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Kategorie: Wirtschaft

Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe IV

Schwerin – Unternehmen, die Anfang 2022 einen Antrag auf Überbrückungshilfe IV stellen und nicht zeitnah einen Abschlag erhalten, können eine Brückenfinanzierung beim Land beantragen.

„Um den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern schneller zu dringend benötigter Liquidität zu verhelfen, will das Land bei Unternehmen, die länger auf erste Zahlungen aus der Überbrückungshilfe IV warten müssen, einen Teil der Überbrückungshilfe IV vorfinanzieren. Wir wollen Unternehmen entlasten. Für die Sicherung der Zahlungsfähigkeit ist es wichtig, dass sie möglichst schnell Unterstützung bekommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag nach dem Kabinett. Anträge auf Vorfinanzierung können ab dem 18. Januar gestellt werden.

Die Vorfinanzierung erfolgt als Darlehen und bemisst sich an den betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2022. Vorfinanziert werden u.a. betriebliche Mieten und Pachten sowie Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung. Entstehen dem Unternehmen Personalkosten, werden diese mit einem Zuschlag auf die Fixkosten berücksichtigt. Die Vorfinanzierung beträgt 45 Prozent der so berechneten betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2022, maximal 200.000 Euro.

„Mit der Vorfinanzierung stellt das Land sicher, dass auch dort schnell erste Mittel für laufende Verpflichtungen ankommen, wo das aus verfahrenstechnischen Gründen vonseiten des Bundes nicht möglich ist“, betonte Wirtschaftsminister Meyer weiter.

Die Vorfinanzierung erfolgt zinsfrei. Antragsberechtigt sind Antragsteller auf Überbrückungshilfe IV, die nicht zeitnah einen Abschlag erhalten. Die Rückzahlung der Vorfinanzierung erfolgt aus der regulären Auszahlung der Überbrückungshilfe IV. Für die Finanzierung sind 3,5 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.

Bewilligungsstelle ist die GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3 in 19055 Schwerin. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2022.

Die Antragsunterlagen stehen ab dem 18. Januar 2022 auf der Homepage der GSA unter www.gsa-schwerin.de zum Download bereit.

Weiterer Baustein für mehr Klimaschutz

50Hertz und Stadtwerke Stralsund starten Power-to-Heat-Anlage

Stralsund – Die Stadtwerke-Tochter SWS Energie GmbH und der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz haben gemeinsam eine weitere Power-to-Heat-Anlage (PtH) in Mecklenburg-Vorpommern in Betrieb genommen. Nach dem Prinzip „Nutzen statt Abregeln“ wandelt sie Windstrom, der aufgrund von Netzengpässen nicht vollständig zu den Verbrauchszentren abtransportiert werden kann, in „grüne“ Fernwärme für die Hansestadt Stralsund um. Mit einer Leistung von 6,5 MW handelt es sich um die bisher leistungsstärkste von drei Anlagen, die 50Hertz gemeinsam mit Partnern ans Netz gebracht hat.

Die PtH-Anlage ist in einem neuen Heizhaus der Stadtwerke untergebracht. Sie ergänzt moderne Brennwert-Blockheizkraftwerke (BHKW) und eine „Galerie“ von vier Wärmespeichern mit einer Höchstkapazität von knapp 40 MWh. Das darin gespeicherte Warmwasser, das entweder durch die BHKW´s oder die PtH-Anlage erzeugt wird, steht der Fernwärmeversorgung in den Wohngebieten von Knieper Nord über Knieper West bis Grünhufe für über 10.000 Haushalte zur Verfügung.

