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Kategorie: Polizei / Feuerwehr / THW / Rettung

Hilfe nach Brand

Christian Pegel sichert nach Brand in Feuerwehrtechnischen Zentrale Hilfe zu

Warin – Aufgrund des schweren Brandes auf dem Gelände der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Warin im Landkreis Nordwestmecklenburg seit den frühen Morgenstunden hat Innenminister Christian Pegel dem Landrat bereits zugesagt, dass der Landkreis in dieser besonderen Situation nicht allein gelassen wird und das Land seine Möglichkeiten zur Unterstützung prüft.

„Für den Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis ist das ein herber Schlag. Die FTZ ist der zentrale Ausbildungsort für die Kameradinnen und Kameraden im Kreis, das trifft die Feuerwehren und damit uns alle bis ins Mark“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel.

Im Innenministerium würden derzeit alle denkbaren Unterstützungsmöglichkeiten geprüft, um möglichst schnell und unkompliziert Hilfe für eine zügige Wiederherstellung der Ausbildungsfähigkeit der FTZ leisten zu können, so der Minister.

Bei Neubeschaffungen der durch den Brand zerstörten Fahrzeuge seien allerdings erhebliche Beschaffungszeiten einzurechnen, berichtet Pegel aus den Erfahrungen des Innenministeriums mit Käufen solcher speziellen Fahrzeuge.

Aufgrund der Abwesenheit des Innenministers hat dieser den zuständigen Staatssekretär Wolfgang Schmülling gebeten, sich kurzfristig vor Ort ein Bild von der Situation in der FTZ zu machen.

Die Schadenssumme im Zusammenhang mit dem Zeitwert der Technik und der beschädigten Bausubstanz belaufe sich auf rund 750.000 Euro, die Wiederbeschaffungskosten der beschädigten und teilweise zerstörten Fahrzeuge auf mehr als drei Millionen Euro.
Betroffen von dem Brand war ein Komplex, bestehend aus etwa 13 Garagen mit mehreren Fahrzeugen.

Zukunftsfähige Feuerwehr

Schwerin – Heute hat Landesinnenminister Christian Pegel auf dem Gelände der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz MV (LSBK MV) das erste von insgesamt 40 Löschgruppenfahrzeugen 20 (LF 20), die im Rahmen des Landesprogramms „Zukunftsfähige Feuerwehr“ beschafft werden, an die Feuerwehr Schwerin übergeben.

„Ich freue mich sehr, dass wir den zweiten großen Programmteil beginnen können. Mit dieser modernen Ausstattung stärken wir die Kameradinnen und Kameraden unserer Feuerwehren bei ihrer täglichen Arbeit“, sagte Christian Pegel heute in Malchow und: „Es werden insbesondere Feuerwehren, die auch überörtliche Aufgaben wahrnehmen, unterstützt.“

Geplant sei, dass die Fahrzeuge, ab 4. Quartal 2024, monatlich in verschiedenen Chargen an die Feuerwehren im Land übergeben werden, so Christian Pegel. 15 der 40 LF 20 werden über das Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ gefördert und die restlichen Kommunen freuen sich über den erzielten Preisvorteil. „Je nach finanzieller Lage hat das Land die jeweilige Kommune bei der Anschaffung mit 70 bis 80 Prozent der Kosten unterstützt – insgesamt mit 35 Millionen Euro“, erklärte der Minister.

Das Land hatte den Zuschlag für jeweils 40 Fahrzeuge der Typen LF 20 und Tanklöschfahrzeugen 3000 (TLF 3000) an zwei Hersteller Ende 2022 erteilt und damit den Startschuss für den zweiten Projektteil des Landesprogramms gegeben. In diesem werden vor allem gemeindliche Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben berücksichtigt. Die Fahrzeuge decken mit Löschwassertanks von 2.500 bzw. 3.500 Liter Fassungsvermögen das Einsatzspektrum zwischen den kleinen bereits ausgelieferten TSF-W und den großen TLF-W M-V ab.

