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Kategorie: Arbeitsmarkt & Wirtschaft

Unternehmerin/Unternehmer des Jahres 2023

„Preis der Wirtschaft“ in Mecklenburg-Vorpommern ausgelobt

Schwerin – Wer wird Unternehmerin oder Unternehmer des Jahres 2023 in Mecklenburg-Vorpommern? Ab sofort beginnt die Bewerbungs- und Vorschlagsphase für den landesweiten Preis. Ausgezeichnet werden Persönlichkeiten und Unternehmen in den Kategorien Unternehmerpersönlichkeit, Unternehmensentwicklung, Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit sowie Nachhaltigkeit.

„Wir suchen Unternehmen, die herausragende und beispielhafte Leistungen erbracht haben. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Mitarbeitende dort tätig sind oder aus welchem Wirtschaftsbereich der Betrieb kommt. Entscheidend sind die kreativen Ideen, Errungenschaften, Produkte und Dienstleistungen, die Fürsorge für die Mitarbeitenden und das nachhaltige Engagement“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer zum Start der Bewerbungsphase. Im vergangenen Jahr sind 120 Bewerbungen und Nominierungen für den Preis eingegangen.

Der Preis der Wirtschaft „Unternehmer des Jahres in MV“ wird 2023 zum fünfzehnten Mal landesweit ausgelobt. Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen. In dem Wettbewerb sind Eigenbewerbungen und Nominierungen durch andere möglich, auch in mehreren Kategorien.

Träger des landesweiten und branchenübergreifenden Wettbewerbs sind das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die drei Industrie- und Handelskammern in MV, beide Handwerkskammern in MV und die Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklenburg-Vorpommern (VUMV).

„Die Unternehmerinnen und Unternehmer aus Mecklenburg-Vorpommern sind mit ihren Mitarbeitenden ein Garant für die wirtschaftliche Stabilität des Landes. Sie übernehmen Verantwortung, schaffen und sichern Arbeitsplätze, entwickeln innovative Produkte und Dienstleistungen. Dieses hohe Engagement wollen wir mit der Auszeichnung würdigen“, sagte Meyer.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen und willkommen. Die Unterlagen sind in schriftlicher Form einzureichen, eine Übersendung per Post, per Fax, per E-Mail oder der Versand nach digitaler Bearbeitung des Teilnahmebogens auf der Seite unternehmerpreis-mv.de sind möglich. Bitte die Unterlagen an die unten genannte Geschäftsstelle des Landeswettbewerbs senden. Einsendeschluss ist der 26. März 2023.

Eine Jury, die sich aus den Trägern des Wettbewerbs zusammensetzt, bewertet die eingereichten Bewerbungen und Vorschläge und wählt die Preisträger in einem nichtöffentlichen Auswahlverfahren. In jeder der vier Kategorien des Landeswettbewerbs 2023 werden Finalisten festgelegt, aus deren Kreis die Ausgezeichneten ermittelt werden.

Bewerbungen und Nominierungen können an die folgende Adresse gesandt werden: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV, Doreen Krätschmann, Johannes-Stelling-Str. 14, 19053 Schwerin, Telefon: 0385/588-15401, E-Mail: d.kraetschmann@wm.mv-regierung.de.

Neue Wirtschaftsförderung ab Januar 2023

Schwerin – Die Förderung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) wird zum 01. Januar 2023 neu ausgerichtet. Darauf hatten sich die Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder sowie der Bundesfinanzminister im Dezember verständigt. Die GRW ist das zentrale Instrument zur Förderung der regionalen Wirtschaft.

„Die GRW stärkt die regionale Wettbewerbsfähigkeit. Im Mittelpunkt steht das Voranbringen von Innovationen und einer nachhaltigen Entwicklung der heimischen Wirtschaft. Strukturelle Förderanreize sind weiter nötig, um wirtschaftlich in Mecklenburg-Vorpommern weiter voranzukommen. Mit jeder unternehmerischen Investition entstehen neue Arbeitsplätze, bestehende Jobs werden gesichert. Die Attraktivität in den Regionen wird gestärkt und Fachkräfte vor Ort gehalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Darüber hinaus werden Aspekte „Guter Arbeit“ in der GRW verankert. Demnach wird für bestimmte Vorhaben erwartet, dass die Betriebe einer Tarifbindung unterliegen oder im Zuge der Förderung des jeweiligen Vorhabens ein bestimmtes Lohnwachstum realisieren.

„Eine gute Entlohnung ist die Basis für die Sicherung von Fachkräften in den Unternehmen. Die Verfügbarkeit von Fachkräften ist zu einem ernstzunehmenden Wettbewerbsfaktor für Unternehmen geworden. Viele Unternehmen haben das erkannt und setzen dies bereits auch um“, betonte Wirtschaftsminister Meyer.

Das zentrale Kriterium der Förderung bleibt nach wie vor, dass von dem Vorhaben bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte ausgehen müssen. Die bisherige Fördervoraussetzung des überwiegend überregionalen Absatzes, die sog. „50 km Regel“ entfällt jedoch.