Bei der PtH-Anlage handelt es sich um einen Widerstands-Heißwasserkessel, der im Falle eines Überangebotes von Strom aus Windparks an Land und auf dem Meer anspringt, während gleichzeitig die erdgasbasierten konventionellen BHKW‘s heruntergefahren werden. Die Investitionskosten in Höhe von 1,275 Millionen Euro hat gemäß Energiewirtschaftsgesetz vollständig 50Hertz übernommen. Durch die eingesparten Brennstoff- und CO2-Kosten sowie die entfallenden Entschädigungen für das Abregeln der Windräder entsteht ein volkswirtschaftlicher und ökologischer Vorteil. Die Stadtwerke haben dieses Bauprojekt genutzt, um über die PtH-Anlage und den erforderlichen Wärmespeicher hinaus wichtige eigene Zukunftsinvestitionen ihres Wärme- und Kältenetzes zu tätigen. Für die Stromversorgung des Standortes wurde in ein Eigenstrom-BHKW und in eine neue Kälteanlage investiert. Somit belaufen sich die Gesamtinvestitionen am neuen Energiestandort auf knapp 4 Millionen Euro.

„Die Stadtwerke Stralsund haben mittlerweile ein breites Portfolio an klimafreundlichen Technologien zur Minimierung der CO2-Emissionen aufgebaut“, so Stadtwerke Geschäftsführer Dieter Hartlieb. Und weiter: „Sehr innovative BHKW´s mit hocheffizienter Brennwerttechnik, BHKW´s, welche mit klimaneutralem Biomethan aus der eigenen Biogasanlage betrieben werden, und nicht zuletzt über 20 Photovoltaikanlagen zur solaren Stromerzeugung stellen das Rückgrat der Energieerzeugung der einzelnen Töchter der Stadtwerke dar“. SWSE-Geschäftsführer Ralf Bernhardt ergänzt: „Die PtH-Anlage mit 50Hertz ist ein weiterer wichtiger Baustein für den Klimaschutz.“

Dr. Dirk Biermann, Geschäftsführer Märkte und Systembetrieb von 50Hertz erklärte: „Durch die Kooperation mit den Stadtwerken Stralsund haben wir ein weiteres Instrument an der Hand, Windstrom noch besser als bisher in unsere Netze zu integrieren und Engpasssituationen zu entspannen. Das deckt sich darüber hinaus auch mit dem Ziel der neuen Bundesregierung, bis 2030 etwa die Hälfte des Wärmebedarfs in Deutschland klimaneutral bereitzustellen.“

Der neue Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Jochen Schulte, sagte bei der Inbetriebnahme der Anlage: „Klimaschutz spielt im Programm der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern eine zentrale Rolle. Kooperationen wie beispielsweise zwischen den Stadtwerken Stralsund und 50Hertz senken Emissionen und tragen zur Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung bei. Wir brauchen in Mecklenburg-Vorpommern noch mehr innovative Vorhaben, um überschüssigen Strom sinnvoll für andere Energieformen zu nutzen.“

Dr. Alexander Badrow, Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund ergänzte: „Vor über zehn Jahren haben wir in Stralsund ein Klimaschutzkonzept verabschiedet und einen Klimarat berufen. Die stürmische Entwicklung der Erneuerbaren Energien und die Notwendigkeit einer Power-to-Heat-Lösung war damals noch nicht absehbar. Sie passt perfekt in unsere erfolgreiche Klimaschutzstrategie, die wir seither konsequent umsetzen.“

In Mecklenburg-Vorpommern wird 50Hertz zusammen mit den Stadtwerken Rostock und den Stadtwerken Neubrandenburg noch zwei weitere PtH-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 50 MW in Betrieb nehmen. In Hamburg ist ebenfalls eine Anlage bereits in Betrieb, eine weitere mit einer Leistung von 80 MW ist am Standort des Kohlekraftwerks Wedel im Bau.

Der Kooperationsvertrag zwischen 50Hertz und den Stadtwerken Stralsund beruht auf im Jahre 2017 vorgenommenen Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Damals hat der Gesetzgeber Übertragungsnetzbetreibern die Möglichkeit eingeräumt, mit einem Betreiber einer KWK-Anlage Redispatch-Verträge über die Errichtung sowie den Betrieb einer PtH-Anlage abzuschließen. Gemäß §13 Abs. 6a EnWG sollte überschüssiger Strom im damals definierten sogenannten Netzausbaugebiet nicht abgeregelt, sondern mithilfe von PtH in Wärme transformiert und so genutzt werden. Zum Netzausbaugebiet zählten der nördliche Teil Niedersachsens sowie die Bundesländer Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Inzwischen wurde im EnWG der Begriff des Netzausbaugebietes abgeschafft und es können nach dem Prinzip „Nutzen statt Abregeln“ auch in südlicheren Regionen Deutschlands, in denen Netzengpässe vorliegen, entsprechende Redispatch-Verträge mit Betreibern von Fernwärmenetzen auf KWK-Basis abgeschlossen werden. Die entstehenden Kosten für dieses Modell werden über die Netzentgelte abgerechnet.

