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Kategorie: Natur und Umwelt

20. Norddeutsche Holzbautage in Wismar

Wismar – Vom 24. bis 25. April finden in Wismar die 20. Norddeutschen Holzbautage statt. Sie werden von der Hochschule Wismar und dem Kompetenzzentrum Bau Mecklenburg-Vorpommern (KBauMV) als wissenschaftliche Einrichtung der Hochschule organisiert. Das Leitthema lautet „Holzbau Gebäudetyp E – einfach – experimentell – erneuerbar“. Der als Kommunikationsebene für das Bauen mit Holz im Landwirtschaftsministerium gegründete Landesbeirat Holz Mecklenburg-Vorpommern ist Mitveranstalter.

Minister Dr. Till Backhaus begrüßt die Veranstaltung. „40 Prozent der weltweiten Treibhausgas-Emissionen entstehen im Gebäude- und Bausektor. Holz und andere nachwachsende Rohstoffe senken diese Emissionen deutlich. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Holzverwendung vor allem im Baubereich anzukurbeln. Die Norddeutschen Holzbautage 2025 unterstützen diese Ziele. Aufgrund der langfristigen Bindung von Kohlenstoff ist der nachwachsende Rohstoff Holz somit unverzichtbar für einen nachhaltig angelegten Klimaschutz. Außerdem sprechen die konstruktiven Vorteile des Baustoffes für den Holzbau. Er ist wesentlich leichter als andere Baustoffe und damit für Aufstockungen bestens geeignet. Zudem macht der hohe Vorfertigungsgrad den Holzbau zu einer attraktiven Alternative“, sagt er.

Die Fachtagung richtet sich insbesondere an Architektur-, Planungs- und Ingenieurbüros, öffentliche Bauverwaltungen, holzverarbeitende Unternehmen sowie Studierende der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen. Die Holzbautage werden unter anderem von der Ingenieurkammer MV, der Architektenkammer MV sowie einheimischen Unternehmen der Holzindustrie unterstützt.

Am ersten Tag besteht das Angebot, an einer Baustellenbesichtigung der neuen Zollhochschule Rostock, als derzeit größtes öffentliches Holzbauprojekt in Deutschland in Modelbauweise, teilzunehmen. Ein Höhepunkt ist die Vortrags- und Podiumsveranstaltung am 25. April. Hier wird über die vielfältigen Baumöglichkeiten mit Holz, insbesondere unter den Aspekten des Klimaschutzes und der Ressourceneffizienz, berichtet und diskutiert. Weiterhin gibt es neben einzelnen Firmenpräsentationen eine Begleitausstellung über Teilprojekte der Holzbauoffensive MV. Sie informieren über aktuelle Forschungsprojekte des KBauMV sowie die „Allianz für nachhaltiges Bauen in MV“.

Einigung im Campingplatz-Streit

Schwerin – Umweltminister Dr. Till Backhaus zeigt sich hoch erfreut über den Abschluss von Vereinbarungen zum Campingplatz in Prerow, mit der eine einheitliche Betreibung des Platzes in der Saison 2025 durch die Firma Camper´s Friend ermöglicht wird.

„Für mich war es immer wichtig, dass die Camper, die Gewerbetreibenden und nicht zuletzt die Gemeinde Born unter unseren rechtlichen Streitigkeiten mit der Regenbogen AG nicht leiden. Deswegen habe ich, gemeinsam mit der Gemeinde Born, die Initiative ergriffen, als die Saison 2025 wegen ständiger Verzögerungen auf der Kippe stand und alle Beteiligten kurzfristig an einen Tisch geholt. Es ist uns damit gelungen, den Betrieb bis zum Herbst der Saison 2025 abzusichern. Bis dahin müssten die noch laufenden gerichtlichen Verfahren abgeschlossen werden können damit wir Klarheit für die Zukunft haben.“

Der Minister ergänzt, dass für diese Vereinbarungen alle Beteiligten über ihren Schatten springen mussten – zum Wohl der Allgemeinheit. Auch das Land hat im Interesse aller Beteiligten an der Entwicklung dieses Ergebnisses mitgewirkt.

„Es geht hier um die Camper, die Gemeinde, den Tourismus, und die Gewerbetreibenden in einer der schönsten Gegenden Deutschlands. Dafür bin ich gerne bereit, Kompromisse einzugehen.

