Eigenes Klimaschutzgesetz M-V

Schwerin – Das Bundesverfassungsgericht hat heute elf Verfassungsbeschwerden abgelehnt, die unter anderem strengere Klimaschutzmaßnahmen der Bundesländer einforderten. Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, sieht die Länder nach der Entscheidung dennoch weiter in der Pflicht.

„Für die Bundesländer, die noch keine Klimaschutzgesetze verabschiedet haben, bedeutet die Entscheidung des Gerichts, dass es keine direkte Pflicht gibt, solche Gesetze auf den Weg zu bringen. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern sieht aber sehr wohl den Bedarf. Deswegen haben wir den festen Willen, uns selbst Klimaschutzziele zu setzen und diese gesetzlich zu verankern. Jeder hat die Verantwortung, etwas für den Klimaschutz zu tun und dieser Verantwortung wollen wir auch gerecht werden. Dabei werden wir einen umfangreichen inhaltlichen und politischen Beteiligungsprozess starten, denn Klimaschutz kann nur effektiv gelingen, wenn wir die Menschen dabei mitnehmen. Wichtig ist dabei aber auch die Unterstützung des Bundes, um den Rahmen entsprechend zu gestalten“, so Minister Backhaus.

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