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Kategorie: Natur und Umwelt

Fördermittel für Bienenzuchtzentrum Bantin

Bantin – Heute erhielt der Landesverband der Imker MV einen Zuwendungsbescheid für das Bienenzuchtzentrum Bantin (BZZ). Er beinhaltet eine institutionelle Förderung in Höhe von 351.700 Euro als Fehlbedarfsfinanzierung für den laufenden Betrieb sowie 30.000 Euro für Investitionen, insbesondere für die Weiterentwicklung der Schleudertechnik.

„Die Biene gehört zu den wichtigsten Nutztieren überhaupt. Sie bestäubt rund 80 Prozent unserer Nutzpflanzen und viele Wildpflanzen. Ohne sie hätten wir buchstäblich nichts zu essen auf dem Teller. Vor dem Hintergrund übt das BZZ eine Schlüsselfunktion aus bei der Aufgabe, den Rückgang der Zahl der Imker sowie der Bienenpopulation zu stoppen bzw. umzukehren. Es ist unverzichtbar, denn es sichert den Rahmen für die Zucht, für Schulungen, Beratungen und für die Ausbildung der Imker in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute in Bantin.

Geplant ist in 2026 die Erweiterung der aktuellen Schleudertechnik zu einer vollständigen Schleuderstraße. Das soll künftig das Schleudern von ca. 1.500 Kilogramm Honig pro Tag mit einer Arbeitskraft statt mit bisher zwei bis drei Arbeitskräften ermöglichen. Somit wird das Bienenzuchtzentrum weniger abhängig von externen Schleuderkräften, auf die in der Vergangenheit während der Honigsaison zurückgegriffen werden musste. Aktuell sind im Bienenzuchtzentrum Bantin drei Mitarbeiter und zwei Auszubildende beschäftigt.

Das Land unterstützt seit 1993 den Landesverband der Imker MV e.V. institutionell, inzwischen mit insgesamt rund 6,7 Millionen Euro. Mit einer umfassenden Neugestaltung im Jahr 2024 wurde der Bienengarten auf Basis eines neuen Gartenplans weiterentwickelt: Pflege- und Rückschnittmaßnahmen, neue Pflanzungen und gestalterische Elemente haben das Areal aufgewertet.

Bereits in den Jahren 2019/2020 wurde mit Hilfe von LEADER-Mitteln in Höhe von knapp 289.000 Euro sowie weiteren Fördergeldern aus dem Strategiefonds des Landes das sogenannte „Apineum“ errichtet – ein modernes Schulungszentrum mit Seminarräumen, sanitären Anlagen und einem einladenden Besucherbereich. Auch das ehemalige „Honighaus“ wurde integriert und um attraktive Ausstellungsstücke wie ein Modell einer überdimensionalen Bienenkönigin ergänzt.

In Mecklenburg-Vorpommern kümmern sich rund 3.300 Imkerinnen und Imker um etwa 30.000 Bienenvölker. Der Landesimkerverband leistet mit über 1.600 Mitgliedern – darunter rund 20 Prozent Frauen – einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Imkerei, unter anderem durch Projekte an Schulen und die regelmäßig stattfindenden Imkertage.

„Ich wünsche dem Zentrum und allen Aktiven weiterhin viel Erfolg, gute Ernten und starke Völker. Ich danke allen Engagierten vor Ort. Ohne sie wäre Bantin nicht das, was es heute ist: ein Zentrum für Bienenzucht und Bienenforschung – mit Strahlkraft weit über Mecklenburg-Vorpommern hinaus“, so Minister Backhaus abschließend.

Neue Pflanzenabfalllandesverordnung veröffentlicht

Schwerin – Das Verbrennen von Gartenabfällen auf dem eigenen Grundstück wird ab dem 1. Januar 2029 in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Das Land hat die betreffende Pflanzenabfalllandesverordnung an das höherrangige Bundesabfallrecht angepasst. Die neu gefasste Landesverordnung sei nun im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden, erklärt Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus:

„Bei der Verbrennung von Pflanzenabfällen gehen wertvolle biogene Rohstoffe unwiederbringlich verloren. Die praktischen Folgen der Brennregelungen der Pflanzenabfalllandesverordnung stehen damit im Konflikt zu den Bestrebungen des Kreislauf­wirtschaftsgesetzes, Bioabfälle möglichst im Wege einer mehrstufigen Kaskadennutzung hochwertig stofflich zu verwerten, und stellen sich zudem auch in ökologischer Sicht ressourcenschädigend und unzeitgemäß dar. Zugleich wurde die Luft vielerorts im Gesundheits- und Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern mit Rauch belastet“, erläutert Backhaus die Verordnungsänderung.