Mit dem Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 50 Millionen Euro zur Verbesserung des flächendeckenden Brandschutzes bereit. Mit dem Geld wird insbesondere die Beschaffung moderner Feuerwehrfahrzeuge durch die Gemeinden als Träger des gemeindlichen Brandschutzes gefördert. Dafür stehen zwei Vorhaben im Fokus, bei denen die vom Land organisierte Zentralbeschaffung zu höherer Wirtschaftlichkeit führen soll:

Im bereits abgeschlossenen ersten Projektteil wurden insbesondere für kleine Feuerwehren 265 Tragkraftspritzenfahrzeuge Wasser (TSF-W) beschafft. Der zweite Teil ist heute erfolgreich gestartet und wird 2024 mit der weiteren Auslieferung der LF 20 und TLF 3000 fortgeführt.

Auch die Landkreise und kreisfreien Städte haben von dem Förderprogramm profitiert und – basierend auf den Lehren aus dem Großfeuer bei Lübtheen im Sommer 2019 – insgesamt elf geländegängige Tanklöschfahrzeuge speziell für den Waldbrandschutz erhalten.

Weitere Bombendrohungen an Schulen

Oldenburg: Handlungsleitfaden für Schulen im Umgang mit angedrohten Gewalttaten

Schwerin – Nachdem bereits in den vergangenen Tagen an mehreren Schulen in Mecklenburg-Vorpommern Bombendrohungen per E-Mail eingegangen waren, sind nun alle Schulamtsbereiche des Landes betroffen.

In allen Fällen wurde die Polizei informiert, die über die jeweiligen weiteren Schritte entschieden hat. Die Schulleitungen haben die Maßnahmen entsprechend umgesetzt.

„Die Serie an Bombendrohungen setzt sich an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern fort. Auch wenn die Schulleitungen bereits über Notfallpläne verfügen, erhalten sie heute einen ergänzenden Handlungsleitfaden im Umgang mit Androhungen von Gewalttaten.

In dem Leitfaden zeigen wir konkret die einzuhaltenden Abläufe auf. Ich danke allen, die so umsichtig mit dieser besonderen Situation umgehen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Für betroffene Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bietet der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie schulpsychologische Unterstützung an.

Bombendrohungen an Schulen in M-V

Oldenburg: Dank an alle, die umsichtig gehandelt haben

Schwerin – Nachdem bereits Schulen in mehreren Bundesländern von Bombendrohungen betroffen sind, kommt es nun auch an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu entsprechenden Drohungen. Die ähnlich lautenden Drohungen wurden per E-Mail verschickt.

Betroffen sind vier Schulen aus den Schulämtern Rostock, Neubrandenburg und Greifswald: das Greifen-Gymnasium in Ückermünde, die Borwinschule Rostock, die Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen sowie die Grundschule Röbel.

Die Polizei ist in allen Fällen umgehend informiert worden, hat die Gefahrenlage jeweils eingeschätzt und schließlich Entwarnung gegeben. Lediglich die Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen wurde heute Morgen vorsorglich durch die Polizei evakuiert. Der Unterricht konnte nach Entwarnung der Polizeikräfte jedoch fortgesetzt werden.

„Notfällen an Schulen begegnen wir mit einem Höchstmaß an Sensibilität“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Dank an alle, die so umsichtig gehandelt haben.“

Die betroffenen Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler haben das Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie, schulpsychologisch begleitet zu werden.

Auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des damit autorisierten Notfallplans Mecklenburg-Vorpommern sind landeseinheitliche Standards im Umgang mit Notfällen ausgewiesen.

Der Notfallplan MV ist für alle öffentlichen Schulen des Landes verpflichtend. Das konkrete schulaufsichtliche und schulpsychologische Vorgehen gestaltet sich entsprechend des jeweils vorliegenden Einzelfalls.

Fragen, die die polizeiliche Arbeit betreffen, richten Sie bitte an das zuständige Innenministerium.

Mittlere Sturmflut in M-V erwartet

Schwerin – Nach Rücksprache mit den Experten seines Hauses, sieht Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus Mecklenburg-Vorpommern für die aktuelle Sturmflut­situation gut gerüstet.