„Neu ist, dass nunmehr auch Unternehmen unterstützt werden können, die mit ihren Waren und Produkten in regionalen Wertschöpfungsketten eingebunden sind. Somit können verstärkt Potentiale für eine eigenständige Regionalentwicklung erschlossen werden. Das ist perspektivisch auch ein Zeichen für mehr Klimaschutz und mehr Nachhaltigkeit vor Ort“, so Meyer weiter.

Unternehmen, die die Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft, unabhängig von der Größe des Unternehmens, vorantreiben, können erhöhte Fördersätze erhalten. Dazu zählen insbesondere Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, mit besonderen Energieeffizienzeffekten sowie zur Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen.

Für diese Vorhaben gelten höhere Förderhöchstsätze bis zu 45 Prozent, für kleine Unternehmen gar bis zu 65 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu 55 Prozent. Förderfähig sind hierbei die umweltschutz- und energieeffizienzbedingten Mehrkosten eines Vorhabens. Ansonsten gelten grundsätzlich Höchstfördersätze von 15 Prozent für große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte), 25 Prozent für mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) und 35 Prozent für kleine Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte).

Im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur gilt grundsätzlich ein maximaler Fördersatz von bis zu 60 Prozent. Für einen Fördersatz bis zu 90 Prozent ist nun erforderlich, dass sich die Maßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt.

Darüber hinaus muss die geförderte Maßnahme im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt werden, einen Betrag zur Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft (wie beispielsweise die Revitalisierung von Altstandorten oder Investitionen in ein grünes Gewerbegebiet) oder in besonderer Weise einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten.

Die wichtigsten Punkte im Überblick (Quelle: BMWK):

  • Erweiterte Zielsystematik, die nicht mehr allein auf die Schaffung von Arbeitsplätzen abzielt. Künftig gibt es drei Hauptziele: Standortnachteile ausgleichen; Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen; Transformationsprozesse zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
  • Die bisher geltende Voraussetzung, dass nur Betriebe gefördert werden, die ihre Produkte bzw. Dienstleistungen überregional in einem Umkreis von mindestens 50 km absetzen, entfällt. Künftig stellt die GRW auch auf die regionalen Wertschöpfungsketten und Wirtschaftskreisläufe ab und stärkt so die Grundlagen für eine eigenständige Regionalentwicklung.
  • Erleichterte Fördervoraussetzungen für klimafreundliche Investitionen sowie für forschungsintensive Unternehmen. Zudem werden die Möglichkeiten zur Förderung von Umweltschutzinvestitionen, mit denen Unternehmen über nationale oder EU-Klimaschutznormen hinausgehen, erweitert.
  • Im Bereich der Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur werden klimafreundliche bzw. nachhaltige Maßnahmen honoriert. Beispielsweise wird eine Weiternutzung bzw. Umgestaltung bereits genutzter Industrie- und Gewerbegelände umfassender gefördert als die Erschließung neuer Flächen. Gleiches wird für die Eigenerzeugung erneuerbarer Energien und andere Aktivitäten im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft gelten.
  • Ein neuer Fördertatbestand wird eingeführt für Maßnahmen der regionalen Daseinsvorsorge, soweit diese engen Wirtschaftsbezug aufweisen und maßgeblich zur Attraktivität regionaler Wirtschaftsstandorte beitragen.

Hilfen aus dem Härtefallfonds

Schwerin – Die von der Landesregierung eingerichtete Lenkungsgruppe „Härtefallfonds“ ist heute zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen. Sie soll die Vergabe der Mittel aus dem Härtefallfonds des Landes in der Energiekrise vorbereiten. Dem Gremium gehören der Chef der Staatskanzlei sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aus dem Finanz-, Wirtschafts-, Sozial- und Bildungsministerium an.

„Mit dem Nachtragshaushalt sind für den Energie-Fonds insgesamt 1,1 Milliarden zur Verfügung gestellt worden. Hier sind 100 Millionen Euro für den Härtefall-Fonds eingestellt. Wir wollen, dass die Hilfe möglichst schnell bei den Betroffenen ankommt“, erklärte der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann im Anschluss an die konstituierende Sitzung.

„Ein Bereich, der angesichts steigender Energiekosten und anderer Preise dringend Unterstützung braucht, sind die Tafeln. Unser erster Vorschlag ist deshalb, dass wie von der Ministerpräsidentin angekündigt 2.500 Euro pro Ausgabestelle für die Unterstützung der Tafeln zur Verfügung gestellt werden. Die Ehrenamtsstiftung hat sich freundlicherweise bereit erklärt, die Vergabe der Mittel zu übernehmen. Wir wollen den Tafeln und vergleichbaren Einrichtungen vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzausschusses unkompliziert helfen, damit sie ihrer wichtigen sozialen Aufgabe weiter nachkommen können“, so Dahlemann.

