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Kategorie: Natur und Umwelt

10 Jahre Biosphärenreservat Elbe-Gesetz:

Erfolgsmodell für Naturschutz und Regionalentwicklung

Jessenitz – Mit einem Festakt im „Umwelthaus Dreiseitenhof“ des Jessenitzer Aus- und Weiterbildung e. V. wird heute das zehnjährige Bestehen des Landesgesetzes über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern gewürdigt. Umweltminister Dr. Till Backhaus betonte vorab die Vorreiterrolle des UNESCO-Biosphärenreservats für den ländlichen Raum und eine zukunftsfähige Umweltpolitik.

„Mit dem Biosphärenreservat Elbe-Gesetz hat Mecklenburg-Vorpommern einen klaren Rahmen für den Schutz einer einzigartigen Flusslandschaft geschaffen – ökologisch, rechtssicher und gemeinsam mit den Menschen vor Ort entwickelt.“

Das Gesetz war am 1. Februar 2015 in Kraft getreten und hat die internationale UNESCO-Anerkennung des länderübergreifenden Biosphärenreservats auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Das Schutzgebiet umfasst heute rund 46.000 Hektar in 20 Gemeinden mit etwa 22.000 Einwohnern und Einwohnerinnen. Es gliedert sich in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen, die Raum für Naturschutz, nachhaltige Landwirtschaft und umweltverträglichen Tourismus bieten.

Die Kernzone umfasst 1.493 ha (3,2 %) und ist der Natur völlig überlassen – sie darf sich dort ohne menschlichen Eingriff entwickeln. In der 7.922 ha großen Pflegezone (17,2 %) wird die Landschaft durch gezielte Maßnahmen erhalten, um wertvolle Lebensräume zu sichern. Die Entwicklungszone macht mit 36.677 ha (79,6 %) den größten Teil aus. Hier stehen nachhaltige Landnutzung und regionale Entwicklung im Einklang mit dem Naturschutz im Vordergrund.

Beeindruckende Bilanz nach zehn Jahren

In den vergangenen zehn Jahren wurde im Biosphärenreservat viel erreicht:

  • 26 neue Kleingewässer angelegt und 13 saniert, u. a. für den Schutz der Rotbauchunke (12.000 ausgewilderte Tiere)
  • Erhalt und Pflege der Binnendüne Klein Schmölen und Wiederansiedlung der Sand-Silberscharte
  • über 180 Umweltbildungsveranstaltungen mit 26.000 Teilnehmenden
  • 000 Gäste im Infozentrum Festung Dömitz
  • Entwicklung eines neuen Biosphärenreservatsplans im Beteiligungsprozess
  • Aufbau eines breiten Partner-Netzwerks mit aktuell 57 Partnerbetrieben in MV
  • erste Maßnahme zur naturnahen Waldentwicklung auf 2,4 ha an der Schaaleniederung bei Blücher (2023)
  • Teilnahme am bundesweiten Wildbienenmonitoring zur Erforschung und Förderung von Lebensräumen (seit 2022)
  • Eröffnung des interaktiven Vierwald-Erlebnispfades bei Boizenburg (2024)

Regionalentwicklung und Umweltbildung im Fokus

Auch die Regionalentwicklung wurde im Sinne der Biosphärenidee maßgeblich vorangebracht: So wurden beispielsweise elf Gemeinden als Biosphärengemeinden ausgezeichnet, zuletzt Boizenburg/Elbe und Bengerstorf im Jahr 2025. Ein vollständig erneuertes Besucherleitsystem mit 19 Infotafeln und vier Eingangsbereichen macht das Gebiet für Gäste noch besser erlebbar. Zudem unterstreichen jährlich stattfindende Märkte, Projekte wie ‚Wir sind Biosphäre‘ oder die kontinuierlich gewachsene Partnerstruktur mit derzeit 57 engagierten Betrieben die enge Verankerung des Schutzgebietes in der Region.

Besonders im Fokus steht die Bildung: Heute gibt es 3 Biosphärenschulen, 4 Biosphären-Kindergärten und eine aktive Junior-Ranger-Gruppe. 2022 war das Biosphärenreservat Gastgeber für das deutschlandweite Junior-Ranger-Treffen mit 230 Teilnehmenden.

Bereits 2015 erhielt das Biosphärenreservatsamt das NUN-Zertifikat für seine Bildungsarbeit im Bereich nachhaltiger Entwicklung. Langjährige Projekte wie die ‚Fledermauskinder‘, ‚Bienenkinder‘ oder die ‚Boizebachpaten‘ machen den Naturschutz für Kinder und Jugendliche erlebbar und begleiten sie oft über viele Jahre.

