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Kategorie: Recht / Justiz / Verfassungsschutz

Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gestartet

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „100 Maßnahmen greifen ineinander, um Gewalt wirksam bekämpfen zu können.“

Schwerin – „Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine der schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen unserer Zeit. Sie findet in allen gesellschaftlichen Schichten statt. Den gewaltbetroffenen Menschen Schutz, Unterstützung und eine Perspektive auf ein gewaltfreies Leben zu ermöglichen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und eine zentrale Verantwortung des Staates. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, Frauen und Mädchen wirksam vor Gewalt zu schützen, Gewalt zu verhindern und Betroffene umfassend zu unterstützen. Die Konvention ist dabei weit mehr als ein völkerrechtliches Abkommen. Sie ist ein klarer Auftrag, Gleichstellung zu stärken, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und Gewalt konsequent entgegenzutreten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Kick-Off-Veranstaltung in Schwerin für den Start der Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Mecklenburg-Vorpommern.

„Die vorliegende Landesstrategie haben wir als Landesregierung beschlossen. Sie wurde vom Landtag bestätigt. Nun setzen wir diesen Auftrag auf Landesebene konkret um. Dabei verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz. Prävention, Schutz, Unterstützung und Strafverfolgung müssen ineinandergreifen, um Gewalt wirksam zu bekämpfen. 100 etablierte und neue Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt schaffen Transparenz. Sie reichen von der Weiterentwicklung präventiver Angebote in Kitas und Grundschulen bis hin zur Stärkung des Kinderschutzes im Rahmen des neuen Landeskinderschutzgesetzes. Zielgerichtetere Interventionen sollen mittels elektronischer Aufenthaltsüberwachung der gewaltausübenden Personen, also durch die sogenannte elektronische Fußfessel‘ nach spanischem Modell, erfolgen. So können gleichzeitig gewaltbetroffene Personen gewarnt werden. Besonders wichtig ist mir, dass die Bedürfnisse der Betroffenen konsequent in den Mittelpunkt gestellt werden. Mecklenburg-Vorpommern soll ein Land sein, in dem Frauen und Mädchen noch sicherer leben können, Gewalt keinen Platz hat und Gleichstellung selbstverständlich ist“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Monique Tannhäuser: „Mit der vorliegenden Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Mecklenburg-Vorpommern setzen wir ein klares Zeichen. Wir stärken entschlossen, koordiniert und nachhaltig den Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt. Gleichzeitig schreiben wir damit den Dritten Landesaktionsplan aus dem Jahr 2016 fort und entwickeln ihn bewusst weiter. Erstmals werden Prävention, Intervention sowie Schutz und Unterstützung in einer ressortübergreifenden Gesamtstrategie gebündelt. Ein umfassender Gewaltschutz gelingt nur im engen Zusammenwirken von Beratungsstellen und Frauenschutzhäusern, Polizei, Justiz, Gesundheitswesen, Bildungsbereich und Verwaltung. Dieses gemeinsame Engagement ist unverzichtbar. Denn trotz aller Fortschritte bleiben die Fallzahlen häuslicher und sexualisierter Gewalt auf einem konstant hohen Niveau, mit steigender Tendenz und bei einer gleichzeitig hohen Dunkelziffer“, so die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung Monique Tannhäuser.

Die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurden in einem intensiven, zweijährigen Beteiligungsprozesses unter fachlicher Begleitung des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz mit der IK-Koordinierungsstelle erarbeitet. Ministerin Jacqueline Bernhardt und Landesbeauftragte Monique Tannhäuser bedanken sich bei allen beteiligten Ministerien sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft im Landesrat. Der Landesrat zur Umsetzung der IK-Landesstrategie trat im Anschluss an die Kick-Off-Veranstaltung zusammen, um die nächsten Schritte der Umsetzung zu beraten.

