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Kategorie: Recht / Justiz / Verfassungsschutz

Justizministerin Bernhardt: „40 neue Stiftungen seit 2021“

Zum 3. Neustiftertreffen kündigt Ministerin Jacqueline Bernhardt die Stiftungstour 2026 „Soziales Engagement und Zusammenhalt“ an.

Schwerin – „Es gibt mittlerweile 210 Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern. Das sind gut 40 Stiftungen mehr als zu meinem Amtsantritt vor viereinhalb Jahren. Der Anstieg der Anzahl an Stiftungen war mein Ziel, denn Stiftungen leisten großartiges für Mecklenburg-Vorpommern. Daher habe ich zu jeder sich bietenden Gelegenheit für das Stiftungswesen geworben.

Das Motto unseres diesjährigen Neustiftertreffens ‚Soziales Engagement und Zusammenhalt‘ ist hochaktuell für die heutige Zeit. Die neu genehmigten Stiftungen fördern zum Beispiel die Inklusion, die Wissenschaft, den Umweltschutz oder die Völkerverständigung. Aber auch die vielen Familienstiftungen leisten Gesellschaftsarbeit bei der Förderung der kleinsten Zelle der Gesellschaft. Vielen Dank dafür“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum zweiten Neustiftertreffen in Schwerin.

„Für die neuen Stifterinnen und Stifter habe ich dieses Treffen ins Leben gerufen, damit die Stiftungen ihre Arbeit vernetzen können. Neustifterinnen und Neustifter sollen sich gegenseitig helfen und ihre Ansprechpersonen in der Stiftungsaufsicht und auch im Landesnetz der Stiftungen in MV von Angesicht zu Angesicht in ungezwungener Atmosphäre kennenlernen“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt. Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ist für die Stiftungsaufsicht zuständig.

„Seit dem letzten Neustiftertreffen vor ziemlich genau einem Jahr sind insgesamt gut 15 neue Stiftungen hinzugekommen. Viele davon sind Familienstiftungen. Aber mit den heute anwesenden gemeinnützigen Neustiftungen wie der Stiftung Zukunftswerk, der Klaus-Rothe-Stiftung, der Owe-Gluth-Stiftung oder auch der Robert-Dahl-Stiftung, ist zu erkennen, dass ihr Engagement sehr breit gefächert ist.

Stiftungszwecke dieser Stiftungen sind zum Beispiel die Förderungen von Wissenschaft und Forschung, Bildung, bürgerschaftliches Engagement, dem Völkerverständigungsgedanke, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, aber von Sport sowie Tier- Küsten- und Hochwasserschutz. Das ehrenamtliche Engagement zur Förderung unserer Gemeinschaft verdient Respekt und Dank“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

MV heißt 65 neue Referendarinnen und Referendare willkommen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Insgesamt bereiten sich hier 254 Frauen und Männer auf die zweite juristische Staatsprüfung vor.“

www.mv-justiz.de/karriere

Schwerin – „Ich heiße 65 Frauen und Männer zu ihrem Rechtsreferendariat hier in Mecklenburg-Vorpommern herzlich willkommen. Die Zahl derer, die den Vorbereitungsdienst für die Zweite juristische Staatsprüfung absolvieren, hat sich wieder erhöht.

Vor einem Jahr waren es im Juni noch 236 Frauen und Männer insgesamt im Referendariat, heute sind es 254 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. Es freut mich, dass Mecklenburg-Vorpommern für die angehenden Volljuristinnen und Volljuristen aus ganz Deutschland attraktiv ist.

Wir gehen mit der Zeit und entwickeln das Referendariat weiter. Erstmals haben wir diesem Jahr das E-Examen angeboten. Das Oberlandesgericht Rostock und das Landesjustizprüfungssamt sind dabei eine unverzichtbare Stütze“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Einstellung von 65 Referendarinnen und Referendaren.