Blick in die Zukunft: Klimawandel, Artenvielfalt, Landnutzung

Auch künftige Herausforderungen wie der Klimawandel, der Erhalt der Artenvielfalt oder die Transformation der Landnutzung werden das Biosphärenreservat prägen: „Reservate wie dieses sind nicht nur Schutzräume, sondern auch Lernorte für nachhaltiges Leben und Wirtschaften. Sie zeigen, dass Klimaschutz, Naturschutz und regionale Entwicklung gemeinsam gelingen können“, so der Minister abschließend.

Fortschritt beim Wolfsmanagement

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die heutige Mitteilung der Bundesregierung zur Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfs in Deutschland als wichtigen Durchbruch für ein sachgerechtes und praktikables Wolfsmanagement.

„Dass der Bund nun eine überarbeitete Methodik zur Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfs mit den Ländern abstimmt, ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung“, sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Wir freuen uns, dass unsere Initiative, eine differenzierte und faktenbasierte Bewertung auf den Weg zu bringen, nun bundesweit Wirkung zeigt.“

Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits frühzeitig auf die Herausforderungen im Umgang mit dem Wolf hingewiesen und sich in den Gremien auf Bundesebene für eine gemeinsame Weiterentwicklung der Bewertungsgrundlagen eingesetzt. Besonders begrüßt wird daher, dass die positiven Entwicklungen in der atlantischen Region nun auch offiziell als „günstig“ eingestuft werden und für die kontinentale Region eine aktualisierte Bewertung auf Basis belastbarer, regional differenzierter Daten erfolgen soll.

Für Mecklenburg-Vorpommern, das zur kontinentalen biogeografischen Region gehört, ist die angekündigte Überarbeitung von besonderer Bedeutung. Die heutige bundesweite Einstufung des Wolfs-Erhaltungszustands in dieser Region als „unbekannt“ ist der erste Schritt hin zu einer differenzierten Bewertung. Ziel ist es, noch im Herbst 2025 auf Grundlage aktualisierter Daten eine fachlich belastbare Einschätzung an die EU-Kommission zu übermitteln. Die vorgesehene Möglichkeit zur jährlichen Fortschreibung dieser Bewertung eröffnet auch für die Zukunft realitätsnahe und anpassungsfähige Lösungen.

Gleichzeitig bleibt der Bund in der Pflicht, nun zügig für eine rechtssichere und praktikable Entnahmelösung zu sorgen. Nur wenn klare rechtliche Grundlagen für die Entnahme von Problemwölfen geschaffen werden, kann das Vertrauen der Weidetierhalter in ein funktionierendes Wolfsmanagement gestärkt werden. Die angekündigten Anpassungen im Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz müssen nun rasch umgesetzt werden, damit Naturschutz und Weidetierhaltung gleichermaßen verlässlich geschützt werden können.

„Für ein wirksames Wolfsmanagement brauchen wir Klarheit – sowohl im Sinne des Naturschutzes als auch zum Schutz der Weidetierhaltung“, so Minister Backhaus weiter. „Einheitliche Datengrundlagen, rechtssichere Rahmenbedingungen und ein abgestimmtes Vorgehen sind unerlässlich. Mecklenburg-Vorpommern wird sich weiterhin aktiv in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe einbringen und die Entwicklung der neuen Bewertungsgrundlagen konstruktiv mitgestalten.“

Renaturierung der Sundischen Wiese auf dem Ostzingst

Zingst – Am 01. Juli wurden die Bauarbeiten zur Renaturierung des Sundischen Wiese bei Zingst fortgesetzt. Nachdem bis zum Frühjahr 2025 für Flächen nahe des Pramort ein natürliches Wasserregime und Weidebereiche hergestellt wurden, geht es nun weiter westlich voran. Für die Besucherinnen und Besucher gibt es keine Einschränkungen oder Sperrungen mehr. Im und um das Renaturierungsgebiet werden wieder Baumaschinen für die notwendigen Materialtransporte und Erdarbeiten im Einsatz sein.

Der zweite Bauabschnitt der Renaturierung ist Teil des Komplexvorhabens „Sturmhochwasserschutz / Renaturierung Ostzingst“. Ziel des Vorhabens ist die Verbesserung des Sturmhochwasserschutzes für die Gemeinden am Barther Bodden und die Herstellung natürlicher Wasserverhältnisse im Nationalpark. Die Renaturierung stellt dabei den naturschutzfachlichen/rechtlichen Ausgleich für die Eingriffe dar, die mit der Errichtung des Seedeiches Zingst – Sundische Wiese auf einer Länge von ca. 10 m verbunden waren.

„Beim Ostzingst handelt sich um einen Naturraum, der durch seine militärische Historie und durch die intensive Entwässerung für die landwirtschaftliche Nutzung stark beeinflusst wurde. Seit 1990 liegt die Sundische Wiese aber zum überwiegenden Teil in der Schutzzone I des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft. Insofern war es eine historische Chance, mit diesem Komplexvorhaben den Sturmhochwasserschutz in der Region sicherzustellen und gleichzeitig große Flächen einem natürlichen Überflutungsregime zuzuführen.

