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Kategorie: Recht / Justiz

Ermittlungserfolg bei Durchsuchungen

Rampe – Polizeilicher Staatsschutz vollstreckt mehrere Durchsuchungsbeschlüsse in den Landkreisen Nordwestmecklenburg sowie Rostock im Zusammenhang mit jungen Menschen in rechtsextremen Chatgruppen

Das Landeskriminalamt MV hat am heutigen Morgen des 21.05.2025 ab 06:00 Uhr im Auftrag der Staatsanwaltschaften Rostock und Schwerin an insgesamt 6 Objekten in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Rostock gerichtlich angeordnete Durchsuchungsbeschlüsse umgesetzt. Hierbei kamen zum Teil auch Spezialeinsatzkräfte des LKA MV zum Einsatz.

Vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen des polizeilichen Staatsschutzes im LKA MV über mehrere Monate zu einer WhatsApp-Chatgruppe, in der mehrere Personen rechtsextreme Inhalte austauschten und zur Begehung von Straftaten aufriefen. Bei den Beschuldigten handelt es sich mehrheitlich um Heranwachsende und vereinzelt um Jugendliche. Ziel der Durchsuchungen war das Auffinden von weiteren Beweismitteln.

Die Ermittlungen beziehen sich zum aktuellen Zeitpunkt auf Verstöße gem. §§ 86a, 130, 223, 224, 304 StGB sowie gegen das Waffengesetz. Bitte haben Sie Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt, zur Sicherung des Ermittlungsverfahrens, keine weiteren Details zu den einzelnen Tathandlungen herausgegeben werden können. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen wurden ca. 100 Kräfte aus unterschiedlichen Bereichen der Landespolizei MV eingesetzt.

Zeitgleich fanden in MV mehrere Durchsuchungen des Bundeskriminalamts im Auftrag der Bundesanwaltschaft, ebenfalls mit Staatsschutzbezug der PMK -rechts-, statt.

Dazu Innenminister Christian Pegel: „Die aktuellen Ermittlungen machen erneut deutlich: Es entsteht derzeit eine neue Szene sehr junger Rechtsextremer – extrem digital und gewaltbereit. Es ist erschreckend, dass rechtsextreme Umtriebe in rechtsextremen Chatgruppen vor allem bei sehr jungen Menschen momentan dermaßen erfolgreich verfangen. Rechte Ideologien haben in unserer Gesellschaft keinen Platz, egal, ob sie auf der Straße oder in Chats geäußert werden.

Diese Entwicklung macht deutlich, wie wichtig frühzeitige Aufklärung und klare Grenzen sind. Mein besonderer Dank gilt den Ermittlerinnen und Ermittlern sowie allen beteiligten Behörden für ihre akribische und entschlossene Arbeit. Sie macht noch einmal deutlich: Wer Hass und Hetze verbreitet und damit unsere demokratischen Werte angreift, muss mit Konsequenzen rechnen.“

Fluggastrechte in der EU reformieren

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt wirbt vor der Fachkonferenz für einen entsprechenden Beschlussvorschlag aus M-V

Schwerin – „Die praktische Umsetzung der Fluggastrechte-Verordnung weist erhebliche Mängel auf. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Rechtsweg immer noch zu kompliziert und zu undurchsichtig, was sie davon abhält, ihre Rechte bei Nichtbeförderung, Flugausfall oder Verspätungen von Flügen wahrzunehmen. Es ist daher überfällig, dass auf EU-Ebene die über zwanzig Jahre alte Fluggastrechte-Verordnung überprüft wird.

Die neue Bundesregierung soll sich nachhaltig für eine Reform einsetzen. Von dieser Bitte an die Bundesregierung möchte ich meine Kolleginnen und Kollegen auf der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister überzeugen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister in Berlin.

