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Kategorie: Politik

Küstenfischer treffen sich im Ozeaneum

Backhaus stellt Strategie des Landes vor

Stralsund – Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock lädt am Vormittag zu einer Informationsveranstaltung für die Küstenfischer in Mecklenburg-Vorpommern ins Ozeaneum nach Stralsund ein. Erwartet werden rund 90 Teilnehmer, darunter bis zu 50 Küstenfischer sowie Vertreter des Bundes, Mitarbeitende der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und des Thünen-Instituts.

Anlass für das Zusammentreffen ist die Einführung der neuen EU-Kontrollverordnung, die in zwei Stufen ab dem 10.1.2026 und dem 10.1.2028 in Kraft tritt. „Nach der Selbstauflösung des Landesverbandes der Kutter- und Küstenfischer MV gibt es keine verbandlich geführten Fischereitage mehr. Die Veranstaltung vom LALLF ist daher aktuell eine geeignete Plattform, um aktuelle Herausforderungen der Branche und die Maßnahmen der Politik gemeinsam zu diskutieren“, betonte Fischereiminister Dr. Till Backhaus.

Backhaus: „Ökologischer und wirtschaftlicher Ausnahmezustand“

In sein Grußwort skizzierte er die dramatische Situation der Branche : „Wir haben mit dramatischen Bestandsrückgängen, enormen strukturellen Herausforderungen und einer Reihe von globalen Krisen, wie dem Brexit, der Energiekrise und von Kriegen ausgelösten wirtschaftlichen Problemlagen zu kämpfen. Schaut man auf die Situation in der Ostsee, befinden wir uns aber nicht nur in einem wirtschaftlichen, sondern auch in einem ökologischen Ausnahmezustand, der die Lage der Fischerei ganz besonders trifft.“

Massive Einbrüche bei den Beständen

Die Bestände von Hering und Dorsch sind seit 2017 massiv eingebrochen. Seit 2022 gelten ein totales Fangverbot für Dorsch und ein prinzipielles Fangverbot für Hering. Ursache ist ein grundlegender Wandel der Umweltbedingungen in der Ostsee („Regime Shift“) in Kombination mit Überfischung in angrenzenden Meeresgebieten, z.B. im Kattegat und Skagerrak. Auch der Aal- und Lachsbestand befindet sich in kritischem Zustand. Einzig bei Plattfischen sind stabile oder leicht steigende Bestände zu verzeichnen – allerdings mit qualitativen Problemen.

Rückgang der Fangmengen – Existenzgefährdung für Betriebe

Die Fangstatistik zeigt: 2023 wurden mit einem Gesamtfang von 2.400 Tonnen nur noch knapp 3,5 Millionen Euro und damit die niedrigsten Erlöse seit 2015 erreicht. 2024 war die Situation vergleichbar schlecht. Zum Vergleich: Bis vor zehn Jahren noch erreichten die Erlöse der Sparte regelmäßig um die oder deutlich über 10 Mio. Euro. Besonders gravierend: Der Ertrag aus dem Hering ist zuletzt auf rund 345.000 Euro eingebrochen. Dorsch, Zander, Barsch und Hecht zeigen ebenfalls rückläufige Tendenzen. Die Konsequenz: Die Zahl der hauptberuflichen Betriebe ist seit 1991 von 950 auf unter 150 gesunken. Weniger als 20 Fahrzeuge sind noch größer als 12 Meter – die Flotte ist überaltert, die Nachwuchsgewinnung sehr schwierig.

„Wir stehen vor einer strukturellen Transformation der Küstenfischerei – und wir müssen diesen Wandel aktiv begleiten“, sagte Backhaus.

