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Kategorie: Arbeitsmarkt & Wirtschaft

Neue Serienproduktion für Windkraftanlage

Schulte: Fertigungsstart sichert Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern

Rostock – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat am Dienstag in Rostock gemeinsam mit dem Chief Executive Officer des Unternehmens Nordex SE, José Luis Blanco, offiziell den Beginn der Serienproduktion des neuen Windenergieanlagentyps „Nordex 6.X“ gestartet.

„Mit dem Beginn der Serienfertigung kann die gute Arbeit in Rostock fortgesetzt werden. Rund 1.200 hochspezialisierte Mitarbeitende sind derzeit in Mecklenburg-Vorpommern für Nordex im Einsatz. Der Fertigungsstart der Serienproduktion ist auch ein klares Bekenntnis für den Standort und sichert hochqualifizierte Arbeitsplätze“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Die Nordex SE mit Sitz in Hamburg fertigt, errichtet und wartet Windkraftanlagen. Das Unternehmen produziert an Standorten in Deutschland, Brasilien, Indien, Mexiko, Polen und Spanien. Die Hauptproduktionsstätte befindet sich am Stammsitz in Rostock.

Die Nordex SE hat nach eigenen Angaben in Mecklenburg-Vorpommern 1.200 Mitarbeitende, davon 121 am Standort Güterverkehrszentrum im Rostocker Osten sowie unter anderem 688 Mitarbeitende in der Gondelproduktion. Das Produktprogramm umfasst Onshore-Windenergieanlagen im Leistungsbereich von 2,5 Megawatt (MW) bis über sechs Megawatt.

„Nordex trägt mit der Produktion dazu bei, dass ein wichtiger Bestandteil der Energiewende vorangetrieben wird und gleichzeitig die industrielle Wertschöpfung in diesem Bereich in unserem Land gestärkt wird. Damit ist Nordex ein gutes Beispiel dafür, wie der Ausbau der erneuerbaren Energien genutzt werden kann, um die Wirtschaftsleistung in unserem Land zu stärken“, sagte Schulte.

Essen vor dem Müll zu retten

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt plädierte im Landtag dafür, über eine Änderung der RiStBV hinaus an Lebensmittelrettung zu denken.

„Der Kampf gegen Lebensmittelverschwendung und das sogenannte Containern sind schon länger in der öffentlichen Diskussion. Beides ist wichtig. Beide Themen hängen zusammen und zeigen: Essen gehört auf den Teller und nicht in die Tonne.

Daher danke ich den Fraktionen der FDP und Bündnis90/Die Grünen für diesen Antrag. Gefordert wird hier, eine Initiative der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zu unterstützen. Die Initiative sieht eine Änderung der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren – kurz RiStBV – vor. Sprich: Bei Diebstahl weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern soll eine regelmäßige Einstellung des Verfahrens nach § 153 Strafprozessordnung in Betracht kommen.

Das hieße aber: Containern bliebe strafbewehrt. Den Staatsanwaltschaften soll nur mitgegeben werden, dass sie regelmäßig das Verfahren einstellen sollten. Das ist zu wenig”, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zum Antrag der Fraktionen der FDP und Bündnis 90/Die Grünen, TOP 7 “Lebensmittelverschwendung entgegentreten”.

„Dem Vorschlag des Bundesjustizministers und des Bundesernährungsministers, den sie den Justizministerien der Länder per Brief mitgeteilt hatten, stehe ich positiv gegenüber. Ausgenommen ist der Fall, wenn es zu Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung kommt. Allerdings wird der Vorschlag des Bundes in den Ländern auch kritisch gesehen. Daher werden wir sicher noch einige Diskussionen führen.

Ein anderer Weg aus meiner Sicht wäre, dass die Strafbarkeit des Containerns im Strafgesetzbuch ausgeschlossen wird.  Diejenigen, die Lebensmittel vor der Verschwendung retten, sollten nicht mit Straftaten in Verbindung gebracht werden. Denn Essen vor dem Müll zu retten, sollte straffrei möglich sein. Deshalb müssen wir uns eher der Frage widmen, wie wir einen legalen Zugang zu weggeworfenen und dennoch genießbaren Lebensmitteln sichern können”, so Ministerin Bernhardt.