„Wir gehen davon aus, dass wir für MV eine leichte bis mittlere Sturmflut zu erwarten haben, die ihren Höhepunkt in der Nacht von Freitag (20.Oktober 2023) zu Samstag (21.10.2023) erreichen wird. Auf Empfehlung der StÄLU ist im Landkreis Nordwestmecklenburg die Alarmstufe 2 durch den Landrat ausgerufen worden. Diese Alarmstufe wird ausgerufen wenn Wasserstände von über 1,25 m erreicht sind oder in Kürze erreicht werden. In der Hansestadt Rostock und in den Landkreisen Vorpommern Rügen und Vorpommern Greifswald wurde bisher die Alarmstufe 1 ausgerufen (Wasserstand über dem Mittelwasser liegt bei > 1,00m am Pegel). Auch in diesen Bereichen werden Wasserstände der Alarmstufe 2 erreicht werden.

Erst bei einem Wasserstand von mehr als 1,50 Metern über normal spricht man von einer schweren Sturmflut, was ein Überschreiten der Alarmstufe 3 entsprechen würde. Ab einem Wasserstand von 2,00m über Mittelwasser hätten wir mit einer sehr schweren Sturmflut zu tun. Solche Wasserstände werden wir im Unterschied zur Ostseeküste Schleswig-Holsteins in Mecklenburg – Vorpommern voraussichtlich nicht erreichen, zeigen die aktuellen Modellrechnungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH)“, so Minister Backhaus.

Durchschnittlich investiere das Land jährlich rund 20 Mio. Euro für Küstenschutzmaßnahmen, berichtet der Minister: „Die in den vergangenen Jahre errichteten oder verstärkten Küstenschutzanlagen sind auf Ereignisse mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 200 Jahren bemessen“, so Backhaus.

Dennoch rät der Minister zur Vorsicht. Insbesondere Anlagen an den inneren Küstengewässern (Haffe und Bodden), die überwiegend landwirtschaftliche Gebiete schützen, können an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gelangen. Daher würden besonders diese Bereiche beobachtet, erklärt der Minister.

An windexponierten Küstenabschnitten wie Südost-Rügen und Usedom würden hohe Wellen insbesondere den Dünen und den Steilküstenabschnitten zusetzen. „Wenn 4 bis 5 Meter hohe Wellen auf die Küste treffen, haben wir mit Sandumlagerungen und Abbrüchen zu rechnen. Ich bitte daher, solche Abschnitte dringend zu meiden. Hier droht Lebensgefahr!

Wir gehen davon aus, dass unsere Deiche halten, auch wenn die Hochwassersituation länger andauern sollte. Die in der Landesverwaltung befindlichen Sperrwerke (Greifswald, Conventer Niederung, Tarnewitzer und Klützer Bach) sind geschlossen. Am Sperrwerk Greifswald werden auch die seitlichen Sperrtore heute geschlossen.

Ich bitte aber die Halter von Tieren in tieferliegenden Gebieten, die nicht durch Deiche geschützt sind, sich rechtzeitig um das Vieh zu kümmern, wo das noch nicht der Fall sein sollte. Unsere Staatlichen Ämter stehen aber in gutem stetigen Kontakt mit den Landkreisen und geben Warnungen rechtzeitig heraus. Für die gute Zusammenarbeit bedanke ich mich ausdrücklich bei den Landkreisen und Gemeinden Ich gehe davon aus, dass die Meldeketten gut funktionieren. Die dafür vorgesehenen Stellen sind derzeit rund um die Uhr besetzt“, so Backhaus.

Schutz vor Anschlägen

Christian Pegel: „Polizei sichert jüdische Einrichtungen im Land“

Schwerin – Unmittelbar nach den Ereignissen in Israel haben sich Bund und Länder über erforderliche Maßnahmen zum Schutz der in Deutschland lebenden Israelis und jüdischer Einrichtungen verständigt. Auch in Mecklenburg-Vorpommern hat die Polizei gemeinsam mit den jüdischen und israelischen Gemeinden eine Einschätzung vorgenommen.