Strategien und Maßnahmen des Landes

Die Landesstrategie zielt nicht auf ein bloßes „Weiter so“, sondern auf einen gezielten Strukturwandel:

  • Diversifizierung: Förderung der Direktvermarktung, Verarbeitung und kleinskaliger mariner Aquakultur.
  • Nachwuchsförderung: Anpassung der Ausbildungsformate und neue Berufsperspektiven, etwa als „Meeresförster“.
  • Flottenmodernisierung: Investitionen in selektivere Fanggeräte, Energieeffizienz und CO₂-Minderung.
  • Strukturpolitik: Konzentration der Fördermittel auf Innovationsprojekte, Bestandsmanagement und nachhaltige Betriebsentwicklung.
  • Organisation: Gründung eines „Zukunftsrates Fischerei“ und der Koordinierungsstelle „Transformation Fischerei“ (IKTF).

EMFAF-Fördermittel und Sofortmaßnahmen

Seit 2017 flossen fast 16 Mio. Euro an Stilllegungsprämien in die Küstenfischerei. Für 2025 sind weitere Mittel vorgesehen. Die seit 2021 bis 2024 gezahlten Entschädigungsleistungen für Robbenschäden belaufen sich auf rund 918.000 Euro – mit weiter steigender Tendenz. Als kurzfristige Maßnahme zur Imagesicherung und zum Tierschutz dürfen Reusen seit 2025 nur noch mit Robbenschutzvorrichtungen betrieben werden.

Ohne eine Reaktion der Landesregierung würden zum 1.1.2026 drei für die Sparte wichtige Maßnahmen zeitgleich ausgelaufen: zeitweilige Stilllegung, Robben-bezogenen Entschädigungsleistungen und Möglichkeiten zur Fischereiausübung im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft. Darauf hat Minister Dr. Backhaus reagiert und kündigt an: „Auf unsere Initiative hin fassen wir gemeinsam mit Schleswig-Holstein und dem Bund eine letztmalige Verlängerung der Stilllegung für 2026 ins Auge.

Dies schafft Zeit für noch anstehende Anpassungsprozesse, bestenfalls bis zum Wiedereintritt in eine reguläre Heringsfischerei, wenn dies 2027 möglich sein sollte. Des Weiteren werden wird noch bis 2027 Gelder aus dem EMFAF für Entschädigungen bei Robbenschäden bereitstellen. Auch hier soll die Zeit von noch zweieinhalb Jahren genutzt werden, um robbensichere und zugleich effiziente Fanggeräte zu entwickeln und anzuschaffen. Nicht zuletzt sollen die wenigen traditionell noch im Nationalpark fischenden Betrieben diese Möglichkeiten in begrenztem Umfange behalten können, um Fangeinbußen im offenen Meer ausgleichen zu können.“

Die Landesregierung setze alles daran, den verbleibenden Betrieben eine Perspektive zu eröffnen. „Wir fördern, fordern aber auch nachhaltige Methoden, neue Strukturen und Innovationsbereitschaft. Die Küstenfischerei gehört zur Identität Mecklenburg-Vorpommerns – aber ihr Erhalt gelingt nur mit Mut zur Veränderung“, so Minister Backhaus abschließend.

Justiz mit Rekordteilnahme beim Rostocker Firmenlauf

Dabei sind über 50 Läuferinnen und Läufern aus der Justiz und dem Ministerium. Auch Ministerin Jacqueline Bernhardt wird teilnehmen

Rostock – „Mit einer Anzahl von 13 Staffeln wird das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz zusammen mit seinem Geschäftsbereich heute so stark wie nie zuvor vertreten sein. Ministerin Jacqueline Bernhardt beteiligt sich als Staffelläuferin am Team „JustizMammuts“. Die JVA Waldeck tritt mit den Teams „A-B-C-Foxes“, „Fuchsbau-Express“, „Red Foxes“ sowie „Gitterpiraten“ an. Die Staatsanwaltschaft Rostock wird mit „Straf(l)aufschub“ und „Die laufenden Ermittlungen“ starten. „Not fast but furios“ heißt das Team der Generalstaatsanwaltschaft.

Das Oberlandesgericht Rostock wird starten mit den Teams „Laufendes Verfahren“ und „Die flinken Füße der Gerechtigkeit“. Das Justizfeld zum Rostocker Firmenlauf abrunden werden das Amtsgericht Rostock mit „Erbschleicherinnen“ und „Run4Law“. Außerdem wird die Leitstelle für Frauen und Gleichstellung unter dem Motto „Diskriminier mich nicht, ich jogg hier nur!“ an den Start gehen.