“Der Kampf gegen Lebensmittelverschwendung ist nicht nur auf eine Änderung der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren zu reduzieren. Wir müssen umfassender denken und handeln, die gesamte Wertschöpfungskette im Blick haben.

Das ist auch ein Ziel der rot-roten-Landesregierung im Koalitionsvertrag. Daraus folgend wurde beispielsweise auf der 18. Verbraucherschutzkonferenz im Juni 2022 in Weimar von Mecklenburg-Vorpommern der Beschlussvorschlag ‚Reduzierung der Lebensmittelverschwendung: Einführung einer gesetzlichen Überlassungspflicht des Einzelhandels für aus dem Verkauf genommene, aber einwandfreie Lebensmittel’ eingebracht und einstimmig beschlossen.

Gegenüber der Bundesregierung wurde zudem dafür plädiert, zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten auch die Lebensmittelproduktion zu betrachten. Auch die Diskussion über den Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum oder die einfachen Voraussetzungen für Lebensmittelspenden an die Tafeln spielen in das Thema hinein. Aktionen an Schulen wie ‘Check die Tellerreste’ der DGE-Vernetzungsstelle Schulverpflegung Mecklenburg-Vorpommern der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sind wichtig.

Hier lernen Kinder, wie sie bewusst Lebensmittelverschwendung vorbeugen können. Das haben wir zusammen mit der Verbraucherzentrale und der DGE auf dem Plan. Ich werde die Aktionen weiterhin engagiert begleiten”, erklärt Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.

Auftakt zum „Maritimen Zukunftskonzept“

Rostock – Am Montag haben sich der Koordinator der Bundesregierung für maritime Wirtschaft und Tourismus Dieter Janecek, Wirtschaftsminister Reinhard Meyer sowie der Industriebeauftragte und Koordinator der Landesregierung für die maritime Wirtschaft Jochen Schulte in Rostock zum Strukturwandel in der maritimen Industrie in Mecklenburg-Vorpommern ausgetauscht.

„Die maritime Industrie in Mecklenburg-Vorpommern steckt mitten in einem tiefgreifenden Wandel. Das wollen wir eng begleiten, denn die Branche ist ein wichtiger industrieller Kern im Land. Nachdem wir für die Werftstandorte in Wismar, Rostock-Warnemünde und Stralsund regionalspezifische Perspektiven gefunden haben, muss der Prozess weitergehen.

Gerade vor dem Hintergrund der Eignung der hiesigen Werftstandorte für den Bau von Offshore-Großstrukturen zur Umsetzung der Energiewende sowie für den Bau von Schiffen mit alternativen emissionsarmen oder sogar emissionsfreien Antriebstechnologien oder für den Großanlagenbau können die Werften einen zentralen Beitrag zu einem nachhaltigen Klimaschutz leisten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Anlass des Treffens war die Auftaktveranstaltung zum „Maritimen Zukunftskonzept“ mit rund 100 Teilnehmenden aus der gesamten maritimen Branche, darunter Vertreter und Vertreterinnen der Werften, der Zulieferindustrie, der Häfen, der Reedereien, der Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. In der Folge ist vorgesehen, einen „Maritimen Zukunftsbeirat“ zu gründen.

Kernthemen werden unter anderem sein: neue Aufgaben für die Häfen: Sicherung der Energieversorgung und Ausbau industrieller Wertschöpfung; wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung in der maritimen Industrie als innovativer Treiber zur Erreichung der Ziele des „Green Deals“; Wasserstoff und E-Fuels sowie Wertschöpfung der Offshore-Windenergie.

„Ziel ist es, die Zukunftsfragen der maritimen Industrie zu beantworten und notwendige Maßnahmen einzuleiten. Dabei wird künftig ein maritimer Zukunftsbeirat das Land unterstützen, der sich aus Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zusammensetzen wird“, sagte der Industriebeauftragte und Koordinator der Landesregierung für die maritime Wirtschaft Jochen Schulte.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer wies abschließend darauf hin, dass Mecklenburg-Vorpommern wie alle norddeutschen Länder ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes bei den norddeutschen Seehäfen und eine starke Berücksichtigung der Länderinteressen bei der Entstehung der nationalen Hafenstrategie benötige. Die Senatoren und Minister der fünf Küstenländer hatten sich dazu im November 2022 abgestimmt.