Diese Chance haben wir genutzt und ich freue mich, dass die Arbeiten zur Renaturierung im Jahr 2026 abgeschlossen werden können. Dann werden wir auch in diesem Teil des Nationalparks weitgehend natürliche hydrologische Verhältnisse geschaffen haben.“ sagte Minister Dr. Backhaus mit Blick auf den Baubeginn.

In der Zeit von Juli 2025 bis Februar 2026 wird nun auf dem westlichen Teil der Sundischen Wiese gearbeitet. Die Begrenzung der Bauzeit ist aus naturschutzfachlichen Gründen, insbesondere zum Schutz brütender Vögel, notwendig.
Nach der Renaturierung wird die Beweidung in dem Gebiet fortgesetzt. Dafür entstehen sechs weitere Hochwasserschutzflächen für die Rinder sowie 19 Durchlässe, fünf Rampen und 7,2 km Weidewege. Weiterhin erforderlich sind der Neubau und die Verfüllung von Gräben, das Anlegen von Furten sowie die 100 bis 150 Meter breite Schlitzung von weiteren drei Boddendeich-Abschnitten.

In den 1960/70er-Jahren wurden Schöpfwerke errichtet, um eine intensive Grünlandwirtschaft auf dem ehemaligen Küstenüberflutungsmoor zu gewährleisten. Diese Schöpfwerke am Mittelhof, Südhof und der Durchlass am Kavelnhaken werden in diesem Bauabschnitt ebenfalls zurückgebaut. Am Kavelnhaken erfolgt weiterhin auf einer Länge von 950 Metern ein Komplettrückbau des nicht länger benötigten Boddendeiches.

Die baulichen Maßnahmen sind notwendig, damit hier wieder Küstenüberflutungsmoore mit Salzwiesen entstehen können. Diese seltene Vegetationsform ist nach EU-Naturschutzrecht geschützt und Lebensraum für seltene Pflanzen, viele spezialisierte Insekten und brütende oder rastende Küstenvögel. Damit Salzwiesen dauerhaft erhalten bleiben, ist eine Beweidung erforderlich. Damit auf solchen Flächen Rinder weiden können, müssen sowohl eine Infrastruktur zur Versorgung der Tiere als auch Rückzugsflächen für Hochwassersituationen geschaffen werden.

Träger des Vorhabens ist das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Vorpommern. Das Nationalparkamt Vorpommern begleitet die Maßnahme.

HOTSPOT28“: Projektboot wird auf den Namen „LIMOSA“ getauft

Insel Poel – Das Projektgebiet des „HOTSPOT28 – Natürlicher Klimaschutz im Norden“ reicht von der Hansestadt Lübeck in Schleswig-Holstein entlang der westmecklenburgischen Ostseeküste bis ins Salzhaff nach Rerik. Das Projekt wird gefördert im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums sowie durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV (LM MV). Um die vielfältigen Maßnahmen in der Region umsetzen zu können, hat der Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e. V., der den „HOTSPOT28“ koordiniert, ein Landungsboot angeschafft. Die Poeler Bürgermeisterin Gabriele Richter hat in ihrer Rolle als Taufpatin dem Boot nun den Namen „Limosa“ gegeben. Dr. Britta Knefelkamp (BfN) und Elisabeth Aßmann (Staatssekretärin LM MV) waren als Vertreterinnen von Bund und Land ebenfalls auf die Insel Poel gekommen.

„Als Verbundpartnerin des HOTSPOT28 freue ich mich, dass nun auch vom Wasser aus die unterschiedlichen Maßnahmen des Projekts umgesetzt werden können. Gerade hier vor Ort gibt es einige Gebiete, für die so ein Landungsboot unerlässlich ist“, sagt Gabriele Richter, Bürgermeisterin der Gemeinde Insel Poel. Dazu zählt unter anderem der Transport von Material, beispielsweise für den Erhalt oder Bau von Vogelwärterhütten auf den Vogelschutzinseln Walfisch oder Kieler Ort.  Doch auch Schafe und Ziegen sollen mit Hilfe des 7,50 Meter langen und rund 2,50 Meter breiten Landungsboots, das einen geringen Tiefgang von nur etwa 40 cm hat, auf abgelegene Inseln gebracht werden, um dort nach der Brutsaison die Vegetation kurz zu halten. Darüber hinaus sind Ausfahrten geplant, um im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Umweltbildung im „HOTSPOT28“ Projektaktivitäten bekannt zu machen und verschiedenen Zielgruppen die biologische Vielfalt in der Wismarbucht näher zu bringen.

