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Kategorie: Wirtschaft

Konsumklima steigt zum dritten Mal in Folge

Nürnberg – Zum Ende des Jahres 2022 verbessert sich die Verbraucherstimmung in Deutschland noch einmal. Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartung wie auch die Anschaffungsneigung gewinnen hinzu. GfK prognostiziert für das Konsumklima für Januar 2023 -37,8 Punkte und damit 2,3 Punkte mehr als im Dezember dieses Jahres (revidiert -40,1 Punkte). Dies sind die Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für Dezember 2022.

Damit setzt das Konsumklima seine vorsichtige Erholung fort. Moderatere Energiepreise als ursprünglich erwartet sowie die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Dämpfung der Energiekosten sorgen für den zurückgehenden Pessimismus.

„Mit dem dritten Anstieg in Folge arbeitet sich das Konsumklima langsam aus dem Tief. Das Licht am Ende des Tunnels wird etwas heller“, erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte. „Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Abfederung der explodierenden Energiekosten zeigen offenbar ihre Wirkung. Dennoch kann noch keine Entwarnung gegeben werden. Die Erholung des Konsumklimas, wie wir sie derzeit sehen, steht noch auf wackeligen Füßen. Sollte sich zum Beispiel die geopolitische Lage wieder verschärfen und zu einer deutlichen Erhöhung der Energiepreise führen, würde das Licht am Ende des Tunnels sehr schnell wieder dunkler werden oder sogar ganz erlöschen.“

Trotz der leichten Verbesserung befindet sich das Konsumklima nach wie vor an einem Tiefpunkt. Folglich wird der ausbleibende Konsum auch im kommenden Jahr eine Belastung für die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland bleiben.

Bereits zum dritten Mal in Folge legt die Einkommenserwartung im Dezember 2022 zu. Mit einem Plus von 10,9 Zählern klettert der Einkommensindikator auf -43,4 Punkte. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus jedoch immer noch gut 50 Punkte.

Die Gründe für diese leichte Entspannung liegen zum einen darin begründet, dass sich die Preise für Energie in den letzten Wochen etwas moderater entwickelt haben. Auf der anderen Seite zeigen offenbar die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Dämpfung der Energiekosten Wirkung. Zusätzlich bestärken die ersten Tarifabschlüsse für 2023 die Konsumenten in der Hoffnung, dass die zu erwartenden Kaufkraftverluste nicht ganz so heftig ausfallen dürften wie befürchtet.

Nachdem die Anschaffungsneigung von Herbst 2021 bis Herbst 2022 einen dauerhaft fallenden Trend aufwies, scheint sie sich nun zu stabilisieren. Der Indikator gewinnt im Dezember 2,3 Zähler hinzu und weist nun -16,3 Punkte auf. Im Vorjahresvergleich reduziert sich das Minus auf -17,1 Punkte.

Trotz des leichten Anstiegs bleibt die Kaufzurückhaltung groß. Die Verunsicherung durch die multiplen Krisen, wie Pandemie, Ukraine-Krieg und Inflation, ist nach wie vor hoch. Vor allem die Erwartung deutlich höherer Heizkostenabrechnungen im Frühjahr 2023 veranlasst offenbar eine Reihe von Konsumenten dazu, Geld zurückzulegen. Diese Mittel fehlen dem Konsum an anderer Stelle. Auf der anderen Seite stützt die anhaltend stabile Beschäftigungslage die Konsumneigung, da die Angst vor Arbeitslosigkeit derzeit gering ist.

Ähnlich den Einkommensaussichten lässt auch die Konjunkturerwartung ihre Tiefststände nach und nach hinter sich. Zum zweiten Mal in Folge legt der Indikator zu. Aktuell gewinnt er 7,6 Zähler und steigt damit auf -10,3 Punkte. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus -27,4 Punkte.