„Die maritime Wirtschaft einschließlich der Zulieferer und Dienstleister müssen aufgrund ihrer Systemrelevanz unbedingt erhalten werden. Der Branche kommt bei den klimapolitischen Veränderungen eine Schlüsselrolle zu. Hier geht es um die Versorgungssicherheit Deutschlands mit Energie, Rohstoffen und Vorprodukten. Wir brauchen neben unserer eigenen Unterstützung weiter eine nachhaltige und intensive Unterstützung des Bundes und ein klares Bekenntnis, um die Umsetzung von maritimen Projekten zu ermöglichen“, sagte Meyer.

Die maritime Industrie in Mecklenburg-Vorpommern ist mit dem Schiff- und Bootsbau sowie maritimen Zulieferern und Dienstleistern einschließlich der Meeres- und Offshore-Technik weiterhin ein industrieller Kern von außerordentlicher wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Bedeutung. Vor der Corona-Pandemie erwirtschafteten in den rund 500 Unternehmen ca. 13.700 Beschäftigte einen Umsatz von rund zwei Milliarden Euro (Angaben laut Erhebungen IHK zu Rostock-Branchenmonitor Ausgabe 2020).

Zum hiesigen Schiff- und Bootsbau zählen ca. 85 Unternehmen mit ca. 5.300 Mitarbeitenden. Hinzu kommen die maritimen Zulieferer und Dienstleister einschließlich der Meeres- und Offshore-Technik mit etwa 400 Unternehmen und rund 8.000 Arbeitsplätzen.

Besuch bei Flexdruck-Spezialist Folian

Meyer: Wichtiger Arbeitgeber für die Region

Groß Lüdershagen – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat sich am Donnerstag bei einem Unternehmensrundgang in Groß Lüdershagen (bei Stralsund im Landkreis Vorpommern-Rügen) über aktuelle Entwicklungen der Folian GmbH informiert.

„Die Folian GmbH hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 1999 zu einem erfolgreichen Spezialisten im Bedrucken und Veredeln von flexiblen Verpackungsfolien für die Lebensmittelindustrie entwickelt. Mit mittlerweile über 90 Mitarbeitenden ist das Unternehmen zudem für die Region ein wichtiger Arbeitgeber“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Die Folian GmbH ist heute ein Unternehmen der finnischen Walki Gruppe und wird seit Gründung durchgehend von den beiden Gründern Manuela und Stefan Muschter geführt. Der Betrieb wurde seitens der Industrie- und Handelskammer mehrfach als Top-Ausbildungsbetrieb ausgezeichnet.

Derzeit werden in den Berufsfeldern Industriekaufmann/-frau, Medientechnologie/Druck, Fachkraft für Lagerlogistik und Fachinformatiker/-in für Systeminformatik junge Menschen zu Fachkräften ausgebildet. Zudem war der Betrieb im Jahr 2003 einer der ersten Gewinner des OZ-Existenzgründerpreises.

„Die Folian GmbH ist ein herausragendes Beispiel für ein typisches Unternehmen in unserem Land. Von mutigen Gründern mit einer außergewöhnlichen Geschäftsidee entwickelt, ist daraus ein spezialisierter Betrieb geworden, der hochwertige Produkte und Dienstleistungen aus Mecklenburg-Vorpommern überregional liefert“, sagte Meyer.

Härtefallhilfen „Energie“ für Unternehmen

Meyer: Land gleicht Kostensteigerungen bei Energie anteilig aus

Schwerin – Ab Mittwoch, den 15. Februar 2023, können kleine und mittlere Unternehmen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) Härtefallhilfen für besonders hohe Energiekosten im Jahr 2022 beantragen.

„Neben den bereits bestehenden Hilfen des Bundes wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern die Unternehmen weiter unterstützen. Es gilt, Fälle von besonderen Härten aufzufangen. Dafür haben wir jetzt die Rahmenbedingungen abgesteckt. Unternehmen können ab Mittwoch Anträge stellen, um eine weitere Entlastung bei den Energiekosten zu erhalten.

