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Kategorie: Landwirtschaft / Forst / Fischerei

Qualifizierung Moorspezialisten startet

Güstrow – Ein neues Qualifizierungsprogramm bereitet Hochschulabsolvent*innen auf den angewandten Moorschutz vor. Damit die Moorspezialist*innen künftig bundesweit Moor-Klimaschutzprojekte unterstützen können, ist die Ausbildung praxisnah gestaltet. Für die modellhafte Umsetzung des Programms „Moorspezialist*innen“ erhält das Land Mecklenburg-Vorpommern rund 34 Millionen aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK). Weitere Bundesländer sollen in das Programm einbezogen werden. Landesumweltminister Dr. Till Backhaus begrüßte heute in Güstrow den ersten Ausbildungsjahrgang der Moorspezialist*innen:

„Für unsere Vorfahren waren Moore vor allem lebensfeindliches, nutzloses Ödland. Daher wurden sie Jahrhunderte lang entwässert und in land- oder forstwirtschaftliche Flächen umgewandelt. Moore sind jedoch sensible Standorte, deren Entwässerung zu langfristigen, teils irreversiblen Schäden führt. Nachdem insbesondere in den 1960er- und 1970er-Jahren, in der Phase der Komplexmelioration, Moore trockengelegt wurden, um die Flächen für Acker- und Grünlandbewirtschaftung nutzen zu können und Lebensmittel gegen den Hunger zu produzieren, waren Anfang der Neunzigerjahre in MV nur noch drei Prozent der Moore nass.

Das große Problem, das sich daraus ergab: Entwässerte Moorflächen setzen Treibhausgase frei, vor allem Methan und CO2, und sind damit klimaschädlich. Worauf die Wissenschaft bereits seit Jahrzehnten hinweist, wurde erst mit zunehmender Brisanz der Klimakrise für Politik, Landnutzende und Gesellschaft ins zentrale Blickfeld gerückt: Die immense Bedeutung des Ökosystems Moor als Kohlenstoff- und Wasserspeicher. Um die Dimension zu verdeutlichen: Moore bedecken weltweit nur etwa vier Prozent der Landfläche, aber sie binden rund doppelt so viel Kohlenstoff wie alle Wälder der Erde zusammen.

MV hat sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt – ein wichtiger Baustein dafür ist neben dem Schutz der Wälder und Gewässer der Moorschutz bzw. die Wiedervernässung der Moore. Denn entwässerte Moore sind hier im Land für ein Drittel der gesamten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Dieser hohe Anteil liegt im Moorreichtum von MV begründet: 13 Prozent der Landesfläche, d.h. rund 330.000 Hektar, sind mit Mooren bedeckt. Damit ist Mecklenburg-Vorpommern eines der moorreichsten Bundesländer und wir müssen uns dieser besonderen Bedeutung, die das Land im Moor- und Klimaschutz hat, bewusst sein.

Wichtigste Kenngröße für die Umsetzung des Moorschutzes ist die landesweit wiedervernässte Fläche auf Moorstandorten. Seit 1991 wurden 400 Moorschutzprojekte auf rund 35.000 ha umgesetzt. Davon wurden 202 Projekte auf ca. 19.000 ha mit europäischen und landeseigenen Mitteln finanziert. Weitere 2.475 ha (18 Projekte) wurden im Rahmen der Naturschutzgroßprojekte Peenetal und Südost-Rügen und des Projekts „Schatz an der Küste“ hauptsächlich aus Bundesmitteln renaturiert. Moorschutzprojekte als Ökokonto- und Kompensationsmaßnahmen fanden auf insgesamt 8.540 ha (127 Projekte) statt. Mit MoorFutures wurden drei Projekte auf einer Fläche von insgesamt 79 ha umgesetzt.

Im Ergebnis des Moorschutzkonzepts 2000 wurden auf 16.525 ha Maßnahmen zur Wiedervernässung oder Verbesserung ihrer hydrologischen Situation umgesetzt. Das Moorschutzkonzept 2009 hatte die Wiedervernässung von Mooren auf 49.000 ha bis 2020 als Zielgröße festgelegt. Mit seit dem Jahr 2010 nur auf 14.951 ha abgeschlossenen Moorschutzprojekten liegt der aktuelle Wert noch sehr weit von diesem Zielwert entfernt. Bislang sind etwa 12 Prozent der Moore wiedervernässt. Um bis 2040 klimaneutral zu werden, müssten pro Jahr 9.000 Hektar nass werden. Deswegen werden aktuell 20 Projekte zur Wiedervernässung von Mooren vorbereitet, unter anderem im Peene- und Recknitztal oder im Grambower Moor bei Schwerin.