Aber schon jetzt gilt: Verbrannt werden darf auf Grundlage der noch geltenden Pflanzenabfalllandesverordnung nur, wenn keine anderen zumutbaren Entsorgungsmöglichkeiten auf dem Grundstück, z.B. in Form des Kompostierens oder Verrottenlassens, und durch den örtlich zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, z. B. durch Biotonne oder Wertstoffhof, existieren. In der Praxis ließ sich diese Vorgabe nur schwer kontrollieren, da die Brennbefugnisse nach der bisherigen Pflanzenabfalllandesverordnung nicht behördlich genehmigt werden müssen. Die Bürgerinnen und Bürger prüfen demnach selbst, ob die Brennvoraussetzungen vorliegen oder nicht.

„Dies hat in der Vergangenheit zu erheblichen Fehlein­schätzungen geführt mit Folgen für die Umwelt und unsere natürlichen Ressourcen“, betont Backhaus.

Wegen dieser Beeinträchtigungen erstatteten Anwohnerinnen und Anwohner in den letzten Jahren wiederholt zahlreiche Anzeigen bei den zuständigen Behörden. Ferner wurden zu den negativen Auswirkungen der Pflanzenabfallverbrennung in Nachbarschaft und Umwelt regelmäßig eine Vielzahl von Bürgerbeschwerden sowohl beim Bürgerbeauftragten, dem Petitionsausschuss des Landtages als auch bei dem für die Abfallwirtschaft zuständigen Ministerium eingereicht.

„Es ist daher erforderlich, die Pflanzenabfalllandesverordnung, welche im Jahr 2001 noch unter Geltung des damaligen Kreislauf­wirtschafts- und Abfallgesetzes erlassen wurde, an zwischenzeitig aktualisierte rechtliche und umweltschutzrelevante Anforderungen, insbesondere an das mittlerweile in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz, anzupassen und damit neu zu fassen“, so Backhaus.

Seit vielen Jahren laufen in Vorbereitung dafür intensive Abstimmungen mit den Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Abfallbehörden und mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Letztere bestätigten, dass eine anderweitige zumutbare Entsorgung von Pflanzenabfällen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes grundsätzlich gewährleistet ist.

Auch die bisherigen Brennregelungen der Pflanzenabfall­landesverordnung für die Forst- und Landwirtschaft werden entfallen. „Dies ist wichtig, um auch in Land- und Forstwirtschaft die stoffliche Verwertung von Pflanzenabfällen zu fördern und unnötige Belastungen für Umwelt sowie Klima zu vermeiden“, führte Minister Backhaus aus.

Das Verbrennen von Pflanzenabfällen ist damit künftig, nach einer ausreichend langen Übergangsfrist bis Januar 2029, grundsätzlich unzulässig. Abfallbehördliche Ausnahmege­nehmigungen nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bleiben in begründeten Einzelfällen aber möglich. Abweichend davon richtet sich die Zulässigkeit des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen aus der Forstwirtschaft im Wald in Zukunft allein nach den Vorschriften des Landeswaldrechts, insbesondere nach der Waldbrandschutzverordnung.

„Unberührt von den neuen Regelungen bleiben die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts zur Bekämpfung pflanzlicher Schador­ganismen sowie Brauchtumsfeuer und der Einsatz von Feuer­schalen. Bei denen dürfen jedoch nur geeignete Brennstoffe, vor allem Holz in Brennholzqualität, keine Abfälle, verwendet werden“, so der Minister abschließend.

Mit dem Monat März startet bei uns in MV die Waldbrandsaison

Schwerin – Pünktlich zum Start der Waldbrandsaison zeigt sich das Wetter bereits frühlingshaft. Aktuell ist die Gefahrenlage aufgrund der noch sehr feuchten Nächte gering. Auch der Oberboden ist an den meisten Orten ausreichend feucht, sodass landesweit die niedrigste Wald-brandgefahrenstufe ausgerufen werden konnte.