20 Millionen aus dem Härtefallfonds sollen eingesetzt werden, um die Hilfen des Bundes für kleinere und mittlere Unternehmen zu verdoppeln. „Das wird Thema der ersten Kabinettssitzung im neuen Jahr sein“, erklärte der Staatssekretär. „Auch hier wird es darauf ankommen, dass die Hilfen schnell dort ankommen, wo sie benötigt werden. Dazu gab es einen intensiven Abstimmungsprozess mit Vertretern der Wirtschaft im Land. Auch an der konkreten Ausgestaltung der Hilfen für private Haushalte mit anderen Heizformen wie Öl, Pellets, Flüssiggas und Briketts wird unter Federführung des Landwirtschaftsministers intensiv gearbeitet.“

Ziel sei außerdem, die Bürgerinnen und Bürger über die Hilfsprogramme des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern zentral zu informieren. „Dazu wird die Landesregierung eine eigene Internetseite aufbauen, auf der die Bürgerinnen und Bürger die Informationen übersichtlich finden, die sie auch brauchen“, so der Staatssekretär.

Tourismusbilanz für 2022

Meyer: Tourismus zieht im Gesamtjahr an – verändertes Buchungsverhalten ist Herausforderung – Fachkräftesicherung gemeinsam mit der Wirtschaft angehen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat für das Tourismusjahr 2022 zum Jahresausklang Bilanz gezogen. „Mecklenburg-Vorpommern ist nach zwei Corona-Jahren (2020 und 2021) wieder ein sehr gefragtes Urlaubsland. Unter erschwerten Rahmenbedingungen hat die Tourismusbranche in den ersten acht Monaten 2022 ein gutes Ergebnis erzielt. Zwar verbessert sich die wirtschaftliche Lage touristischer Betriebe gerade in den stärker besuchten Sommermonaten, aber die Situation bleibt insgesamt weiter angespannt.

Wir sind längst noch nicht auf dem Vor-Coronaniveau von 2019. Corona und die Folgen des Ukrainekrieges machen der Branche weiter insgesamt zu schaffen. Warme Monate ziehen Touristen in unser Land. Das reicht aber nicht. Der Blick sollte noch stärker auf das Gesamtjahr gerichtet werden. Wir müssen vor allem auch in der Vor- und Nachsaison weiter mit starken Angeboten überzeugen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Von Januar bis September 2022 sind nach Angaben des Statistischen Amtes 26,5 Millionen Übernachtungen registriert worden. Das sind rund 28 Prozent mehr Übernachtungen in MV als im Vorjahreszeitraum 2021. Im Vergleich mit dem Vor-Corona-Jahr 2019 liegt das Land bei den Übernachtungen leicht niedriger. Bis einschließlich September wurden in 2019 rund 28,4 Millionen Übernachtungen gezählt.

„Durch die Corona-Pandemie bedingte Lockdowns haben die Branche in 2020 und 2021 teilweise runterfahren müssen. Für das Gesamtjahr 2022 könnten wir am Ende bei um die 30 Millionen Übernachtungen liegen“, so Tourismusminister Meyer.

Der Tourismus sieht sich auch aufgrund der Corona-Pandemie und der Energiekrise mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. „Besonders das kurzfristige Buchungsverhalten macht der Branche zu schaffen. Das erschwert vor allem auch die Personal- und Warenplanung in den touristischen Unternehmen.

Hinzu kommt, dass viele Menschen aufgrund der insgesamt verunsicherten Lage eher sparen. Das bedeutet im Ergebnis auch, dass ein Urlaub wegfallen kann. Das merken Hoteliers und Gastronomen besonders in der jetzigen Situation“, erläuterte Meyer weiter.

Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat darüber hinaus für die Einrichtung einer Tourismusakademie geworben. „Wir müssen dem Fachkräftemangel in der wirtschaftlich wichtigen Schlüsselbranche, dem Tourismus, begegnen. Innovative Ideen sind gefragt, um Fachkräfte im Land zu halten und zu sichern. Deshalb wollen wir gemeinsam eine Tourismusakademie in Mecklenburg-Vorpommern aufbauen.

Die Rekrutierung und die Sicherung der touristischen Fachkräfte kann nur gemeinsam unter Beteiligung der Wirtschaft im Land gelingen. Darüber hinaus benötigen wir das Know-how der Aus- und Weiterbildungsakteure. Teilweise gibt es schon unterschiedliche Konzepte für die Aus- und Fortbildung sowie die akademische Bildung im Land. Eine bessere Verknüpfung und Vermarktung ist notwendig. Unser Land braucht eine moderne touristische Bildung mit starkem Praxisbezug.

Diese soll passgenau und bedarfsgerecht sein, damit die touristischen Unternehmen im Land direkt davon profitieren“, betonte Meyer. „Zunächst geht es um Inhalte der Akademie, der mögliche Ort wird später festgelegt.“ Inzwischen haben mehre Standorte Interesse zur Etablierung einer Tourismusakademie geäußert. Hierzu zählen unter anderem Bergen auf Rügen, Rostock, Schwerin, Plau am See, Mirow, Gadebusch, Bad Doberan und Neustrelitz.

In Stralsund und in Greifswald ist in diesem Jahr die Bettensteuer eingeführt worden. Darüber hinaus wird diese Steuer auch in Schwerin und in Wismar erhoben. „Es macht wenig Sinn eine Bettensteuer zu erheben. Diese landet in den allgemeinen kommunalen Haushalten. Sie ist häufig ohne Zweckbindung und wird leider eher nicht für den Tourismus eingesetzt.