Eine schnelle und großflächige Umsetzung von Moor-Klimaschutzprojekten wird in M-V und in anderen Bundesländern maßgeblich durch personelle Kapazitätsengpässe gebremst. Es wird dringend bundesweit zusätzliches Personal mit spezieller Moorexpertise benötigt, um diese Projekte schnell und effizient umzusetzen. Dafür ist sowohl gezielt in die fachliche Qualifizierung zu investieren als auch ein deutlicher quantitativer personeller Kapazitätsaufbau in Bezug auf Moor-Klimaschutz notwendig, heißt es in der einleitenden Begründung des Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung des Bundes, vertreten durch das Bundesamt für Naturschutz, mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern für das Modellprojekt zur Ausbildung von Moorspezialist*innen.

Das Programm „Moorspezialist*innen“ zielt darauf ab, dem Mangel an Fachkräften in den zuständigen Behörden, bei Vorhabenträgern, Wasser- und Bodenverbänden, großen Flächeneigentümern und Planungsbüros im Bereich Moorschutz in M-V entgegenzuwirken. Hierfür sollen geeignete Absolvent*innen bundesweit aus Universitäten oder Fachhochschulen gewonnen und qualifiziert werden. Pro Jahrgang sollen jeweils 20 Absolvent*innen mit Hochschulabschluss – B.Sc, M.Sc., Ingenieure sowie Quereinsteiger*innen – als zertifizierte Moorspezialist*innen ausgebildet werden.

Mit einer praxisnahen und bedarfsgerechten Qualifizierung von Fachpersonal im Bereich Moorschutz wird eine entscheidende Umsetzungslücke für einen wirksamen Moor-Klimaschutz in M-V geschlossen. Das Programm wird sowohl kurzfristig die Bearbeitungskapazitäten für Moor-Klimaschutzmaßnahmen erhöhen als auch für die folgenden Jahrzehnte eine fundierte, anwendungsbezogene Moorexpertise sicherstellen. Das Programm „Moorspezialist*innen“ ist eine wesentliche Voraussetzung für die notwendige Vervielfachung von umgesetzten Moor-Klimaschutzprojekten.

Das Programm wird zu 90% vom Bund (BMUV/BfN rd. 30 Mio. Euro) aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, zu ca. 5 % aus dem Sondervermögen zur Förderung des Natürlichen Klimaschutzes vom Land Mecklenburg-Vorpommern und zu ca. 5% von den Einsatzstellen finanziert.

„Ich bin stolz darauf, dass Mecklenburg-Vorpommern dieses moorspezifische Qualifikationsprogramm umsetzt. Ich habe das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie gebeten, diese Aufgabe zu übernehmen. Viel Zeit für die Organisation des Programms, zur Vorbereitung der Ausbildung, für die Suche der Einsatzstellen und für die Auswahlverfahren der Teilnehmenden war seit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund im November bis jetzt nicht. Deshalb danke ich allen Einsatzstellen, der Uni Greifswald, allen Teilnehmenden, den Kolleg*innen vom LUNG und der Ostseestiftung, die das Programm evaluiert haben für ihr enormes Engagement.“

Interessent*innen für die 20 Ausbildungsplätze des ersten Durchgangs und die dafür geschaffenen Stellen gab es viele. Es erfolgte ein regelrechter Run auf die Stellen, mehr als 220 Bewerbungen gingen beim LUNG ein.

Der erste Jahrgang zur Ausbildung von Moorspezialist*innen umfasst insgesamt fünf Ausbildungsjahre. In jeweils drei Einsatzstellen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten die Teilnehmenden praktische Kenntnisse für die Projektsteuerung, Planung, Genehmigung und die Umsetzung von Moor-Klimaschutzprojekten. Die theoretische Ausbildung erfolgt an der Universität Greifswald. Die Teilnehmenden müssen ihr erworbenes Wissen in drei Hausarbeiten und einer theoretischen Prüfung belegen und erhalten dafür ein Zertifikat.

Ab dem zweiten Jahrgang umfasst die Ausbildung drei Jahre. Damit das Programm für mehr Teilnehmende geöffnet werden kann und ab dann auch Einsatzstellen in allen moorreichen Bundesländern gefunden werden können, ist es notwendig, bereits jetzt weitere Partner auch außerhalb MVs anzusprechen.

Besonders hervorheben möchte ich auch die Einsatzstellen. Ohne die Bereitschaft in den Ingenieurbüros, den Wasser- und Bodenverbänden, den Kommunen, den Großschutzgebieten, der Forst und Stiftungen und Verbänden würde die Durchführung dieses bisher einmaligen Ausbildungsprogramms nicht realisierbar sein.