Justiz-Frauen gewinnen Bronze beim Rostocker Firmenlauf

Mehr als 40 Läuferinnen und Läufern aus der Justiz und dem Ministerium waren dabei. Ministerin Jacqueline Bernhardt gratuliert.

Bronzemedaillen-Gewinnerinnen „Run4Law“ vom Amtsgericht Rostock. @JM
Bronzemedaillen-Gewinnerinnen „Run4Law“ vom Amtsgericht Rostock. @JM

Rostock – Die Staffel des Amtsgerichts Rostock „Run4Law“ hat am Abend zum 17. Rostocker Firmenlauf den dritten Platz bei den Frauen belegt.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt gratuliert aus Potsdam, wo gerade die Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister stattfindet.

„Es ist eine großartige Leistung und ein Zeichen dafür, dass unsere Justiz hervorragende Teams hat. Herzlichen Glückwunsch an das Amtsgericht Rostock.“

„Wir waren insgesamt zwölf Staffeln aus der Justiz und dem Ministerium. Ein großer Dank gilt den mehr als 40 Starterinnen und Startern für ihre sportlichen Leistungen. Sie haben Flagge gezeigt für die Justiz und die Gleichstellung.

Durch ihren sportlichen Einsatz werden unsere Themen auch sichtbar. Das Motto der Nachwuchsgewinnung in der Justiz ‚MENSCH. RECHT. NAH.‘ bekommt durch solche Veranstaltungen einen besonderen Wert“, sagte Ministerin Jacqueline Bernhardt nach dem Rostocker Firmenlauf.

Der Rostocker Firmenlauf gilt als das größte sportliche Teamevent des Landes. Insgesamt nahmen mehr als 4.000 Läuferinnen und Läufer in zusammen 1.045 Teams. Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz war zusammen mit seinem Geschäftsbereich mit zehn Teams vertreten.

Darunter waren Teams der JVA Waldeck, der Staatsanwaltschaft Rostock, vom Oberlandesgericht Rostock, aus dem Haus der Justiz Rostock sowie dem Amtsgericht Rostock. Darüber hinaus hatte die Fachhochschule in Güstrow mit ihrem Bereich Rechtspflege zwei Justiz-Teams gestellt.

Verfassungsschutzbericht 2025

Innenminister Christian Pegel: „Hybride Bedrohungen wollen das Vertrauen in unseren Staat zerstören“

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat heute gemeinsam mit Thomas Krense, Leiter der Verfassungsschutzabteilung den Verfassungsschutzbericht 2025 für Mecklenburg-Vorpommern in der Landespressekonferenz vorgestellt. Der Bericht zeigt, welchen extremistischen und sicherheitsrelevanten Herausforderungen Mecklenburg-Vorpommern aktuell gegenübersteht – verständlich, transparent und mit Blick auf die Sicherheit der Menschen im Land.

Im Jahr des 35-jährigen Bestehens des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern wird deutlich: Die Bedrohungslage ist weiterhin angespannt und vielfältig. Neben den bekannten Formen des Extremismus gewinnen neue Gefahren zunehmend an Bedeutung – vor allem hybride Bedrohungen und Radikalisierung im Internet.

„Hybride Bedrohungen richten sich nicht nur gegen einzelne Einrichtungen. Sie greifen das Vertrauen der Bevölkerung in Staat, Demokratie und Institutionen an. Dazu zählen Desinformation, Spionage, Cyberangriffe und Sabotage. Mecklenburg-Vorpommern ist davon ebenfalls intensiv betroffen – unter anderem auch wegen seiner Ostseelage, der Häfen, der Energieversorgung, der maritimen Wirtschaft sowie wichtiger Forschungs- und Infrastruktureinrichtungen“, betonte Innenminister Christian Pegel bei der Vorstellung und fügte hinzu:

„Der Bericht dokumentiert nicht nur Entwicklungen, sondern ist auch eine Grundlage für Prävention, Aufklärung und politische Entscheidungen. Wer unsere Demokratie schützen will, muss Gefahren früh erkennen und entschlossen handeln. Dazu gehört, extremistische Strukturen ebenso im Blick zu behalten wie verdeckte Einflussnahme fremder Staaten. Dafür braucht es einen handlungsfähigen Verfassungsschutz, der Entwicklungen rechtzeitig analysiert und die freiheitliche demokratische Grundordnung wirksam schützt.“

Hybride Bedrohungen nehmen weiter zu

Hybride Bedrohungen – also die gezielte Kombination aus Spionage, Cyberangriffen, Desinformation und politischer Einflussnahme – stellen weiterhin eine ernste Gefahr dar. Auch 2025 war Deutschland, und damit auch Mecklenburg-Vorpommern, Ziel solcher Aktivitäten. Besonders im Fokus standen russische Nachrichtendienste im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine.

Der Verfassungsschutz MV hat seine Fähigkeiten deshalb weiter ausgebaut und fungiert inzwischen als zentrale Anlaufstelle für den Umgang mit hybriden Bedrohungen. Der Austausch mit Behörden, Kommunen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen wurde intensiviert, insbesondere in sensiblen Bereichen wie maritimer Wirtschaft, kritischer Infrastruktur und Maschinenbau.

Radikalisierung verlagert sich zunehmend ins Internet

Radikalisierung findet heute immer häufiger im Internet statt. Das betrifft alle Formen des Extremismus. Über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste, Musik, kurze Videos, Memes oder geschlossene Chats versuchen extremistische Gruppen gezielt, vor allem junge Menschen zu erreichen und an ihre Ideologien heranzuführen.

Besonders gefährlich ist dabei die Mischung aus dem Gefühl, dazuzugehören, bewussten Provokationen, einfachen Feindbildern und der Verherrlichung von Gewalt. Gerade junge Menschen werden so emotional angesprochen, in Gruppen eingebunden und Schritt für Schritt an extremistische Denkweisen herangeführt.

„Extremisten nutzen die digitalen Räume sehr geschickt. Deshalb dürfen wir das Internet nicht sich selbst überlassen, sondern müssen dort klar Haltung zeigen. Unser Ziel ist es, junge Menschen stark zu machen – damit sie Manipulation, Hass und Gewalt erkennen und sich bewusst dagegen entscheiden können. Wer früh versteht, wie extremistische Propaganda funktioniert, ist besser geschützt. Prävention im digitalen Raum ist heute ein zentraler Bestandteil unserer Sicherheitsarbeit“, verdeutlichte der Minister.

Rechtsextremismus bleibt größte Gefahr

Auch 2025 bleibt Rechtsextremismus die größte Bedrohung für die Demokratie im Nordosten. Erstmals zählen die Sicherheitsbehörden mehr als 2.000 Personen zur rechtsextremen Szene – konkret sind es 2.030. Besonders auffällig ist, dass immer mehr junge Menschen dazukommen. Viele von ihnen stammen aus einem bislang locker organisierten Umfeld und rutschen schrittweise in extremistische Strukturen ab.

Große Sorgen bereitet vor allem die zunehmende Radikalisierung im Internet, die bis in den Schulalltag hineinwirkt. Dadurch stehen Lehrkräfte und Schulen vor immer größeren Herausforderungen, wenn es darum geht, extremistischen Tendenzen frühzeitig zu begegnen.

Um Jugendliche zu erreichen, nutzt die Szene zudem moderne Musikstile wie Rap oder partyähnliche Formate, die auf den ersten Blick harmlos wirken, aber extremistische Botschaften transportieren. Zudem zeigt sich eine engere Verbindung zwischen Rechtsextremismus, Kampfsport und der Hooligan-Szene. Kampfsport wird gezielt genutzt, um Gewaltbereitschaft und Zusammenhalt zu fördern.