Nach wie vor gehen die deutschen Konsumenten davon aus, dass Deutschland im kommenden Jahr in eine Rezession rutschen wird. Allerdings dürfte sie weniger tief ausfallen, als noch vor einigen Monaten befürchtet wurde. Gegenwärtig gehen die Wirtschaftsexperten davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt 2023 um etwa ein halbes Prozent sinken wird. Dabei wird der Konsum aufgrund der beträchtlichen Kaufkraftverluste der privaten Haushalte keinen positiven Beitrag leisten können.

Unterstützung für die Wirtschaft

Land baut Unterstützung für die Wirtschaft bei hohen Energiemehrkosten aus

Schwerin – Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat am Donnerstag in einer Videokonferenz mit Vertretern aus der Wirtschaft Grundzüge für Härtefallregelungen für Unternehmen bei hohen Energiekosten vorgestellt.

„Der Bund hat mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Wärme weitgehende Regelungen geschaffen, um die Folgen der Preisentwicklung zu dämpfen und so die Belastung für die Unternehmen zu begrenzen. Wir vertrauen darauf, dass die Bremsen in den allermeisten Fällen die benötigte Unterstützung für Energiekosten leisten.

Die Bremsen greifen aber allgemein und können aufgrund des Programmumfangs keine Einzellösungen vorsehen. Da wollen wir als Land unterstützen und Fälle von besonderen Härten auffangen. Damit bauen wir unsere Unterstützung für Unternehmen weiter aus“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

In Mecklenburg-Vorpommern stehen für besondere Härtefälle insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung: 20 Millionen Euro vom Bund für seine sogenannte KMU-Härtefallregelung, 20 Millionen Euro vom Land, mit denen die Regelung des Bundes verstärkt oder eigene Regelungen finanziert werden können sowie weitere zehn Millionen Euro für Härtefalldarlehen bei Materialpreissteigerungen und Lieferkettenstörungen. Darüber hinaus übernimmt das Land Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Kreditfinanzierungen, um die Liquidität der Wirtschaft zu sichern.

„Jetzt geht es in die Feinplanung. Ziel ist, dass für die ergänzenden Maßnahmen Mitte Februar 2023 die Anträge beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden können“, sagte Meyer.

Die derzeitigen Planungen sehen neben den bereits bestehenden Hilfsangeboten drei neue Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 40 Millionen Euro (als Bestandteil der oben genannten 50 Millionen Euro) zur Unterstützung bei hohen Energiemehrkosten vor:

Maßnahme 1: Weitergehende Unterstützung bei Strom und Gas für das Jahr 2022

Unternehmen, die im Zeitraum Juni bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mindestens den vierfachen Preis für Strom und/oder Gas zahlen mussten, sollen eine Einmalzahlung in Höhe eines Abschlages beantragen können.

Maßnahme 2: Abmilderung besonders hoher Mehrkosten für das Jahr 2022 bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern

Im Blick dieser Unterstützung sind energieintensivere Unternehmen mit einem anderen Hauptenergieträger als Strom, Fernwärme und Gas. Das sind beispielsweise Heizöl, Kohle oder Pellets. Vorgesehen ist ein einmaliger Zuschuss zu den Energiemehrkosten im Jahr 2022 (Zeitraum Januar bis November) oberhalb der Verdreifachung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Eine weitere Voraussetzung für die Förderung soll eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent sein. Das heißt: Die Energiekosten im Unternehmen müssen im Jahr 2021 mindestens sechs Prozent des Umsatzes betragen.

Maßnahme 3: Einrichtung einer Härtefallkommission für die Regelung anderweitiger besonderer Härtefälle von Energiemehrkosten

„Trotz der geplanten Unterstützung wird es weitere Einzelfälle von besonderer Härte geben, die nicht vorab vollständig definiert werden können. Diese werden wir gesondert betrachten, um Einzelfalllösungen zu finden“, sagte Meyer.

In der Härtefallkommission sollen unter anderem die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern vertreten sein.