Dieses modellhafte Programm ist in seiner Art einzigartig, da hier moorspezifisches Wissen individuell aufgebaut und zugleich über verschiedene Institutionen ausgetauscht wird, und auch die Teilnehmenden selbst institutionenübergreifend vernetzt werden. Die Vernetzung aller Akteure des Moor-Klimaschutzes ist ein weiterer Baustein für die notwendige Beschleunigung der Umsetzungsprozesse. Das Programm „Moorspezialist*innen“ wird als Vorbild für andere moorreiche Bundesländer dienen und dadurch die Umsetzung von Moor-Klimaschutzprojekten landes- und bundesweit beschleunigen“, so Minister Backhaus.

Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) soll entscheidend dazu beigetragen werden, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern und so ihre Resilienz und ihre Klimaschutzleistung zu stärken. Neben Treibhausgasminderung und Negativemissionen wird auch ein Beitrag zur Klimaanpassung erreicht. Die Natur an Land und im Meer soll besser geschützt und widerstandsfähiger werden, um dauerhaft zu den nationalen Klimaschutzzielen beizutragen.

Backhaus beim Bauerntag

Koa-Vertrag stärkt Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft

Linstow – Nach einer Woche Koalitionsverhandlungen in Berlin und zwei Tagen Agrarministerkonferenz in Baden-Baden ist Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute zu Gast auf dem Bauerntag des Bauernverbandes MV in Linstow.

„Ich habe die Belange des Landes intensiv in die politischen Verhandlungen eingebracht und bin mit dem Ergebnis durchaus zufrieden. Klar ist, es können nicht alle Wünsche erfüllt werden, aber viele Forderungen der Landwirtschaft haben Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden“, betonte er kurz vor Beginn der Veranstaltung.

„Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft und die Attraktivität der ländlichen Räume als Wohn- und Arbeitsort zu verbessern, ist das erklärte Ziel. Wir haben uns auf ganz konkrete Maßnahmen verständigt, die diesem Ziel Rechnung tragen sollen: die neue Regierung vertritt zum einen die Position, dass die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik als eigenständiges Politikfeld mit einem separaten und auskömmlichen EU-Agrarfonds beibehalten werden muss, um stabile Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume erhalten zu können. Gleichwohl soll die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, einem bundesweit zentralen Förderinstrument und Kern vieler Länderprogramme, um 500 Millionen Euro jährlich aufgestockt werden. Mit dem Geld sollen die Zukunftsthemen in den überwiegend ländlich geprägten Regionen der Bundesrepublik angegangen werden. Dazu zählen u.a. bessere Mobilitätsangebote, die Errichtung von Mehrfunktionshäusern oder die Umsetzung von Energieprojekten. Das ist für mich ein zentrales Verhandlungsergebnis, da es um die Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen geht und der Mehrwert für die Menschen vor Ort direkt erlebbar ist“, erläuterte Minister Backhaus.

Für die Landwirtschaft im Speziellen wurden ebenfalls eine Reihe von Ergebnissen erzielt: „Zum einen sind das finanzielle Entlastungen: Die Agrardieselrückvergütung wird vollständig wiedereingeführt und der Einsatz alternativer Kraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft wird von der Energiesteuer befreit. Das wird viele Betriebe Aufatmen lassen. Was für den einen, wie ein Widerspruch klingt, ist für mich ein wichtiger Kompromiss: Uns allen ist klar, dass klimaschädliche Subventionen durch bessere Alternativen abgelöst werden müssen, aber eben nicht über Nacht und nicht auf Kosten einer Branche, die unser aller Überleben sichert“, erklärte er.

Auch der vielbeschworene Bürokratieabbau soll laut Backhaus kommen: Die Stoffstrombilanz im Düngegesetz soll aufgehoben werden, da sie Experten zufolge keinen Mehrwert für den Gewässerschutz hat, aber umfassende Nachweispflichten für die Betriebe bedeutet. Auch soll der Agrarantrag zusammen mit den Ländern und dem Berufsstand vereinheitlicht werden. Mit den Dokumenten beantragen die Betriebe ihre EU-Agrarförderung. Bürokratische Abläufe sollen so angepasst werden, dass Doppelmeldungen künftig vermieden werden. Die 194 Vorschläge der Länder zum Bürokratieabbau, die bereits der Ampel-Koalition vorlagen, sollen neu bewertet werden.