„Knapp 28 Prozent der Referendarinnen und Referendare sind gebürtig aus Mecklenburg-Vorpommern. Der Anteil der gebürtigen Norddeutschen insgesamt liegt bei 54 Prozent. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den bisherigen Studienorten: Knapp die Hälfte der eingestellten Frauen und Männer hat hier im Land die Erste juristische Prüfung abgeschlossen und sich entschieden, vorerst hierzubleiben. Auch in diesem Einstellungsdurchgang ist Mecklenburg-Vorpommern wieder besonders attraktiv für angehende Juristinnen und Juristen aus Nordrhein-Westfalen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Von den 35 Frauen und 30 Männern kommen unter anderem 18 aus MV, jeweils zehn aus NRW und Schleswig-Holstein. Die weiteren Referendarinnen und Referendare kommen aus anderen Bundesländern und drei aus dem Ausland. 26 der Eingestellten haben ihr Studium der Rechtswissenschaften in M-V absolviert, zwölf in NRW und zehn in Berlin. Alle anderen legten ihre Erste juristische Prüfung in weiteren Bundesländern ab.

Bislang mehr Proberichterinnen und Proberichter eingestellt

„Im Jahr 2025 gab es um diese Zeit 16 Neueinstellungen, in diesem Jahr sind es 19“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag.

Schwerin – „Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz hat die Personalsituation im Geschäftsbereich stets im Blick. Die Zahlen der Bewerbungen auf eine Stelle im Rechtsreferendariat und auf freie Stellen für Proberichterinnen und Proberichter steigen weiter. Aktuell wird am Oberlandesgericht Rostock die Einstellungsrunde für den Start des Referendariats ab 1. Juni 2026 vorbereitet. Knapp 70 Stellen werden voraussichtlich besetzt werden können.

Im Ministerium haben wir darüber hinaus in diesem Jahr bereits 19 Proberichterinnen und Proberichter eingestellt. Das sind drei Einstellungen mehr als im selben Zeitraum des Vorjahres. Sechs der eingestellten frisch examinierten Volljuristinnen und Volljuristen sind in den vier Staatsanwaltschaften unseres Landes eingesetzt worden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zur Fragestunde.

„Unsere Einstellungspolitik ermöglicht in der Gesamtheit noch immer eine bedarfsgerechte Ausstattung der Justiz. Die vorhandenen bzw. freiwerdenden Stellen wurden und werden nach Möglichkeit nahtlos bzw. zeitnah besetzt. Die Gewinnung und Bindung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Justiz ist für das Ministerium ein Thema von grundsätzlicher und zentraler Bedeutung.

Das haben wir im April mit den Präsidentinnen und Präsidenten, der Generalstaatsanwältin sowie den Leitenden Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälten besprochen. Wir hatten eine sehr konstruktive und offene Atmosphäre. Die Herausforderungen, die die Justiz zu bewältigen hat, sind groß. Daher stehe ich weiterhin für einen neuen ‚Pakt für den Rechtsstaat‘ ein. Denn um leistungsstark zu bleiben und gegen Überlastungen gerüstet zu sein, brauchen wir die vom Bund angekündigte Anschubfinanzierung für neue Stellen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Justizministerin Bernhardt: „Fast täglich wird eine Frau getötet.“

Im Landtag fordert Ministerin Jacqueline Bernhardt: „Femizide sollten im Strafrecht als Mordmerkmal berücksichtigt werden.“

Schwerin – „Wenn Frauen getötet werden, weil sie sich trennen wollen, weil sie widersprechen oder einfach selbstbestimmt leben wollen, dann ist das kein privater Konflikt, sondern das schwerste Verbrechen gegen das Leben. Trennungstötungen weisen regelmäßig einen geschlechtsspezifischen Hintergrund auf und sind als Femizide einzuordnen.

Es wäre an der Zeit, dass Femizide ausdrücklich als Mordmerkmal im Strafrecht berücksichtigt werden. Es ist aus meiner Sicht folgerichtig, dass sich der Landtag hinter die Forderung stellt, sich im Bund dafür einzusetzen. Die Klarstellung des Mordmerkmals und das Bewusstsein dessen könnten in der Zukunft mancher Frau das Leben retten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zum TOP 35 „Femizide benennen und als schwerstes Verbrechen ahnden – Aufnahme von Femizid als Mordmerkmal“.

