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Kategorie: Recht / Justiz / Verfassungsschutz

Neueinstellungen für die Justiz weiter auf Rekordniveau

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „38 Proberichterinnen und Proberichter verstärken Gerichte und Staatsanwaltschaften.“

Schwerin – „In diesem Jahr haben wir bislang 38 Proberichterinnen und Proberichter eingestellt. Somit wird die Justiz jünger, denn in diesem Jahr gehen voraussichtlich 34 Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den wohlverdienten Ruhestand. Wir setzen in der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern den Kurs der Einstellungen auf Rekordniveau fort. Seit über 20 Jahren konnten wir nicht mehr so viele neue Kolleginnen und Kollegen begrüßen.

Nahezu ein Drittel der jungen Proberichterinnen und Proberichter sind Landeskinder. Knapp 80 Prozent aller Neueingestellten haben ihre zweite juristische Staatsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern absolviert und haben sich somit für das Land zum Leben entschieden. Das ist ein Beweis dafür, dass unser Rechtsreferendariat und die Justiz zum einen attraktive Arbeitsorte sind und wir es zum anderen auch schaffen, Menschen aus anderen Bundesländern von Mecklenburg-Vorpommern als Land zum Leben zu begeistern“, bilanziert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in Schwerin.

„Die Bemühungen der vergangenen Jahre wurden stetig erhöht, um nach dem abgeschlossenen Rechtsreferendariat die Assessorinnen und Assessoren in der Justiz des Landes zu behalten. So haben wir den Rekord vom letzten Jahr mit 31 Neueinstellungen in diesem Jahr überboten. 2021 wurden insgesamt 24 Proberichterinnen und Proberichter eingestellt, in den Jahren 2022 und 2023 waren es 18 und 27 Neueinstellungen.

Das heißt, in nicht einmal fünf Jahren verstärkten insgesamt 138 Proberichterinnen und Proberichter die Justiz unseres Landes. Besonders freue ich mich, dass wir auch in diesem Jahr die Staatsanwaltschaften stärken konnten. Von den 38 Neueinstellungen wurden 16 Proberichterinnen und Proberichtern für die Staatsanwaltschaften eingestellt. Ich setze alles daran, diesen Kurs der Stärkung der Justiz fortzusetzen“, versichert Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Justizministerin Bernhardt: „Die Sozialgerichte bauen Bestände ab.“

Seit der Zielvereinbarung sanken in der Sozialgerichtsbarkeit die durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten um bis zu 8,4 Monate.

Schwerin – „Mein Dank gilt der Sozialgerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern. Die Zielvereinbarung wird erfolgreich umgesetzt. Die Dauer der Verfahren und auch der Bestand an Altverfahren sinken. Die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit war zum Stichtag 30. Juni 2025 um bis zu 8,42 Monate geringer als am 31. Dezember 2023. Im selben Zeitraum ist der Anteil der Verfahren, die älter als zwei Jahre sind, um bis zu 22 Prozentpunkte gesunken“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Der Abbau der Bestände und die Reduzierung der Verfahrensdauern ist für alle Verfahrensbeteiligte erfreulich. Immerhin handelt es sich um sozialgerichtliche Verfahren, die für Menschen existenziell sein können. Ich danke dem Präsidenten des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern, dass er den Impuls aus der Praxis initiiert hat, der augenscheinlich sehr gut funktioniert. Waren Ende 2023 insgesamt noch rund 9.360 Verfahren anhängig, wurde der Gesamtbestand trotz teils steigender Eingänge zum 30. Juni 2025 insgesamt um rund 600 Verfahren im Endbestand verringert“, sagt Justizministerin Bernhardt.