Der Koalitionsvertrag sendet Minister Backhaus zufolge auch ein klares Signal an die Nutztierhaltung als wichtiges Standbein der deutschen Landwirtschaft. Für den Umbau tierwohlgerechter Ställe sollen bis einschließlich 2028 jährlich rund 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt werden, gleichzeitig soll der Bestandsschutz für neue und umgebaute Tierwohlställe auf 20 Jahre hochgesetzt werden. „Tierhaltung und Ackerbau nützen sich gegenseitig. Ohne Nutztierhaltung lässt sich kein effizienter Ackerbau betreiben, ohne Pflanzen ist wiederum keine Nutztierhaltung möglich. Der Fleischkonsum pro Kopf im Jahr ist mit 57 bis 61 kg seit 2000 weitgehend konstant geblieben. Für mich stellt sich deshalb nicht die Frage nach dem ob, sondern nach dem wie wir die Tierhaltung zukünftig gestalten wollen. Tierwohl und Tiergesundheit müssen ganz klar im Fokus stehen.“

Die Entbürokratisierung soll nicht zu einer Absenkung des Niveaus im Umwelt- und Klimaschutz führen. Der Koalitionsvertrag kündigt einen Sonderrahmenplan Naturschutz- und Klimaanpassung an, der jährlich mit einer Milliarde Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds gespeist wird. Geprüft werden soll, diesen Sonderrahmenplan in einer Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung (GANK) zu verstetigen.

Die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmitteln sollen mit dem Ziel der Beschleunigung überprüft werden. Dazu Minister Backhaus: „Für mich gilt nach wie vor das Credo: so viel nötig, so wenig wie möglich. Wir müssen den Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz reduzieren, in dem wir die Präzisionslandwirtschaft und den integrierten Pflanzenschutz noch stärker fördern. dennoch müssen wir  die Zulassungsbedingungen für Pflanzenschutzmittel grundlegend verbessern. Deutschland darf hier durch generelle Verbote keinen Sonderweg gehen. Stattdessen brauchen wir auf EU-Ebene eine Strategie, die befristete Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln ermöglicht, wenn keine Alternativen vorhanden sind. In den vergangenen 30 Jahren hat sich die Verfügbarkeit zugelassener Wirkstoffe von 700 auf 200 reduziert. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht an der Realität auf dem Feld vorbei agieren. Wissenschaftliche Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sollten Grundlage für politische Entscheidungen sein – nicht populistische Verbotsforderungen.“

Minister Backhaus wies zudem darauf hin, dass die BVVG-Flächen zur Verwaltung an die Länder übertragen werden sollen. Eigentümer bleibt der Bund, aber die Flächen werden nicht länger privatisiert; über die Bewirtschaftung der Flächen können nunmehr die Länder entscheiden. Damit sollen vor allem Ausgleich- und Kompensationsmaßnahmen für Infrastrukturvorhaben beschleunigt werden.

Abschließend informierte er, dass das die Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes nun in die Abstimmungsphase mit den Verbänden und anderen Ressorts geht. Hintergrund ist, dass das Gesetz an Bundesrecht angepasst werden soll. Bislang galt hierzulande eine schärfere Regelung, wonach Bewirtschafter mit Grünpflanzen bestandenes Ackerland vor Ablauf von 5 Jahren umbrechen mussten, damit es nicht den Status Dauergrünland erhält. Hat ein Landwirt diese Frist versäumt, musste er nach bisheriger Regelung durch die Umwandlung der Fläche von Ackerland in Dauergrünland einen Wertverlust hinnehmen. Durch die Neuregelung kann Dauergrünland, das ab dem 01.01.2021 entstanden ist, mit wenigen Ausnahmen (in Feuchtgebieten und auf Moorstandorten sowie umweltsensibles Grünland) wieder in Ackerland umgewandelt werden. Betroffen von der Neuregelung sind landesweit ca. 4000 Hektar. Ein Umbruch zur Erhaltung des Ackerstatus ist künftig nicht mehr erforderlich. Das heißt, die Pflugregelung entfällt. Das ist ökonomisch, aber auch ökologisch sinnvoll. Die Landwirte sind nicht mehr gezwungen Grünland umzubrechen. Die Fläche kann auch länger als 5 Jahre als Grünland genutzt werden. Das ist ein Beitrag zur Verbesserung der Biodiversität.

Situation der Wälder in M-V

Wälder in MV werden vielfältiger und gewinnen an Stabilität

Schwerin – Anlässlich des Tages des Waldes am 21. März macht Umweltminister Dr. Till Backhaus auf die Wichtigkeit der Wälder für unsere Umwelt und die Gesellschaft aufmerksam.

„Wälder spielen nicht nur eine Schlüsselrolle im Klimaschutz, indem sie CO2 binden. Sie bieten auch Lebensräume für unzählige Tier- und Pflanzenarten. Gleichzeitig stehen sie aufgrund von Klimawandel und anderen Umweltfaktoren zunehmend unter Druck. Vor dem Hintergrund freut es mich besonders, dass sich die Wälder in MV überdurchschnittlich gut entwickeln. Sie werden vielfältiger und strukturierter, sie gewinnen an Stabilität und Biodiversität. Das geht aus den Ergebnissen der aktuellen Bundeswaldinventur hervor“, sagt er.

