst und mit besonderer Vorsicht zu verhalten.

„Die Ausbreitung der ASP erfolgt nicht nur auf vier Beinen, sondern häufig auf zwei Beinen und vier Autoreifen. Besonders die Jagdausübungsberechtigten sind jetzt aufgerufen, sich um Biosicherheitsmaßnahmen zu kümmern, wenn sie in andere Länder reisen, um dort zu jagen. So kann der Erreger über Kleidung, Schuhe, Autoreifen oder über Essensreste wie ein achtlos entsorgtes Wurstbrot übertragen und verbreitet werden.“

Die Früherkennung ist eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Seuche. Erhöhte Fallzahlen oder krank erlegte Wildschweine können Hinweise auf ein beginnendes Seuchengeschehen sein. Daher ist es sehr wichtig, Proben von Fallwild, Unfallwild und von krank angesprochenen erlegten Wildschweine auf ASP zu untersuchen. Der Minister ruft entsprechend dazu auf, Funde von toten Wildscheinen unmittelbar an die zuständigen Veterinärämter zu melden.

Zur Abgeltung des Aufwandes für die Entnahme und Einsendung von Proben oder Tierkörpern wird dem Jagdausübungsberechtigten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro durch das Land gewährt.

„In den nächsten Tagen wird sich herausstellen, wie weit sich das Virus in NRW bereits verbreitet hat. Ich hoffe inständig, dass es in einem eng begrenzten Raum in Schach gehalten werden kann. Eine Ausbreitung in Richtung Münsterland mit seinen zahlreichen großen Schweinehaltungsbetrieben wäre ein schwerer Schlag für die deutsche Schweinehaltung.“

Backhaus gratuliert Landesjagdverband zum 35. Jubiläum

Malchow – Anlässlich des 35-jährigen Jubiläums des Landesjagdverbands Mecklenburg-Vorpommern, das am kommenden Sonntag in Malchow bei Parchim mit einem Sommerfest gefeiert wird, spricht Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus vorab allen Mitgliedern und Verantwortlichen einen großen Dank und seine herzlichen Glückwünsche mit einem kräftigen WEIDMANNSHEIL! aus:

„Der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern steht für Kompetenz, Verantwortung und eine tiefe Verbundenheit mit Natur und Wild. Der Verband hat von Anfang an einen großen Rückhalt bei den Menschen im ländlichen Raum gefunden. Das zeigt, dass eine überwältigende Mehrheit der jagdberechtigten Jägerinnen und Jäger sich unmittelbar nach der Gründung dem Verband angeschlossen hat“, so Dr. Backhaus.

Der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern habe in den vergangenen 35 Jahren bewiesen , dass organisierte Jägerschaft weit mehr bedeutet als nur das Ausüben der Jagd, sagte er weiter. Heute sei die Jagd praktizierter Naturschutz: Sie trage Verantwortung für den Erhalt von Wildbeständen, Lebensräumen, Biodiversität und letztlich auch für die Kulturlandschaften.

Minister Backhaus würdigte den Verband sowohl als gesetzlich verankerten als auch einen unersetzlichen ideellen Partner im Natur- und Artenschutz unseres Bundeslandes – und das auf einem hohen fachlichen Niveau: „Ob im Jagdbeirat, im Landesforstbeirat, als anerkannter Naturschutzverband oder in anderen Gremien, der Verband bringt stets fundierte und konstruktive Beiträge ein. Auch bei der Novellierung des Landesjagdgesetzes hat sich der Verband engagiert und aktiv eingebracht.“

Ein Thema, das aktuell alle bewegt und auch die Zusammenarbeit mit dem Landesjagdverband stark prägt, ist der Wolf. Nach jahrelanger Diskussion auf EU-Ebene ist es gelungen, den Schutzstatus des Wolfes im Rahmen der FFH-Richtlinie abzuschaffen. Der Wolf wird nun nicht mehr als streng geschützt, sondern nur noch als geschützt geführt.

Damit ändert sich auch das rechtliche Fundament für das Management dieser Tierart: Künftig können Entnahmen erleichtert und Bedingungen für den Schutz von Weidetieren flexibler gestaltet werdenDie neue Bundesregierung hat bereits angekündigt, eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen und zum Zwecke des aktiven Managements den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen.

„Sollte diese Neuregelung für Mecklenburg-Vorpommern nicht ausreichen, steht es uns im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung frei, ergänzende oder weiterführende Regelungen auf Landesebene zu treffen. Ich sehe dieser Entwicklung mit Zuversicht entgegen. Das Ziel muss sein, sowohl den berechtigten Artenschutz als auch die Sorgen und Interessen unserer Weidetierhalter und der ländlichen Bevölkerung gleichermaßen zu berücksichtigen“, betonte er.

Mit Inselhafen und der Seebrücke alle Ziele erreicht

Prerow – Nach der offiziellen Einweihung im Oktober 2024 sind die Seebrücke und der Inselhafen in Prerow inzwischen zentrale Elemente der maritimen Infrastruktur entlang der Ostseeküste und tragen maßgeblich zur Attraktivität des Ortes bei.