„In der Fluggastrechte-Verordnung sollte künftig verankert werden, dass Ausgleichs- und Erstattungsansprüche innerhalb von zwei Werktagen im Rahmen eines automatisierten Verfahrens erfüllt werden. Zumindest sollten Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet werden, ein einheitliches Muster für die Geltendmachung von Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung bereitzustellen. Wichtig ist mir auch, dass geprüft wird, ob und wie der unbestimmte Rechtsbegriff der ‚außergewöhnlichen Umstände‘ konkretisiert werden kann“, so Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.

„Für eine verbesserte Rechtslage der Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Luftfahrtunternehmen zukünftig auch zu mehr Verbindlichkeit verpflichtet werden. Dazu gehören neben der Information über die Fluggastrechte auch die Nennung einer ladungsfähigen Anschrift, einer qualifizierten E-Mail-Adresse sowie der zuständigen Schlichtungsstelle. Darüber hinaus sollte europaweit der Sanktionsrahmen für Verstöße gegen die Verpflichtungen aus der Fluggastrechte-Verordnung harmonisiert werden.

Außerdem hatte die VSMK schon mehrfach Verbesserungen der Fluggastrechte gefordert. Es ging zum Beispiel um eine verbraucherfreundlichere Regelung der Vorkassepraxis: Bei Flugbuchungen sollte überprüft werden, inwieweit die bisher übliche vollständige Vorleistung der Fluggäste, die nicht selten weit vor dem Abflugtermin erfolgt, unterbunden oder zumindest eingeschränkt werden kann. Denn die in den vergangenen Jahren zu beobachtenden Insolvenzen von Airlines führten oftmals zum vollständigen Geldverlust der Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch diese Bitte sollte von der VSMK ausgehen“, sagt Ministerin Bernhardt.

Pilotprojekt zur 110-Notruf-Ortung

MV beteiligt sich am Pilotprojekt zur 110-Notruf-Ortung – Pegel: Seit Monaten klar

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat in der heutigen Debatte im Landtag erneut das dargestellt, was das Innenministerium Anfang April bereits im Rahmen der Antwort einer Kleinen Anfrage an die Parlamentarier geantwortet hatte. Inhalt der Information an den Landtag damals wie heute: Die Landespolizei und das Innenministerium bereiten seit mehreren Monaten technisch und vertraglich die Teilnahme an der einzigen derzeit in Deutschland verfügbaren technischen Lösung für eine Standortübertragung bei Handyanrufen unter der Polizeinotrufnummer 110 vor.

Heute ergänzte der Minister, dass zwischenzeitig die Teilnahme Mecklenburg-Vorpommerns an dem Pilotprojekt zur Ortung von Notrufen aus Baden-Württemberg unterzeichnet wurde und jetzt technisch für die Notrufannahmestellen der Polizei vorbereitet wird, um zeitnah startklar zur Anwendung zu sein.

„Bereits in unserer Antwort auf die entsprechende Kleine Anfrage haben wir deutlich gemacht, dass wir dieses Pilotprojekt befürworten und unsere Teilnahme daran vorbereiten. Die erfolgte Unterschrift dazu habe ich auch heute in der Landtagssitzung deutlich gemacht. Dieser Prozesse musste gezielt angegangen und in intensiven Gesprächen mit dem Land Baden-Württemberg fertiggestellt werden. Bereits Geschehendes erneut einzufordern, ist absurd“, so Innenminister Christian Pegel.

Mit dieser Technologie kann bei Anrufen über die Notrufnummer 110 automatisch der genaue Standort der Anrufenden ermittelt werden. Die sogenannte „Advanced Mobile Location“-Technologie (AML) ermöglicht es, Einsatzorte deutlich schneller und präziser zu bestimmen – selbst dann, wenn die Anrufenden ihren Aufenthaltsort nicht genau mitteilen können. Die Landespolizei Baden-Württemberg hat dieses Projekt initiiert.

Zudem ist vorgesehen, dass in der anstehenden Novelle des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes eine sogenannte bereichsspezifische Rechtsgrundlage geschaffen wird, um diese sehr persönlichen Daten des Standortes des Anrufers auch dauerhaft automatisiert aus dem AML-Endpunkt des Landes Baden-Württemberg zur Notrufnachverfolgung abrufen zu können und damit Rechtssicherheit für die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen.

„Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger steht für uns an oberster Stelle. Deshalb war es uns wichtig, nicht nur zu fordern, sondern zu handeln – und zwar gründlich, rechtssicher und mit den richtigen Partnern. Deshalb bemüht sich die Landespolizei aktuell, auch schon vor der langfristig wirkenden Gesetzesänderung im Rahmen eines Projektes einen Testlauf durchzuführen – Abstimmungen mit Datenschützern und Technikern sind bereits eingeleitet“, so Christian Pegel.

Kinder sind und bleiben strafunmündig

Anlässlich neuer Diskussionen hat Ministerin Jacqueline Bernhardt die Ablehnung der Absenkung des Strafmündigkeitsalters bekräftigt

Schwerin – „Ich bleibe dabei: Eine Absenkung des Alters der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre lehne ich entschieden ab. Diese immer wieder auflebende Diskussion reiht sich ein in eine Chronik populistischer Schnellschüsse, getrieben von Bauchgefühl statt faktenbasierter Politik. Das Strafrecht dient nicht der Vergeltung, nicht der Erziehung durch Angst, sondern es setzt die individuelle Schuldfähigkeit voraus. Die Altersgrenze von vierzehn Jahren ist wissenschaftlich fundiert.

Sie hat sich in Deutschland seit vielen Jahrzehnten bewährt und entspricht europäischen und internationalen Maßgaben. Die Strafmündigkeitsgrenze ist keine willkürliche Zahl. Sie steht für einen gesellschaftlichen Konsens über Reife, Verantwortung und Kinderschutz. Sie basiert auf jahrzehntelanger Forschung, auf der Expertise von Psychologie, Pädagogik und Rechtsprechung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.

„Wissenschaftliche Ergebnisse zeigen, dass erst ab dem 14. Lebensjahr junge Menschen regelmäßig in der Lage sind, das Unrecht ihrer Taten im strafrechtlichen Sinne zu begreifen und somit strafrechtlich verantwortlich zu handeln. Kinder, die schwere Taten begehen, tun dies nicht aus gereifter krimineller Energie. Gründe sind vielmehr familiäre Vernachlässigung, psychische Auffälligkeiten und auch strukturelle Armut“, so Justizministerin Bernhardt.

„Natürlich erschüttert es uns alle, wenn Kinder schwere Straftaten begehen. Doch Einzelfälle dürfen nicht zum Generalverdacht führen. Einzelfälle rechtfertigen nicht grundlegende Gesetzesänderungen und Instrumentalisierungen führen nicht zur Lösung. Diese Einzelfälle geben uns vielmehr Anlass dazu, präventive Maßnahmen zu optimieren. Wir brauchen keine Scheindebatten im Strafrecht.

Wir brauchen eine starke Jugendhilfe mit guter Schulsozialarbeit und eine gute Früherkennung. Wir brauchen den Schulterschluss zwischen Jugend- und Sozialämtern, Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei und Zivilgesellschaft. Eine strafrechtliche Gerichtsverhandlung gegen ein zwölfjähriges Kind wäre kein Sieg des Rechtsstaats, sondern ein Offenbarungseid seiner Hilfslosigkeit. Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates. Es darf nur dort eingesetzt werden, wo andere Mittel versagen“, erklärt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Wir dürfen nicht zurückfallen in eine Politik, die vor allem bei Kindern nicht nach Ursachen fragt, sondern Schuldige konstruiert und Angst schürt. Die letzte politische Kraft, die das Strafmündigkeitsalter von 14 Jahren auf zwölf Jahre absenkte, war das NS-Regime. Wenn wir uns allein in Europa umschauen, so entspricht die Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren und höher nahezu ausnahmslos den Regelungen unserer europäischen Nachbarländer.