Insbesondere möchte ich mich bei den Vertretern von Camper´s Friend und der Regenbogen AG für den erheblichen Aufwand in den vergangenen Wochen bedanken. Ohne deren Engagement wäre diese Einigung nicht zustande gekommen.“

Wassermanagement und Gewässerschutz

Backhaus: Nachhaltiges Wassermanagement hat in MV hohe Priorität

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus sieht das nachhaltige Wassermanagement und den Gewässerschutz als zentrale Aufgabe der Landesregierung, die seit vielen Jahren hohe Priorität hat und konsequent umgesetzt wird.

„Wasser ist Leben. Wasser ist eine der wertvollsten Ressourcen, die wir haben. Und sie ist bedroht: Durch die Auswirkungen des Klimawandels in Form von Dürren und Starkregen, aber auch durch Stoffeinträge und andere Verunreinigungen durch den Menschen. Die Gewässer in einem guten und möglichst naturnahen Unterhaltungszustand zu erhalten oder zu bringen und den Wasserrückhalt in der Fläche zu verbessern, ist eine Mammutaufgabe der staatlichen und der verbandlichen Wasserwirtschaft. Hinzu kommt als neue Aufgabe der Moorklimaschutz und das damit verbundene Erfordernis der Wiedervernässung von Moorböden“, skizzierte Minister Backhaus die vielfältigen Aufgaben heute im Rahmen der Landtagssitzungen in Schwerin.

Er betonte eingangs, dass es in Mecklenburg-Vorpommern aktuell kein Wasserdefizit gibt: „Unsere Oberflächengewässer sind alle gut gefüllt, wir haben unsere Stauziele erreicht.“ Der Schweriner See weist derzeit einen Wasserstand von 120 cm auf; die Mecklenburger Oberseen liegen bei 127 cm. „Da die Verdunstungsraten der offenen Seenflächen bei den aktuellen Temperaturen noch relativ gering sind, kann bei ausreichend Niederschlag in den nächsten 2-3 Wochen der Füllgrad der Seen weiter steigen“, betonte Backhaus.

Den Folgen des Klimawandels und dem Schutz des Wassers begegnet Mecklenburg-Vorpommern mit einem neuen Landeswasser- und Küstenschutzgesetz, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgibt, und vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen und dann dem Landtag vorgelegt werden soll. Flankierend hierzu hat das Landesumweltministerium orientiert an der Nationalen Wasserstrategie eine Landeswasserstrategie entwickelt, die zeitgleich mit dem Gesetz beschlossen werden soll. Sie soll erreichen, dass das Grundwasser und die Gewässer im Land vor Stoffeinträgen geschützt werden, überall bezahlbares Trinkwasser in guter Qualität und ausreichender Menge zur Verfügung steht und Schäden durch Hochwasser und Sturmfluten weitestgehend vermieden werden.

Wir stehen aber nicht am Anfang: Seit 1990 haben wir insgesamt rund 600 Millionen Euro in den Küsten- und Hochwasserschutz an Ostsee und Elbe investiert. Allein an der Küste schützen wir mit unseren Landesküstenschutzanlagen rund 180.000 Menschen sowie Sachwerte im Wert von über zwei Milliarden Euro. Eine jüngst vorgenommene Hochwasserrisikobewertung hat für MV außerdem ergeben, dass Bad Sülze als neues Risikogebiet für Küstenhochwasser eingestuft wurde. Im Binnenland ist die Linde ab Burg Stargard als neues Risikogewässer ermittelt worden.

Hohe Priorität hat auch der Grundwasserschutz, da der Trinkwasserbedarf in MV zu 85 Prozent aus dem Grundwasser abgedeckt wird. „Das Landesmessnetz besteht aus fast 700 Messstellen, über die wir den mengenmäßigen und chemischen Zustand des Grundwassers überwachen. Das Netz wird stetig weiterentwickelt. Neben gesetzlich normierten Unterschutzstellungen, z.B. in Form von Trinkwasserschutzgebieten, setzen wir außerdem auf aktive Kooperationen zwischen den unterschiedlichen Interessensgruppen. Als größter Landnutzer ist insbesondere die Landwirtschaft ein wichtiger Partner für uns“, sagte Minister Backhaus. Der zweite Teil der Trinkwasserversorgungskonzeption mit Maßnahmen bis 2040 ist erarbeitet und beschlussreif.