„Nun gilt es, weitere Details der Härtefallhilfen zu präzisieren. Auch stehen letzte Abstimmungen mit dem Bund noch aus. Das Kabinett der Landesregierung wird sich gleich zu Beginn des Jahres 2023 mit den Härtefallhilfen befassen. Danach geht es in die Feinabstimmung mit dem Landesförderinstitut“, sagte Wirtschaft- und Energieminister Reinhard Meyer abschließend.

Für Unternehmen mit Schwierigkeiten oder auch mit allgemeinen Fragen zur Finanzierung, Fördermittelbeschaffung, Qualifizierung von Beschäftigten oder Organisation der Unternehmensnachfolge steht weiterhin die vom Wirtschaftsministerium bei der GSA (Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH) eingerichtete Unternehmens-Hotline 0385/588-15588 bereit.

Fachkräftestrategie Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer hat am Dienstag gemeinsam mit Vertretern des externen Beirates Fachkräftestrategie Mecklenburg-Vorpommern weitere Umsetzungsschritte besprochen. „Unternehmen konkurrieren in einem immer enger werdenden Markt um Fachkräfte, die wir für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes dringend benötigen.

Aber klar ist auch: Wir werden zunehmende Fachkräfteengpässe reduzieren, aber nicht lösen können. Die betriebliche Fachkräftesicherung und -gewinnung auch unter sich ändernden Rahmenbedingungen ist und bleibt in der Verantwortung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird mit der Fachkräftestrategie dafür die Rahmenbedingungen verbessern. Deshalb sind alle Beteiligten gefordert, sich in die notwendigen Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und -bindung einzubringen. Im Beirat haben wir jetzt die nächsten konkreten Schritte erörtert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der rund 40-köpfige Expertenbeirat setzt sich unter anderem aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, von Unternehmensverbänden und Wirtschaftskammern, Gewerkschaften sowie einzelnen Unternehmen mit Interesse an Fachkräftethemen und Netzwerkpartnern zusammen. Die Fachkräftestrategie soll vier Säulen umfassen: die Qualifizierung von Fachkräften, die Sicherung und Ausschöpfung von Erwerbspotenzialen, die Gewinnung von Fachkräften aus dem In- und Ausland sowie die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen im Land. Unter anderem ist vorgesehen:

  • Unterstützung der Gründung spezifischer Weiterbildungsverbünde: Hierbei wird die branchenbezogene Kooperation mehrerer Unternehmen mit Akteuren der Weiterbildungsbranche, der Wissenschaft und des regionalen Arbeitsmarktes sowie übergeordneter Verbände und Institutionen implementiert. Das ermöglicht es, neue Weiterbildungsmaßnahmen angebotsorientiert und ressourceneffizient zu gestalten.
  • Um Studierende in Mecklenburg-Vorpommern zu halten, sollen die sogenannten „Career Services“ der Universitäten enger mit den Welcome Centern im Land verknüpft werden. Zudem ist eine zeitgleiche „Career Week“ in allen Hochschulen des Landes im Jahr 2023 vorgesehen.
  • Start einer Informationskampagne „Berufsausbildung in M-V“ (Kampagnenbeginn zweites Halbjahr 2023): Die duale Berufsausbildung ist für KMU die wichtigste Stellschraube für die Nachwuchskräftegewinnung. In den vergangenen Jahren bildeten in Mecklenburg-Vorpommern die Hälfte der ausbildungsberechtigten Betriebe bzw. ein Viertel aller Betriebe selbst aus. Zielgruppen sind Schülerinnen und Schüler, Schulabgängerinnen und Schulabgänger sowie Eltern. Mit der Kampagne wird auch die Gleichwertigkeit von betrieblicher und akademischer Berufsausbildung und die Perspektiven der beruflichen Ausbildung verdeutlicht.
  • Unter Federführung des Bildungsministeriums soll die berufliche Orientierung und ökonomische Bildung weiter gestärkt werden. Ziel ist die Entlastung des Übergangssystems, so dass am Ende der Schullaufbahn die individuelle Berufswahlkompetenz hinreichend entwickelt werden kann. Zudem wird die Arbeit von Schülerfirmen in den Schulen gestärkt.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer verweis zudem auf bereits umgesetzte Maßnahmen, die zur Schaffung von attraktiven Arbeitsplätzen im Land derzeit umgesetzt werden. Dabei geht es beispielsweise um die Neuausrichtung der GRW-Förderung. Das Wirtschaftsministerium hat die Kriterien für die Förderung von Investitionen für Unternehmen neu ausgerichtet und eine Bonusförderung bei Tarifbindung und bei der Zahlung von „guten Löhnen“ eingeführt. Zudem werden Anstrengungen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben honoriert.