„Im Gesamtbild konnte ebenso die Dauer der Verfahren verringert werden. Lag die durchschnittliche Erledigungszeit an den Sozialgerichten Schwerin, Rostock, Neubrandenburg und Stralsund Ende 2023 im Schnitt noch zwischen 13,3 und 21,39 Monaten, so verringerte sich die Dauer zur Mitte dieses Jahres auf 11,02 bis 15,13 Monaten. Auch am Landessozialgericht in Neustrelitz konnte eine Reduzierung der Verfahrensdauer im Schnitt um nahezu ein halbes Jahr von 28,42 auf 23,96 Monate erreicht werden. Dabei ist zu beachten, dass der Bestandsabbau in der ersten Instanz naturgemäß zu einem erheblichen Zuwachs an Rechtsmittelverfahren in der zweiten Instanz führt. Der Abbau der Verfahren, die älter als drei Jahre sind, geht ebenfalls kontinuierlich im Sinne der Zielvereinbarung voran. Der Anteil dieser anhängigen Hauptsacheverfahren an den Sozialgerichten verringerte sich von 2023 bis heute von 10,9 auf 7,57 Prozent, am Landessozialgericht von 32,03 auf 24,41 Prozent. Die erste Bilanz ist sehr erfreulich und lässt für die weitere Laufzeit der Zielvereinbarung bis 2028 noch einen weiteren Rückgang erwarten“, so Justizministerin Bernhardt.

Der Präsident des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern Axel Wagner: „Ich freue mich, dass die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit an den Sozialgerichten des Landes in Klageverfahren jetzt wieder auf weniger als 14 Monate gesunken ist. Dieser Wert wurde in einer Zielvereinbarung zwischen Justizministerin Bernhardt und mir angestrebt und bedeutet, dass die Sozialgerichte in Mecklenburg-Vorpommern jetzt sogar wieder etwas schneller sind als der Bundesdurchschnitt. Den Richterinnen und Richtern gebührt Dank für Ihren zeitweise überobligatorischen Einsatz und das fortbestehende Bemühen, Verfahren zeitnah abzuarbeiten.“

„Die Sozialgerichtsbarkeit war ab 2005 von einer historisch wohl einmaligen Klagewelle auf Grund der sogenannten Hartz-IV-Gesetze betroffen, die das Verfahrensaufkommen bei den Sozialgerichten in wenigen Jahren verdoppelt bis teilweise verdreifacht hat. Die damit verbundene Überlastung der Sozialgerichte, gerade auch in Mecklenburg-Vorpommern, hat zu bedauerlich langen Verfahrenslaufzeiten geführt, weil auch in Verfahren, die nach den notwendigen Ermittlungen entscheidungsreif waren, oft geraume Zeit bis zu einer mündlichen Verhandlung gewartet werden musste. Soweit natürlich auch jetzt noch viele Verfahren länger als 14 Monate dauern, ist dies in aller Regel dem Umstand geschuldet, dass die Gerichte im Interesse der Bürgerinnen und Bürger langwierige Sachverhaltsaufklärung, z.B. mehrere medizinische Gutachten, betreiben müssen“, erklärt Landessozialgerichtspräsident Wagner weiter.

Justizministerin Bernhardt: „Der Jura-Abschluss wird sicherer.“

Vor Studierenden der Universität Greifswald hat das Ministerium für Justiz über Pläne zum integrierten Bachelor und E-Examen informiert.

Greifswald – „Da wir viele Veränderungen vorhaben, wollen wir die Studierenden der Rechtswissenschaften so früh wie möglich mitnehmen. Das Studium soll künftig die Abschlussmöglichkeit ‚Bachelor of Laws‘ enthalten.

Der Entwurf der Landesregierung eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) ist derzeit im Anhörungsverfahren, bevor der Landtag den Entwurf beraten wird. Die geplante Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses ist ein Meilenstein, um das Studium sicherer zu gestalten. Denn wer alle universitären Anforderungen der Ersten juristischen Prüfung mit Ausnahme der staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllt hat, soll damit den ‚Bachelor of Laws‘ bekommen können.

Das steigert die Attraktivität des Studiums. Der akademische Wert der bis dahin erbrachten Studienleistungen wird sichtbar. Zum anderen soll es Studierende motivieren durchzuhalten. Denn der Druck im Falle eines Nichtbestehens der staatlichen Prüfung keinen berufsqualifizierenden Abschluss vorweisen zu können, wird genommen.