Treffpunkt zum Netzwerken

Der „HOTSPOT28“ läuft bereits seit einem dreiviertel Jahr, doch die Bootstaufe war ein guter Anlass sich auszutauschen und sich vor Ort auf den neuesten Stand im Projektverlauf zu bringen. Deshalb waren das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM MV) gern der Einladung gefolgt.

„Das Projekt zeigt auf hervorragende Weise, wie natürlicher Klimaschutz und der Schutz der biologischen Vielfalt zusammen gedacht und umgesetzt werden können. Daher freuen wir uns sehr, dass wir das Projekt im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz mit Bundesmitteln unterstützen können“, sagt Dr. Britta Knefelkamp, Abteilungsleiterin Meeresnaturschutz im BfN.

Elisabeth Aßmann, Staatssekretärin des Umweltministeriums MV betonte: „Das Projektboot ,Limosa‘ sinnbildlich für den Anspruch des Modellprojekts HOTSPOT28 steht, Natur- und Klimaschutz praktisch und wirksam miteinander zu verbinden. Es ermöglicht den Zugang zu sensiblen Küsten- und Feuchtgebieten und die Erhebung wertvoller Naturschutzdaten. HOTSPOT-Regionen verfolgen das Ziel, Biodiversität zu fördern, Klimaschutzmaßnahmen naturnah umzusetzen und regionale Akteure dafür miteinander zu vernetzen. Besonders erfreulich im HOTSPOT28 ist die länderübergreifende Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein, da sich das betreffende Gebiet über die Küstenregionen zwischen Lübeck, Wismar und Rerik erstreckt und auch den nördlichsten Abschnitt des Grünen Bandes umfasst. Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt das Projekt mit über 1,3 Millionen Euro Kofinanzierung. Mein Dank gilt allen, die sich mit Herzblut für die Umsetzung dieses wichtigen Vorhabens einsetzen.“

Andere Verbundpartner des Projekts – die Stiftung Umwelt und Naturschutz MV und der BUND MV – waren auch zum Netzwerken angereist. Weitere Akteure in der Region, wie die Buchtranger in der Wismarbucht und im Salzhaff, die sich ebenfalls den Naturschutz auf die Fahne geschrieben haben, konnten aus ihrem Blickwinkel über ihre Arbeit informieren.

Die Uferschnepfe ist Namenspatin

Und woher kommt der Name für das Projektboot? Das weiß Dr. Matthias Braun, Vorstand des Landschaftspflegevereins Dummersdorfer Ufer e. V.: „Der wissenschaftliche Name der Uferschnepfe lautet Limosa limosa. Der Watvogel kommt im Projektgebiet zwar nicht (mehr) vor, könnte sich aber künftig, ebenso wie der Säbelschnäbler, der Kiebitz oder der Rotschenkel, die bereits in den Salzwiesen brüten und besser geschützt werden sollen, unter bestimmten Bedingungen hier (wieder) ansiedeln.“ Außerdem klingt der Name einfach gut, wie der Projektleiter betonte.

Ein besonderer Dank gilt dem Segelclub Insel Poel e. V., der dem „HOTSPOT28“ für die Bootstaufe seine Wiese mit passendem Steg zur Verfügung gestellt hatte.

Hintergrund

Verbundpartner des Projekts „HOTSPOT28“ sind der Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e. V. mit Sitz in Lübeck-Kücknitz und einem neuen Büro auf der Insel Poel, der BUND Mecklenburg-Vorpommern e. V., die Stiftung Umwelt- und Naturschutz MV, die Gemeinde Ostseebad Insel Poel und die Hansestadt Lübeck.

Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz wird das Projekt „HOTSPOT28“, das bis September 2030 läuft, durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundes¬ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) gefördert und kofinanziert durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) mit Mitteln des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM MV) sowie durch das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein (MEKUN).

Bevölkerungsschutztag in MV: Wasser als Risiko und Ressource

Rostock – Der dritte gemeinsame Bevölkerungsschutztag von Bund und Ländern findet am 12. Juli 2025 in Rostock statt. Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Wasser – Ressourcen nutzen, Risiken meistern“. Bei dem Aktionstag präsentieren sich zahlreiche Organisationen mit einem abwechslungsreichen Programm. Der Bevölkerungsschutztag wird gemeinsam vom Bundesinnenministerium (BMI), dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und dem Land Mecklenburg-Vorpommern und ausgerichtet.

„Ich freue mich sehr, dass wir als Land den bundesweiten Bevölkerungsschutztag ausrichten – und anschaulich aufzeigen können, was unsere Bevölkerungs- und Katastrophenschützer leisten können. Bevölkerungsschutz ist keine abstrakte Aufgabe – er ist Lebensrealität. Ob Naturkatastrophen, Stromausfälle, Pandemien oder Großbrände: Wenn der Ausnahmefall eintritt, zählt jede Minute. Der Bevölkerungsschutz sorgt dafür, dass Hilfe schnell, koordiniert und wirksam ankommt. Doch genauso wichtig ist die Vorsorge. Nur wenn Einsatzkräfte, Behörden und Bevölkerung zusammenarbeiten, entsteht echte Resilienz. Bevölkerungsschutz ist eine gemeinsame Verantwortung für unsere Sicherheit, unsere Gemeinschaft und unsere Zukunft“, so Innenminister Christian Pegel.