Einzig Ungarn stellt sich seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2013 mit der Absenkung der Altersgrenze auf zwölf Jahre gegen die UN-Kinderrechtskonvention und damit gegen internationales Recht und die Menschenrechte von Kindern. Denn der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes fordert auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention eine Altersgrenze, die höher als zwölf Jahre liegt. Das soll auch in Deutschland so bleiben“, so Justizministerin Bernhardt vor der heutigen Landtagssitzung.

Die Justiz gestaltet ihre Zukunft

„Changemanagement“ stand im Mittelpunkt der Strategiekonferenz mit der Führungsebene der Gerichte und Staatsanwaltschaften M-V

Basthorst – „Das Thema Changemanagement haben wir bewusst auf die Tagesordnung gesetzt. Denn die Justiz unseres Landes steckt wie die gesamte Gesellschaft mitten in einem Prozess der Veränderung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt auf der diesjährigen Strategiekonferenz mit den Präsidenten und der Präsidentin der Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern, der Generalstaatsanwältin und den Leitenden Oberstaatanwältinnen und Leitenden Oberstaatsanwälten im Schloss Basthorst.

„Vor zwei Jahren haben wir den Kurs begonnen mit der Umsetzung unseres Konzeptes ‚DIE Justiz 2030‘. DIE steht für digital, innovativ und effizient. Die fortschreitende Digitalisierung, insbesondere mit der Einführung der eAkte, wandelt unseren Arbeitsalltag enorm. Hinzu kommen der demografische Wandel, die Nachwuchsgewinnung ist mehr als nur Werbung für freie Stellen.

Darüber hinaus müssen wir beachten, dass die Generationskonflikte in den Arbeitsteams durch zum Beispiel unterschiedliche Wertevorstellungen zugenommen haben. Die Arbeitswelt hat sich zuletzt dank der Digitalisierung mit dem Homeoffice radikal verändert. Der Wandel schreitet auch in der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern unaufhaltsam voran. Es geht nicht mehr darum, dass wir uns auf die Veränderungen einstellen, sondern dass wir den Veränderungsprozess aktiv gestalten“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Die Herausforderungen der Führungsebene liegen breit gefächert in der Kommunikation und Partizipation. Gute Führung bedeutet zwar immer noch Verantwortung und Durchsetzungsvermögen. Gute Führung ist aber mehr denn je Motivation und Wertschätzung. Attraktivität im Job wird zunehmend am Umgang mit den Mitarbeitenden festgemacht. Das wissen wir aus Bewerbungsgesprächen, Rückkopplungen aus dem Geschäftsbereich oder schon von Fragen auf Ausbildungsmessen.

Auch bislang durchgeführte Organisationsuntersuchungen des Ministeriums zeigen, dass es wichtig ist, den Umgang mit diesen Veränderungsprozessen besonders in den Fokus zu nehmen und zu schauen, wie wir diesen noch besser gestalten können. Gemeinsam mit Führungskräften und den Beschäftigten der Gerichte und Staatsanwaltschaften wollen wir Leitbilder entwickeln. Ich danke der Präsidentin und den Präsidenten der Gerichte, der Generalstaatanwältin sowie den Leitenden Oberstaatanwältinnen und Leitenden Oberstaatsanwälten dafür, dass wir auf diesem Weg gemeinsam starten wollen.

Wir künftig noch stärker als heute Menschen in unseren Teams, die motiviert ihre Arbeit verrichten, begeistert die Arbeit in der Justiz weiterempfehlen, um so die nächste Generation anzuwerben. Digital, innovativ und effizient sind nicht zuletzt auch die Schlagworte, die der Justiz Bürgernähe und zügig mögliche Rechtsprechung ermöglichen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Richtfest auf dem Ulmencampus

Juristische Fakultät erhält neue Heimat

Rostock – Mit einem traditionellen Richtspruch und dem symbolischen Einschlagen der letzten Nägel wurde heute auf dem Ulmencampus der Universität Rostock das Richtfest für Haus 2 gefeiert. Das Gebäude wird derzeit umfassend saniert und umgebaut und soll künftig die Juristische Fakultät beherbergen.