Wasser ist aber nicht immer ein Segen, gab der Minister zu Bedenken. In Schwerin kam es im Sommer 2019 in Folge von Starkregen zu heftigen Überflutungen mehrerer Straßenzüge, Grundstücke, Keller und des Fußgängertunnels in der Lübecker Straße gekommen. „In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie haben wir seit Dezember 2024 eine Hinweiskarte für Starkregengefahren, über die sich gefährdete Bereiche identifizieren lassen und Vorsorgemaßnahmen getroffen werden können. Schwerin hat im November 2024 eine Starkregengefahrenkarte der Stadt und ein Starkregenentwässerungskonzept veröffentlicht. Auch andere Städte in MV haben die Bedarfe erkannt: Greifswald und Rostock haben bereits Starkregenvorsorgekonzepte aufgestellt; Wismar, Stralsund und Boizenburg/Elbe werden folgen“, informierte er.

Dennoch gehört MV zu den Bundesländern mit einem vergleichsweise geringen Jahresniederschlag von ca. 625 mm (Referenzperiode 1991-2020) gegenüber dem deutschlandweiten Mittelwert von 782 mm. Noch trockener ist es z.B. im südlichen Nachbarbundesland Brandenburg mit 579 mm. Die Variabilität der Jahresniederschläge ist groß, z.B. sehr trockene Jahr 2018 und das sehr niederschlagsreiche Jahr 2024. Momentan befinden wir uns wieder in einer sehr trockenen Phase und die Monatsniederschläge im Februar und März 2025 liegen nahe Null (Durchschnittswert Februar 42,4 mm und März 44 mm).

Minister Backhaus betonte: „Wasser hat ein langes Gedächtnis. Alles, was wir tun, wird sich auszahlen, aber eben nicht heute oder morgen, sondern erst in 30, 40 oder 50 Jahren. Und genau darum geht es: den Planeten kommenden Generationen in einem vernünftigen Zustand zu hinterlassen. Daran arbeiten meine Mitarbeitenden jeden Tag und das wird auch in Zukunft so sein, denn Schutz der Ressource Wasser ist eine Aufgabe, die nie abgeschlossen sein wird.“

Backhaus: Waschbären intensiv zurückdrängen

Schwerin – Im Rahmen der aktuellen Landtagsdebatte wurde heute darüber diskutiert, eine Abschussprämie für Waschbären einzuführen. Agrar- und Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus erteilte einem demensprechenden Vorschlag jedoch eine Absage:

„Der Waschbär (Procyon lotor L.) stammt ursprünglich aus Nordamerika. Seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts lebt die Art auch in Deutschland. Sie wurde in Hessen, im Raum Kassel einst ausgesetzt. In Brandenburg kam es zu Farmausbrüchen. Der Waschbär lebt bevorzugt in gewässerreichen Mischwäldern und ist sehr anpassungsfähig, besiedelt auch Agrarlandschaften und urbane Bereiche. Die Raubtierart hat sich rasch ausgebreitet und lebt inzwischen nahezu flächendeckend in M-V. Dies hat unbestreitbar negative Auswirkungen auf unsere heimische Artenvielfalt.

Der Waschbär ist eine in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesene invasive gebietsfremde Art von unionsweiter Bedeutung. Daher ist sie in der Unionsliste gemäß Artikel 4 der VO (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten aufgeführt. In MV ist der Waschbär eine jagdbare Tierart und die Jägerinnen und Jäger im Land kommen ihrer Pflicht zur Hege regelmäßig nach. Das belegen die Streckenzahlen. So wurden im Jagdjahr 2022/23 18.287 Waschbären erlegt, im Jagdjahr 2023/24 bereits 21.939.

