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Kategorie: Recht / Justiz

Schulschließungen waren zulässig

Karlsruhe – Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen das vollständige oder teilweise Verbot von Präsenzunterricht an allgemeinbildenden Schulen zum Infektionsschutz („Schulschließungen“) nach der vom 22. April bis zum 30. Juni 2021 geltenden „Bundesnotbremse“ richten.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung erstmals ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung anerkannt. In dieses Recht griffen die seit Beginn der Pandemie in Deutschland erfolgten Schulschließungen in schwerwiegender Weise ein, wie die in den sachkundigen Stellungnahmen dargelegten tatsächlichen Folgen dieser Maßnahmen deutlich zeigen. Diesem Eingriff standen infolge des dynamischen Infektionsgeschehens zum Zeitpunkt der Verabschiedung der „Bundesnotbremse“ Ende April 2021, zu dem die Impfkampagne erst begonnen hatte, überragende Gemeinwohlbelange in Gestalt der Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit und für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems gegenüber, denen nach der seinerzeit vertretbaren Einschätzung des Gesetzgebers auch durch Schulschließungen begegnet werden konnte.

Dafür, dass der Gesetzgeber in dieser Situation den Schülerinnen und Schülern den Wegfall von Unterricht in der Schule trotz der damit verbundenen schwerwiegenden Belastungen zumuten konnte, waren unter anderem folgende Faktoren von Bedeutung: Zu vollständigen Schulschließungen kam es – anders als bei den sonstigen Beschränkungen zwischenmenschlicher Kontakte – nicht bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 im jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt, sondern erst bei einem weit höheren Wert von 165. Die Länder waren verfassungsrechtlich verpflichtet, wegfallenden Präsenzunterricht auch während der Geltung der „Bundesnotbremse“ nach Möglichkeit durch Distanzunterricht zu ersetzen.

Die Schulschließungen waren auf einen kurzen Zeitraum von gut zwei Monaten befristet; damit war gewährleistet, dass die schwerwiegenden Belastungen nicht über einen Zeitpunkt hinaus gelten, zu dem der Schutz von Leben und Gesundheit etwa infolge des Impffortschritts seine Dringlichkeit verlieren könnte. Schließlich hatte der Bund bereits vor Verabschiedung der Bundesnotbremse Vorkehrungen mit dem Ziel getroffen, dass etwaige künftige, auch die Schulen betreffende Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie die Schülerinnen und Schüler möglichst nicht mehr derart schwerwiegend belasten. Dazu zählen unter anderem eine vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte Studie zur Erforschung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen („StopptCOVID-Studie“) sowie Finanzhilfen des Bundes an die Länder im Rahmen des „DigitalPaktSchule“ von insgesamt 1,5 Milliarden Euro zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Durchführung digitalen Distanzunterrichts.

Zahlungserinnerung durch Finanzämter

Schwerin – Die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern haben ihre Zahlungshinweise umgestellt. Bislang erhielten die Steuerpflichtigen vierteljährlich eine Zahlungserinnerung. Mit der Quartalszahlung im September entfällt dieser Hinweis. Die Finanzämter empfehlen den Steuerpflichtigen, auf das Lastschriftverfahren umzustellen, um die pünktliche Zahlung sicherzustellen.

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- oder Körperschaftsteuer leisten müssen, wurden bisher per Brief zu den jeweiligen Stichtagen (10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember) auf die vierteljährlichen Zahlungen hingewiesen. Das kostet alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler viel Geld und ist schlecht für Klima und Umwelt. Mit dem zweiten Fälligkeitstermin am 10. Juni 2021 sind die Zahlungserinnerungen daher letztmalig verschickt worden.

„Zahlungserinnerungen vier Mal im Jahr mit der Post zu verschicken, ist in Zeiten des Klimawandels nicht mehr angebracht“, begründet Finanzminister Reinhard Meyer die Entscheidung. „Durch die Umstellung können wir jedes Jahr 11 Tonnen CO2, 15 Tonnen Holz und 260.000 Liter Wasser sparen. Und wir entlasten auch den Landeshaushalt jährlich um 220.000 Euro.“

Damit die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin ihre Steuerzahlungen pünktlich begleichen können, empfiehlt die Steuerverwaltung die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Ein entsprechendes Formular ist mit letzten Zahlungserinnerung an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verschickt worden.

Das Lastschriftverfahren bietet viele Vorteile: Termine und die genaue Höhe der Steuervorauszahlung werden automatisch beglichen und können nicht mehr vergessen werden. Und für den Fall einer nachträglichen Herabsetzung der Höhe der Vorauszahlungen erfolgt auch die Rücküberweisung der zu viel gezahlten Beträge automatisch.