50Hertz betreibt das Stromübertragungsnetz im Norden und Osten Deutschlands und baut es für die Energiewende bedarfsgerecht aus. Unser Höchstspannungsnetz hat eine Stromkreislänge von etwa 10.490 Kilometern – das ist die Entfernung von Berlin nach Rio de Janeiro. Das 50Hertz-Netzgebiet umfasst die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen sowie die Stadtstaaten Berlin und Hamburg. In diesen Regionen sichert 50Hertz mit etwa 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rund um die Uhr die Stromversorgung von 18 Millionen Menschen. 50Hertz ist führend bei der sicheren Integration Erneuerbarer Energien: In unserem Netzgebiet stammen über 60 Prozent des ver-brauchten Stroms aus regenerativer Erzeugung – bis zum Jahr 2032 wollen wir übers Jahr gerechnet 100 Prozent Erneuerbare Energien sicher in Netz und System integrieren. Anteilseigner von 50Hertz sind die börsennotierte belgische Holding Elia Group (80 Prozent) und die KfW Bankengruppe mit 20 Prozent. Als europäischer Übertragungsnetzbetreiber ist 50Hertz Mitglied im europäischen Verband ENTSO-E.

BIRKENSTOCK kommt nach Pasewalk

BIRKENSTOCK beabsichtigt Kauf eines Grundstücks mit 120.000 m² Fläche im Industriepark Berlin-Szczecin – Investitionen von mindestens 50 Millionen Euro in der ersten Ausbaustufe – mittelfristig Schaffung von 1.000 Arbeitsplätzen

Pasewalk – Richtungsentscheidung bei der Standortsuche für das neue EVA/PU Kompetenzzentrum: Nach vorläufigem Abschluss des umfangreichen Auswahlverfahrens hat der Industriepark Berlin-Szczecin (Mecklenburg-Vorpommern) gute Aussichten, der Standort für das zukunftsweisende Leuchtturmprojekt von BIRKENSTOCK zu werden. Die neue Produktionsstätte ist in der ersten Ausbauphase mit Investitionen in Höhe von mindestens 50 Mio. EUR verbunden. Wegen des starken weltweiten Wachstums von BIRKENSTOCK ist schon heute eine Erweiterung der Produktions­stätte geplant. Mittelfristig sollen in dem neuen Vorzeigewerk 1.000 neue Arbeitsplätze entstehen. Damit ist das EVA/PU Kompetenzzentrum nicht nur das größte Investitionsvorhaben in der Geschichte des deutschen Traditionsunternehmens, sondern wäre auch eine der größeren Industrie­ansiedlungen in Mecklenburg-Vorpommern seit der Wiedervereinigung. BIRKENSTOCK wäre damit auf Anhieb einer der größten privaten Arbeitgeber in der Metropolenregion zwischen Berlin und Szczecin (Stettin).

Der von BIRKENSTOCK präferierte Standort liegt auf dem Gebiet der Stadt Pasewalk (Landkreis Vorpommern-Greifswald). BIRKENSTOCK hat sein Interesse am Kauf eines Grundstücks mit 120.000 Quadratmetern Fläche bekundet. Die Stadtvertreter haben auf ihrer heutigen Sitzung mit großer Mehrheit dem Verkauf dieser Fläche an BIRKENSTOCK zugestimmt. Eine entsprechende notarielle Vorvereinbarung wird morgen Vormittag unterzeichnet. Der abschließende Kauf ist noch an bestimmte Voraus­setzungen wie etwa das Vorliegen der notwendigen bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen geknüpft. Angesichts des engen Zeitrahmens, der sich aus dem starken Wachstum ergibt, führt BIRKENSTOCK deshalb die Gespräche mit einem weiteren potenziellen Standort vorerst fort.