„Rechtsextremisten versuchen, junge Menschen dort abzuholen, wo sie sich täglich aufhalten: im Netz, in der Musik und im Freizeitbereich. Dem müssen wir als Gesellschaft entschieden entgegentreten – mit klarer Haltung, Aufklärung und einem starken demokratischen Miteinander“, sagte der Minister mit Blick auf diese Entwicklung.

„Reichsbürger“: kleine Gruppen, große Probleme

Die Zahl der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ im Nordosten ist im Jahr 2025 deutlich gestiegen. Während der Verfassungsschutz zuvor von etwa 690 Personen ausging, lag das Personenpotenzial zuletzt bei rund 800, wobei der Anstieg vor allem Einzelpersonen ohne feste organisatorische Anbindung betrifft. Nur etwa 27 Prozent der Szene sind in Gruppen oder Zusammenschlüssen organisiert.

Den Sicherheitsbehörden zufolge gelten rund 19 Prozent der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene als gewaltorientiert. Etwa sieben Prozent von ihnen werden zugleich dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet. Die Szene fiel erneut durch Beleidigungen, Körperverletzungen, Widerstand gegen Polizeibeamte sowie massive Störungen von Verwaltungsabläufen auf.

„Diese Szene stellt unsere staatlichen Strukturen bewusst infrage und scheut dabei auch nicht vor Gewalt zurück. Umso wichtiger ist es, dass unsere Behörden handlungssicher, gut vernetzt und konsequent auftreten“, betonte Innenminister Christian Pegel.

Um Behörden besser zu schützen, veranstaltete der Verfassungsschutz im Februar 2026 das Symposium „Souverän im Amt“ mit rund 500 Teilnehmenden aus Verwaltung, Polizei, Justiz und Politik.

Linksextremismus: Jugendgruppen mit klarer Ideologie

Das linksextremistische Personenpotenzial blieb mit etwa 450 Personen stabil. An Bedeutung gewonnen haben jedoch ideologisch gefestigte, kommunistisch geprägte Jugendgruppen wie die Rote Jugend Rostock. Diese Gruppen sprechen gezielt junge Menschen an und vermitteln ein starkes Wir-Gefühl sowie revolutionäre Ideen.

„Extremistische Gruppen versuchen gezielt, junge Menschen mit einfachen Antworten und einem starken Wir-Gefühl für ihre Ideologie zu gewinnen. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, frühzeitig aufzuklären und demokratische Alternativen sichtbar zu machen“, erklärte Christian Pegel.

Die Zahl der gewaltbereiten Linksextremisten blieb etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

Islamismus und auslandsbezogener Extremismus

Das islamistische Personenpotenzial in Mecklenburg-Vorpommern lag im Jahr 2025 bei rund 200 Personen und damit leicht über dem Niveau des Vorjahres. Die Mehrheit dieser Personen, rund 190, lässt sich dem Salafismus zuordnen. Der Fokus der Sicherheitsbehörden lag vor allem auf islamistisch motivierten Einzelpersonen und digitalen Radikalisierungsprozessen. Auch 2025 blieben digitale Radikalisierungsprozesse in diesem Phänomenbereich relevant.

Das Personenpotenzial im Bereich des nicht-islamistischen, auslandsbezogenen Extremismus belief sich im Jahr 2025 auf rund 330 Personen. Der Schwerpunkt blieb die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK), der im Land rund 290 Personen zugerechnet wurden. Trotz des im Jahr 2025 fortgesetzten Annäherungs- und Friedensprozesses zwischen dem türkischen Staat und der PKK nutzt Letztgenannte Deutschland weiterhin als Rückzugsraum zur Finanzierung, Propagandaunterstützung und Mobilisierung.

Trotz erklärter Auflösung und Gewaltverzichts setzte die Organisation ihre Aktivitäten in Deutschland fort, etwa durch Spenden- und Rekrutierungsmaßnahmen.