Für das aktuelle Jagdjahr erwarte ich eine weitere Steigerung, da der Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Bejagung mit der Novelle des Jagdgesetzes legitimiert wurde. Zudem haben Jagdausübungsberechtigte mehr Mittel aus der Jagdabgabe für Fallen und Fallenmelder beantragt. Waren es im Jahr 2023 noch 6.650 Euro, wurden 2024 bereits 10.700 Euro beantragt. Mit der intensiven Bejagung kommen die Jagdausübungsberechtigten ihrer gesetzlichen Pflicht hach, für einen gesunden und artenreichen Wildbestand, angepasst an den Lebensraum, zu sorgen und vom Waschbär bedrohte Arten zu schützen. Ich gehe davon aus, dass die Jägerinnen und Jäger dieser Pflicht auch weiterhin nachkommen werden, ohne dafür eine Prämie zu verlangen“, so Minister Backhaus, der ergänzt:

„Die Idee für eine „Waschbärluntenprämie“ wurde offenbar von der Pürzelprämie übernommen, die das Land von 2017 bis 2022 gezahlt hat, um aufgrund der nahenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) die Schwarzwildbestände im Land zu reduzieren. Dafür wurden rund 11,2 Mio. Euro an die Jägerinnen und Jäger gezahlt. Dies geschah, um wirtschaftlichen Schaden vom Land abzuwenden, der um ein vielfaches höher ausgefallen wäre, hätte die ASP sich ungehindert ausbreiten können.

Solchen wirtschaftlichen Schaden richten Waschbären jedoch nicht an. In einer angespannten Haushaltssituation, wie sie leider auch in MV herrscht, wären Kosten für Abschussprämien nicht darstellbar. Bei einer Prämie von 50 Euro pro gestrecktem Tier kämen pro Jahr Kosten in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro auf das Land zu. Dieses Geld kann an anderer Stelle vernünftiger ausgegeben werden“, so Minister Backhaus.

Wolfsmanagement voranbringen

Schwerin – Anlässlich der erneuten Landtagsdebatte über die Art Wolf in Mecklenburg-Vorpommern mahnt Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, keine Schauermärchen zu verbreiten.

„Der Antrag der CDU behauptet, der günstige Erhaltungszustand der Art Wolf sei in Deutschland bereits erreicht. Das ist eine steile These. Ich frage mich, woher stammt dieses Wissen? Denn an erster Stelle in dem Antrag heißt es: „Die Zahl der Wölfe im Land ist nicht exakt bekannt“. Das ist aber auch das einzig Richtige an diesem Papier. Es liegt in der Natur der Sache, dass in der Tierwelt nicht einzelne Individuen gezählt werden können. Das gilt für alle Tierarten gleichermaßen und eben auch für den Wolf.

Weiterhin wird behauptet, dass Rissvorfälle nicht mit der gebotenen Genauigkeit bewertet würden. Diese Behauptung weise ich entschieden zurück. Jeder Rissvorfall, der dem durch das LM mit dem Wolfsmanagement beauftragten Unternehmen unter Einbeziehung geschulter Rissgutachter angezeigt wird, wird sowohl augenscheinlich, als auch unter Probenahme eines genetischen Abdruckes (Speichel oder Haare) begutachtet und nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse bewertet. Auch wird behauptet, es bestünden ideologische Vorbehalte in meinem Haus, die wirksame rechtliche Regelungen zum Bestandsmanagement behinderten. Das ist eine Unwahrheit.

 Wir beschäftigen uns ja nicht zum ersten Mal mit diesem Thema. Allein in der Parlamentsdatenbank taucht der Suchbegriff „Wolf“ seit 2006 167-mal auf. Ich weiß nicht genau, wie oft ich mich in diesem hohen Hause dafür ausgesprochen habe, endlich in ein aktives Bestandsmanagement einzutreten. Und ich denke, fast ebenso oft habe ich auf die rechtlichen Hürden hingewiesen, die uns bis heute daran hindern. Ich habe mich seit Jahren persönlich dafür eingesetzt, dass der Schutzstatus der Art Wolf herabgestuft wird. Und wie Sie alle wissen, passiert auch endlich etwas. Und das ist dringend nötig:

Im Jahr 2024 gab es insgesamt 165 Rissvorfälle in Mecklenburg-Vorpommern, von denen 77 Fälle dem Wolf zuzuordnen sind. Bei den Wolfsrissvorfällen wurden 309 Nutztiere getötet 44 verletzt. Aktuell zählen wir 19 Wolfsrudel im Land und vier Rudel, die zeitweise ins Land einpendeln. Im Zusammenhang mit den 471 Schadensfällen von 2007 bis 2024 – bei denen ein Wolf als Verursacher festgestellt oder nicht ausgeschlossen werden konnte – wurden insgesamt 1.731 Tiere getötet und 497 Tiere verletzt. Die vom Land beglichene Schadenssumme beläuft sich in diesem Zeitraum auf ca. 260 Tausend Euro als Kompensationsleistung an Nutztierhalter. Präventions- und Akzeptanzmaßnahmen wurden seit 2013 bis 2023 insgesamt in einem Umfang mehr als 3 Mio. Euro bewilligt. Für das Wolfsmanagement inklusive der Rissbegutachtung, der Koordination des Wolfsmonitorings, der Genproben und der Präventionsberatung sind in den Jahren 2024 und 2025 jährlich etwa 400.000 Euro im Haushalt geplant.

Wie Ihnen bekannt ist, hat die Kommission die Absenkung des Schutzstatus des Wolfs in der FFH-Richtlinie vorgeschlagen. Damit setzt die Kommission den Beschluss des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention um, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ zu „geschützt“ abzuändern.

Doch damit gilt noch immer nicht „Feuer frei“. Der Vorschlag der Kommission muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Anschließend müssen das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz angepasst werden, um ein aktives und regional angepasstes Bestandsmanagement der Wolfspopulationen in Deutschland durch die Länder nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften und Prinzipien zu ermöglichen. Und genau diese Forderung bringen wir nun als Antrag in den Bundesrat ein.

Parallel dazu erarbeitet mein Haus gemeinsam mit dem Landkreis LUP als Pilot eine Checkliste, wie eine Entnahme von auffälligen Wölfen realisierbar wäre. Derzeit gibt es keine Rechtssicherheit oder ein gerichtsfestes Verfahren. Das wollen wir ändern.

Was ich jedoch weder verstehe, noch akzeptiere, ist die Behauptung, die Landesregierung würde die Sorgen der Menschen im ländlichen Raum nicht ernst nehmen.

Wolfssichtungen werden durch uns immer ernst genommen und nicht als unbegründet abgetan und auf keinen Fall wird durch uns die Urteilsfähigkeit der Menschen infrage gestellt. Im Gegenteil. Unsere Wolfsmanager gehen jedem Hinweis nach, stellen Fotofallen auf, suchen Spuren und analysieren diese und stehen Tag und Nacht beratend zur Seite.

Wer etwas anderes behauptet, hat sicher nur die Absicht, die Menschen zu verunsichern und zu ängstigen, um daraus politisches Kapital zu schlagen. Und wenn dies im Wolfskostüm inszeniert wird, ist das einfach nur populistisches Schmierentheater.“

Herausforderungen im Klimaschutz

Backhaus zum Klimaschutz: „Kein Stillstand, sondern viel Erreichtes“

Schwerin – Über Klimaschutz und die komplexen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit sprach Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute im Rahmen der Aktuellen Stunde im Schweriner Landtag.

„Beim Klimaschutz gibt es keinen Stillstand, sondern viel Erreichtes“, konstatierte Minister Backhaus und reagierte damit auf den Vorwurf der Fraktion Bündnis 90/Grünen, die Landesregierung würde wichtige Aufgaben, wie den Klima-, Arten- und Gewässerschutz sowie die Sicherung gesunder Lebensmittel nicht konsequent angehen und umsetzen.

„Das ist reine Ideologie“, so Backhaus, denn die Realität spreche eine andere Sprache: „Mecklenburg-Vorpommern profitiert bereits mit 85 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des Bundes, das verschiedene Maßnahmen bündelt, die den Schutz von Natur und Klima verbinden. Allein 34 Millionen Euro fließen in ein neues Qualifizierungsprogramm, dass Hochschulabsolventinnen auf den angewandten Moorschutz vorbereitet, damit sie als MoorspezialistInnen künftig bundesweit Moor-Klimaschutzprojekte unterstützen können.

Wir haben ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht und legen bis zum Ende des Jahres eine Klimaanpassungsstrategie vor. Zudem gehen zehn Prozent der landeseigenen Landwirtschaftsflächen, also 8.700 ha, nach und nach zu Zwecken des natürlichen Klimaschutzes oder auch des Wasserschutzes aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zum Beispiel zur Neuwaldbildung oder zur Umsetzung von Gewässerprojekten. Inzwischen wirtschaftet dank der sehr guten Förderpolitik des Landes jeder vierte Landwirtschaftsbetrieb in MV ökologisch. Das ist nicht Nichts.“, führte er aus.