„Der Anschein des „vielen“ Niederschlages der letzten Wochen kann trügen“, weiß Land- und Forstwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. „Mit steigenden Temperaturen und leichten Winden trocknen die über den Winter verwelkte Gras- und Krautschichten schnell wieder aus und noch vor der Zeit des Blattaustriebes kann sich hier besonders leicht ein Feuer entfachen.“

Vor diesem Hintergrund noch einige Hinweise des Ministers:

  • Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
  • Werfen Sie keine Zigarettenreste aus dem Auto! Benutzen Sie Ihren Bordaschenbecher!
  • Verzichten Sie auf etwaig geplante Lagerfeuer und Grillabende in Waldnähe; Falls dies unvermeidbar ist, nutzen Sie für Lagerfeuer und Grillabende nur ausgewiesene Grill- und Lagerfeuerplätze, auf denen Sie einen ausreichenden Brandschutz sichern können. Halten Sie dabei einen Mindestabstand zum Wald von 50m ein!
  • Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen! Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten!
  • Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)!

Weitere Informationen zur Waldbrandgefahr und allgemeine Hinweise zum Wald-brandschutz in Mecklenburg-Vorpommern gibt es unter diesem Link

 Waldbrandschutz – Wald-MV

Bäume statt Böller – lieber in „Ökowertpapiere“ investieren

Schwerin – Gemeinsam für die Zukunft pflanzen, statt Böller in die Luft zu schießen, empfiehlt Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus mit Blick auf die Silvesterfeier anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels.

„Anstatt das Geld im wahrsten Sinne in die Luft zu schießen, sollten wir es lieber sinnvoll einsetzen und davon einen Beitrag leisten für Klimaschutz, Artenschutz und sauberes Wasser. Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet dazu gute und praktische Möglichkeiten. Über unsere „Ökowertpapiere“ können wir durch freiwillige Beiträge Wälder und Hecken pflanzen, Moore vernässen oder auch Streuobstwiesen anlegen. Die Projekte warten nur darauf, umgesetzt zu werden. So ein Böller verursacht Umweltverschmutzung, verschreckt Tiere und ist nach wenigen Sekunden vergessen. Doch Bäume überleben Generationen, helfen dem Klima und bieten Lebensraum und Nahrung für andere Lebewesen“, sagt Backhaus.

„Ökowertpapiere“ erlauben es auch Einzelpersonen, Geld zum Beispiel in die Pflanzung neuer Klimawälder zu investieren. Ihnen wird für ihren freiwilligen Beitrag für den Klimaschutz eine Bescheinigung, symbolisch als Waldaktie, MoorFutures, Streuobstgenussschein oder Heckenscheck ausgestellt. Jedes Wertpapier hat dabei seine eigenen besonderen Vorteile für verschiedene Ökosystemleistungen.

„Die Klimakrise betrifft uns alle. Sie ist eine zentrale Herausforderung für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Die gute Nachricht: Jeder kann in ‚Ökowertpapiere‘ investieren und so einen Beitrag leisten – das ganze Jahr über“, sagt der Minister mit Verweis auf das Kompetenzzentrum „Ökowertpapiere“, welches zum Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV gehört. Es bietet vier „Ökowertpapiere“ an: die Waldaktie, die MoorFutures, den Streuobstgenussschein und den HeckenScheck. Neben dem natürlichen Klimaschutz verfolgen die „Ökowertpapiere“ weitere wichtige Ökosystemleistungen, zum Beispiel die Verbesserung der Wasserqualität (Wald, Moor), die Verminderung der Winderosion (Hecke, Wald) und die Wasserrückhaltung (Moor, Hecke).

 Die Waldaktie finanziert zum Beispiel Erstaufforstungsprojekte in Mecklenburg-Vorpommern. Seit dem Start im Jahr 2007 wurden etwa 150.000 Waldaktien im Werte von rund 1,5 Millionen Euro verkauft, die zusätzlich für Aufforstungsmaßnahmen verwendet werden konnten.

„Übrigens eignen sich die ‚Ökowertpapiere‘ auch prima als Weihnachtsgeschenk. Sie können bequem im Online-Shop erworben werden“, sagt Backhaus abschließend.

 Kompetenzzentrum Ökowertpapiere – z-eco.de

Rohöl-Austritt an Pipeline Rostock–Schwedt

Gewässer in MV nicht betroffen

Schwerin – Bei Wartungsarbeiten an der Ölpipeline Rostock–Schwedt in Gramzow (Uckermark) kam es am Mittwochnachmittag zu einem technischen Defekt. Nach bisherigen Erkenntnissen lösten sich zwei Sicherungsbolzen an einer Schieberstation aus bislang ungeklärter Ursache. In der Folge trat Rohöl unter hohem Druck fontänenartig aus der Leitung aus. Zwei Personen wurden dabei benetzt und vor Ort ambulant ärztlich versorgt.