„Wir sind 13 Staffeln aus der Justiz und dem Ministerium. Ich bin den mehr als 50 Starterinnen und Startern dankbar, dass sie die Fahnen für die Justiz und die Gleichstellung hochhalten und so auch die Themen im Alltag sichtbar machen. Mitmachen ist alles. Wir leben unser Motto der Nachwuchsgewinnung in der Justiz ‚MENSCH. RECHT. NAH.‘. Wir sind alle ein Team Justiz“, sagte Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor dem Start heute zum 16. Rostocker Firmenlauf. Zu erkennen sind die Läuferinnen und Läufer der Justiz an den blauen Laufshirts mit der Aufschrift „#mv #justiz #karriere“.

Schwesig: Wir können auf 25 Jahre gute Partnerschaft aufbauen

Tanowo – Erfolgreiche Partnerschaft über die Grenze hinweg: Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist heute anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Regionalpartnerschaft zwischen dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern und der Woiwodschaft Westpommern im polnischen Tanowo mit dem Marschall der Partnerregion Olgierd Geblewicz zusammengetroffen. Gemeinsam besuchten Marschall und Ministerpräsidentin das TOEE-Cross-border Environmental Education Center. Am Abend steht ein festliches Abendessen in Neuwarp an, an dem auch der Landrat des Kreises Vorpommern-Greifswald Michael Sack und sein polnischer Kollege aus dem Landkreis Police Dr. Shivan Fate und die Bürgermeister der Gemeinden Altwarp und Neuwarp teilnehmen.

„Morgen vor 25 Jahren, haben Marschall Józef Faliński und der damalige Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Dr. Harald Ringstorff in Schwerin eine gemeinsame Absichtserklärung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit unterschrieben. Daraus ist eine lebendige Regionalpartnerschaft mit Zusammenarbeit auf den unterschiedlichsten Feldern entstanden“, erinnerte Schwesig.

„Besonders wertvoll ist, dass wir Kindern und Jugendlichen im Grenzgebiet ermöglicht haben, die Sprache des jeweiligen Nachbarlandes zu erlernen. Im deutsch-polnischen Gymnasium in Löcknitz lernen Schülerinnen und Schüler aus beiden Ländern zusammen. Es gibt eine grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rettungsdienst und eine Verbindung zwischen den Polizeidienststellen in Neubrandenburg und Stettin. Der Tierpark Ueckermünde ist der Zoo der Stadt Stettin. Und er arbeitet eng mit dem Umweltzentrum hier in Tanowo zusammen“, zählte die Ministerpräsidentin auf. Im kulturellen Bereich würden beispielsweise das Pommersche Landesmuseum in Greifswald und das Nationalmuseum in Stettin kooperieren. Ein gemeinsames Interreg-Projekt in der Euroregion Pomerania sei der Aufbau eines telemedizinischen Kinderkrebszentrums in einer Zusammenarbeit zwischen Partnern aus Stettin, Danzig, Greifswald und der Uckermark.

Die deutsch-polnische Zusammenarbeit werde in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Westpommern auch ganz konkret gefördert. Dafür stehen in den beiden aktuellen Interreg Calls fast 40 Millionen Euro zur Verfügung.

„Damit wollen wir die die Bereiche Inno­vation, Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Entwicklung und Bil­dung stärken, um gemeinsame deutsch-polnische Herausforderungen zu bewältigen und den regionalen Zusammenhalt zu fördern. Ich werbe in den Regionen. Nutzen sie diese Chancen“, erklärt Manuela Schwesig.