Außerdem bietet der geplante integrierte ‚Bachelor of Laws‘ auch den Zugang zu Masterstudiengängen und Berufsperspektiven in Wirtschaft und Verwaltung“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in einer Videobotschaft (.

„Auch im Bereich der Digitalisierung bleiben wir wettbewerbsfähig. Stichwort E-Examen. Das bereiten wir unter Hochdruck vor. Die Pilotierung erfolgt im Herbst. Klausuren der Zweiten juristischen Staatsprüfung können ab dann bereits elektronisch geschrieben werden. Die Klausuren der staatlichen Pflichtfachprüfung sollen ab dem Jahr 2027 folgen. Mecklenburg-Vorpommern hält damit Anschluss an andere Bundesländer“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt weiter.

Zeugnisübergabe für 52 neue Volljuristinnen und Volljuristen

Schwerin – „Die ersten von insgesamt 127 Referendarinnen und Referendaren haben in diesem Jahr die Zweite juristische Staatsprüfung abgelegt. Wir können heute 52 Zeugnisse übergeben. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Die Durchschnittsnote liegt bei 7,59 Punkten. Das ist eine Steigerung im Vergleich zum Prüfungstermin vor einem Jahr. Wir konnten einmal die Note ‚Gut‘ vergeben. Eigentlich müsste dieses Ergebnis ‚hervorragend‘ oder ‚super‘ genannt werden, das wissen alle, die jemals Jura studiert haben.

Der beste Absolvent hat die Zweite juristische Staatsprüfung mit hervorragenden 12,56 Punkten bestanden. Daneben haben wir zwölf Mal ein ‚Vollbefriedigend‘ und 23 Mal ein ‚Befriedigend‘ vergeben. Fast alle Absolventinnen und Absolventen haben sich nach der mündlichen Prüfung verbessert. Das ist ein gutes Zeichen. Die Ergebnisse verdienen Respekt, allen gilt mein herzlicher Glückwunsch“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Übergabe der Zeugnisse zum Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais‘ in Schwerin.

„Jede Volljuristin und jeder Volljurist werden gebraucht. Denn der demografische Wandel trifft auch die Justiz. Allein in diesem Jahr werden in Mecklenburg-Vorpommern mindestens 30 Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte den Dienst in Richtung Ruhestand verlassen. Diese Ausgangslage wird in den nächsten Jahren nicht besser. Daher stellen wir für unsere Verhältnisse rekordverdächtig viele Proberichterinnen und Proberichter ein.

Seit 2021 waren es über 100 Proberichterinnen und Proberichter. Jetzt im Juli startet die nächste Einstellungsrunde. Wir müssen die Justiz darüber hinaus modern und sicher aufstellen. Das ist unsere Herausforderung und Chance zugleich. Das sind beste Voraussetzungen für den Start ins Berufslebens. Auch die Anwaltschaft, Notariate, Behörden und Unternehmen benötigen Nachwuchs, um dem demografischen Wandel zu begegnen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Justiz mit Rekordteilnahme beim Rostocker Firmenlauf

Dabei sind über 50 Läuferinnen und Läufern aus der Justiz und dem Ministerium. Auch Ministerin Jacqueline Bernhardt wird teilnehmen

Rostock – „Mit einer Anzahl von 13 Staffeln wird das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz zusammen mit seinem Geschäftsbereich heute so stark wie nie zuvor vertreten sein. Ministerin Jacqueline Bernhardt beteiligt sich als Staffelläuferin am Team „JustizMammuts“. Die JVA Waldeck tritt mit den Teams „A-B-C-Foxes“, „Fuchsbau-Express“, „Red Foxes“ sowie „Gitterpiraten“ an. Die Staatsanwaltschaft Rostock wird mit „Straf(l)aufschub“ und „Die laufenden Ermittlungen“ starten. „Not fast but furios“ heißt das Team der Generalstaatsanwaltschaft.