Um für unser Land eine gerechte und langfristig stabile Tourismusfinanzierung zu sichern, arbeiten wir an der Einführung eines Tourismusgesetzes. Dieses soll durch gäste- und unternehmensbezogene Abgaben erfolgen, die dann im Gegensatz zur Bettensteuer zweckgebunden für den Tourismus eingesetzt werden“, forderte Tourismusminister Meyer.

Seit der Anpassung des Kurortgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr haben 20 Tourismusorte und eine Tourismusregion die Auszeichnung erlangt. „Die Anerkennung berechtigt die Kommunen, eine Kurabgabe einzuführen. Damit stehen mehr Mittel zur Verfügung, um touristisch relevante Aufgaben wie beispielsweise Marketingmaßnahmen, digitale Gästekarten und fahrpreislose ÖPNV-Angebote anzubieten.

Entscheidend ist, dass in Infrastruktur, Mobilität und Qualität investiert wird“, sagte Meyer. Gemeinden, die über eine landschaftlich bevorzugte Lage oder bedeutende kulturelle Einrichtungen (insbesondere Museen oder Theater), internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung, Angebote für Naherholung wie insbesondere Ausflugsmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder wichtige Dienstleistungsangeboten für benachbarte Kur- und Erholungsorte verfügen, können ein Prädikat als „Tourismusort“ erhalten.

Abschließend forderte Meyer, stetig weiter an der überregionalen und auch internationalen Wahrnehmung unseres Landes zu arbeiten. „Wir müssen auf die touristischen Vorzüge stärker aufmerksam machen. Intensives Marketing ist ein wichtiger Baustein für den Erfolg des Tourismus. Es geht darum, neue Gäste zu werben und auch Gründe zum Wiederkommen zu liefern. Ziel ist es, dass Urlauber, die einmal da waren, auch gern wiederkommen.

Dabei muss es auch gelingen, neue Zielgruppen zu erschließen. Im kommenden Jahr wollen wir auch wieder auf der Internationalen Tourismusbörse (ITB) in Berlin vor Ort sein“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer abschließend. Die ITB Berlin findet im kommenden Jahr vom 07. März bis 09. März als Fachmesse statt.

Bilanz Wirtschaft 2022 und Ausblick 2023

Meyer: Wirtschaft erweist sich als robust – Chancen durch Strukturwandel nutzen

Schwerin – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat zum Ende dieses Jahres eine eher durchwachsene Wirtschaftsbilanz gezogen. „Es gibt Licht und Schatten. Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zeigt sich insgesamt trotz der wirtschaftlich nicht einfachen Zeiten robust. Industrie, Handwerk und Gesundheitswirtschaft sind stabile Anker der heimischen Wirtschaft. Auch der Tourismus zieht wieder an. Unternehmen siedeln sich weiter an, neue Jobs entstehen.

Es ist gelungen, die maritimen Standorte Rostock, Wismar und Stralsund wirtschaftlich weiterzuentwickeln und neue Perspektiven aufzuzeigen. Allerdings machen die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieges sowie die hohe Inflation den Unternehmen weiter zu schaffen. Teilweise veränderte Lieferketten, fehlende Materialien und das Suchen nach Fachkräften sind aktuell große Herausforderungen für die Unternehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

Im Gesamtjahr 2022 wird die Wirtschaft voraussichtlich weiter wachsen. „Wir rechnen mit einem moderaten Anstieg der Wirtschaftsleistung. Der Anstieg des Bruttoinlandsproduktes in Mecklenburg-Vorpommern dürfte im Rahmen der von der Bundesregierung und den Wirtschaftsforschungsinstituten für Gesamtdeutschland prognostizierten Werte zwischen 1,0 und 1,5 Prozent liegen“, erläuterte der Minister.

Für das kommende Jahr 2023 sind die Prognosen insgesamt noch sehr vage. „Sie variieren für Deutschland zwischen einem Rückgang, Stagnation oder einem leichten Wachstum der Wirtschaftsleistung. Zuverlässige Prognosen sind aufgrund der bestehenden Unsicherheiten nur sehr schwer möglich“, machte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer deutlich.

Im Jahr 2022 wurden für 107 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft insgesamt rund 46 Millionen Euro Zuschüsse bewilligt. Dadurch können Investitionen in Höhe von rund 175,9 Millionen Euro realisiert werden. Nach Abschluss aller Vorhaben werden rund 361 Arbeitsplätze neu entstanden und rund 3.050 Arbeitsplätze gesichert (Stand: 14. Dezember 2022) sein. „Es wird trotz Corona-Pandemie und Energiekrise weiter investiert, Unternehmen siedeln sich an“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer.

Der Weltkonzern Birkenstock siedelt sich in Pasewalk an. Hier soll modernes Schuhwerk produziert werden. Bis zu 1.000 Arbeitsplätze werden dabei entstehen. Ein Beispiel für eine Neuansiedlung in Wismar ist die Eppendorf Polymere GmbH. Eppendorf ist ein führendes Life-Science-Unternehmen; es entwickelt, produziert und vertreibt Systeme für den Einsatz in Laboren auf der ganzen Welt. Im Businesspark Valluhn-Gallin (Landkreis Ludwigslust-Parchim) hat sich im Sommer die Firma Wollenhaupt Vanille GmbH neu angesiedelt. Etwa 50 Jobs werden hier geschaffen.