An der feierlichen Veranstaltung nahmen unter anderem Finanzminister Dr. Heiko Geue, Wissenschaftsministerin Bettina Martin, Prof. Dr. Karsten Wolf, Prorektor für Studium und Lehre an der Universität Rostock, und Prof. Dr. Carsten Kremer, Dekan der Juristischen Fakultät, teil.

Verantwortlich für das Bauvorhaben ist das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Rostock aus dem Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Die Maßnahme ist Teil des Projekts ULMICUM, mit dem die Universität Rostock ihren geisteswissenschaftlichen Schwerpunkt auf dem Ulmencampus konzentriert. Insgesamt investiert das Land etwa 171 Mio. Euro in den Ulmencampus, davon entfallen ca. 10,7 Mio. Euro auf die Sanierung und den Ausbau des Hauses 2.

„Wir investieren hier in die Zukunft der Wissenschaft und zugleich in den Erhalt eines besonderen Baudenkmals. Dass rund 71 Prozent der beauftragten Firmen aus Mecklenburg-Vorpommern kommen, zeigt: Diese Investition stärkt nicht nur den Campus, sondern auch unsere re-gionale Wirtschaft“, betonte Finanzminister Dr. Heiko Geue während seines Grußwortes.

Haus 2 ist Teil eines größeren Entwicklungskonzepts zur Umwandlung des ehemaligen Kasernenareals an der Ulmenstraße in einen geistes-wissenschaftlichen Universitätscampus. Bereits heute befinden sich dort unter anderem die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät sowie die Universitätsverwaltung. Das modernisierte Haus 2 soll Ende 2026 den Lehrbetrieb für die Juristische Fakultät aufnehmen.

„Das ist ein großer Schritt für die weitere Modernisierung des Universi-tätsstandorts in Rostock. Mit dem baulichen Entwicklungskonzept des Ulmicums verfolgt die Universität Rostock eine klare, zukunftsgerichtete Vision: Die Bündelung der geisteswissenschaftlichen Fachrichtungen an einem zentralen Standort schafft nicht nur Synergien in Forschung und Lehre, sondern auch ein inspirierendes akademisches Umfeld für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende“, so Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

„Das heutige Richtfest ist ein bedeutender Meilenstein und gleichzeitig ein sichtbares Zeichen für die positive Entwicklung unseres Ulmencampus. Zukünftig wird es den Mitarbeitenden und Studierenden unserer Juristischen Fakultät eine ansprechende Arbeitsumgebung bieten, die Lehre und Forschung auf höchstem Niveau unterstützt und fördert“, er-gänzt Prof. Dr. Karsten Wolf, Prorektor für Studium und Lehre an der Universität Rostock.

Die Baumaßnahme im denkmalgeschützten Gebäude umfasst neben der vollständigen Erneuerung der Decken und dem Austausch der Dachkonstruktion auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit, zur energeti-schen Optimierung sowie zur funktionalen Neustrukturierung. Die historischen Ziegelfassaden werden aufgearbeitet und in das moderne Raumkonzept eingebunden. Während der Bauzeit wird die Nutzung des Campus aufrechterhalten. Die Fertigstellung von Haus 2 ist für Herbst 2026 vorgesehen.

Backhaus begrüßt Urteil zu Campingplatz

Stralsund – Das Landgericht Stralsund hat heute (06.05.2025) entschieden, dass die Regenbogen AG die im Wald gelegene Teilfläche des Campingplatzes auf dem Darß räumen muss. Das Land hatte den Pachtvertrag mit der Firma bereits zum 31. Dezember 2023 gekündigt. Umweltminister Dr. Till Backhaus sieht das Handeln des Landes durch das Urteil bestätigt: „Es ist gut, dass wir nun endlich Klarheit haben.

