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Kategorie: Recht / Justiz / Verfassungsschutz

Arbeiten mit der E-Akte

1.001 Bedienstete in der Justiz arbeiten bereits mit der E-Akte / Justizministerin Jacqueline Bernhardt lobte zum Rechtspflegertag am OLG Rostock die hohe Motivation für die Digitalisierung der Justiz.

Rostock – „Die Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Akte in der Justiz von Mecklenburg-Vorpommern sind groß. Nachdem vor fünf Jahren an einigen Zivilkammern des Landgerichts Rostock die Pilotierung der elektronischen Akte begonnen hatte, sind nunmehr alle Zivil- und Familienabteilungen sowie die Abteilungen für Betreuungssachen und Immobilarvollstreckungssachen angeschlossen.

Anfang November 2023 wurde die elektronische Akte auch in Nachlassangelegenheiten eingeführt. Mit zügigem Tempo geht es auch nächstes Jahr weiter. Mit der vorgesehenen Einführung der elektronischen Akte in Mobiliarzwangsvollstreckungssachen wird die E-Akte auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis Mitte 2024 eingeführt sein, ausgenommen sind aber noch Straf- und Ordnungswidrigkeitsabteilungen.

Bislang wurden in der ordentlichen Gerichtsbarkeit unseres Landes insgesamt 123.946 Akten elektronisch angelegt. In den Fachgerichten ist eine Pilotierung der elektronischen Akte erfolgreich angelaufen. Bis Mitte 2024 sollen dann auch alle Fachgerichte mit der elektronischen Akte arbeiten“, bilanzierte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt beim Rechtspflegertag am Oberlandesgericht Rostock.

„In den Jahren 2024 und 2025 wird dann die noch ausstehende Einführung der elektronischen Akte im Bereich der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichtsbarkeit einen Schwerpunkt der Digitalisierung bilden. Hier sind noch vielseitige technische und fachliche Aufgabenstellungen zu lösen. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie in der Fachgerichtsbarkeit arbeiten gegenwärtig insgesamt 1001 Personen mit der elektronischen Akte.

In dieser Zahl enthalten sind 210 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger also weit mehr als die Hälfte aller Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Mecklenburg-Vorpommern. All das ist nicht selbstverständlich und nur mit dem überobligatorischen Einsatz der Beschäftigten in der Justiz erreicht worden. Die Berufsgruppe der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger hat daran in der IT-Referatsgruppe des Ministeriums für Justiz und im Geschäftsbereich einen erheblichen Anteil gehabt.

Hierfür möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Durch die flächendeckende Ausstattung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit Convertibles und die über VPN ermöglichte sichere Verbindung zum heimischen Arbeitsplatz sind die technischen Voraussetzungen für eine ortsunabhängige Arbeit inzwischen für viele Angehörige aus Ihrer Berufsgruppe ermöglicht worden. Dies erhöht Ihre Flexibilität, kann Ihnen Fahrwege einsparen und schon hierdurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern“, so Justizministerin Bernhardt am OLG.

Internationale Woche gegen Gewalt

Opferschutztagung thematisiert Arbeit mit Täterinnen und Tätern / Justizministerin Jacqueline Bernhardt und Innenminister Christian Pegel starten in Neustrelitz die Internationale Woche gegen Gewalt

Neustrelitz – „Täter und Täterinnen im Fokus – Opferschutzorientierte Täterarbeit im Kontext häuslicher Gewalt“ ist der Titel der Interdisziplinären Opferschutztagung in Neustrelitz. Innenminister Christian Pegel und Justizministerin Jacqueline Bernhardt gaben den Auftakt zur Internationalen Woche gegen Gewalt an Frauen und Kindern.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die Arbeit mit Täterinnen und Tätern ist ein wirksamer Baustein des Opferschutzes. Denn das Ziel ist, neue Opfer zu verhindern. Die Präventionsarbeit gilt eben auch den Menschen, die vor einer Wiederholung ihrer Straftaten bewahrt werden sollten.

Der Resozialisierungsarbeit im Justizvollzug kommt so eine immense Bedeutung zu. Antigewalttraining, Suchtbehandlungsmaßnahmen oder auch nachgeholte Schulabschlüsse sind einige der Bausteine, mit denen die Verurteilten nach ihrer Haftentlassung ihren Weg ohne neue Straftaten pflastern sollten. Gleiches gilt für die Arbeit des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit.

Hier sind die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer, aber auch die Psychologinnen und Psychologen der Forensischen Ambulanz eine wichtige Stütze auf dem Weg eines zukünftig straffreien Lebens. Weiterhin sind die Angebote für die Menschen, die selbst erkennen, dass sie ohne Hilfe von außen ihr Aggressionsverhalten nicht in den Griff bekommen, wichtig. Die Arbeit des Hilfe- und Beratungsnetzes ist hierbei unverzichtbar. Um sie gezielt zu festigen, wird bis Anfang des nächsten Jahres evaluiert, welche Bedarfe zukünftig zu decken sind.“

Innenminister Christian Pegel: „Die Straftaten im Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt weisen in den vergangenen Jahren leider einen steigenden Trend auf, der sich im Jahr 2022 fortgesetzt hat.

Im Vergleich der zurückliegenden sieben Jahre wurde im Berichtsjahr 2022 die höchste Zahl an Häuslicher Gewalt registriert. Gerade die bedrückende Pandemiezeit hat dabei leider stark mitgewirkt. Daher ist es nun umso wichtiger, Präventionsangebote verstärkt in den Blick zu rücken, dazu gehören die Aufklärung in Schulen, aber auch die aktive Täterarbeit. Denn häusliche Gewalt kann und sollte bei denen bekämpft werden, die sie ausüben: bei den Gewalttätern selbst.

Das Kernziel von Täterarbeit ist, gewalttätiges Verhalten nachhaltig zu beenden, um damit den Opferschutz und die Gewaltprävention zu verbessern. Aus polizeilicher Sicht sollten grundsätzlich alle Hilfseinrichtungen, die mit Fällen häuslicher Gewalt befasst sind, darunter eben auch die Täterarbeitseinrichtungen miteinander vernetzt sein. Unser Ziel ist, ein flächendeckendes und vernetztes Angebot von Maßnahmen der Täterarbeit in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen.“

Schutz jüdischen Lebens

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Sollten sich Lücken im Schutz jüdischen Lebens in Deutschland auftun, gehören sie geschlossen.“

Schwerin – „Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister haben ein beeindruckendes Signal zum Abschluss der Tagung gesendet. Wir haben eine Resolution verabschiedet zum antisemitischen Terror der Hamas in Israel und den konsequenten strafrechtlichen Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Wir verurteilen die terroristischen Angriffe gegen den Staat Israel vom Morgen des 7. Oktober 2023 aufs schärfste.

Dieser Angriff ist das schlimmste Pogrom seit der Schoa. Auf der ganzen Welt sind Jüdinnen und Juden betroffen. Hier in Mecklenburg-Vorpommern bangen Tag für Tag Menschen um das Leben ihrer Verwandten und Freunde. Israel galt als sicherer Ort der Zuflucht. Dieses Pogrom hat das Sicherheitsempfinden tief erschüttert“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der JuMiKo.

„Deutschland bleibt aufgrund seiner historischen Verantwortung für die Schoa in besonderem Maße Israel verpflichtet. Wir stehen fest an der Seite Israels. Das haben wir in der Resolution bekräftigt, denn die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson. Daraus leitet sich auch ab, dass wir eine unabdingbare Verantwortung für die Sicherheit von Jüdinnen und Juden in Deutschland tragen. Auch hier in Deutschland.

Jüdische Menschen erleben hier leider wieder zunehmend Hass, Hetze, Bedrohungen und Angriffe. Es ist furchtbar zu erkennen, dass der Antisemitismus noch immer lebt. Das zu ändern, ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Der Antisemitismus in all seinen politischen und religiösen Ausrichtungen muss klar und schonungslos benannt werden. Die Bekämpfung jedweden Antisemitismus bleibt ein dauerhaftes und sehr wichtiges Anliegen der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister“, so Ministerin Bernhardt.

„Jede antisemitische Straftat gefährdet das friedliche Zusammenleben aller Menschen in Deutschland. Dass diese Straftaten konsequent verfolgt werden, steht daher im besonderen öffentlichen Interesse. Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern gegen jegliche Form der Hasskriminalität sensibilisiert. Unsere Staatsanwaltschaften sind gut aufgestellt. Ich habe erst vor wenigen Tagen mit der Generalstaatsanwältin über das Thema gesprochen.

Die Sonderdezernate der Staatsanwaltschaften im Bereich der Hasskriminalität leisten hervorragende Arbeit. Diese Sonderdezernate wurden vor Jahren schon eingerichtet und sind für die Verfolgung antisemitischer Straftaten zuständig. Die Dezernentinnen und Dezernenten werden regelmäßig geschult und verfügen über die notwendige Erfahrung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt weiter.

„Ausdrücklich begrüße ich, dass wir in der Resolution uns einig sind, dass alle Ermittlungs- und Strafverfahren mit Bezug zu dem Angriff der Hamas auf Israel sehr genau verfolgt werden. Denn sollten sich hier im Hinblick auf das Existenzrecht Israels und den Schutz jüdischen Lebens wie auch für den Erhalt des öffentlichen Friedens in Deutschland, Schutzlücken offenbaren, muss schnell gehandelt werden. Dann sollten wir gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz prüfen, wie diese Lücken geschlossen werden können“, erklärte Justizministerin Bernhardt in Berlin.

Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hatte den israelischen Botschafter Ron Prosor und der Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster zu Gast. Es gab einen intensiven Austausch über die Lage in Israel und die Situation in Deutschland.

15 Rechtspfleger*innen werden diplomiert

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Ich freue mich, dass fast alle Diplomierten unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften verstärken.“

Güstrow – „Ich gratuliere den 15 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die ihr Diplom-Studium erfolgreich beendet haben. Zwölf von ihnen werden im Geschäftsbereich der Justiz ernannt, sie verstärken die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist ein guter Tag für die Justiz des Landes. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind an den Gerichten und Staatsanwaltschaften unverzichtbar.

Ein großer Dank geht an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow, die das dreijährige Studium ausrichtet“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt anlässlich der Diplomierungsfeier für insgesamt 15 Absolventinnen und Absolventen. Zur Urkundenübergabe an der Fachholschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow wurde sie durch Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns vertreten.

Vier Mal wurde die Note „gut“ vergeben, fünf Mal die Note „befriedigend“. Die Durchschnittsnote liegt bei 8,90 Punkten. Die Besten schlossen ihr Studium mit einer Punktzahl von 12,70 bzw. 12,50 Punkten ab.

Justizstaatssekretär Straetmanns gratulierte: „Mit dem Abschluss der Ausbildung steht Rechtspflegerinnen und Rechtspflegers das gesamte, breit gefächerte Aufgabengebiet im gehobenen Dienst offen. Es ist ein Beruf mit ganz besonderer Verantwortung. Viele Aufgaben, die heute durch das Gesetz Rechtspflegerinnen und Rechtspflegers zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Entscheidung übertragen worden sind, waren früher zumeist Richterinnen und Richtern vorbehalten.

Stetiges Ziel der Tätigkeit als Rechtspflegerin und Rechtspfleger ist es, den Rechtsfrieden auf vielen Gebieten zu erhalten und zu sichern. Zum Beispiel im Nachlass-, Betreuungs-, Grundbuch- und Registerrecht sowie im Zwangsvollstreckungsrecht. Die Rechtspflege ist fester Teil des Rechtsstaates“, so Staatssekretär Straetmanns in Güstrow.

Bombendrohungen an Schulen in M-V

Oldenburg: Dank an alle, die umsichtig gehandelt haben

Schwerin – Nachdem bereits Schulen in mehreren Bundesländern von Bombendrohungen betroffen sind, kommt es nun auch an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu entsprechenden Drohungen. Die ähnlich lautenden Drohungen wurden per E-Mail verschickt.

Betroffen sind vier Schulen aus den Schulämtern Rostock, Neubrandenburg und Greifswald: das Greifen-Gymnasium in Ückermünde, die Borwinschule Rostock, die Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen sowie die Grundschule Röbel.

Die Polizei ist in allen Fällen umgehend informiert worden, hat die Gefahrenlage jeweils eingeschätzt und schließlich Entwarnung gegeben. Lediglich die Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen wurde heute Morgen vorsorglich durch die Polizei evakuiert. Der Unterricht konnte nach Entwarnung der Polizeikräfte jedoch fortgesetzt werden.

„Notfällen an Schulen begegnen wir mit einem Höchstmaß an Sensibilität“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Dank an alle, die so umsichtig gehandelt haben.“

Die betroffenen Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler haben das Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie, schulpsychologisch begleitet zu werden.

Auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des damit autorisierten Notfallplans Mecklenburg-Vorpommern sind landeseinheitliche Standards im Umgang mit Notfällen ausgewiesen.

Der Notfallplan MV ist für alle öffentlichen Schulen des Landes verpflichtend. Das konkrete schulaufsichtliche und schulpsychologische Vorgehen gestaltet sich entsprechend des jeweils vorliegenden Einzelfalls.

Fragen, die die polizeiliche Arbeit betreffen, richten Sie bitte an das zuständige Innenministerium.

Demografischer Wandel

Justizministerin Jacqueline Bernhardt stellte beim Jahresgespräch Rechtspflege das Konzept „DIE Justiz 2030“ vor.

Schwerin – Zum achten Mal haben die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern und die Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit dem für Justiz zuständigen Ministerium zum Jahresgespräch geladen.

Der Einladung folgten unter anderem Generalstaatsanwältin Christine Busse, die Präsidentin des Finanzgerichts Gabriele Janke, der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Eberhard Corsmeyer und der Präsident des Landesarbeitsgerichts Alfried Kampen. Mit dabei waren neben vielen Vertreterinnen und Vertretern aus Gerichten und Staatsanwaltschaften auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „DIE Justiz 2030 ist ein Thema, das auch die Notarkammer und die Rechtsanwaltskammer unseres Landes tangiert. Im Zuge des demografischen Wandels, den wir als eine Kernherausforderung sehen, muss die Justiz in die Lage versetzt werden, sich auch weiterhin gut aufzustellen. Vor der gleichen Herausforderung stehen die Notarkammer und die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern.

In der Justiz gehen bis 2030 rund ein Drittel der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Ruhestand. Bei den Notarinnen und Notaren sind fast ein Viertel betroffen. In nächster Zukunft trifft es die Rechtsanwaltskanzleien ebenso. Rund 20 Prozent aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind heute 64 Jahre und älter. Wir sitzen im selben Boot.

Daher engagieren wir uns als Ministerium, Landesjustizprüfungsamt und Oberlandesgericht Rostock auch sehr, das Rechtsreferendariat noch attraktiver zu gestalten. Wir brauchen den Nachwuchs zum Erhalt der Rechtspflege“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des Jahresgesprächs der Rechtspflege in Rostock.

„Neben dem demografischen Wandel gehört auch die Digitalisierung zu den großen Herausforderungen, mit der sowohl die Gerichte, Staatsanwaltschaften und der Justizvollzug, aber auch die Notarkammer und die Rechtsanwaltskammer zu tun haben.

Es gibt an der Stelle viele Überschneidungen, bei denen wir kompatibel sein müssen. Ich danke dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer, dass er unsere Bemühungen, den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitrahmen einzuhalten, heute hier lobend anerkannt hat. Als Mecklenburg-Vorpommern stehen wir im Bundesvergleich auf dem Weg zur elektronischen Akte an den Gerichten und Staatsanwaltschaften gut da.

Das Modernisierungs- und Optimierungskonzept ‚DIE Justiz 2030‘ zielt genau auf diese drängenden Fragen, wie wir es schaffen, der bevorstehenden Pensionswelle zu begegnen und zugleich die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern ins Zeitalter der Digitalisierung zu begleiten. Wir brauchen weiterhin den konstruktiven Austausch zwischen Justiz, Notarkammer sowie Rechtsanwaltskammer, um auch in der Digitalisierung gemeinsam voranzukommen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz

Mecklenburg-Vorpommern stärkt Mitsprache an politischen Prozessen

Schwerin – Mehr Teilhabe und Mitsprache bei demokratischen Prozessen zu schaffen – das ist das Ziel des Gesetzes zur Jugendbeteiligung und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte (Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz, kurz: JVG M-V), dessen Übersendung an den Landtag das Kabinett am 17. Oktober beschlossen hat.

„Unsere Demokratie lebt von Beteiligung und der Möglichkeit, sich in politische Entscheidungen einbringen zu können. Mit dem JVG M-V wollen wir Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Einwanderungsgeschichte eine stärkere Stimme geben und ihre Mitwirkung an den kommunalen Entscheidungsprozessen gesetzlich ermöglichen“, erklärte Sozialministerin Drese nach der heutigen Kabinettssitzung.

So umfasst das JVG M-V als Artikelgesetz ein eigenes Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz sowie ein Integrations- und Teilhabegesetz. Sie wurden unter großer Beteiligung von 50 Verbänden, Organisationen, der Enquete-Kommission „Jung sein in M-V“ und der Öffentlichkeit erarbeitet und sehen die Möglichkeit zur Einrichtung von Beiräten für Migration und Integration sowie Beteiligungsgremien von Kindern und Jugendlichen auf der kommunalen Ebene vor.

„Politische Entscheidungen, die heute getroffen werden, formen ganz entscheidend das Leben der Kinder und Jugendlichen im Land. Es ist nur richtig, dass wir sie bei politischen Vorhaben und Planungen, die ihre Interessen berühren, mit einbeziehen und dass sie so ihre eigene Zukunft aktiv mitgestalten können“, hob Drese hervor.

Auch für Personen mit Einwanderungsgeschichte sei die Einrichtung von kommunalen Beiräten ein wichtiger Schritt, so die Ministerin. Besonders Menschen, die nicht die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen blieben andere Mitwirkungsmöglichkeiten, wie die Teilnahme an Wahlen, verwehrt. Mit den Beiräten für Migration und Integration sollen ihre Belange im kommunalen Diskurs so stärker Berücksichtigung finden.

„Als Landesregierung verschreiben wir uns mit dem JVG M-V darüber hinaus auch der schrittweisen Erhöhung des Anteils von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Verwaltung. Denn unsere gesellschaftliche Vielfalt soll künftig auch in den Behörden stärker reflektiert werden“, so die Ministerin.

Nach dem heutigen Beschluss im Kabinett soll der Gesetzentwurf nun zügig dem Landtag zugeleitet werden. Mit einem Inkrafttreten ist voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2024 zu rechnen.

Welttierschutztag

Backhaus kritisiert Verzug beim Tierschutzgesetz

Schwerin – Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober fordert Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, den Bundesländern nun endlich den Gesetzesentwurf zur Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorzulegen.

Laut angekündigtem Zeitplan sollte der Referentenentwurf bereits im Juli an die Länder verschickt werden, damit das Gesetz im ersten Quartal 2024 verkündet werden kann; nunmehr wird Ende Oktober für die Vorlage eines vollständigen Entwurfs avisiert.

Das Tierschutzgesetz  soll nach nunmehr 10 Jahren, als die letzte große inhaltliche Anpassung erfolgte, novelliert werden. „Das ist für den Tierschutz eine gute Nachricht, denn es werden viele Themen berührt, die schon länger auf eine gesetzliche Regelung warten.

Das betrifft u.a. die Anbindehaltung, die Videoüberwachung in Schlachthöfen, Regelungen für den Onlinehandel, Kontrollen in Tierkörperbeseitigungsanlagen sowie die Ausweitung von Straf- und Bußgeldvorschriften“, betonte Minister Backhaus.

Aus tierschutzfachlicher Sicht sei der bisher nur unvollständige vorliegende Entwurf ambitioniert mit zum Teil deutlichen Verbesserungen auch für den Vollzug des Tierschutzrechts und unter Berücksichtigung neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse  und werde daher ausdrücklich begrüßt, sagte er weiter. Leider enthalte er – anders als angekündigt – keine Regelungen für den Tierversuchsbereich.

Minister Backhaus betonte, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern auch dem ehrenamtlichem Tierschutz im Heim- und Wildtierbereich einen besonderen Stellenwert einräumt. So stehen in 2023 für die Tierheimförderung 300.000 Euro, für die Kastration freilebender Katzen und den Transport der Tiere insgesamt 55.000 Euro und zur Unterstützung von Hilfeleistungen für verletzte Wildtiere 5.000 Euro zur Verfügung.

„Wir werden uns dafür einsetzen, dass die langjährig gewachsenen Strukturen auch zukünftig durch die Förderung aufrechterhalten werden können und es so möglich ist, diese wichtige Arbeit für Heim- und Wildtiere fortzusetzen“, sagte der Minister abschließend.