Demnach hat sich die Waldflächenbilanz positiv entwickelt. Die mit Waldbäumen bewachsene Fläche ist im Vergleich zur vorherigen Bundeswaldinventur 2012 um 5.700 ha gestiegen. Der Waldflächenanteil ist von 24,1% der Landesfläche auf 25% gestiegen auf jetzt 582.000 ha. Dabei sind Laubbäume auf dem Vormarsch. Erstmalig sinkt der Anteil der Nadelbaumarten unter 50% auf 48,4%. Das ist unter anderem das Ergebnis des landesweiten Waldumbauprogrammes hin zu klimastabilen naturnahen Wäldern. Trotz des leicht abnehmenden Anteils ist die Kiefer mit 36,7% weiterhin die Hauptbaumart in MV (vorher 37,6%). Die wichtigsten Laubbaumarten sind neben der Buche (13,4%, zuvor 12,5%) und Eiche (11,3%, zuvor 9,6%) die Erle (9,4%) und Birke (7,7%). Damit ist die Birke aktuell häufiger anzutreffen als die besonders unter dem Klimawandel leidende Fichte (6,5%, zuvor 7,7%).

Die Ergebnisse der Bundeswaldinventur bestätigen, dass die nachhaltige Holznutzung gewährleistet ist. Der durchschnittliche Holzvorrat pro Hektar hat sich von 2012 bis 2022 um 24 m³ auf 342 m³ erhöht. Der gesamte Holzvorrat ist von 167 Mio. m³ auf 184 Mio. m³ angewachsen. Insgesamt ist der Waldnaturschutz auf einem sehr hohen Niveau. Auf 67.000 ha (12,5% der Waldfläche) findet keine Nutzung statt. Das sind 15.000 ha mehr als vor zehn Jahren. Davon sind 38.500 ha (6,9%) sogenannte Prozessschutzwälder, wie zum Beispiel Nationalparke, Naturschutzgebiete oder Naturwaldreservate, in denen naturschutzfachlich begründet keine Nutzungen erlaubt sind.

„Der Tag des Waldes erinnert daran, wie wichtig es ist, unsere Wälder zu schützen und nachhaltig zu bewirtschaften, um die natürlichen Ressourcen für kommende Generationen zu erhalten. Die vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass der Waldumbau in Mecklenburg-Vorpommern greift, dass unsere Maßnahmen der vergangenen Jahre richtig waren und dass der eingeschlagene Weg zur Entwicklung klimaangepasster Wälder konsequent weitergegangen werden muss. Nur so können unsere Wälder nachhaltig ökologische, ökonomische und soziale Funktionen erfüllen. Wenn wir auch in Zukunft noch gesunde und funktionierende Wälder haben wollen, müssen wir heute dafür die Grundlagen schaffen“, so Dr. Backhaus.

Zu den derzeitigen Herausforderungen gehört ihm zufolge die gerade begonnene Waldbrandsaison. Weiterhin liegen rund 290.000 ha unserer Wälder in Gebieten mit einem mittleren bis hohem Waldbrandrisiko. Erfahrungsgemäß treten 75% der Waldbrände in diesen Gebieten auf. Davon sind ca. 140.000 ha Kieferbestände mit maximal 10% Mischbaumartenanteilen, die ein hohes Waldbrandrisiko aufweisen. Besondere Waldbrandgefahr geht ferner von Beständen aus, die jünger als 60 Jahre sind. Von diesen Beständen sind knapp 86.000 ha in den Waldbrandgebieten mit hohem und mittlerem Risiko vertreten. Der Umbau dieser Wälder wird laut Minister weiter priorisiert werden müssen.

Neben den Auswirkungen des Klimawandels stellt das verbeißende Schalenwild eine Herausforderung beim Thema Waldumbau da. „Die vom Schalenwild besonders bevorzugten Laubhölzer wären ohne Verbiss eine sehr gute Hilfe im Rahmen der Waldbrandprävention. Hier müssen neue Jagdstrategien und angepasste Wildbestände dafür sorgen, dass der Wald von morgen artenreich und vital aufwachsen kann“, fordert er.

Mit der aktuellen Bundeswaldinventur des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft wurde zum vierten Mal der Wald in Deutschland nach einem einheitlichen Verfahren umfassend erfasst. Circa 100 Inventurtrupps haben rund 521.000 Bäume an fast 80.000 Stichprobenpunkten vermessen. Zudem wurden weitere Gelände-, Bestandes- und Baummerkmale erfasst, u.a. Baumarten, Baumdurchmesser, Baumhöhe an ausgewählten Probebäumen, Totholz oder Landnutzung. Ca. 150 Merkmale liefern ein Kaleidoskop an Informationen zum Wald, die dieses komplexe Ökosystem unter verschiedenen Blickwinkeln beleuchten. Daraus wurde der Zustand des Waldes und seine Veränderung seit der letzten Bundeswaldinventur im Jahr 2012 abgeleitet. Die vierte Bundeswaldinventur wurden am 8. Oktober 2024 vorgestellt.