So werden vom Land Kostensteigerungen aus dem Jahr 2022 für Energie anteilig ausgeglichen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Gefördert werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, für die eine Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt.

Dabei geht es um die Ausgaben für Energie (Strom, Gas, Heizöl, Holz/Pellets und Kohle). Bei Erfüllung der Programmvoraussetzungen erhalten die Unternehmen eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu einem Abschlag beziehungsweise einen Zuschuss zu den Mehrkosten. Der Höchstbetrag bei allen Förderungen wird je Unternehmen auf 200.000 Euro begrenzt sein.

„Zusätzlich zu den Hilfen gibt es eine spezielle Härtefallkommission. Da wollen wir uns Einzelfälle von besonderer Härte ansehen, um gegebenenfalls Einzelfalllösungen zu finden“, sagte Meyer.

Für Unternehmen mit einer leitungsgebundenen Energieversorgung durch Strom gilt: Der vom Unternehmen zu zahlende Preis für Strom muss sich im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Juni bis November 2021) mindestens verdreifacht haben (maßgeblich ist die Veränderung des Arbeitspreises je kWh ohne Mehrwertsteuer). Zudem muss für den Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 ein monatlicher Abschlag (ohne MwSt.) für Strom von mindestens 1.000 Euro nachgewiesen werden.

Für Unternehmen mit einer leitungsgebundenen Energieversorgung durch Gas als Hauptenergiequelle gilt: Der vom Unternehmen zu zahlende Preis für Gas muss sich im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Juni bis November 2021) mindestens verdreifacht haben (maßgeblich ist die Veränderung des Arbeitspreises je kWh ohne Mehrwertsteuer). Weiterhin ist für den Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 ein monatlicher Abschlag (ohne MwSt.) für Gas von mindestens 1.000 Euro nachzuweisen.

Diese Unternehmen (leitungsgebundene Energieversorgung mit Strom und/oder Gas) erhalten einen einmaligen Ausgleich von bis zu 100 Prozent ihres durchschnittlichen monatlichen Abschlags für Strom und/oder Gas.

Für Unternehmen mit einer nicht leitungsgebundenen Energieversorgung gilt: Wenn anstelle von leitungsgebundenem Gas Öl, Kohle, Holz/Pellets und/oder nicht leitungsgebundenes Gas als Hauptenergiequelle genutzt wird, müssen die Beschaffungsausgaben insgesamt für diese Energieträger im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum 2021 einen über die Verdreifachung hinausgehenden Ausgabenanstieg von mindestens 1.250 Euro aufweisen. Zudem gilt, dass für das Jahr 2021 Energiekosten (ohne Kosten für Treibstoffe für Fahrzeuge und fahrbare Maschinen) in Höhe von mindestens sechs Prozent vom Umsatz angefallen sein müssen.

Diese Unternehmen erhalten einen einmaligen Ausgleich von bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über die Verdreifachung der Beschaffungsausgaben hinausgehen. Eine kombinierte Antragstellung für Strom plus Gas beziehungsweise Strom plus nicht leitungsgebundenem Energieträger ist möglich.

Die schriftlichen Anträge können formgebunden bis zum 22.03.2023 beim LFI eingereicht werden. Weitere Informationen und Antragsunterlagen unter www.lfi-mv.de.

Die eingehenden Anträge werden zunächst im LFI erfasst, nach Ende der Antragsfrist starten die Bewilligungen und Auszahlungen. Die Gewährung beziehungsweise die Höhe der Billigkeitsleistung steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

In Mecklenburg-Vorpommern sollen für besondere Härtefälle insgesamt bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden: bis zu 20 Millionen Euro vom Bund für seine sogenannte KMU-Härtefallregelung, 20 Millionen Euro vom Land, mit denen die Regelungen des Bundes verstärkt oder eigene Regelungen finanziert werden können sowie weitere zehn Millionen Euro für Härtefalldarlehen bei Materialpreissteigerungen und Lieferkettenstörungen. Darüber hinaus übernimmt das Land Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Kreditfinanzierungen, um die Liquidität der Wirtschaft zu sichern.