In den vergangenen Monaten haben Bund, Land und Insolvenzverwaltung für die Werftstandorte Rostock, Wismar und Stralsund Lösungen erarbeitet und auch gefunden. „Im Januar dieses Jahres hatten die MV Werften Insolvenz angemeldet. Wir haben für alle drei Standorte in Rostock, Wismar und Stralsund Perspektiven gefunden, trotz eines global insgesamt schwierigen Marktumfeldes in der maritimen Wirtschaft.

Diese Entwicklung wäre ohne den Insolvenzverwalter, die kommunale Unterstützung, die Wirtschaftskammern, der IG Metall und die heimische Wirtschaft kaum umsetzbar gewesen. Es gibt noch viel zu tun. Entscheidend ist, dass die Menschen wieder in eine dauerhafte gute Beschäftigung kommen und das möglichst in der Region. Hier sind wir auf einem guten Weg“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Der Rostocker Standort der MV Werften wurde durch die Deutsche Marine übernommen. Im Marinearsenal werden künftig Schiffe der Marine instandgesetzt. In Wismar siedelt sich die thyssenkrupp Marine Systems GmbH an. Darüber hinaus wurde die Betriebsstätte der MV Werften Kabinenproduktion (ebenfalls in Wismar) durch die Firma Eppendorf SE übernommen. Künftig werden hochwertige Laborverbrauchsmaterialien aus funktionellen Hightech-Kunststoffen produziert.

Die amerikanische Kreuzfahrtreederei Disney Cruise Line hat das Kreuzfahrtschiff „Global 1“ gekauft. Das Unternehmen gehört zu „The Walt Disney Company“. Die Fertigstellung des Schiffes soll durch die Meyer Werft Papenburg in Wismar erfolgen. Am ehemaligen MV Werften-Standort Stralsund entwickelt die Kommune einen maritimen Gewerbepark, wo sich Unternehmen ansiedeln bzw. einige auch schon angesiedelt haben.

Mecklenburg-Vorpommern wird die Chancen nutzen, die sich aus der Dekarbonisierung und den veränderten Bedingungen aufgrund des Ukrainekrieges ergeben.

„Unser Land steckt mitten im industriellen Strukturwandel. Die hieraus resultierenden Möglichkeiten müssen wir nutzen. Erneuerbare Energien sind dabei eine riesige Chance für die Zukunft unseres Bundeslandes. Die hervorragenden Voraussetzungen, die wir hier im Land für die Erzeugung erneuerbarer Energien haben, stellen eine einmalige Möglichkeit für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes dar.

Im Fokus stehen dabei insbesondere klimafreundliche Industrien auf Basis von erneuerbaren Energien und Wasserstoff. Gerade beim Thema Wasserstoff ist es wichtig, neben der energiepolitischen Bedeutung auch die wirtschaftlichen Potenziale von Anfang an für mehr Wertschöpfung zu nutzen. Wir legen in Mecklenburg-Vorpommern ein besonderes Augenmerk darauf, dass nicht nur Produktionskapazitäten für erneuerbare Energien und grünen Wasserstoff aufgebaut werden, sondern dass wir komplette Wertschöpfungsketten inklusive des Verbrauchs hier im Land errichten.

Hier steckt viel Potential für Innovation und qualifizierte Beschäftigung im Land“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend. Darüber hinaus soll der Ausbau des Technologietransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, insbesondere im Bereich der anwendungsnahen Forschung ausgebaut werden.

Konsumklima steigt zum dritten Mal in Folge

Nürnberg – Zum Ende des Jahres 2022 verbessert sich die Verbraucherstimmung in Deutschland noch einmal. Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartung wie auch die Anschaffungsneigung gewinnen hinzu. GfK prognostiziert für das Konsumklima für Januar 2023 -37,8 Punkte und damit 2,3 Punkte mehr als im Dezember dieses Jahres (revidiert -40,1 Punkte). Dies sind die Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für Dezember 2022.

Damit setzt das Konsumklima seine vorsichtige Erholung fort. Moderatere Energiepreise als ursprünglich erwartet sowie die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Dämpfung der Energiekosten sorgen für den zurückgehenden Pessimismus.

„Mit dem dritten Anstieg in Folge arbeitet sich das Konsumklima langsam aus dem Tief. Das Licht am Ende des Tunnels wird etwas heller“, erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte. „Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Abfederung der explodierenden Energiekosten zeigen offenbar ihre Wirkung. Dennoch kann noch keine Entwarnung gegeben werden. Die Erholung des Konsumklimas, wie wir sie derzeit sehen, steht noch auf wackeligen Füßen. Sollte sich zum Beispiel die geopolitische Lage wieder verschärfen und zu einer deutlichen Erhöhung der Energiepreise führen, würde das Licht am Ende des Tunnels sehr schnell wieder dunkler werden oder sogar ganz erlöschen.“

Trotz der leichten Verbesserung befindet sich das Konsumklima nach wie vor an einem Tiefpunkt. Folglich wird der ausbleibende Konsum auch im kommenden Jahr eine Belastung für die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland bleiben.