Die Beratungsstelle „Correct“ für ausländische Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern und zur Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung wird weiter finanziell unterstützt. Zudem soll die Einstellungsrichtlinie („Richtlinie zur Förderung von KMU bei der Ersteinstellung von Personal mit Hochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung“) neu aufgelegt werden; dabei wird insbesondere das Thema „gute Löhne“ mit berücksichtigt.

„Berufliche Orientierung soll künftig noch besser koordiniert und bedarfsgerecht in Schulen ausgestaltet werden und Jugendlichen vermitteln, wie ein guter Ausbildungsstart gelingen kann. Dazu wurde bereits ein dreijähriges Modellvorhaben gestartet, das vom Bildungswerk der Wirtschaft als Projektträger umgesetzt wird. Die weitere Zusammenarbeit mit der Wirtschaft des Landes ist im Rahmen der ‚Kooperationsinitiative für ganztägiges Lernen in Mecklenburg-Vorpommern‘ bekräftigt worden. Außerdem werden wir den Neustart und die Weiterführung von Schülerfirmen noch stärker unterstützen, unter anderem durch die Stelle eines Landesfachkoordinators. Durch außerschulische Berufsorientierungsmaßnahmen erhalten die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, praxis- und unternehmensnah Erfahrungen zu sammeln. Diese unterstützen maßgeblich eine spätere Berufswahl und den Übergang in eine Ausbildung“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin erklärt dazu: „Wir wollen den Absolventinnen und Absolventen unserer Hochschulen noch bessere Perspektiven in Mecklenburg-Vorpommern bieten und sie hier halten. Dazu wollen wir Hochschulen, Studierende und Wirtschaft stärker miteinander verknüpfen. Bereits im Studium soll der Kontakt zwischen Studierenden und Unternehmen im Land erleichtert werden, um den Start in das Berufsleben und die Karriere hierzulande einfacher zu machen. Mit verstärkter Zusammenarbeit der Career Services der Hochschulen und der Welcome Center wachsen außerdem die Möglichkeiten, hochqualifizierte junge Menschen passgenau an Unternehmen zu vermitteln. Und wenn die Hochschulen noch enger mit der Agentur für Arbeit kooperieren, können wir das Stellenpotenzial für Hochschulabsolventinnen und -absolventen zielgenauer ermitteln und kommunizieren.“

In Mecklenburg-Vorpommern studieren rund 39.000 junge Menschen an den staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen. Rund zwei Drittel davon kommen aus anderen Bundesländern (21.500) und dem Ausland (3.800). Insbesondere darin liegt ein verstärkt zu realisierendes Fachkräftepotenzial für Mecklenburg-Vorpommern.

„Angesichts des überall sichtbaren Nachwuchs- und Fachkräftebedarfs ist es zuerst die Aufgabe der Arbeitgeber, mit attraktiven tariflichen Löhnen und Arbeitsbedingungen wettbewerbsfähig zu sein oder zu werden. Wir stehen für Tarifverhandlungen jederzeit bereit. Zu den wichtigsten von der Landesregierung gesetzten Rahmenbedingungen zählen neben der Wirtschaftsförderung und der öffentlichen Auftragsvergabe nach strikten Gute-Arbeit-Kriterien die Umsetzung des Industriepolitischen Konzepts, das Zukunftsprogramm Berufliche Schulen sowie die Implementierung von Weiterbildungsverbünden“, erklärte DGB Nord-Vize Ingo Schlüter.