Mehr Spielraum bei Wohnraum-Neubau

Schwerin – Die Novellierung der Förderrichtlinie zum Wohnungsbau sozial wird die Wohnungsunternehmen besser als bisher darin unterstützen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.  „Der Kern der Neufassung ist die Umstellung von einer Zuschuss- auf eine zinslose Darlehensförderung, die mit einem Tilgungsnachlass kombiniert wird“, so Landesbauminister Christian Pegel und führt aus: „Wir erhöhen wegen der aktuellen Preisentwicklung massiv die zuwendungsfähigen Kosten, und zwar von 2.500 auf 3.900 Euro und in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald sogar von 2.700 auf 4.100 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Wohnungsunternehmen erhalten mit den Darlehen und den großzügigen Tilgungsnachlässen erheblich mehr Spielraum beim Wohnungsneubau.“

Beibehalten wird die Förderung auf zwei Förderwegen. Damit wird unterschiedlichen Förderintensitäten und damit auch verschiedenen Miethöhen Rechnung getragen, um neben den niedrigen Einkommensgruppen auch Haushalte mit einem mittleren Einkommen bei der Wohnungssuche unterstützen zu können. Die Darlehenshöhe wird im 1. Förderweg 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, das sind maximal 2.925 Euro bzw. in den Universitätsstädten 3.075 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (der Zuschuss lag bisher bei maximal 850 Euro). Im 2. Förderweg beträgt die Darlehenshöhe 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, also maximal 2.730 und in den Uni-Städten 2.870 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (bisher Zuschuss maximal 700 Euro).

„Die Tilgungsnachlässe von 35 Prozent im ersten und von 25 Prozent im zweiten Förderweg haben eine ganz ähnliche Wirkung wie Zuschüsse. Außerdem erlauben die Darlehnskonditionen – immerhin beträgt die Laufzeit 40 Jahre ganz ohne Zinsen – den Unternehmen mehr Flexibilität“, so Pegel.

Mit der Dynamisierung der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben soll auf die Baupreisentwicklung und die Inflation reagiert und erreicht werden, dass die Förderung künftig weiterhin die Kosten angemessen ausgleicht. Im Zweijahresrhythmus können die zuwendungsfähigen Ausgaben an die Entwicklung des Baupreisindexes angepasst werden.

„Auch für die Mieter sind die neuen Förderkonditionen von Vorteil, denn die Miet- und Belegungsbindung wird auf die Darlehenslaufzeit von 40 Jahren – bisher waren es 20 Jahre – ausgeweitet. Außerdem werden wir dann im ganzen Land für die geförderten Wohnungen einheitliche höchstzulässige Mieten haben. Im 1. Förderweg 6 Euro und im 2. Förderweg 6,80 Euro pro Quadratmeter. Dem Wunsch der Wohnungswirtschaft folgend heben wir auch die Wohnflächengrenze für Einpersonenhaushalte auf 50 – bislang 45 – Quadratmeter an“, so der Bauminister.

Nach der Richtlinie ist die Bereitstellung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Dachgeschoss-Ausbau, Wohngebäude-Aufstockung oder -anbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude förderfähig. Für den Mietwohnungsneubau sozial setzt das Land 2023 insgesamt etwa 47 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel ein. Mit dem in 2017 in Kraft getretenen Förderprogramm wurde bislang der Bau von 1629 Wohnungen mit Fördermitteln von rund 88 Millionen Euro unterstützt.

Hilfen für Firmen mit Heizöl, Holz oder Pellets

Wirtschaftsminister Meyer begrüßt geplantes Einlenken beim Bund 

Schwerin – Der Bund plant offenbar, nun doch Härtefallhilfen für Unternehmen mit Heizöl, Holz oder Pellets zuzulassen. Über einen entsprechenden Beschlussentwurf für die Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages soll heute entschieden werden. Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer begrüßt das Einlenken auf Bundesebene.

„Das ist das absolut richtige Signal, auf das die Wirtschaft lange gewartet hat. Damit wird vor allem auch dem Druck der Bundesländer Rechnung getragen. Durch das Hin und Her in Berlin ist unnötig Zeit verloren worden.

Es ist umso wichtiger, dass Unternehmen mit leitungsungebundenen Energieträgern wie Heizöl, Holz oder Pellets unter den Anwendungsbereich der geplanten Förderung fallen. Eins ist klar, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) müssen – wie Verbraucherinnen und Verbraucher auch – weiter entlastet werden.