Für Backhaus geht es neben guten fachlichen Projekten im Moment aber vor allem darum, das Vertrauen der Menschen in die Politik zurückzugewinnen: „Demokratie ist immer der Weg der kleinen Schritte. Die aktuellen Entwicklungen in Amerika zeigen, was passiert, wenn mit aller Härte die Interessen Einzelner durchgesetzt werden. Auch die Demokratie in Deutschland und Europa ist in Gefahr.

Mein Ansatz lautet daher: wir müssen bei allen wichtigen Themen, die wir bewegen auch immer sicherstellen, dass wir die realen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürgern nicht aus den Augen zu verlieren. Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Innovationen sind Garanten für sozialen Ausgleich. Nur wenn wir wirtschaftliche Perspektiven bieten, sind wir in der Lage soziale Härten der Klimatransformation abzufedern. Dies wiederum ist eine wichtige Voraussetzung, um Akzeptanz für diese wichtige Transformation zu schaffen“, betonte er.

Auch brauche es Anreizwirkungen, sagte er weiter. Über das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V, das gestern im Kabinett beschlossen wurde, sollen die Menschen im Land künftig spürbar entlastet werden. Minister Backhaus machte folgende Rechnung auf: „Bei einem Windpark von sieben Windenergieanlagen mit einer jeweilig installierten Leistung von 5,7 MW kommen pro Jahr insgesamt ca. 322.000 Euro den umliegenden Gemeinden und weitere 322.000 Euro den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Bei 600 Haushalten in den beteiligten Gemeinden errechnen sich für den einzelnen Haushalt Strompreisgutschriften in Höhe von ca. 540 Euro im Jahr. Die Menschen, die Gemeinden, die Länder müssen an diesem Prozess beteiligt werden.“

Minister Backhaus stellte klar: „Die Menschen sind nicht pauschal gegen den Ausbau der Erneuerbaren Energien, aber es muss mit Augenmaß und bedarfsorientiert vorgegangen werden. Die Landesregierung MV nimmt die Sorgen der Menschen ernst; bei der neuen Bundesregierung setzen wir uns dafür ein, dass eine neue Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung mit einem eigenständigen Budget eingeführt wird; Windenergieanlagen auf See bei der Erreichung des bundesweiten 2,1 % Windziel mitberücksichtigt werden und der Netzausbau gezielt gesteuert wird.“

Der Minister warnte vor einer Politik des Spaltens und betonte abschließend: „Wir haben nach 35 Jahren deutscher Einheit und 80 Jahren in Frieden für unsere nachfolgenden Generationen weiter eine große Aufgabe. Für die Wohlstandentwicklung sind eine gesunde Natur, saubere Umwelt, Bildung, Gesundheit, Ernährung und ein gutes Einkommen unumstößliche Eckpfeiler und Kompass unseres demokratischen Handelns.“

Bürger- und Gemeinden­beteiligungs­gesetz

Schwerin – Das Kabinett hat sich in der heutigen Sitzung erstmals mit dem Entwurf zur Neufassung des Bürger- und Gemeinden­beteiligungs­gesetzes beschäftigt. „Mit der Neufassung des Gesetzes legt unser Bundesland einen Gesetzentwurf vor, der allen voran die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinden vor Ort im Blick hat. Im bundesweiten Vergleich bedeutet der Gesetzentwurf eine neue Qualität und Höhe der Beteiligung.

Hierzu gehört nicht zuletzt auch, dass für Photovoltaik-Freiflächen­anlagen ab einer Größe von ungefähr 1 Hektar erstmalig in den Anwendungs­bereich des Beteiligungs­gesetzes aufgenommen werden. Wir wollen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger und Gemeinden von den erneuerbaren Energien mehr profitieren“, erklärte dazu Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.“

Ziel sei es zum einen, die Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden noch besser in die regionalen bzw. lokalen Wertschöpfungen einzubeziehen. „Dies können echte finanzielle Entlastungen bei den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern sein, z.B. durch eine Gutschrift auf die jährliche Stromrechnung. Es können aber auch Verbesserungen vor Ort durch Beteiligungen der Gemeinden selbst sein, z.B. neue Spielplätze, modernisierte Sportstätten oder die Unterstützung von Vereinen.“

„In Zukunft können die betroffenen Gemeinden und deren Einwohner einfach und unkompliziert von den Windrädern und Solarparks in ihrer Nähe profitieren. Das Bürger- und Gemeinde­beteiligungs­gesetz schafft Verhandlungen auf Augenhöhe, dafür bekommen die Gemeinden einen Werkzeug­kasten an die Hand. Sie können am besten entscheiden, wofür das Geld aus der Erneuerbaren Energie verwendet wird“, erklärte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Dr. Wolfgang Blank.

Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbands­anhörung. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Saisonbeginn im Nationalpark

Wieck – Minister Dr. Till Backhaus hat heute in der Darßer Arche in Wieck die Saison im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft eröffnet.

„Nationalparke sind für mich Flaggschiffe des Naturschutzes, deren Geschichte ich seit 1990 mitbegleiten durfte. Im Jahr 2025 begehen wir das 35. Jubiläum der Nationalparke und Biosphärenreservate in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Jubiläum steht in den Nationalparken Vorpommersche Boddenlandschaft und Jasmund ganzjährig unter dem Motto: Im Takt der Natur. Deren Attraktivität zieht zahlreiche Besucher an. Allein der Nationalpark Jasmund zählt jährlich rund eine Million Touristen. Dazu trägt auch die erfolgreiche Eröffnung des Skywalks 2023 auf dem Gelände des Nationalpark-Zentrums Königstuhl bei. An dieser Stelle möchte ich unseren dortigen Partnern in der Stadt Sassnitz und im Nationalparkzentrum für ihre unermüdliche Arbeit herzlichen Dank sagen“, so Backhaus.

„Dass sich Geduld und langer Atem lohnen, zeigt auch das im vergangenen Jahr beendete Projekt des Inselhafens Prerow mit Seebrücke und die Renaturierung des Ottosees. Fast die gesamten 35 Nationalparkjahre brauchte es bis zu dem Erfolg, der, so hoffen wir, nun über Jahrhunderte Bestand hat. Die Küstendynamik am Darß, die seit etwa sieben Jahrtausenden die Halbinsel formte, kann nun wieder ungestört als Baumeister dieser grandiosen Landschaft wirken – einer Landschaft, die es in der Unberührtheit und Dynamik an der deutschen Ostseeküste nur noch hier gibt. Dabei waren die maßgeblichen Ziele: die Sicherstellung der Seenotrettung, ein Schutzhafen mit Etappenfunktion für Wasserfahrzeuge zwischen Rostock und Barhöft und die Renaturierung des „Ottosees“ als geschützte Lagune am Darßer Ort in der Nationalparkkernzone. Entstanden ist ein herausragendes Bauwerk, das alle Funktionen erfüllt: die mit 721 Metern längste Seebrücke im Ostseeraum, ein Liegeplatz für Seenotkreuzer, mehr als 50 Liegeplätze für Wasserfahrzeuge sowie ein Fahrgastschiffanleger. Seit der Eröffnung wurden fast 200.000 Besucher auf der Seebrücke gezählt. Die Attraktivität und Resonanz strahlt weit über die Grenzen unseres Bundeslandes hinaus“, sagte er.

Aktuell wird im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft das Großprojekt zur Renaturierung des Wasserhaushaltes der südlichen Sundischen Wiese umgesetzt. Hier werden Voraussetzungen dafür geschaffen, dass entsprechend der natürlichen Gegebenheiten schützenswerte Biotope wie Schilfröhrichte und Bruchwälder entstehen können. Außerdem werden Pflegebereiche zu wertvollem Salzgrasland entwickelt. Die erfolgreichen Moorschutzprojekte in den Nationalparken sind gute Praxisbeispiele für kommende Vorhaben. Im Nationalpark Jasmund, der mit vom Nationalparkamt Vorpommersche Boddenlandschaft verwaltet wird, wurden in den vergangenen Jahren 42 Moore revitalisiert. Hierfür ist es gelungen, erfolgreiche Kooperationen mit dem Ehrenamt aufzubauen. Diese erweisen sich jetzt auch in anderen Bereichen als stark und zuverlässig, etwa bei der Heidepflege auf Hiddensee sowie der Pflege von Pfeifengraswiesen und Orchideenstandorten.