Bereits zum dritten Mal in Folge legt die Einkommenserwartung im Dezember 2022 zu. Mit einem Plus von 10,9 Zählern klettert der Einkommensindikator auf -43,4 Punkte. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus jedoch immer noch gut 50 Punkte.

Die Gründe für diese leichte Entspannung liegen zum einen darin begründet, dass sich die Preise für Energie in den letzten Wochen etwas moderater entwickelt haben. Auf der anderen Seite zeigen offenbar die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Dämpfung der Energiekosten Wirkung. Zusätzlich bestärken die ersten Tarifabschlüsse für 2023 die Konsumenten in der Hoffnung, dass die zu erwartenden Kaufkraftverluste nicht ganz so heftig ausfallen dürften wie befürchtet.

Nachdem die Anschaffungsneigung von Herbst 2021 bis Herbst 2022 einen dauerhaft fallenden Trend aufwies, scheint sie sich nun zu stabilisieren. Der Indikator gewinnt im Dezember 2,3 Zähler hinzu und weist nun -16,3 Punkte auf. Im Vorjahresvergleich reduziert sich das Minus auf -17,1 Punkte.

Trotz des leichten Anstiegs bleibt die Kaufzurückhaltung groß. Die Verunsicherung durch die multiplen Krisen, wie Pandemie, Ukraine-Krieg und Inflation, ist nach wie vor hoch. Vor allem die Erwartung deutlich höherer Heizkostenabrechnungen im Frühjahr 2023 veranlasst offenbar eine Reihe von Konsumenten dazu, Geld zurückzulegen. Diese Mittel fehlen dem Konsum an anderer Stelle. Auf der anderen Seite stützt die anhaltend stabile Beschäftigungslage die Konsumneigung, da die Angst vor Arbeitslosigkeit derzeit gering ist.

Ähnlich den Einkommensaussichten lässt auch die Konjunkturerwartung ihre Tiefststände nach und nach hinter sich. Zum zweiten Mal in Folge legt der Indikator zu. Aktuell gewinnt er 7,6 Zähler und steigt damit auf -10,3 Punkte. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus -27,4 Punkte.

Nach wie vor gehen die deutschen Konsumenten davon aus, dass Deutschland im kommenden Jahr in eine Rezession rutschen wird. Allerdings dürfte sie weniger tief ausfallen, als noch vor einigen Monaten befürchtet wurde. Gegenwärtig gehen die Wirtschaftsexperten davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt 2023 um etwa ein halbes Prozent sinken wird. Dabei wird der Konsum aufgrund der beträchtlichen Kaufkraftverluste der privaten Haushalte keinen positiven Beitrag leisten können.

Unterstützung für die Wirtschaft

Land baut Unterstützung für die Wirtschaft bei hohen Energiemehrkosten aus

Schwerin – Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat am Donnerstag in einer Videokonferenz mit Vertretern aus der Wirtschaft Grundzüge für Härtefallregelungen für Unternehmen bei hohen Energiekosten vorgestellt.

„Der Bund hat mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Wärme weitgehende Regelungen geschaffen, um die Folgen der Preisentwicklung zu dämpfen und so die Belastung für die Unternehmen zu begrenzen. Wir vertrauen darauf, dass die Bremsen in den allermeisten Fällen die benötigte Unterstützung für Energiekosten leisten.

Die Bremsen greifen aber allgemein und können aufgrund des Programmumfangs keine Einzellösungen vorsehen. Da wollen wir als Land unterstützen und Fälle von besonderen Härten auffangen. Damit bauen wir unsere Unterstützung für Unternehmen weiter aus“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

In Mecklenburg-Vorpommern stehen für besondere Härtefälle insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung: 20 Millionen Euro vom Bund für seine sogenannte KMU-Härtefallregelung, 20 Millionen Euro vom Land, mit denen die Regelung des Bundes verstärkt oder eigene Regelungen finanziert werden können sowie weitere zehn Millionen Euro für Härtefalldarlehen bei Materialpreissteigerungen und Lieferkettenstörungen. Darüber hinaus übernimmt das Land Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Kreditfinanzierungen, um die Liquidität der Wirtschaft zu sichern.

„Jetzt geht es in die Feinplanung. Ziel ist, dass für die ergänzenden Maßnahmen Mitte Februar 2023 die Anträge beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden können“, sagte Meyer.

Die derzeitigen Planungen sehen neben den bereits bestehenden Hilfsangeboten drei neue Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 40 Millionen Euro (als Bestandteil der oben genannten 50 Millionen Euro) zur Unterstützung bei hohen Energiemehrkosten vor:

Maßnahme 1: Weitergehende Unterstützung bei Strom und Gas für das Jahr 2022

Unternehmen, die im Zeitraum Juni bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mindestens den vierfachen Preis für Strom und/oder Gas zahlen mussten, sollen eine Einmalzahlung in Höhe eines Abschlages beantragen können.