„Die Gewinnung von Fachkräften hat in unseren Unternehmen allerhöchste Priorität. Seit mehreren Jahren registrieren wir eine außerordentlich angespannte Situation. Deshalb sind hier unbedingt alle Ressourcen zu heben. Dazu zählen junge Menschen in den Schulabgangsklassen genauso wie die Gewinnung von ausländischen Fachkräften, die Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern und auch Qualifizierungsmaßnahmen für bisher nicht beschäftigte Menschen. Auch Anreize für erfahrene Arbeitnehmer, nicht vorfristig in den Ruhestand zu wechseln, sind eine Überlegung wert. Zudem können Arbeitsprozesse innovativer gestaltet werden, um das vorhandene Personal effizienter einzusetzen. Neben optimalen politischen Rahmenbedingungen benötigen wir ein besseres Marketing für unser Land. Wir befinden uns längst in einem harten Wettbewerb mit anderen Bundesländern“, so Siegbert Eisenach, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin.

Arbeitsmarkt für ältere Menschen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese und Markus Biercher, Chef der Regionaldirektion (RD) Nord der Bundesagentur für Arbeit appellieren an Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, arbeitslosen Menschen mit Behinderung und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab 60 Jahren eine Beschäftigungschance zu geben.

„Es passt nicht zusammen, dass vielfach über einen Arbeitskräftemangel geklagt wird und gleichzeitig von gut 3.000 privaten Arbeitgebern in Mecklenburg-Vorpommern mit 20 und mehr Beschäftigten über 700 Unternehmen keinen schwerbehinderten Menschen angestellt haben“, verdeutlichte Drese nach dem Antrittsbesuch von Markus Biercher im Sozialministerium. Der neue RD-Chef ist seit dem 1. August 2022 im Amt.

Drese hob hervor, dass arbeitslose Menschen mit Behinderung in Mecklenburg-Vorpommern besser qualifiziert sind als andere Arbeitslose. 67 Prozent haben eine abgeschlossene Berufsausbildung, während es im Durchschnitt aller Arbeitslosen knapp 58 Prozent sind. Vor allem in den Köpfen müssten oft noch Barrieren abgebaut werden, um die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu verbessern, so Drese. „Menschen mit Behinderungen haben große Potenziale, die Arbeitgeber viel stärker als bisher erkennen und nutzen sollen“, sagte die Ministerin in Schwerin.

Hierfür stehen nach Angaben der Ministerin vielfältige Förderangebote und Eingliederungshilfen auf Landesebene und auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. So gibt es nach Angaben von Drese u.a. eine finanzielle Förderung zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen, Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie für technische Arbeitshilfen im Betrieb und Förderungen von speziellen Fortbildungen und Schulungen.

„Erste Ansprechpartner für Beratung und Förderung sind die Bundesagentur für Arbeit und das Integrationsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS)“, so Drese.

RD-Chef Biercher betonte: „Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Themas Fachkräftesicherung sind alle Arbeitsmarktpartner in Mecklenburg-Vorpommern gefordert: Wir müssen gemeinsam die ‚ungenutzten Arbeitsmarktpotentiale‘ heben. Dazu gehört auch die Gruppe der Älteren. So sind aktuell in Mecklenburg-Vorpommern 8.250 Menschen aus der Gruppe ‚60 und älter‘ arbeitslos gemeldet, von denen 6.660 oder 80,6 Prozent einen Berufsabschluss besitzen. Sie sind damit deutlich besser qualifiziert als der Durchschnitt aller Arbeitslosen (57,7 Prozent).“