Waldbrandgefahr steigt

Backhaus: Waldbrandgefahr steigt mit dem Frühlingsbeginn

Schwerin – Passend zum kalendarischen Frühlingsanfang steigen die Temperaturen. Der Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wendet sich aus diesem Grund an die Bürgerinnen / Bürger und Besucherinnen / Besucher des Landes Mecklenburg-Vorpommern: „Mit dem Monat März startet bei uns im Land die Waldbrandsaison.

In großen Bereichen der Landkreise Rostock, Nordwest-Mecklenburg, Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte wurde bereits die Waldbrandgefahrenstufe 3 (mittlere Waldbrandgefahr) ausgerufen.

Mit den vorhergesagten steigenden Temperaturen und vielen Sonnenstunden kann sich die Lage noch weiter verschärfen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Zeit vor dem Blattaustrieb eine erste gefährliche Periode während der Waldbrandsaison darstellt. Die über den Winter hinweg ausgetrocknete Kraut- und Strauchschicht kann besonders leicht Feuer fangen.

In den letzten Jahren hatten wir bereits Ende März die ersten Waldbrände“, erinnert sich der Minister und gibt aus diesem Grund noch einige Hinweise:

  • Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur
  • Werfen Sie keine Zigarettenreste aus dem Auto! Benutzen Sie Ihren Bordaschenbecher
  • Verzichten Sie auf etwaig geplante Lagerfeuer und Grillabende in Waldnähe; Falls dies unvermeidbar ist, nutzen Sie für Lagerfeuer und Grillabende nur ausgewiesene Grill- und Lagerfeuerplätze, auf denen Sie einen ausreichenden Brandschutz sichern können. Halten Sie dabei einen Mindestabstand zum Wald von 50m ein
  • Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen
  • Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten
  • Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)

Weitere Informationen zur Waldbrandgefahr und allgemeine Hinweise zum Waldbrandschutz in Mecklenburg-Vorpommern gibt es unter diesem Link:  Waldbrandschutz – Wald-MV

Beitritt zum Biosphärenreservat Südost-Rügen

Insel Rügen – Die Gemeinde Zirkow hat beschlossen, dem Biosphärenreservat Südost-Rügen mit der gesamten Gemeindefläche beizutreten. Eine Erweiterung des Biosphärenreservates Südost-Rügen ist auch erklärtes Ziel des Landes.

Biosphärenreservate sind charakteristische Natur- und Kulturlandschaften und Modellregionen nachhaltiger Entwicklung. Sie nehmen vielfältige Funktionen zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur nachhaltige Regionalentwicklung, und in den Bereichen Bildung, Forschung und Monitoring wahr. Diesen Zielen folgt ganz Zirkow künftig gemeinsam mit den Gemeinden und Partnern im Biosphärenreservat.

Für die Gebietserweiterung ist ein Gesetz erforderlich. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern bereitet dazu das „Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Erweiterung des Biosphärenreservats Südost-Rügen (BRSOR-ErwG)“ vor.

Kooperation beim Trinkwasserschutz

Malchin – Anlässlich des diesjährigen Weltwassertages (22. März) haben sich heute Vertreter des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Landesgruppe Norddeutschland, der Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser MV e.V. sowie des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. im Wasserwerk der Zukunft Malchin getroffen, um eine Kooperationsvereinbarung zum verbesserten vorsorgenden Trinkwasserschutz zu unterzeichnen.

Unter dem Dach der Landeskooperation sollen sich lokale Partnerschaften zwischen Wasserversorgungsunternehmen und Landwirtschaftsbetrieben bilden, die freiwillig und partnerschaftlich für einen nachthaltigen Trinkwasserschutz eintreten.

„Ich freue mich, dass wir nach einem langen Abstimmungsprozess nun zu dieser Vereinbarung gekommen sind. Im Vordergrund steht ein nachhaltiger Umbau der Bewirtschaftung in den Trinkwasserschutzzonen II (TWSZ II). Zugleich soll sichergestellt werden, dass für hieraus resultierende Erschwernisse, die durch die angepasste Landbewirtschaftung entstehen können, ein angemessener Ausgleich erfolgt. Das führt zu Planungssicherheit und wirtschaftlichen Perspektiven für die Betriebe.