„Für uns in Mecklenburg-Vorpommern ist Polen einer der wichtigsten Außenhandelspartner“, sagte Schwesig weiter. „Wir haben das Haus der Wirtschaft, das hier in Stettin von der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg getragen wird und Ansprechpartner für Unternehmen ist, die Interesse an einer Zusammenarbeit haben.“ Um die Zusammenarbeit in der grenzüberschreitenden Metropolregion Stettin voranzubringen, sei eine Geschäftsstelle in Anklam eingerichtet worden. „Ich bin davon überzeugt, dass wir gemeinsam noch ganz viel Potenzial haben. Die Metropolregion Stettin ist ein dynamischer Wachstumsraum mit Verbindungen über die Ostsee ebenso wie nach Mitteleuropa.“

Die Ministerpräsidentin bedankte sich, dass Marschall Geblewicz zum Tag der Deutschen Einheit Schwerin besucht hat. „Ich freue mich sehr, dass wir die Tradition der gegenseitigen Besuche heute fortsetzen“, sagte Schwesig. Die Woiwodschaft Westpommern werde auch mit einem eigenen Stand am Wochenende auf dem MV-Tag vertreten sein.

Schwesig rief dazu auf, die Zusammenarbeit weiter zu intensivieren. „Wir können heute gemeinsam stolz auf 25 Jahre guter Partnerschaft zurückschauen. Ich möchte allen danken, die in diesem Vierteljahrhundert mit ihren Ideen und ihrer Arbeit die Partnerschaft zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Westpommern vorangebracht haben. Lassen Sie uns Ideen finden, wie wir die Zukunft unserer Regionen gemeinsam verbessern können.“

Mit Blick auf die morgige MPK mit Bundeskanzler Merz reist die Ministerpräsidentin am späten Abend nach Berlin weiter.

Zirkow soll in Biosphären­reservat Südost-Rügen integriert werden

Schwerin – Das Kabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung mit zwei Gesetzentwürfen aus dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt beschäftigt. Ein Entwurf regelt den von der Gemeinde Zirkow beschlossenen Beitritt zum Biosphärenreservat Südost-Rügen.

Das Biosphärenreservat Südost-Rügen ist Teil des Weltnetzes der Biosphärenreservate. Aktuell weise das Biosphärenreservat eine Gesamtgröße von 22.800 Hektar auf. Es müssten aber mindestens 30.000 Hektar sein, was auch das MAB-National­komitee zur Evaluierung 2023 nachdrücklich betont hat, erklärt Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus.

„Derzeit ist die Gemeinde bereits mit einem Anteil von rund 480 Hektar von insgesamt ca. 2.580 Hektar Teil des Biosphären­reservates. Mit der gesamten Gemeinde Zirkow wird die neue Gesamtfläche des Biosphärenreservates rund 24.900 Hektar betragen. Dies entspricht einem Flächenzuwachs von rund 2.100 Hektar. Das ist ein signifikanter Schritt auf dem Weg zur Erfüllung des 30.000-Hektar-Zieles. Die Gemeinde Zirkow, die sich klar positioniert hat, zum Biosphärenreservat gehören zu wollen, hat nun hohe Erwartungen an die Landesregierung. Diesen Erwar­tungen wollen wir mit einer zügigen Umsetzung gerne entsprechen.

Das Vorhaben ist eine gemeinsame Anstrengung und wird von der Gemeinde Zirkow, dem Landkreis Vorpommern-Rügen, dem Tourismusverband Rügen, dem NABU, dem BUND, dem Kreisjagdverband und einem Landwirtschafts­betrieb ausdrücklich begrüßt. Die Gemeinde Zirkow ist bereits mit Flächenanteilen im Biosphärenreservat. Die meisten Flächen außerhalb des Biosphärenreservates wechseln mit dem Gesetz vom Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ des Landkreises zur Schutzzone III des Biosphärenreservates. An der Strenge der Schutzvorschriften ändert sich dadurch nichts.

Neu ist, dass auch die Siedlungsflächen einen solchen Schutzsta­tus erhalten. Die Siedlungsflächen sind wesentlich für die Arbeit des Biosphärenreservates, um als Modellregion wirken zu können. Dort ist das Ziel, durch Projekte und Initiativen eine nachhaltige Entwicklung anzustoßen.