Entscheidend ist, dass die ursprünglich vereinbarte Unterstützung für Härtefallhilfen vollständig zur Verfügung gestellt wird“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag in Schwerin.

In Mecklenburg-Vorpommern stehen für besondere Härtefälle insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung: 20 Millionen Euro vom Bund für seine sogenannte KMU-Härtefallregelung, 20 Millionen Euro vom Land, mit denen die Regelung des Bundes verstärkt oder eigene Regelungen finanziert werden können sowie weitere zehn Millionen Euro für Härtefalldarlehen bei Materialpreissteigerungen und Lieferkettenstörungen.

Darüber hinaus übernimmt das Land Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Kreditfinanzierungen, um die Liquidität der Wirtschaft zu sichern.

Nachrüst-Tanklösungen für grüne Treibstoffe

Gemeinsames Forschungsprojekt mit Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik Rostock und Technologie-Beratungs-Institut Schwerin wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert

Schwerin – Der nächste Schritt zur Klimaneutralität für die globale Schifffahrt: MEYER NEPTUN Engineering entwickelt gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik Rostock und dem Technologie-Beratungs-Institut Schwerin Nachrüstlösungen für Schiffstanks, um neuartige und grüne Treibstoffe einsetzen zu können.

Gefördert wird das Projekt namens Retrotank mit 100.000 Euro durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) vom Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.

„Wir freuen uns, dieses wichtige Forschungsprojekt mit weiteren Partnern aus Mecklenburg-Vorpommern hier vor Ort durchzuführen. So stellen wir uns zukunftssicher auf und können mit neuem Know-how einen wichtigen Beitrag zur Transformation der Schifffahrt leisten“, sagt Malte Poelmann, Geschäftsführer von MEYER NEPTUN Engineering.

Staatssekretär Jochen Schulte, Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Mit diesem Projekt wird der notwendige Wandel hin zu einem stärkeren Einsatz erneuerbarer Energien vorangetrieben. Von den Ergebnissen wird vor allem die maritime Industrie profitieren. Umweltfreundliche Lösungen werden gerade in der Schifffahrt gebraucht.

Das Wirtschaftsministerium unterstützt innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die in der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft umgesetzt werden. Das stärkt den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern.“

Ziel des Forschungsprojektes ist die Entwicklung von Nachrüstlösungen für Tanksysteme auf bestehenden Schiffen zur Nutzung neuer Kraftstoffe mit niedrigem Flammpunkt wie beispielsweise Methanol. So soll die aktuelle Flotte der See- und Binnenschifffahrt für grüne Brennstoffe bereitgemacht werden.

Auch die Machbarkeit solcher Retrofitlösungen für Gase mit niedrigem Druck wie Ammoniak wird geprüft. „Wir haben das Ziel, Technologien für die MEYER Gruppe zu entwickeln, zu erproben und auch zu zertifizieren“, so Ragnar Christenson, Program Manager Research & Development.

Das Unternehmen betrachtet dabei die gesamte Produktionskette grüner Treibstoffe für maritime Einsatzgebiete. Dazu arbeitet MEYER NEPTUN Engineering mit einem vielseitigen Netzwerk an Partnern zusammen. In Kooperation mit dem Leibniz-Institut für Katalyse (LIKAT Rostock) entsteht aktuell eine Entwicklungsplattform für Kraftstoffe aus erneuerbarer Energie und nicht vermeidbarem CO2 im sogenannten Power-to-Liquid-Verfahren.

Die Kompetenz und Leistungen von MEYER NEPTUN Engineering werden auch für weitere Arbeit für die NEPTUN WERFT und damit den Standort Mecklenburg-Vorpommern sorgen. Die Werft ist Weltmarktführer beim Bau von Flusskreuzfahrtschiffen.

Bei künftigen Projekten wird MEYER NEPTUN Engineering auch bei diesen Schiffen grüne Technologien integrieren. Aktuell arbeitet das Ingenieurbüro an der Entwicklung von zwei Marinebetriebsstoffversorgern für die deutsche Marine, die zu einem Großteil auf der NEPTUN WERFT gebaut werden.