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Kategorie: Polizei / Feuerwehr / THW / Rettung

Schutz vor Anschlägen

Christian Pegel: „Polizei sichert jüdische Einrichtungen im Land“

Schwerin – Unmittelbar nach den Ereignissen in Israel haben sich Bund und Länder über erforderliche Maßnahmen zum Schutz der in Deutschland lebenden Israelis und jüdischer Einrichtungen verständigt. Auch in Mecklenburg-Vorpommern hat die Polizei gemeinsam mit den jüdischen und israelischen Gemeinden eine Einschätzung vorgenommen.

„Grundlage dafür war eine Gefährdungsbewertung des Bundeskriminalamtes. Die Polizeien der Länder haben sich in einem dafür vorgesehenen Gremium der Bund-Länder-Zusammenarbeit im Rahmen der Innenministerkonferenz auf ein einheitliches Maß an Schutzmaßnahmen für die jüdischen Einrichtungen in Deutschland verständigt“, berichtet Landesinnenminister Christian Pegel und:

„Dies hat insbesondere Bedeutung für die in diesen Tagen anstehenden jüdischen Festtage. Auch die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern verfährt für die unserem Land vorhandenen Einrichtungen nach dieser Absprache. Zudem bestehen Gefährdungsbewertungen, die entsprechend den Ereignissen in Israel und in Deutschland fortlaufend aktualisiert werden.“

Unberührt von den aktuellen Geschehnissen werden die jüdischen Einrichtungen in Deutschland und selbstverständlich auch in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den Gemeinden durch die Landespolizeien, hier im Land des Landeskriminalamtes, regelmäßig Sicherheitseinschätzungen unterzogen.

Bereits nach dem Anschlag auf eine Synagoge in Halle im Jahr 2019 hatte das Landeskriminalamt die sicherheitstechnischen Empfehlungen für die jüdischen Gemeinden in Rostock, Schwerin sowie für das Max-Samuel-Haus in Rostock erstellt.

„An den Gebäuden der jüdischen Gemeinden in MV war die polizeiliche Präsenz bereits hoch. Für jedes wichtige Objekt lag schon damals ein abgestimmtes und individuelles Konzept vor, welches ein schnelles Handeln der Polizei möglich macht. Diese Konzepte sind weiterhin gültig und werden fortlaufend in gemeinsamen Gespräche mit Vertretern der jüdischen Glaubensgemeinschaft in unserem Land aktualisiert“, erklärt Christian Pegel weiter.

Bestürzt zeigt sich der Innenminister über die pro-palästinensischer Feiern, die am Wochenende in Berlin stattgefunden hatten. „Auf die Straße zu gehen, um einen grausamen Krieg zu bejubeln, ist für jeden Menschen unwürdig. Die schrecklichen Nachrichten und Bilder aus Israel sollten uns alle bestürzen. Wir haben aufgrund unserer Geschichte eine besondere Verantwortung gegenüber Israel und den vielen Menschen mit jüdischem Glauben. Das dürfen wir niemals vergessen.“

Entschädigungsverordnung für Feuerwehrleute

Schwerin – Laut Innenminister Christian Pegel läuft aktuell die letzte Phase auf dem Weg zu einer überarbeiteten Feuerwehr-Aufwandsentschädigungsverordnung. „Wir haben als Innenministerium am 7. September die Verbandsanhörung – also beispielsweise des Landesfeuerwehrverbandes und des Städte- und Gemeindetages – eingeleitet und werden diese am Donnerstag nach vier Wochen abschließen“, so der Minister.

Dem seien in den vergangenen Monaten Gespräche mit dem Landesfeuerwehrverband vorausgegangen, ebenso hätten für eine Einzelfrage sogenannte Fragen einer möglichen Konnexität geklärt werden müssen, bevor die jetzige abschließende Verbändebeteiligung habe eingeleitet werden können, so Pegel.

Er bedaure, dass das langfristige Ziel des Innenministeriums, bis zum Ende des Sommers die Aufwandsentschädigungsverordnung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren überarbeitet zu haben, knapp verfehlt werde. „Am Ende geht es nach einem intensiven Prozess jetzt darum, die erforderlichen Verfahrensschritte ordnungsgemäß zu Ende zu führen, um die neue Verordnung auf rechtssichere Beine zu stellen“, so Pegel.