Zusammengefasst werden wir mit dem Gesetz zur Erweiterung des Biosphärenreservats Südost-Rügen:

  • den Willen der Gemeinde Zirkow umsetzen,
  • den landespolitischen Zielen und den Flächenvorgaben für Biosphärenreservate entsprechen,
  • den einzigartigen Naturraum erhalten und behutsam weiterentwickeln,
  • Impulse für die wirtschaftliche, ökologische und soziale Entwicklung setzen,
  • die Lebensqualität und die Identifikation mit der Region ein Stück weit verbessern“, so Minister Backhaus.

Des Weiteren legte Minister Backhaus dem Kabinett den Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünland­erhaltungsgesetzes vor. Ziel dieses Gesetzes sei es, dem Wertverlust landwirtschaftlicher Flächen entgegenzuwirken und den Ackerstatus nach Rückbau von PV-Anlagen zu sichern, erklärt der Klimaschutz- und Agrar­minister:

Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz enthält restriktivere Regelungen zum Dauergrünlandschutz als das Bundesnatur­schutzgesetz. Landwirtschaftsbetriebe können zum Beispiel nach dem Bundesrecht Dauergrünland, das ab 2021 entstanden ist, vorbehaltlich anderer rechtlicher Rege­lungen nach Anzeige wieder in Ackerland umwandeln. Diese Regelung wird nun auch im Dauergrünlanderhaltungsgesetz M_V aufgenommen. Betroffen sind davon ca. 4000 ha, die auch nach einer Frist länger als fünf Jahre wieder umgebrochen werden können, bzw. den Ackerstatus behalten, auch wenn sie länger als Grünland genutzt werden.

Flächeneigentümer und Investoren fordern schon länger eine Klarstellung in dem Dauergrünlanderhaltungsgesetz. Nach dem Rückbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf ehemaligem Ackerland sollen diese Flächen wieder als Ackerland genutzt werden können. Eine entsprechende Regelung wird in das Gesetz aufgenommen.

In der Verbandsanhörung plädierte der Bauernverband für die Aufhebung des Gesetzes in Gänze. Diesem Wunsch wird jedoch nicht gefolgt, weil dann auch Dauergrünland, das ab 2015 ent­standen ist, nach Genehmigung ersatzlos umgewandelt werden könnte. Dies wird aus naturschutzfachlicher Sicht nicht für vertretbar gehalten, weil es sich dabei um weitere ca. 9.500 ha handelt.

Wir wollen aber dafür sorgen, abgesehen von den Dauergrün­landflächen, die ab 2021 entstanden sind, dass der Dauergrün­land­anteil nicht abnimmt bzw. Dauergrünland nicht beseitigt wird“, stellt Backhaus klar.

Mecklenburg-Vorpommern plant integrierten „Bachelor of Laws“

Das Kabinett befasst sich mit dem Entwurf des Juristenausbildungsgesetzes. Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Meilenstein für Studierende.“

Schwerin – Das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald soll um eine Abschlussmöglichkeit erweitert werden: den „Bachelor of Laws“. Die Landesregierung hat sich heute mit dem entsprechenden Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) befasst. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die geplante Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses für Studierende der Rechtswissenschaften ist ein Meilenstein. Damit steigern wir die Attraktivität des Jura-Studiums in Mecklenburg-Vorpommern und die Attraktivität für unser Land im juristischen Nachwuchsbereich“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettsitzung.

„Der geplante integrierte Bachelor soll ein gesicherter Abschluss für alle sein, die alle universitären Anforderungen der Ersten juristischen Prüfung mit Ausnahme der staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllt haben. Damit wollen wir den akademischen Wert der erbrachten Studienleistungen sichtbar machen. Zum anderen nimmt es den Studierenden die psychische Belastung, im Falle eines Nichtbestehens der staatlichen Prüfung keinen berufsqualifizierenden Abschluss vorweisen zu können.