BIRKENSTOCK CEO Oliver Reichert: „Ich danke allen Beteiligten für die professionellen Beratungen und die bisherige positive Begleitung unseres Investitionsvorhabens. Das neue EVA/PU Kompetenzzentrum ist für uns als Marke von überragender strategischer Bedeutung. Unsere Investitionen sind nicht nur ein klares Bekenntnis zum Standort Deutschland, sie sind auch eine wichtige Investition in unser künftiges Wachstum. Deshalb ist es für die Realisierung des Projektes in Pasewalk elementar wichtig, dass wir den Zeitplan, auf den wir uns verständigt haben, halten. Ich vertraue auf die Zusagen aller Beteiligten.“

Nach dem Willen von BIRKENSTOCK soll es sehr schnell losgehen. Nach Möglichkeit sollen die Bauarbeiten noch im zweiten Quartal 2022 starten. Die Produktion soll noch im ersten Quartal 2023 anlaufen. Im neuen EVA/PU Kompetenzzentrum werden hochwertige Kunststoff- und Outdoorsandalen hergestellt. Dabei wird BIRKENSTOCK in puncto Innovation und Nachhaltigkeit neue Maßstäbe setzen und baut deshalb bei dem neuen Standort u.a. auf Emissionsvermeidung, Energieeffizienz, höchste energetische Gebäudestandards, den Einsatz erneuerbarer Energien, recycelbare und C02-arme Baustoffe oder auch Dachbegrünungen.

Es sind im Wesentlichen drei Vorteile, mit denen sich Pasewalk besonders als Standort für die neue Produktionsstätte empfiehlt: Erstens, der gut erschlossene, entwicklungsfähige Industriepark, der auch hinreichend Raum für weiteres Wachstum lässt. Zweitens, die verkehrsgünstige Anbindung an die A20 und den Schienenverkehr. Und drittens das Arbeitskräftepotenzial, dem mit Blick auf das starke Wachstum von BIRKENSTOCK eine Schlüsselrolle bei der Standortentscheidung zufällt. Mittelfristig sollen im neuen Werk 1.000 Arbeitsplätze entstehen. In der Anlaufphase plant BIRKENSTOCK mit 400 Beschäftigten zu starten. Ein weiterer Pluspunkt für Pasewalk ist die breite politische Unterstützung: Stadt, Kreis und Land haben zugesagt, BIRKENSTOCK bei der Realisierung des Projekts tatkräftig zu unterstützen und eine plangerechte Umsetzung des Investitionsvorhabens zu ermöglichen.

Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern äußerte sich wie folgt: „Wir freuen uns über das starke Interesse von Birkenstock an Mecklenburg-Vorpommern. Und wir wünschen uns, dass das Unternehmen zu uns kommt. Ich sehe in der Ankündigung von BIRKENSTOCK auch einen Erfolg unserer Vorpommern-Politik. Das Land hat die Erschließung des Industrieparks Berlin-Stettin bei Pasewalk stark gefördert. Eine Ansiedlung wäre ein großer Erfolg für Vorpommern und für das ganze Land.“

Prozessinnovationen

Rostocker Unternehmen ASTECH Angewandte Sensortechnik GmbH investiert in Prozessinnovationen

Rostock – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat sich am Donnerstag bei der ASTECH Angewandte Sensortechnik GmbH in Rostock über aktuelle Vorhaben informiert. Das Unternehmen ist auf berührungslose Messtechnik in der Industrie spezialisiert und will jetzt im Bereich der Teilautomatisierung forschen.

„Die Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien im Produktionsprozess eines Unternehmens erhöht die Wertschöpfung und macht Kapazitäten frei. Prozesse werden verschlankt und Mitarbeitende entlastet. Diesen Weg geht die ASTECH Angewandte Sensortechnik GmbH mit ihrem neuen Vorhaben. Das Wirtschaftsministerium unterstützt diese Entwicklung“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort bei der Übergabe eines Fördermittelbescheides.