Und doch gebe es gegenüber dieser Altersgruppe Vorbehalte, die ihre Wiedereinstellungschancen reduzierten und allein durch finanzielle Förderangebote und Eingliederungshilfen nicht ausgeglichen werden könnten. „Hierzu ist“, so Biercher weiter „ein ‚neues Altersbild‘ erforderlich, das Lebenserfahrung, Praxiswissen, Engagement und Loyalität anders gewichtet und gleichzeitig dazu beiträgt, betrieblich sinnvolle Rahmenbedingungen zu schaffen. Ich möchte an dieser Stelle nur exemplarisch zwei Stichworte nennen: ‚betriebliches Gesundheitsmanagement‘ und ‚altersgerechte Arbeitsplatzgestaltung‘.“

Pflichtarbeitsplätze

  • Laut Gesetz sind private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Das gilt für 3.309 private und öffentliche Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern, von denen lediglich 1.654 die Quote erfüllen. Die andere Hälfte kommt dieser Verpflichtung teilweise oder gar nicht nach und zahlt gestaffelt eine Ausgleichsabgabe gemäß §160 SGB IX (Beschäftigungsstatistik der BA Gebietsstand März 2022).

Informationen

  • Über die vielfältigen Fördermöglichkeiten informieren u.a. die regionalen Arbeitgeberservice-Teams der BA. Termin-Vereinbarung unter der gebührenfreien Service-Nummer für Arbeitgeber: 0800-45555-20

Malchiner Rats-Apotheke digitalisiert

Malchin – Rund 6.000 Euro erhält die Rats-Apotheke in Malchin im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom Digitalisierungsministerium aus Mitteln des Landesprogramms zur Förderung der digitalen Transformation im Unternehmen, kurz „Digitrans“.

Mithilfe dieser Unterstützung wird die Apotheke ein so genanntes Apo-Ident-Gerät anschaffen. Das ist ein für den Apothekenbetrieb maßgeschneidertes Nahinfrarot-Spektrometer mit Computer und Drucker, mit dem sich Rezeptur-Ausgangsstoffe schnell und kostengünstig prüfen lassen. Binnen weniger Sekunden ist das Prüfprotokoll erstellt und ein Prüfetikett für das Arzneimittel-Gefäß ausgedruckt.

Mit dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, unterstützt das Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung kleinere Unternehmen in M-V bei der Digitalisierung. Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen.

Mit den nicht rückzahlbaren Zuschüssen werden der Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse gefördert, ebenso Investitionen in IT-Sicherheit und Datenschutz.

Digitrans: Förderung für Medizintechnikfirma

Neubrandenburg – Das Unternehmen „Osentec“ in Neubrandenburg hat eine Förderzusage des Digitalisierungsministeriums über 7.000 Euro erhalten. Mit diesen Mitteln aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, unterstützt die Landesregierung den Aufbau einer digitalen Vertriebsstruktur.

Das Unternehmen stellt medizinische Apparate und Materialien her mit dem Ziel, insbesondere Menschen, die durch Krankheiten in ihrer Bewegung eingeschränkt sind, das Gefühl von Freiheit und Mobilität erhalten zu können. Mit Hilfe der Förderung wird das Unternehmen eine Software für insgesamt 45.000 Euro für den Direktvertrieb sowie eine Plattform für den Kundenservice zur Pflege, Verbesserung und Stärkung der Kundenbeziehungen anschaffen.

Mit dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, unterstützt das Innenministerium kleinere Unternehmen in M-V bei der Digitalisierung. Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen.

Mit den nicht rückzahlbaren Zuschüssen werden der Auf-bau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse gefördert, ebenso Investitionen in IT-Sicherheit und Datenschutz.

Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie sind vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut (LFI) zu stellen. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter (www.digitalesmv.de/digitrans). Die Unterlagen zur Antragstellung finden Sie auf der (Webseite des LFI). Sie können die Anträge auch digital im (MV-Serviceportal) stellen.

Mehr innovative Gründungen möglich

Grundsteinlegung von Haus 7 des Technologie- und Gewerbezentrums e. V. in Schwerin

Schwerin – In der Landeshauptstadt Schwerin ist am Donnerstag feierlich der Grundstein für den Neubau des Haus 7 des Technologie- und Gewerbezentrums e. V. Schwerin/Wismar (TGZ) erfolgt.