„Auch die Renaturierung weiterer Moorflächen, etwa das Schwinkelsmoor und der Neudarß, werden für noch mehr ungestörte Naturräume in den Schutzgebieten sorgen. Hierfür sollen die Möglichkeiten des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz genutzt werden. Erst kürzlich, am 4. April, habe ich gemeinsam mit der Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Frau Riewenherm, das Fachkräfteprogramm ‚MoorspezialistInnen‘ in Güstrow eröffnet. Hier haben wir ein neues Ausbildungsinstitut gegründet. Ich bin sehr froh, dass sich auch das Nationalparkamt Vorpommern als Einsatzstelle gemeldet hat, um zukünftige Fachkräfte für den Moorschutz auszubilden“, sagte der Minister.

Unermüdliches Ehrenamt war nicht nur bei der Wiederherstellung von Mooren und anderen Habitaten hilfreich. Auch das Monitoring, wie das Erfassen der Küstenvogel- Brutbestände ist ohne die Helfer undenkbar. Naturschutzwarte unterstützen Ranger bei der Gebietskotrolle. Dafür dankte Minister Dr. Backhaus allen Beteiligten.

Auch die Tourismusakteure haben erkannt, dass sich mit der einzigartigen Natur werben lässt. Allerdings ist die Erholung in den schönsten Naturräumen auch mit Einschränkungen zu deren Schutz verbunden. Der Tourismusverband startete 2024 die Kampagne „#NatürlichMitVerantwortung“. Im Ergebnis entstanden Plakate mit Gäste-Informationen mit Regeln zum Verhalten in der Natur und in den Schutzgebieten. Eine geschickte Besucherlenkung bleibt laut Backhaus eine Daueraufgabe. Im vergangenen Jahr wurden in allen Nationalparken, Biosphärenreservaten und Naturparken des Landes insgesamt 862.000 Besucher bei Vorträgen, Führungen und als Gäste in den Infozentren betreut. Im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft waren es mehr als 125.000 Besucher. An den Hot-Spots Darßer Ort wurden 108.000 Wanderer, in der Sundischen Wiese etwa 111.000 Touristen gezählt.

Das Nationalparkamt Vorpommern hat sich in den vergangenen Jahren beständig um die Verbesserung der touristischen Infrastruktur in den Nationalparken gekümmert. Dies war unter anderem durch die Umsetzung von EU-Förderprogrammen möglich. Allein in den vergangenen zwei Jahren wurden ELER-Mittel in Höhe von rund einer Million Euro in den beiden Nationalparken Vorpommersche Boddenlandschaft und Jasmund investiert. Eine wesentliche Maßnahme im Nationalpark Jasmund war der Bau einer Schranke zur Eingrenzung des Individual-Verkehrs. Im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft wurden umfangreiche Wegemodernisierungen im Darßwald realisiert. Weitere ELER-Mittel wurden zum Gebietsmanagement der NATURA2000 Gebiete eingesetzt. Dazu zählen die marine Gebietskontrolle Jasmund, die Entbuschungsmaßnahmen Dünenheide und Dornbusch auf Hiddensee sowie Planungsleistungen zur Sicherung der Beweidung von Grünland.

Abschließend kam der Minister auf den Campingplatz am Prerower Nordstrand zu sprechen. Hier kam im vergangenen Herbst die gerichtliche Bestätigung, dass das Interessenbekundungsverfahren 2023 rechtlich nicht zu beanstanden ist und dass auch das Auslaufen des Pachtvertrages für die Flächen der Stiftung Naturschutz und Umwelt MV rechtmäßig war. „Zu meinem Bedauern hat das Gericht jedoch das eigentlich für Ende November 2024 erwartete Urteil zur landeseigenen Waldfläche bis in den April 2025 vertagt. Beim Gerichtstermin am 1. April wurde erneut zur Kündigung durch das Land, zur Höhe der Entschädigung und einigen weiteren Forderungen der Regenbogen AG verhandelt. Eine Entscheidung wird nun am 6. Mai 2025 verkündet“, sagte Backhaus und ergänzt: „Trotz allem bin ich zuversichtlich, dass es dann mit dem neuen Betreiber alsbald gelingen wird, den Campingplatz zu einem nationalparkgerechten und kundenfreundlichen touristischem Erholungsort zu entwickeln“.