Maßnahme 2: Abmilderung besonders hoher Mehrkosten für das Jahr 2022 bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern

Im Blick dieser Unterstützung sind energieintensivere Unternehmen mit einem anderen Hauptenergieträger als Strom, Fernwärme und Gas. Das sind beispielsweise Heizöl, Kohle oder Pellets. Vorgesehen ist ein einmaliger Zuschuss zu den Energiemehrkosten im Jahr 2022 (Zeitraum Januar bis November) oberhalb der Verdreifachung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Eine weitere Voraussetzung für die Förderung soll eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent sein. Das heißt: Die Energiekosten im Unternehmen müssen im Jahr 2021 mindestens sechs Prozent des Umsatzes betragen.

Maßnahme 3: Einrichtung einer Härtefallkommission für die Regelung anderweitiger besonderer Härtefälle von Energiemehrkosten

„Trotz der geplanten Unterstützung wird es weitere Einzelfälle von besonderer Härte geben, die nicht vorab vollständig definiert werden können. Diese werden wir gesondert betrachten, um Einzelfalllösungen zu finden“, sagte Meyer.

In der Härtefallkommission sollen unter anderem die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern vertreten sein.

„Nun gilt es, weitere Details der Härtefallhilfen zu präzisieren. Auch stehen letzte Abstimmungen mit dem Bund noch aus. Das Kabinett der Landesregierung wird sich gleich zu Beginn des Jahres 2023 mit den Härtefallhilfen befassen. Danach geht es in die Feinabstimmung mit dem Landesförderinstitut“, sagte Wirtschaft- und Energieminister Reinhard Meyer abschließend.

Für Unternehmen mit Schwierigkeiten oder auch mit allgemeinen Fragen zur Finanzierung, Fördermittelbeschaffung, Qualifizierung von Beschäftigten oder Organisation der Unternehmensnachfolge steht weiterhin die vom Wirtschaftsministerium bei der GSA (Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH) eingerichtete Unternehmens-Hotline 0385/588-15588 bereit.

Fachkräftestrategie Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer hat am Dienstag gemeinsam mit Vertretern des externen Beirates Fachkräftestrategie Mecklenburg-Vorpommern weitere Umsetzungsschritte besprochen. „Unternehmen konkurrieren in einem immer enger werdenden Markt um Fachkräfte, die wir für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes dringend benötigen.

Aber klar ist auch: Wir werden zunehmende Fachkräfteengpässe reduzieren, aber nicht lösen können. Die betriebliche Fachkräftesicherung und -gewinnung auch unter sich ändernden Rahmenbedingungen ist und bleibt in der Verantwortung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird mit der Fachkräftestrategie dafür die Rahmenbedingungen verbessern. Deshalb sind alle Beteiligten gefordert, sich in die notwendigen Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und -bindung einzubringen. Im Beirat haben wir jetzt die nächsten konkreten Schritte erörtert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der rund 40-köpfige Expertenbeirat setzt sich unter anderem aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, von Unternehmensverbänden und Wirtschaftskammern, Gewerkschaften sowie einzelnen Unternehmen mit Interesse an Fachkräftethemen und Netzwerkpartnern zusammen. Die Fachkräftestrategie soll vier Säulen umfassen: die Qualifizierung von Fachkräften, die Sicherung und Ausschöpfung von Erwerbspotenzialen, die Gewinnung von Fachkräften aus dem In- und Ausland sowie die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen im Land. Unter anderem ist vorgesehen:

  • Unterstützung der Gründung spezifischer Weiterbildungsverbünde: Hierbei wird die branchenbezogene Kooperation mehrerer Unternehmen mit Akteuren der Weiterbildungsbranche, der Wissenschaft und des regionalen Arbeitsmarktes sowie übergeordneter Verbände und Institutionen implementiert. Das ermöglicht es, neue Weiterbildungsmaßnahmen angebotsorientiert und ressourceneffizient zu gestalten.
  • Um Studierende in Mecklenburg-Vorpommern zu halten, sollen die sogenannten „Career Services“ der Universitäten enger mit den Welcome Centern im Land verknüpft werden. Zudem ist eine zeitgleiche „Career Week“ in allen Hochschulen des Landes im Jahr 2023 vorgesehen.
  • Start einer Informationskampagne „Berufsausbildung in M-V“ (Kampagnenbeginn zweites Halbjahr 2023): Die duale Berufsausbildung ist für KMU die wichtigste Stellschraube für die Nachwuchskräftegewinnung. In den vergangenen Jahren bildeten in Mecklenburg-Vorpommern die Hälfte der ausbildungsberechtigten Betriebe bzw. ein Viertel aller Betriebe selbst aus. Zielgruppen sind Schülerinnen und Schüler, Schulabgängerinnen und Schulabgänger sowie Eltern. Mit der Kampagne wird auch die Gleichwertigkeit von betrieblicher und akademischer Berufsausbildung und die Perspektiven der beruflichen Ausbildung verdeutlicht.
  • Unter Federführung des Bildungsministeriums soll die berufliche Orientierung und ökonomische Bildung weiter gestärkt werden. Ziel ist die Entlastung des Übergangssystems, so dass am Ende der Schullaufbahn die individuelle Berufswahlkompetenz hinreichend entwickelt werden kann. Zudem wird die Arbeit von Schülerfirmen in den Schulen gestärkt.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer verweis zudem auf bereits umgesetzte Maßnahmen, die zur Schaffung von attraktiven Arbeitsplätzen im Land derzeit umgesetzt werden. Dabei geht es beispielsweise um die Neuausrichtung der GRW-Förderung. Das Wirtschaftsministerium hat die Kriterien für die Förderung von Investitionen für Unternehmen neu ausgerichtet und eine Bonusförderung bei Tarifbindung und bei der Zahlung von „guten Löhnen“ eingeführt. Zudem werden Anstrengungen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben honoriert.