„Wir warten die Rückmeldungen ab und hoffen, dass nach unseren intensiven Gesprächen mit den Beteiligten weitgehend zugestimmt wird, dann werden wir den Überarbeitungsprozess zeitnah im Interesse der ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden erfolgreich abschließen und nach knapp zehn Jahren die dringend gebotene Anpassung der Aufwandsentschädigungsverordnung in Kraft setzen können“, skizziert der Innenminister das weitere Vorgehen. Damit werde die gebotene Wertschätzung und Dankbarkeit für dieses „extrem wichtigen Ehrenamt Freiwillige Feuerwehr“ zeitnah in Verordnungskraft erwachsen, so Pegel.

Mit der Aufwandsentschädigungsverordnung für die Freiwilligen Feuerwehren werden die durch die Kommunen maximal festsetzbaren Beträge für die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren festgesetzt.

„Die tatsächlich in der jeweiligen Kommune zu zahlende Aufwandsentschädigung wird aber in jeder Kommune durch eine eigene kommunale Satzung festgelegt – sie darf maximal die Höchstbeträge aus dieser Landesverordnung vorsehen oder sich für einen Wert bis zu diesem Höchstbetrag entscheiden“, erläutert der Innenminister. Dabei werde für verschiedene besondere Ämter eine funktionsbezogene Pauschale ermöglicht, so für die Kreis-, Amts-, Orts-, Stadt- und Gemeindewehrführer.

Nach einem längeren Erörtertungsprozess mit den Kreis- und dem Landesfeuerwehrverband sowie den Praktikern des Ehrenamtes Freiwillige Feuerwehr wird eine solche pauschalierte Funktionsaufwandsentschädigung künftig auch für die Jugendwarte der Freiwilligen Feuerwehren ermöglicht. Deutlich angehoben werden sollen nach dem Verordnungsentwurf auch die Verdienstausfallentschädigungsmöglichkeiten für Selbständige.

Wenn beispielsweise selbständige Handwerker als Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren ausrücken, können diese für die dadurch eingebüßten Einnahmen ihrer selbständigen Tätigkeit künftig bis zu 40 Euro Verdienstausfallentschädigung je ehrenamtlich im Feuerwehrdienst eingesetzter Stunde, doppelt so viel wie bislang, erhalten. „Auch hier gilt aber: Die Kommune regelt in einer eigenen Satzung welcher Betrag – maximal aber der Höchstbetrag aus der Landesverordnung – in der jeweiligen Gemeinde geleistet wird“, ergänzt Pegel.

Die neue Aufwandsentschädigungsverordnung sieht Anpassungen der Aufwandspauschalen für Kreiswehrführer von bislang maximal 700 Euro auf künftig maximal 1.200 Euro, bei den Stadtwehrführern von 270 Euro auf 400 Euro und in den Gemeinden von 200 Euro auf 400 Euro vor. Die maximale Verdienstausfallentschädigung soll von bislang 20 Euro auf künftig maximal 40 Euro je Stunde, maximal 320 Euro am Tag (bislang: maximal 160 Euro), in Ausnahmefällen maximal 500 Euro je Tag (bislang: maximal 250 Euro je Tag), angehoben werden.

Neues Feuerwehrgerätehaus für Gresse

Gresse – Mit dem neuen Feuerwehrgerätehaus profitiert auch die Gemeinde Gresse vom Brandschutzprogramm der Landesregierung, erklärt der Minister für ländliche Räume, Dr. Till Backhaus bei der Eröffnung des Neubaus am Freitagabend.

„Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern steht zu ihren Freiwilligen Feuerwehren und wir lassen auch Taten folgen, denn die bestmöglichste Ausstattung ist das Mindeste, womit wir dieses unermüdliche ehrenamtliche Engagement unterstützen können. Bei den Bränden in der Lübtheener Heide, bei Hagenow oder im Göldenitzer Moor, überall war Verlass auf unsere top ausgebildeten freiwilligen Feuerwehren.

Der Klimawandel zeigt seine Auswirkungen und die Gefahr für große Waldbrände wird damit nicht geringer. Eine moderne Ausstattung der Feuerwehren ist da mitentscheidend für den Erfolg des Einsatzes und kann schlimmeres verhindern. Deswegen wurden für die Jahre 2020 bis 2023 landesweit 50 Millionen Euro zur Verbesserung des flächendeckenden Brandschutzes bereitgestellt.“

Weiter sagt er: „Hier in Gresse entsprach das alte Gebäude aus dem Jahr 1995 von der Ausstattung und dem Platzbedarf einfach nicht mehr dem aktuellen Stand. Deshalb bin ich froh, dass wir der Feuerwehr Gresse über die ILER-Richtlinie MV ein modernes Feuerwehrgerätehaus ermöglichen und insgesamt 700.000 Euro zu den Baukosten von 2,1 Millionrn Euro beisteuern konnten.