Das Oberlandesgericht Rostock wird starten mit den Teams „Laufendes Verfahren“ und „Die flinken Füße der Gerechtigkeit“. Das Justizfeld zum Rostocker Firmenlauf abrunden werden das Amtsgericht Rostock mit „Erbschleicherinnen“ und „Run4Law“. Außerdem wird die Leitstelle für Frauen und Gleichstellung unter dem Motto „Diskriminier mich nicht, ich jogg hier nur!“ an den Start gehen.

„Wir sind 13 Staffeln aus der Justiz und dem Ministerium. Ich bin den mehr als 50 Starterinnen und Startern dankbar, dass sie die Fahnen für die Justiz und die Gleichstellung hochhalten und so auch die Themen im Alltag sichtbar machen. Mitmachen ist alles. Wir leben unser Motto der Nachwuchsgewinnung in der Justiz ‚MENSCH. RECHT. NAH.‘. Wir sind alle ein Team Justiz“, sagte Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor dem Start heute zum 16. Rostocker Firmenlauf. Zu erkennen sind die Läuferinnen und Läufer der Justiz an den blauen Laufshirts mit der Aufschrift „#mv #justiz #karriere“.

Mecklenburg-Vorpommern plant integrierten „Bachelor of Laws“

Das Kabinett befasst sich mit dem Entwurf des Juristenausbildungsgesetzes. Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Meilenstein für Studierende.“

Schwerin – Das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald soll um eine Abschlussmöglichkeit erweitert werden: den „Bachelor of Laws“. Die Landesregierung hat sich heute mit dem entsprechenden Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) befasst. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die geplante Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses für Studierende der Rechtswissenschaften ist ein Meilenstein. Damit steigern wir die Attraktivität des Jura-Studiums in Mecklenburg-Vorpommern und die Attraktivität für unser Land im juristischen Nachwuchsbereich“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettsitzung.

„Der geplante integrierte Bachelor soll ein gesicherter Abschluss für alle sein, die alle universitären Anforderungen der Ersten juristischen Prüfung mit Ausnahme der staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllt haben. Damit wollen wir den akademischen Wert der erbrachten Studienleistungen sichtbar machen. Zum anderen nimmt es den Studierenden die psychische Belastung, im Falle eines Nichtbestehens der staatlichen Prüfung keinen berufsqualifizierenden Abschluss vorweisen zu können.

In den letzten zehn Jahren haben im Schnitt rund 30 Prozent der Jura-Studierenden, die in Greifswald begonnen haben, die Erste juristische Prüfung am Ende bestanden. Hier soll der integrierte ‚Bachelor of Laws‘ mehr Studierende motivieren, in Greifswald zu bleiben und mit dem Abschluss den Zugang zu Masterstudiengängen und Berufsperspektiven in Wirtschaft und Verwaltung zu bekommen. Die Attraktivität des Studienorts Greifswald würde erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns im Vergleich zu anderen Bundesländern gestärkt werden“, so Ministerin Bernhardt.

„Mit dem integrierten Bachelor erhalten wir die hohe Qualität der juristischen Ausbildung. Die staatlichen Prüfungsanforderungen oder die Qualität des klassischen Jurastudiums werden nicht beeinträchtigt. Mit dieser Gesetzesinitiative setzen wir ein starkes Signal für eine moderne und zukunftsgerichtete Juristenausbildung in Mecklenburg-Vorpommern. Wir werden damit den Herausforderungen unserer Zeit gerecht, ohne die hohe Qualität der Ausbildung zu gefährden“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt weiter.

Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) geht nun in die Anhörung der Verbände.

Mehr als eine Million Euro für gemeinnützige Arbeit in M-V

Die Zuwendungen aus Ermittlungs- und Strafverfahren stiegen 2024. Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Soziales Leben gestärkt.“

Schwerin – Im vergangenen Jahr haben die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 1,7 Millionen Euro an Geldauflagen erteilt. Davon wurden rund 60 Prozent gemeinnützigen Einrichtungen zugewiesen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hebt hervor, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften auch im Jahr 2024 die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sehr sorgfältig gewählt haben.