Veranstaltungsort ist die Haedgehalbinsel in Rostock. Zwischen 10 und 17 Uhr laden Vorführungen, Mitmachaktionen und Informationsstände dazu ein, einen Blick hinter die Kulissen der Akteure im Bereich des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes zu werfen. Besucherinnen und Besucher erfahren aus erster Hand, wie Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Technisches Hilfswerk (THW), Katastrophenschutzbehörden und viele weitere Akteure im Ernstfall zusammenarbeiten – und wie jeder Einzelne zur eigenen Sicherheit beitragen kann.

„An diesem Tag wird sich alles um das Thema Wasser drehen. Wasser ist lebenswichtig – aber es kann auch lebensbedrohlich sein. Der Bevölkerungsschutztag stellt in diesem Jahr mit gutem Grund das Thema Wasser in den Mittelpunkt. Die Auswirkungen des Klimawandels spüren wir längst auch in Mecklenburg-Vorpommern: Hitzeperioden, sinkende Grundwasserspiegel, aber auch Starkregen und Hochwasser fordern uns zunehmend heraus. Für den Bevölkerungsschutz bedeutet das: Wir müssen breiter denken, schneller reagieren und vorsorgender handeln. Das geht nur im engen Schulterschluss – zwischen Behörden, Einsatzkräften, Wissenschaft und vor allem der Bevölkerung selbst. Unser Ziel ist es, Menschen zu schützen, Infrastruktur zu sichern und das Bewusstsein für Risiken zu stärken“, so Christian Pegel.

Der Bevölkerungsschutztag richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger und macht deutlich: Bevölkerungsschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. „Der Aktionstag in Rostock zeigt, wie wir uns gemeinsam wappnen können – mit moderner Technik, guter Ausbildung und dem Engagement vieler Ehrenamtlicher. Mein Dank gilt allen, die sich Tag für Tag für die Sicherheit in unserem Land einsetzen.“

Nach dem großen Erfolg der ersten Bevölkerungsschutztage 2023 in Potsdam und 2024 in Wiesbaden wird nun auch in Rostock der Bevölkerungsschutz erlebbar gemacht werden. Das Programm finden Sie unter www.bevoelkerungsschutztag.de.

Methusalem-Eiche von Ivenack wird 50. Nationalerbe-Baum Deutschlands

Ivenack – Eine Ehrung, auf die viele Baumfreunde wie Fachleute lange gewartet haben. Auf Initiative des Kuratoriums Nationalerbe-Bäume innerhalb der Deutsche Dendrologischen Gesellschaft (DDG) sollen 100 „Nationalerbe-Bäume“ in Deutschland mit über 400 cm Stammumfang und möglichst über 400 Jahren Alter benannt und geschützt werden. Die Nationalerbe-Bäume sind wertvoll für den Artenschutz als Habitatbäume (Vögel, Fledermäuse, Insekten, Moose, Flechten etc.), für den Denkmalschutz als Relikte der Parkgeschichte oder vormaliger Baumgenerationen, für Umweltbildung als Demonstrations­objekte sowie für Erholung und Wohlbefinden als mentale Ankerpunkte. Anlässlich der Ehrung erklärt Klimaschutz- und Umweltminister Till Backhaus:

„Diese fast tausendjährige Eiche zählt nicht nur zu den berühm­testen Bäumen Deutschlands und Europas sie ist auch ein Symbol für Standhaftigkeit, für Verwurzelung und für das große Erbe unserer Natur.

Unter anderem diesem Baum zu Ehren hat das Bundesfinanz­ministerium 2023, vor fast exakt 2 Jahren – nämlich am 6. Juli 20223 – das Sonderpostwertzeichens „Ivenacker Eichen – Erstes Nationales Naturmonument“ herausgegeben. Und wenn wir noch etwas weiter zurückschauen – etwa 50 Jahre, so hat auch die Deutsche Post der DDR am 24. Februar 1977 eine Briefmarke Naturdenkmäler „Ivenacker Eichen“ herausgegeben. Dort war auch die Methusalem-Eiche abgebildet.

Die Methusalem-Eiche ist damit der dritte Nationalerbe-Baum in Mecklenburg-Vorpommern, neben der Kroneiche bei Röbel und der Polchower Linde im Landkreis Rostock. Dass mit Ivenack nun auch unsere wohl bekannteste und eindrucksvollste Eiche in diesen erlesenen Kreis aufgenommen wurde, ist eine große Auszeichnung für unser Land.