Durch das neue Feuerwehrgerätehaus sichern wir den Feuerwehrstandort Gresse nachhaltig, sodass alle Aufgaben des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung wieder ordnungsgemäß ausgeführt werden können.“

Vereinsverbot Hammerskins

Funde von fast 7,5 Tonnen sichergestellt

Vor gut einer Woche hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Vereinsverbot für „Hammerskins Deutschland“ einschließlich seiner regionalen Chapter und seiner Teilorganisation „Crew 38“ angeordnet.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern kam es zu Durchsuchungen in insgesamt fünf Objekten an drei Standorten.

„Die 135 Polizeibeamtinnen und –beamten haben Durchsuchungen in Jamel, im Thinghaus in Grevesmühlen, Anklam sowie auf der Insel Usedom durchgeführt.

Dabei wurden mehrere Klein- und Langwaffen, Messer aber auch Sprengstoff sichergestellt. „Wir können froh sein, dass diese Dinge nun aus dem öffentlichen Verkehr gezogen wurden und keine Gefahr mehr darstellen. Die kriminaltechnische Untersuchung dauert immer noch an.

Asservate der Durchsuchungen bei "Hammerskins Deutschland" in MV.
Asservate der Durchsuchungen bei „Hammerskins Deutschland“ in MV.Schwerin –

Aber wir können jetzt schon sicher sagen, dass es Ermittlungsverfahren nach dem Waffengesetz, dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Sprengstoffgesetz gibt“, erklärt Innenminister Christian Pegel.

In einem Objekt nahe Anklam wurde darüber hinaus ein Vereinsraum der „Hammerskins Pommern“ gefunden. „Dies verdeutlichten neben Unmengen von T-Shirts, Pullovern, Schals, Schildern, Flaggen, Wimpel, Tassen, Schmuck oder Aufklebern und so weiter eine große Holztafel mit der entsprechenden Inschrift.

Die gesamte Ausstattung wie auch mehrere tausend Euro Bargeld wurden als Vereinsvermögen beschlagnahmt“, führt Christian Pegel aus. Eine Vielzahl an Tonträger und Bücher befänden sich ebenfalls noch in der Auswertung.

„Uns ist es gelungen, den organisierten Rechtsextremismus in unserem Bundesland deutlich zu schwächen. Um eine Vorstellung von diesem Ergebnis zu haben: Wir gehen davon aus, dass man mit den gesamten Funden einen LKW mit einem Fassungsvermögen von 7,5 Tonnen füllen könnte“, so der Innenminister und: „Unsere Polizistinnen und Polizisten werden das Vereinsverbot der ,Hammerskins‘ auch weiter konsequent durchsetzen.“

Mit Ausnahme der strafrechtlich relevanten Gegenstände werden die entsprechenden Asservate an das Bundesamt für Verfassungsschutz zur weiteren Prüfung übergeben.

Angriffe auf Polizisten

Innenminister Christian Pegel: „Wer Polizei angreift, greift den Staat an“

Hagenow – Innenminister Christian Pegel hat einen Angriff aus einer Gruppe von vier Personen auf Polizeibeamte in Hagenow verurteilt. Die Beamten waren wegen ruhestörenden Lärms gerufen worden und hatten dabei unter den vier angetroffenen Männern einen mit Haftbefehl gesuchten Beteiligten ausgemacht.

Die anderen drei Männer versuchten, die Vollstreckung des per Haftbefehl Gesuchten zu verhindern, und attackierten die Polizeikräfte.

„Wer Polizeibeamte angreift, greift den Staat an und stellt damit das staatliche Gewaltmonopol und den Rechtsstaat in Frage“, so der Minister. Polizei und Staat würden solche Angriffe nicht dulden und diesen entschieden begegnen.