Rund 200.000 Liter Rohöl gelangten in das umliegende Erdreich sowie in einen angrenzenden Bach. Die Werkfeuerwehr der PCK Raffinerie GmbH sowie der Gefahrenstoffzug des Landkreises Uckermark brachten umgehend eine Ölsperre aus und leiteten Gegenmaßnahmen ein. Laut Pressemeldungen konnte die Leckage gegen 19:45 Uhr weitgehend abgedichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass das Öl aufgrund der feuchten Bodenverhältnisse nur gering eingedrungen ist. Eine Gefährdung des Grundwassers gilt derzeit als unwahrscheinlich.

Nach aktuellem Kenntnisstand sind Oberflächengewässer und Grundwasser in Mecklenburg-Vorpommern nicht betroffen. Das StALU Vorpommern ist informiert und verfolgt die Lage weiterhin aufmerksam. Aus Sicht des Ministeriums besteht derzeit kein weiterer Handlungsbedarf.

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus steht in direktem Kontakt mit seiner brandenburgischen Amtskollegin Hanka Mittelstädt und betont: „Die Havarie zeigt, wie wichtig hohe Sicherheitsstandards und eine schnelle Einsatzbereitschaft vor Ort sind. Ich bin erleichtert, dass nach aktuellem Stand keine Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern betroffen sind. Wir bleiben dennoch wachsam und in engem Austausch mit den zuständigen Behörden, bis die Situation vollständig geklärt ist.“

Waldaktie weiter auf Erfolgskurs

Stadtwerke Rostock unterstützen

Rostock – Die ewig junge Waldaktie erfreut sich nach fast zwanzig Jahren weiter großer Beliebtheit. Ab 1. Januar 2026 bietet die Stadtwerke Rostock AG ein attraktives neues Energieangebot und nutzt dafür die Waldaktie.

Mit dem Abschluss des neuen Tarifs OSTSEE-STROM REGIO-PLUS beziehen die Kundinnen und Kunden nicht nur regional erzeugten Ökostrom, sondern auch in jedem Jahr eine Waldaktie. Das Besondere dabei: Der Energiedienstleister kauft ebenfalls jeweils ein weiteres der Ökowertpapiere selbst. Das bringt doppelten Gewinn für neue Wälder in Mecklenburg-Vorpommern. Auch mit dem Tarif KÜSTEN-GAS REGIO-PLUS werden Waldaktien gleichermaßen gefördert.

„Diese neuen Energieangebote spiegeln unsere regionale Identität wider. Ich freue mich, dass wir mit der Waldaktie ein Projekt gewonnen haben, das den Klimaschutz vor Ort unterstützt“, erklärt Heike Witzel, Vorstand der Stadtwerke Rostock AG.

Klimaschutzminister Dr. Backhaus freut sich über das Engagement der Stadtwerke Rostock: „Gerade vor dem Hintergrund der stockenden Klimaverhandlungen auf internationaler Bühne ist das regionale Engagement sehr wichtig! Wir können von anderen nur so viel erwarten, wie wir selbst bereit sind zu tun. Ich begrüße die Initiative aus Rostock daher sehr.“

Die Waldaktie finanziert Erstaufforstungsprojekte in Mecklenburg-Vorpommern. Seit dem Start wurden etwa 150.000 Waldaktien im Werte von rund 1,5 Mio. € verkauft, die zusätzlich für Aufforstungsmaßnahmen verwendet werden konnten.

Dazu Minister Backhaus: „Die Erstaufforstung gehört neben der Moorwiedervernässung zu den wirkungsvollsten Instrumenten, die wir im natürlichen Klimaschutz haben. Wachsende Bäume entziehen der Atmosphäre Kohlendioxid. Sie sind dabei viel preiswerter als technische Lösungen und erbringen über den Klimaschutz hinaus eine Reihe weiterer gesellschaftlich relevanter Ökosystemleistungen. Nicht zuletzt ist ein Klimawald auch immer ein wichtiger Lebensraum für zahlreiche Arten.“

Die über die Stadtwerke Rostock zur Verfügung gestellten Mittel werden im Revier des Forstamtes Wredenhagen zur Aufforstung eingesetzt.

Die Waldaktie ist eines von derzeit vier „Ökowertpapieren“ (neben der Waldaktie gibt es noch die MoorFutures, den Streuobstgenussschein und den HeckenScheck). Sie werden über das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt angeboten. Weitere Informationen unter Zukunft durch natur­basierte Lösungen – z-eco.de

Neben dem natürlichen Klimaschutz verfolgen die Ökowertpapiere weitere wichtige Ökosystemleistungen, zum Beispiel die Verbesserung der Wasserqualität (Wald, Moor), die Verminderung der Winderosion (Hecke, Wald) und die Wasserrückhaltung (Moor, Hecke).