In den letzten zehn Jahren haben im Schnitt rund 30 Prozent der Jura-Studierenden, die in Greifswald begonnen haben, die Erste juristische Prüfung am Ende bestanden. Hier soll der integrierte ‚Bachelor of Laws‘ mehr Studierende motivieren, in Greifswald zu bleiben und mit dem Abschluss den Zugang zu Masterstudiengängen und Berufsperspektiven in Wirtschaft und Verwaltung zu bekommen. Die Attraktivität des Studienorts Greifswald würde erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns im Vergleich zu anderen Bundesländern gestärkt werden“, so Ministerin Bernhardt.

„Mit dem integrierten Bachelor erhalten wir die hohe Qualität der juristischen Ausbildung. Die staatlichen Prüfungsanforderungen oder die Qualität des klassischen Jurastudiums werden nicht beeinträchtigt. Mit dieser Gesetzesinitiative setzen wir ein starkes Signal für eine moderne und zukunftsgerichtete Juristenausbildung in Mecklenburg-Vorpommern. Wir werden damit den Herausforderungen unserer Zeit gerecht, ohne die hohe Qualität der Ausbildung zu gefährden“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt weiter.

Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) geht nun in die Anhörung der Verbände.

M-V übernimmt Vorsitz in der Konferenz Norddeutschland

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern übernimmt den Vorsitz in der Konferenz der norddeutschen Regierungschefinnen und Regierungschefs. Der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies übergab heute zum Ende der diesjährigen Konferenz in Salzgitter symbolisch das Steuerrad für den Vorsitz an Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Themen der heutigen Konferenz waren vor allem die wirtschaftliche Lage und die Energiepolitik. „Wir wollen, dass die Wirtschaft in ganz Deutschland wieder Fahrt aufnimmt“, sagte Schwesig in der abschließenden Pressekonferenz. Die norddeutschen Länder seien Vorreiter bei der Energiewende. „Die OECD ist der Auffassung, dass wir in Norddeutschland auf diesem Gebiet sogar Weltmarktführer werden können.“

Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft bräuchten aber dringend eine Entlastung bei den Strompreisen. „Wenn wir schon die Energie produzieren, dann wollen wir nicht so hohe Energiekosten. Wir unterstützen deshalb das Vorhaben der Bundesregierung, die Netzentgelte und Umlagen im Strombereich gezielt zu reduzieren, die Stromsteuer zu senken sowie die Gasspeicherumlage abzuschaffen.“ Außerdem bedürfe es eines Energiefahrplanes Deutschland, um den Ausbau der erneuerbaren Energien besser zu steuern.

Schwerpunkte des Vorsitzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden neben den Themen Wirtschaft und Energie die Umsetzung der Nationalen Hafenstrategie und das Thema Munitionsbergung in Nord- und Ostsee sein. „Die norddeutschen Länder erwarten, dass der Bund das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz auch zur Modernisierung der Häfen nutzt. Denn die Häfen im Norden haben eine wichtige wirtschaftliche Bedeutung für ganz Deutschland.“

Der erste wichtige Termin im Rahmen des Vorsitzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist ein Treffen der Nord-Regierungschefs mit Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften am 18. September.

Backhaus warnt vor Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest

Schwerin – Den Fund eines an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verendeten Wildscheins im Sauerland in Nordrhein-Westfalen nimmt Agrarminister Dr. Till Backhaus zum Anlass, um eindringlich an alle Bürger, Tierhalter, Jäger, Förster, Reisende und Fernfahrer zu appellieren, sich verantwortungsbewusst und mit besonderer Vorsicht zu verhalten.

„Die Ausbreitung der ASP erfolgt nicht nur auf vier Beinen, sondern häufig auf zwei Beinen und vier Autoreifen. Besonders die Jagdausübungsberechtigten sind jetzt aufgerufen, sich um Biosicherheitsmaßnahmen zu kümmern, wenn sie in andere Länder reisen, um dort zu jagen. So kann der Erreger über Kleidung, Schuhe, Autoreifen oder über Essensreste wie ein achtlos entsorgtes Wurstbrot übertragen und verbreitet werden.“

Die Früherkennung ist eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Seuche. Erhöhte Fallzahlen oder krank erlegte Wildschweine können Hinweise auf ein beginnendes Seuchengeschehen sein. Daher ist es sehr wichtig, Proben von Fallwild, Unfallwild und von krank angesprochenen erlegten Wildschweine auf ASP zu untersuchen. Der Minister ruft entsprechend dazu auf, Funde von toten Wildscheinen unmittelbar an die zuständigen Veterinärämter zu melden.