„Femizide sind Ausdruck von Besitzdenken, Kontrolle und patriarchalen Vorstellungen. Sie entstehen dort, wo Männer den Verlust von Macht und Verfügung über eine Frau nicht akzeptieren. Die Statistik im Jahr 2024 ist erschreckend: Im Jahr 2024 wurden 859 Frauen und Mädchen Opfer eines versuchten oder vollendeten Tötungsdelikts; 308 von ihnen wurden getötet – nahezu jeden Tag stirbt eine Frau. In Partnerschaften sind die Tatverdächtigen ganz überwiegend männlich. Mehr als die Hälfte der weiblichen Opfer wird im sozialen Umfeld getötet, mehr als ein Drittel durch den aktuellen oder früheren Partner“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt weiter.

„Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem, das im schlimmsten Fall tödlich endet. Das bestätigt auch die Forschung. Nach der FemiziDE-Studie des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen und des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen betreffen mehr als 80 Prozent der dort als Femizide eingeordneten Fälle Femizide nach einer heterosexuellen Partnerschaft.

Viele dieser Taten stehen mit einer tatsächlichen oder befürchteten Trennung in Zusammenhang. Die Studie spricht hier von sogenannten De-Etablierungsfemiziden, weil Täter die Trennung, den Kontrollverlust oder die Selbstbestimmung der Frau nicht akzeptieren können. Genau deswegen sind es auch nicht einfach eskalierte Beziehungskonflikte, sondern die Taten folgen oft einem Muster aus Gewalt, Kontrolle und sexistischen Rollenbildern. Die Studie zeigt auch, dass strafrechtliche Bewertungen dieser Taten unterschiedlich ausfallen.

Verurteilt wurden die Täter nach Partnerinnenfemiziden etwa zur Hälfte wegen Mordes und zur anderen Hälfte wegen Totschlags. Doch wenn eine Frau getötet wird, weil sie sich trennt oder sich dem Machtanspruch eines Mannes entzieht, dann darf diese Tat nicht in einer unklaren Grauzone verschwinden. Dann muss das Strafrecht die besondere Qualität dieses Unrechts klar benennen können“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Unser Strafgesetzbuch kennt bei Mord bestimmte Merkmale wie Heimtücke, Habgier und auch niedrige. Trennungs- und geschlechtsspezifisch motivierte Tötungen werden nicht immer mit der notwendigen Eindeutigkeit als Mord eingeordnet.

Darum ist der Antrag heute wichtig. Es geht um Rechtsklarheit. Femizide müssen auch strafrechtlich als das erkennbar werden, was sie sind: Ausdruck tödlicher geschlechtsspezifischer Gewalt. Das sind wir den Betroffenen schuldig. Das sind wir ihren Angehörigen schuldig. Das sind wir einer gerechten und gleichberechtigten Gesellschaft schuldig“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in ihrer Rede zur Landtagssitzung.

Entlastung der Justiz in M-V weiter ausgeweitet

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „An vier Gerichtsstandorten ist das Projekt ‚Outtasking Scannen‘ als Unterstützung etabliert.“

Schwerin – „Das monatliche Scanaufkommen mit rund 20.000 bis 40.000 Seiten ist an den Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin hoch. Denn trotz Digitalisierung kommen weiterhin Schriftsätze per Papierpost an. Die Erstellung der elektronischen Akte wird in dieser Übergangsphase somit erschwert. Daher baut die Justiz seit knapp zwei Jahren auf Hilfe von außen. Mittlerweile haben sich die Helferinnen und Helfer des Projektes ‚Outtasking Scannen‘ an vier Gerichtsstandorten etabliert: Am Amtsgericht Rostock, an den Justizzentren Neubrandenburg sowie Greifswald und am Amtsgericht Stralsund. In diesem Jahr wird das Projekt auf weitere Standorte ausgeweitet“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Das Projekt dient vor allem dazu, die Justizwachtmeistereien zu entlasten, damit sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Am Amtsgericht Rostock übernehmen seit Juni 2024 im Projekt ‚Outtasking Scannen‘ Mitarbeitende aus Werkstätten für beeinträchtigte Menschen ausgewählte Tätigkeiten im Scanprozess. Das ist somit auch ein Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in den Arbeitsprozess der öffentlichen Verwaltung. Wir ermöglichen mit dem Projekt die Teilhabe am normalen Arbeitsleben. Im Schnitt sind an den vier Standorten jeweils zwei bis drei Scanhelferinnen und Scanhelfer täglich im Einsatz. In Einzelfällen, beispielsweise bei krankheitsbedingten Ausfällen, ist weiterhin eine Unterstützung durch Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister erforderlich. Ich danke den Werkstätten für ihre Unterstützung“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt weiter.

Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist ein Dienstleistungsvertrag mit einer Werkstatt für beeinträchtigte Menschen (WfbM) im Rahmen von § 219 SGB IX. Die Scanhelferinnen und Scanhelfer bleiben weiterhin in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis zur Werkstatt.

Premiere für juristisches E-Examen war erfolgreich

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Von 69 Teilnehmenden haben 66 am PC geschrieben. Jetzt wird auch elektronisch korrigiert.“

Schwerin – „Der Meilenstein der Digitalisierung im Nachwuchsgewinnungssektor der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern ist gesetzt. Die Premiere, den schriftlichen Teil der Zweiten juristischen Staatsprüfung elektronisch zu absolvieren, war erfolgreich und verlief reibungslos. Für die Bewältigung dieser Mammutaufgabe danke ich dem Landesjustizprüfungsamt, dem Oberlandesgericht Rostock und allen IT-Beteiligten.

Es ist ein zeitgemäßer Schritt. Das beweist die Tatsache, dass sich von den insgesamt 69 Referendarinnen und Referendaren, die für die Prüfung zugelassen waren, 66 für die elektronische Variante entschieden haben. Nur drei schrieben per Hand. In den vergangenen Februar-Wochen wurden die Prüfungen an den drei Standorten Schwerin, Rostock und Greifswald abgenommen“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Justizstaatssekretärin und Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes Babette Bohlen: „Das E-Examen werden wir dank der erfolgreichen Premiere regulär anbieten können. Mecklenburg-Vorpommern ist mit diesem Schritt mit anderen Bundesländern gleichgezogen.

Wir wollen ab April 2027 für alle Rechtswissenschaftsstudierenden an der Universität Greifswald die Möglichkeit der elektronisch schriftlichen staatlichen Pflichtfachprüfung als ersten Teil der Ersten Juristischen Prüfung einführen. Zugleich wird ab März 2027 auch für die Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter die Möglichkeit bestehen, ihre Prüfung elektronisch abzulegen“, so Justizstaatssekretärin Bohlen.

Ministerin Jacqueline Bernhardt: „Ebenso ist es ein Meilenstein, dass nun auch die Prüferinnen und Prüfer die Examensarbeiten elektronisch korrigieren. Parallel arbeiten wir an der Einführung der elektronischen Prüfungsakte, deren Start mit dem kommenden Prüfungsdurchgang für die Zweite juristische Staatsprüfung im August 2026 geplant ist. Die Digitalisierung in der Justiz schreitet unaufhaltsam voran. Der Justizstandort Mecklenburg-Vorpommern bleibt somit deutschlandweit attraktiv“, so Ministerin Bernhardt.

Femizide müssen als Mordmerkmal gewertet werden

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt mahnt als „One Billion Rising“-Schirmherrin: „Die JuMiKo-Prüfbitte liegt vor.“

Schwerin – Das Motto der weltweiten Aktion „One Billion Rising“ ist in diesem Jahr „Women on Fire – Ni una menos“. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt ist auch in diesem Jahr für Mecklenburg-Vorpommern Schirmherrin der Aktion. In einer Videobotschaft sagt sie: „Das Motto unterstreicht deutlich unsere Bemühungen.

‚Ni una menos‘ ist ein feministischer Slogan aus Südamerika, der so viel bedeutet wie ‚Nicht eine weniger.‘ Wenn also das Motto bedeutet, dass uneingeschränkt alle Frauen aus Engagement für ihren Kampf gegen Gewalt brennen, dann kann ich das nur unterstützen. Die Auseinandersetzung mit Femiziden hat längst umfassende Dimensionen angenommen. Femizide müssen endlich als Mordmerkmal gewertet werden.