„Das vorliegend die Verhaftung eines mit Haftbefehl gesuchten Mannes verhindert werden sollte, macht umso deutlicher, dass hier der Rechtsstaat in Frage stand“, ordnet Pegel ein und: „Ich bin der Polizei für die Durchsetzung der rechtsstaatlichen Regeln in unser aller Interesse dankbar und wünsche dem bei diesem Einsatz verletzten Polizeibeamten schnelle Genesung.“

Polizistinnen und Polizisten für M-V

Güstrow – Nachwuchs für die Landespolizei: Heute hat Landesinnenminister Christian Pegel 33 Absolventinnen und Absolventen der auf eine Tätigkeit im sogenannten mittleren Dienst angelegten Polizei-Ausbildung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow ihre Zeugnisse überreicht. 97 weiteren Frauen und Männer wurde nach dem auf eine Tätigkeit im sogenannten gehobenen Dienst gerichteten Studium der akademische Grad „Bachelor of Arts – Polizeivollzugsdienst“ verliehen.

„Mit den jungen und gut ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten bringen wir mehr Personal in die einzelnen Dienststellen in unserem Land – und gewährleisten so täglich mit großem Engagement und Innovationsfähigkeit die Sicherheit für die Menschen in unserem Land“, sagte Minister Christian Pegel bei der offiziellen Verabschiedung.

„Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei sind sie immer der erste Ansprechpartner für die Menschen in unserem Land, bieten ihnen Schutz und ein sicheres Gefühl. Ihr Gespür für gewissenhaftes und gesellschaftliches Engagement haben diese Absolventinnen und Absolventen in einer ganz besondere Weise zum Ausdruck gebracht: Die Seminargruppen haben während Ausbildung und Studium Patenschaften zur Ausstattung einer Wohneinheit für ukrainische Flüchtlinge auf dem Campus übernommen“, lobte der Innenminister.

Angefangen hatte das Studium für die Kommissaranwärter im Oktober 2020. 17 Personen müssen das Studium verlängern. Bisher sind somit 76 Prozent der Studierenden erfolgreich gewesen, wobei noch Wiederholungsprüfungen ausstehen und bei deren Bestehen bis zu 90 Prozent das Studium erfolgreich abschließen könnten. Im Oktober/November 2021 wurden für den mittleren Polizeidienst insgesamt 47 Männer und Frauen eingestellt. In der zweijährigen Ausbildung wurden sie sowohl praktisch als auch theoretisch auf ihre Arbeit im mittleren Polizeivollzugsdienst in MV vorbereitet. Drei Anwärterinnen und Anwärter haben das Ausbildungsziel nicht in der regulären Zeit geschafft. Für sie folgen nun Nachprüfungen. Elf haben aus unterschiedlichen Gründen die Ausbildung abgebrochen.

Der demografische Wandel wie auch der Fachkräftemangel machen sich wie in allen anderen Bereichen auch bei der Polizei bemerkbar. In diesem Jahr haben und werden aus Altersgründen insgesamt 180 Beamtinnen und Beamte (sowohl im Polizeivollzug als auch im allgemeinen Dienst) die Landespolizei verlassen, im nächsten Jahr werden es 189 sein.

Man brauche daher jede mögliche Bewerbung, um das Ziel des Koalitionsvertrags von knapp 6.200 Polizeikräften bis 2026 zu erreichen, betonte Innenminister Pegel: „Um das Angebotsportfolio in der Polizei-Ausbildung noch attraktiver zu gestalten haben wir schon im vorigen Jahr den Bachelor-Studiengang ,Polizeivollzugsdienst‘ mit den Schwerpunkten ,Kriminalpolizei‘ und ,Schutzpolizei‘ eingeführt.

Darüber hinaus waren die Einstellungsberater des Zentralen Auswahl- und Einstellungsdienstes der FH Güstrow 2022 an 132 Tagen zur Nachwuchsgewinnung sowohl in unserem Land als auch außerhalb unterwegs, um junge Menschen in persönlichen Gesprächen von einer Bewerbung bei der Polizei MV zu überzeugen. Diese Maßnahmen zeigen ersten Wirkungen, denn zum August und September dieses Jahres konnten wir 165 neue Polizeianwärterinnen und -anwärter für den mittleren Dienst in Güstrow begrüßen – statt der zunächst geplanten fünf Seminargruppen konnten aufgrund der gestiegenen Zahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber kurzfristig sieben Seminargruppen gefüllt werden.“

Bewerbungen für die Polizeiausbildung und das Polizeistudium im Jahr 2024 nimmt die Fachhochschule in Güstrow bis zum 31. Dezember 2023 entgegen. Weitere Informationen zu einer Laufbahn bei der Polizei MV finden Sie unter https://www.fh-guestrow.de/bewerbung/polizei/ueberblick.