Die Beteiligten beabsichtigen insbesondere die ca. 6.000 Hektar Ackerflächen, die in MV in den TWSZ II liegen, zum Gegenstand von zukünftigen Maßnahmen zu machen. Wir müssen einen Weg zu einer gewässerverträglicheren Landwirtschaft finden und dabei sorgsam mit unserem wichtigsten Lebensmittel Wasser umgehen. Dabei gilt es, die Produktionsbedingungen und die ökonomischen Belange der Landwirtschaft zu berücksichtigen“, sagte Minister Dr. Till Backhaus, der aufgrund der Koalitionsverhandlungen in Berlin nicht persönlich vor Ort sein konnte.

Einen ersten Zuwendungsbescheid übergab die im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV für Wasser zuständige Abteilungsleiterin Renate Brügge an den Wasserzweckverband Malchin/Stavenhagen. 231.000 Euro beträgt die Zuwendung, aus der Tätigkeiten der lokalen Partnerschaft für den Trinkwasserschutz in den nächsten drei Jahren finanziert werden können. Das Land beteiligt sich mit 70 Prozent an den Kosten aus dem Wasserentnahmeentgelt.

Minister Dr. Till Backhaus ruft Wasserversorgungsunternehmen und Landwirtschaftsbetriebe auf, diesen vom Land auch finanziell unterstützten Weg künftig verstärkt einzuschlagen. „Wir wollen nicht zulassen, dass Wasserwerke künftig Chemiebetriebe sein müssen, um schädliche Stoffe aus dem Wasser zu entfernen und ein Kunstwasser herstellen müssen, das wohl trinkbar, aber kein Genuss mehr ist. Noch haben wir es in der Hand, beobachtete Trends aufzuhalten und umzukehren.

Die Wasserwerke der Zukunft sollen sauberes, klares und ohne wesentliche Aufbereitung trinkbares Wasser liefern. Diesen Standard wollen wir für die Bürgerinnen und Bürger, und damit übrigens auch für die Landwirtinnen und Landwirte, in Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Nur so kann das Trinkwasser der Zukunft aus der eigenen Region kommen und bezahlbar bleiben“, sagte der Minister.

Unterstützung für Heringsprojekt

Schwerin – Seit Kurzem unterstützen Berufsfischer in Mecklenburg-Vorpommern das im September 2024 an der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA) gestartete Heringsprojekt. Es untersucht unter anderem die Einwanderungsdynamik der Heringsschwärme aus der westlichen Ostsee, die jedes Jahr zum Laichen in die Küstengewässer von MV wandern. Zu diesen Berufsfischern gehören auch Sea Ranger mit der Zusatzausbildung „Fachwirt Fischerei und Meeresumwelt“.

In vier verschiedenen Gebieten entlang der Küste Mecklenburg-Vorpommerns, in der Wismarbucht, vor Warnemünde, im Grabow und im Peenestrom, werden sie künftig wöchentlich Heringe mit standardisierten Stellnetzen fangen, den Fang dokumentieren und der LFA Heringsproben für weitere Untersuchungen übergeben. Zusätzlich werden Umweltparameter in den jeweiligen Gebieten erhoben.

„Über die Zusammenarbeit der Berufsfischer und Sea Ranger mit der Landesforschungsanstalt freue ich mich wirklich sehr. Gerade jetzt zu Beginn der Heringssaison sind die jahrzehntelangen Erfahrungen der Fischer im Heringsfang für den Erfolg der geplanten Arbeiten besonders wertvoll. Außerdem kennen sie sich bestens mit den Besonderheiten der lokalen Gewässer aus “, sagt Fischereiminister Dr. Till Backhaus.

„Ab etwa 2015 hat sich der schon seit den 1990er Jahren rückläufige Heringsbestand der westlichen Ostsee noch einmal dramatisch verschlechtert. Neben der intensiven fischereilichen Nutzung sind Eutrophierung und Klimawandel ursächlich für die negative Entwicklung. Die gezielte Fischere auf Hering ist eigentlich untersagt. Aber die EU räumt der kleinen, ortsgebundenen Fischerei im Wege der Ausnahme immerhin noch ein kleines Kontingent von aktuell gerade einmal 788 Tonnen ein. Der deutsche Anteil hieran beträgt lediglich 435 Tonnen. Der Heringsfang darf nur noch von der kleinen Küstenfischerei, das sind Kutter unter zwölf Metern Länge, mit passiven Fanggeräten betrieben werden.