Viel zu lange schon haben sich das Land und die Regenbogen AG miteinander gestritten. Darunter haben Dauercamper, Gewerbetreibende und die Gemeinde Born zu leiden gehabt. In jedem von der Regenbogen AG angestrengten Prozess konnte sich das Land bisher durchsetzen. Ich gehe daher davon aus, dass das Unternehmen nicht in Berufung gehen wird und wir nun bald einen sauberen Schlussstrich unter das Thema ziehen können.

Zuletzt hatte sich die Familie Voßhall ja einsichtig gezeigt und zugestimmt, dass ein neuer Betreiber den gesamten Campingplatz bewirtschaften kann. Dafür bin ich dankbar und erwarte nun weitere konstruktive Gespräche über eine etwaige Ablöse für die Infrastruktur auf dem Teilstück des Campingplatzes. Hier sollten nicht erneut Gerichte bemüht werden müssen.“

Hilfe bei Vermisstensuche

Telekommunikationsüberwachung unterstützt Polizei erneut bei Vermisstensuche

Schwerin – Die Polizeibehörden in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2023 in insgesamt 131 Fällen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zur Gefahrenabwehr gemäß dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) eingesetzt. Das geht aus dem aktuellen Bericht vor hervor, den Innenminister Christian Pegel, im Kabinett vorgestellt hat und der im Anschluss dem Landtag übermittelt wurde.

Innenminister Christian Pegel betonte den gezielten und verantwortungsvollen Einsatz dieses Instruments: „Die Telekommunikationsüberwachung wurde, wie auch schon in den Jahren zuvor, allem eingesetzt, um vermisste, hilflose oder suizidgefährdete Personen schnellstmöglich zu finden. Erst wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind, wird die Überwachung der Telekommunikation als letztes Mittel in Betracht gezogen. Grundsätzlich ist dafür eine richterliche Anordnung erforderlich. In Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr im Verzug, können Polizeibehörden eine Maßnahme eigenständig anordnen, müssen jedoch umgehend eine richterliche Bestätigung einholen.“

Im Berichtszeitraum wurden 116 betroffene Personen über die sie betreffenden TKÜ-Maßnahmen informiert. In zwei Fällen wurden Inhalte der Telekommunikation ausgewertet, in fünf Fällen Standort- und Verkehrsdaten erhoben. In 120 Fällen beschränkten sich die Maßnahmen ausschließlich auf Standortdaten gemäß Telekommunikationsgesetz. In einem Fall kam zusätzlich ein sogenannter IMSI-Catcher zum Einsatz, um einen exakten Standort zu ermitteln.

Wie bereits im Vorjahr kam es im Jahr 2023 zu keiner akustischen Wohnraumüberwachung. Ebenso erfolgten keine Datenübermittlungen an Drittstaaten oder Stellen außerhalb des Anwendungsbereichs der DSGVO.

Die Landesregierung ist nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz gesetzlich zur Abgabe eines jährlichen Berichtes gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern über die Anzahl der Einsätze technischer Mittel nach dem SOG M-V zur Erhebung personenbezogener Daten aus Vertrauensverhältnissen, zum Schutz der bei einem Polizeieinsatz tätigen Personen in Wohnungen, zur Überwachung der Telekommunikation, zur Wohnraumüberwachung sowie nach § 100c der Strafprozessordnung zur akustischen Wohnraumüberwachung verpflichtet.

Seit dem Berichtsjahr 2021 besteht für die Landesregierung nicht mehr nur die Pflicht zur Unterrichtung über die Anzahl der unterrichtungspflichtigen SOG-Maßnahmen. Erstmals besteht zusätzlich auch die Pflicht, den Landtag über den Umfang der erfolgten Benachrichtigung der von den SOG-Maßnahmen betroffenen Personen in Kenntnis zu setzen. Um eine einheitliche Verfahrensweise bei der Angabe der Daten zu gewährleisten, wurde der 31. März 2023 als Stichtag für die Datenzulieferungen vorgegeben.