Zur Abgeltung des Aufwandes für die Entnahme und Einsendung von Proben oder Tierkörpern wird dem Jagdausübungsberechtigten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro durch das Land gewährt.

„In den nächsten Tagen wird sich herausstellen, wie weit sich das Virus in NRW bereits verbreitet hat. Ich hoffe inständig, dass es in einem eng begrenzten Raum in Schach gehalten werden kann. Eine Ausbreitung in Richtung Münsterland mit seinen zahlreichen großen Schweinehaltungsbetrieben wäre ein schwerer Schlag für die deutsche Schweinehaltung.“

Backhaus gratuliert Landesjagdverband zum 35. Jubiläum

Malchow – Anlässlich des 35-jährigen Jubiläums des Landesjagdverbands Mecklenburg-Vorpommern, das am kommenden Sonntag in Malchow bei Parchim mit einem Sommerfest gefeiert wird, spricht Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus vorab allen Mitgliedern und Verantwortlichen einen großen Dank und seine herzlichen Glückwünsche mit einem kräftigen WEIDMANNSHEIL! aus:

„Der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern steht für Kompetenz, Verantwortung und eine tiefe Verbundenheit mit Natur und Wild. Der Verband hat von Anfang an einen großen Rückhalt bei den Menschen im ländlichen Raum gefunden. Das zeigt, dass eine überwältigende Mehrheit der jagdberechtigten Jägerinnen und Jäger sich unmittelbar nach der Gründung dem Verband angeschlossen hat“, so Dr. Backhaus.

Der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern habe in den vergangenen 35 Jahren bewiesen , dass organisierte Jägerschaft weit mehr bedeutet als nur das Ausüben der Jagd, sagte er weiter. Heute sei die Jagd praktizierter Naturschutz: Sie trage Verantwortung für den Erhalt von Wildbeständen, Lebensräumen, Biodiversität und letztlich auch für die Kulturlandschaften.

Minister Backhaus würdigte den Verband sowohl als gesetzlich verankerten als auch einen unersetzlichen ideellen Partner im Natur- und Artenschutz unseres Bundeslandes – und das auf einem hohen fachlichen Niveau: „Ob im Jagdbeirat, im Landesforstbeirat, als anerkannter Naturschutzverband oder in anderen Gremien, der Verband bringt stets fundierte und konstruktive Beiträge ein. Auch bei der Novellierung des Landesjagdgesetzes hat sich der Verband engagiert und aktiv eingebracht.“

Ein Thema, das aktuell alle bewegt und auch die Zusammenarbeit mit dem Landesjagdverband stark prägt, ist der Wolf. Nach jahrelanger Diskussion auf EU-Ebene ist es gelungen, den Schutzstatus des Wolfes im Rahmen der FFH-Richtlinie abzuschaffen. Der Wolf wird nun nicht mehr als streng geschützt, sondern nur noch als geschützt geführt.

Damit ändert sich auch das rechtliche Fundament für das Management dieser Tierart: Künftig können Entnahmen erleichtert und Bedingungen für den Schutz von Weidetieren flexibler gestaltet werdenDie neue Bundesregierung hat bereits angekündigt, eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen und zum Zwecke des aktiven Managements den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen.

„Sollte diese Neuregelung für Mecklenburg-Vorpommern nicht ausreichen, steht es uns im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung frei, ergänzende oder weiterführende Regelungen auf Landesebene zu treffen. Ich sehe dieser Entwicklung mit Zuversicht entgegen. Das Ziel muss sein, sowohl den berechtigten Artenschutz als auch die Sorgen und Interessen unserer Weidetierhalter und der ländlichen Bevölkerung gleichermaßen zu berücksichtigen“, betonte er.