Die Quote ist minimal und stellt kaum noch eine Erwerbsgrundlage für einen Berufsfischer dar“, fasst der Minister die akute Problemlage zusammen und verweist auf Aktivitäten, um die Küstenfischerei überhaupt noch erhalten zu können: „Daher wurde von der Fischereigenossenschaft Wismar das Projekt Sea Ranger ins Leben gerufen. Als Voraussetzung zur Übernahme weiterer Tätigkeiten auf dem Meer jenseits der Fischerei haben im Juni 2024 die ersten zehn Berufsfischer eine Zusatzqualifikation zum Fachwirt für Fischerei und Meeresumwelt erworben. Sie bietet ihnen zusätzliche Möglichkeiten zur Einkommensdiversifizierung.

Damit können sie etwa bei Forschungsprojekten, in der Umweltbildung sowie der Information und Begleitung von Touristen mitwirken. Die Landesregierung unterstützte diese Fortbildung als kollektives und innovatives Vorhaben mit mehr als 100.000 Euro EU-Mitteln aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds.“

Bei den wöchentlichen Stellnetzbeprobungen im Rahmen des Heringsprojektes soll das Aufkommen frühjahrslaichender Heringe im Abgleich zum herbstlaichenden Hering quantifiziert werden. Die Unterscheidung zwischen Frühjahrs- und Herbstlaichern erfolgt auf genetischer Ebene. Die ortskundigen Berufsfischer stellen die Netze so, dass es möglichst wenig Beifang gibt und Robben und Kormorane den Heringsfang möglichst nicht beeinträchtigen.

Gerade die inneren Küstengewässer sind aufgrund ihrer geringen Wassertiefe und dem nur mäßigen Wasseraustausch mit dem offenen Meer sensible Ökosysteme. Klimawandel und Eutrophierung können hier einen besonders gravierenden Einfluss auf Flora und Fauna haben. Davon betroffen ist auch die Nachwuchsproduktion des Herings der westliche Ostsee, die in den inneren Küstengewässern vollzogen wird, dabei auch außerhalb des Hauptlaichgebietes, dem Greifswalder Bodden.

Das Projekt und die hierin eingebettet Kooperation mit der Berufsfischerei wird aus dem Europäischer Meeres- , Fischerei- und Aquakulturfond (EMFAF) und aus Landesmitteln finanziert.

Gemeinsame Europäische Agrarpolitik

Backhaus: „Politik muss Landwirtschaft zukunftsfest ausrichten.“

Golchen – „Die Ziele für die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik haben sich im Laufe der letzten Jahrzehnte stark erweitert: Umwelt- und Klimaschutz, Ressourcenschonung, Erhalt der Biodiversität, mehr Tierwohl und Verbraucherschutz. Viele Landwirte denken diese Prinzipien in ihrer täglichen Arbeit mit, kommen bei der Umsetzung von Maßnahmen aber an ihre Grenzen, weil für zusätzliche Ziele kaum zusätzliches Geld bereitsteht. Das muss sich ändern.

Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass beides geht: eine gute und stabile Nahrungsmittelproduktion und gesunde Ökosysteme, aber es braucht Anreize. Trotz der Bedeutung der Lebensmittelerzeugung sind die Einkommen der Landwirte im Vergleich zu Einkommen aus nicht-landwirt­schaftlichen Tätigkeiten rund 40 % niedriger, obwohl keine Branche so stark von Witterung und Klima abhängig ist. Das kann ich nicht nachvollziehen. Es braucht mehr Wertschätzung und einen klaren politischen Willen Klima und Landwirtschaft zusammenzudenken“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute bei der Agrarpolitischen Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Golchen.

Er betonte die Bedeutung der Land-, Forst- und Ernährungs­wirtschaft sowie der Fischerei, die 2023 einen Produktionswert von 80 Milliarden Euro erreicht haben. Das ist mehr als der Produktionswert des gesamten deutschen Textil–, Bekleidungs– und Schuhgewerbes mit 24,5 Milliarden Euro, des Papier­gewerbes mit 51,9 Milliarden Euro oder der pharmazeutischen Industrie mit 64,4 Milliarden Euro, vergleicht er. Mit heute 815.600 EUR Kapital je Erwerbstätigen gehöre die Landwirtschaft zudem zu den kapitalintensivsten Branchen, sagte Backhaus weiter.

„Damit es auch künftig noch regional wirtschaftende Betriebe gibt, die weiterhin ein Interesse daran haben, ihre Lebens- und Produktionsgrundlage für nachfolgende Generationen zu schützen, muss die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auf ein neues Fundament gestellt werden. Was wir brauchen sind angemessene Basiszahlungen für alle Betriebe unabhängig von der Größe, mehr regionale Umweltprogramme mit guten Fördersätzen, weniger Bürokratie und den Ausbau technologischer Forschung. Die Zeit der ideologischen Debatten muss vorbei sein – wir brauchen eine GAP, die Landwirtschaft ermöglicht, anstatt sie zu behindern. Dafür wird sich Mecklenburg-Vorpommern weiter einsetzen.“