Diese Ehrung ist nicht zufällig, sondern lange vorbereitet und bewusst auf diesen besonderen Moment gelegt: das Jubiläum des 50. Nationalerbe-Baums im Jahr 2025. Mit geschätzten 850 Jahren, einer Höhe von rund 30 Metern und einem Stammumfang von fast 12 Metern ist sie die älteste Eiche Mecklenburg-Vorpommerns auf dieser Liste.

Und das Herzstück eines einzigartigen Waldes, der von vielen als das „grüne Gedächtnis“ unseres Landes empfunden wird. Im Nationalen Naturmonument Ivenacker Eichen – dem ersten seiner Art in ganz Deutschland – finden sich insgesamt fünf uralte Eichen, viele von ihnen über 600 Jahre alt.

Die Methusalem-Eiche aber ist die mächtigste, vitalste und wohl eindrucksvollste unter ihnen – perfekt in Szene gesetzt gleich am Eingang, mit einem würdevoll abgegrenzten Bereich, informa­tiven Tafeln und idealer Wegeführung. Die Geschichte dieses besonderen Waldes reicht über 1.000 Jahre zurück: Bereits die Slawen nutzten ihn zur Viehweide.

Später, im Mittelalter, ließen die Nonnen des Zisterzien­serinnenklosters und später die Grafen von Ivenack ihre Tiere hier weiden. So entstand ein typischer Hutewald – licht, park­artig, mit uralten Eichen von ausladender Krone.

Diese Form der Bewirtschaftung hat den Charakter dieses Ortes bis heute geprägt – und ihn zu einem Ort gemacht, an dem die Vergangenheit nicht verblasst, sondern weiterlebt.

Die Methusalem-Eiche ist aber nicht nur alt – sie ist auch Gegenstand moderner Forschung. Im Jahr 2020/21 wurden in ihrer Krone spannende Entdeckungen gemacht von Professor Roloff gemacht:

In einem Teil wachsen Stieleichen-, in einem anderen Teil Traubeneichen-Blätter. Dies stützt die These, dass es sich bei beiden Arten um Ökotypen derselben Eichenart handelt – eine Erkenntnis, die derzeit in der Fachwelt intensiv diskutiert wird. Übrigens, wer wissen möchte, wie ein solcher Eichenhybrid aussieht: Schauen Sie mal in Ihr Portemonnaie, auf den kupfernen 1, 2 und 5 Cent-Münzen ist er zu sehen.

Es ist also nicht übertrieben zu sagen: Die Methusalem-Eiche gibt nicht nur Rätsel auf – sie beantwortet auch viele. All dies wäre nicht möglich ohne das engagierte und fachkundige Team des Forstamtes Stavenhagen, das diesen Wald seit Jahrzehnten mit großer Verantwortung betreut.

Hier wird nachhaltige Waldwirtschaft mit Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung und Naturschutz vorbildlich verbunden – ein Modell, das zeigt, wie sich wirtschaftliche Nutzung und sinnvoll ergänzen.

Dank dieser Arbeit ist der Ivenacker Tiergarten heute nicht nur ein geschützter Naturraum, sondern auch ein beliebtes Ausflugs­ziel mit hoher Aufenthaltsqualität: Baumkronenpfad, Natur­lehrpfad, Barockpavillon mit Ausstellung, Spielplatz und Café – all das ermöglicht es den Menschen, Natur mit allen Sinnen zu erleben.

Die Auszeichnung der Methusalem-Eiche als Nationalerbe-Baum ist nicht nur ein Geschenk an diesen Ort – sie ist auch eine Mahnung an uns, zu schützen, was uns schützt. Bäume sind mehr als Sauerstoffproduzenten und Schattenspender – sie sind stille Lehrer, Träger von Geschichten und Zeugen der Zeit.“

Kabinett beschließt neues Landeswasser- und Küstenschutzgesetz M-V

Backhaus: „Wasser schützen, nachhaltig nutzen und Leben retten“

Schwerin – Das Kabinett hat heute den Entwurf für das neue Landeswasser- und Küstenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaKüG M‑V) beschlossen. Damit wird das seit 1992 geltende Landeswassergesetz abgelöst. Die Novelle reagiert auf die Folgen des Klimawandels, stärkt den Schutz der wichtigsten Ressource Wasser als zentrale Lebens- und Wirtschaftsgrundlage des Landes und schafft Klarheit in Zuständigkeiten und Finanzierung – insbesondere im Küstenschutz.

„Wir erleben es jedes Jahr deutlicher: Wasser ist nicht selbstverständlich. In manchen Regionen fehlt es, in anderen bedroht es durch Hochwasser Menschen und Infrastruktur. Unser neues Wasserrecht trägt dieser Realität Rechnung – vorausschauend, klar geregelt und mit Augenmaß“, betonte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in der Landespressekonferenz in Schwerin, wo er das Gesetz in seinen Grundzügen vorstellte.