Moderner Rechtsrahmen für mehr Sicherheit im Land

Angesichts wachsender und vielfältiger Bedrohungen für unsere Demokratie wurde auch der rechtliche Rahmen weiterentwickelt. Mit der Überarbeitung des Landesverfassungsschutzgesetzes sorgt Mecklenburg-Vorpommern dafür, dass Sicherheit und Freiheit gemeinsam gedacht werden. Das Ziel besteht darin, den Schutz der Grundrechte zu stärken, handlungsfähig zu bleiben und eine wirksame parlamentarische Kontrolle sicherzustellen – und das angepasst an die Herausforderungen unserer Zeit.

„Der Verfassungsschutzbericht 2025 macht deutlich: Unsere Demokratie steht unter Druck – durch unterschiedliche Akteure und auf ganz verschiedenen Wegen, ob offen oder im Verborgenen, im Alltag oder im digitalen Raum. Mecklenburg-Vorpommern begegnet diesen Herausforderungen mit Aufmerksamkeit, Sachlichkeit und Verantwortung. Eine starke Demokratie braucht Wissen, Zusammenhalt und einen handlungsfähigen Rechtsstaat. Nur gemeinsam können wir unsere freiheitliche demokratische Grundordnung auch in Zukunft schützen und stärken“, sagte Innenminister Christian Pegel abschließend.

M-V will Schutzlücke bei digitaler Gewalt für Kinder schließen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt bringt zur Fachkonferenz am 11./12.06. in Hamburg einen entsprechenden Beschlussvorschlag ein.

Schwerin – „Der strafrechtliche Schutz Minderjähriger im digitalen Raum muss dringend verbessert werden. Wir sehen Bedarf, das geltende Strafrecht gezielt zu ergänzen. Auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister bringe ich daher einen Beschlussvorschlag ein, wonach die Bundesministerin der Justiz gebeten werden soll, unsere Handlungsempfehlung zu prüfen.

Dass es eine Schutzlücke für Kinder im digitalen Raum geben könnte, haben bereits die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf ihrer Konferenz am 5. März vermutet. Sie baten damals um Prüfung, ob die Anbahnung von Manipulationen, die zu selbstverletzenden Handlungen führen, unter Strafe gestellt werden kann. Den strafrechtlichen Teil dieses Prüfauftrags greifen wir mit unserem Beschlussvorschlag auf.

Wir sehen Prüfbedarf, ob die Anbahnung von Manipulationen, die zu selbstverletzenden Handlungen führen, in dogmatisch tragfähiger und verfassungsrechtlich belastbarer Weise unter Strafe gestellt werden kann“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister wird in Hamburg am 11./12. Juni tagen.

„Welche Strukturen typische Konstellationen prägen, ist zuletzt im Hamburger ‚White-Tiger‘-Prozess sichtbar geworden. Es geht um Blackout- und Blue-Whale-Challenges, die Minderjährige in einer Sequenz von Aufgaben zu Eigenverletzungen bis hin zur Selbsttötung verleiten. Chats, in denen auf geäußerte Suizidgedanken nicht deeskalierend, sondern bestärkend reagiert wird.

Pro-Ana- und Pro-Mia-Foren, die Essstörungen als Lebensstil propagieren. Systematisches Cybermobbing, das gezielt auf Selbstverletzung oder Suizid hinwirkt. Die Erscheinungen liegen in der Sache unterschiedlich. Was sie verbindet, ist ihre Struktur. Sie beginnen zunächst mit harmlos erscheinender Kontaktaufnahme, Vertrauensaufbau und der schrittweisen Verschiebung dessen, was der Minderjährige als Gefahr oder als Norm wahrnimmt. Auf genau diese Struktur ist das geltende Strafrecht nicht voll zugeschnitten.“, so Justizministerin Bernhardt.