„Damit wird die Basis für mehr innovative Gründungen in Schwerin gelegt. Gleichzeitig verbessert sich die Situation für bestehende Unternehmen vor Ort, die gern ihre Kapazitäten ausbauen wollen. Wir brauchen mehr innovative Unternehmen, die hochwertige Arbeitsplätze bei uns im Land schaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag vor Ort.

Das neue Gebäude wird durch die Stadt und den TGZ e. V. errichtet. Nach Fertigstellung des Neubaus Haus 7 werden ca. 4.000 Quadratmeter vermietbare Fläche zur Verfügung stehen. Davon sind circa 2.000 Quadratmeter als Produktionsfläche vorgesehen.

„Durch den Neubau gibt es auch einen Anreiz für weitere Ansiedlungen. Mehr regionale Wertschöpfung kann perspektivisch vor Ort generiert werden“, so Meyer weiter.

Gegenwärtig sind insgesamt über 360 Unternehmen aktiv, die ihre ersten Schritte an einem der TGZ-Standorte beispielsweise in Schwerin oder Wismar gemacht haben.

„Über 2.750 Jobs sind entstanden. Viele Unternehmen haben sich in einem der eigens um die Zentren geschaffenen Technologieparks angesiedelt und dort ihre eigenen Investitionen getätigt“, erläuterte Wirtschaftsminister Meyer.

Das Gesamtinvestitionsvolumen für das Vorhaben beläuft sich auf rund 22,7 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben mit rund 17,1 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Seit 1992 wurden für das TGZ und den Technologiepark am Standort Schwerin Fördermittel in Höhe von rund 36,8 Millionen Euro (inklusive Zuschuss für Haus 7) zur Verfügung gestellt und somit Gesamtinvestitionen von 47,5 Millionen Euro ermöglicht.

Passenden Job in der Heimat finden

Rückkehrertag am 27. Dezember im Rathaus

Schwerin – Die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt lädt am 27. Dezember 2022 von 11 bis 16 Uhr zum Rückkehrertag in das Schweriner Rathaus am Markt ein. 15 Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen stellen sich und ihre Jobangebote vor.

„Der Fachkräftemangel ist für Unternehmen unserer Stadt eines der zentralen Themen. Auf der einen Seite suchen Unternehmen aus nahezu allen Bereichen nach Personal. Auf der anderen Seite wollen viele ehemalige Schwerinerinnen und Schweriner, die aufgrund ihres Studiums, ihrer Ausbildung oder ihres Jobs nach der Schulzeit die Stadt verlassen haben, wieder in die Heimat zurück“, erklärt Wirtschaftsdezernent Bernd Nottebaum den Hintergrund des Rückkehrertages, den die Stadt bereits seit einigen Jahren zwischen Weihnachten und Neujahr veranstaltet, wenn die Weggezogenen ihre Familien zu Hause besuchen. „Mit dem Rückkehrertag wollen wir suchende Unternehmen und Fachkräfte unkompliziert und in angenehmer Atmosphäre zusammenbringen.“

In diesem Jahr findet der Rückkehrertag wieder in Präsenz statt. Ergänzt wird die Präsenzveranstaltung im Rathaus online. Bis Ende Januar 2023 werden viele Jobangebote auf einer digitalen Jobwall unter www.schwerin.de/rueckkehrertag zu finden sein. Sie bietet einen kleinen Überblick über die Angebote und die Unternehmen vor Ort.

Mit dabei sind die Medizintechnikunternehmen Ypsomed Produktion GmbH und Tec Med, die Ingenieurunternehmen Ferchau, PTS precision, Airsense Analytics, HNP Microsysteme, die Agentur Mandarin Medien, die Stadtwerke, die IT-Spezialisten DVZ und SIS, die Sparkasse, das Netzwerk für Menschen Sozius gGmbH Augustenstift, die Schweriner Stadtverwaltung, die IHK zu Schwerin und die Arbeitsagentur.