„Grundlage dafür war eine Gefährdungsbewertung des Bundeskriminalamtes. Die Polizeien der Länder haben sich in einem dafür vorgesehenen Gremium der Bund-Länder-Zusammenarbeit im Rahmen der Innenministerkonferenz auf ein einheitliches Maß an Schutzmaßnahmen für die jüdischen Einrichtungen in Deutschland verständigt“, berichtet Landesinnenminister Christian Pegel und:

„Dies hat insbesondere Bedeutung für die in diesen Tagen anstehenden jüdischen Festtage. Auch die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern verfährt für die unserem Land vorhandenen Einrichtungen nach dieser Absprache. Zudem bestehen Gefährdungsbewertungen, die entsprechend den Ereignissen in Israel und in Deutschland fortlaufend aktualisiert werden.“

Unberührt von den aktuellen Geschehnissen werden die jüdischen Einrichtungen in Deutschland und selbstverständlich auch in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den Gemeinden durch die Landespolizeien, hier im Land des Landeskriminalamtes, regelmäßig Sicherheitseinschätzungen unterzogen.

Bereits nach dem Anschlag auf eine Synagoge in Halle im Jahr 2019 hatte das Landeskriminalamt die sicherheitstechnischen Empfehlungen für die jüdischen Gemeinden in Rostock, Schwerin sowie für das Max-Samuel-Haus in Rostock erstellt.

„An den Gebäuden der jüdischen Gemeinden in MV war die polizeiliche Präsenz bereits hoch. Für jedes wichtige Objekt lag schon damals ein abgestimmtes und individuelles Konzept vor, welches ein schnelles Handeln der Polizei möglich macht. Diese Konzepte sind weiterhin gültig und werden fortlaufend in gemeinsamen Gespräche mit Vertretern der jüdischen Glaubensgemeinschaft in unserem Land aktualisiert“, erklärt Christian Pegel weiter.

Bestürzt zeigt sich der Innenminister über die pro-palästinensischer Feiern, die am Wochenende in Berlin stattgefunden hatten. „Auf die Straße zu gehen, um einen grausamen Krieg zu bejubeln, ist für jeden Menschen unwürdig. Die schrecklichen Nachrichten und Bilder aus Israel sollten uns alle bestürzen. Wir haben aufgrund unserer Geschichte eine besondere Verantwortung gegenüber Israel und den vielen Menschen mit jüdischem Glauben. Das dürfen wir niemals vergessen.“

Entschädigungsverordnung für Feuerwehrleute

Schwerin – Laut Innenminister Christian Pegel läuft aktuell die letzte Phase auf dem Weg zu einer überarbeiteten Feuerwehr-Aufwandsentschädigungsverordnung. „Wir haben als Innenministerium am 7. September die Verbandsanhörung – also beispielsweise des Landesfeuerwehrverbandes und des Städte- und Gemeindetages – eingeleitet und werden diese am Donnerstag nach vier Wochen abschließen“, so der Minister.

Dem seien in den vergangenen Monaten Gespräche mit dem Landesfeuerwehrverband vorausgegangen, ebenso hätten für eine Einzelfrage sogenannte Fragen einer möglichen Konnexität geklärt werden müssen, bevor die jetzige abschließende Verbändebeteiligung habe eingeleitet werden können, so Pegel.

Er bedaure, dass das langfristige Ziel des Innenministeriums, bis zum Ende des Sommers die Aufwandsentschädigungsverordnung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren überarbeitet zu haben, knapp verfehlt werde. „Am Ende geht es nach einem intensiven Prozess jetzt darum, die erforderlichen Verfahrensschritte ordnungsgemäß zu Ende zu führen, um die neue Verordnung auf rechtssichere Beine zu stellen“, so Pegel.

„Wir warten die Rückmeldungen ab und hoffen, dass nach unseren intensiven Gesprächen mit den Beteiligten weitgehend zugestimmt wird, dann werden wir den Überarbeitungsprozess zeitnah im Interesse der ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden erfolgreich abschließen und nach knapp zehn Jahren die dringend gebotene Anpassung der Aufwandsentschädigungsverordnung in Kraft setzen können“, skizziert der Innenminister das weitere Vorgehen. Damit werde die gebotene Wertschätzung und Dankbarkeit für dieses „extrem wichtigen Ehrenamt Freiwillige Feuerwehr“ zeitnah in Verordnungskraft erwachsen, so Pegel.

Mit der Aufwandsentschädigungsverordnung für die Freiwilligen Feuerwehren werden die durch die Kommunen maximal festsetzbaren Beträge für die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren festgesetzt.