„§ 176b StGB erfasst sexuelles Cybergrooming, § 238 StGB digitale Belästigungen. Solange die Einwirkung sich in dem vollzieht, was man als ‚Anbahnung‘ bezeichnen kann, bleibt sie vor der Schwelle der Strafbarkeit. Das ist kein Versehen des Gesetzgebers, denn das Verleiten zur eigenverantwortlichen Selbstschädigung ist insoweit nicht strafbar, etwa wenn ein Erwachsener auf einen Jugendlichen einwirkt, der die schädigende Wirkung seines Tuns durchaus erkennt, sich aber gleichwohl durch fortgesetzte manipulative Einwirkung dazu bestimmen lässt. Wir schlagen deshalb vor, die Bundesjustizministerin um die Prüfung eines eigenständigen Straftatbestands zu bitten“, erklärt Ministerin Jacqueline Bernhardt vor der JuMiKo.

Justizministerin Bernhardt: „40 neue Stiftungen seit 2021“

Zum 3. Neustiftertreffen kündigt Ministerin Jacqueline Bernhardt die Stiftungstour 2026 „Soziales Engagement und Zusammenhalt“ an.

Schwerin – „Es gibt mittlerweile 210 Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern. Das sind gut 40 Stiftungen mehr als zu meinem Amtsantritt vor viereinhalb Jahren. Der Anstieg der Anzahl an Stiftungen war mein Ziel, denn Stiftungen leisten großartiges für Mecklenburg-Vorpommern. Daher habe ich zu jeder sich bietenden Gelegenheit für das Stiftungswesen geworben.

Das Motto unseres diesjährigen Neustiftertreffens ‚Soziales Engagement und Zusammenhalt‘ ist hochaktuell für die heutige Zeit. Die neu genehmigten Stiftungen fördern zum Beispiel die Inklusion, die Wissenschaft, den Umweltschutz oder die Völkerverständigung. Aber auch die vielen Familienstiftungen leisten Gesellschaftsarbeit bei der Förderung der kleinsten Zelle der Gesellschaft. Vielen Dank dafür“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum zweiten Neustiftertreffen in Schwerin.

„Für die neuen Stifterinnen und Stifter habe ich dieses Treffen ins Leben gerufen, damit die Stiftungen ihre Arbeit vernetzen können. Neustifterinnen und Neustifter sollen sich gegenseitig helfen und ihre Ansprechpersonen in der Stiftungsaufsicht und auch im Landesnetz der Stiftungen in MV von Angesicht zu Angesicht in ungezwungener Atmosphäre kennenlernen“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt. Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ist für die Stiftungsaufsicht zuständig.

„Seit dem letzten Neustiftertreffen vor ziemlich genau einem Jahr sind insgesamt gut 15 neue Stiftungen hinzugekommen. Viele davon sind Familienstiftungen. Aber mit den heute anwesenden gemeinnützigen Neustiftungen wie der Stiftung Zukunftswerk, der Klaus-Rothe-Stiftung, der Owe-Gluth-Stiftung oder auch der Robert-Dahl-Stiftung, ist zu erkennen, dass ihr Engagement sehr breit gefächert ist.

Stiftungszwecke dieser Stiftungen sind zum Beispiel die Förderungen von Wissenschaft und Forschung, Bildung, bürgerschaftliches Engagement, dem Völkerverständigungsgedanke, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, aber von Sport sowie Tier- Küsten- und Hochwasserschutz. Das ehrenamtliche Engagement zur Förderung unserer Gemeinschaft verdient Respekt und Dank“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

MV heißt 65 neue Referendarinnen und Referendare willkommen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Insgesamt bereiten sich hier 254 Frauen und Männer auf die zweite juristische Staatsprüfung vor.“

www.mv-justiz.de/karriere

Schwerin – „Ich heiße 65 Frauen und Männer zu ihrem Rechtsreferendariat hier in Mecklenburg-Vorpommern herzlich willkommen. Die Zahl derer, die den Vorbereitungsdienst für die Zweite juristische Staatsprüfung absolvieren, hat sich wieder erhöht.