Die ASTECH Angewandte Sensortechnik GmbH plant, eine Prozessinnovation zu entwickeln und umzusetzen. Unter dem Titel „Teilautomatisierung von Ein- und Ausgangsprüfung von Zulieferteilen und fertigen Sensoren“ sollen ausgewählte Prozesse im Unternehmen selbst sowie in Bereichen der Ein- und Ausgangsprüfungen von Halbzeugen in Form von Leiterplatten beziehungsweise fertigen Sensoren automatisiert werden. Dafür ist vorgesehen, die verschiedenen Stationen vom bisher manuell geprüften Wareneingang von Einzelteilen bis hin zur manuellen Ausgangsprüfung eines fertigen Produkts weitestgehend automatisiert zu dokumentieren. Durch die Teilautomatisierung der Ein- und Ausgangsprüfung von Halbzeugen, Leiterplatten und fertigen Sensoren ist es ASTECH nach eigenen Angaben möglich, die Arbeitszeit bei wichtigen Prozessen innerhalb der Wertschöpfungskette deutlich zu reduzieren. In diesem Zusammenhang soll eine Steigerung der Produktivität durch bessere Auslastung der beteiligten Mitarbeitenden erreicht werden.

„Durch das frühzeitige Herausfiltern fehlerhafter Teile entsteht eine Qualitätssteigerung im Produktionsprozess. Das hilft dem Unternehmen, effektiver die Kundenwünsche zu bedienen“, sagte Schulte.

Die Gesamtinvestition für das Vorhaben beträgt rund 351.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Höhe von knapp 176.000 Euro.

Um die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu verstärken und jungen, innovativen Technologiefirmen beste Chancen zu bieten, hat die Landesregierung die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in den vergangenen Jahren weiter ausgebaut. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel aus dem EFRE lagen in der Förderperiode 2014 bis 2020 bei 218 Millionen Euro.

Davon wurden unter anderem 245 Verbundforschungsvorhaben in Höhe von 115 Millionen Euro unterstützt, 57 Prozessinnovationen in Höhe von 8,6 Millionen Euro sowie 64 einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Höhe von 31,4 Millionen Euro. Die Gesamtheit der bewilligten Zuschüsse ging unter anderem zu 24,5 Prozent an kleine Unternehmen, zu 11,6 Prozent an mittlere Unternehmen und zu 26,6 Prozent an große Unternehmen.

Mecklenburg-Vorpommern stehen in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) etwa 924 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sollen 65 Prozent in das Politikfeld 1 – ein intelligenteres Europa – fließen und davon 266 Millionen Euro in den Bereich der wirtschaftsnahen Forschung. Von den geplanten 266 Millionen Euro sollen für die Verbundforschungsförderung und den Technologietransfer etwa 102 Millionen Euro eingesetzt werden.

Korrosionsschäden in Schaltanlagen

Bentwisch – Wie lassen sich Korrosionsschäden an elektrischen Schaltanlagen möglichst genau vorhersagen, um hohe Instandhaltungskosten oder einen Komplettausfall zu vermeiden? Mit diesen Fragen will sich die we3 witte elektrotechnik GmbH aus Bentwisch im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens beschäftigen.

„Ausfälle in elektrischen Schaltanlagen führen in der Regel zu hohen Instandhaltungskosten und können im Extremfall ein Systemversagen nach sich ziehen. In diesen Fällen vorausschauend zu agieren ist das Ziel der we3 witte elektrotechnik GmbH. Das Unternehmen will eine Messeinheit zur Korrosionsdetektion und -prognose selbst entwickeln und zur Marktreife bringen. Hier kann ein hohes Marktpotential und eine wichtige Erweiterung des Produktportfolios für das Unternehmen entstehen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort bei der Übergabe eines Fördermittelbescheides.