„Die tatsächlich in der jeweiligen Kommune zu zahlende Aufwandsentschädigung wird aber in jeder Kommune durch eine eigene kommunale Satzung festgelegt – sie darf maximal die Höchstbeträge aus dieser Landesverordnung vorsehen oder sich für einen Wert bis zu diesem Höchstbetrag entscheiden“, erläutert der Innenminister. Dabei werde für verschiedene besondere Ämter eine funktionsbezogene Pauschale ermöglicht, so für die Kreis-, Amts-, Orts-, Stadt- und Gemeindewehrführer.

Nach einem längeren Erörtertungsprozess mit den Kreis- und dem Landesfeuerwehrverband sowie den Praktikern des Ehrenamtes Freiwillige Feuerwehr wird eine solche pauschalierte Funktionsaufwandsentschädigung künftig auch für die Jugendwarte der Freiwilligen Feuerwehren ermöglicht. Deutlich angehoben werden sollen nach dem Verordnungsentwurf auch die Verdienstausfallentschädigungsmöglichkeiten für Selbständige.

Wenn beispielsweise selbständige Handwerker als Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren ausrücken, können diese für die dadurch eingebüßten Einnahmen ihrer selbständigen Tätigkeit künftig bis zu 40 Euro Verdienstausfallentschädigung je ehrenamtlich im Feuerwehrdienst eingesetzter Stunde, doppelt so viel wie bislang, erhalten. „Auch hier gilt aber: Die Kommune regelt in einer eigenen Satzung welcher Betrag – maximal aber der Höchstbetrag aus der Landesverordnung – in der jeweiligen Gemeinde geleistet wird“, ergänzt Pegel.

Die neue Aufwandsentschädigungsverordnung sieht Anpassungen der Aufwandspauschalen für Kreiswehrführer von bislang maximal 700 Euro auf künftig maximal 1.200 Euro, bei den Stadtwehrführern von 270 Euro auf 400 Euro und in den Gemeinden von 200 Euro auf 400 Euro vor. Die maximale Verdienstausfallentschädigung soll von bislang 20 Euro auf künftig maximal 40 Euro je Stunde, maximal 320 Euro am Tag (bislang: maximal 160 Euro), in Ausnahmefällen maximal 500 Euro je Tag (bislang: maximal 250 Euro je Tag), angehoben werden.

Neues Feuerwehrgerätehaus für Gresse

Gresse – Mit dem neuen Feuerwehrgerätehaus profitiert auch die Gemeinde Gresse vom Brandschutzprogramm der Landesregierung, erklärt der Minister für ländliche Räume, Dr. Till Backhaus bei der Eröffnung des Neubaus am Freitagabend.

„Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern steht zu ihren Freiwilligen Feuerwehren und wir lassen auch Taten folgen, denn die bestmöglichste Ausstattung ist das Mindeste, womit wir dieses unermüdliche ehrenamtliche Engagement unterstützen können. Bei den Bränden in der Lübtheener Heide, bei Hagenow oder im Göldenitzer Moor, überall war Verlass auf unsere top ausgebildeten freiwilligen Feuerwehren.

Der Klimawandel zeigt seine Auswirkungen und die Gefahr für große Waldbrände wird damit nicht geringer. Eine moderne Ausstattung der Feuerwehren ist da mitentscheidend für den Erfolg des Einsatzes und kann schlimmeres verhindern. Deswegen wurden für die Jahre 2020 bis 2023 landesweit 50 Millionen Euro zur Verbesserung des flächendeckenden Brandschutzes bereitgestellt.“

Weiter sagt er: „Hier in Gresse entsprach das alte Gebäude aus dem Jahr 1995 von der Ausstattung und dem Platzbedarf einfach nicht mehr dem aktuellen Stand. Deshalb bin ich froh, dass wir der Feuerwehr Gresse über die ILER-Richtlinie MV ein modernes Feuerwehrgerätehaus ermöglichen und insgesamt 700.000 Euro zu den Baukosten von 2,1 Millionrn Euro beisteuern konnten.

Durch das neue Feuerwehrgerätehaus sichern wir den Feuerwehrstandort Gresse nachhaltig, sodass alle Aufgaben des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung wieder ordnungsgemäß ausgeführt werden können.“