Die Stadtwerke Rostock AG bietet eine umweltschonende, sichere und zukunftsfähige Erzeugung und Versorgung mit Energie. Sie ist Treiber der Energiewende vor Ort und ein moderner sowie kompetenter Dienstleister für Rostock und die Küstenregion mit etwa 700 Mitarbeitenden. Zusammen mit der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft betreibt sie Strom-, Gas- und Fernwärmenetze in der Region Rostock.

Außerdem bieten die Stadtwerke regionale, zukunftssichere Kommunikationslösungen auf Basis von Glasfaserinfrastruktur in Rostock und der Küstenregion an. Die Stadtwerke schaffen innovative Lösungen zur Realisierung von Smart City-Projekten, nachhaltigen Mobilitätskonzepten und sind kompetenter Partner für smarte Technologien sowie Dienstleistungen im urbanen Raum.

Erfolgreiches Wirtschaften und die nachhaltige Entwicklung der Umwelt stehen dabei in einem engen Zusammenhang. So ist das Energiesystem der Zukunft der Stadtwerke Rostock klimaschonend, effizient und sicher.

Freiflächen am nördlichen Warnowrund werden gestaltet

Rostock – Als erste Investition im Fördergebiet „Nördliches Warnowrund“ plant die Hanse- und Universitätsstadt Rostock nun die Freiflächengestaltung. Zunächst soll der südliche Teil des ehemaligen Deponiegeländes Dierkow als natürlicher Landschaftspark mit Bänken, Sitzgruppen und Spielgeräten ausgeführt werden. Die Fläche befindet sich gegenüber dem Stadthafen Rostock und grenzt direkt an den geplanten Warnow-Rundweg.

Ein Ballspielfeld mit einer Fläche von rund 700 Quadratmetern wird im östlichen Bereich eingerichtet. Die vorhandene Vegetation wird weitgehend erhalten und durch Bäume und Gehölze ergänzt. Blühwiesen sollen die ökologische Vielfalt stärken.

Die Kosten werden rund 1,7 Millionen Euro betragen, wovon etwa 1,15 Millionen Euro aus Städtebaufördermitteln von Bund, Land und Kommune bereitgestellt werden.

Auslöser für die Aufnahme des Fördergebietes „Nördliches Warnowrund“ in das Städtebauförderprogramm im Jahr 2020 war das ursprünglich im Zusammenhang mit der BUGA 2025 geplante Projekt Stadtpark.

Durch die BUGA-Absage wird das Projekt Stadtpark nicht mehr im ursprünglich vorgesehenen Umfang verfolgt, sondern in drei Einzelmaßnahmen gegliedert: Freiflächengestaltung der südlichen Fläche der ehemaligen Deponie, Brücke Hechtgraben und Bau eines Teilabschnittes des Warnow-Rundweges entlang des Landschaftsparks mit Geh- und Radweg.

Die drei Einzelmaßnahmen sollen voraussichtlich 2026 realisiert werden.

Backhaus warnt vor Küstenabbrüchen

Schwerin – Besonders im Herbst und Winter, wenn Regen, Frost und Sickerwasser das Erdreich durchdringen, besteht die Gefahr von Hangrutschen. Umweltminister Dr. Till Backhaus mahnt zur Vorsicht.

„Wechselhaftes Herbstwetter mit Niederschlägen, Stürmen, Schnee und Frost machen die Küste brüchig. Die Böden sind feucht und aufgeweicht, da kann es schnell zu Bewegungen kommen. Risse im Boden oder überhängende Bäume sind erste Anzeichen für weitere Bewegung. Deshalb bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste, bei Ausflügen und Strandspaziergängen besonders vorsichtig zu sein und sich von den Steilufern fernzuhalten. Sie brechen ohne Vorwarnung.

Am Fuß der Steilküsten können Erd- und Felsmassen Spaziergänger treffen. Auch an Dünen können sich sogenannte Kliffkanten bilden. Das sind Abbrüche, die durch Sturmhochwasser entstehen und bis zu sieben Meter hoch sein können. Typischerweise kommt dies in der Zeit von Oktober bis Ende März eines jeden Jahres häufiger vor als im Sommer. Beachten Sie Warnschilder und Absperrungen! Bleiben Sie auf gekennzeichneten Wegen! Familien mit Kindern sollten besonders wachsam sein“, betont er.