Mit dem neuen Gesetz werden vier wesentliche Ziele erreicht:

  • der Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern wird gestärkt, auch mit dem Ziel, die Trinkwasseraufbereitung langfristig bezahlbar zu halten
  • das Wasserentnahmeentgelt wird moderat erhöht, wobei die Bedarfe der Landwirtschaft gesondert berücksichtigt und sparender Verbrauch belohnt wird
  • der Schutz zusammenhängend bebauter Gebiete vor Hochwasser der Binnen- und Küstengewässer wird als Aufgabenbereich des Landes endgültig gesetzlich verankert
  • und es wird die Grundlage für Maßnahmen zur Klimaanpassung geschaffen – etwa durch die Möglichkeit der Rückverlegung von Küstenschutzanlagen

„Wasser ist unsere wertvollste Ressource. Wir müssen es schützen und gerecht verteilen, weil Menschen, wirtschaftliche Tätigkeiten und Lebensräume davon abhängen – ob auf dem Land oder in unseren Städten“, sagte Backhaus und führte die vier Kernpunkte weiter aus.

Wasser schützen – als lebenswichtige unverzichtbare Ressource

Das neue Gesetz stärkt den Schutz von Grundwasser, Seen und Flüssen. Das Nachhaltigkeitsgebot stand bisher so nicht im Gesetz – jetzt wird es verbindlich. Ein Beispiel: Im 5-Meter-Gewässerrandstreifen gilt künftig: kein tiefes Pflügen, keine Düngemittel, kein Eintrag umweltschädigender Stoffe. Davon betroffen sind aktuell maximal 7.500 Hektar Ackerland in M-V. „Mit dieser Maßnahme unterstützen wir die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und verbessern den Zustand unserer Gewässer“, erläuterte der Minister. Das Nachhaltigkeitsgebot stärkt auch den Grundwasserschutz, um Wasser dauerhaft verfügbar und Kosten für die Trinkwasseraufbereitung bezahlbar zu halten. „Die Trinkwasserversorgung bleibt weiterhin ein öffentliches Gut und eine öffentliche Aufgabe“, stellte Backhaus klar.

Küstenschutz als staatliche Verantwortung

Das Land übernimmt die Verantwortung für den Schutz geschlossener Siedlungsbereiche vor Hochwasser der Binnen- und Küstengewässer. Seit 1990 wurden ca. 500 Millionen Euro in den Neubau und die Verstärkung von Küstenschutz-Anlagen investiert; davon ca. 70 Millionen Euro von 2021 bis 2024 (ca. 17,1 Mio. Euro pro Jahr). Für den Schutz rein landwirtschaftlich genutzter Flächen bleiben Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände zuständig, für den Hochwasserschutz weiterer Flächen außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche wird ihnen die Verantwortung übertragen. Die Anlagen, die sie dafür vom Land erhalten, sind im wehrfähigen Zustand.

Wasserentnahmeentgelt: gerecht, lenkend und mit Ausnahmen

Das Gesetz führt zu Änderungen beim Wasserentnahmeentgelt. Die Entgeltsätze werden erhöht, aber nicht von heute auf morgen, sondern frühestens ab 01.01.2027. Die bisherige vollständige Entgeltbefreiung für die landwirtschaftliche Beregnung entfällt. Gleichzeitig bleibt die Frostschutzberegnung entgeltfrei. „Die Belastung wird auf breite Schultern verteilt. Jede und jeder leistet einen Beitrag für den Ressourcenschutz“, unterstrich Backhaus. Als Beispiel: eine vierköpfige Familie bezieht im Jahr durchschnittlich 152 Kubikmeter Trinkwasser. Dafür sind künftig rund 15 Euro mehr pro Jahr als bisher zu zahlen. „Das halte ich für unser wichtigstes Lebensmittel moderat“, sagte Backhaus weiter und betonte, dass es nicht um Bestrafung, sondern um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser geht. So werden die Einnahmen aus dem Entgelt ausschließlich zweckgebunden verwendet – unter anderem für Gewässerunterhaltung den Gewässerschutz und den Erhalt der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur.

Die Gemeinden und Zweckverbände investieren kontinuierlich in öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. Seit 1991 wurde für ca. 2.400 Investitionsmaßnahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 2,5 Milliarden Euro umgesetzt, welches das Land mit rund 900 Millionen Euro förderte. Für ca. 770 Trinkwasservorhaben wurde im gleichen Zeitraum ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 300 Millionen Euro bewegt, flankiert durch rund 110 Millionen Euro an Fördermitteln, die das Land ausreichte.