Die Beratungsstelle „Correct“ für ausländische Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern und zur Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung wird weiter finanziell unterstützt. Zudem soll die Einstellungsrichtlinie („Richtlinie zur Förderung von KMU bei der Ersteinstellung von Personal mit Hochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung“) neu aufgelegt werden; dabei wird insbesondere das Thema „gute Löhne“ mit berücksichtigt.

„Berufliche Orientierung soll künftig noch besser koordiniert und bedarfsgerecht in Schulen ausgestaltet werden und Jugendlichen vermitteln, wie ein guter Ausbildungsstart gelingen kann. Dazu wurde bereits ein dreijähriges Modellvorhaben gestartet, das vom Bildungswerk der Wirtschaft als Projektträger umgesetzt wird. Die weitere Zusammenarbeit mit der Wirtschaft des Landes ist im Rahmen der ‚Kooperationsinitiative für ganztägiges Lernen in Mecklenburg-Vorpommern‘ bekräftigt worden. Außerdem werden wir den Neustart und die Weiterführung von Schülerfirmen noch stärker unterstützen, unter anderem durch die Stelle eines Landesfachkoordinators. Durch außerschulische Berufsorientierungsmaßnahmen erhalten die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, praxis- und unternehmensnah Erfahrungen zu sammeln. Diese unterstützen maßgeblich eine spätere Berufswahl und den Übergang in eine Ausbildung“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin erklärt dazu: „Wir wollen den Absolventinnen und Absolventen unserer Hochschulen noch bessere Perspektiven in Mecklenburg-Vorpommern bieten und sie hier halten. Dazu wollen wir Hochschulen, Studierende und Wirtschaft stärker miteinander verknüpfen. Bereits im Studium soll der Kontakt zwischen Studierenden und Unternehmen im Land erleichtert werden, um den Start in das Berufsleben und die Karriere hierzulande einfacher zu machen. Mit verstärkter Zusammenarbeit der Career Services der Hochschulen und der Welcome Center wachsen außerdem die Möglichkeiten, hochqualifizierte junge Menschen passgenau an Unternehmen zu vermitteln. Und wenn die Hochschulen noch enger mit der Agentur für Arbeit kooperieren, können wir das Stellenpotenzial für Hochschulabsolventinnen und -absolventen zielgenauer ermitteln und kommunizieren.“

In Mecklenburg-Vorpommern studieren rund 39.000 junge Menschen an den staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen. Rund zwei Drittel davon kommen aus anderen Bundesländern (21.500) und dem Ausland (3.800). Insbesondere darin liegt ein verstärkt zu realisierendes Fachkräftepotenzial für Mecklenburg-Vorpommern.

„Angesichts des überall sichtbaren Nachwuchs- und Fachkräftebedarfs ist es zuerst die Aufgabe der Arbeitgeber, mit attraktiven tariflichen Löhnen und Arbeitsbedingungen wettbewerbsfähig zu sein oder zu werden. Wir stehen für Tarifverhandlungen jederzeit bereit. Zu den wichtigsten von der Landesregierung gesetzten Rahmenbedingungen zählen neben der Wirtschaftsförderung und der öffentlichen Auftragsvergabe nach strikten Gute-Arbeit-Kriterien die Umsetzung des Industriepolitischen Konzepts, das Zukunftsprogramm Berufliche Schulen sowie die Implementierung von Weiterbildungsverbünden“, erklärte DGB Nord-Vize Ingo Schlüter.

„Die Gewinnung von Fachkräften hat in unseren Unternehmen allerhöchste Priorität. Seit mehreren Jahren registrieren wir eine außerordentlich angespannte Situation. Deshalb sind hier unbedingt alle Ressourcen zu heben. Dazu zählen junge Menschen in den Schulabgangsklassen genauso wie die Gewinnung von ausländischen Fachkräften, die Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern und auch Qualifizierungsmaßnahmen für bisher nicht beschäftigte Menschen. Auch Anreize für erfahrene Arbeitnehmer, nicht vorfristig in den Ruhestand zu wechseln, sind eine Überlegung wert. Zudem können Arbeitsprozesse innovativer gestaltet werden, um das vorhandene Personal effizienter einzusetzen. Neben optimalen politischen Rahmenbedingungen benötigen wir ein besseres Marketing für unser Land. Wir befinden uns längst in einem harten Wettbewerb mit anderen Bundesländern“, so Siegbert Eisenach, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin.