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Kategorie: Recht / Justiz

Klischeefrei in die Zukunft

„Kinder müssen klischeefrei an ihre Zukunft denken können.“ / Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt eröffnet den Fachtag „Klischeefreie berufliche Orientierung in M-V“ im Schloss Schwerin.

Schwerin – „Diese Fachtagung ist wichtig. Denn viele Berufen sind noch immer von Geschlechterstereotypen und Klischees geprägt. Junge Männer, die Krankenpfleger, Erzieher oder Friseur werden wollen, sind noch immer sehr selten, wie junge Frauen, die gern als IT-Spezialistin, Ingenieurin, Mechanikerin, Bauarbeiterin oder Elektrikerin arbeiten. Diese Hemmschwelle ist noch immer da und hält so manche Jugendlichen davon ab, ihre Berufswünsche zu äußern oder eine Ausbildung oder ein Studium im individuell gewünschten Bereich zu beginnen.

Doch müssen wir alles dafür tun, dass junge Menschen die Möglichkeit bekommen, ihre Träume verwirklichen zu können. Unsere Kinder sollen dabei klischeefrei an ihre Zukunft denken. Frei von Zwängen und veralteten Rollenbildern sollen sie sich für einen Beruf entscheiden. Im Vordergrund dürfen nur die eigenen Interessen, Stärken und Talente stehen. So können Unzufriedenheit sowie Ausbildungs- oder Studienabbrüche bei jungen Erwachsenen vermieden werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in ihrer Begrüßungsrede zum Fachtag „Klischeefreie berufliche Orientierung in Mecklenburg-Vorpommern“ in Schwerin.

„Studien haben bereits gezeigt, dass Diversität in allen Berufen für eine höhere Qualität bei Entscheidungen und bessere Ergebnisse sorgt. Daher freut es mich, dass seit vielen Jahren sowohl der Girls‘Day als auch der Boys‘Day veranstaltet wird, um eben diese hemmenden Rollenbilder künftig abzubauen. Analysen zeigen, dass dieser Aktionstag durchaus wirkt.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung fand beispielsweise heraus, dass es bereits eine steigende Zahl von männlichen Auszubildenden in sozialen Berufen gibt. Für die Gesellschaft stellt sich unter anderem die Frage, wie wir Jugendliche dabei unterstützen können, ihr volles Potenzial zu entfalten. An diesem Punkt setzt auch das Projekt gender@school an, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

Auf der Fachtagung im Schloss Schwerin sagte Ministerin Bernhardt weiter: „Das Projekt hilft, die berufliche Orientierung klischeefreier zu gestalten. Die klischeefreie Berufsorientierung bietet Vorteile für die Zukunft junger Menschen und unserer Gesellschaft. Aber auch die Wirtschaft kann stark davon profitieren. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist der Fachkräftemangel in Mecklenburg-Vorpommern vor allem in jenen Berufen stark ausgeprägt, in denen eine große Geschlechtersegregation existiert.

Das betrifft zum Beispiel die Luft- und Raumfahrt, die Fahrzeug- und Schiffbautechnik, den Hochbau, die Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, die Gesundheits- und Krankenpflege, den Rettungsdienst oder die Altenpflege. Das Ziel kann hier also nur sein, mehr Jugendliche unabhängig von deren Geschlecht für diese Berufe zu begeistern, um dem Fachkräftemangel vorzubeugen. Fachkräftesicherung und -gewinnung ist eines der wichtigsten aktuellen Probleme unserer Unternehmen im Land.“

Zum Fachtag „Klischeefreie Berufliche Orientierung in Mecklenburg-Vorpommern“ diskutierten im Schweriner Schloss mehr als 100 Akteurinnen und Akteure aus dem ganzen Land darüber, wie die Berufswünsche junger Menschen künftig freier und jenseits starrer Geschlechterrollen gestaltet werden können. Organisiert wurde die Tagung von den Sozialpartnern Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Nord und Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VU).

Weniger Streitigkeiten in der Nachbarschaft

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Zahl der Verfahren vor den Amtsgerichten in Nachbarschaftssachen ist weiter gesunken.“

@JM

Schwerin – An den zehn Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Zivilverfahren zwar leicht gestiegen, der Anteil der Nachbarschaftsstreitigkeiten in Zivilverfahren aber weiter gesunken. Im Jahr 2024 hatten die Amtsgerichte in insgesamt 10.733 Zivilverfahren 105 Nachbarschaftsstreitigkeiten erledigt.

Das ist ein Anteil von rund einem Prozent. Ähnlich sah es auch im Jahr davor aus. 2023 wurden insgesamt 10.459 Zivilverfahren erledigt, davon 126 Nachbarschaftsstreitigkeiten. Damals lag der Anteil bei rund 1,2 Prozent.

In vergleichbaren Flächenländern wie zum Beispiel Schleswig-Holstein und Brandenburg sah es im Jahr 2023 ähnlich aus. Der Anteil der Nachbarschaftsstreitigkeiten lag laut Statistischem Bundesamt an Amtsgerichten in Brandenburg bei 1,1 Prozent, in Schleswig-Holstein bei 1,2 Prozent. Anders als in Mecklenburg-Vorpommern gibt es in diesen beiden Bundesländern ein separates Nachbarrechtsgesetz.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) maßgebend. Die geltenden Regelungen sind in der Broschüre zum Nachbarrecht „Wie sich Streit vermeiden lässt“ zusammengefasst. Die Broschüre ist kostenlos beim Ministerium erhältlich oder online unter folgendem ->Link.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die Statistik mit den gesunkenen Zahlen im Bereich der Nachbarschaftsstreitigkeiten könnte ein Zeichen dafür sein, dass das Zusammenleben in der Nachbarschaft generell friedlicher als in anderen Jahren ist.

Es könnte aber auch ein Zeichen sein, dass mehr miteinander gesprochen wird. Daran haben oftmals die engagierten und ehrenamtlichen Schlichterinnen und Schlichter in Mecklenburg-Vorpommern großen Anteil. Den rund 220 Schiedsleuten in den 119 Schiedsstellen der Kommunen gilt dabei großer Dank.

Sie zeigen den Menschen, dass Kommunikation immer die Grundlage bieten sollte. Doch der Gang zum Gericht ist nur der wirklich letzte Ausweg. Denn ein Urteil in Nachbarschaftsstreitigkeiten löst meistens nicht das Grundproblem des Streits“, so Justizministerin Bernhardt.

Gut 34.300 Betreuungsverfahren in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist gut, dass der Bundesrat eine Verbesserung der Betreuungsvergütung beschlossen hat.“

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern bleibt die Zahl der Betreuungsverfahren weiter hoch. Ende des Jahres 2024 waren an den Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern 34.288 Betreuungsverfahren anhängig. 2023 waren es rund 34.760. Die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger sind im Vergleich zum Jahr 2023 um knapp drei Millionen Euro gestiegen und lagen im letzten Jahr bei rund 40,4 Millionen Euro.

Der Großteil, knapp 37 Millionen Euro, fiel dabei für berufliche Betreuerinnen und Betreuer an. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt dankt den ehrenamtlichen wie beruflichen Betreuerinnen und Betreuern im Land für ihre wichtige Arbeit: „Berufliche Betreuerinnen und Betreuer werden immer bedeutender, denn die Zahl der ehrenamtlich Tätigen in der rechtlichen Betreuung sinkt. Dennoch ist noch immer jede dritte rechtliche Betreuung ehrenamtlich. Insbesondere bei der Betreuung von Familienangehörigen und Verwandten sind Ehrenamtliche eine tragende und unterstützende Säule im Betreuungssystem“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Die Situation für Betreuerinnen und Betreuer wird sich im nächsten Jahr verbessern. Dafür habe ich mich als Justizministerin im Bundesrat eingesetzt, der kürzlich mit den Stimmen von Mecklenburg-Vorpommern die Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung beschlossen hat. Dieser bundesweite Konsens ist wichtig, um die notwendige und qualitativ hochwertige Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer weiter sicherzustellen.

Die Erhöhung der Vergütungssätze für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger zum 1. Januar 2026 um durchschnittlich 12,7 Prozent ist unumgänglich. Denn auch bei den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie bei den Betreuungsvereinen kam es zu Kostensteigerungen. Die derzeitige Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer war eine Zwischenlösung, die zum 31. Dezember 2025 auslaufen wird.

Das neue Gesetz soll insbesondere die Amtsgerichte wie auch die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer von unnötigem bürokratischem Aufwand entlasten sowie die Vergütung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anpassen. Die Vergütung der berufsmäßigen Vormünder, Verfahrens-, Umgangs-, Ergänzungs- und Nachlasspflegerinnen und -pfleger soll ebenfalls entsprechend erhöht werden“, führt Ministerin Jacqueline Bernhardt aus.

Ministerin Bernhardt hält mehrmals im Jahr in Mecklenburg-Vorpommern Vorträge zur Vorsorgevollmacht. Zuletzt war sie in Stavenhagen und Ludwigslust. Die Broschüre „Das Betreuungsrecht“ kann kostenlos im Ministerium bestellt oder auf der Homepage als PDF heruntergeladen werden.

Einigung im Campingplatz-Streit

Schwerin – Umweltminister Dr. Till Backhaus zeigt sich hoch erfreut über den Abschluss von Vereinbarungen zum Campingplatz in Prerow, mit der eine einheitliche Betreibung des Platzes in der Saison 2025 durch die Firma Camper´s Friend ermöglicht wird.

„Für mich war es immer wichtig, dass die Camper, die Gewerbetreibenden und nicht zuletzt die Gemeinde Born unter unseren rechtlichen Streitigkeiten mit der Regenbogen AG nicht leiden. Deswegen habe ich, gemeinsam mit der Gemeinde Born, die Initiative ergriffen, als die Saison 2025 wegen ständiger Verzögerungen auf der Kippe stand und alle Beteiligten kurzfristig an einen Tisch geholt. Es ist uns damit gelungen, den Betrieb bis zum Herbst der Saison 2025 abzusichern. Bis dahin müssten die noch laufenden gerichtlichen Verfahren abgeschlossen werden können damit wir Klarheit für die Zukunft haben.“

Der Minister ergänzt, dass für diese Vereinbarungen alle Beteiligten über ihren Schatten springen mussten – zum Wohl der Allgemeinheit. Auch das Land hat im Interesse aller Beteiligten an der Entwicklung dieses Ergebnisses mitgewirkt.

„Es geht hier um die Camper, die Gemeinde, den Tourismus, und die Gewerbetreibenden in einer der schönsten Gegenden Deutschlands. Dafür bin ich gerne bereit, Kompromisse einzugehen.

Insbesondere möchte ich mich bei den Vertretern von Camper´s Friend und der Regenbogen AG für den erheblichen Aufwand in den vergangenen Wochen bedanken. Ohne deren Engagement wäre diese Einigung nicht zustande gekommen.“

Jeder von Gewalt betroffenen Frau wird geholfen

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt stellte im Landtag klar: „Das Beratungs- und Hilfenetz wird konsequent gefördert.“

Schwerin – „Gewalt in jeglicher Form hinterlässt tiefe körperliche und seelische Spuren. Für viele Betroffene ist der Weg hinaus aus der Gewalt ein schwieriger und oft langwieriger Prozess. Hier ist das Beratungs- und Hilfenetz für viele Betroffene eine unverzichtbare Stütze. Es bietet kurzfristige Hilfe in akuten Krisensituationen und langfristige Unterstützung, um den Betroffenen Stabilität und Perspektiven zu geben.

In Mecklenburg-Vorpommern wird in neun Frauenhäusern gewaltbetroffenen Frauen und Kindern rund um die Uhr Zuflucht geboten. Ich habe mir vor Kurzem in Stralsund selbst ein Bild machen können und mit den Mitarbeiterinnen gesprochen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zu diesbezüglichen Anträgen der Opposition.

„Der Bedarf an Plätzen in Frauenschutzhäusern wird von vielen als höher eingestuft. Mir ist wichtig zu betonen, dass hier im Land in der Vergangenheit keiner Frau Hilfe verweigert wurde. Auch wenn im letzten Jahr 306 Mal Frauen nicht in Frauenschutzhäusern aufgenommen wurden, so ist jeder von ihnen Unterstützung und weiterführende Hilfe angeboten worden“, so die Ministerin.

„Das Beratungs- und Hilfenetz wird konsequent gefördert. Im Jahr 2024 hat das Land insgesamt 2.840.100 Euro bereitgestellt. Ein klarer Anstieg in meiner Amtszeit. Für das Haushaltsjahr 2025 haben wir die Mittel dynamisiert, so dass insgesamt 2.905.400 Euro zur Verfügung stehen werden. Das zeigt deutlich: Wir nehmen unsere Verantwortung ernst und setzen uns dafür ein, dass die Träger der Einrichtungen Planungssicherheit und eine solide Basis für ihre wichtige Arbeit haben.

Dass unser Engagement gesehen wird, wurde mir im Frauenschutzhaus Stralsund rückgekoppelt. Ein weiterer Meilenstein ist die Verstetigung von 140.000 Euro, die nicht mehr beantragt werden müssen, sondern fest im Haushalt eingeplant sind, Das erspart den Trägern unnötige Bürokratie und gibt Raum für die eigentliche Arbeit“, erklärt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

„Wir stärken das Beratungs- und Hilfenetz auch in der Zukunft. Auf die gewonnenen Erkenntnisse der unabhängigen Evaluation des dritten Landesaktionsplans zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt haben wir mit Sofortmaßnahmen reagiert. Wir haben einen neuen Schritt gewagt und eine Vertrauensanwältin für den Bereich Umgangs- und Sorgerecht sowie Asyl- und Aufenthaltsrecht eingesetzt. Die Aufgabe der Vertrauensanwältin ist es, mit einer Erstberatung Orientierung zu geben zu juristischen Fragen, aber auch zu den praktischen Herausforderungen, die sich im Alltag der Beratung stellen.

Dieses Angebot ist auf großen Zuspruch gestoßen. Die Mitarbeitenden des Beratungsnetzes haben die Möglichkeit, auf rechtliche Expertise zurückzugreifen, mit großer Offenheit angenommen. Das Angebot führen wir fort. Ersten Handlungsempfehlungen haben wir also Rechnung getragen. Weitere Ergebnisse der Evaluation fließen in die nächsten Planungen und Gespräche ein“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

„Mit dem neuen Gewalthilfegesetz ist darüber hinaus unsere Forderung umgesetzt, den Bund zur finanziellen Mithilfe zu verpflichten. Gleichzeitig wird den Ländern ein Gestaltungsspielraum eingeräumt, um das Gesetz an die unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Dies werden wir nutzen, um für Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes nachhaltig stabile Beratungs- und Unterstützungsangebote zu schaffen“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es neben den neun Frauenschutzhäusern auch acht Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt. In fünf Interventionsstellen wird eine kurzfristige Beratung in der Krise geboten und durch rechtliche Unterstützung die Sicherheit erhöht. Zusätzlich hält das Land eine Beratung für Täterinnen und Täter in Güstrow, Greifswald und Stralsund vor sowie eine landesweite Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung. Seit Mai 2024 hat die staatliche Koordinierungsstelle auf Landesebene zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufgenommen.

Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern

Elf Durchsuchungen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern beteiligte sich vom 24.03. bis 27.03.2025 an einer länderübergreifenden europäischen Aktionswoche gegen Kinderpornografie. Die polizeilichen Maßnahmen wurden von der polnischen Polizei im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft koordiniert und fanden in zwölf europäischen Ländern sowie in Großbritannien und den USA statt. Unterstützt wurden sie dabei von Europol und dem National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC). Im Rahmen der „Operation Fever“ wurden nach Angaben der polnischen Polizei insgesamt 166 Verdächtige festgenommen und 774 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Raum Anklam und Rostock insgesamt elf Durchsuchungsbeschlüsse bei elf männlichen Tatverdächtigen vollstreckt. Dabei waren zahlreiche Beamtinnen und Beamte der Landespolizei, insbesondere der Kriminalpolizeiinspektionen Rostock und Anklam, im Einsatz, die bei den Durchsuchungen über 70 elektronische Geräte bzw. Speichermedien beschlagnahmten.

Innenminister Christian Pegel: „Die Kriminalitätsbekämpfung in diesem speziellen und besonders grausamen Deliktsbereich hat für unsere Polizistinnen und Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern höchste Priorität. Ich danke allen Beteiligten für ihr großes Engagement im Kampf gegen diese abscheulichen Straftaten und für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die immer noch viel zu oft grausames Leid erfahren. Der Schutz der Kinder und damit der Opfer steht für unsere Polizei ganz oben auf der Agenda – immer und ohne Kompromisse.“

Streitschlichtung an Schulen breiter etablieren

Konfliktkompetenz stärken: Land startet Fortbildungen für unterstützende pädagogische Fachkräfte

Schwerin – Das Land will das Programm der Streitschlichtung an Schulen weiter ausbauen. Dazu sollen unterstützende pädagogische Fachkräfte fortgebildet werden, die ihre Kenntnisse dann weitergeben können. Ziel ist es, im Schuljahr 2025/2026 ca. 100 Schülerinnen und Schüler in Streitschlichtung auszubilden. „Konflikte zwischen Schülerinnen und Schülern gibt es an jeder Schule, sie sind keine außergewöhnlichen Ereignisse“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Damit sich die Auseinandersetzungen aber nicht verhärten und das Schulklima nicht auf Dauer beeinträchtigt wird, wollen wir das erfolgreiche Konzept der Streitschlichtung breiter etablieren.“

Die Kursreihe „Streitschlichtungsausbildung für unterstützende pädagogische Fachkräfte“ startet im Juni 2025 und wird vom Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Bildungsministeriums in Kooperation mit dem Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe – Schabernack e. V. durchgeführt. Insgesamt stehen in einem ersten Schritt 16 Plätze für unbefristet tätige pädagogische Fachkräfte zur Verfügung. „Das Angebot stößt auf Interesse, die Fortbildung ist ausgelastet“, so die Ministerin. Neben den pädagogischen Fachkräften haben auch Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter Fortbildungen in Streitschlichtung absolviert.

„Kinder und Jugendliche lernen in der Schule nicht nur Deutsch und Mathematik. Sie lernen auch, wie man fair und respektvoll miteinander umgeht. Dieses soziale Lernen ist genauso wichtig wie der Fachunterricht“, betonte die Bildungsministerin. „Mit der systematischen Ausbildung von Fachkräften ermöglichen wir es, Streitschlichter-Programme in weiteren Schulen zu verankern. Das stärkt nicht nur die Konfliktkultur, sondern auch den sozialen Zusammenhalt in der Schulgemeinschaft.“

Streitschlichtung – auch als Mediation bekannt – ist ein bewährtes Verfahren zur gewaltfreien Konfliktlösung, bei dem unparteiische Dritte vermitteln. Es verfolgt die Absicht, Konflikte nicht gänzlich zu vermeiden, sondern konstruktiv zu bewältigen und eine Lösung herbeizuführen, von der alle Beteiligten profitieren.

Die Ausbildung für unterstützende pädagogische Fachkräfte umfasst zehn praxisnahe Module mit insgesamt 60 Unterrichtsstunden, die neben theoretischen Grundlagen vor allem kommunikative Kompetenzen und methodisches Handwerkszeug für die Streitschlichtung vermitteln. Ein besonderer Fokus liegt auf der Fähigkeit, Schülerinnen und Schüler selbst zu Streitschlichterinnen und Streitschlichtern auszubilden. Sie werden damit in die Lage versetzt, Konflikte untereinander lösen.

„Wenn Schülerinnen und Schüler lernen, Konflikte friedlich zu lösen, gewinnen sie an Selbstvertrauen und sozialer Kompetenz. Sie entwickeln Empathie und ein Gefühl für Verantwortung. Das sind Fähigkeiten, die sie ein Leben lang begleiten“, sagte Oldenburg.

Schlüsselübergabe für saniertes Hafthaus

Justizministerin Jacqueline Bernhardt und Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Moderner Justizvollzug ist wichtig für die Resozialisierung.“

Bützow – Mit der symbolischen Schlüsselübergabe ist in der Justizvollzugsanstalt Bützow die Sanierung des Hafthauses B offiziell abgeschlossen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt dankte zur feierlichen Übergabe dem Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamt (SBL) Neubrandenburg sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der JVA Bützow. Finanzminister Dr. Heiko Geue ließ den Dank ebenso übermitteln, er war terminbedingt verhindert.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Bediensteten haben dafür Sorge getragen, dass bei laufendem Betrieb das Hafthaus störungsfrei saniert werden konnte. Dafür gilt ihnen der Dank. Nun haben sie die modernsten Arbeitsplätze in der Anstalt“. Zu den Haftbedingungen sagte die Ministerin weiter: „Ein erfolgreicher Strafvollzug setzt sich zum Ziel, die Straftäterinnen und Straftäter so zu behandeln, dass sie es schaffen, in die Gesellschaft zurückkehren zu können in sozialer Verantwortung und ohne neue Straftaten. Dieses hohe Ziel der Resozialisierung ist aber nur in einem modernen Strafvollzug möglich.

Dazu gehört eben auch, dass die Gefangenen in zeitgemäßen Haftanstalten untergebracht sind. Hier im B-Flügel mit bis zu 45 Haftplätzen werden nun verurteile Frauen untergebracht. Die Einzelhafträume sind mit Haftraumtelefonen ausgestattet. Es gibt Freizeiträume und Gemeinschaftsküchen. Die weiblichen Gefangenen haben einen eigenen Frei-Stunden-Hof mit Garten. Männliche Gefangene können sie nicht beobachten. Dieser Trakt wird darüber hinaus als Transport-Abteilung mit 18 Plätzen genutzt. Hier können Abläufe in der Aufnahme der Gefangenen im sogenannten bundesweiten Umlauf effektiver werden.“

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die Grundsanierung des Hafthauses B ist ein gelungenes Beispiel dafür, wie wir bestehende Bausubstanz modernisieren und gleichzeitig funktionale Anforderungen eines komplexen Justizbetriebs erfüllen. Aus alt mach neu: Die Justizvollzugsanstalt Bützow gehört zu den ältesten Haftanstalten Deutschlands. Das stellt besondere Anforderungen an Planung und Ausführung. Das SBL Neubrandenburg hat diese Herausforderung mit großem Engagement und hoher fachlicher Kompetenz gemeistert. Mit dem sanierten B-Flügel des denkmalgeschützten Sterngebäudes steht nun ein Gebäude zur Verfügung, das den Anforderungen an den modernen Strafvollzug gerecht wird.“

Das Hafthaus B wurde seit März 2020 grundsaniert. Die Baukosten betragen nach Angaben des bauausführenden SBL Neubrandenburg rund 23 Millionen Euro. Insgesamt verfügt das Hafthaus über 45 Haftplätze und eine moderne Transportabteilung mit 18 Plätzen zur kurzzeitigen Unterbringung von Gefangenen.