„Unter den zehn meistbedachten Vereinen finden sich hauptsächlich Hospiz- und Präventionsangebote. Aber auch die Opferhilfe wurde gestärkt. Das zeigt deutlich, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften verantwortungsbewusst jeden Einzelfall abwägen. Die meistbedachten Vereine und Einrichtungen der letzten Jahre können transparent auf der Homepage des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz eingesehen werden“, sagt Ministerin Bernhardt.

Im Jahr 2024 lag die Summe aller Zuwendungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte etwas höher als 2023. Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sprachen in Ermittlungs- und Strafverfahren rund 1,1 Mio. Euro gemeinnützigen Vereinen zu. Ob diese Gelder bislang tatsächlich gezahlt wurden, wird statistisch nicht erfasst. Knapp 720.00 Euro wurden zudem der Staatskasse zugesprochen. In den vergangenen zehn Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern rund 14,3 Mio. Euro an Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verteilt worden, davon rund 8,8 Mio. Euro an gemeinnützige Einrichtungen.

Das Oberlandesgericht Rostock führt eine Liste mit rund 650 gemeinnützigen Vereinen, die Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren erhalten können. „Weitere gemeinnützige Vereine, die in diese Liste aufgenommen werden wollen, wenden sich einfach an das Oberlandesgericht Rostock und weisen insbesondere die Gemeinnützigkeit des Vereins nach“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt. Das OLG Rostock aktualisiert die Listen jährlich zum 1. Mai.

Sie möchten wissen, welche gemeinnützige Vereine im Jahr 2024 bedacht wurden? Die Auflistung der zehn größten Summen an Geldauflagen, die im Jahr 2024 zugesprochen wurden, finden Sie per Klick auf diesen ->Link.

Pakt für den Rechtsstaat

Justizministerin Jacqueline Bernhardt bringt einen entsprechenden Beschlussvorschlag aus M-V auf die Fachkonferenz JuMiKo ein

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern bringt in dieser Woche zur Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister den Beschlussvorschlag „Pakt für den Rechtsstaat – Beteiligung des Bundes“ ein.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Deutschland braucht dringend einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Es ist zu begrüßen, dass die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag einen neuen Pakt für den Rechtsstaat angekündigt hat. Die darin verankerten Punkte wie eine verbesserte Digitalisierung, die Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen und die personelle Stärkung müssen zügig umgesetzt werden.

Denn die Sicherung eines wehrhaften Rechtsstaats duldet keinen Aufschub. Darum soll die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister die Bundesjustizministerin bitten, zeitnah die notwendigen Schritte zur Bereitstellung der finanziellen Mittel für die personelle Stärkung der Justiz zu unternehmen“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo).

„Der Pakt für den Rechtsstaat aus dem Jahr 2019 war ein Erfolg. Er war ein gutes Fundament für die Stärkung des Rechtsstaates. Damals hatte Mecklenburg-Vorpommern mit 37 zusätzlichen Stellen für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte profitiert.

Gerade in schwierigen Zeiten muss die Justiz sicher und zuverlässig agieren können. Täterinnen und Täter müssen in angemessener Zeit ein Urteil bekommen können. Bürgerinnen und Bürgern müssen in angemessener Zeit zu ihrem Recht kommen können. Leider blieb die von uns geforderte Verstetigung des Paktes in der letzten Legislaturperiode aus.

Heute bedarf es insbesondere wegen der außerordentlich hohen Belastung in den Staatsanwaltschaften und den Verwaltungsgerichten deshalb umso mehr einer bundesweiten Kraftanstrengung, um die erforderlichen neuen Stellen zu generieren. Bund und Länder müssen an einem Strang ziehen, um die Arbeit der Justiz weiterhin flächendeckend zu garantieren“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor der JuMiKo.