Vor einem Jahr waren es im Juni noch 236 Frauen und Männer insgesamt im Referendariat, heute sind es 254 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. Es freut mich, dass Mecklenburg-Vorpommern für die angehenden Volljuristinnen und Volljuristen aus ganz Deutschland attraktiv ist.

Wir gehen mit der Zeit und entwickeln das Referendariat weiter. Erstmals haben wir diesem Jahr das E-Examen angeboten. Das Oberlandesgericht Rostock und das Landesjustizprüfungssamt sind dabei eine unverzichtbare Stütze“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Einstellung von 65 Referendarinnen und Referendaren.

„Knapp 28 Prozent der Referendarinnen und Referendare sind gebürtig aus Mecklenburg-Vorpommern. Der Anteil der gebürtigen Norddeutschen insgesamt liegt bei 54 Prozent. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den bisherigen Studienorten: Knapp die Hälfte der eingestellten Frauen und Männer hat hier im Land die Erste juristische Prüfung abgeschlossen und sich entschieden, vorerst hierzubleiben. Auch in diesem Einstellungsdurchgang ist Mecklenburg-Vorpommern wieder besonders attraktiv für angehende Juristinnen und Juristen aus Nordrhein-Westfalen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Von den 35 Frauen und 30 Männern kommen unter anderem 18 aus MV, jeweils zehn aus NRW und Schleswig-Holstein. Die weiteren Referendarinnen und Referendare kommen aus anderen Bundesländern und drei aus dem Ausland. 26 der Eingestellten haben ihr Studium der Rechtswissenschaften in M-V absolviert, zwölf in NRW und zehn in Berlin. Alle anderen legten ihre Erste juristische Prüfung in weiteren Bundesländern ab.

Bislang mehr Proberichterinnen und Proberichter eingestellt

„Im Jahr 2025 gab es um diese Zeit 16 Neueinstellungen, in diesem Jahr sind es 19“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag.

Schwerin – „Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz hat die Personalsituation im Geschäftsbereich stets im Blick. Die Zahlen der Bewerbungen auf eine Stelle im Rechtsreferendariat und auf freie Stellen für Proberichterinnen und Proberichter steigen weiter. Aktuell wird am Oberlandesgericht Rostock die Einstellungsrunde für den Start des Referendariats ab 1. Juni 2026 vorbereitet. Knapp 70 Stellen werden voraussichtlich besetzt werden können.

Im Ministerium haben wir darüber hinaus in diesem Jahr bereits 19 Proberichterinnen und Proberichter eingestellt. Das sind drei Einstellungen mehr als im selben Zeitraum des Vorjahres. Sechs der eingestellten frisch examinierten Volljuristinnen und Volljuristen sind in den vier Staatsanwaltschaften unseres Landes eingesetzt worden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zur Fragestunde.

„Unsere Einstellungspolitik ermöglicht in der Gesamtheit noch immer eine bedarfsgerechte Ausstattung der Justiz. Die vorhandenen bzw. freiwerdenden Stellen wurden und werden nach Möglichkeit nahtlos bzw. zeitnah besetzt. Die Gewinnung und Bindung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Justiz ist für das Ministerium ein Thema von grundsätzlicher und zentraler Bedeutung.

Das haben wir im April mit den Präsidentinnen und Präsidenten, der Generalstaatsanwältin sowie den Leitenden Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälten besprochen. Wir hatten eine sehr konstruktive und offene Atmosphäre. Die Herausforderungen, die die Justiz zu bewältigen hat, sind groß. Daher stehe ich weiterhin für einen neuen ‚Pakt für den Rechtsstaat‘ ein. Denn um leistungsstark zu bleiben und gegen Überlastungen gerüstet zu sein, brauchen wir die vom Bund angekündigte Anschubfinanzierung für neue Stellen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Justizministerin Bernhardt: „Fast täglich wird eine Frau getötet.“

Im Landtag fordert Ministerin Jacqueline Bernhardt: „Femizide sollten im Strafrecht als Mordmerkmal berücksichtigt werden.“

Schwerin – „Wenn Frauen getötet werden, weil sie sich trennen wollen, weil sie widersprechen oder einfach selbstbestimmt leben wollen, dann ist das kein privater Konflikt, sondern das schwerste Verbrechen gegen das Leben. Trennungstötungen weisen regelmäßig einen geschlechtsspezifischen Hintergrund auf und sind als Femizide einzuordnen.