Daher haben wir in der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister eine entsprechende Prüfbitte an die Bundesministerin der Justiz beschlossen. Zu viel Zeit sollte die Prüfung nicht in Anspruch nehmen, denn die Betroffenen von patriarchischer Gewalt haben keine Zeit mehr. Statistisch gesehen wurde im Jahr 2023 täglich eine Frau oder ein Mädchen getötet, nur weil sie weiblich sind.

Eine Ergänzung des Tatbestandes des § 211 Abs. 2 des Strafgesetzbuches um ein weiteres Mordmerkmal zur Erfassung von trennungs- und geschlechtsspezifisch motivierten Tötungen ist vorzunehmen. Die Klarstellung des Mordmerkmals und das Bewusstsein dessen könnte in der Zukunft mancher Frau das Leben retten“, sagt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Der Aktionstag ‚One Billion Rising‘ ist leider jedes Jahr noch wichtig. Kern ist der Kampf für Frauen- und Mädchenrechte. Die Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verhindern, ist das klare Ziel des Tages. Es wird umso eher erreicht, je mehr sich für das Menschenrecht auf ein gewaltfreies Leben einsetzen.

Darum tanzen weltweit am 14. Februar Millionen Menschen als Zeichen für Gemeinschaft, Empörung, aber auch Hoffnung. Als Landesregierung arbeiten wir tagtäglich an unserer Verpflichtung, die Istanbul-Konvention für Betroffene von häuslicher und sexueller Gewalt umzusetzen.

Wir haben uns erfolgreich für das Gewalthilfegesetz eingesetzt, das vor genau einem Jahr beschlossen wurde“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in ihrer Videobotschaft zum Aktionstag „One Billion Rising“. Organisiert wird die Aktion vom Landessportbund M-V und der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Neubrandenburg.

200 Euro mehr für Auszubildende im Justizvollzug in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt verkündet den Anstieg anlässlich der Ernennung von 20 Anwärterinnen und Anwärtern.

Güstrow – „Sieben Jahre nach Einführung des Anwärtersonderzuschlags ist die Zahlung für unsere Auszubildenden erhöht worden. Der Zuschlag beträgt nun 50 Prozent statt bisher 35 Prozent vom Grundbetrag. Das macht monatlich rund 200 Euro brutto aus. Die Erhöhung ist ein wichtiges Zeichen der Nachwuchsgewinnung. Denn die Ausbildung der Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter ist eine wichtige Stütze im System des Rechtsstaats. Die gute Arbeit im Justizvollzug ist für die Sicherheit der Bevölkerung unverzichtbar“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Ernennung von 20 Frauen und Männern, die mit ihrer Ausbildung an der Bildungsstätte Justizvollzug in Güstrow starten.

Die gute Nachricht überbracht hat Justizstaatssekretärin Babette Bohlen in Stellvertretung der Ministerin, die an der Landtagssitzung teilnimmt. Staatssekretärin Babette Bohlen begrüßte die sechs Frauen und 14 Männer. Sie setzten sich aus 100 Bewerbungen durch. Das Durchschnittalter liegt bei gut 21 Jahren. Einige von ihnen haben bereits eine erste Ausbildung gemacht zum Beispiel als Verkäuferin, Bauten- und Objektbeschichter, Hotelfachmann oder Sozialassistent. Bewerben können sich alle ab 18 Jahren mit Mittlerer Reife oder Berufsreife plus abgeschlossener Berufsausbildung. –>Info.

In Güstrow bekamen heute auch zehn Frauen und Männer ihre Urkunden nach bestandener Prüfung. Sie wurden als Beamte auf Probe ernannt. Die beste Note war ein ‚gut‘ mit 13,96 Punkten. Staatssekretärin Bohlen betonte in ihrer Festrede: „Der Allgemeine Vollzugsdienst ist wichtiger Baustein der Resozialisierung. Unsere Bediensteten werden dem tagtäglich mit Menschlichkeit, Teamgeist und Verantwortungsbewusstsein gerecht. Sie helfen Gefangenen, den Weg zurück in ein Leben ohne neue Straftaten zu finden. Zum anderen tragen Sie dafür Sorge, dass die eigene Familie, die Nachbarschaft, der Freundeskreis weiterhin ein sicheres Leben haben.“