Der heute verabschiedete Ausbildungsjahrgang 2021 bestand aus zwei Teiljahrgängen: Der A-Jahrgang wurde zum regulären Einstellungstermin (August/vereinzelt September) und der O-Jahrgang, der heute verabschiedet wurde, nach einer zweiten Bewerbungsrunde im Oktober/November 2021 eingestellt. Hintergrund der erneuten Einstellung war, dass nicht alle Plätze im ersten Anlauf besetzt werden konnten.

Aktuell absolvieren 1.126 junge Menschen ein Studium oder eine Ausbildung an der Fachhochschule in Güstrow. Davon entfallen 660 auf den Fachbereich Polizei. Die übrigen legen mit ihrem Studium oder ihrer Ausbildung den Grundstein für eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung und in der Rechtspflege. Weiterhin ist die Fachhochschule die zentrale Tagungs- und Fortbildungsstätte für den öffentlichen Dienst im Land, im Jahr 2022 zuletzt mit knapp 8.300 Teilnehmenden. Mit aktuell 219 Beschäftigten ist die Fachhochschule eine große Arbeitgeberin in der Region. Weitere Infos erhalten Sie auf den Webseiten der Fachhochschule in Güstrow.

Waffen und Sprengstoff beschlagnahmt

Schwerin – Noch bis in die Abendstunden werden in Mecklenburg-Vorpommern die Erkenntnisse aufgrund des durch das Bundesinnenministerium angeordneten Verbotes der bundesweit agierenden Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ und der damit verbundenen Durchsuchungen gesammelt.

Nach dem bisherigen Erkenntnisstand sind neben einer unteren vierstelligen Summe Bargeld, zweimal Sprengstoff, mehrere Langwaffen, mehrere Kurzwaffen (Kleinkaliber), sogenannte scharfe Munition, Übungsmunition sowie IT-Asservate und eine erhebliche Menge an rechtsextremistischen Devotionalien beschlagnahmt worden.

Die Durchsuchungen im östlichen Teil des Landes einschließlich der Sicherstellung von Objekten sind abgeschlossen, im westlichen Teil von M-V ist die Durchsuchung ebenfalls abgeschlossen, die Sicherstellung läuft noch in den weiteren Abendstunden. Des Weiteren wurde ein Vereinsraum leer geräumt und versiegelt, das Bundesministerium des Innern und für Heimat prüft in der weiteren Folge die Einziehung dieses Raumes. Die Ergebnisse zeigen, dass ein Schwerpunkt dieses bundesweiten Einsatzes in Mecklenburg-Vorpommern war.

Landesinnenminister Christian Pegel: „Mein Dank gilt unseren Polizistinnen und Polizisten, die weiterhin unermüdlich im Einsatz für den Schutz unserer Demokratie das heutige Vereinsverbot sicherstellen. Mit diesem bundesweiten Verbot, das Bundesinnenministerin Nancy Faeser ausgesprochen hat, ist uns ein wichtiger Schlag gegen die rechtsextreme Szene gelungen.

Die Gruppe bringt ihr menschenfeindliches Gedankengut in Form von kulturellen Veranstaltungen wie Konzerte unter die Menschen und versucht so, Anhänger für ihre menschenverachtende Ideologie zu gewinnen. Die heutigen Maßnahmen schwächen die Szene und haben eine starke Signalkraft.“

Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern führte als Vollzugsbehörde im Auftrag des Bundes und des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V als Vereinsbehörde die Durchsuchungsmaßnahmen durch. Betroffen waren insgesamt fünf Objekte in Jamel, auf der Insel Usedom sowie in Anklam. Im Fokus stand auch einer der führenden Köpfe der rechtsextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern.

„Mit insgesamt 135 Einsatzkräften, darunter auch Spezialeinsatzkräften, wurden seit heute Morgen neben den Durchsuchungen und Aufklärungsarbeiten auch 13 weitere sogenannte Gefährderansprachen durchgeführt – als einziges Bundesland gehen wir in M-V diesen Weg.

Dabei nehmen Beamtinnen und Beamte Kontakt mit Unterstützern dieser rechtsextremen Szene auf. So schaffen wir eine ganzheitliche Ansprache in unserem Bundesland in Bezug auf die politisch motivierte Kriminalität der Rechtsextremisten“, erklärt Christian Pegel.