Das Unternehmen fertigt seit 2009 am Standort Bentwisch mit rund 25 Mitarbeitenden Schaltschränke und Kabelkonfektionen für Kunden in Deutschland und Europa. Neben der Entwicklung und Erstellung von Schalt- und Aufbauplänen werden passende komplexe Softwarelösungen entwickelt und getestet. Der Kundenkreis kommt nach Unternehmensangaben unter anderem aus den Bereichen Schiffs- und Bootsbau, Wasser- und Abwassertechnik sowie dem Maschinen- und Anlagenbau. Jetzt soll ein Messsystem mit Auswertelogik zur Korrosionserfassung für Schaltschränke in hoch korrosiven Umgebungen entwickelt und zur Marktreife gebracht werden. Ziel ist, ein komplexes System mit Korrosionssensor, Steuerung und einer Kommunikationseinheit zur Fernüberwachung zu entwickeln.

„So können nach erfolgreichem Abschluss des Projektes Anlagenwartungen gezielt und ressourcenschonend durchgeführt werden. Zugleich besteht die Möglichkeit, Havarien und ungeplante Ausfälle vorausschauend zu minimieren“, sagte Schulte.

Die Gesamtinvestition für das Vorhaben beträgt rund 415.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Höhe von knapp 202.000 Euro.

Um die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu verstärken und jungen, innovativen Technologiefirmen beste Chancen zu bieten, hat die Landesregierung die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in den vergangenen Jahren weiter ausgebaut. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel aus dem EFRE lagen in der Förderperiode 2014 bis 2020 bei 218 Millionen Euro.

Davon wurden unter anderem 245 Verbundforschungsvorhaben in Höhe von 115 Millionen Euro unterstützt, 57 Prozessinnovationen in Höhe von 8,6 Millionen Euro sowie 64 einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Höhe von 31,4 Millionen Euro. Die Gesamtheit der bewilligten Zuschüsse ging unter anderem zu 24,5 Prozent an kleine Unternehmen, zu 11,6 Prozent an mittlere Unternehmen und zu 26,6 Prozent an große Unternehmen.

Mecklenburg-Vorpommern stehen in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) etwa 924 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sollen 65 Prozent in das Politikfeld 1 – ein intelligenteres Europa – fließen und davon 266 Millionen Euro in den Bereich der wirtschaftsnahen Forschung. Von den geplanten 266 Millionen Euro sollen für die Verbundforschungsförderung und den Technologietransfer etwa 102 Millionen Euro eingesetzt werden.

Kurzarbeitergeld ist wichtig

Schwerin – Heute hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in der Aktuellen Stunde des Landtages zum Thema „Sicherheit und Perspektiven für Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Pandemie: Durchbruch beim Kurzarbeitergeld“ die Bedeutung des Kurzarbeitergeldes betont: „Das Kurzarbeitergeld ist ein wichtiges Instrument, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Und das aus zwei Gründen. Erstens können die Unternehmen ihre Belegschaft zusammenhalten, Fachkräfte, die dringend gebraucht werden und große Erfahrungen haben. Und zweitens schützt das Kurzarbeitergeld Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit.“

„Wir in Mecklenburg-Vorpommern und ich ganz persönlich haben uns entschieden dafür eingesetzt, dass das Kurzarbeitergeld über den 31. Dezember 2021 fortgeführt und wieder aufgestockt wird. Denn wie die Unternehmen können auch die Beschäftigten nichts dafür, dass viele Branchen in eine Schieflage gekommen sind“, so die Regierungschefin weiter. Der Bund habe zugesagt, dass das Kurzarbeitergeld weiter beantragt werden kann. Die Aufstockung, die zunächst im April 2021 ausgelaufen wäre, dann nur bis zum Ende des Jahres verlängert worden war, wird beibehalten.

Beschäftigte mit mindestens 50 % Kurzarbeit erhalten damit bis zu 70 % ihres Nettogehalts, ab dem 4. Monat Kurzarbeit, 77 %, wenn sie Kinder haben. Und ab dem 7. Monat gilt weiterhin die Aufstockung auf bis zu 80 % ihres Gehalts. Wenn sie Kinder haben, auf bis zu 87 %. „Das ist ein wichtiges Signal an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und an die Unternehmerinnen und Unternehmer“, so die Regierungschefin.

Schwesig: „Als Land werden wir auch die Neustart-Prämie neuauflegen. Sie beträgt bis zu 700 Euro im Monat nach der Rückkehr aus der Kurzarbeit. Und das Steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Neustartprämie ist zusätzlich zum Kurzarbeitergeld eine wichtige Hilfe für die Beschäftigten und ihre Familien und zeigt auch: unser Land steht an der Seite der Unternehmen und Beschäftigten.“

EU-Gelder für Landwirte in M-V

Schwerin – Wie in den Vorjahren erfolgt auch 2021 die Auszahlung der EU-Agrarbeihilfen, den sogenannten Direktzahlungen, an mehr als 4.700 Landwirte in Höhe von insgesamt 347 Mio. Euro zu Weihnachten.

„Dies ist mir auf Grund der nach wie vor angespannten Wirtschaftssituation in vielen Betrieben infolge der schwierigen Witterungsbedingungen in den letzten Jahren, sowie der anhaltenden Pandemie-Situation sehr wichtig“, betont Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Das Geld sollte zu Weihnachten bei der jeweiligen Hausbank auf dem Konto der Landwirte eingegangen sein.

Die flächenbezogenen Direktzahlungen der sogenannten 1. Säule bestehen aus der Basis-, der Greening- und der Umverteilungsprämie. Darüber hinaus erhalten Junglandwirte und Kleinerzeuger weitere Prämien.

Der Minister erinnert auch noch mal daran, dass für das Antragjahr 2022 in fast allen flächengebundenen Förderprogrammen der 2. Säule Neuanträge für auslaufende Verpflichtungen zum 31.12.2021 sowie für ganz neue Antragsteller für ein Jahr möglich sind. Ausnahme bilden mit einer Verpflichtungsdauer von drei Jahren sogenannte „Einführer“ im Ökolandbau. Das Einreichen des „ELER-Antrags 2022“ ist noch bis zum 31.12.2021(Ausschlussfrist) online unter „agrarantrag-mv.de“ möglich.

Keine Testpflicht nach Auffrischimpfung

Schwerin – Personen, die bereits eine Auffrischimpfung (Boosterimpfung) erhalten haben, sind zukünftig von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung befreit. Diesen Beschluss fasste die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister des Bundes und der Länder (GMK) am gestrigen Abend. Mecklenburg-Vorpommern hatte diese Initiative mit vorbereitet.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern diese gemeinsam getroffene Entscheidung umgehend in unsere neue Corona-Landesverordnung verankert. Damit treten die Regelungen bereits am Donnerstag, den 16. Dezember in Kraft“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese in Schwerin.

Die Befreiung von der Testpflicht gilt für Personen, die einen Nachweis über eine durchgeführte Boosterimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Seit dieser Auffrischimpfung müssen zudem mindestens 14 Tage vergangen sein.

Eine Ausnahme der Testbefreiung besteht für den Zutritt in medizinische und pflegerische Einrichtungen. „Pflegeheime und Krankenhäuser sind besonders sensible Bereiche. Zum Schutz der vulnerablen Personengruppen wird deshalb dort weiterhin auch von Personen mit einer Auffrischimpfung ein negatives Testergebnis verlangt werden“, betonte Ministerin Drese.

„Der Schutz nach einer Boosterimpfung ist nach den zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Erkenntnissen sehr hoch. Sie reduziert sowohl die Gefahr einer Infektion als auch das Risiko einer weiteren Übertragung deutlich. Deshalb ist die Aufhebung der Testpflicht für diesen Personenkreis nach derzeitigem Kenntnisstand richtig und angemessen“, so Drese.

Wichtig ist nach Einschätzung der Ministerin aber auch, dass Bund und Länder die Regelungen laufend, spätestens nach zwei Monaten, bewerten werden und sie ggf. entsprechend der Lagedynamik anpassen.

Das Bundesgesundheitsministerium wird von der GMK darüber hinaus gebeten, zu prüfen, ob und inwieweit weitere Personengruppen in den Anwendungsbereich der Aufhebung der Testpflicht einbezogen werden sollten. Dazu soll auch eine Stellungnahme der Ständigen Impfkommission und des Expertenrats eingeholt werden.