Es wäre an der Zeit, dass Femizide ausdrücklich als Mordmerkmal im Strafrecht berücksichtigt werden. Es ist aus meiner Sicht folgerichtig, dass sich der Landtag hinter die Forderung stellt, sich im Bund dafür einzusetzen. Die Klarstellung des Mordmerkmals und das Bewusstsein dessen könnten in der Zukunft mancher Frau das Leben retten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zum TOP 35 „Femizide benennen und als schwerstes Verbrechen ahnden – Aufnahme von Femizid als Mordmerkmal“.

„Femizide sind Ausdruck von Besitzdenken, Kontrolle und patriarchalen Vorstellungen. Sie entstehen dort, wo Männer den Verlust von Macht und Verfügung über eine Frau nicht akzeptieren. Die Statistik im Jahr 2024 ist erschreckend: Im Jahr 2024 wurden 859 Frauen und Mädchen Opfer eines versuchten oder vollendeten Tötungsdelikts; 308 von ihnen wurden getötet – nahezu jeden Tag stirbt eine Frau. In Partnerschaften sind die Tatverdächtigen ganz überwiegend männlich. Mehr als die Hälfte der weiblichen Opfer wird im sozialen Umfeld getötet, mehr als ein Drittel durch den aktuellen oder früheren Partner“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt weiter.

„Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem, das im schlimmsten Fall tödlich endet. Das bestätigt auch die Forschung. Nach der FemiziDE-Studie des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen und des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen betreffen mehr als 80 Prozent der dort als Femizide eingeordneten Fälle Femizide nach einer heterosexuellen Partnerschaft.

Viele dieser Taten stehen mit einer tatsächlichen oder befürchteten Trennung in Zusammenhang. Die Studie spricht hier von sogenannten De-Etablierungsfemiziden, weil Täter die Trennung, den Kontrollverlust oder die Selbstbestimmung der Frau nicht akzeptieren können. Genau deswegen sind es auch nicht einfach eskalierte Beziehungskonflikte, sondern die Taten folgen oft einem Muster aus Gewalt, Kontrolle und sexistischen Rollenbildern. Die Studie zeigt auch, dass strafrechtliche Bewertungen dieser Taten unterschiedlich ausfallen.

Verurteilt wurden die Täter nach Partnerinnenfemiziden etwa zur Hälfte wegen Mordes und zur anderen Hälfte wegen Totschlags. Doch wenn eine Frau getötet wird, weil sie sich trennt oder sich dem Machtanspruch eines Mannes entzieht, dann darf diese Tat nicht in einer unklaren Grauzone verschwinden. Dann muss das Strafrecht die besondere Qualität dieses Unrechts klar benennen können“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Unser Strafgesetzbuch kennt bei Mord bestimmte Merkmale wie Heimtücke, Habgier und auch niedrige. Trennungs- und geschlechtsspezifisch motivierte Tötungen werden nicht immer mit der notwendigen Eindeutigkeit als Mord eingeordnet.

Darum ist der Antrag heute wichtig. Es geht um Rechtsklarheit. Femizide müssen auch strafrechtlich als das erkennbar werden, was sie sind: Ausdruck tödlicher geschlechtsspezifischer Gewalt. Das sind wir den Betroffenen schuldig. Das sind wir ihren Angehörigen schuldig. Das sind wir einer gerechten und gleichberechtigten Gesellschaft schuldig“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in ihrer Rede zur Landtagssitzung.