Probealarm in M-V: bundesweiter Warntag 

Sirenen und Handys ertönen zum bundesweiten Warntag

Schwerin – Am Donnerstag wird mit dem bundesweiten Warntag zum dritten Mal der Katastrophenfall in Mecklenburg-Vorpommern geübt. Um elf Uhr werden alle technisch dafür geeigneten Sirenen im Land eine Warnung der Bevölkerung auslösen.

„In ganz Deutschland werden vor allem Sirenen und Mobiltelefone warnen. Ziel auch des dritten bundesweiten Warntags ist es, alle Menschen im Land einmal im Jahr daran zu erinnern, wie im Fall eines entsprechenden Anlasses alarmiert wird “, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und erklärt den konkreten Ablauf:

„Um elf Uhr werden die gut 1.600 Sirenen in unserem Land ertönen. Sie sind ein wichtiges Warnmittel, um zum Beispiel vor Stürmen, Waldbränden, Hochwasser oder anderen großräumigen Gefahren zu warnen und erste Verhaltensempfehlungen zu transportieren. In den zurückliegenden Jahren haben wir mit dem Sirenenförderprogramm des Bundes sowie auch mit Landesmitteln den Ausbau dieser Warngeräte durch die unteren Katastrophenschutzbehörden vorangetrieben“, so der Innenminister.

„Anders als bei der bundesweiten Regelung werden wir dem eigentlichen Warnsignal einen Entwarnungston voraussenden. Damit wollen wir alle Menschen bei uns im Land, die diese Signale leider nicht nur aus Übungen kennen, darauf hinweisen, dass es sich um eine solche handelt.“ Um 11.45 Uhr werde mit dem Signal ,Entwarnung‘ die Übung beendet. (Hier können Sie alle Sirenensignale hören und lesen, was bei ihrem Ertönen zu tun ist.)

Über das so genannte Cell Broadcast werden Warnnachrichten direkt auf das Handy oder Smartphone geschickt, technisch ist über dieses System derzeit noch keine Entwarnung möglich. „Es ist auch so, dass ältere Generationen von Handys oder Smartphones diese Netz- und anbieterunabhängigen Warn-Meldungen nicht empfangen können. Also wundern Sie sich nicht, liebe Bürgerinnen und Bürger, wenn Sie auf Ihrem Handy oder Smartphone doch keine Nachricht dazu erhalten“, so Minister Pegel.

Dennoch ist das System Cell Broadcast ein wichtiger Bestandteil des Warnmittel-Mix, zu dem auch Warn-Apps wie „Nina“ oder „Katwarn“, stationäre Sirenenanlagen, Radiodurchsagen, Spruch- bzw. Laufbänder in Fernsehübertragungen, Lautsprecherdurchsagen, mobile Sirenentechnik, Einblendungen in modernen Werbeanlagen („Stadtmöbel“) und z.B. auch auf Informationstafeln der Bahnhöfe gehören.

Sowohl im Ernstfall als auch bei der Übung komme es auf jeden Einzelnen an, richtet Innenminister Christian Pegel einen Appell an die Bürgerinnen und Bürger in M-V: „Wir müssen uns gegenseitig auch um die Bevölkerungsgruppen kümmern, die vielleicht nicht mit entsprechender Technik ausgestattet sind oder Sirenen hören können. Bitte informieren Sie daher auch bei dieser Übung Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger oder Nachbarinnen und Nachbarn und sensibilisieren Sie sie für die Situation.“

Die Innenministerinnen und Innenminister von Bund und Ländern haben 2020 beschlossen, einmal im Jahr einen bundesweiten Warntag durchzuführen, um die Bevölkerung in Deutschland über die unterschiedlichen Warnmittel in Gefahrensituationen zu informieren und damit auch stärker auf den Bevölkerungsschutz aufmerksam zu machen. Bund, Länder und Kommunen aktivieren dabei zur gleichen Zeit in einer Übung ihre unterschiedlichen Warnmittel. Erstmals fand der Warntag am 10. September 2020 statt.

Der bundesweite Warntag soll darüber hinaus dazu beitragen, das Wissen um die Warnung in Notlagen zu erhöhen und damit die Selbstschutzfähigkeit der Bevölkerung zu unterstützen. Auch die nun bundesweit einheitlichen Sirenensignale sollen bekannter werden.