Ortskräfte aus Afghanistan

Humanitäre Hilfe für Schutzbedürftige aus Afghanistan / Behörden schauen bei Ausgeflogenen genau hin

Schwerin – Die Aufnahme und Verteilung der aus Afghanistan evakuierten Ortskräfte und deren Familien sowie weiterer nach der Machtübernahme der Taliban schutzbedürftiger Personen (afghanische Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler sowie Mitarbeitende von NGOs) wird nach ihrer Ankunft in Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gesteuert.

Mecklenburg-Vorpommern hatte in der Zeit vor der militärischen Evakuierung durch die Bundeswehr bereits 33 Personen einschließlich der engsten Familienangehörigen aufgenommen. Im Rahmen der Evakuierungsflüge aus Kabul kamen bis heute weitere 27 Personen einschließlich Familienangehörige nach Mecklenburg-Vorpommern.

Bei den Personen, die das reguläre Ortskräfteverfahren durchlaufen haben, wurde die Sicherheitsüberprüfung noch in Afghanistan durchgeführt. Die Zustände am Kabuler Flughafen ließen später ein Regelverfahren nicht mehr zu. Daher wurden alle afghanischen Staatsangehörige, die mit Evakuierungsflügen nach Deutschland eingereist sind, bei Ankunft an einem deutschen Flughafen im Rahmen des Einreiseverfahrens sicherheitsüberprüft.

Hierbei wurden zwei afghanische Staatsangehörige festgestellt, die einen Bezug nach Mecklenburg-Vorpommern haben.

Eine Person trat mehrfach allgemeinpolizeilich in Erscheinung, erhielt 2020 einen Strafbefehl wegen eines begangenen Hausfriedensbruches und wurde im Februar 2021 nach Afghanistan abgeschoben. Aktuell liegt strafrechtlich gegen diese Person nichts vor.

Eine zweite Person, die einen fortbestehenden Aufenthaltstitel für Deutschland hat, trat ebenfalls allgemeinpolizeilich in Erscheinung. Nach hiesiger Erkenntnislage sind zwei Ermittlungsverfahren in Deutschland gegen die Person noch anhängig. In einem Fall handelt es sich um ein Betrugsverfahren der Staatsanwaltschaft Schwerin. In einem weiteren Fall handelt es sich um ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, das in einem anderen Bundesland geführt wird.

Erkenntnisse zu politisch motivierten bzw. religiös motivierten Straftaten liegen in beiden Fällen nicht vor.

28 neue Mitarbeitende für den Justizvollzug

Güstrow – Justizministerin Katy Hoffmeister gratulierte den Frauen und Männern zu ihrer bestandenen Ausbildung und wies darauf hin, dass dies bislang die größte Klassenstufe jemals in M-V war.

„28 Justizvollzugsanwärterinnen und Justizvollzugsanwärter haben ihre Ausbildung erfolgreich gemeistert. 16 Mal haben wir die Note Gut, zwölf Mal Befriedigend vergeben können. Der Schnitt von 10,77 Punkten ist ein Beweis dafür, dass die vier Justizvollzugsanstalten ab dem 1. September 2021 mit insgesamt 28 qualifizierten Frauen und Männern verstärkt werden. Sie gehören zur größten Nachwuchsoffensive der letzten Jahrzehnte in unserem Land. Zeitweilig konnte der Justizvollzug auf bis zu 100 Auszubildende als zusätzliche Unterstützung zurückgreifen. Zurzeit sind es noch immer rund 60 Anwärterinnen und Anwärter“, sagt Justizministerin Hoffmeister anlässlich der Zeugnisübergabe. Die Zeugnisse der Bildungsstätte Justizvollzug wurden im Festsaal der Fachhochschule Güstrow übergeben.

„Der Wunsch, in den Justizvollzug und damit zu einem sicheren und attraktiven Arbeitsplatz zu wechseln, ist in Mecklenburg-Vorpommern ungebrochen. Jeder motivierte Berufswechsler, der unseren Justizvollzug verstärkt, ist willkommen. In diesem Fall kommen die 28 neuen Kollegen unter anderem von der Bundeswehr, aus dem Metallbaubereich, dem Einzelhandel, aus der Hotellerie und Gastronomie sowie aus medizinischen Bereichen. Diese bunte Vielfalt macht die verantwortungsvolle Arbeit hinter Gittern noch lebensnaher. Ich wünsche allen neuen Beschäftigten im Allgemeinen Vollzugsdienst für ihre Tätigkeiten in den Justizvollzugsanstalten alles Gute. Der Dienst mit den Menschen hinter Gittern ist mit hoher Verantwortung für die Resozialisierung jedes Gefangenen und damit für die Sicherheit der Bevölkerung insgesamt verbunden. Allen Ausbilderinnen und Ausbildern danke ich ebenso für ihr Engagement“, so Justizministerin Hoffmeister.