Klimaanpassung als Leitmotiv

Ein weiteres zentrales Ziel der Reform ist die Vorbereitung auf Extremwetterlagen und veränderte klimatische Bedingungen. Das Gesetz erlaubt künftig die Rückverlegung von Küstenschutzanlagen, die Ausweisung von Küstenrückgangsgebieten und die Stärkung naturnaher Gewässerentwicklungsräume. Minister Backhaus: „Wir können den Klimawandel nicht rückgängig machen, aber wir können uns klug darauf vorbereiten. Dieses Gesetz gibt uns dafür die Instrumente in die Hand.“

Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch kommunale Akteure profitieren laut Backhaus von der praxistauglichen Ausgestaltung des Gesetzes:

  • Die Pflicht zur Aufstellung kommunaler Hochwasser- und Sturmflutpläne wurde überarbeitet – Gemeinden werden dort entlastet, wo keine unmittelbare Betroffenheit besteht.
  • Die geplante Neueinstufung von Gewässern in erste und zweite Ordnung wird nicht mit dem Gesetz kommen, sondern punktuell durch Rechtsverordnung – soweit notwendig, sinnvoll und mit Beteiligung der Betroffenen.
  • Die Pflege wasserwirtschaftlicher Bestandsdaten erfolgt zentral durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) – eine spürbare Vereinfachung für Landkreise und Städte.

Das Gesetz wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Es bildet gemeinsam mit der neuen Landeswasserstrategie und dem zweiten Teil der Trinkwasserversorgungskonzeption den rechtlichen und strategischen Rahmen für die Wasserversorgung und den Gewässerschutz in Mecklenburg-Vorpommern. „Mit dieser Reform sorgen wir für Verlässlichkeit in einer unsicheren Zeit – für unsere Umwelt, unsere Bevölkerung und die künftigen Generationen“, so Backhaus abschließend.

Neue Kinderbroschüre zum Moorschutz: „Pino und Quaki“

Greifswald – Pünktlich zum Mecklenburg-Vorpommern-Tag am kommenden Wochenende in Greifswald gibt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV die neue Kinderbroschüre „Pino und Quaki“ zum Thema Moorschutz heraus. Moor-und Klimaschutz sind Schwerpunkte am Stand des Ministeriums beim MV-Tag. Es stehen fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses und des neuen Instituts für Moorspezailist*innen, das ans Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) angegliedert ist, bei Fragen zur Verfügung. Ferner gibt es eine Ausstellung über Ökowertpapiere.

In der neuen Broschüre entdecken der zehnjährige Pino und Moorfrosch Quaki Mecklenburg-Vorpommern speziell unter dem Gesichtspunkt der Moore und des Moorschutzes. Sie erfahren zum Beispiel, wie ein Moor entsteht, warum es wahre Superleistungen für unser Klima vollbringt, welche Moor-Arten es gibt, was MoorFutures sind und welche Tiere und Pflanzen im Moor leben. Auch das Greifswalder Moorcentrum stellt sich vor. Kinder ab zehn Jahren werden spielerisch einbezogen. Es gibt Fotos von seltenen Tieren und Pflanzen, Rätsel und eine Bastelvorlage.

„Die Broschüre macht auf viele Facetten der Moore und des Moorschutzes aufmerksam. Moore bieten nicht nur Lebensraum, sondern sind auch wichtig für den Wasserhaushalt und das Klima. Mecklenburg-Vorpommern ist eines der moorreichsten Bundesländer. Rund zwölf Prozent der Landesfläche, d.h. rund 330.000 Hektar, sind mit Mooren bedeckt. Das Ökosystem Moor ist ein bedeutender Kohlenstoff- und Wasserspeicher.

Wichtigste Kenngröße für die Umsetzung des Moorschutzes ist die landesweit wiedervernässte Fläche auf Moorstandorten. Seit 1991 wurden 400 Moorschutzprojekte auf rund 35.000 Hektar umgesetzt. All diese Themen und noch viele mehr werden in ‚Pino und Quaki‘ kindgerecht erläutert. Darüber hinaus werden die jungen Leserinnen und Leser angehalten, unsere Moore in MV zu erkunden und sich verantwortungsbewusst in der Natur zu bewegen. Denn oft genügen schon kleine Aktionen, um das Moor und damit die Umwelt zu schonen.

Besonders freue ich mich, dass wir nun nach ‚Pino und Krümel erkunden den Boden‘, ‚Pino und Aqua erkunden das Wasser‘ sowie ‚Pino und Ecki erkunden den Wald‘ bereits die vierte Kinderbroschüre herausgeben, die auf die Besonderheiten der Natur in MV eingeht. Sie wird sicher an den Erfolg ihrer Vorgänger anknüpfen. Die Hefte waren übrigens zeitweise bundesweit dermaßen nachgefragt, dass wir mehrmals nachdrucken mussten, um den Bedarf zu decken“, sagt Umweltminister Dr. Till Backhaus.