Umweltminister Dr. Till Backhaus zog heute bei einem Vor-Ort-Besuch ein positives erstes Fazit: „Der Inselhafen funktioniert an seinem Standort hervorragend, und die wichtigsten Ziele wurden erreicht. Dazu gehören ein Hafen für den Seenotrettungskreuzer „Nis Randers“ der DGzRS insbesondere zur Sicherung der Berufsschifffahrt in der viel befahrenen Kadetrinne zwischen Deutschland und Dänemark, Liegeplätze für ein Boot der DLRG sowie der Freiwilligen Feuerwehr für die Wasserrettung in Strandnähe, ein Ostsee-Heimathafen für die verbliebenen Prerower Fischer und der seit vielen Jahrzehnten gehegte Wunsch eines kleinen Etappenhafens mit Grundversorgung für Wassersportler. Darüber hinaus sind die Seebrücke und der Inselhafen nach meiner Wahrnehmung attraktive Anziehungspunkte für Einheimische und Gäste geworden. Das Landesvorhaben unterstützt somit auch aktiv den Tourismus in Prerow.“

Er ergänzte: „Seit der Inbetriebnahme im Herbst letzten Jahres haben alle Bauwerke den hydrodynamischen Belastungen während des Winters gut standgehalten. Bisher gab es keine Sperrung der Seebrücke oder des Inselhafens aufgrund von Wind- oder Seegangsereignissen. Auch bei kleineren Hochwasserereignissen musste der Hafen nicht gesperrt werden. Die Beobachtung der Wellenhöhen im Inselhafen während des Winters entspricht den vorherigen Berechnungen, was die Funktionalität des Hafens bei unterschiedlichen Bedingungen bestätigt. Die Planung hat sich demnach als erfolgreich erwiesen und spiegelt sich auch in den realen Bedingungen wieder.“

Gernot Haffner, Leiter des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft, betonte: „Dass es darüber hinaus auch gelungen ist, den ehemaligen Nothafen entsprechend der Ziele des Nationalparkplans zu renaturieren, freut mich ganz besonders. Viele Natur- und Umweltschützer haben uns in den vergangenen Monaten mitgeteilt, dass die Baumaßnahmen zur Renaturierung erfolgreich verlaufen sind und die Natur den Bereich schnell wieder in Besitz nimmt. Die Renaturierung war auch eine wichtige Voraussetzung, dass an diesem Standort, d. h. mitten im Gebiet des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft, der Inselhafen errichtet werden konnte.“

Anlass für den Besuch von Minister Backhaus war ein Erfahrungsaustausch zum bisherigen Betrieb der Anlage mit Vertretern der Gemeinde, den Seenotrettern der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sowie der Freiwilligen Feuerwehr Prerow.

„Für die DGzRS ist es von großer Bedeutung, dass der strategisch wichtige Ausgangshafen der Seenotretter in größtmöglicher Nähe zu den Großschifffahrtswegen erhalten geblieben ist. Aber auch für den Wassersport sind wir selbstverständlich jederzeit einsatzbereit – rund um die Uhr und bei jedem Wetter. Der neue Hafen bietet dafür im Revier bestmögliche Voraussetzungen“, sagte Kapt. Niklas Deeken, Leiter des Rettungsdienstes der DGzRS, beim Besuch in Prerow.

Etwa 265.000 Gäste haben die Seebrücke seit der Einweihung besucht, davon allein 82.000 bis zum Jahresende 2024. Auch die bisherigen Bootsübernachtungen haben die Erwartungen laut Backhaus übertroffen: Im Jahr 2024 haben trotz der stürmischen Herbstsaison bereits 55 Boote mit 193 Personen den Inselhafen zur Übernachtung angesteuert. Bis Anfang Juni 2025 haben weitere 317 Boote den Hafen genutzt, insgesamt sind somit bereits circa 400 Übernachtungen mit mehr als 1.000 Personen verzeichnet worden. „Damit ist die Funktion des Inselhafens als Etappenhafen eindeutig bestätigt“, so Minister Backhaus. Ebenso die Funktion als Nothafen: Seit Inbetriebnahme mussten sieben Havaristen den Inselhafen vor Prerow nutzen. So wurde beispielsweise ein Havarist, ein Segler mit zwei Menschen und einem Hund an Bord, erst kürzlich, am Abend des 11. Juni, vom Tochterboot „Uwe“ des Seenotrettungskreuzers „Nis Randers“ der DGzRS sicher in den Inselhafen geschleppt.

Backhaus abschließend: „Rückblickend lässt sich sagen, dass es nach vielen Jahrzehnten der Unsicherheit bezüglich der Zukunft eines Außenhafens auf dem Darß die richtige Entscheidung der Landesregierung war, den Inselhafen und die Seebrücke als Vorhaben des Landes zu realisieren und zu betreiben. Der Betrieb solcher Sonderbauwerke ist immer eine Gemeinschaftsleistung. Deshalb gilt mein besonderer Dank den Mitarbeitern des Nationalparks sowie der Leitung und örtlichen Crew der DGzRS, der DLRG-Ortsgruppe und der Freiwilligen Feuerwehr. Sie leisten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit und zum reibungslosen Betrieb der Anlagen.“