Rechtliche Betreuungen in M-V hoch

Justizministerin Katy Hoffmeister unterstreicht die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht: „Jeder sollte sich vor unerwarteten Ereignissen absichern“

Schwerin – Mit aktuell rund 33.500 ist die Zahl der Betreuungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin hoch. „Somit steigen Jahr für Jahr auch die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger. Sie lagen im gesamten vorigen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern bei ca. 34,4 Mio. Euro. Der Anteil davon für die beruflichen Betreuer lag bei rund 31,1 Mio. Euro“, so Justizministerin Hoffmeister.

Justizministerin Hoffmeister unterstreicht die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht: „Jeder Erwachsene sollte eine Vorsorgevollmacht erstellen, sofern eine Vertrauensperson diese Aufgabe übernimmt. Schon die Tatsache, dass noch viele glauben, Eheleute könnten sich im Fall einer Betreuungsbedürftigkeit automatisch gegenseitig, zum Beispiel in Gesundheitsangelegenheiten, vertreten, ist ein Irrtum. Dieses Problem wird sich erst im Jahr 2023 abschwächen, wenn die gerade beschlossene Gesetzesänderung zum befristeten Notvertretungsrecht für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner in Kraft tritt.

Das Notvertretungsrecht soll kurzfristig rechtliche Betreuungen vermeiden, eine umfassende Vorsorgevollmacht ersetzt aber auch diese Regelung nicht. Auch dann kann das Fehlen einer umfassenden Vorsorgevollmacht zu einer gerichtlich veranlassten rechtlichen Betreuung führen. So ein Fall kann sehr plötzlich eintreten. Eine Krankheit, ein Unfall oder andere unvorhergesehene Ereignisse können Betroffene oder Angehörige aus der Bahn werfen. Vorsorgevollmachten haben Vorrang gegenüber dem neuen gesetzlichen Notvertretungsrecht. Daher sollte jetzt und auch in Zukunft umfänglich vom Instrument der Vorsorgevollmacht Gebrauch gemacht werden“, sagte Ministerin Hoffmeister.

Digitalisierung bei den Gerichten

Neubrandenburg – Justizministerin Katy Hoffmeister lobte am Landgericht Neubrandenburg die Fortschritte im digitalen Wandel und wies darauf hin, dass alle Zivilabteilungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit in M-V seit Ende 2021 mit der E-Akte ausgestattet sind.

„Die Digitalisierung der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern schreitet unaufhaltsam voran. Nach dem OLG Rostock ist in diesem Jahr die elektronische Akte auch in den Zivilkammern des Landgerichts Neubrandenburg eingeführt worden. Hier wird deshalb ab sofort in Zivilverfahren auf Papier verzichtet werden können, denn die Akten können vollständig elektronisch bearbeitet werden.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des IT-Bereichs des Justizministeriums arbeiten seit fünf Jahren unter Hochdruck an der Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe, wonach in ganz Deutschland bis 2026 der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Akte in der Justiz eingeführt werden müssen. Hier im Land arbeiten mittlerweile rund 110 Richterinnen und Richter, das sind ein Viertel aller, sowie 33 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und 95 Justizfachangestellte mit der E-Akte.

Zudem sind insgesamt 75 Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister im Bereich der Scanstellen eingesetzt. Bis zum Ende dieses Jahres werden alle Zivilabteilungen der ordentlichen Gerichte in M-V mit der elektronischen Akte ausgestattet sein. Gleichzeitig weiten wir die Pilotierung der elektronischen Akte in Familiensachen auf die Amtsgerichte Rostock und Greifswald sowie die Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock aus. Damit wird Mecklenburg-Vorpommern mit zu den Bundesländern gehören, in denen die Umstellung der Aktenbearbeitung von Papier auf Digital bereits weit fortgeschritten ist“, sagt Ministerin Hoffmeister am Landgericht Neubrandenburg.

Beim Landgericht Neubrandenburg wurden Beschäftigten mit moderner Hardware ausgestattet. Eine Scanstelle wurde eingerichtet. Insgesamt 37 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden im Umgang mit der elektronischen Akte geschult.

 Seit Pilotierungsstart im September 2018 am Landgericht Rostock wurden insgesamt 13.317 elektronische Akten angelegt. In den aktuell acht Scanstellen der Gerichte werden monatlich etwa 12.000 Dokumente mit insgesamt etwa 50.000 Seiten für eine elektronische Bearbeitung eingescannt. Hinzu kommen bereits unmittelbar den Gerichten übermittelte elektronische Dokumente, die direkt elektronisch weiterverarbeitet werden können.

Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 und das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 haben die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass die Beteiligten Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften elektronisch einreichen können. Die Justiz ist verpflichtet, bis spätestens zum 1. Januar 2026 die Akten zwingend elektronisch zu führen.

Bereits seit 2016 arbeitet Mecklenburg-Vorpommern an der Umsetzung dieses gesetzgeberischen Auftrages. Nach umfangreichen Tests im Vorfeld wird seit dem 3. September 2018 die elektronischen Akte in den Zivilkammern des Landgerichts Rostock, seit dem 11. Mai 2020 in den Zivilkammern  des Landgerichts Stralsund, seit dem 10. August 2020 in den Zivilabteilungen des Amtsgerichts Greifswald, seit dem 28. September 2020 in den Zivilabteilungen  des Amtsgerichts Stralsund nebst der Zweigstelle in Bergen auf Rügen, seit dem 26. Oktober 2020 in den Zivilabteilungen des Amtsgerichts Rostock und seit dem 1. Dezember 2020 in den Familienabteilungen des Amtsgerichts Stralsund nebst der Zweigstelle in Bergen auf Rügen pilotiert. Darüber hinaus wurde am 1. Juli 2021 die elektronische Akte in allen Zivilsenaten des Oberlandesgerichtes Rostock eingeführt.

Jüdisches Leben in M-V

Justizministerin Hoffmeister: „Jüdisches Leben gehört zu unserer DNA“

Schwerin – Die gemeinsame Erklärung des Landes M-V und dem Landesverband der jüdischen Gemeinden in M-V aus dem Jahr 1996 wird fortgeschrieben

„Es hätte kaum ein besserer Zeitpunkt für die Fortschreibung der gemeinsamen Erklärung geben können als dieses Jahr. Wir feiern 1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland und gedenken der guten wie auch dunklen Zeiten. Die Zeit heute ist für das Zusammenleben mit den jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern definitiv eine helle Zeit. Es ist wunderbar, dass die beiden jüdischen Gemeinden in Rostock und Schwerin wieder zur Normalität im Leben unseres Landes gehören. 1.200 Mitglieder sind es. Und jedes einzelne ist bei uns willkommen. Das drücken wir heute auch dadurch aus, dass die gemeinsame Erklärung vom 14. Juni 1996, die alle fünf Jahre überprüft wird, heute fortgeführt wird“, sagt Justizministerin Katy Hoffmeister zur Unterzeichnung der fortgeschriebenen gemeinsamen Erklärung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden in M-V. Die Ministerin ist zuständig für Religionsangelegenheiten.

„Unsere Demokratie braucht starke Partner. Die Partner brauchen unsere demokratische Kraftanstrengung. Jüdisches Leben gehört zu unserer DNA. Wieder zunehmende antisemitische Straftaten sind nicht hinnehmbar und müssen sowohl juristisch als auch gesellschaftlich verfolgt werden. Daher ist es folgerichtig, die jüdischen Gemeinden weiter zu unterstützen. Die jährlichen Beiträge sollen in den nächsten fünf Jahren stufenweise von jetzt 440.000 Euro auf 650.000 Euro im Jahr 2026 steigen. Mit den Zuschüssen werden das Leben der Gemeinden, ihre Sicherheit und die Integration in die Gesellschaft unterstützt. Nicht nur im Festjahr ‚321-2021: 1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland‘ ist uns das ein Herzensanliegen“, sagt Ministerin Hoffmeister.

Bekämpfung der Hasskriminalität

Schwerin –  Die Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben Sonderdezernate zur Bekämpfung der Hasskriminalität eingerichtet.

„Die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben in diesem Jahr Sonderdezernate eingerichtet, in denen Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Hasskriminalität bearbeitet werden. Ich danke der Generalstaatsanwältin, dass sie schon vor dem Beschluss der Justizministerkonferenz zur Bekämpfung antisemitisch motivierter Straftaten hier in Mecklenburg-Vorpommern die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erneut sensibilisiert und die Einrichtung der Sonderdezernate veranlasst hat. Das zeigt auch, dass die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern alles unternimmt, um politisch motivierte Straftäter, die auch Hass und Antisemitismus verbreiten, konsequent zu verfolgen“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Die konsequente Strafverfolgung in diesem Phänomenbereich ist mir ein besonderes Anliegen. Rassismus, Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus und andere menschenverachtende Beweggründe sind immer wieder Motiv für die Begehung von Straftaten. Deshalb habe ich frühzeitig veranlasst, dass Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Hasskriminalität bei den Staatsanwaltschaften in Sonderdezernaten und damit durch besonders geschulte und erfahrene Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bearbeitet werden. Hierdurch ist sichergestellt, dass die entsprechende Tatmotivation gezielt in den Blick genommen und entsprechend gewürdigt wird.“

Straftaten werden dem Bereich der Hasskriminalität zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, physischen oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität, politischen Haltung, Einstellung oder ihres Engagements, äußeren Erscheinungsbildes oder sozialen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution, Sache oder einen sonstigen Gegenstand richtet.